So digital wird die Medizin

 Alles wird digital. Warum nicht auch die Medizin? Die Bevölkerung bewertet das jedoch differenziert. Während sie sich die Nutzung einer elektronischen Patienten-Akte inzwischen zwar mehrheitlich vorstellen kann, ist sie bei anderen Innovationen eher skeptisch.

Sei es die Video-Sprechstunde beim Arzt, die Diagnose-Stellung durch Künstliche Intelligenz oder der Roboter als Ersatz für Pflege-Personal: Die Menschen sehen darin zwar Chancen, aber häufiger denken sie dabei an Risiken. Das sind Ergebnisse der aktuellen Continentale-Studie 2019, die in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Kantar erstellt wurde.

“Die Studie zeigt sehr deutlich: Die Bevölkerung vertraut in der Medizin grundsätzlich eher dem Menschen”, sagt Dr. Christoph Helmich, Vorstandsvorsitzender im Continentale Versicherungsverbund. So akzeptieren 95 Prozent eine Diagnose durch Künstliche Intelligenz entweder gar nicht oder nur, wenn auch der Arzt zusätzlich eine Diagnose stellt. Gründe dafür: Zwar sehen 55 Prozent die Chance einer schnelleren Diagnose-Stellung, aber häufiger noch sehen die Befragten Gefahren durch Datenmissbrauch (70 Prozent) und Fehldiagnosen (68 Prozent).

Auch im OP-Saal vertrauen 62 Prozent eher dem Arzt als einem Roboter. “Selbst in 20 Jahren sieht etwa jeder Dritte sowohl Künstliche Intelligenz als auch Roboter dem Menschen als unterlegen an. Dabei werden wir uns angesichts des rasenden Fortschritts noch wundern, was bis dahin alles möglich sein wird”, so Dr. Helmich.

Roboter in der häuslichen Pflege sehen die Befragten ebenfalls kritisch. Rund drei Viertel bezeichnen sie als Trauerspiel für die Gesellschaft, weil der direkte Kontakt zwischen Menschen verloren ginge. 72 Prozent sehen zudem auch eine Gefahr durch fehlerhafte Technik. Trotzdem: Immerhin 40 Prozent können sich aktuell vorstellen, sich bei Bedarf durch einen Roboter zu Hause unterstützen und versorgen zu lassen.

Ralf Loweg

“Sicher zur Schule”: Verkehrssicherheitsaktion für Kinder im Blühenden Barock

Die weitere Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr und dabei insbesondere auf Schulwegen haben sich die Verantwortlichen der Aktion “Sicher zur Schule” auf die Fahnen geschrieben, die am kommenden Wochenende, am 14. und 15. September, nunmehr zum sechsten Mal eingebettet in die Kürbisausstellung im Nordgarten des Blühenden Barock Ludwigsburg stattfindet. “Um dieses Ziel zu erreichen, möchten wir die Kinder spielerisch und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit auf die sichere Teilnahme im Straßenverkehr vorbereiten”, betont Ute Scholpp, Leiterin des Referats Prävention des Polizeipräsidiums Ludwigsburg.

Die Liste der Partner, die das Polizeipräsidium Ludwigsburg für diese Veranstaltung viele Partner gewinnen, die ein interessantes und informatives Programm versprechen, das sich mit zahlreichen Mitmachstationen an Eltern und Kinder richtet und dabei vom gesunden Pausenbrot bis hin zu möglichen Gefahren an Bahngleisen reicht. “Dass wir mit unseren gemeinsamen Bemühungen, die Verkehrssicherheit der Kinder auf dem Schulweg weiter zu verbessern, nicht nachlassen dürfen, zeigt uns ein Blick auf die polizeilichen Unfallzahlen”, sagt Polizeipräsident Burkhard Metzger.

