Geschäftsgeheimnisse für alle

Wie ein offenes Scheunentor – so könnte man den Zustand von Laptops beschreiben, die in öffentlichen WLAN-Netze in Bus, Bahn und Café eingeloggt sind. Das hat zumindest ein Test der Sicherheits-Experten von Kapersky ergeben.

Die Gefahr des sogenannten Visual beziehungsweise Audible Hackings wird speziell im Zug besonders deutlich: Ob aktuelle Netflix-Serie oder die E-Mail an den Geschäftspartner – “in der Bahn lesen und hören mehr Fahrgäste mit, als man glauben mag”, so Kaspersky.

In einem Experiment sichtete ein Tester fünf Werktage lang per Strichliste alle Geschäftsgeheimnisse, die ihm im Zug unterkamen. Die Ausbeute ist beträchtlich: 2.245 einsehbare und mitzuhörende Informationen wie Name und Unternehmen von Geschäftsleuten beziehungsweise von Kollegen und Partnern. Das entspricht 13 öffentlich zugänglichen Geschäftsinformationen pro Waggon – Reisende der 1. Klasse offenbaren mit durchschnittlich 23 Infos pro Abteil fast doppelt so viel.

“Das Experiment hat meine bisherige Vermutung, dass Geschäftsreisende oft zu sorglos mit Unternehmensinformationen umgehen, definitiv bestätigt”, so Stephan Schilling, Testbeauftragter von Kaspersky. “Die Reisenden haben oft kein Bewusstsein dafür, dass Visual und Audible Hacking ein riesiges Datenschutzproblem darstellen.” cid/rhu

Demenz: Erste Zeichen schon ab 40

Demenz ist eine Erkrankung, die vor allem alte Menschen treffen kann. Doch es gibt Vorboten – schon mit Mitte 40. Zum Glück kann unser Hirn einzelne Defizite 15 bis 20 Jahre lang so gut kompensieren, dass der Betroffene und die Umwelt dies zunächst nicht bemerken.

Obwohl es kein Medikament gegen Demenz gibt, kann sich eine Früherkennung lohnen. So sieht es jedenfalls Dr. med. Sebastian Horn von www.demenz-test.com. Man stelle sich vor, man sitzt in einem Schiff, das gerade untergeht – würde man dann nicht eine Schwimmweste haben wollen und einen Platz im Rettungsboot? Mit anderen Worten: wenn sich nicht-modifizierbare Risiken (Schiff geht unter) materialisieren, lenkt man intuitiv seine volle Aufmerksamkeit auf die modifizierbaren Risikofaktoren – Schwimmweste anziehen und ins Rettungsboot setzen – was ansonsten wohl kaum jemand machen würde.

So auch bei Demenz – das Erkennen eines vorliegenden Risikos bewegt die meisten Menschen dazu, es durch gezielte Massnahmen aktiv zu reduzieren. Eine frühe Diagnose mit frühestmöglicher Intervention ist entscheidend für die bestmögliche Behandlung oder Prävention. Dies wünschen sich zudem über 90 Prozent der Patienten. Und in anderen Ländern (z.B. USA, Kanada, Großbritannien) ist Demenz schon lange fester Bestandteil der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen.

Parallel dazu fand man in diesen Ländern über die letzten Jahre eine Abnahme der Neuerkrankungen und damit auch eine Abnahme der notwendigen Heimunterbringungen – ein win-win Situation, sowohl für die betroffenen Patienten als auch für die Kosten im Gesundheitswesen. mp/wal

Exhibitionist belästigt junge Frau

Ludwigsburg: 29-Jähriger als Exhibitionist aufgetreten

Ein 29-jähriger Mann ist am späten Donnerstagabend gegen 23:30 Uhr gegenüber einer gleichaltrigen Frau am Berliner Platz als Exhibitionist aufgetreten. Sie war zu Fuß unterwegs, als der Tatverdächtige sein Auto in der Friedrich-Ebert-Straße abstellte und sie bis zum Berliner Platz verfolgte. Von der Frau auf sein Verhalten angesprochen ergriff der 29-Jährige die Flucht, konnte aber im Verlauf polizeilicher Fahndungsmaßnahmen vorläufig festgenommen werden.

