Verletzte bei Brand in Mehrfamilienhaus in Marbach

Mehrere Personen meldeten in der Nacht zum Dienstag gegen 02:00 Uhr ein brennendes Wohnhaus im Jenaweg in Marbach am Neckar. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Reihenmittelhaus mit mehreren Wohneinheiten.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stand ein Balkon in Vollbrand. Durch unverzüglich eingeleitete Löscharbeiten konnte ein Übergreifen des Feuers auf die sich daneben befindlichen Wohnhäuser verhindert und der Brand gegen 02:45 Uhr gelöscht werden. Die Brandursache sowie der entstandene Sachschaden sind derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Durch den Brand wurden zwei Personen leicht verletzt. Die 70-jährige Bewohnerin, deren Wohnung durch den Brand unbewohnbar ist, kam vorsorglich ins Krankenhaus. Zwei weitere Wohnungen des Hauses wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen und sind zumindest vorübergehend nicht bewohnbar.

Neben der Feuerwehr Marbach mit acht Fahrzeugen und 40 Wehrleuten war der Rettungsdienst mit sechs Fahrzeugen und 12 Einsatzkräfte sowie fünf Streifenwagenbesatzungen des Polizeipräsidiums Ludwigsburg am Brandort.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Fast jeder Vierte tendiert zum Elektrofahrzeug

Der Trend zur Elektromobilität setzt sich fort: Fast ein Viertel der Deutschen will schon bald auf ein Elektrofahrzeug umsteigen. Das zeigt ein aktuelles Trendbarometer der Management- und Technologieberatung BearingPoint.

Die Elektromobilität ist weiter auf dem Vormarsch: Bis einschließlich Juli 2021 wurden in Deutschland laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) 174.180 reine Elektrofahrzeuge (BEV) zugelassen. Ihr Marktanteil lag im Juli bei 10,8 Prozent. Im Juli wurden in Deutschland insgesamt rund 57.000 E-Fahrzeuge (BEV sowie Plug-In-Hybride – PHEV) neu zugelassen. Damit haben Industrie und Bundesregierung – mit etwa einjähriger Verspätung – auch das Ziel, eine Million elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen, erreicht.

Über die Hälfte des aktuellen Bestandes sind rein elektrische Fahrzeuge, die übrigen Plug-in-Hybride sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Im laufenden Kalenderjahr haben die Elektroauto-Neuzulassungen nun auch erstmals den Diesel überholt. Von Januar bis einschließlich Juli 2021 entfielen 367.905 Zulassungen auf extern aufladbare Elektrofahrzeuge (Marktanteil BEV und PHEV damit knapp 22,6 Prozent). Dieselfahrzeuge kamen nur noch auf rund 361.151 Zulassungen (22,2 Prozent).

Zahlen des “Trendbarometer Elektromobilität” der Management- und Technologieberatung BearingPoint zeigen, dass sich der Trend zur E-Mobilität sogar noch weiter beschleunigen könnte. Inzwischen gehen laut deren aktueller Befragung 22 Prozent der Deutschen davon aus, dass ihr nächstes Auto – vor allem aus ökologischen Gründen – ein Elektrofahrzeug sein wird. Bei den unter 25-Jährigen sind es sogar 27 Prozent.

Nicht nur Elektrokenner wollen umsteigen

Die Umfrage zeigt außerdem, dass immer mehr Autofahrer auf ein Elektrofahrzeug umsteigen wollen – selbst dann, wenn sie bisher keines gefahren sind. Während lediglich 18 Prozent angeben, bereits mit einem E-Auto gefahren zu sein, wollen 22 Prozent zukünftig elektrisch unterwegs sein. In einer früheren Befragung aus dem Februar 2021 lag dieser Anteil bei nur 18 Prozent.

Dr. Stefan Penthin, Globaler Leiter Automotive bei BearingPoint: “Die mediale Diskussion zum Thema Elektromobilität scheint Anreize für die Kaufentscheidung zu setzen. Potenzielle Käufer wurden also nicht durch das eigene Fahrerlebnis überzeugt, sondern durch externe Einflüsse. Die richtige Kommunikation scheint entscheidend zu sein, um die E-Mobilität weiter in die Breite zu tragen.”

