“Flugverbot” für Apple-Laptops

Die US-Luftfahrtbehörde FAA hat einige Apple-Laptops in kommerziellen Flugzeugen verboten. Die FAA teilte mit, sie habe Fluggesellschaften darauf aufmerksam gemacht, dass Apple Batterien für Laptops vom Typ MacBook Pro zurückgerufen habe, weil sie in Flammen aufgehen könnten.

Unter FAA-Vorschriften können potenziell gefährliche Gegenstände wie Lithium-Batterien nicht an Bord genommen oder in aufgegebenes Gepäck gesteckt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einem Rückruf aus Sicherheitsgründen stehen.

Apple teilte auf seiner Webseite mit, eine “begrenzte Anzahl” MacBook Pros mit einem 15-Zoll-Bildschirm, die größtenteils zwischen September 2015 und Februar 2017 verkauft worden seien, habe eine Batterie, die zu heiß werden könne und ein Feuerrisiko darstellen könne. Die Batterien werden laut Apple kostenlos ersetzt.

Ralf Loweg

Masern-Kampagne im Kreis Ludwigsburg

 LUDWIGSBURG. Noch immer erkranken in Deutschland Menschen an Masern und einige sterben sogar daran. Das Gesundheitsdezernat im Landratsamt möchte deshalb  zusammen mit weiteren Kooperationspartnern auf das gefährliche Virus aufmerksam machen. Ziel ist, die Impfquote so weit zu erhöhen, dass die Masern niemanden mehr anstecken können. Ein mit Masernflecken und dem Kampagnenlogo beklebter Linienbus fährt seit Mitte Juli für ein Jahr durch den Landkreis Ludwigsburg und wirbt für die Kampagne.

 Er rollt quer durch den Landkreis und schon von weitem sieht man die Botschaft „STOPPT MASERN! Lasst Euch impfen!“ Der Bus ist das Herzstück der Kampagne – er soll die Menschen dazu bewegen, ihre Impfausweise in die Hand zu nehmen und den Impfstatus zu überprüfen, oder überprüfen zu lassen. Schirmherr der Kampagne ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Die Kooperationspartner wollen die Bevölkerung für das Thema sensibilisieren und über die Masern aufklären. Im Rahmen der Kampagne, die für ein bis zwei Jahre geplant ist, sollen verschiedene Zielgruppen mit unterschiedlichen Medien angesprochen werden, unter anderem mit dem beklebten Linienbus, einer Homepage, Infomaterialien für Arztpraxen, Apotheken, Gemeinden Schulen und Kitas sowie verschiedene Events. Die Kampagne geht auf eine Initiative der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Landkreis Ludwigsburg zurück.

Warum der ganze Aufwand, wenn doch eine Impfpflicht gegen Masern geplant ist? Die Bevölkerung hat ein Anrecht auf eine umfassende Aufklärung und zudem wird die vorgesehene „Impfpflicht“  nicht alle unzureichend geimpften beziehungsweise ungeschützten Personen erreichen.

Laut Robert Koch-Institut wurden dieses Jahr in Deutschland bereits 442 Masernfälle gemeldet – davon sind 64 Prozent der Betroffenen über 15 Jahre alt (Stand: 17.07.2019). Daher gilt: Bus gesehen? Impfbuch prüfen!

Weitere Auskünfte im Internet unter www.stoppt-masern.de und beim Gesundheitsdezernat des Landratsamts Ludwigsburg, Tel. 07141 144-2520, Hindenburgstr. 20/1, 71638 Ludwigsburg.

Neue Bodenrichtwerte für Kornwestheim

Kornwestheim. Der Gutachterausschuss der Stadt Kornwestheim hat vor Kurzem neue Bodenrichtwerte für die Jahre 2019 und 2020 für Kornwestheim beschlossen. Diese gelten rückwirkend ab dem 01.01.2019.

