89-Jähriger wird Opfer von falschen Polizisten

Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass erneut vor der Betrugsmasche “Falsche Polizeibeamte” und “Enkeltrick”. Im Laufe des Mittwochs (13.11.2019) griffen die Täter offenbar über ein Dutzend Mal zum Telefon, um überwiegend ältere Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger um ihr Vermögen zu betrügen. Im Laufe des Abends ist auch ein 89 Jahre alter Mann aus dem Bereich Neugereut Opfer dieser perfiden Betrugsmasche geworden. Ein angeblicher Polizeibeamter kontaktierte den Mann gegen 22.15 Uhr. Er gab vor, dass die Wertgegenstände des Seniors zuhause nicht mehr sicher seien und forderte ihn auf, diese zusammenzupacken und einem weiteren angeblichen Polizeibeamten zu übergeben. Der 89-Jährige kam der Aufforderung nach und übergab einem Abholer rund 20 Minuten nach dem Telefonat noch an der Haustüre eine Plastiktüte mit Bargeld, Wertgegenständen und seinem Portemonnaie im Wert von über Tausend Euro. Der Abholer wird als etwa 40 Jahre alter, zirka 170 Zentimeter großer Mann beschrieben. Er trug kurze schwarze Haare und war dunkel bekleidet. Zeugen, die insbesondere im Bereich der Kormoranstraße, der Marabustraße und dem Flamingoweg verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder andere verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit den Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei telefonisch unter der Nummer +4971189905778 in Verbindung zu setzen.

Galerie

Demütigung von Ludwigsburger-Frauen in der NS-Zeit

Das Stadtarchiv der Stadt Ludwigsburg beschäftigt sich mit neuem Bildmaterial zu schrecklichem Vorfall aus dem Jahr 1941

Es sind erschütternde Aufnahmen, die einen Vorfall vom 7. Juni 1941 dokumentieren:

Auf Veranlassung des Kreisamtsleiters der Deutschen Arbeitsfront (DAF) Richard Aeckerle wurden zwei Frauen aus Eglosheim kahlgeschoren durch Ludwigsburg geführt und gedemütigt. Sie wurden beschuldigt, ein Verhältnis mit zwei französischen Kriegsgefangenen gehabt zu haben.

Alle Beteiligten waren in der Blechwarenfabrik Bremer & Brückmann in der Kammererstraße 8 beschäftigt. Im Rahmen einer Betriebsversammlung mussten sich die beiden Frauen die Köpfe kahl scheren lassen. Anschließend wurden sie über den Bahnhofsvorplatz, durch die Mylius- und Wilhelmstraße, über den Marktplatz bis zur Polizeihauptwache in der Schlossstraße getrieben und inhaftiert. Aeckerle drängte die Ehemänner der Frauen dazu, sich scheiden zu lassen. Einer der Ehemänner widersetzte sich diesem Zwang.

Ereignisse wie diese waren während des „Dritten Reichs“ keine Seltenheit. Der Vorfall in Ludwigsburg war bislang schon durch einige Bilder dokumentiert. Nun sind vor kurzem Fotografien dieses Ereignisses aufgetaucht, die bisher nicht bekannt waren. Vor diesem Hintergrund hat das Stadtarchiv Ludwigsburg versucht, den Entstehungshintergrund aller momentan bekannten Aufnahmen zu rekonstruieren.

Inzwischen liegen 21 Motive vor, die aus fünf unterschiedlichen Quellen stammen. Die fotografische Qualität der Bilder sowie die Standorte der Fotografen lassen darauf schließen, dass die Aufnahmen von professionellen Fotografen auf Anweisung der DAF entstanden sind. Vermutlich waren mehrere Personen beauftragt, den Zug der Frauen durch Ludwigsburg aufzuzeichnen. Einige Bilder sind allem Anschein nach aus Gebäuden (vor allem dem Ludwigsburger Rathaus) aufgenommen worden. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Bilder als Schnappschüsse von Passanten erstellt wurden. Die Bilder sind teilweise fotografisch gekonnt gestaltet. Andere sind an Orten aufgenommen worden, die ohne Zustimmung der damaligen Machthaber nicht zugänglich gewesen sein dürften.