Ökologischer Aspekt bleibt Hauptgrund für den Umstieg

Als Hauptgrund für die Entscheidung zum E-Auto-Kauf nennen 46 Prozent ökologische Aspekte. Ein weiterer Kaufanreiz sind finanzielle Vorteile. So geben 12 Prozent der Befragten an, sich steuerliche Ersparnisse von einem Elektrofahrzeug zu erhoffen. Weitere 12 Prozent nennen die geringen Unterhaltskosten als entscheidenden Punkt. Danach folgen Innovationsgeist (9 Prozent) und geringer Service-Aufwand (6 Prozent). Bei der Entscheidung zwischen den rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (BEV) und den Plugin-Hybriden (PHEV) liegen beide Varianten gleichauf. 41 Prozent der Befragten könnten sich vorstellen, ein BEV zu erwerben, 42 Prozent würden sich eher für ein Hybrid-Modell entscheiden.

Volkswagen-Konzern weiterhin beliebtester Anbieter für Elektrofahrzeuge

Volumenmarken aus dem Volkswagen-Konzern bleiben bei potenziellen Käufern von Elektrofahrzeugen besonders beliebt. 39 Prozent könnten sich vorstellen, ein Auto der Marken VW, Skoda und Seat zu kaufen. Den zweiten Platz bei den beliebtesten Anbietern teilen sich die beiden Premium-Hersteller BMW und Audi gemeinsam mit dem E-Mobility-Spezialisten Tesla: Jeweils 20 Prozent der Umfrage-Teilnehmer würden ein Modell dieser Marken in Betracht ziehen.

Hoher Kaufpreis und geringe Reichweite sind Gegenargumente

Danach gefragt, welche Aspekte gegen den Kauf eines Elektrofahrzeugs sprechen, geben nach wie vor 29 Prozent der Umfrage-Teilnehmer den hohen Anschaffungspreis an. 22 Prozent bemängeln die geringe Reichweite von E-Autos und 19 Prozent sehen die unzureichenden Lademöglichkeiten als Argument gegen den Kauf. Damit haben sich die Top-3-Argumente zwar nicht geändert, allerdings hat die Anzahl derer, die Reichweite und Lademöglichkeiten als Hürden betrachten, signifikant abgenommen.

Dr. Stefan Penthin: “Das Feedback der Umfrageteilnehmer macht deutlich, dass die Kunden eine positive Entwicklung bei Reichweite und Ladeinfrastruktur sehen, nicht aber bei der Preisgestaltung der Fahrzeuge. Das macht deutlich, dass die Masseneinführung von E-Autos wie so oft über den Preis läuft. Der Trend ist aber klar: Ohne E-Mobilität wird es in den kommenden Jahren nicht mehr gehen.”

Die für den Trendbarometer verwendeten Daten beruhen auf einer von BearingPoint in Auftrag gegebenen Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der zwischen dem 13. und 15. Juli 2021 insgesamt 2.038 Personen in Deutschland teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 16 Jahren.

Christoph Reifenrath / mid

Phänomen Long Covid: Tipps für Betroffene

Nach einer Corona-Erkrankung kämpfen viele Betroffene noch einige Monate mit Beschwerden. Das Phänomen nennt sich “Long Covid” und betrifft schätzungsweise zehn Prozent aller Covid-19-Erkrankten. Die meisten davon sind Frauen im Durchschnittsalter von 48 Jahren.

Unter den bislang 50 schon beschriebenen Symptomen macht den meisten vor allem die Fatigue zu schaffen, eine extreme Müdigkeit, die so stark ausgeprägt sein kann, dass Betroffene schwer krank sind und den Alltag nicht mehr bewältigen können. Doch gibt es Hoffnung: “Mit medizinischer Begleitung, Durchhaltevermögen und Geduld schaffen es die meisten zurück in ihr altes Leben”, sagt Dr. Per Otto Schüller, Lungenspezialist und Chefarzt der Median Reha-Klinik in Flechtingen im Land Sachsen-Anhalt, im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

Was kann dabei helfen? Entspannungsübungen, kognitives Training oder Atemphysiotherapie können Beschwerden lindern. Nicht zuletzt spielt zudem psychologische Unterstützung eine große Rolle. Schließlich ist es für Menschen eine große mentale Belastung, wenn sie sich über Wochen und Monate nicht erholen.