Gem. §196 Abs 1 Baugesetzbuch sind alle zwei Jahre neue Bodenrichtwerte in den Städten und Gemeinden festzulegen. Unter dem Vorsitz von Professor Rolf Kicherer hat der Gutacherausschuss der Stadt Kornwestheim diese für 2019 (rückwirkend) und für 2020 beschlossen. Die aktuelle Bodenrichtwertkarte mit den neuen Werten ist auf der Homepage der Stadt Kornwestheim unter www.kornwestheim.de im Bereich Bauen&Wohnen abrufbar.

Bei der Festlegung der Bodenrichtwerte wird das Stadtgebiet in sogenannte Richtwertzonen unterteilt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt durch Auswertung aller Kaufverträge aus den letzten beiden Jahren auf Markung Kornwestheim Werte für jede Zone, die dem Gutachterausschuss für die Beschlussfassung als Grundlage dienen. Gegenüber der letzten Richtwertkarte aus dem Jahr 2017/2018 gibt es in der Weststadt ab sofort nur noch eine Richtwertzone, da die bisherigen drei Zonen zu einer Zone zusammengefasst werden konnten.

Der in der Karte dargestellte Wert für die jeweiligen Richtwertzonen bezieht sich auf ein fiktives Grundstück, das bestimmte Vorgaben zur baulichen Nutzung wie Art der Bebauung, Geschossflächenanzahl und Anzahl der Vollgeschosse aufweist. Sofern die Parameter eines Grundstücks hiervon abweichen oder sonstige spezifische Grundstücksmerkmale vorliegen, ist der Bodenrichtwert für dieses Grundstück entsprechend individuell anzupassen.

Insgesamt folgt die Entwicklung der Bodenrichtwerte dem allgemeinen Trend auf dem Immobilienmarkt. Lagen die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in den vergangenen zwei Jahren noch zwischen 520 €/m² bis 750 €/m², so liegt die Spanne in der aktuellen Bodenrichtwertkarte nun bei 620 €/m² bis 820 €/m². Die größte Steigerung beträgt 100 €/m². Im Schnitt ergibt sich eine Erhöhung von rund 10 %, wie auch schon bei der letzten Feststellung der Bodenrichtwerte.

Der Richtwert für die gewerblichen Flächen blieb unverändert bei 230 €/m² für alle gewerblichen Zonen. Ebenfalls unverändert geblieben ist der Richtwert für landwirtschaftliche Flächen. Dieser liegt nach wie vor bei 8 €/m².

Die Bodenrichtwerte dienen als Orientierung für die Grundstücksbewertung und den Grundstücksverkauf. Die tatsächlichen Marktpreise können hiervon jedoch abweichen.

Nähere Auskünfte über die Bodenrichtwerte gibt es bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 216 und 217, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim. Telefonisch stehen Ihnen Frau Hartmann 07154 202-8623 oder Frau Heckel  07154 202-8626 als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Der Kampf gegen Fake News

Wenn Fake News schon in höchsten politischen Kreisen zum guten Ton gehören, kann Ottonormalverbraucher angst und bange werden. Klar: Im Netz nehmen es viele nicht so genau mit den Fakten. Aus diesem Grund gehen immer mehr soziale Netzwerke gegen diese sogenannten “alternativen Fakten” vor.

Auch Instagram sagt Fake News den Kampf an und lässt Nutzer diese nun melden. Beiträge mit Falschinformationen will Instagram nach der Prüfung nicht mehr unter den angegebenen Hashtags und auf der Explore-Seite anzeigen. Damit bleiben die Beiträge zwar für Follower sichtbar, jedoch erschwert Instagram es, zufällig auf falsche Inhalte zu stoßen. Die Prüfung übernehmen Fact-Checker von Drittanbietern. cid/rlo

Lichterzauber am Samstag im Blühenden Barock

Ein wahrhaft königliches Spektakel im Blühenden Barock: Der Lichterzauber Blühenden Barock zur Musik von Queen. Am 17.08.2019 heißt es Blühenden Barock wieder: „Die Emichsburg brennt“ – Pyrospektakel um 21.30 Uhr.

