Urteil: Achtung Mietwagen

Ein Autohaus darf in seiner Anzeige nicht verschweigen, dass der Gebrauchtwagen vorher als Mietwagen genutzt wurde. Diese Information ist für potenzielle Käufer wichtig bei ihrer Kaufentscheidung. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 15. März 2019 (AZ: 6 U 170/18).

Ein Autohaus inserierte im Internet einen Gebrauchtwagen. Das Fahrzeug sollte bislang nur einen Halter gehabt haben. Ganz schön dreist: Denn tatsächlich wurde es zuvor fast ein ganzes Jahr lang als Mietwagen in Spanien eingesetzt. Ein Verein, der sich für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln einsetzt, klagte dagegen. Er meinte, die Mietwageneigenschaft sei für potenzielle Käufer wesentlich. Darauf hätte das Autohaus hinweisen müssen.

Dem widersprach der Autohändler. Es sei nicht mehr gerechtfertigt, die Nutzung als Mietwagen negativ zu sehen. Die Mietwagenfirmen hielten die Fahrzeuge stets in technisch wie optisch einwandfreiem Zustand. Außerdem seien heute relativ viele, nur kurz genutzte Mietfahrzeuge auf dem Markt.

Das Oberlandesgericht folgte den Argumenten des Autohauses nicht. Die Richter verurteilten es, in Zukunft keine Anzeigen mehr ohne den Hinweis auf die Mietwageneigenschaft zu schalten. Für die Kaufentscheidung sei die Mietwageneigenschaft eine wesentliche Information.

Da die zahlreichen Nutzer eines Mietfahrzeugs keine Veranlassung hätten, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, bewerteten potenzielle Käufer die Verwendung als Mietwagen negativ. Auch nutzten Fahrer mit verschiedenen Temperamenten, wechselnden Fahrfähigkeiten und unterschiedlichen Sorgfaltseinstellungen die Fahrzeuge.

Dies könne auch Einfluss auf Verschleißteile und Pflegezustand haben. Es komme nicht darauf an, ob die Bedenken tatsächlich berechtigt seien. Der durchschnittliche Verbraucher messe der Mietwageneigenschaft eine wesentliche Bedeutung für seine Entscheidung bei. mid/rlo

Streitigkeiten führten zu handfester Auseinandersetzung

Oberstenfeld-Gronau: 

Verbale Streitigkeiten führten am Sonntag gegen 03.00 Uhr in der Hauptstraße in Oberstenfeld-Gronau zu einer handfesten Auseinandersetzung. Drei Männer im Alter von 18, 21 und 22 Jahren, die mutmaßlich alkoholisiert waren, sind bei einem Hoffest aus noch ungeklärter Ursache aneinandergeraten. Während der Streitigkeiten, die sich zum angrenzenden Sportplatz verlagert hatten, ging auch eine Flasche zu Bruch und zwei der insgesamt drei Männer haben Schnittverletzungen erlitten. Die alarmierte Polizei hat die drei Tatverdächtigen im Bereich des Sportplatzes und im näheren Umfeld angetroffen. Bevor sich der hinzugezogene Rettungsdienst um die zwei Verletzten kümmern konnte, hat sich einer von ihnen, ein 21-Jähriger, gegen die Polizisten gewehrt. Der verletzte Mann, der augenscheinlich stark alkoholisiert am Boden lag, verweigerte sämtliche Maßnahmen und sollte mittels Handschließen geschlossen werden. Hierbei versuchte er einen Beamten zu schlagen. Dies gelang ihm nicht, allerdings wurde bei weiteren Widerstandshandlungen das Diensthemd eines Polizisten zerrissen. Es waren mehrere Streifenwagenbesatzungen im Einsatz, unter anderem Unterstützungskräfte des angrenzenden Polizeipräsidiums Heilbronn. Die drei Tatverdächtigen, die nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß entlassen wurden, müssen nun mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen. Der 21-Jährige, der sich auch einer Blutentnahme unterziehen musste, wird sich zudem noch wegen Widerstand gegen Polizeibeamte verantworten müssen. Die polizeilichen Ermittlungen zu den näheren Umständen des Geschehens dauern noch an.

Datenschutz: Wenn “Alexa” fremdgeht

Sprachassistenten sollen unser Leben einfacher und auch ein wenig unterhaltsamer machen. So weit so gut. Wäre da bloß nicht die Sache mit dem Datenschutz.

So wurden beispielsweise Alexa-Sprachbefehle von polnischen Mitarbeitern im Home Office analysiert, schreibt jetzt die Zeitung “Welt am Sonntag”. Diese seien zwar in Danzig geschult worden, würden ihre Arbeit jedoch oft auch zu Hause oder unterwegs erledigen – wodurch sensible Daten der Nutzer, wie unter anderem Name oder Standort, in die private Umgebung der Heimarbeiter gelangten.