Ähnlich wie im Vorjahr ereigneten sich 2018 auf dem Weg zur Schule 48 Verkehrsunfälle. Bei 44 dieser Unfälle wurden acht Schüler schwer- und 40 weitere leicht verletzt. 23 Unfällen lag ein Fehlverhalten der Schüler zugrunde. Sie verursachten damit fast jeden zweiten Unfall selbst.

“Auch wenn Baden-Württemberg in Sachen Kinderschutz im Straßenverkehr einen Spitzenplatz belegt, wird die Polizei mit Ihren Partnern auch weiterhin alles dafür tun, um Unfällen entgegen zu wirken. Gerade den kleinsten und schwächsten Verkehrsteilnehmern gilt unser besonderes Augenmerk. Denn jedes Unfallopfer ist eines zu viel. Und so versuchen wir mit dieser Aktion einen Beitrag für mehr Sicherheit von kleinen und großen Verkehrsteilnehmern zu leisten”, so Metzger.

Auch BlüBa-Direktor Volker Kugel und Stefan Hinner, der Organisator der Kürbisausstellung freuen sich auf die Präventionsveranstaltung. “Es freut uns sehr, dass sich diese Verkehrssicherheitsaktion zusammen mit unserer Ausstellung so gut entwickelt hat und große Beachtung findet. Wir leisten sehr gerne unseren Beitrag dazu”.

Vertreter gesucht: Neuer Integrationsrat wird gewählt

„Man könnte das Zusammenleben in Ludwigsburg aktiv mitgestalten – oder? Stimmt doch – oder? Dann bewerben Sie sich doch für den Integrationsrat in LB. Einfach bei der Stadt.“ Mit diesen Inhalten der aktuellen Werbekampagne macht das städtische Büro für Integration und Migration auf die Wahl des neuen Integrationsrates aufmerksam.

Klassische Infostände, um die viele Bürgerinnen und Bürger einen weiten Bogen machen, werden durch Aktionen wie die „Auto-Dach-Würfel“, „Großzeitungen“ und die „Nick-doch-Mal-Aktion“ an der B27 abgelöst. Rückblickend auf die Werbeaktionen der vergangenen Tage, ziehen diese laut der Integrationsbeauftragten Anne Kathrin Müller besondere Aufmerksamkeit in der Stadt auf sich und das Thema Bürgerschaftliches Engagement in der Integrationsarbeit rückt dadurch verstärkt in den Fokus.

Der Integrationsrat ist kein neues Gremium. Bereits vor zwei Jahrzehnten gab es einen Ausländerausschuss, der sich über den Integrationsbeirat nun zu einem Integrationsrat mit mehr Mitspracherecht entwickelt. Gesucht werden hierfür interessierte und engagierte sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die Erfahrungen im Bereich Integration haben und sich für das Thema einbringen möchten.

Der vom Gemeinderat gewählte Integrationsrat berät die Verwaltung und die Kommunalpolitik in integrationsrelevanten Themen wie Bildung, Gesundheit, Integrationsarbeit, Interkulturelle Öffnung, Schaffung neuer Angebote, Senioren, Wirtschaft und Arbeitsmarkt und Wohnen. Er setzt sich neben den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern aus Gemeinderatsmitgliedern zusammen und wird vom Ersten Bürgermeister Konrad Seigfried geleitet, die Geschäftsführung liegt bei der Integrationsbeauftragten der Stadt.

Bewerbungsschluss für den Integrationsrat ist der 26. September 2019. Weitere Informationen zum Integrationsrat gibt es auf  www.ludwigsburg.de/integration oder unter Telefon (0 71 41) 9 10-27 14. Weitere Werbeaktionen in der Stadt sind noch bis einschließlich 21. September geplant. Wer neugierig geworden ist, sollte am kommenden Samstag, 14. September, beim Stadtkirchenplatz vorbeischauen.

