Hygiene-Tipps für den Karneval-Endspurt

Nicht nur der Karneval nähert sich seinem Höhepunkt. Auch Erkältungen mit Husten und Schnupfen oder die echte Grippe haben Hochsaison. Deswegen ist im Narren-Endspurt die Einhaltung einfacher Hygieneregeln wichtig, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Das Einhalten der sogenannten Husten- und Nies-Etikette sowie das regelmäßige und gründliche Händewaschen können einer Ansteckung vorbeugen.

“Wer an einer Atemwegsinfektion erkrankt ist, verbreitet beim Husten und Niesen Krankheitserreger über winzige Tröpfchen in seiner Umgebung”, so Dr. med. Heidrun Thaiss, die Chefin der BZgA. “Diese können dann von anderen Menschen eingeatmet werden und so eine Erkrankung hervorrufen.” Aber auch über die Hände und über gemeinsam benutzte Gegenstände wie Gläser, Türklinken und Haltegriffe könnten Erreger von Atemwegserkrankungen durch sogenannte Schmierinfektionen verbreitet werden.

Hier sechs Hygienetipps der BZgA für die Karnevalszeit:

– Beim Husten und Niesen ein Einwegtaschentuch verwenden und dies anschließend entsorgen. Dabei Abstand von anderen halten und sich abwenden.

– Ist kein Taschentuch griffbereit, in die Armbeuge niesen oder husten.

– Nur aus dem eigenen Glas trinken und eigenes Besteck benutzen.

– Schminkutensilien wie Lippenstifte nicht gemeinsam verwenden.

– Regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife waschen, insbesondere nach dem Toilettengang, vor dem Essen, nach dem Naseputzen und beim Nachhausekommen.

– Mit ungewaschenen Händen möglichst nicht das Gesicht, insbesondere Mund, Augen oder Nase berühren und keine Speisen anfassen.

Rudolf Huber

Datenschutz bei “Apps auf Rezept” gefordert

Mängel beim Datenschutz und Nutzennachweis sind die wichtigsten Kritikpunkte in der Diskussion um “Apps auf Rezept”. Die Allgemeine Orts-Krankenkasse AOK zeigt zwar grundsätzlich Zustimmung zur “Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung” (DiGAV), mahnt aber zu Nachbesserungen.

“Wir begrüßen die Möglichkeit, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig digitale Gesundheitsanwendungen mit niedrigem Risiko erstatten können”, betont der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Allerdings sehe man erheblichen Änderungsbedarf bei einzelnen Regelungen der Verordnung. Das betreffe vor allem den Nutzen der digitalen Anwendungen, die Patientensicherheit und die Sicherheit der in den Anwendungen gespeicherten Gesundheitsdaten, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überprüft werden soll.

“Die Verordnung legt zwar Anforderungen zum Datenschutz fest, aber es ist nicht vorgesehen, dass das BfArM die Einhaltung dieser Vorgaben auch überprüft”, kritisiert Litsch. Das Bundesinstitut solle seine Entscheidungen alleine auf Basis von Eigenangaben der Hersteller treffen. Außerdem seien bei Verstößen gegen die Datenschutz-Anforderungen keine Sanktionen vorgesehen. “Zuletzt haben Gesundheits-Apps immer wieder durch Datenschutzmängel Schlagzeilen gemacht. Deshalb kann es nicht angehen, dass das BfArM bei diesem Thema als zahnloser Tiger agiert.”

Der AOK-Bundesverband fordert, dass das Institut eine Prüfverantwortung für die Einhaltung der Datenschutz-Regelungen erhält. “Dann könnte es unabhängig überprüfen, dass wirklich keine Daten an Dritte abfließen”, so Litsch. Zudem müsse die Verordnung durch Regelungen ergänzt werden, nach denen alle Möglichkeiten der Daten-Minimierung ausgeschöpft werden: “Es besteht ja in der Regel keine Notwendigkeit, dem Anbieter die Identität des Nutzers offenzulegen.” Die Übermittlung von Personendaten an die Hersteller und Plattform-Betreiber solle nach Möglichkeit vermieden werden.

