Dermatologisch getestet heißt nicht hautverträglich

Wieder mal ein klarer Fall von Marketing-Deutsch: Wenn Gesichtscremes, Haarshampoo oder Babyöl als “dermatologisch getestet” bezeichnet werden, sind sie keinesfalls automatisch auch besonders hautverträglich. Denn dabei handelt es sich laut Marlene Haufe von apomio.de, einem unabhängigen Vergleichsportal für Apothekenprodukte, nicht um ein geschütztes Label, sondern um ein “Werbeversprechen”.

Konkret gibt die Bezeichnung lediglich einen Hinweis darauf, dass Produkte “in Gegenwart eines Hautarztes getestet wurden”, so die Expertin. Wie das Untersuchungsverfahren und das Ergebnis aussahen oder ob es sich um ein unabhängiges Prüfinstitut handelt, gehe aus der Bezeichnung nicht hervor.

Klar ist aber auch: Kosmetikhersteller dürfen nur auf dem Markt zugelassene Inhaltsstoffe verwenden. Und: Kosmetikprodukte werden kontinuierlich stichprobenartig von den für die jeweiligen Bundesländer zuständigen Behörden untersucht.

Bei sehr empfindlicher Haut und Angst vor einer allergischen Reaktion sollten neue Produkte zunächst auf der Haut der Ellenbeuge getestet werden. “Meist zeigen sich die Symptome innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach Kontakt mit dem Allergen”, so Haufe. In diesem Fall sollte ein Arzt konsultiert werden, der durch Allergietests genaue Aussagen darüber machen kann, welche Inhaltsstoffe vermieden werden sollten. mp/rhu

Mit Intervall-Fasten behutsam beginnen

Noch bis Ostersonntag dauert die Fastenzeit. Im Trend liegt das Intervall-Fasten. Diese Methode scheint bisherigen Beobachtungen nach einen alltagstauglichen Weg zu bieten, langsam und stetig Übergewicht loszuwerden. Experten raten, dabei schrittweise vorzugehen.

“Wer Intervallfasten ausprobieren will, sollte sich in kleinen Schritten herantasten”, empfiehlt der Hamburger Ernährungsmediziner und Diabetologe Dr. Matthias Riedl im Apothekenmagazin “Diabetes Ratgeber”. Heute Dauer-Snacken, ab morgen nur noch zwei Mahlzeiten pro Tag: Das sei zu radikal. Besser: die Essenspausen allmählich ausdehnen, um sich an den neuen Rhythmus zu gewöhnen.

Beim Intervallfasten wechseln sich Phasen, in denen man normal isst, mit Essenpausen ab. Am bekanntesten sind die Varianten 5:2 und 16:8: Im ersten Fall darf an fünf Wochentagen normal gegessen werden, dazwischen werden zwei Spar-Tage mit nur wenigen Kalorien eingeschoben. Bei der zweiten Variante dauert die tägliche Essensperiode acht Stunden, dann folgen 16 Stunden ohne Nahrung.

Damit fällt das ungesunde Naschen zwischen den Hauptmahlzeiten meist automatisch weg: Das beeinflusst den Insulinhaushalt positiv und hilft daher beim Abnehmen und fördert die Gesundheit. Unterdessen müssen Menschen mit Diabetes beim Intervallfasten ihre Therapie eventuell anpassen. Sie sollten sich vom Arzt beraten lassen. mp/wal

KI entschlüsselt Tumor-Püree

Künstliche Intelligenz (KI) findet auch Anwendung in der Medizin, beispielsweise in der Krebsforschung. Forscher versprechen sich nun neue Erkenntnisse aus der sogenannten “Tumor-Matsche”. Denn das Gewebe, das durch den Mixer ging, kann zahlreiche Informationen enthalten, die für die Krebsforschung äußerst interessant sein sollen, teilt die Uni Regensburg mit.

