Outdoor: Auf die Schuhe kommt es an

Das Wandern ist nicht nur des Müllers Lust. Denn immer mehr Menschen sind Outdoor unterwegs oder wie es in der Werbung so schön heißt: “draußen zuhause”. Wer sich auf lange Wanderungen begibt, muss sich allerdings auch bei Regengüssen, Geröll und steilen Passagen auf seine Schuhe verlassen können. Und deshalb hat das Magazin “Outdoor” jetzt bei acht Qualitäts-Wanderschuhen jeweils das Herren- und das Damenmodell einem Härtetest unterzogen.

Besonders unangenehm für den Wanderer ist in den Schuh eindringende Feuchtigkeit, deshalb wurde die Dichtigkeit der Membranen mit einem Gehsimulator überprüft. 24 Stunden lang müssen die Schuhe 60 Schritte pro Minute durch ein Wasserbad machen und dabei eine imaginäre Strecke von 110 Kilometern zurücklegen. “Wer das schafft, ohne innen nass zu werden, hält auch auf Tour garantiert trocken”, sagt Outdoor-Experte Frank Wacker. Die gute Nachricht: Nur eines der getesteten Modelle blieb in dieser Kategorie mit drei von fünf Sternen etwas hinter dem Feld zurück; die anderen Schuhe erreichten vier oder sogar fünf Sterne.

Für die Einschätzungen in vier weiteren Kategorien nahmen mehrere erfahrene Mitarbeiter die Schuhe zum Praxistest mit ins Gelände und benoteten anschließend Tragekomfort, Schnürung, Stabilität und Schuhklima. Insgesamt fielen die Gesamtwertungen so positiv aus, dass sich das Fazit ziehen lässt: Die Investition in Marken-Wanderschuhe lohnt sich.

Ralf Loweg

 

Internatskosten: Das sollten Eltern wissen

 Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für die schulischen Angelegenheiten, dann kann dieser auch die Schulform eigenverantwortlich festlegen. Soll das Kind beispielsweise ein Internat besuchen, kann vom anderen Elternteil die Beteiligung an den Kosten als Mehrbedarf geltend gemacht werden.

Die höheren Kosten müssen allerdings angemessen sein. Auch dürfen andere schulische Möglichkeiten nicht den gleichen Erfolg versprechen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. Mai 2019 (AZ: 20 UF 105/18).

Ralf Loweg

LKW-Unfall auf A81 führt zu Riesenstau

Auf der A81 zwischen den Anschlussstellen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg-Süd ereignete sich heute Mittag gegen 14Uhr ein Auffahrunfall mit zwei Lkw.

Ein 54-jähriger Lkw-Fahrer fuhr im Stau auf einen vor ihm fahrenden 58-jährigen Fahrer eines Sattelzugs auf. Im Sattelzug befanden sich unter anderem 23 Tonnen Gefahrgut. Durch den Zusammenstoß wurde die Ladung des Sattelzugs verrückt und ein Behältnis beschädigt, wodurch anfangs unbekannte Flüssigkeit in geringen Mengen aus dem Fahrzeug tropfte. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es sich dabei um Gefahrgut handelte, wurde die Feuerwehr und der Rettungsdienst verständigt. Letztendlich stellte sich heraus, dass es sich bei der Flüssigkeit um Industriekleber und damit um kein Gefahrgut handelte. Die Ladung musste dennoch aus dem Sattelzug ausgeladen und in ein Ersatzfahrzeug verbracht werden. Im Zuge der Unfallaufnahme und der Verladearbeiten mussten die rechte und mittlere Fahrspur zeitweise gesperrt werden. Es entstand ein Rückstau von bis zu 15 Kilometern. Neben drei Streifenbesatzungen des Polizeipräsidiums Ludwigsburg waren die Feuerwehr Korntal-Münchingen mit sechs Fahrzeugen und 20 Wehrleuten, der Gefahrzug aus Asperg mit vier Fahrzeugen und 18 Wehrleuten, eine Rettungswagenbesatzung und die Autobahnmeisterei im Einsatz. Der auffahrende Lkw musste abgeschleppt werden, da durch den Unfall der Kühler beschädigt wurde. Der entstandene Sachschaden beträgt insgesamt ca. 6000 EUR.

Was in Ludwigsburg und in der Region los war

Freiberg am Neckar:

Mutmaßlich ohne Diebesgut suchte ein bislang unbekannter Täter das Weite, nachdem er am Dienstag zwischen 16.30 und 20.00 Uhr in der Straße “Am Altneckar” im Ortsteil Beihingen in ein Wohnhaus eingebrochen war. Über eine zuvor aufgehebelte Terrassentür verschaffte sich der Einbrecher Zutritt zum Haus, dass er anschließend durchsuchte. Hierbei fand er offenbar nichts Stehlenswertes vor, hinterließ aber einen Sachschaden von etwa 500 Euro. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Marbach, Tel. 07144 900-0, in Verbindung zu setzen.