Ein Großteil der Abbildungen ist als Anhang der Spruchkammerakte von Richard Aeckerle überliefert, der im Rahmen der Entnazifizierung für die Demütigung der Frauen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Einige wenige Bilder wurden 1941 in einer der NSDAP nahestehenden Zeitschrift veröffentlicht. Diese Bilder sind seit der unmittelbaren Nachkriegszeit bekannt. Die drei anderen Quellen sind oppositionellen Kreisen zuzurechnen. Hier konnte nicht geklärt werden, wie die vermutlich von der DAF in Auftrag gegebenen Bilder an ein Gewerkschaftsmitglied, einen Fotografen, der SPD-Mitglied war und an einen Verfolgten des NS-Regimes gelangt sind. Die Bilder aus diesen drei Quellen wurden erst nach dem Krieg entdeckt, die letzten erst vor wenigen Monaten.

Das Bildmaterial von diesem in Ludwigsburg verübten Verbrechen sowie von der Zerstörung der Ludwigsburger Synagoge gelangte offenbar in die Hände der im Untergrund agierenden Opposition. Dies untermauert das Bedürfnis, die geschehenen Gräueltaten zu dokumentieren und der Nachwelt zu überliefern.

Darüber hinaus zeigen die Ludwigsburger Ereignisse, dass das „Dritte Reich“ nicht nur in Großstädten und Konzentrationslagern existierte, sondern auch in einer kleineren Stadt wie Ludwigsburg den Alltag dominierte und mitunter tödliche und grausame Folgen hatte.

Bietigheim gewinnt Derby gegen Neckarsulm

Am 7. Spieltag der Handball Bundesliga Frauen besiegte die SG BBM Bietigheim die Neckarsulmer Sport-Union mit 34:26 (18:15) und rücken mit diesem Erfolg zwischenzeitlich wieder auf Platz eins der Tabelle.

Vor 819 Zuschauern in der altehrwürdigen Viadukthalle in Bietigheim entwickelte sich in der Anfangsphase ein spannendes württembergisches Derby auf Augenhöhe. Neckarsulm konnte zunächst auf ihrer Torhüterin Sarah Wachter zählen, die ihr Team mit mehreren Glanzparaden vor einem höheren Rückstand bewahrte. Nach acht Minuten erzielte Neckarsulms Michelle Goos bei einem Tempogegenstoß das 5:4 für ihr Team, verletzte sich bei dieser Aktion aber so sehr am Knie, dass sie nicht mehr weiterspielen konnte. Die Partie gestaltete sich weiter ausgeglichen. In der 15. Minute lag die SG BBM zum ersten Mal mit zwei Toren in Front. Nach Daphne Gautschis Treffer zum 11:9 für Bietigheim in der 18. Minute nahm Neckarsulm-Coach Pascal Morgant seine erste Auszeit. Die Gäste blieben weiter an der SG BBM dran. Mit 18:15 ging es in die Pause.

Im zweiten Abschnitt drückte die SG BBM gleich aufs Gas und lag nach 38 gespielten Minuten mit 24:17 in Führung. Die Audistädter wehrten sich tapfer, kamen aber nicht mehr in Reichweite. 28:21 stand es nach 45 Minuten. Sehenswertes zeigte Valentyna Salamakha, die in der zweiten Halbzeit im SG BBM-Tor stand. Zunächst parierte sie einen Siebenmeter sowie mit einer spektakulären Parade den anschließenden Abpraller. In der Schlussphase ließ Bietigheim nichts mehr anbrennen, zeigte in der Offensive Treffsicherheit und gewann letztendlich verdient mit 34:26.