Eines der Highlights im alljährlichen Veranstaltungskalender des Blühenden Barock ist sicher auch der mittlerweile legendäre Lichterzauber am kommenden Samstag. Los geht’s wie immer schon am späten Nachmittag mit abwechslungsreichen Programmpunkten für die kleinen Besucher:
Los geht es bereits um 14 Uhr im Aktionshaus mit Märchenerzähler Hermann Büttner, der bis 16 Uhr für die großen und kleinen Märchenfans erzählen wird. Der Schiffsmodellbauclub Ludwigsburg wird beim diesjährigen Lichterzauber von 14 bis 21 Uhr wieder das Schaufahren der Modellschiffe auf dem See im Südgarten durchführen.

Im vorderen Mathildengarten wird zwischen 17.00 und 20.00 Uhr wieder Lampionbasteln gegen einen kleinen Unkostenbeitrag angeboten, so dass die neu gebastelten Lampions direkt beim Lampionumzug im Südgarten benutzt werden können, der um 20.00 Uhr an der großen Schlosstreppe startet. Das Lampionbasteln wurde übrigens aus Platzgründen in den großzügigen Mathildenvorgarten auf der Ostseite des Schlosses verlegt.

Nun bereits zum 3. Mal gibt es unter dem Motto “Best of Strassenmusikfestival” wieder beste Unterhaltung auf 2 Bühnen:

Bühne am Restaurant Parkcafé
18.00 – 18.45 Uhr: Toni Mogens
19.00 – 19.45 Uhr: Teresa Bergmann
20.00 – 20.45 Uhr: Ramm Tamm Tilda

Bühne auf der Wiese bei der Cafeteria:
18.30 – 19.30 Uhr: Schraubenyeti
19.45 – 20:45 Uhr: Gap’s Orchestra
21.00 – 21.30 Uhr der Katze & die Hund und 21.45 – 22.30 der Katze & die Hund

Ab Einbruch der Dunkelheit hüllt sich der gesamte Park in ein einzigartiges Lichtermeer und sorgt für eine romantische Stimmung. Zehntausende Lichterbecher bringen einen wahren Glanz und erzeugen eine wahrlich außergewöhnliche Atmosphäre in den königliches Gärten.
Von den Pyrotechnikern der Firma Flash-Art aus Bielefeld wird gegen 21.30 Uhr zur Musik von Queen ein fast 15-minütiges Lichtspektakel der besonderen Art zelebriert, wenn es heißt: ‘Die Emichsburg brennt’.

Eintrittspreise
Erwachsene: € 9,00
Kinder (4-15 Jahre). Schüler und Studenten mit gültigem Ausweis): € 5,00
Dauerkarteninhaber Erwachsene, mit Gutschein aus dem Gutscheinheft: € 5,00
Dauerkarteninhaber Kinder (4-15 Jahre), Schüler und Studenten
(mit gültigem Ausweis): mit Gutschein aus dem Gutscheinheft € 3,00

Sicherheit
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie sie bei anderen Veranstaltungen schon erfolgreich durchgeführt wurden gibt es auch wieder beim Lichterzauber ein Sicherheitskonzept gibt es nicht erst seit den schrecklichen Ereignissen in anderen Städten”, sagt Volker Kugel.. Da geht es um die
erlaubte Anzahl von Besuchern, aber auch um Gefährdungen. „Wir sind da für alle Veranstaltungen in der Überprüfung der Anforderungen, um mögliche Risiken und Gefahren so gut es geht auszuschließen.“

Mit Augenmaß und Verantwortung wird man beim Lichterzauber in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden den aktuellen Gefährdungen begegnen. Im Gegensatz zu anderen Veranstaltungen handele es sich aber um stichprobenartige Kontrollen. „Wir konzentrieren uns in
Absprache mit der Polizei auf gefährliche Gegenstände“. Um die Kontrollen an den Eingängen zügig durchführen zu können bittet Volker Kugel die Besucher auf unnötige Gegenstände und unnötig große Taschen zu verzichten. Spitze Messer und andere gefährliche Gegenstände sollten die Besucher von vornherein zu Hause lassen. Weiterhin ist das Mitbringen von Tischen, Zelten oder Sonnenschirmen, sowie größerer Mengen an Alkohol nicht möglich.