Amazon behauptete bislang, die Mitarbeiter würden “in besonders geschützten Büros unter strengen Zugriffsbeschränkungen” arbeiten. Der Konzern hat die Praktiken auf Anfrage der “WamS” bestätigt. cid/rlo

Vorsicht: Streaming gibt es nicht geschenkt

Streaming-Dienste werden in deutschen Haushalten zu einer festen Größe. Telekommunikations-Riesen wie die Telekom sind ebenfalls auf diesen Zug aufgesprungen und fahren seit Monaten eine umfangreiche und pfiffige Werbekampagne. Doch Streaming gibt es natürlich nicht umsonst.

Mehr als jeder zweite Verbraucher in Deutschland bezahlt für TV- und Streaming-Inhalte – zusätzlich zu GEZ-Kosten oder Kabelanschluss. Dabei geben sie durchschnittlich mehr als 30 Euro im Monat aus. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Vergleichsportals Verivox. Wird zum Beispiel noch ein Netflix-Abo gebucht und zusätzliche Fernsehangebote wie Magenta TV oder Giga TV, sind schnell 50 Euro im Monat überschritten.

Mindestens diese Zahlungsbereitschaft zeigen 11,0 Prozent der Streaming-Nutzer: Sie zahlen zwischen 51 und 100 Euro im Monat für ihren Medienkonsum. 34 Prozent geben zwischen 10 und 30 Euro aus. Etwa genauso viele (35 Prozent) setzen ausschließlich auf kostenlose Dienste wie etwa die Videoplattform YouTube.

Je jünger die User, desto höher ist die Zahlungsbereitschaft: 80 Prozent der jungen Nutzer unter 30 Jahren lassen sich ihren Medienkonsum etwas kosten. In der Generation Z sind es 67 Prozent, bei Ü-50-Nutzern immerhin noch 55 Prozent. Ausschließlich Gratis-Inhalte schauen entsprechend deutlich mehr Ältere als Jüngere: 45 Prozent der Babyboomer im Vergleich zu lediglich 20 Prozent der Millennials.

Der Anteil an Premiumnutzern, die mehr als 50 Euro im Monat ausgeben, ist in der Ü-50-Gruppe mit 12,0 Prozent am höchsten und bei den jungen Nutzern mit 9,0 Prozent am niedrigsten. Zwischen Männern und Frauen gibt es in keiner Kategorie nennenswerte Unterschiede. cid/rlo

Meldungen aus dem Kreis

Remseck am Neckar-Aldingen: Einbruch in Scheune

Aus einer Scheune, die sich im Gewann “Hinter den Weidlen” im Bereich der Ludwigsburger Steige im Ortsteil Aldingen befindet, entwendeten bislang unbekannte Einbrecher am Montag gegen 02.40 Uhr verschiedene Arbeitsmaschinen und weitere Gegenstände. Um in die Scheune zu gelangen, wurde ein Schiebetor gewaltsam aufgebrochen und unter anderem ein Freischneider, drei Rasenmäher, zwei Hochdruckreiniger, ein Ölabsauggerät, mehrere Säcke Rasendünger sowie Rasensamen entwendet. Die Beute im Wert von mehreren tausend Euro haben die Täter vermutlich mit einem Fahrzeug abtransportiert. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Remseck, Tel. 07146/28082-0, in Verbindung zu setzen.

Ludwigsburg-Nord: Mercedes Sprinter mit Farbe besprüht

Ein bislang unbekannter Täter besprühte zwischen Samstag 13.45 Uhr und Montag 06.45 Uhr einen weißen Mercedes Sprinter, der in der Carl-Benz-Straße in Ludwigsburg-Nord am Fahrbahnrand abgestellt war. Mit schwarzer Farbe hinterließ der Unbekannte verschiedene Schriftzüge und Zeichen am Fahrzeug. Hierdurch entstand ein Sachschaden in derzeit unbekannter Höhe. Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141/18-5353, bittet Zeugen sich zu melden.

Dachstuhl eines Wohnhauses ausgebrannt

Insgesamt 37 Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehren Marbach am Neckar, Erdmannhausen, Affalterbach und die Feuerwehr Ludwigsburg befanden sich am Montagnachmittag mit zehn Fahrzeugen in der Hauptstraße in Wolfsölden im Einsatz. Gegen 15.30 Uhr brach vermutlich in der Wohnung im Obergeschoss des Zweiparteienhauses ein Brand aus. Ein 74 Jahre alter Bewohner, der sich in der unteren Wohnung aufhielt und allein anwesend war, bemerkte das Feuer und verließ das Haus. Er alarmierte auch die Feuerwehr. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Der gesamte Dachstuhl des Hauses brannte aus. Gegen 16.40 Uhr hatten die Feuerwehren die Flammen gelöscht. Mutmaßlich ist jedoch das gesamte Haus bis auf weiteres nicht bewohnbar. Der entstandene Sachschaden dürfte sich auf eine sechsstellige Summe belaufen. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an.

Aktuell: Juli-Arbeitslosenzahlen

Aktuell: Juli-Arbeitslosenzahlen für den Landkreis

Quote bei 2,8% bzw. 8.780 Menschen ohne Beschäftigung.