Bioinformatiker der Universität wollen in ihrem Projekt künstliche Intelligenz entwickeln, die aus dem Püree wieder Eigenschaften der ursprünglichen Gewebe rekonstruieren – und der Krebsforschung damit etwa zehn Jahre Zeit sparen könnte.

Es entsteht ein Gemisch, in dem die einzelnen Zellen aufgelöst sind, so dass dann etwa RNA entnommen werden kann. Anhand der Untersuchungen versuchen die Wissenschaftler vorherzusagen, auf welche Medikamente ein Tumor ansprechen wird.

Doch da unterschiedlichste Zellen (z. B. Tumor-, Bindegewebs- und Immunzellen) in dem Gewebe sind, lässt sich so oft nicht sagen, von welchen Zellen die gemessene RNA oder Proteine stammen, was die Vorhersagen schwieriger macht. Wenn ein Gewebe zum Beispiel die Information enthält, dass Gene für Zellteilung hochreguliert sind, stellt sich die Frage, woher dieses Signal kommt.

Kommt es aus den Tumorzellen, so wächst der Tumor. Kommt das Signal aber aus den Immunzellen, so bekämpft das Immunsystem den Tumor. Bisher konnten diese gegenteilig prognostischen Informationen nicht auseinander gehalten werden.

Inzwischen können Messungen für einzelne Zellen gemacht werden. Das bringt viel genauere Einblicke. So können die Wissenschaftler zum Beispiel erkennen, ob die Immunzellen den Tumor erkannt haben, ob sie darauf reagieren oder ob sie vielleicht sogar das Gegenteil machen und den Tumor schützen.

Der Nachteil dieser Methode ist aber, dass sie noch so jung ist. Von den so untersuchten Fällen weiß man heute noch nicht, wie sich die Krankheiten entwickeln werden. Zu den Untersuchungen an der Tumor-Matsche soll es dagegen perfekte Ansprechdaten aus vielen Studien geben.

Deshalb wollen die Regensburger Bioinformatiker nun eine Methode entwickeln, um Informationen etwa zu Immunzellen auch aus den alten Messdaten der Gewebe zu erhalten. Denn die Signale seien auch in dem zermixten Gewebe vorhanden – nur überdeckt. Wie man sie wieder freilegt, wollen die Wissenschaftler nun untersuchen.

“Wir wollen mithilfe von künstlicher Intelligenz lernen, wie man an den alten Daten nachträglich errechnen kann, was in den einzelnen Zellen drin war”, sagt der Bioinformatiker, Prof. Dr. Rainer Spang. Dafür füttern die Wissenschaftler den von ihnen entwickelten TissueResolver zunächst mit Lern-Datensätzen.

Hier werden alte Messdaten vom Gewebe mit Daten einzelner Zellen des gleichen Gewebes verglichen. “Daran lernen wir, wie man aus der Summe wieder auf die Einzelteile rückschließen kann”, so Spang. “Das funktioniert, weil künstliche Intelligenz subtile Unterschiede in den zelltypspezifischen Korrelationen zwischen Messwerten aufspüren und so zurückschließen kann, ob ein Signal etwa aus einer Tumorzelle oder einer Immunzelle kam.”

Die Daten, die so entstehen, sind zwar nicht so detailliert, wie die Messdaten an einzelnen Zellen. Doch bis die großen Datenmengen bei der Einzel-Zell-Messung mit dem Ansprechen einer Therapie verglichen werden können, werden noch einige Jahre vergehen. “Wir wollen mit dem TissueResolver eine Überbrückung schaffen”, sagt Spang. Ziel sei es, zehn Jahre schneller an diese Ergebnisse zu kommen. mp/wal

Teures Wettrennen um 5G

Ein Gutachten der Technischen Universität (TU) Berlin zum Ausbau der 5G-Technologie sagt hohe Kosten für die Wirtschaft voraus. Denn für die wichtige Technologie dahinter wurden in den vergangenen Jahren bereits Tausende von Patenten angemeldet – im Ausland.