Online-Banking soll sicherer werden

Wer Online-Banking nutzt, muss sich auf Änderungen einstellen. Vom 14. September 2014 an gelten neue Vorschriften – zum Beispiel zur Authentifizierung für sichere Bankgeschäfte. Für das Login in den Internet-Bank-Account reicht nicht mehr eine einfache PIN, sondern es werden zwei von drei Faktoren abgefragt – deswegen Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die zweite europäische Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) regelt das.

“Weil es nicht mehr sicher ist, ist eigentlich schon seit zwei, drei Jahren klar, dass die TAN-Listen weg müssen”, sagt Hermann-Josef Tenhagen vom Verbraucher-Ratgeber Finanztip dem Portal tagesschau.de. Die Banken seien spät dran, ihren Kunden zu sagen, dass sie etwas Neues brauchen.

Ab September 2019 müssen Online-Kunden zwei von drei Sicherheitskriterien nutzen, um ihr Bankgeschäft machen zu können. Das erste Kriterium lautet “Wissen” und bedeutet einen Faktor, den nur der Nutzer kennt – zum Beispiel ein Passwort oder eine PIN.

Das zweite Kriterium lautet “Besitz”. Es beschreibt einen Faktor, den nur der Nutzer besitzt – zum Beispiel ein Smartphone, eine Bankkarte oder ein TAN-Generator.

Das dritte Kriterium bedeutet “biometrische Merkmale”, die einen Faktor meinen, der Teil des Nutzers selbst ist – zum Beispiel ein Fingerabdruck oder die Iris eines Auges.

Ob Online-Banking durch die Vielzahl von Änderungen sicherer wird, bleibt abzuwarten. Fest steht aber schon jetzt: Die finanziellen Transaktionen werden in jedem Fall komplizierter. cid/rlo

In sechs Stunden für sechs Personen ein Drei-Gänge-Menü

Praktische IHK-Prüfung der Jungköche aus dem Landkreis

Am 13. und 14. August hatten die Jungköche aus dem Landkreis Ludwigsburg ihre praktische Abschlussprüfung im Restaurant Alten Sonne in Ludwigsburg. An beiden Tagen stellten je fünf beziehungsweise sechs Azubis ihr Können vor der Prüfungskommission und vor Vertretern aus der Wirtschaft unter Beweis. „Der Beruf Koch begeistert noch immer junge Menschen. Entgegen der öffentlichen Meinung sehen die Jungköche weniger die herausfordernden Arbeitszeiten sondern vielmehr ein spannendes Berufsfeld mit viel Freitraum und Kreativität“ so IHK-Präsident Albrecht Kruse.

Aufgabe der angehenden Köchinnen und Köche war, in sechs Stunden für je sechs Personen ein Drei-Gänge-Menü zu kreieren. In ihrem Warenkorb befanden sich dafür Pflicht-Bestandteile, die auf jeden Fall verkocht werden mussten. Dazu gehörten etwa Argentinische Rotgarnelen, Cous Cous oder Pfirsiche. Weitere Zutaten durften sie sich aus der Liste der Wahl-Bestandteile unter Angabe der benötigten Menge aussuchen. So entstanden an beiden Tagen Gerichte, wie „Gegrillte Rotgarnelen mit mediterranem CousCous-Salat und Tomatensalsa“, „Zweierlei Stubenkücken mit Thymianjus an mediterranem Gemüse und gebratener Polenta“ und „Geschichtetes Pfirsichtörtchen mit Marmorierten Schokoladenmousse und Himbeersahne“. Experten der Prüfungskommission bewerteten die Prüflinge sowohl nach Geschmack, Präsentation der Speisen, Sauberkeit des Arbeitsplatzes, als auch Wirtschaftlichkeit und Beratung des Gastes.

