Carsharing: Das steckt dahinter

Das “Autoteilen” soll vor allem in Großstädten immer und überall für Mobilität sorgen. Und Carsharing soll den individuellen Autoverkehr ersetzen, zumindest teilweise. Doch die Realität sieht anders aus. Denn laut einer Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearney halten nur fünf Prozent der Deutschen Carsharing für eine potenzielle Alternative zum eigenen Auto.

Zudem seien nur wenige Städte in Deutschland dicht genug bevölkert, um Carsharing überhaupt wirtschaftlich betreiben zu können, heißt es in der Studie, wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet. “Profitables Carsharing erfordert gewisse Mindestnutzerzahlen kombiniert mit einer hohen Nutzerdichte, die in vielen Randgebieten deutscher Großstädte nicht mehr gegeben ist”, sagte Wulf Stolle von A.T. Kearney.

Lediglich elf Städte hätten mit der entsprechenden Größe und Bevölkerungsdichte aktuell überhaupt die Voraussetzungen, Carsharing-Dienste wirtschaftlich erfolgreich anzubieten. Lukrative Margen sehen die Autoren der Studie derzeit nur in Berlin, Hamburg und München.

Nach den Berechnungen der Autoren könnten Mietwagen so höchstens zwei Millionen private Autos ersetzen – und das auch nur, wenn alle potenziellen Kunden von ihren eigenen Autos auf Sharing-Dienste umstiegen. Die deutschen Autofahrer – auch solche, die Carsharing-Dienste nutzen – schätzten das eigene Auto aber nach wie vor, besonders wegen der ständigen Verfügbarkeit. Carsharing werde daher vor allem als zusätzliche Option, weniger aber als vollwertiger Ersatz, für das eigene Auto gesehen.

Das zeige auch die bisherige Praxis. So nutze nur ein Prozent der Kunden die Angebote täglich. “Dass wir das eigene Auto im Straßenverkehr langfristig durch Sharing-Angebote ersetzen, zeichnet sich also derzeit nicht ab”, sagte Stolle. mid/rlo

Verfolgungsjagd: Suzuki-Motorradfahrer flüchtet vor Polizei

Ludwigsburg: 

Ein 45 Jahre alter Motorradfahrer versuchte am Dienstagabend in Ludwigsburg einer Verkehrskontrolle zu entgehen, doch die Beamten blieben ihm auf den Fersen. Kurz nach 18.00 Uhr wollte eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Ludwigsburg den Suzuki-Lenker, der gemeinsam mit einer 42 Jahre alten Sozia unterwegs war, in der Pflugfelder Straße kontrolliert werden. Als der Mann auf Haltesignale nicht reagierte, hielten die Polizisten an der nächsten Kreuzung auf Höhe des Motorrads und sprachen den 45-Jährigen an. Doch auch diese Anweisungen ignorierte der Mann. Stattdessen beschleunigte er rasant und fuhr über die Keplerstraße in Richtung der Stuttgarter Straße davon. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und beobachteten wie er entgegen der Einbahnstraßenregelung in die Seestraße fuhr. Schlussendlich konnten die Polizisten dem Motorradfahrer bis in eine Tiefgarage in der Seestraße folgen und ihn dort kontrollieren. Mutmaßlich hatte der 45-Jährige versucht sich der Kontrolle zu entziehen, da er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Ermittlungen dauern an.

Wenn die Steuererklärung zu spät kommt

Für die Abgabe der Steuererklärung 2018 hatte man erstmals etwas mehr Zeit. Der Stichtag war nicht im Mai, sondern am 31. Juli. Doch der Termin ist verstrichen. Wer es trotz dieser zweimonatigen Fristverlängerung nicht rechtzeitig geschafft hat, seine Steuer einzureichen, muss mit Verspätungszuschlägen oder gar mit einer Steuerschätzung rechnen. Beides ist nicht gut für die Geldbörse.

Was Steuerzahler auch nach dem Verstreichen der Frist tun können, um hohe Säumnisgebühren zu umgehen, verraten Experten des Versicherers ARAG. Zunächst stellt sich die Frage: Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Antwort: Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen während des Jahres von Ihnen zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Sie als Arbeitnehmer unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (§ 46 EStG):

– Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.

– Sie hatten unversteuerte Einkünfte über 410 Euro; etwa Honorare, Renten oder Mieten.

– Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist ein Freibetrag eingetragen und Ihr Arbeitslohn lag über 11.600 Euro beziehungsweise gemeinsam mit Ihrem Ehegatten über 22.050 Euro im Jahr.

– Sie haben Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.

– Sie wurden geschieden und Sie oder Ihr Ex-Partner haben im gleichen Jahr wieder geheiratet.

Wer nun den Termin verpasst hat, kann zum Beispiel einen Steuerberater beauftragen. So verlängert sich die Frist automatisch auf den 29. Februar 2020, sofern das Finanzamt nicht ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangt hat. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten sieben Monaten des Jahres zu erledigen. Diese Regelung gilt auch, wenn man die Steuerunterlagen von einem Lohnsteuerhilfeverein bearbeiten und einreichen lässt.

Wenn Sie vor der Abgabefrist eine stillschweigende Fristverlängerung beantragen, ist diese schon so gut wie akzeptiert. Wenn Sie vom Finanzamt nichts mehr hören, ist der Antrag genehmigt. Wenn Sie nach verstrichener Frist noch eine Fristverlängerung beantragen, sind Sie auf das Wohlwollen der zuständigen Finanzbehörde angewiesen. Wichtig ist, dass Sie Gründe für Ihr Anliegen nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Sie nach Auskunft der ARAG-Experten in der Regel noch bis zum Jahresende Zeit.

Wer keinen dieser Auswege nimmt, muss vermutlich tief in die Tasche greifen. Es gilt: Je später die Steuerunterlagen abgegeben werden, desto höher die Verspätungszuschläge. Bis zu zehn Prozent des festgesetzten Steuerbetrages darf das Finanzamt kassieren. Immerhin: Bei 25.000 Euro ist der Säumniszuschlag gedeckelt. Wenn keine Aufforderung und Erinnerung mehr hilft, übernimmt schließlich das Finanzamt die Steuererklärung und schätzt die Besteuerungsgrundlage. Dass diese Rechnung in der Regel nicht zu Gunsten des säumigen Steuerzahlers ausfällt, versteht sich wohl von selbst.

mid / Lars Wallerang

Teures Telefonat auf dem Schiff

Ein Telefongespräch auf dem Kreuzfahrtschiff kann teuer werden. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale Reisenden, sich vor dem Ablegen schlau zu machen. Wer eine Kreuzfahrt plant, sollte zunächst wissen, dass landgestützte Mobilfunknetze auf hoher See nicht genutzt werden können.

“Immer wieder werden Verbraucher nach ihrer Rückkehr von hohen Kosten überrascht, wenn sie unbeabsichtigt via Satellit über ein Mobilfunknetz an Bord eines Schiffes telefonieren”, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. “Vor einer Schiffsreise sollten sich Urlauber beim Reiseanbieter über die Nutzung von Mobilfunk und WLAN an Bord informieren”, rät die Expertin. Bislang gilt die Kostensperre der EU-Roaming-Verordnung ausschließlich an Land. Einige Anbieter haben nun reagiert und eine Roaming-Sperre auf See eingerichtet. Dadurch kann sich das Smartphone nicht mehr unbemerkt in ausländische Netze einwählen.

Um ganz sicherzugehen, sollten Urlauber jedoch vor einer Schiffsreise die automatische Netzeinwahl in den Einstellungen ihres Mobilfunkgeräts deaktivieren. Das ist auch bei einem Aufenthalt in Hafennähe empfehlenswert. Sinnvoll sei es außerdem, automatische Updates der Handy-Apps für die Dauer des Urlaubes auszuschalten. So entstünden durch den Download der Updates keine zusätzlichen Kosten.

mid/Lars Wallerang

Tourismus in Ludwigsburg: Rekord-Übernachtungszahlen

Tourismus & Events Ludwigsburg zieht Bilanz des 1. Halbjahres 2019

Der Hotelmarkt Ludwigsburg kann sich weiter über eine steigende Nachfrage freuen. 155.106 Übernachtungen verzeichneten die Ludwigsburger Beherbergungsbetriebe im 1. Halbjahr, im selben Zeitraum des Vorjahres waren es 151.695.