 

Lars Wallerang

Sicherheitslücke bei LTE

Über eine Sicherheitslücke im Mobilfunkstandard LTE, auch 4G genannt, konnten Spezialisten der Ruhr-Universität Bochum erstaunliche Dinge tun: Die Identität fremder Personen annehmen etwa, oder in deren Namen kostenpflichtige Dienste wie Abonnements für Streamingdienste buchen. Bezahlt wird per fremder Handyrechnung.

“Ein Angreifer könnte die gebuchten Dienste nutzen, also beispielsweise Serien streamen, aber der Besitzer des Opferhandys müsste dafür zahlen”, so Prof. Dr. Thorsten Holz vom Horst-Görtz-Institut für IT-Sicherheit, der die Sicherheitslücke gemeinsam mit David Rupprecht, Dr. Katharina Kohls und Prof. Dr. Christina Pöpper aufdeckte. Die Ergebnisse stellt das Bochumer Team am 25. Februar 2020 auf dem Network Distributed System Security Symposium, kurz NDSS, in San Diego, USA, vor. Details zu den Angriffen sind auch auf der Webseite www.imp4gt-attacks.net verfügbar.

Die Forscher warnen: Diese Schwachstelle kann auch Folgen für die Justiz haben. Denn Angreifer können nicht nur im Namen des Opfers einkaufen, sie können auch auf Webseiten mit dessen Identität agieren, etwa geheime Firmendokumente online stellen und damit das Opfer zum vermeintlichen Täter abstempeln.

Erschreckend: Von der Schwachstelle sind alle Geräte betroffen, die LTE verwenden. Also eigentlich alle Handys und Tablets plus vernetzte Haushaltsgegenstände. “Beheben lassen würde sie sich nur durch ein verändertes Hardware-Design”, so die Bochumer. Sie setzen sich dafür ein, dass die Sicherheitslücke im neuen Mobilfunkstandard 5G, der derzeit ausgerollt wird, geschlossen wird. “Technisch wäre das möglich”, sagt David Rupprecht. Die Mobilfunkbetreiber müssten jedoch höhere Kosten in Kauf nehmen, da der zusätzliche Schutz mehr Daten erzeugt, die übermittelt werden müssten. Und außerdem müssten alle Handys erneuert und die Basisstationen erweitert werden. “Das wird nicht in naher Zukunft eintreten”, ist sich der Forscher sicher.

Ein kleiner Trost: Der Einhack-Trick funktioniert nicht aus der Ferne. Der Angreifer muss sich in der Nähe des Opferhandys und der Basisstation befinden.

Rudolf Huber

Viele Mini-Jobs trotz Mindestlohn

Mini-Jobs und Mindestlohn schienen anfangs miteinander zu kollidieren. Mit der Einführung des Mindestlohnes im Jahre 2015 nahm die Anzahl der Mini-Jobs in Deutschland zunächst rapide ab. Doch die Zahl steigt wieder. Heute ist sie ungefähr so hoch wie vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.

Ein Mini-Job ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Das monatliche Arbeitsentgelt darf nicht mehr als 450 Euro betragen. Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist weitgehend sozialversicherungsfrei.

Dafür gibt es allerdings strenge Regeln: “Unter Umständen muss der Hauptarbeitgeber von dem Vorhaben, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, informiert werden”, sagt Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer, Rechtsexperte beim Versicherer ARAG. “Und zwar immer dann, wenn das im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist oder wenn der Nebenjob Auswirkungen auf den Hauptjob hat.” Habe der Chef in diesem Fall triftige Gründe, könne er den Nebenjob untersagen.

Freilich gilt der Mindestlohn auch für Mini-Jobs. Derzeit liegt dieser bei 9,35 Euro pro Stunde. “Die Anzahl der Stunden, die Arbeitnehmer im Monat maximal arbeiten dürfen, hängt somit neben den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes auch vom Stundenlohn ab, denn die 450 Euro im Monat dürfen für den Mini-Job ja nicht überschritten werden”, erklärt der Experte.

