E-Scooter und Alkohol: Gleiche Grenzwerte wie beim Auto

E-Scooter sind “in”, als Fortbewegungsmittel durchaus praktisch. Man sollte bei der Nutzung aber nicht vergessen: Für die Fahrer der Stadtflitzer gelten die gleichen Alkohol-Grenzwerte wie für Autofahrer. Das bedeutet: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille am Straßenverkehr teilnimmt, dem drohen 500 Euro Bußgeld, vier Wochen Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg, sofern der Fahrer keine Auffälligkeiten zeigt, erinnert Thomas Wagner, Leiter Begutachtungsstellen für Fahreignung bei Dekra.

Heißt auch: Mit 1,1 Promille Alkohol im Blut oder mehr handelt es sich bereits um eine Straftat. In diesem Fall wird der Auto-Führerschein für mindestens ein Jahr entzogen. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg, zudem droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, gelten diese Sanktionen schon ab 0,3 Promille.

Wichtig: Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren dürfen überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn sie den Heimweg mit E-Roller, Fahrrad oder einem Kraftfahrzeug antreten wollen. Verstöße werden mit mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. In der Probezeit verlängert sich bei einem Alkoholverstoß außerdem die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Weiter ist auf eigene Kosten ein besonderes Aufbauseminar vorgeschrieben.

Andreas Reiners

Schwerer Frontalzusammenstoß auf dem Glemstal-Viadukt

Zu einem Frontalzusammenstoß kam es heute morgen auf der B10 auf dem Glemstalviadukt bei Schwieberdingen. Ein 27-jähriger Fahrer geriet in den Gegenverkehr.

Vermutlich aus Unachtsamkeit kam der 27-Jährige mit seinem Mercedes nach links von der Fahrspur ab, als er in Richtung Vaihingen an der Enz unterwegs war. Dadurch geriet er in den Gegenverkehr. Dem ihm entgegenkommenden 48-Jährigen war es mit seinem VW nicht mehr möglich auszuweichen, so dass beide Fahrzeuge linksseitig zusammenstießen. Nach der Kollision kam der Mercedes von der Fahrbahn ab und prallte auf eine dortige Steinmauer. Durch die Wucht des Unfalls wurde das linke Vorderrad des Mercedes abgerissen. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand ein Sachschaden von insgesamt circa 35.000 Euro, allerdings wurde niemand verletzt. Aufgrund des großen Trümmerfeldes musste die Fahrbahn zeitweilig gesperrt werden. Die Freiwillige Feuerwehr Schwieberdingen war mit zwei Fahrzeugen und 18 Einsatzkräften, der Rettungsdienst und Notarzt mit drei Fahrzeugen und sechs Einsatzkräften vor Ort.

2.Bundesliga: VfB Stuttgart greift ins Geschehen wieder ein

Der VfB Stuttgart greift nach der Winterpause wieder ins Geschehen ein: Cheftrainer Pellegrino Matarazzo gibt morgen im Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim sein Debüt. Arbeitsintensive Vorbereitungswochen liegen hinter ihm und der Mannschaft. In welcher Verfassung die Mannschaft ist und wie sie auftreten wird, kann jedoch erst nach dem morgigen Spiel gesagt werden. Doch die Hoffnungen sind groß, dass der aus Hoffenheim geholte Matarazzo gleich im ersten Spiel als Trainer der Cannstatter seinen Stempel aufdrückt und somit den ersten Sieg im neuen Jahr einfährt.

Die Zeit der Vorbereitung neigt sich dem Ende, der Ernstfall in Form des ersten Pflichtspiels 2020 steht für den VfB Cheftrainer Pellegrino Matarazzo und seine Mannschaft an: Am Mittwoch empfängt die Mannschaft mit dem roten Brustring von 18:30 Uhr an den 1. FC Heidenheim in der Mercedes-Benz Arena. Für den Chefcoach Pellegrino Matarazzo ging es in den vergangenen drei Wochen darum, den Spielern bestmöglich zu vermitteln, welchen Spielstil er von ihnen sehen will. „Wir haben viele Inhalte in der kurzen Zeit untergebracht, haben viel Kopfarbeit geleistet. Wir hatten sehr gute Trainingseinheiten, gute Gespräche und wertvolle Testspiele. Zudem sind wir, abgesehen von Holger Badstuber (Muskelfaserriss im Adduktorenbereich), von Verletzungen verschont geblieben. Insgesamt bin ich mit der Vorbereitung zufrieden“, sagt der 42-Jährige. Inhaltlich habe das Trainerteam mit der Mannschaft den Fokus auf die Ballverlustphasen gerichtet. „Es geht um die Struktur in der Restverteidigung, wie verhalten wir uns im Falle eines Ballverlustes. Ein anderes Thema war: Wie kommen wir zu Torchancen. Es geht darum, Auslöser im Angriffsspiel zu definieren und dadurch einen gewissen Tempowechsel im Angriffsspiel zu erzeugen. Wenn alle dasselbe Verständnis haben, ist es wahrscheinlicher, dass wir zu Torchancen kommen“, sagt Pellegrino Matarazzo.