Die Agentur für Arbeit hat die neuesten Zahlen für den Landkreis Ludwigsburg veröffentlicht.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat sich die Arbeitslosenquote um 0,2% verringert. In Zahlen sind das 318 Menschen wenigerdie jetzt erwerbslos gemeldet sind. Im Vergleich zum Vormonat ist die Quote um 0,1% bzw. um 277 Erwerbslose gestiegen. Saisonbedingt waren im Juli 2019 somit 2,8% bzw. 8.780 erwerbslos gemeldet. Im Vorjahresmonat waren es im Landkreis Ludwigsburg noch 3,0%.

In Baden-Württemberg liegt die Quote bei 3,1% bzw. 193.897 Menschen ohne Job

Im Landkreis Böblingen steigt die Quote auf 2,8%, und hat nun gemeinsam mit dem Landkreis Ludwigsburg in der Gesamtregion Stuttgart die niedrigste Arbeitslosenquote. In Stuttgart fällt die Quote 3,5%. Im Landkreis Rems-Murr steigt sie auf 3,1%. In Baden-Württemberg sind es 3,1%.

Die Zahl der offenen Stellen im Landkreis Ludwigsburg liegt aktuell bei 4.260 Stellen. Das sind 788 Stellen weniger als ein Jahr zuvor.

Arbeitsmarkt im Überblick – Berichtsmonat Juli 2019 – Ludwigsburg
Ausgewählte Merkmale Aktueller Monat Veränderung zum Vorjahresmonat
Arbeitslose insgesamt 8.780 – 318
Arbeitslose SGB III 4.513 106
Arbeitslose SGB II 4.267 – 424
Arbeitslosenquote insgesamt 2,8% -0,2%
Gemeldete Arbeitsstellen 4.260 – 788

Quelle Arbeitsagentur

red

Verfolgungsjagd: Alkoholisierter 59-Jähriger hält Polizei in Atem

Ein mutmaßlich alkoholisierter Smart-Fahrer lieferte sich am Freitagnachmittag eine etwa 30 minütige Verfolgungsfahrt mit der Polizei, die er schließlich in Oberderdingen (Landkreis Karlsruhe) beendete. Gegen 15.50 Uhr fiel der Smart-Fahrer einem Passanten in der Porschestraße in Löchgau auf. Der Passant machte Sorgen um den Gesundheitszustand des 59-jährigen Fahrers, der auf dem Fahrersitz saß und döste. Als er ihn über ein geöffnetes Fenster ansprach, entdeckte er jedoch mehrere Piccolo-Sektflaschen, die neben dem Fahrzeug lagen. Hierauf angesprochen, fuhr der 59-Jährige davon. Doch der Zeuge ließ sich nicht abschütteln, sondern machte sich auf die Suche nach dem Smart und alarmierte die Polizei. Den Wagen fand er in der Suhstraße wieder. Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeirevier Bietigheim-Bissingen weckte den schlafenden Mann, aus dessen Smart deutlich Alkoholgeruch herausströmte. Als die Polizisten dem 59-Jährigen den Grund der Kontrolle mitteilten, startete er den PKW und fuhr davon. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und versuchten den Smart-Fahrer zum Anhalten zu bringen. Doch dieser ignorierte dies. Während der Verfolgungsfahrt, die von Löchgau über Cleebronn, Eibensbach, Güglingen und -Pfaffenhofen (Landkreis Heilbronn) führte, gefährdete der Smart-Lenker mehrere Verkehrsteilnehmer. So fuhr er mindestens einmal über eine rote Ampel und wäre beim Überholen fast mit dem Fahrzeug zusammengestoßen, das er überholte. In der Aschinger Straße in Oberderdingen (Landkreis Karlsruhe) hielt der 59-Jährige schlussendlich auf einem Parkplatz an. Da er freiwillig nicht aus dem Smart ausstieg, mussten die Polizisten ihn aus dem Wagen heraus holen. Der Mann führte einen Atemalkoholtest durch und musste sich auch einer Blutentnahme unterziehen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142/405-0, bittet nun die Verkehrsteilnehmer, die durch die Fahrweise des Smart-Fahrers gefährdet wurden, sich zu melden.

Stadt Ludwigsburg ordnet Erweiterung Tempo-30-Zone in Oßweil an

Ziemlich genau zwei Jahre hat es gedauert, bis dem Bürgerantrag auf Erweiterung der 30 km/h-Begrenzung in der Neckargröninger Straße durch die Stadtverwaltung Ludwigsburg und das Regierungspräsidium Stuttgart stattgegeben wurde.

Die Technischen Dienste der Stadt Ludwigsburg haben auch sogleich die Beschilderung angepasst. Das bisher ortsauswärts vor der Einmündung ‘Ob dem Schloss’ angebrachte 50er-Schild wurde nun auf Höhe der Einmündung Mauserstraße angebracht. Somit wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen der Neckargröninger Straße und der Mauserstraße seit dem 25.07.2019 von 50 km/h auf 30 km/h begrenzt.

Angefangen hat es 2017 mit einer Unterschriftenliste von ca. 100 Betroffenen, die die Initiatoren Hans und Sibylle Pröhmer bei der Stadtverwaltung Ludwigsburg eingereicht und einen Antrag auf Erweiterung der 30 km/h-Begrenzung in der Neckargröninger Straße gestellt haben.

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