Derweil zahlen die Arbeitgeber auch Abgaben, Pauschalbeiträge zum Beispiel für die gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung. “Die Pauschalabgaben für die Krankenversicherung fließen in den allgemeinen Gesundheitsfonds”, sagt Klingelhöfer. “Daraus können die gesetzlich vorgesehenen Entgeltfortzahlungen zum Beispiel bei Krankheit oder Schwangerschaft finanziert werden.” Der Mini-Jobber könne aber durch einen Antrag auf die Rentenversicherungspflicht verzichten.

Mini-Jobber haben zudem noch ein paar Ansprüche. Klingelhöfer: “Auch geringfügig Beschäftigte – wie Mini-Jobber im Behördendeutsch heißen – haben einen Anspruch auf Sozialleistungen.” Dazu gehöre neben der erwähnten Entgeltfortzahlung bei Krankheit und dem Mutterschutz auch das Feiertagsentgelt.

Und es gibt Anspruch auf Urlaub: Wer also zum Beispiel an fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Wird nur an zwei Tagen pro Woche gearbeitet, können acht Tage Urlaub pro Jahr genommen werden.

Lars Wallerang

Galerie

Großbrand in Reifenlager in Freiberg am Neckar

Auf etwa 60.000 Euro schätzt die Polizei den Sachschaden, der am Dienstagvormittag bei einem Brand in einer Autowerkstatt in der Marbacher Straße im Ortsteil Beihingen entstanden ist. Ein Mitarbeiter des Betriebes hatte gegen 11:00 Uhr im Werkstattbereich starke Rauchentwicklung bemerkt und zunächst allein und dann mit Kollegen versucht, die Flamen mit Feuerlöschern zu löschen. Dies gelang jedoch nicht und der Brand griff auf die Werkstatt und ein angrenzendes Reifenlager über. Die alarmierten Feuerwehren aus Freiberg, Benningen und Ludwigsburg waren mit 43 Einsatzkräften und neun Fahrzeugen am Brandort. Da der Brand mit sehr starker Rauchentwicklung einherging, musste die L 1138 zwischen Freiberg und Benningen gesperrt werden. Die Polizei bat Bewohner angrenzender Bereiche mit Lautsprecherdurchsagen und über den Verkehrsfunk darum, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Nach etwa einer halben Stunde hatte die Feuerwehr den Brand unter Kontrolle. Der Werkstattbereich brannte jedoch aus und kann derzeit aufgrund von Einsturzgefahr nicht betreten werden. Neben der Feuerwehr waren am Brandort 11 Mitarbeitende des Rettungsdienstes eingesetzt. Ein Mitarbeiter der Autowerkstatt wurde mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung vorsorglich ins Krankenhaus gebracht, aber kurz darauf wieder entlassen. Die Polizei hatte sieben Streifenbesatzungen eingesetzt. Die Ermittlungen zur Brandursache sind noch nicht abgeschlossen.

Schlägerei am Bahnhof in Ludwigsburg

Ein Vorfall am vergangenen Montagabend am Ludwigsburger Bahnhof rief die Polizei auf den Plan. Ein offensichtlich alkoholisierter 35-Jähriger wollte ein dortiges Geschäft mit einem offenen alkoholischen Getränk betreten und wurde von einem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes darauf hingewiesen, dass dies so nicht möglich sei. Der Mann habe daraufhin umgehend verbal aggressiv reagiert und den 49-jährigen Mann vom Sicherheitsdienst mit Kraftausdrücken beleidigt. Der 35-Jährige versuchte anschließend das Geschäft dennoch zu betreten, woraufhin er von dem 49-Jährigen nach draußen gebracht wurde. Es entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung, bei der der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes leicht verletzt wurde. Die Auseinandersetzung konnte anschließend durch einen Zeugen bis zum Eintreffen der verständigten Polizeibeamten geschlichtet werden. Aufgrund des weiterhin aggressiven Verhaltens erteilten die Beamten dem Mann einen Platzverweis. Er muss nun mit einer Anzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung rechnen.