Nach bestandener Prüfung können die jungen Erwachsenen mit ihrer beruflichen Zukunft als Koch oder Köchin beginnen. Außer ihnen nahmen diesen Sommer noch über 1.000 weitere Auszubildende verschiedener IHK-Berufe an den Prüfungen teil. Die besten Absolventinnen und Absolventen werden von der IHK im Oktober im Kronenzentrum in Bietigheim-Bissingen geehrt.

Wenn die Steuererklärung zu spät kommt

Für die Abgabe der Steuererklärung 2018 hatte man erstmals etwas mehr Zeit. Der Stichtag war nicht im Mai, sondern am 31. Juli. Doch der Termin ist verstrichen. Wer es trotz dieser zweimonatigen Fristverlängerung nicht rechtzeitig geschafft hat, seine Steuer einzureichen, muss mit Verspätungszuschlägen oder gar mit einer Steuerschätzung rechnen. Beides ist nicht gut für die Geldbörse.

Was Steuerzahler auch nach dem Verstreichen der Frist tun können, um hohe Säumnisgebühren zu umgehen, verraten Experten des Versicherers ARAG. Zunächst stellt sich die Frage: Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Antwort: Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen während des Jahres von Ihnen zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Sie als Arbeitnehmer unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (§ 46 EStG):

– Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.

– Sie hatten unversteuerte Einkünfte über 410 Euro; etwa Honorare, Renten oder Mieten.

– Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist ein Freibetrag eingetragen und Ihr Arbeitslohn lag über 11.600 Euro beziehungsweise gemeinsam mit Ihrem Ehegatten über 22.050 Euro im Jahr.

– Sie haben Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.

– Sie wurden geschieden und Sie oder Ihr Ex-Partner haben im gleichen Jahr wieder geheiratet.

Wer nun den Termin verpasst hat, kann zum Beispiel einen Steuerberater beauftragen. So verlängert sich die Frist automatisch auf den 29. Februar 2020, sofern das Finanzamt nicht ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangt hat. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten sieben Monaten des Jahres zu erledigen. Diese Regelung gilt auch, wenn man die Steuerunterlagen von einem Lohnsteuerhilfeverein bearbeiten und einreichen lässt.

Wenn Sie vor der Abgabefrist eine stillschweigende Fristverlängerung beantragen, ist diese schon so gut wie akzeptiert. Wenn Sie vom Finanzamt nichts mehr hören, ist der Antrag genehmigt. Wenn Sie nach verstrichener Frist noch eine Fristverlängerung beantragen, sind Sie auf das Wohlwollen der zuständigen Finanzbehörde angewiesen. Wichtig ist, dass Sie Gründe für Ihr Anliegen nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Sie nach Auskunft der ARAG-Experten in der Regel noch bis zum Jahresende Zeit.

Wer keinen dieser Auswege nimmt, muss vermutlich tief in die Tasche greifen. Es gilt: Je später die Steuerunterlagen abgegeben werden, desto höher die Verspätungszuschläge. Bis zu zehn Prozent des festgesetzten Steuerbetrages darf das Finanzamt kassieren. Immerhin: Bei 25.000 Euro ist der Säumniszuschlag gedeckelt. Wenn keine Aufforderung und Erinnerung mehr hilft, übernimmt schließlich das Finanzamt die Steuererklärung und schätzt die Besteuerungsgrundlage. Dass diese Rechnung in der Regel nicht zu Gunsten des säumigen Steuerzahlers ausfällt, versteht sich wohl von selbst.

mid / Lars Wallerang

Teures Telefonat auf dem Schiff

Ein Telefongespräch auf dem Kreuzfahrtschiff kann teuer werden. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale Reisenden, sich vor dem Ablegen schlau zu machen. Wer eine Kreuzfahrt plant, sollte zunächst wissen, dass landgestützte Mobilfunknetze auf hoher See nicht genutzt werden können.