SG BBM-Cheftrainer Martin Albertsen sagte nach dem Match: „Es war ein schwieriges Spiel für uns. Respekt an die Leistung von Neckarsulm. Die Entscheidung fiel mit dem Beginn der zweiten Halbzeit, als wir sicherer spielten und besser das Tor trafen.“

Tore: Naidzinavicius 7/6, Lauenroth 5, Aardahl 4, Malestein 4, Gautschi 3, Loerper 3, van der Heijden 3, Kudlacz-Gloc 2, Berger 1, Schulze 1, Woller 1

Stadt löst wieder Feinstaubalarm aus

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Dienstag, 12. November, zum dritten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst.

Beginn:
ab Donnerstag, 14. November, 0 Uhr für den Autoverkehr
ab Mittwoch, 13. November, 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Das Ende des Feinstaubalarms ist offen

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Donnerstag und Freitag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Die Fakten zum Weihnachtsgeld

Wohl denen, die es bekommen: Das Weihnachtsgeld ist für Hundertausende Arbeitnehmer ein überaus willkommener Zuschlag zum monatlichen Gehalt, oft sehnlichst erwartet und längst fest in den Haushalts-Etat eingerechnet. Doch wer kriegt es eigentlich – und was sollte man noch über das Extra-Geld zum Jahresende wissen?

Rein rechtlich gesehen ist das Weihnachtsgeld schlicht ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt, meist im November mit dem monatlichen Gehalt. Ursprünglich war es vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen.

“Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt”, heißt es bei den Experten des Versicherers ARAG. Doch aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede: Das Weihnachtsgeld ist oft eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Das 13. Monatsgehalt dagegen ist ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung.

Eigentlich schade: Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag verankert ist. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten.

Über die Höhe des Weihnachtsgeldes entscheiden der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien. Üblich ist ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zum Gehalt im November. Es wird auf den Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen und ganz regulär versteuert.

Rudolf Huber

Grundsatz-Urteil: Private Blitzer sind unzulässig

Dieses aktuelle Urteil dürfte viele Blitz-Sünder elektrisieren: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat jetzt die gängige Praxis von Kommunen für unzulässig erklärt, private Dienstleister als Tempowächter einzusetzen. O-Ton OLG: “Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat keine Rechtsgrundlage.”

Der Knackpunkt: Laut des Gerichts handelt es sich bei der Übertragung der Tempoüberwachung um eine rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung. Diese Tatsache entziehe dem Verfahren die Rechtsgrundlage für den Erlass des Bußgeldbescheides. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19, OLG Frankfurt am Main, 6.11.2019)

Auslöser des Richterspruchs war ein Bußgeldverfahren beim Amtsgericht Gelnhausen, bei dem sich ein Geblitzter gegen den in dem Bescheid angegebenen Zeugen, den Mitarbeiter einer privaten GmbH, gewehrt hatte.

“Im Urteil weist das Gericht darauf hin, dass die Verkehrsüberwachung nur durch eigene Bedienstete der Ortspolizeibehörde mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden darf”, so die Berliner Coduka GmbH, die das Portal geblitzt.de betreibt. Damit habe die zunehmende Praxis, private Firmen zur Erbringung staatlicher Aufgaben wie der Verkehrsüberwachung einzusetzen, einen Dämpfer erhalten, meint Coduka-Chef Jan Ginhold. Weil diese Auslagerung außer in Hessen auch in Bayern, Brandenburg, Sachsen, dem Saarland und NRW anzutreffen sei, habe die Einzelfallentscheidung “bundesweiten Signalcharakter”.

Bereits rechtskräftige Bescheide dürften allerdings trotz der jetzt fehlenden Rechtsgrundlage Bestand haben. Zukünftige oder noch laufende Verfahren im Zusammenhang mit Privat-Blitzern sind aber anfechtbar. Weil das aber von außen nicht erkennbar ist, muss die Überprüfung zwingend ein Anwalt auf Basis der Ermittlungsakte vornehmen.