Die gute Nachricht: Viele gesundheitliche Probleme bessern sich im Laufe der Zeit ganz natürlich. So zeigt eine österreichische Studie an Patientinnen und Patienten mit schweren Verläufen, dass sich covidbedingte Gewebeschäden an der Lunge nach 60 bis 100 Tagen oft deutlich zurückbilden. Auch die Fatigue verschwindet nach drei bis sechs Monaten meist von selbst, vor allem bei Jüngeren. Wer nach einer Infektion nichts mehr schmeckt und riecht, hat ausgezeichnete Chancen, dass sich diese Sinne spätestens nach einem Jahr komplett erholt haben, zeigt eine Analyse aus dem Juni.

Für alle Betroffenen gilt: lieber geduldig sein. Ausreichend schlafen, Stress vermeiden und erst Sport machen, wenn die Fitness wieder hergestellt ist. Dass bis zur vollständigen Genesung einige Wochen vergehen können, ist normal. Wer jedoch länger als vier bis sechs Wochen Symptome hat, sollte sich ärztliche Hilfe suchen. Noch besser: das Risiko für Folgeschäden vermeiden, indem man sich gar nicht erst ansteckt. Eine Impfung gegen Covid-19 bietet guten Schutz.

Andreas Reiners / glp

Gesundheit: Vorsicht vor Urlaubs-Schnäppchen

Urlauber gehen in der schönsten Zeit des Jahres gerne mal auf Schnäppchenjagd. Das Problem: Trendige Sonnenbrillen, bunte Badeschuhe, sportliches Spielzeug oder auch Corona-Schutzmasken in Landesfarben können Gefahren für die Gesundheit bergen. Der TÜV-Verband erklärt, worauf Verbraucher im Urlaub achten sollten.

In vielen Urlaubsorten versprechen Händler modischen Sonnenschutz für einen günstigen Preis. Doch gerade bei diesen Produkten ist Vorsicht geboten. Auch wenn die Sonnenbrille vor blendenden Sonnenstrahlen schützt, können Hornhaut und Linse des Auges geschädigt werden. Denn viele Billigbrillen verfügen nicht über den notwendigen UV-Schutz.

Urlauber können einen simplen Qualitäts-Check durchführen. Beim Aufsetzen der Brille eine möglichst gerade Linie fokussieren. Kommt es beim Blick durch die Gläser zu einer Krümmung dieser Linie, deutet dies daraufhin, dass die Verarbeitungsqualität der Brillengläser mangelhaft ist. Zudem sollte man darauf achten, ob es im Sichtfeld unscharfe Bereiche oder Einschlüsse in den Gläsern gibt. Auf keinen Fall sollte der UV-Schutz der Sonnenbrille vernachlässigt werden. Sticker mit den Angaben “UV 400” oder “100 Prozent UV-Schutz” deuten darauf hin, dass der Schutz ausreichend ist.

Sehr beliebt sind im Urlaub aufblasbare Wasserspielzeuge, Schwimmhilfen oder Kuscheltiere. Diese entsprechen häufig nicht den gängigen Qualitätsstandards und würden einer TÜV-Produktprüfung nicht standhalten. Viele Produkte enthalten für Kleinkinder gefährliche Kleinteile oder fallen durch gesundheitsgefährdende Weichmacher auf. Stofftiere sollten vor der ersten Nutzung bei niedriger Temperatur gewaschen werden. So lassen sich möglicherweise enthaltene Schadstoffe reduzieren. Von Spielsachen, die unangenehm riechen, am besten die Finger lassen und Spielzeug mit scharfen Ecken und Kanten meiden. Ein gutes Zeichen ist es, wenn dem Produkt Bedienungs- und Warnhinweise in mehreren Sprachen beiliegen.