“Immer wieder werden Verbraucher nach ihrer Rückkehr von hohen Kosten überrascht, wenn sie unbeabsichtigt via Satellit über ein Mobilfunknetz an Bord eines Schiffes telefonieren”, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. “Vor einer Schiffsreise sollten sich Urlauber beim Reiseanbieter über die Nutzung von Mobilfunk und WLAN an Bord informieren”, rät die Expertin. Bislang gilt die Kostensperre der EU-Roaming-Verordnung ausschließlich an Land. Einige Anbieter haben nun reagiert und eine Roaming-Sperre auf See eingerichtet. Dadurch kann sich das Smartphone nicht mehr unbemerkt in ausländische Netze einwählen.

Um ganz sicherzugehen, sollten Urlauber jedoch vor einer Schiffsreise die automatische Netzeinwahl in den Einstellungen ihres Mobilfunkgeräts deaktivieren. Das ist auch bei einem Aufenthalt in Hafennähe empfehlenswert. Sinnvoll sei es außerdem, automatische Updates der Handy-Apps für die Dauer des Urlaubes auszuschalten. So entstünden durch den Download der Updates keine zusätzlichen Kosten.

mid/Lars Wallerang

Tourismus in Ludwigsburg: Rekord-Übernachtungszahlen

Tourismus & Events Ludwigsburg zieht Bilanz des 1. Halbjahres 2019

Der Hotelmarkt Ludwigsburg kann sich weiter über eine steigende Nachfrage freuen. 155.106 Übernachtungen verzeichneten die Ludwigsburger Beherbergungsbetriebe im 1. Halbjahr, im selben Zeitraum des Vorjahres waren es 151.695.

Elmar Kunz, stellvertretender Geschäftsführer von Tourismus & Events Ludwigsburg, zieht nach dem ersten Halbjahr 2019 eine positive Bilanz: „Konnte bereits das Jahr 2018 mit einem Rekordwert abgeschlossen werden, so nahm das Übernachtungsaufkommen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum nochmals um ca. 2,3 Prozent zu.“ Auch die Aufenthaltsdauer entwickelt sich erfreulich: lag diese im Jahr 2018 noch bei durchschnittlich 1,9 Tagen, so konnte sie im 1. Halbjahr 2019 auf 2,1 Tage zulegen.

Elmar Kunz, stellvertretender Geschäftsführer Tourismus & Events

Mit einem Anteil von 79 % an den Übernachtungen dominierten Reisende aus Deutschland im ersten Halbjahr 2019 nach wie vor im Hotelmarkt Ludwigsburg. Die ausländischen Märkte erfreuten sich mit einem Anteil 21 % am Übernachtungsaufkommen in Ludwigsburg von sich auch dank gezielter Marketingaktivitäten von Tourismus & Events Ludwigsburg einer hohen Dynamik. „Spanien ist unser Top-Auslandsmarkt mit ungebrochener Tendenz nach oben“, so Tourismusmanager Elmar Kunz. Zu den fünf wichtigsten Auslandsmärkten zählten im ersten Halbjahr 2019 neben Spanien auch die Schweiz, Frankreich, Indien und die USA.

Tourismusmanager Elmar Kunz freut sich insgesamt vor allem über eine steigende privat-touristische Nachfrage, denn unter der Woche seien die Hotels dank eines starken Geschäftsreiseaufkommens ohnehin oft so gut wie ausgebucht. Hier fehle es oft an Hotelkapazitäten, weswegen im Tourismuskonzept für Ludwigsburg auch die Empfehlung für mindestens rund 400 weitere Hotelzimmer bis zum Jahr 2030 ausgesprochen wurde.

Seit Frühjahr 2019 bewirbt Tourismus & Events Ludwigsburg unter “Visit Ludwigsburg“ die Barockstadt im In- und Ausland u.a. gezielt über eigene Social-Media-Kanäle wie Facebook und Instagram.