Freiberg am Neckar – Beihingen: Polizei sucht Zeugen nach Unfallflucht

Ein 72-Jähriger kollidierte mit seinem Ford am Mittwoch gegen 9:15 Uhr mit einer Straßenlaterne in Beihingen in der Blankensteinstraße. Der Mann befuhr die Blankensteinstraße in Richtung Mühlstraße. Vor der Kollision sei er gezwungen gewesen, einem ihm entgegenkommenden “Sprinter” auszuweichen. Dabei kam er nach rechts von der Fahrbahn ab, so dass der Ford mit der Straßenlaterne zusammenstieß. Der “Sprinter” selbst entfernte sich von der Unfallstelle. Das Fahrzeug soll seitlich eine Aufschrift gehabt haben. Der entstandene Sachschaden konnte bislang nicht beziffert werden. Das Polizeirevier Marbach am Neckar bittet Zeugen sich unter Tel. 07144 900 0 zu melden.

Pleidelsheim: Nach Firmeneinbruch Zeugen gesucht

Zwischen Dienstag, 17:00 Uhr, und Mittwoch, 6:15 Uhr, verschaffte sich ein bislang unbekannter Täter Zugang zu einer Firma in Pleidelsheim in der Gottlieb-Daimler-Straße. Der Täter durchsuchte das Gebäude und nahm Bargeld an sich. Der Polizeiposten Freiberg am Neckar nimmt Zeugenhinweise unter der Tel. 07141 643780 entgegen.

Korntal-Münchingen:

Ein bislang unbekannter Täter hatte es auf einen Nissan abgesehen, der zwischen Dienstag 18.00 Uhr und Mittwoch 06.30 Uhr in der Rebmannstraße in Korntal geparkt war. Der Unbekannte schlug an dem Pkw die Scheibe einer Tür ein und gelangte so ins Fahrzeuginnere. Dort entwendete er anschließend diverse Baumschienen, deren Wert sich auf einen fünfstelligen Betrag beläuft. Der Sachschaden am Fahrzeug konnte noch nicht beziffert werden. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Korntal-Münchingen, Tel. 0711 839902-0, in Verbindung zu setzen.

 

In einer Schule in Remseck randalieren sechs Jugendliche

In Remseck am Neckar wird derzeit gegen sechs Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren ermittelt, die gestern Abend auf dem Gelände einer Schule in der Neckarkanalstraße in Aldingen randalierten.

Ein Hausmeister hatte zunächst bemerkt, dass die Haupteingangstür der Schule gewaltsam eingedrückt worden war. In einem Innenhof hatten die Tatverdächtigen mehrere Mülltonnen umhergeworfen und mit großer Wucht gegen eine weitere Tür getreten. Darüber hinaus betraten die Jugendlichen auf noch unbekannte Weise die angrenzende Sporthalle. Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeiposten Remseck am Neckar konnte schließlich in unmittelbarer Nähe zur Schule sechs Teenager antreffen. Diese reagierten sogleich provozierend und aggressiv auf die beiden Polizeibeamten. Aufgrund dessen wurden weitere Streifenwagenbesatzungen hinzugezogen, um die Jugendlichen kontrollieren zu können. Besonders einer der Jugendlichen, ein 16-Jähriger, tat sich durch aggressives Verhalten den Polizisten gegenüber hervor, worauf er von den restlichen Jugendlichen getrennt wurde und ihm Handschließend angelegt werden mussten. Im Anschluss an die Kontrolle wurden die Jugendlichen auf freien Fuß gesetzt. Vier wurden noch vor Ort von ihren verständigten Erziehungsberechtigten abgeholt. Der äußerst aggressive 16-Jährige wurde durch Polizisten zuhause abgeliefert. Einer der beiden 17-Jährigen, der den Beamten als einziger mit Respekt entgegentrat, konnte seinen Heimweg selbstständig antreten. Der hinterlassene Sachschaden konnte abschießend noch nicht beziffert werden. Die Jugendlichen müssen nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch rechnen.

Busunfall: Senior prallt mit dem Kopf gegen Trennscheibe und bringt sie zu Bruch

Am Dienstagnachmittag kam es in der Buslinie 551, kurz nachdem der Bus die Haltestelle “Schillerplatz” in der Großingersheimer Straße in Bietigheim-Bissingen verlassen hatte, zu einem Unfall.