Möbelkauf online: Das sollten Kunden wissen

Möbel verschönern das heimische Ambiente. Doch die guten Stücke sind nicht immer ganz preiswert. Viele Menschen suchen deshalb im Internet nach Schnäppchen. 14 Prozent der Möbel werden laut dem Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM) bereits online bestellt – Tendenz steigend. Aber kann man Möbel aus dem Netz einfach zurückschicken, wenn man nicht zufrieden ist? Was es beim Online-Kauf von Möbeln zu beachten gibt, erläutern Experten des Versicherers ARAG.

Gesetzliches Widerrufsrecht beim Online-Möbel-Kauf: Jeder Online-Besteller von Möbeln hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Dabei beginnt die Frist frühestens, wenn die Ware eingetroffen und eine Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Und da man beispielsweise im Fall einer online gekauften Couch nicht probesitzen kann, darf man die Ware auch zu Hause testen. Für den Widerruf bedarf es noch nicht einmal einer Begründung, er muss nur eindeutig erklärt werden. Das geht in jedem Fall auch per E-Mail.

Kein Widerrufsrecht bei individualisierten Möbeln: Die Experten weisen allerdings darauf hin, dass man Möbel nicht zurückschicken kann, wenn sie nach Kundenwunsch gefertigt, zusammengestellt oder zugeschnitten wurden. Darauf muss der Online-Händler allerdings in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen.

Rücksendung von Online-Möbeln: Wenn die Möbel zwar geliefert werden, aber beschädigt oder unvollständig sind, berufen sich Händler zwar gern auf ihr Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung. So lange die 14-Tages-Frist nicht abgelaufen ist, kann der Kunde aber auch hier Streitereien vermeiden. Er erklärt einfach den Widerruf und schickt die Ware zurück. Der Händler muss auch hier den Kaufpreis erstatten – und übrigens stets auch eventuell berechnete Versandkosten. Gleiches gilt, wenn der angegebene Liefertermin nicht eingehalten wird. Entweder die Bestellung widerrufen und vom Kauf zurücktreten oder eine Nachfrist von zwei bis vier Wochen setzen.

Wer bezahlt die Retoure? Bei der Rücksendung geben die ARAG-Experten zu bedenken, dass die Kosten für eine Rücksendung vom Käufer übernommen werden müssen. Bei einer neuen Schrankwand wahrscheinlich nicht ganz preiswert. Ob und welche Rücksendekosten auf den Kunden zukommen, muss der Online-Händler allerdings vor Vertragsschluss klar erkennbar ausweisen. Die großen Online-Händler übernehmen oft auch auf freiwilliger Basis die Rücksendekosten.

Ralf Loweg

Diabetes: Wenn die Angehörigen leiden

Viele Menschen mit Diabetes haben Angst vor Unterzuckerungen. Wie belastend die Zuckertiefs auch für ihre Familienmitglieder sind, untersuchte eine internationale Studie, für die 4.300 Angehörige von Menschen mit Diabetes in neun Ländern befragt wurden.

Die Ergebnisse der Studie wurden jetzt in der Fachzeitschrift Diabetes Therapy veröffentlicht. Demnach empfinden 64 Prozent der Angehörigen von Diabetes-Patienten Ängste und Sorgen in Bezug auf Unterzuckerungen.

“Die Analyse zeigt auch, dass es für die Familien hilfreich ist, darüber zu sprechen”, so Johanna Sandner, Leiterin der Ernährungs- und Diabetesberatung an der Universitätsmedizin Mainz. So sind 76 Prozent der befragten Familienmitglieder überzeugt, dass häufigere Gespräche über Unterzuckerungen das Leben ihrer betroffenen Angehörigen verbessern würden.

Unterzuckerungen, auch Hypoglykämien genannt, stehen häufig im Zusammenhang mit einer Insulintherapie und treten auf, wenn die Glucosekonzentration im Blut auf einen zu niedrigen Wert fällt. Die Unterzuckerungen können die Gesundheit und die Lebensqualität der Betroffenen beeinträchtigen.