Darum sei die Frage, wie weit die Technologien bereits mit Patenten behaftet sind – und wer die Inhaber sind – für Deutschland von zentraler Bedeutung, sagen die Analysten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie habe daher an das Konsortium von IPlytics GmbH und dem Fachgebiet Innovationsökonomie der TU Berlin ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die aktuelle Situation bei 5G-Patenten analysieren soll.

“Riesige Datenmengen praktisch in Echtzeit von Gerät zu Gerät übertragen zu können, ist vor allem für industrielle Anwendungen ein großer Sprung nach vorn”, sagt Prof. Dr. Knut Blind, der das Fachgebiet Innovationsökonomie an der TU Berlin leitet. So werde der Mobilfunkstandard 5G, der voraussichtlich ab 2020 verfügbar sein soll, als Schlüsseltechnologie der digitalen Transformation betrachtet. Diese biete für Wirtschaft und Verwaltung enorme Innovations- und Wertschöpfungspotenziale.

“Und der Countdown für das Wettrennen um das superschnelle Internet läuft nicht erst, seit die Bundesnetzagentur nun das Bieterverfahren um die Frequenzen eröffnet hat.” Technisches Know-how sei in Deutschland in höchster Qualität vorhanden. Bei den wissenschaftlichen Publikationen dazu nehme Deutschland hinter China und den USA den dritten Platz ein. “Wenn wir jedoch die derzeitige Patentsituation betrachten, haben wir allen Grund, nervös zu sein, mit Blick auf die Chancen, ganz vorne mitzuspielen”, so der Experte.

“Jeder, der 5G künftig anwenden will, in Industrie oder Mobilfunk, muss auf die patentbehafteten Technologien zurückgreifen, das heißt, es fallen teure Lizenzgebühren an – die ins Ausland abfließen”, sagt Tim Pohlmann, Geschäftsführer des Startup-Unternehmens IPlytics, das an der Studie beteiligt ist. Pohlmann erklärt auch, warum: “Die Patent-Eigner werden die künftigen Technologie- und Marktführer sein, denn anders als die 3G- und 4G-Patente, die sich nur auf die Mobilfunk-Industrie bezogen, betrifft 5G die Vernetzung im gesamten Internet der Dinge.” Die Patentanmelder der letzten Jahre zum Thema 5G heißen Samsung Electronics, Ericsson oder Huawei. Es sei kein einziges deutsches Unternehmen dabei.

“Dabei werden die Automobil-Konzerne, ein Standbein der deutschen Industrie, die ersten sein, die umfassend auf die 5G-Technologien angewiesen sein werden”, stellen Pohlmann und Blind fest. Sie müssten Fahrzeuge miteinander vernetzen, Verkehrswege und Gebäude mit vernetzten Verkehrszeichen und Antennen ausstatten, um Daten über das Internet und in der Cloud zu managen. cid/wal

81-jährige Radfahrerin kollidiert mit PKW und verletzt sich schwer

Schwere Verletzungen erlitt eine 81 Jahre alte Radfahrerin, die am Dienstag gegen 09.15 Uhr in der Lehenstraße in Asperg in einen Unfall verwickelt wurde. Die Seniorin befuhr die Lehenstraße von der Hirschbergstraße kommend. Sie wollte im weiteren Verlauf die Kreuzung mit der Alleenstraße queren. Zeitgleich befuhr eine 59 Jahre alte Opel-Lenkerin die Alleenstraße. Vermutlich übersah die PKW-Fahrerin die Radlerin aus Unachtsamkeit und nahm ihr die Vorfahrt. Das Fahrzeug erfasste die Frau, die keinen Fahrradhelm trug, und sie stürzte auf den Asphalt. Der Rettungsdienst brachte die 81-Jährige anschließend in ein Krankenhaus. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 220 Euro