Gerichtsurteil: Auch mit Turban besteht Helmpflicht

Ein aus religiösen Gründen getragener Turban befreit nicht von der gesetzlichen Helmpflicht beim Motorradfahren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Geklagt hatte ein Sikh, der sich schon 2013 von der Stadt Konstanz von der Helmpflicht befreien lassen wollte. Er sah dadurch die Religionsfreiheit verletzt, denn er konnte nicht beides zusammen tragen. Am Ende des langen Instanzenwegs entschied nun das Bundesverwaltungsgericht abschließend, dass das Tragen eines Schutzhelmes den gläubigen Sikh zwar in seiner Religionsausübungsfreiheit beeinträchtigen könne. Er werde dadurch aber nicht an der Praktizierung seines Glaubens gehindert, hieß es in der Urteilsbegründung. Vereinfacht gesagt: Er muss ja nicht Motorradfahren. Ein Anspruch auf Befreiung könne bestehen, wenn dem Betroffenen der Verzicht auf das Motorradfahren aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden könne. Das war bei dem Sikh aber nicht der Fall, erläutern die ARAG Experten.

Die Einschränkung sei auch mit Blick auf die vom Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit grundsätzlich gerechtfertigt, da die Helmpflicht anderen, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern Dritter diene, heißt es weiter. Bedeutet: Die Helmpflicht schützt nicht nur den Motorradfahrer selbst, sondern auch die körperliche und psychische Unversehrtheit anderer Unfallbeteiligter und der Rettungskräfte. Sie können durch den Unfalltod oder durch den Eintritt schwerer Verletzungen bei einem nicht mit einem Schutzhelm gesicherten Motorradfahrer traumatisiert werden. Und: Ein durch Helm geschützter Motorradfahrer wird im Fall eines Unfalls eher in der Lage sein, zur Rettung anderer Personen beizutragen. mid/arei

Geschwindigkeit unterschätzt – drei Verletzte

Drei Leichtverletzte und Sachschaden von rund 11.000 Euro forderte ein Verkehrsunfall, der sich am Mittwoch auf der K1603 ereignete. Ein 75-jähriger Opel-Fahrer wollte von einem Hofgelände auf die Kreisstraße in Richtung Erdmannhausen einbiegen. Er nutzte eine Lücke zwischen zwei Fahrzeugen, unterschätzte aber vermutlich die Geschwindigkeit eines herannahenden VW. Dessen 31-jähriger Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem Opel. Der Opel-Fahrer sowie seine Beifahrerin verletzten sich leicht. Auch ein Kind, das sich im VW befand, wurde leicht verletzt und wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Beide Autos mussten abgeschleppt werden.

Schulen im Landkreis erhalten Auszeichnung

Sieben Schulen im Landkreis mit Berufswahl-SIEGEL BoriS ausgezeichnet

Am 9. Juli 2019 wurden sieben Schulen aus dem Landkreis Ludwigsburg mit dem Berufswahl-SIEGEL BoriS ausgezeichnet. Das Siegel erhalten Schulen, die besonderes Engagement bei der Berufs- und Studienwahlorientierung zeigen.
Erstmalig zertifizieren ließen sich aus dem Landkreis Ludwigsburg

  • Friedrich-Schiller-Gymnasium, Ludwigsburg
  • Waldschule Gemeinschaftsschule Bissingen, Bietigheim-Bissingen

Eine Rezertifizierung erhielten

  • Evang. Lichtenstern-Gymnasium Sachsenheim, Sachsenheim (2. Rezertifizierung)
  • Ferdinand-Steinbeis-Realschule, Vaihingen/Enz
  • Friedrich-Schelling-Schule Besigheim Gemeinschaftsschule, Besigheim
  • Glemstalschule Gemeinschaftsschule Schwieberdingen-Hemmingen, Schwieberdingen
  • Ottmar-Mergenthaler-Realschule, Vaihingen a. d. Enz-Kleinglattbach

IHK-Bezirkskammerpräsident Albrecht Kruse lobt das Engagement der Schulen: „Es freut mich sehr, dass von den 24 zertifizierten Schulen aus der Region Stuttgart knapp ein Drittel aus dem Landkreis Ludwigsburg kommt. Die hohe Quote der Rezertifizierung zeigt, dass es den Schulen wichtig ist, den Jugendlichen frühzeitig unterschiedliche Karrierewege und Berufsbilder aufzuzeigen. So haben viele der Schulen aus dem Landkreis zum Beispiel bereits eine oder mehrere Bildungspartnerschaften mit Unternehmen geschlossen, waren Gastgeber der IHK-Couch on tour, begrüßten Ausbildungsbotschafter in Schulklassen oder nahmen am Career Slam teil. Unsere Berufsbildungsprojekte kommen im Landkreis also hervorragend an und die Schulen sind für uns ein wichtiger Partner.“

Kontrahenten gehen mit Eisenstangen aufeinander los

Vaihingen/Enz: Zwei Verletzte nach Auseinandersetzung

Nach vorangegangenen Streitereien sind am Mittwochabend gegen 20:00 Uhr zwei 30 und 39 Jahre alte Männer auf einem Firmengelände in Ensingen mit Eisenstangen aufeinander losgegangen. Die Streithähne fügten sich dabei gegenseitig Verletzungen zu und mussten vom Rettungsdienst in Krankenhäuser gebracht werden.