Elmar Kunz, stellvertretender Geschäftsführer von Tourismus & Events Ludwigsburg, zieht nach dem ersten Halbjahr 2019 eine positive Bilanz: „Konnte bereits das Jahr 2018 mit einem Rekordwert abgeschlossen werden, so nahm das Übernachtungsaufkommen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum nochmals um ca. 2,3 Prozent zu.“ Auch die Aufenthaltsdauer entwickelt sich erfreulich: lag diese im Jahr 2018 noch bei durchschnittlich 1,9 Tagen, so konnte sie im 1. Halbjahr 2019 auf 2,1 Tage zulegen.

Elmar Kunz, stellvertretender Geschäftsführer Tourismus & Events

Mit einem Anteil von 79 % an den Übernachtungen dominierten Reisende aus Deutschland im ersten Halbjahr 2019 nach wie vor im Hotelmarkt Ludwigsburg. Die ausländischen Märkte erfreuten sich mit einem Anteil 21 % am Übernachtungsaufkommen in Ludwigsburg von sich auch dank gezielter Marketingaktivitäten von Tourismus & Events Ludwigsburg einer hohen Dynamik. „Spanien ist unser Top-Auslandsmarkt mit ungebrochener Tendenz nach oben“, so Tourismusmanager Elmar Kunz. Zu den fünf wichtigsten Auslandsmärkten zählten im ersten Halbjahr 2019 neben Spanien auch die Schweiz, Frankreich, Indien und die USA.

Tourismusmanager Elmar Kunz freut sich insgesamt vor allem über eine steigende privat-touristische Nachfrage, denn unter der Woche seien die Hotels dank eines starken Geschäftsreiseaufkommens ohnehin oft so gut wie ausgebucht. Hier fehle es oft an Hotelkapazitäten, weswegen im Tourismuskonzept für Ludwigsburg auch die Empfehlung für mindestens rund 400 weitere Hotelzimmer bis zum Jahr 2030 ausgesprochen wurde.

Seit Frühjahr 2019 bewirbt Tourismus & Events Ludwigsburg unter “Visit Ludwigsburg“ die Barockstadt im In- und Ausland u.a. gezielt über eigene Social-Media-Kanäle wie Facebook und Instagram.

Wann verfällt der Urlaub wirklich?

Einfach den nicht in Anspruch genommenen Vorjahresurlaub des Mitarbeiters am 31. März streichen – das reicht nicht: Der Anspruch eines Arbeitnehmers erlischt nämlich laut eines aktuellen Richterspruchs nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat.

Und nicht nur das laufende Kalenderjahr, sondern auch der Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren ist davon betroffen. So entschied laut ARAG das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Urteil vom 09.04.2019 (Az.: 4 Sa 242/18).

22-Jähriger verliert im Tunnel Kontrolle – Ein schwer Verletzter

Murr: Pkw prallt gegen Tunnelwand – 22-Jähriger schwer verletzt

Da er mutmaßlich zu schnell unterwegs war, verlor ein 22-Jähriger am Sonntag die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der junge Mann war gegen 15.15 Uhr mit seinem VW Polo auf der L1100 von Steinheim an der Murr in Fahrtrichtung Pleidelsheim unterwegs. Kurz vor dem Tunnel “Steinbruch” kam er alleinbeteiligt nach links von der Fahrbahn ab und fuhr etwa elf Meter im Grünstreifen, ehe er gegen Betonmauer am Beginn der Tunnelwand prallte. Der 22-Jährige wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Am VW entstand ein Sachschaden von etwa 4.000 Euro. Der Schaden an Tunnelwand und Grünstreifen kann noch nicht beziffert werden. Zeugen des Unfallhergangs werden gebeten, sich mit der Verkehrspolizeidirektion, Telefon 0711/68690, in Verbindung zu setzen.

Video

Pilates- und Workout Übungen von Ludwigsburg24 – Teil 43

Die besten und effektivsten Workouts!

Für das Wochenende zeigt dir unsere Pilates Trainerin Elif in unserer neuen Pilates- und Workout Serie, wie du dein Fett wegkriegst und gleichzeitig mehr Muskeln und eine klasse Haltung bekommst.

Die heutige Übung heißt “Killer Abs Workout”.

Viel Spaß beim Mitmachen wünschen wir!