Rudolf Huber

Sicher vor Fake-Shops

 Es gibt Läden, die gibt es gar nicht. Was in der City sofort auffallen würde, kann im Internet verborgen bleiben: ein Fake-Shop. Experten wissen, wie man sie enttarnt. Das Prinzip: Hinter einigen günstigen Online-Angeboten verbergen sich Kriminelle, die mit gefälschten Internet-Verkaufsplattformen Einkäufer betrügen wollen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben im Rahmen der Präventionskampagne “Genug Betrug” Tipps und Hinweise, wie man sich vor dieser Abzocke beim Onlineshopping schützen kann.

Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer von seriösen Online-Verkaufsplattformen zu unterscheiden. Real existierende Webseiten werden von den Betrügern einfach kopiert. Der Internetauftritt wirkt dadurch auf den ersten Blick oft seriös. Mit passenden Produktbildern und Informationen aus dem Internet sowie einem professionellen Erscheinungsbild gewinnen Fake-Shops das Vertrauen der Online-Käufer und verleiten sie zum Kauf. Dazu werden gerne Produkte angeboten, die in anderen Online-Shops vergriffen sind, oder die Waren werden zu einem günstigeren Preis als anderswo angeboten.

Manchmal kann ein außergewöhnlich günstiger Preis ein Warnsignal sein. Eins haben jedoch alle Fake-Shops gemeinsam: Die Bezahlung erfolgt über die riskante Vorauskasse. Diese ist für Verbraucher gefährlich, weil sie das Geld überweisen müssen, noch bevor sie die Ware erhalten und bei betrügerischen Händlern das Geld im Nachhinein auch meist nicht zurückbekommen. Zwar wird auf manchen Seiten auch eine andere, sicherere Bezahlmethode angeboten. Will man diese jedoch auswählen, erscheint der Hinweis, dass diese Methode aus technischen Gründen gerade nicht möglich sei. Auf diese Weise werden Verbraucher dann doch zur Zahlung per Überweisung verleitet.

Nach der Bezahlung wird entweder nichts oder Ware mit minderwertiger Qualität geliefert. Oft täuschen die Händler sogar Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene wochenlang, um sie daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten. In anderen Fällen berichten Verbraucher, dass der Anbieter überhaupt nicht mehr erreichbar ist und auf E-Mails nicht mehr reagiert.

Die wichtigsten Tipps:

– Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite ein Impressum vorzuhalten und darin unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Gibt es auf der Internetseite überhaupt kein Impressum, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden.

– Vor dem ersten Kauf gilt es, sich über den Ruf des Unternehmens zu informieren. Kundenbewertungen können gefälscht sein. Hier gilt es misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen Bewertungsportalen und sozialen Medien, ob Verbraucher bereits negative Erfahrungen mit diesem Shop machen mussten.

– Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob es rechtmäßig verwendet wird. Bei frei erfundenen, nichtssagenden Labels ist Vorsicht geboten. Unter http://internet-guetesiegel.de/ sind vertrauenswürdige Siegel zusammengestellt.

– Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das Erteilen einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Teilweise ist es auch möglich über Zahlungsdienstleister die Zahlung erst nach 14 Tagen zu veranlassen. Zahlen Sie nicht mit riskanten Zahlungsmethoden wie der Vorauskasse, wenn Sie den Onlineshop nicht kennen.

Einen unterhaltsamen Erklärfilm bietet die Verbraucherzentrale unter: www.youtube.com/watch?v=NeiGX9kNRFw

Lars Wallerang

Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Kreis

Freiberg am Neckar-Heutingsheim: Einbruch in Wohnhaus

Über eine Terrassentür, die aufgehebelt wurde, gelangte ein noch unbekannter Einbrecher am Dienstag zwischen 17.50 Uhr und 22.30 Uhr in ein Wohnhaus in der Mozartstraße in Heutingsheim. Der Täter durchwühlte mehrere Zimmer und teilweise auch das Mobiliar. Mutmaßlich erbeutete der Unbekannte Schmuck und Bargeld in dreistelligem Wert. Der entstandene Sachschaden konnte noch nicht geschätzt werden. Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Tel. 07141/18-9, nimmt Hinweise entgegen.