Geht der Vorrat an medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP- oder FFP2-Masken) aus, sollten sich Urlauber vor minderwertigen Masken vor Ort in Acht nehmen und auf die korrekte Kennzeichnung achten. Mangelhafte oder gefälschte Masken sind rein optisch nicht leicht zu erkennen. Geruch und Festigkeit des Materials können jedoch erste Aufschlüsse über die Eignung geben. Auch dem Produkt beigefügte Herstellerbescheinigungen und Abbildungen von Zertifikaten sollten bereits auf den ersten Blick vertrauenswürdig und schlüssig sein.

Um die Qualität der Urlaubsprodukte besser einschätzen zu können, empfiehlt sich grundsätzlich ein Blick auf die Kenn- und Prüfzeichen. Auf vielen Produkten ist beispielsweise die CE-Kennzeichnung zu finden, mit der die Hersteller bestätigen, dass die gekennzeichneten Waren gemäß der vorliegenden EU-Richtlinien produziert wurden. Allerdings handelt es sich bei der CE-Kennzeichnung um eine Selbsterklärung des Produzenten und nicht um die Einschätzung einer unabhängigen Stelle.

Bessere Orientierung bietet das GS-Zeichen, das für “geprüfte Sicherheit” steht. Das GS-Zeichen wird auf einem Produkt immer durch das Logo des jeweiligen Prüfunternehmens ergänzt, das die Ware als unabhängige Stelle untersucht hat. Fehlen das Logo des Prüfinstituts oder sind keine Angaben zum Hersteller oder Importeur eines Produkts zu finden, sollte vom Kauf generell abgesehen werden.

Andreas Reiners / glp

Das ist beim Grillen erlaubt

Zeigen sich die ersten Sonnenstrahlen, holen die Deutschen traditionell ihren Grill heraus. Im Sommer herrscht in den Gärten und auf den Terrassen deshalb reges Treiben. Für alle Grillmeister servieren die ARAG-Experten als Beilage die Antworten auf Fragen wie diese: Wo, wie oft und wie lange?

Wo darf man grillen? Wer in der Stadt wohnt und keinen zum Grillen geeigneten Balkon besitzt, ist auf öffentliche Plätze wie Parks, Wiesen und Grünanlagen angewiesen. Diese unterstehen in der Regel der Obhut der Kommunen. Auch wenn Grünflächen zum Grillen freigegeben sind, ist offenes Feuer auf dem Rasen in den allermeisten Fällen tabu. Ein handelsüblicher Grill, der Abstand zur Gras- oder Rasenfläche herstellt, ist demnach unverzichtbar. Einmalgrills, die auf dem Boden stehen, sind deshalb oft auch verboten. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Bußgelder, die laut Experten schnell ein paar hundert Euro betragen können.

Wie oft darf man grillen? Wie oft das Grillvergnügen im eigenen Heim erlaubt ist, kommt hauptsächlich darauf an, wo man wohnt. Im eigenen Garten und wenn kein Nachbar belästigt wird, kann man natürlich tun und lassen, was man will. Anders sieht es auf einer Terrasse oder einem Balkon im Mehrfamilienhaus aus. Die Experten zeigen einige Urteile dazu auf: Das Landgericht Stuttgart begrenzt die Grilldauer auf Balkon oder Terrasse pro Jahr auf dreimal zwei Stunden (Az.: 10 T 359/96). Die Richter in Bonn erlauben das Grillvergnügen immerhin einmal monatlich mit vorheriger Ankündigung (Arbeitsgericht Bonn, Az.: 6 C 545/96). Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 13 U 53/02) darf grundsätzlich nur bis 22.00 Uhr gegrillt werden. Es sei aber “sozialadäquat”, wenn man bis zu viermal im Jahr bis 24.00 Uhr grillt. 2001 entschied das Landgericht München, dass das sommerliche Grillen im Garten erlaubt ist, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden (Az.: 15 S 22735/01).