Ralf Loweg

Schlägerei auf Parkplatz eines Schnellrestaurants

Murr: Schlägerei auf Parkplatz eines Schnellrestaurants

Am Montag gegen 21.30 Uhr kam es auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in der Robert-Bosch-Straße in Murr zu einer Schlägerei zwischen mindestens vier jungen Männern. Vermutlich gerieten ein 18- und ein 19-Jähriger aufgrund persönlicher Differenzen in einen Streit. Dieser entwickelte sich schließlich zu einer handfesten Auseinandersetzung. Ein weiterer 18 Jahre alter und ein 21 Jahre alter Mann versuchten im weiteren Verlauf zu schlichten. Schlussendlich endete dies damit, dass auch diese Männer in die Schlägerei verwickelt wurden. Alle vier erlitten leichte Verletzungen. Der 21-Jährige musste von einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Ermittlungen dauern an

Steuerfalle Elterngeld

 Viele Eltern freuen sich über finanzielle Entlastung. Doch ganz zum Nulltarif gibt es diese Geschenke von Vater Staat dann doch nicht. Mehr als zwei Drittel der Eltern hat keine Kenntnis darüber, dass der Bezug von Elterngeld die persönliche Steuerlast des Jahres erhöht. Besonders brisant ist das, da das Elterngeld als “steuerfrei” gilt und so durch die Hintertür besteuert wird. Der Progressionsvorbehalt schlägt in diesem Fall zu.

Väter und Mütter werden von der Nachzahlung im Steuerbescheid überrascht. Sie tappen in die “Steuerfalle”. Das ist eins der Ergebnisse, worüber die aktuellen Studie des Familienportals https://www.elterngeld.de Aufschluss gibt.

Besonders werden die Bezieher vom Basis-Elterngeld aufgrund der kurzen Bezugsdauer von zwölf Monaten durch diese Steuerbelastung getroffen. Ebenso verhält es sich beim Mutterschaftsgeld. Diese Lohnersatzleistung erhalten gesetzlich krankenversicherte Mütter in der Schutzfrist vor und nach der Geburt. Etwas mehr als die Hälfte der StudienteilnehmerInnen gab an, nicht zu wissen, dass das Mutterschaftsgeld wie Elterngeld behandelt wird und somit, durch die Hintertür, der Besteuerung unterliegt.

Das Elterngeld beträgt mindestens 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens und ist auf 1.800 Euro begrenzt. Mindestens gibt es 300 Euro beim Basis-Elterngeld, das Eltern auch ohne vorheriges Einkommen beziehen können.

Weiterhin gibt es das Elterngeld Plus. Es ist nur halb so hoch wie das Basiselterngeld, dafür können die Eltern es bis zu 24 Monate erhalten. Hierdurch könnte die Steuerlast etwas abgemildert werden, da sich das Elterngeld auf einen längeren Zeitraum verteilt.

Das Elterngeld gibt es in dieser Form seit 2007. Im Juli 2015 kam das Elterngeld Plus hinzu, die Höhe des Elterngeldes insgesamt, blieb seitdem unverändert. 42 Prozent der Befragten reichte das Geld nicht zum Leben. Zwölf Prozent der Teilnehmer beantragten zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Wohngeld.

Ralf Loweg

Ferien in Deutschland

Es muss nicht immer Australien oder die Karibik sein. Auch Deutschland ist im Sommer ein lohnenswertes Urlaubsziel. So gab es im Juli 2019 in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland insgesamt 58,8 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war dies ein Plus von 4,5 Prozent gegenüber Juli 2018.

Die Übernachtungszahl von Gästen aus dem Ausland stieg um 3,6 Prozent auf 11,1 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland nahm im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,7 Prozent auf 47,7 Millionen zu.

Im Zeitraum Januar bis Juli 2019 stieg die Zahl der Übernachtungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 3,9 Prozent auf 281,1 Millionen. Davon entfielen 50,8 Millionen Übernachtungen auf Gäste aus dem Ausland (+3,1 Prozent) und 230,3 Millionen auf inländische Gäste (+4,1 Prozent).