Mutmaßlich war an der Haltestelle ein bislang noch unbekannter älterer Herr zugestiegen. Als dieser noch nach einem Sitzplatz suchte, soll der Fahrer des Busses bereits losgefahren sein, worauf der Unbekannte stürzte und gegen eine Trennscheibe im hinteren Teil des Busses prallte. Die Scheibe ging hierdurch zu Bruch. Der ältere Mann, sowie ein weiterer jüngerer Fahrgast und eine 33-jährige Frau wurden hierdurch verletzt. Der Fahrer soll den Bus, obwohl die Fahrgäste ihn auf den Vorfall aufmerksam gemacht hätten, erst an der nächsten Haltestelle “Kronenzentrum” gestoppt haben. Der verletzte Senior, der etwa 60 Jahre alt, groß und stämmig sein soll und weiße/graue Haare hat, habe auf Nachfrage die Hinzuziehung eines Rettungswagens verneint. Die Polizei wurde schließlich erst durch die 33-Jährige verständigt, nachdem diese sich bereits zuhause befand. Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen und bittet nun Zeugen und insbesondere den verletzten Senior sowie den verletzten jüngeren Mann sich unter Tel. 07142/405-0 zu melden.

So lautet das Lieblings-Passwort der Deutschen

Egal, ob für Computer, Smartphone oder Tablet: Ohne Passwort gibt es keinen Zutritt in die digitale Welt. Und diese Kennworte sollen lang sein, Sonderzeichen haben und regelmäßig geändert werden, sagen Experten. Doch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rückt jetzt von dieser Empfehlung ab. In der aktuellen Ausgabe des BSI-Grundschutz-Kompendiums wurde die entsprechende Textpassage gestrichen, wie das Internet-Portal “Heise Security” berichtet.

Die BSI-Experten raten in dem Kapitel zur Regelung des Passwortgebrauchs, das Kennwort zu ändern wenn es in fremde Hände geraten sein könnte. Auch die dort bisher aufgeführte Verpflichtung, feste Regeln für Länge und Komplexität vorzuschreiben, ist verschwunden.

Bereits seit Jahren sind viele Sicherheitsexperten der Ansicht, dass solche Regeln eher schaden als nützen. “Ein gutes Passwort kann man bedenkenlos über Jahre hinweg nutzen”, schreiben die Autoren bei Heise Security. Das regelmäßige Ändern führe eher dazu, dass man schwache Passwörter benutzt und diese beispielsweise nach einem Schema erzeuge.

Tatsächlich belegt eine Studie des Potsdamer “Hasso-Plattner-Institut” (HPI), dass die Deutschen bei der Auswahl ihrer Passwörter auch im Jahr 2019 nicht besonders kreativ waren. Wie schon 2018 lautet das Lieblingspasswort erneut “123456”. Danach folgen “123456789” und “1234567”

Egal, ob für Computer, Smartphone oder Tablet: Ohne Passwort gibt es keinen Zutritt in die digitale Welt. Und diese Kennworte sollen lang sein, Sonderzeichen haben und regelmäßig geändert werden, sagen Experten. Doch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rückt jetzt von dieser Empfehlung ab. In der aktuellen Ausgabe des BSI-Grundschutz-Kompendiums wurde die entsprechende Textpassage gestrichen, wie das Internet-Portal “Heise Security” berichtet.

Die BSI-Experten raten in dem Kapitel zur Regelung des Passwortgebrauchs, das Kennwort zu ändern wenn es in fremde Hände geraten sein könnte. Auch die dort bisher aufgeführte Verpflichtung, feste Regeln für Länge und Komplexität vorzuschreiben, ist verschwunden.

Bereits seit Jahren sind viele Sicherheitsexperten der Ansicht, dass solche Regeln eher schaden als nützen. “Ein gutes Passwort kann man bedenkenlos über Jahre hinweg nutzen”, schreiben die Autoren bei Heise Security. Das regelmäßige Ändern führe eher dazu, dass man schwache Passwörter benutzt und diese beispielsweise nach einem Schema erzeuge.

Tatsächlich belegt eine Studie des Potsdamer “Hasso-Plattner-Institut” (HPI), dass die Deutschen bei der Auswahl ihrer Passwörter auch im Jahr 2019 nicht besonders kreativ waren. Wie schon 2018 lautet das Lieblingspasswort erneut “123456”. Danach folgen “123456789” und “1234567”

Ralf Loweg

Bei YouTube rollt der Dollar

 Google-Mutter Alphabet sagt 14 Jahre nach der Übernahme von YouTube erstmals, was das Video-Portal zum Konzernumsatz beiträgt. 2019 waren es 15 Milliarden Dollar (13,5 Milliarden Euro) an Werbeeinnahmen, das sind rund neun Prozent des Gesamtumsatzes von 162 Milliarden Dollar (146 Milliarden Euro).