Striktes Grillverbot im Mietvertrag: Ist das zulässig? Das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses kann durch eine Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung verboten werden. Halten sich die Mieter trotz Abmahnung nicht an das Verbot, so darf ihnen fristlos gekündigt werden (Landgericht Essen, Az.: 10 S 438/01). Eine andere gültige juristische Entscheidung besagt, dass im Rahmen einer Eigentumswohnanlage durch schlichten Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung ein grundsätzliches Grillverbot auf offener Flamme ausgesprochen werden kann – auch wenn bestimmte Arten des Grillens auf offener Flamme unter Umständen die übrigen Eigentümer nur unerheblich beeinträchtigen (LG München I, Az.: 36 S 8058/12 WEG). Gibt es keine Regelung der Eigentümergemeinschaft, kommt es laut Oberlandesgericht Frankfurt auf die Gegebenheiten des Einzelfalles an, ob das Grillen verboten, zeitlich oder örtlich begrenzt erlaubt oder ohne Einschränkung gestattet werden kann. Maßgebend seien insbesondere Lage und Größe des Gartens bzw. der sonstigen Örtlichkeiten, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät (Az.: 20 W 119/06). Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, raten die Experten deshalb von vornherein zu gegenseitiger Rücksichtnahme.

Unerlässlich ist es, die Asche sicher zu entsorgen, denn Grillkohle oder -briketts sind bis zu drei Tage lang buchstäblich brandgefährlich und können sich wieder entzünden. Daher sollte man die Asche nicht direkt nach dem Grillen in der Mülltonne entsorgen, sondern in einem feuerfesten Behälter mit Deckel. So können auch keine Funken herauswehen und womöglich andere Gegenstände in Brand setzen.

Andreas Reiners / glp

Einbruch: Schneller ans Geld mit Belegen und Fotos

Nach einem Einbruch ist der materielle Schaden oft groß. Um schneller an das Geld zu kommen, ist es wichtig, Kassenzettel und Fotos der gestohlenen Wertgegenstände vorlegen zu können. Das erläutert das Infocenter der R+V Versicherung.

Grundsätzlich gilt: Wer eine Hausratversicherung hat, bekommt nach einem Wohnungseinbruch in aller Regel eine finanzielle Entschädigung. Die Bestohlenen müssen jedoch beweisen, dass sie die entwendeten Wertsachen tatsächlich besessen haben. “Wenn sie beispielsweise einen Kassenbon vorlegen, ersetzt die Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert”, sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Sie rät zudem, Wertsachen als zusätzlichen Nachweis zu fotografieren.

Fotos, Quittungen und Kassenbons sollten an einem sicheren Ort und getrennt von den Wertsachen liegen – natürlich ohne Hinweis darauf, wo die Gegenstände zu finden sind. “Wenn Geschädigte die Wertgegenstände nicht ausreichend dokumentiert haben, können sie im schlimmsten Fall trotz Hausratversicherung leer ausgehen”, warnt R+V-Expertin Günter.

Bei besonders teuren Gegenständen springt die Versicherung oftmals nur ein, wenn diese in einem Tresor aufbewahrt wurden. Wer keinen Tresor hat, kann wertvolle Gegenstände auch in einem Bankschließfach deponieren. Vorsicht bei Bargeld: Die Hausratversicherung deckt zwar auch den Diebstahl von Bargeld ab, das nicht im Tresor liegt – allerdings nur bis etwa 1.500 Euro. Der genaue Betrag hängt vom Versicherungsvertrag ab.

Auch bei Erbstücken oder Flohmarkt-Schnäppchen sind die Versicherten in der Beweispflicht. “Wer für solche Dinge keine Belege hat, sollte Zertifikate von unabhängigen und zertifizierten Gutachtern anfertigen lassen”, so Günter. Bei Münzen oder Schmuck kann das beispielsweise ein Juwelier übernehmen. Den Wert alter Möbel, Bilder oder Porzellan können Antiquitätenhändler oder Kunstexperten schätzen.

Andreas Reiners / glp

So sehen die Corona-Zahlen vom Landkreis am Montag aus

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Montag leicht gesunken. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Montag bei 17,1 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 18. Vor genau einer Woche bei 14,7. Das geht aus Zahlen von Montagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand: 09.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 5 Neuinfektionen registriert. (Vorwoche: 9). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 518. Rund 26.572 (+19) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 09.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 752 | 0 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 670 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.522 | 1 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.227 | 1 )
Eberdingen ( 307 | 0 )
Erdmannhausen ( 191 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 618 | 1 )
Freudental ( 164 | 0 )
Gemmrigheim ( 261 | 0 )
Gerlingen ( 729 | 0 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 323 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 372 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 873 | 0 )
Kornwestheim ( 2.047 | 0 )
Löchgau ( 295 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.970 | 0 )
Marbach am Neckar ( 728 | 0 )
Markgröningen ( 779 | 1 )
Möglingen ( 697 | 0 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 262 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 388 | 0 )
Pleidelsheim ( 311 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.255 | 0 )
Sachsenheim ( 1.036 | 0 )
Schwieberdingen ( 469 | 0 )
Sersheim ( 323 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 484 | 0 )
Tamm ( 435 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.504 | 1 )
Walheim ( 143 | 0 )