 

Stau begleitet Faschings-Endspurt

Eines der heißesten Stauwochenenden des ersten Halbjahres steht den Autofahren laut ADAC bevor: Denn der Start in die Faschingswoche beginnt erfahrungsgemäß oft im Stau, berichten dessen Kollegen vom ACE.

Der Grund: In Bayern ebenso wie in Süd- und Mittelholland und in Belgien starten einwöchige Faschingsferien. In vier ostdeutschen Bundesländern gehen dagegen die Ferien ebenso wieder zu Ende wie in Nordholland und Frankreich sowie in Luxemburg und Dänemark.

Deshalb rechnet der ACE mit einem erhöhten Staurisiko in den Innenstädten der Faschingshochburgen, im Süden Deutschlands, auf den Autobahnen in Richtung Alpen sowie auf den großen Ost-West-Verbindungen. Im übrigen Land sollte dagegen ein weitgehend zügiges Durchkommen möglich sein.

Im Detail: Am Freitagnachmittag muss laut ACE zwischen 13 und 20 Uhr mit Behinderungen und einer hohen Staugefahr in ganz Deutschland gerechnet werden. Am Samstag sind die Routen Richtung Alpenraum, besonders die Fernpassroute und die Verbindung München – Salzburg ab den Vormittagsstunden bis in den Nachmittag, staugefährdet. Am Samstag und Sonntag gibt es auf den Rückreiserouten ein höheres Verkehrsaufkommen; ab Samstagmittag bis in die frühen Abendstunden sowie am Sonntagnachmittag ist die Verkehrsdichte am höchsten.

Rudolf Huber

Das ist den Berufstätigen 2020 wichtig

Was ist den Berufstätigen in Deutschland in diesem Jahr wichtig? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Studie “Karriereziele 2020”, für die 1.030 Deutsche im Auftrag der ManpowerGroup befragt wurden. Und das Ergebnis kann durchaus überraschen. Denn Geld spielt zwar immer noch eine zentrale, aber inzwischen eine deutlich geringere Rolle als in den vergangenen Jahren.

Konkret wollen 39 Prozent der Befragten 2020 eine Gehaltssteigerung. Ein Rückgang, nachdem es 2019 noch 46 Prozent und 2018 sogar 48 Prozent waren. Doch bereits danach folgen andere Bedürfnisse: 24 Prozent wollen mehr Wertschätzung für die eigene Arbeit, 19 Prozent ihre Zeit frei einteilen.

Darüber hinaus legen weniger Beschäftigte Wert darauf, nach Feierabend besser abzuschalten und Arbeits- sowie Freizeit bewusst zu trennen. Nur 31 Prozent von ihnen äußerten diesen Vorsatz – ein Rückgang um sechs Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Stressmanagement bleibt trotzdem wichtig: 27 Prozent möchten sich Ereignisse im Job weniger zu Herzen nehmen und 16 Prozent streben mehr Freizeit an.

Weit verbreitet ist es zudem, beruflich voranzukommen. 16 Prozent haben sich fest vorgenommen, in Zukunft effizienter zu arbeiten, zum Beispiel durch Priorisierung oder besseres Zeitmanagement. 13 Prozent wollen darüber hinaus die Chancen der neuen Technologien nutzen und ihre Digitalkompetenz ausbauen. Weitere 13 Prozent möchten den nächsten Karrieresprung machen und sich bei einem neuen Arbeitgeber bewerben.

Andreas Reiners

“Können Sie mir bitte Ihre IBAN nennen?”

Dreist, dreister, Telefonbetrüger: Sanfte Zurückhaltung zeichnet Kriminelle nicht aus, die ihre Mitmenschen um ihr Geld erleichtern wollen. Wenn das per Telefon vonstatten gehen soll, sind miese Tricks an der Tagesordnung.

Stromanbieter, Gewinnspiele und falsche Polizisten – Telefonbetrüger versuchen mit einer Vielzahl von Tricks, ahnungslose Gesprächspartner um ihr Hab und Gut zu bringen. Aufmerksame Angerufene können jedoch schnell erkennen, ob sie betrogen werden sollen. Experte Thomas Wrobel von Clever Dialer weiß, was nur Telefonbetrüger fragen.