Damit hat YouTube seinen Werbeumsatz innerhalb von zwei Jahren fast verdoppelt, 2017 standen noch 8,1 Milliarden Dollar (7,3 Milliarden Euro) in der Bilanz, wie Alphabet nun veröffentlicht. Noch nicht eingerechnet sind YouTubes Bezahl-Angebote.

Nach Angaben von Google-Chef Sundar Pichai kommen YouTube Music und Premium auf zusammen 20 Millionen zahlende Abonnenten, das Live-TV-Angebot YouTube TV zählt in den USA zwei Millionen Abonnenten.

Ralf Loweg

So steht es um die Krebsvorsorge

 27 Prozent der Deutschen fühlen sich von den Krankenkassen ausreichend über ihre Krebsvorsorgeoptionen informiert, 47 Prozent tun dies nicht. Die Meinung der Befragten zu Präventionsinformationen durch Ärzte halten sich die Waage: Sie werden zu 39 Prozent als ausreichend eingeschätzt, zu 36 Prozent als nicht ausreichend. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Data and Analytics Group YouGov.

Vor allem die Jüngeren zwischen 25 und 34 Jahren (53 Prozent) fühlen sich durch Krankenkassen nicht ausreichend zu ihren Krebsvorsorgeoptionen beraten. Bei den Deutschen ab 55 Jahren sagen dies vier von zehn Befragten (41 Prozent). 37 Prozent der letztgenannten Altersgruppe bestätigt eine ausreichende Information durch die Krankenkassen.

55 Prozent der befragten Frauen und Männer nutzen die Möglichkeiten der Hautkrebsvorsorge, 47 Prozent der Darmkrebsvorsorge. Die letztgenannte wird von Männern häufiger (64 Prozent) genutzt als von Frauen (36 Prozent).

Rund 75 Prozent der befragten Frauen nutzen die Mammografie als Präventionsmaßnahme für Brustkrebs. Die Gebärmutterhalskrebsvorsorge wird von 65 Prozent der befragten Frauen wahrgenommen. Bei den Männern wird die Prostatakrebsvorsorge zu 64 Prozent genutzt.

Ralf Loweg

Das bedeutet der Brexit für den Online-Handel

Nach schier endlosen Verhandlungen ist der Brexit jetzt beschlossene Sache. Doch damit sind die Probleme nicht vor Tisch. Trusted Shops erläutert, welche Bedeutung der Austritt Großbritanniens aus der EU für den grenzübergreifenden Online-Handel in Europa hat und welche Gefahren er mit sich bringt.

Vor dem Hintergrund der Größe und der wirtschaftlichen Bedeutung des britischen E-Commerce Markts ist diese Entwicklung gerade für Online-Händler zunächst beruhigend. Denn der gesamte rechtliche Rahmen der EU für den elektronischen Geschäftsverkehr gilt für UK in der Übergangsperiode fort. Insbesondere bleibt das Land bis Ende 2020 Teil des Binnenmarkts und der Zollunion.

Für den Online-Handel bedeutet dies in erster Linie, dass mögliche Formalitäten bei der Wareneinfuhr- und Ausfuhr, die höhere Versandkosten für die Endkunden haben können, an dieser Stelle unterbleiben. Und längere Lieferzeiten aufgrund von Zollkontrollen sowie zusätzliche Steuer oder Zolltarife werden nach Einschätzung der Experten ebenfalls vermieden.

Das Austrittsabkommen selbst ermöglicht lediglich die genannte Übergangsperiode, es enthält aber keine umfassenden Regelungen zu den künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien im Bereich des E-Commerce. Laut der politischen Erklärung über die künftigen Beziehungen, eines rechtlich unverbindlichen Dokuments, das gemeinsam mit dem Austrittsabkommen ausverhandelt wurde, werden sich beide Seiten unmittelbar nach Brexit bemühen, ein (gesondertes) Abkommen über die künftigen Beziehungen abzuschließen.

Wann und in welcher Form dieses gesonderte Abkommen geschlossen wird, bleibt aktuell allerdings ungewiss. Insofern bleibt auch ein potenzielles Risiko eines ungeregelten Brexit nach Ende der Übergangsperiode. Wenn auch dieses nunmehr geringer sein dürfte, ergäben sich bei solch einem Szenario insgesamt negative Folgen für den europäischen E-Commerce, erläutern die Experten von Trusted Shops.

Ralf Loweg

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