Zahlreiche Torchancen erhofft sich der Trainer auch bei dem Spiel am Mittwoch, bei dem er erstmals in seiner bisherigen Trainerkarriere als Chefcoach eines Profiteams am Seitenrand stehen wird. Mehr als 50.000 Zuschauer werden in der Mercedes-Benz Arena am Mittwoch anwesend sein. „Ich freue mich auf die Stimmung, die Energie und die Emotionen am Mittwoch in der Arena. Ich bin mir sicher, dass wir das Spiel gut meistern werden“, sagt Pellegrino Matarazzo. Zum Pflichtspielauftakt 2020 wartet mit Heidenheim indes ein „unangenehmer Gegner“, wie es der VfB Cheftrainer formuliert und ergänzt: „Heidenheim ist ein diszipliniertes und laufstarkes Team. Sie stehen nicht umsonst auf Rang vier und haben die wenigsten Gegentore der Liga (18) kassiert.“

Coronavirus: 33-Jähriger wurde von Kollegin angesteckt

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat am Dienstag bei einer Pressekonferenz in München über den ersten Fall einer Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus in Bayern informiert. Die Ministerin betonte: “Wir nehmen die Lage sehr ernst. Bayern ist aber gut vorbereitet. So haben wir bereits seit Jahren eine Spezialeinheit für solche Fälle – die ‘Task Force Infektiologie’ am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Diese Spezialeinheit ist jederzeit einsatzbereit. Zusätzlich haben wir bereits in der vergangenen Woche einen speziellen Arbeitsstab im Ministerium gebildet. Mit dem Robert Koch-Institut und dem Bund sind wir bereits seit längerem intensiv im Austausch.”

Die Ministerin fügte hinzu: “Es gibt auch Alarmpläne, die jetzt angewendet worden sind. Genau geregelt sind zum Beispiel der Ablauf der Meldewege im Krankheitsverdachtsfall und die Ermittlung von Kontaktpersonen. Derzeit läuft die Ermittlung der Kontaktpersonen auf Hochtouren.”

LGL-Präsident Dr. Andreas Zapf berichtete bei der Pressekonferenz: “Bei dem Patienten handelt es sich um einen 33-Jährigen, der bei einer Firma im Landkreis Starnberg arbeitet und im Landkreis Landsberg wohnt. Der Mann befindet sich aktuell in einem klinisch guten Zustand. Er wird medizinisch überwacht und ist isoliert in der München Klinik Schwabing.”

Der LGL-Präsident fügte hinzu: “Der Patient hat sich offensichtlich in Deutschland am 21. Januar während einer Fortbildungs-veranstaltung bei einer chinesischen Kollegin angesteckt. Diese Kollegin ist am 23. Januar nach China zurückgeflogen. Am 27. Januar wurde das Gesundheitsamt von der Firma von der Erkrankung der Frau aus China unterrichtet. Nach der Informierung der Mitarbeiter der Firma berichtete der 33-Jährige von Krankheitssymptomen. Ein Test beim Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr in München ergab am Montagabend, dass der Befund positiv ist. Die ‘Task Force Infektiologie’ hat sofort nach dem Auftreten des Verdachts alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Aktuell gehört dazu unter anderem die Ermittlung weiterer Kontaktpersonen.”

Dr. Martin Hoch, Leiter der “Task Force Infektiologie” am LGL, ergänzte: “Die Ansteckungsgefahr bei einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (nCoV) ist wissenschaftlich noch nicht konkret erforscht worden. Nach Einschätzung der ‘Task Force Infektiologie’ ist das Infektionsrisiko für die Bevölkerung durch dieses Virus nach derzeitigem Kenntnisstand gering. Gleichwohl wird zu den üblichen Vorsichtsmaßnahmen geraten – etwa zu einem gründlichen Händewaschen nach einer Fahrt mit dem Bus oder der U-Bahn.”