Ludwigsburg-Eglosheim: Wohnungseinbruch

Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Tel. 07141/18-9, sucht Zeugen, die am Dienstag zwischen 16.00 Uhr und 20.30 Uhr etwas Verdächtiges in der Heutingsheimer Straße in Eglosheim beobachtet haben. Ein bislang unbekannter Täter brach, indem er ein Fenster im Bereich der Terrasse einer Erdgeschosswohnung gewaltsam öffnete, in eine Wohnung ein. Er durchsuchte dann diverse Möbelstücke, wobei ihm wohl Schmuck in dreistelligem Wert in die Hände fiel, den der Unbekannte entwendete. Der hinterlassene Sachschaden dürfte sich auf einige hundert Euro belaufen.

Ludwigsburg: Unfall auf der L 1140

Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141/18-5353, sucht Zeugen, die am Dienstag gegen 12.25 Uhr einen Unfall beobachten konnten, der sich im Kreuzungsbereich der Landesstraße 1140, der Straße “Waldäcker” und der Karlsruher Allee in Ludwigsburg ereignete. Eine 75 Jahre alte Smart-Fahrerin, die die L 1140 aus Richtung der Autobahnanschlussstelle Ludwigsburg-Süd befuhr, wollte den Kreuzungsbereich geradeaus in Richtung Innenstadt passieren. Zeitgleich wollte ein 62-jähriger Skoda-Lenker die Kreuzung von der Straße “Waldäcker” in Richtung der Karlsruher Allee queren. Obwohl die Kreuzung ampelgeregelt ist und die Ampeln auch in Betrieb waren, kam es zu einem Zusammenstoß zwischen den beiden PKW-Lenkern. Mutmaßlich hatte einer der Beteiligten eine rote Ampel übersehen. Der entstandene Gesamtsachschaden dürfte sich auf rund 4.000 Euro belaufen. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Sachsenheim-Großsachsenheim: Unfallflucht mit 3.000 Euro Sachschaden

Auf dem Parkplatz einer Schule in der Oberriexinger Straße in Großsachsenheim kam es am Mittwoch zwischen 07.00 Uhr und 08.00 Uhr zu einer Unfallflucht. Ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker stieß beim Ein- oder Ausparken gegen einen stehenden BMW. Statt sich nun um den Unfall zu kümmern, machte sich der Unbekannte jedoch aus dem Staub. Der hinterlassene Sachschaden beträgt rund 3.000 Euro. Hinweise nimmt das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042/941-0, entgegen.

Korntal-Münchingen: Unbekannte demontieren LKW-Teile

In der Nacht zum Mittwoch trieben noch unbekannte Täter auf einem Betriebsgelände in der Lingwiesenstraße in Münchingen ihr Unwesen. Um auf das Gelände zu gelangen durchtrennten sie den Zaun, der an die Esslinger Straße grenzt. Sie machten sich dann an insgesamt drei Sattelzügen zu schaffen, die auf dem Firmengelände standen. Sie demontierten die komplette Zwillingsbereifung sowie die Beleuchtungseinrichtungen und die Kotflügel wie auch die Batterien zweier Fahrzeuge. Am dritten LKW wurde eine Seitenscheibe des Führerhauses eingeschlagen. Mutmaßlich versuchten die Täter auch hier an eine Batterie zu gelangen, scheiterten jedoch. Ihre Beute dürften die Unbekannten über den geöffneten Zaun zur Esslinger Straße hin vom Gelände geschafft haben. Anschließend nutzten sie vermutlich ein Fahrzeug, um die LKW-Teile abzutransportieren. Der Wert des Diebesguts wurde auf etwa 15.000 Euro geschätzt. Der angerichtete Sachschaden dürfte sich auf 5.000 Euro belaufen. Der Polizeiposten Korntal-Münchingen, Tel. 0711/839902-0, bittet Zeugen, die Hinweise geben könne, sich zu melden.

 

Geschlechtskrankheiten nehmen zu

Drei von fünf Befragten gaben in einer Umfrage an, schon mal ungeschützt Sex gehabt zu haben – ohne zu wissen, ob der Partner frei von STIs war. Eines ist sicher: Man kann sich ungeschützt immer eine sexuell übertragbare Infektion (STI) einfangen.