red

Vorfall beim Discounter: 33-Jähriger isst rohes Fleisch und bedroht Mitarbeiter und weitere Meldungen aus der Region

Ditzingen: 33-Jähriger randaliert in Discounter

Mit einem unangenehmen Kunden bekamen es die Mitarbeiter eines Discounters in der Marktstraße in Ditzingen am Samstagabend zu tun. Gegen 19.30 Uhr betrag der alkoholisierte Mann das Geschäft und nahm jeweils eine Packung Hackfleisch sowie Garnelen aus der Kühltheke. Die Packungen öffnete er und begann die rohe Ware zu essen. Eine Mitarbeiterin beobachtete dies und sprach den Mann hierauf an. Der 33-Jährige baute sich nun bedrohlich vor der Frau auf und gab ihr zu verstehen, nicht für die Nahrungsmittel zu bezahlen. Anschließend ging er in Richtung Ausgangstür, die ein weitere Angestellte nun verschloss. Diese Angestellte drohte der Mann zu schlagen, worauf sie die Tür wieder entriegelte. Beim Hinausgehen trat der Tatverdächtige gegen die Schiebetür und beschädigte sie zusätzlich. Die alarmierten Beamten des Polizeireviers Ditzingen konnten den 33-Jährigen nahe des Tatorts vorläufig festnehmen. Nachdem er sich die Handschließen zunächst freiwillig anlegen ließ, begann er die Polizisten plötzlich auf das Übelste zu beleidigen. Er wehrte sich nun gegen seine vorläufige Festnahme, spuckte um sich und bedrohte die Beamten. Der Mann wurde anschließen zum Polizeirevier Ditzingen gebracht, wo er freiwillig einen Atemalkoholtest durchführte, der positiv verlief. Im weiteren Verlauf ergaben sich Hinweise darauf, dass sich der Mann unter dem Eindruck einer psychischen Ausnahmesituation befinden könnten, so dass er in eine psychiatrische Einrichtung gebracht wurde. Darüber hinaus wird er wegen Diebstahls, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt.

 

Ludwigsburg: Zweimal auf Vorausfahrenden aufgefahren

Gleich zweimal ist eine 79-jährige Autofahrerin am Sonntag gegen 11:15 Uhr auf der Friedrichstraße auf einen vorausfahrenden Pkw aufgefahren. Sie war mit ihrem Hyundai von Remseck kommend in Richtung Ludwigsburg unterwegs und fuhr hinter dem Kia einer 32-Jährigen, die bei Erkennen eines Rettungswagens mit Blaulicht abbremste und an den rechten Fahrbahnrand fuhr. Die 79-Jährige erkennte dies zu spät und fuhr auf. Als die Kia-Fahrerin daraufhin bis zum Stillstand abbremste, kam es zum zweiten Zusammenstoß. Der Beifahrer im Kia und ein Mitfahrendes Kind wurden vom Rettungsdienst zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. An den Autos entstand Sachschaden in Höhe von etwa 10.000 Euro.

 

Bönnigheim: Schwerverletzter Radfahrer nach Verkehrsunfall

Im Kreuzungsbereich der Karlstraße und der Lauffener Straße in Bönnigheim ist der 45-Jährige Fahrer eines Skoda am Sonntag gegen 12:00 Uhr mit einem bevorrechtigten 36-jährigen Radfahrer zusammengestoßen. Der 36-Jährige stürzte, zog sich dabei Verletzungen zu und wurde vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 1.500 Euro.