Werden mobile Blitzer ausgebremst?

Die Hoffnung bei zahlreichen Verkehrssündern wächst: Seit der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs (VGH) wehren sich viele Betroffene, die von einem Anhänger geblitzt wurden, bundesweit vor Gericht. Nun gab das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz einer Verfassungsbeschwerde teilweise statt und forderte das Oberlandesgericht Koblenz auf, einen Fall zum Blitzergerät PoliScan FM1 der Firma Vitronic zur einheitlichen Klärung dem Bundesgerichtshof vorzulegen.

Der Weg zu einer bundeseinheitlichen Rechtsprechung sei nun geebnet, sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de: “Eine bundeseinheitliche Regelung ist zwingend notwendig, damit die Verkehrsteilnehmer wissen, woran sie sind. Die Entscheidung in Koblenz ist ein guter Anfang. Wir können nur empfehlen in solchen Fällen unsere kostenfreie Hilfe in Anspruch zu nehmen.”

Worum geht es genau? Ein Fahranfänger und seine Anwälte hatten bemängelt, dass die PoliScan-Messgeräte keine Rohmessdaten speichern. Diese seien zur Überprüfung der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessungen notwendig. Zudem sollen ihnen die benötigte Messstatistik und die Gebrauchsanweisung nicht zur Einsicht vorgelegt worden sein. Auch hätte das Oberlandesgericht die Sache zur Klärung dem Bundesgerichtshof vorlegen müssen (Paragraph 121 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Dem letzten Punkt stimmte auch der Verfassungsgerichtshof zu und wies den Fall zurück an das Oberlandesgericht. Dieses kann nun den BGH anrufen.

Dem betroffenen Verkehrsteilnehmer wurde vorgeworfen auf der Autobahn 34 km/h zu schnell gefahren zu sein. Anschließend sollte er eine Geldbuße von 120 Euro bezahlen und einen Punkt bekommen. Nachdem die Beschwerde des Fahrers vor dem Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz erfolglos verlaufen war, legten seine Anwälte eine Verfassungsbeschwerde ein (Aktenzeichen VGH B 19/19). Im Saarland erfolgte bereits eine Entscheidung zur fehlenden Rohmessdatenspeicherung. Der TraffiStar S 350 wird im Saarland nicht mehr eingesetzt. Das OLG Koblenz entschied hingegen, dass die Messungen der Blitzer trotz fehlender Speicherung der Rohmessdaten verwertbar seien. Weitere Geräte stehen in der Kritik.

Andreas Reiners

Mehr Frauen auf der Chef-Etage

Die Frauenanteile in den Vorständen großer Unternehmen in Deutschland sind im vergangenen Jahr etwas stärker gestiegen als in den Jahren zuvor. Das geht aus dem neuesten Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin hervor.

Demnach knackten die 200 umsatzstärksten Unternehmen erstmals die Zehn-Prozent-Marke: 94 von 907 Vorstandsposten hatten Frauen inne, das entspricht einem Anteil von 10,4 Prozent. Im Jahr zuvor waren es neun Prozent, damals lag der Anstieg bei weniger als einem Prozentpunkt.

Auch bei den größten börsennotierten und bei den Unternehmen mit Bundesbeteiligung war die Entwicklung im Vorstand etwas dynamischer als in vorangegangenen Jahren. Bei Banken und Versicherungen war das ebenfalls der Fall. In den Aufsichtsräten ging es hingegen, anders als in den meisten Jahren zuvor, im Vergleich zu den Vorständen langsamer nach oben.

In der größten Auswertung dieser Art haben das DIW und die Freie Universität (FU) Berlin erneut über 500 Unternehmen unter die Lupe genommen und ausgewertet, inwieweit Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten vertreten sind. Die Zahlen wurden im Herbst 2019 erhoben, unter anderem auf Basis von Angaben der Unternehmen im Internet, des Bundesanzeigers, von Geschäftsberichten und Anfragen bei den Unternehmen.