Neue FDP-Stadträte jetzt offiziell im Amt

Ludwigsburg – Der FDP-Ortsverband Ludwigsburg freut sich über die deutlich verstärkte Präsenz im neuen Rat der Stadt Ludwigsburg.
Der FDP-Ortsvorsitzende Wolfgang Vogt erklärt hierzu:

“Mit einer Ratsfraktion mit vier Ratsmitgliedern wird eine noch effektivere und erfolgreiche Arbeit möglich sein, als schon in der vergangenen Wahlperiode. Ich danke an dieser Stelle nochmals ausdrücklich Johann Heer und Jochen Eisele für die ausgezeichnete Arbeit, die sie in den vergangenen fünf Jahren auch ohne Fraktionsstatus im Rat der Stadt Ludwigsburg geleistet haben.

Gleichzeitig gratuliere ich den nunmehr vier FDP-Stadträten und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Stadt Ludwigsburg. Mit Johann Heer und Jochen Eisele ist dabei Kontinuität gesichert. Gleichzeitig sorgen Stefanie Knecht und Sebastian Haag für noch mehr frische Ideen und eine weitere Stärkung in vielen Fachgebieten.”

Die neue FDP Ratsfraktion wird folgende Aufgabenverteilung haben:
Fraktionsvorsitzender: Johann Heer
Stv. Fraktionsvorsitzender: Jochen Eisele

Ausschussbesetzung:
• Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales: Johann Heer
• Ausschuss für Mobilität, Technik und Umwelt: Stefanie Knecht
• Ausschuss für Stadtentwicklung, Hochbau und Liegenschaften: Jochen Eisele
• Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Verwaltung: Sebastian Haag

Unbekannte berauben 15-Jährige – Zeugen gesucht

Wohl auf Bargeld hatten es bislang unbekannte Täter abgesehen, die am Dienstag gegen 20.50 Uhr eine Jugendliche im Bereich der Württemberger Straße in Freiberg am Neckar beraubten. Das 15 Jahre alte Opfer war zu Fuß entlang der Württemberger Straße unterwegs und lief über die Autobahnbrücke in Richtung Geisingen. Nach der Brücke läuft sie links in den dortigen Fußweg oberhalb der Autobahn weiter. Nach rund 40 Meter Fußstrecke soll der Jugendlichen von hinten auf die Schulter getippt worden sein. Nachdem die 15-Jährige daraufhin ihre Kopfhörer abgenommen hatte, sah sie drei bislang unbekannte Mädchen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren. Eine der Unbekannten forderte die Herausgabe von Bargeld. Anschließend wurde die 15-Jährige mutmaßlich von der Jugendlichen geschubst, wodurch sie zu Boden fiel und leichte Verletzungen erlitt. Wortlos kniete sich die Unbekannte neben ihr. Im weiteren Verlauf händigte ihr die 15-Jährige aus Angst einen 20-Euro-Schein aus. Nach Erhalt des Geldes machte sich die Täterin samt der Beute und ihren Begleiterinnen, die sich zur Tatzeit passiv verhalten hatten, aus dem Staub. Sie rannten in Richtung der Brücke und anschließend nach rechts in Richtung Stadtmitte davon. Bei der Haupttäterin soll es sich um eine etwa 16 Jahre alte Jugendliche mit schulterlangen, glatten blonden Haaren handeln. Sie ist etwa 165 cm groß, hat ein rundes Gesicht, eine kräftige Statur und sprach akzentfrei Deutsch. Bekleidet war sie mit einem weißen Adidas-Shirt mit schwarzem Logo, einer grauen Jogginghose, einer dunklen schwarzen Jacke und weißen Nike Turnschuhen mit reflektierenden Leuchtstreifen. Ihre beiden Begleiterinnen sind etwa 17 Jahre alt. Eine von ihnen ist etwa 168 cm groß, hat mehr als schulterlange glatte Haare, eine leicht gebogene schmale Nase und ist sehr dünn. Sie hat ein südländisches Aussehen und trug einen dunklen Pullover, eine schwarze Jeanshose und schwarze Turnschuhe. Die dritte Jugendliche mit dunkelbraunem oder schwarzem Haar, das nach hinten eventuell zu einem Dutt zusammengebunden war, ist circa 175 cm groß, hat ein rundes Gesicht und trug dunkle Kleidung. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zu der dreiköpfigen Personengruppe geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg unter der Tel. 07141/18-9 zu melden.

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