Illegale Graffiti in Ludwigsburg: Stadt beschäftigt Mitarbeiter

Sie finden sich auf Hauswänden, Straßenschildern und Zugwaggons: illegal angebrachte Graffitis. Laut einer Studie des Deutschen Städtetags verursachen sie alljährlich Kosten in Höhe von 200 Millionen Euro. Dabei ist die Tendenz steigend, auch in Ludwigsburg: “In den letzten Jahren bemerken wir eine deutliche Zunahme”, erklärt Hans-Jürgen Schroff, Leiter der Technischen Dienste Ludwigsburg (TDL). Sobald es die Temperaturen zulassen, seien die Sprayer unterwegs – und die Mitarbeitenden der TDL täglich im Einsatz, um die verschmutzten Stellen wieder zu säubern und zu übermalen.

Ein Mitarbeiter ist sogar ausschließlich damit beschäftigt, als “Graffiti-Entferner”. Dabei schafft er es meist gar nicht alleine, sondern benötigt weitere Unterstützung durch Kollegen. Pro Tag gehen nämlich im Durchschnitt fünf bis zehn Meldungen über illegal angebrachte Graffitis bei der Stadt ein, die meisten über die städtische Mängelmelder-App.

Die jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen oft nicht im Klaren. Aber: “Illegale Graffitis sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat”, betont Schroff. Jedes Graffiti wird von der TDL angezeigt, Polizei und Staatsanwaltschaft werden tätig. Dabei machen sich die Sprayer nicht nur strafbar, sondern sie haften auch für die verursachten Schäden.

Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen ist eine Sachbeschädigung. Zudem steht das illegale Sprayen oft in Verbindung mit einem verbotswidrigen Betreten eines Geländes – dann liegt auch noch ein Hausfriedensbruch vor.

Der Geschädigte kann aufgrund der Sachbeschädigung zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Diese zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Sprayer haben 30 Jahre Gültigkeit. Wenn eine Gruppe beim illegalen Sprayen erwischt wird, haftet jedes Gruppenmitglied für die gesamte Schadenssumme. Bei einer größeren beschädigten Fläche kann es sich dabei schnell um mehrere Tausend Euro handeln.

Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar strafunmündig, jedoch bereits ab dem siebten Lebensjahr zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt. Dabei droht schlimmstenfalls eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten bis fünf Jahren in der Jugendstrafanstalt.

Bevorzugte Objekte für Graffitis sind öffentliche Verkehrsmittel und gut sichtbare Flächen. Oft ist gerade das Risiko, erwischt zu werden, für die Sprayer ein weiterer Anreiz. Auch Züge und S-Bahnen üben auf manche Mitglieder der Graffiti-Szene eine besondere Anziehungskraft aus. Dies ist besonders gefährlich: Aufgrund der Stromschienen besteht Lebensgefahr beim Betreten der Gleisanlagen.

Deshalb geht der Appell auch an Eltern und Erziehungsberechtigte, ein Gespür für dieses Thema zu entwickeln. Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene gehören, lassen sich zum Beispiel an folgenden typischen Merkmalen erkennen: ein besonders starkes Interesse an Graffiti-Literatur und entsprechenden Internet-Seiten, ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen sowie mit Farbe verschmutzte Kleidung oder Sprühdosen und Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken. Bei solchen Anzeichen sollte unbedingt ein klärendes Gespräch mit dem Kind oder Jugendlichen stattfinden.

Für die Technischen Dienste Ludwigsburg lautet die Aufgabe, gemeldete Graffitis so schnell wie möglich zu entfernen oder zu überstreichen. “Unserer Erfahrung nach ist es so: Wo ein Graffiti ist, kommen bald noch weitere dazu”, meint Hans-Jürgen Schroff. “Und das ist natürlich nicht im Sinne einer sauberen Stadt Ludwigsburg.”

28-Jähriger übersieht beim Parken Radfahrer

Vaihingen an der Enz-Horrheim: Beim Umparken Radfahrer übersehen

Ein 28-Jähriger parkte seinen Opel Vivaro am Freitag gegen 07.25 Uhr in der Florianstraße in Horrheim vom linken Fahrbahnrand auf einen Firmenparkplatz um. Hierbei übersah er mutmaßlich einen von hinten anfahrenden 48-jährigen Fahrradfahrer und es kam zum Zusammenstoß. Der Radfahrer wird verletzt und durch eine hinzugerufene Rettungswagenbesatzung in ein Krankenhaus gebracht. Am Lkw entstand ein Schaden in Höhe von ungefähr 5.000 Euro und am Fahrrad von etwa 500 Euro.