Ralf Loweg

Knight bleibt den Riesen erhalten

Die MHP RIESEN Ludwigsburg haben sich mit Marcos Knight auf eine Vertragsverlängerung verständigt: Die Schwaben nehmen eine Option im Kontrakt des US-Amerikaners, der im Oktober in die Barockstadt zurückkehrte, wahr, sodass Knight bis (mindestens) Saisonende für die MHP RIESEN auf Korbjagd gehen wird.

15.9 Punkte, 4.7 Rebounds, 3.0 Assists und 1.9 Steals: Die Zahlen, die Marcos Knight in den dreizehn easyCredit BBL-Partien seit seiner Rückkehr im Herbst 2019 auflegte, sprechen für sich. Entsprechend interessiert waren die Verantwortlichen an einer Ausweitung der Zusammenarbeit, bei welcher es nun Gewissheit gibt; Knight bleibt. Der 30-Jährige wird damit auch in den kommenden Wochen und Monaten eine wichtige Komponente der Mannschaft von Headcoach John Patrick sein und weiterhin, gemeinsam mit Khadeen Carrington und Nick Weiler-Babb, das beste Offensiv-Trios (45.8 PpS) der Liga bilden.

„Marcos hat uns den Boost, die Energie und die Physis gebracht, die wir gesucht hatten – entsprechend sind wir froh, dass er auch weiterhin bei uns ist “, kommentiert Patrick die Ausdehnung der gemeinsamen Zusammenarbeit.

Profil

Marcos Knight
Größe / Gewicht: 1.88 m / 98 kg
Geburtsdatum: 24.09.1989
Position: Guard
Nationalität: US-Amerikaner

Coronavirus ist in Deutschland angekommen – Erster Fall in Bayern

Ein Mann aus dem Landkreis Starnberg hat sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert. Darauf hat am späten Montagabend ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums in München hingewiesen.

Der Patient befindet sich nach Angaben der “Task Force Infektiologie” des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) klinisch in einem guten Zustand. Er wird medizinisch überwacht und ist isoliert. Die engen Kontaktpersonen werden ausführlich aufgeklärt und über mögliche Symptome, Hygienemaßnahmen und Übertragungswege informiert.

Das Risiko für die Bevölkerung in Bayern, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren, wird von der “Task Force Infektiologie” des LGL und vom Robert Koch-Institut (RKI) derzeit als gering erachtet.

Das bayerische Gesundheitsministerium und das LGL haben für heute Vormittag eine Pressekonferenz einberufen, in der weitere Einzelheiten bekannt gegeben werden.

Schulranzen: Darauf kommt es beim Kauf an

Das Thema Einschulung wird bereits ein halbes Jahr vorher aktuell. Denn die große Frage für die Eltern lautet: Welcher Schulranzen ist der richtige? Das Informations- und Produktangebot ist riesig und oft verwirrend, Verunsicherung macht sich deshalb breit. Die Aktion Gesunder Rücken e. V. erklärt, worauf es wirklich ankommt.

Grundsätzlich gilt: Um den Kinderrücken gut zu unterstützen, ist eine rutschfeste, atmungsaktive und ergonomische Konturierung des Rückenteils wichtig. Ebenso hilfreich sind gut gepolsterte Tragegurte, um das Gewicht der Schultasche optimal auf den Schultern zu verteilen. Eine leichte S-Form der Gurte spart den Nackenbereich aus und verhindert so Druckstellen. Am besten sind sie rund 4 cm breit und bestehen ebenfalls aus rutschfestem Material. Sinnvoll ist auch ein Brustgurt, der den Ranzen/Rucksack optimal am Körper fixiert und ein Verrutschen der Träger verhindert.

Eine ebenfalls oft gestellte Frage: Schulranzen oder Schulrucksack? Gute Schulrucksäcke stehen einem guten Ranzen in nichts nach. Aus diesem Grund gibt es bereits für Schulanfänger spezielle Schulrucksäcke, die allen ergonomischen Anforderungen gerecht werden. Wichtig beim Schulrucksack: Er muss einen (abnehmbaren) und weich gepolsterten Becken-/Hüftgurt besitzen. Dieser sorgt dafür, dass das Gewicht optimal von den Schultern auf den hinteren, oberen Beckenkamm verlagert wird.