 

Kornwestheim-Pattonville: Getränkeautomaten in Schule aufgehebelt

Möglicherweise nachdem er sich unbemerkt hatte einschließen lassen, wuchtete ein bislang unbekannter Täter über das Wochenende zwei Getränkeautomaten in der Erich-Bracher-Schule in Pattonville auf. Anschließend entwendete er Münzgeld in noch unbekannter Höhe. Personen, die verdächtige Wahrnehmungen im Bereich der Schule gemacht haben, werden gebeten, sich beim, Polizeirevier Kornwestheim, Tel. 07154 1313-0, zu melden.

 

Bietigheim-Bissingen: Autoreifen an insgesamt vier Fahrzeugen zerstochen – die Polizei sucht Zeugen

Zwischen Freitag, 20:30 Uhr und Samstag, 12:30 Uhr trieb ein bislang unbekannter Täter in der Breslauer Straße Bietigheim-Bissingen sein Unwesen. Er beschädigte vermutlich mit einem spitzen Gegenstand an insgesamt vier Fahrzeugen die Autoreifen. Der Sachschaden beläuft sich auf insgesamt etwa 1.500 Euro. Zeugen, die Verdächtiges wahrgenommen haben, können sich beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, melden.

 

Bietigheim-Bissingen: Zwei Unbekannte machen sich an Opel Astra zu schaffen

Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, sucht Zeugen, die am Montagfrüh gegen 04:00 Uhr im Primelweg in Bietigheim-Bissingen Verdächtiges wahrgenommen haben. Ein Zeuge hatte zwei Personen beobachtet, die sich an einem am Straßenrand geparkten Opel Astra zu schaffen machten und daraufhin die Polizei verständigt. Bei Eintreffen der Polizeibeamten flüchten die beiden Unbekannten zwischen zwei Häusern hindurch. Die durchgeführten polizeilichen Fahndungsmaßnahmen blieben ohne Erfolg.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Deutsche Exporte steigen weiter und erreichen Vor-Corona-Niveau

WIESBADEN – Im Juni 2021 sind die Exporte in Deutschland gegenüber Mai 2021 kalender- und saisonbereinigt um 1,3 % und die Importe um 0,6 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, lagen die Exporte kalender- und saisonbereinigt 1,1 % und die Importe sogar 10,0 % höher als im Februar 2020, dem Monat vor dem Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland.

Im Juni 2021 wurden von Deutschland Waren im Wert von 118,7 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 102,4 Milliarden Euro importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2020 stiegen die Exporte im Juni 2021 um 23,6 % und die Importe um 27,0 %.

Die Außenhandelsbilanz schloss im Juni 2021 mit einem Überschuss von 16,3 Milliarden Euro ab. Im Juni 2020 hatte der Saldo in der Außenhandelsbilanz 15,4 Milliarden Euro betragen. Kalender- und saisonbereinigt lag der Überschuss der Außenhandelsbilanz im Juni 2021 bei 13,6 Milliarden Euro.

Die Leistungsbilanz schloss unter Berücksichtigung der Salden für Warenhandel (+16,2 Milliarden Euro), Dienstleistungen (+0,5 Milliarden Euro), Primäreinkommen (+8,6 Milliarden Euro) und Sekundäreinkommen (-2,9 Milliarden Euro) im Juni 2021 mit einem Überschuss von 22,5 Milliarden Euro ab. Im Juni 2020 hatte die Leistungsbilanz einen Aktivsaldo von 20,3 Milliarden Euro ausgewiesen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Zu schnell unterwegs: 19-Jähriger überschlägt sich mit Pkw

Vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit ist ein 19-jähriger Autofahrer am Sonntagabend gegen 23:00 Uhr im Verlauf einer Linkskurve im Übergang der Heinkelstraße in die Straße “Heckenwiesen” im Tammerfeld von der Fahrbahn abgekommen. In der Folge fuhr er zunächst über den Fußgänger und Radweg, durchbrach ein Geländer und überschlug sich anschließend an der etwa fünf Meter abfallenden Böschung.

Unten angekommen prallte sein VW Jetta gegen die Leitplanken der Autobahnauffahrt Ludwigsburg-Nord und kam dort zum Stehen. Einer seiner beiden Mitfahrer zog sich bei dem Unfall leichte Verletzungen zu. An dem VW entstand Totalschaden in Höhe von etwa 10.000 Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

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