Die Neuansteckungen bei HIV sind zwar rückläufig, die Fallzahlen anderer Geschlechtskrankheiten ziehen jedoch wieder an. Für 2018 meldete das Robert-Koch-Institut zum Beispiel 7.349 Syphilis-Fälle, Anfang des Jahrhunderts lag die Zahl noch bei rund 2.000 Fällen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anfrage nach STI-Selbsttests bei der Online-Arztpraxis Zava im September 2019 um 28 Prozent.

Zava fragte bei jungen Menschen (Alter: 18 bis 35) nach, um der Frage nachzugehen, warum Sexualkrankheiten in einer sich offen gebenden und sexuell aufgeklärten Gesellschaft zunehmen. Laut der Umfrage hatten 58 Prozent der Befragten schon mindestens einmal ungeschützten Sex, ohne zu wissen, ob ihr Partner eine sexuell übertragbare Krankheit hatte. Immerhin zwei von drei machten sich im Anschluss daran Sorgen.

“Ein STI-Test verschafft schnell und einfach Gewissheit, ob eine sexuell übertragbare Infektion besteht”, sagt Beverley Kugler, ärztliche Leiterin bei Zava. Bei einer Ansteckung sei eine ärztliche Behandlung sehr wichtig. Sexuell übertragene Krankheiten sind Infektionen, die durch Viren, Bakterien, Parasiten oder Pilze verursacht werden. “Manche Geschlechtskrankheiten verursachen nur im Genitalbereich Beschwerden, andere betreffen den gesamten Körper”, berichtet Kugler.

Etwa die Hälfte der Befragten (54 Prozent) hat schon einmal einen STI-Test gemacht. Die andere Hälfte begründet ihre Entscheidung gegen einen Test: 33 Prozent dachten nicht, dass es wichtig sei, 24 Prozent hatten Angst vor dem Ergebnis, 21 Prozent wollten nicht mit einem Arzt darüber sprechen.

“Abwarten, ob Symptome auftreten, ist keine Option”, sagt Kugler. Viele Infektionen könnten zunächst symptomlos verlaufen, ein später Behandlungsbeginn erhöhe das Risiko für Komplikationen, Spätfolgen und Übertragung auf andere. Eine unerkannte Chlamydieninfektion zähle zum Beispiel zu einer der Hauptursachen von Unfruchtbarkeit bei jungen Frauen.


Lars Wallerang

So lieben Deutsche ihre Snacks

Überall auf der Welt gibt es Snacks. Diese Mini-Mahlzeiten sind in jedem Land verschieden. “Mondelez International” präsentiert die erste globale “State of Snacking TM”-Studie. Die große Konsumentenstudie analysiert nationale Vorlieben und weltweite Trends.

Demnach ist es für 64 Prozent der Deutschen wichtig, lieb gewonnene Essensrituale bewusst zu pflegen. Denn das eigene Snacking-Verhalten wird als identitätsstiftend und als Teil der landestypischen Kultur empfunden. Gut die Hälfte der Deutschen (52 Prozent) sagt, dass tägliche Snack-Rituale dazu beitragen, Traditionen zu erhalten. Und der Großteil (74 Prozent) ist der Meinung, dass so ein kleiner Genuss zwischendurch einfach dazugehört.

Die Befragten wählen ihre Snacks dabei je nach Gefühls- und Bedürfnislage aus: Etwa drei von fünf Deutschen sagen, dass sie für ihr eigenes Wohlergehen auf sie zurückgreifen. Dabei ist die Mehrheit der Meinung, dass Snacks für ihr mentales (70 Prozent) und emotionales (64 Prozent) Befinden ebenso wichtig seien wie für ihr körperliches. Über den Lieblings-Snack schweigt sich die Studie allerdings aus.

Lars Wallerang

Seite 348 von 607
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 527 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 588 589 590 591 592 593 594 595 596 597 598 599 600 601 602 603 604 605 606 607