Gerichtsurteil: Verbraucher können einen Darlehensvertrag widerrufen

Ausstieg aus Darlehen bei falschen Zinsangaben

Verbraucher können einen Darlehensvertrag widerrufen, wenn das Kreditinstitut den effektiven Jahreszins falsch angibt. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem Verfahren (Aktenzeichen: I-4 U 102/18) ging es um einen Streit mit der Sparkasse Leverkusen und die Frage, ob ein Darlehenswiderruf wegen Fehlern in den Vertragsunterlagen viele Jahre nach Vertragsschluss wirksam erklärt werden könne. Klare Antwort des OLG: Ja. Die Vertragserklärungen aus dem Jahr 2011 konnten mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 wirksam widerrufen werden. Die Sparkasse Leverkusen hatte den effektiven Jahreszins mit 3,70 Prozent angegeben – ein Berechnungsfehler. Das OLG folgte den Ausführungen des Rechtsanwalts der Klägerseite und stellte im Urteil fest, dass der Effektivzins zu gering angegeben sei, weshalb der Jahre nach Vertragsschluss erklärte Widerruf wirksam war. “Das Urteil ist eine Sensations-Entscheidung”, kommentiert Christian Rugen von Hahn Rechtsanwälte. “Alle Darlehensnehmer, die ihre Immobilie ebenfalls nach dem 10.06.2010 finanziert haben, sollten die Angabe des effektiven Jahreszinses durch einen Fachanwalt überprüfen lassen.” wid/Mst

Jugendliche schlagen auf 17-jährigen ein und berauben ihn

Wegen eines Raubes ermittelt die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg gegen zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren. Die beiden Jugendlichen stehen im Verdacht am Samstag gegen 21:15 Uhr einen 17-Jährigen in der Schulgasse in Ludwigsburg beraubt zu haben. Aus noch ungeklärten Gründen sollen die beiden Tatverdächtigen unvermittelt auf den 17-Jährigen eingeschlagen haben. Noch als dieser bereits auf dem Boden lag, sollen die beiden Tatverdächtigen ihn mit weiteren Schlägen und Tritten malträtiert haben. Einer der Angreifer soll sich schließlich auf das Opfer gesetzt und ihn somit zu Boden gedrückt haben. Dort sollen sie das Opfer durchsucht und das mitgeführte Bargeld sowie ein Mobiltelefon an sich genommen haben. Anschließend flüchteten sie mitsamt ihrer Beute. Der leichtverletzte 17-Jährige begab sich daraufhin zum Polizeirevier und meldete den Vorfall. Eine sofort eingeleitete polizeiliche Fahndung führte zunächst nicht zur Ergreifung der Tatverdächtigen. Am Folgetag wurden mit richterlicher Anordnung die Wohnungen der beiden namentlich bekannten Tatverdächtigen durchsucht. Hierbei konnte das Raubgut jedoch nicht aufgefunden werden. Während der 16-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß entlassen wurde, wurde der 15-Jährige vorläufig festgenommen und zum Polizeirevier Ludwigsburg gebracht. Der 15-Jährige wurde am Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl wegen Raubes gegen den 15-Jährigen, setzte diesen in Vollzug und wies ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein. Der 15-Jährige wurde bereits in der Vergangenheit wegen gleichgelagerter Delikte polizeilich zur Anzeige gebracht.

Heute ist Blitzmarathon in Baden-Württemberg

Automobilclub kritisiert Blitzmarathon

Autofahrer aufgepasst! Am 3. April findet der alljährliche europaweite Blitzmarathon statt. Dann sind die Ordnungshüter verstärkt Temposündern auf den Fersen. Das stößt nicht überall auf Zustimmung.