Was ist mit einer Überlastung des Kinderrückens? Die Kid-Check Studie der Universität des Saarlandes zeigte, dass gesunde Kinder ein Tragegewicht von bis zu 20 Prozent ihres Körpergewichts problemlos schultern können. Denn ein angemessenes Gewicht übt einen wichtigen Trainingsreiz auf die sich entwickelnden Muskeln und Knochen aus.

Beim Einstellen des Ranzens kommt es darauf an, dass er nah an den Schulterblättern und nicht zu hoch oder zu tief am Rücken sitzt. Eine leicht handhabbare Rückenlängenanpassung macht es möglich die Höhe des Schulrucksacks individuell über eine Größenskalierung einzustellen. Eine sinnvolle Fächeraufteilung sorgt zudem dafür, dass schwere Gegenstände nah am Rücken platziert werden können – so wird die Wirbelsäule nicht zu stark belastet. Zusätzlicher Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nur das Nötigste in die Schultasche packt.

Ebenfalls wichtig: Vor dem Kauf ist es unbedingt nötig, unterschiedliche Schulranzen auszuprobieren, anzupassen und zu testen.

Ralf Loweg

Abzocke per Smartphone: Künftig mehr Schutz

In die Falle ist man schnell getappt: Ein unbedachter Klick hier, eine ungewollte Bestätigung dort, und schon hat man ein Abo an der Backe, das man gar nicht wollte. Die böse Überraschung kam bislang per Handy-Rechnung, denn Mobilfunkanbieter buchen die Beträge für Serviceleistungen von Drittanbietern über die Telefonrechnung ihrer Kunden ab. Doch Hilfe und Schutz sind in Sicht.

Ab 1. Februar gelten für Mobilfunkunternehmen beim Abbuchen von Drittanbieterleistungen neue Regeln. Künftig dürfen Kosten für Abos und Serviceleistungen von Drittfirmen nur noch abgerechnet werden, wenn der Kunde zuvor auf eine von ihrer Mobilfunkfirma bereitgestellte Seite umgeleitet und über den Vorgang (Redirect genannt) informiert wurde oder wenn sich ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, stattdessen mehrere Verbraucherschutzmaßnahmen in einem Kombinationsmodell – unter anderem auch eine Geld-zurück-Garantie – umzusetzen.

“Das Verfahren können Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica oder andere frei wählen. Ziel ist, Handy-Nutzer künftig besser vor Abo-Fallen zu schützen. Dennoch sollten User unliebsamen Firmen weiterhin einen Zutritt zu ihrem Smartphone oder Tablet verwehren”, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Was ist das sogenannte Redirect-Verfahren? Es soll ab sofort Handynutzern konkret die Gefahr vor Augen führen, wenn sie im Begriff sind, ungewollt ein Abo per Smartphone abzuschließen. Hierzu werden User während des Bezahlvorgangs von der Drittanbieterseite technisch auf eine Bezahlseite ihres jeweiligen Mobilfunkanbieters umgeleitet.

Erst auf dieser Seite müssen sie ausdrücklich den Vertragsabschluss eines Abonnements und dessen Abbuchungen bestätigen. Die Bundesnetzagentur erlaubt den Mobilfunkunternehmen allerdings auch eine Alternative zum rein technischen Redirect-Verfahren. Hierbei handelt es sich um ein Kombinationsmodell von mehreren Schutzmaßnahmen, in dem übersichtliche Bezahlseiten, Informationsmitteilungen und einfache Sperren zur Anwendung kommen können. In diesem Fall müssen Mobilfunkanbieter dann Kunden zusätzlich auch eine Geld-zurück-Garantie von bis zu 50 Euro geben.

Wer trotz der neuen Regelungen in eine Abo-Falle getappt ist, kann weitere Abbuchungen nur verhindern, wenn der unfreiwillige Abo-Vertrag mit dem dubiosen Drittanbieter so schnell wie möglich gestoppt wird. Betroffene sollten die Rechnung innerhalb von acht Wochen bei ihrem Mobilfunkanbieter und zusätzlich gegenüber dem Drittanbieter per Einwurfeinschreiben beanstanden. Sicher von vornherein und auf Dauer können sich Smartphone- und Tablet-Nutzer auch weiterhin nur vor der perfiden Abo-Abzock-Masche schützen, wenn sie ihre Handynummer für die Abbuchung von Diensten fremder Firmen von ihrem Mobilfunkunternehmen sperren lassen (Drittanbietersperre).

Andreas Reiners

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