“Können Sie mir bitte Ihre Kontonummer nennen?” Das ist ein Satz, der sofort die Alarmglocken ertönen lassen muss. Denn der Anrufer verspricht meist einen Gewinn, etwa eine Reise im Wert von 500 Euro – doch die ist an ein Zeitschriften-Abo gekoppelt. Und dafür wird natürlich die Bankverbindung benötigt. Alles Betrug, den Gewinn gibt es nicht, die Betrogenen bleiben auf dem Abonnement sitzen.

Ob Gewinnspiel-Sieger oder Lottoausschüttung – Telefonbetrüger locken häufig mit attraktiven Belohnungen. “Allerdings hat das große Glück häufig einen Haken”, so Wrobel. “Die Anrufer versuchen ihre Gesprächspartner dazu zu bringen, eine bestimmte Geldsumme auf ein Bankkonto zu überweisen.” Diese Forderung werde oft mit einer Bearbeitungsgebühr für die Ausschüttung des vermeintlichen Gewinns begründet.

Auch in Zusammenhang mit einem angeblich günstigen Stromtarif ist bei der Weitergabe persönlicher Daten am Telefon Vorsicht geboten. Denn diese Angaben können verwendet werden, um falsche Verträge in dem Namen der Angerufenen zu erstellen oder um Betrüger mit den privaten Informationen zu versorgen.

Oft gaukeln Kriminelle am Telefon einen Notfall vor, weswegen dringend Wertgegenstände in Sicherheit gebracht werden müssten. Sie geben sich als Polizisten aus und behaupten, dass sich ein Verbrecher in der Nachbarschaft aufhielte. Um einen Diebstahl zu verhindern, werde ein Bote klingeln und Wertgegenstände in Sicherheit bringen. Wrobel: “In Wahrheit jedoch ist die angebliche Notsituation frei erfunden und die abgegebenen Objekte wandern direkt in die Hände der Telefonbetrüger.”

Der Experte rät:

– Bei Unsicherheit, ob der eingegangene Anruf seriös ist, ist immer Auflegen die beste Option.

– Hinweise für unseriöse Anrufe sind die Aufforderung, persönliche Daten, wie auch die eigenen Bankdaten, preiszugeben oder etwa Vorab-Überweisungen zu tätigen.

– Sobald ein zunächst gefühlt seriöses Gespräch damit endet, dass ein Bote angekündigt wird, sollte es sofort abgebrochen werden

Rudolf Huber

Das ärgert Autofahrer im Straßenverkehr am meisten

Autofahrer gegen Fahrradfahrer, Autofahrer gegen Fußgänger und am Ende irgendwie jeder gegen jeden: Im Straßenverkehr gibt es oft Ärger. Das Portal wirkaufendeinauto.de hat bei 1.150 deutschen Autofahrern nachgefragt: Was ärgert im Straßenverkehr am meisten?

Ganz einfach: andere Autofahrer. Rund 37 Prozent wettern über andere Pkw-Fahrer, dabei sind junge Fahrerinnen bis 29 Jahre besonders häufig empört (47 Prozent). 29 Prozent der befragten Autofahrer geben an, dass Fahrradfahrer besonders häufig negativ auffallen. Auf Platz drei der nervigsten Verkehrsteilnehmer liegen Lkw-Fahrer (12 Prozent).

Allgemein wünschen sich 64 Prozent der Befragten mehr Rücksicht. Und in bestimmten Fällen wie bei der Bildung einer Rettungsgasse oder Gaffern auch höhere Strafen: Insgesamt sprechen sich rund 41 Prozent der Befragten für eine Anpassung des Bußgeldkataloges aus und weisen besonders bei diesen Verhaltensweisen auf eine verschärfte Ahndung hin. Auch sollte die Benutzung des Handys am Steuer laut 17 Prozent der Befragten härter bestraft werden.

Andreas Reiners

 

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