Behördlichen Angaben zufolge soll eine Aktion wie der Blitzmarathon zur Verkehrssicherheit beitragen und zudem Autofahrer sensibilisieren – jedem soll bewusst werden, dass es sinnvoll und wichtig ist, sich an die Regeln zu halten. Für den Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. ist der Blitzmarathon purer Aktionismus. Zudem kritisiert der Verein die Kosten für die zusätzlichen Polizeieinsätze in den Ländern. Dr. Michael Haberland, Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V., sagt: “Radarkontrollen sind grundsätzlich richtig, aber für einen Tag mit einem Großeinsatz der Polizei Jagd auf Temposünder zu machen, ist der absolut falsche Weg.”

In Deutschland beteiligen sich folgende Bundesländer an der Aktion: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. mid/Mst

Unterwegs mit einem Rollator wird ein 87-jähriger Mann bestohlen – Zeugen gesucht!

Markgröningen: Unbekannter bestiehlt Senior

Der Polizeiposten Markgröningen, Tel. 07145/9327-0, sucht Zeugen, die Hinweise zu einem Diebstahl geben können, der am Montagmittag in der Sudetenstraße in Markgröningen verübt wurde. Gegen 12:05 Uhr wurde ein 87 Jahre alter Mann, der mit einem Rollator unterwegs war, auf Höhe des Friedhofes von einem bislang unbekannten Mann angesprochen. Der Unbekannte verwickelte den Senior in ein Gespräch und entnahm dabei unbemerkt eine dreistellige Bargeldsumme aus der Jackentasche des Mannes. Zu Hause stellte der 87-Jährige das Fehlen des Geldes fest und alarmierte zu einem späteren Zeitpunkt die Polizei. Bei dem Verdächtigen handelt es sich um einen Mann im Alter von etwa 30 Jahren, der schlank ist und dunkle Haare hat. Er sprach perfekt Deutsch und war mit einer dunklen Hose bekleidet.

Ludwigsburg-Süd: Baucontainer aufgebrochen

Baugeräte im Wert von mehreren tausend Euro entwendeten bislang unbekannte Täter im Zeitraum zwischen Samstag 16:00 Uhr und Montag 09:00 Uhr von einer Baustelle in der Königinallee in Ludwigsburg-Süd. Nachdem sie das Schloss eines Baucontainers aufgebrochen hatten, entwendeten sie aus dem Container diverse Baugeräte, unter anderem eine Rüttelplatte mit einem Gewicht von etwa 80 Kilogramm, eine Motorflex und einen Verdichter. Das Diebesgut wurde vermutlich mit einem Fahrzeug abtransportiert. An dem Baucontainer entstand ein geringer Sachschaden. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Ludwigsburg-Oststadt, Tel. 07141/281011, in Verbindung zu setzen.

 

Bundesregierung hat Gaffer im Visier

Viele Autofahrer kennen die Situation: Der Verkehr kommt ins Stocken, nach einer Weile ist eine Unfallstelle auf der eigenen Spur oder der Gegenfahrbahn erreicht. Mittendrin: Schaulustige, die sich selbst, die Unfallbeteiligten, andere Verkehrsteilnehmer und Rettungskräfte in Gefahr bringen. Die Bundesregierung will nun härter gegen Gaffer durchgreifen.

Rettungskräfte und Unfallopfer sollen besser vor Gaffern geschützt werden. Das geht aus der Antwort (19/8791) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8245) hervor. Zwar mache sich schon jetzt strafbar, wer Unfallopfer fotografiert oder filmt (Paragraf 201a des Strafgesetzbuches) und wer in Unglücksfällen Helfer behindert (Paragraf 323c Absatz 2 des Strafgesetzbuches) – was einen angemessenen strafrechtlichen Schutz für Unfallopfer darstelle.

Dennoch sollten Lücken hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtsschutzes des Paragrafen 201a bezüglich der Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen geschlossen werden, das sehe der Koalitionsvertrag vor, teilt die Bundesregierung mit. Das Bundesjustizministerium bereite derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Zudem werde das zuständige Bundesverkehrsministerium Verkehrsteilnehmer weiterhin für die Problematik “Gaffen” sensibilisieren. mid/Mst

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