Ralf Loweg

Impfpflicht gegen Masern: Das sagen die Eltern

Rund acht von zehn Eltern befürworten, dass Kinder gegen Masern geimpft werden müssen. Etwa vier von zehn Befragten erwarten zudem, dass diese Pflicht auf alle Impfungen ausgeweitet wird, die für den Nachwuchs empfohlen werden. Das sind Ergebnisse der aktuellen Studie “Junge Familien 2019” der pronova BKK.

Demnach lehnen nur sieben Prozent jeglichen Impfzwang ab und sind der Ansicht, dass eine Entscheidung dafür oder dagegen einzig und allein im Verantwortungsbereich der Eltern liege. 18 Prozent sagen, sie könnten die Gründe der Impfgegner zumindest nachvollziehen. “Unsere Studie zeigt, dass das Thema zumindest unter Eltern weniger umstritten ist, als es die mediale Auseinandersetzung in den vergangenen Wochen und Monaten vermuten ließ”, sagt Dr. Gerd Herold, Beratungsarzt der pronova BKK.

Das Bundeskabinett hat die Masern-Impfpflicht Mitte Juli 2019 verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab März 2020 Kinder nur dann in Kindergärten und Schulen aufgenommen werden dürfen, wenn sie gegen Masern geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und das Personal in Schulen, Kitas, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen.

Der Impfschutz muss laut Gesetzesentwurf bis spätestens 31. Juli 2021 nachgewiesen werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Insbesondere von Impfgegnern wird das Gesetz strikt abgelehnt.

Laut Robert Koch-Institut (RKI) sind rund 93 Prozent der Schulanfänger wie empfohlen zwei Mal gegen Masern geimpft. Angestrebt wird eine Impfquote von 95 Prozent, damit die sogenannte Herdenimmunität gewährleistet ist. Das bedeutet, dass die hochansteckende Krankheit sich nicht weiter ausbreiten kann und auch Menschen geschützt sind, die nicht geimpft werden können – zum Beispiel Säuglinge, die für eine Masernschutzimpfung noch zu jung sind.

Ralf Loweg

Studie: Lehrer dringend gesucht

Deutschland gehen die Lehrer aus. Der Mangel an Fachkräften vor allem an den Grundschulen wird in den nächsten Jahren deutlich größer als erwartet. Das zeigt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung.

Demnach liegt die Zahl der Lehrer, die bis 2025 fehlen, mit mindestens 26.300 deutlich höher als bisher prognostiziert. Die Kultusminister waren laut tagesschau.de zuletzt noch von 15.300 fehlenden Grundschullehrern ausgegangen.

“Schon in den nächsten Jahren wird der Lehrermangel an den Grundschulen in einigen Bundesländern dramatisch ansteigen”, sagt Bildungsforscher Dirk Zorn. Gemeinsam mit dem Erziehungswissenschaftler Klaus Klemm hat er für die Bertelsmann-Stiftung die neue Studie erstellt.

Um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten, müssen viele Bundesländer Akademiker als Lehrer einstellen, die gar nicht auf Lehramt studiert haben. Diese Quer- und Seiteneinsteiger unterrichten oft zum ersten Mal in ihrem Leben. In Berlin wurden zum laufenden Schuljahr an den Grundschulen knapp 70 Prozent aller Neueinstellungen mit Quer- und Seiteneinsteigern besetzt. Bundesweit sei der Anteil von Quer- und Seiteneinsteiger an allen Neueinstellungen von unter drei Prozent auf über 13 Prozent angestiegen.

“Und diese Entwicklung dürfte sich in den nächsten Jahren weiter fortsetzen”, sagt Zorn. Einig sind sich die Experten, dass Quer- und Seiteneinsteiger benötigt werden, um den Mangel in den kommenden Jahren abzufangen. Allerdings müsse das Personal qualifiziert werden.

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