Vertreter gesucht: Neuer Integrationsrat wird gewählt

„Man könnte das Zusammenleben in Ludwigsburg aktiv mitgestalten – oder? Stimmt doch – oder? Dann bewerben Sie sich doch für den Integrationsrat in LB. Einfach bei der Stadt.“ Mit diesen Inhalten der aktuellen Werbekampagne macht das städtische Büro für Integration und Migration auf die Wahl des neuen Integrationsrates aufmerksam.

Klassische Infostände, um die viele Bürgerinnen und Bürger einen weiten Bogen machen, werden durch Aktionen wie die „Auto-Dach-Würfel“, „Großzeitungen“ und die „Nick-doch-Mal-Aktion“ an der B27 abgelöst. Rückblickend auf die Werbeaktionen der vergangenen Tage, ziehen diese laut der Integrationsbeauftragten Anne Kathrin Müller besondere Aufmerksamkeit in der Stadt auf sich und das Thema Bürgerschaftliches Engagement in der Integrationsarbeit rückt dadurch verstärkt in den Fokus.

Der Integrationsrat ist kein neues Gremium. Bereits vor zwei Jahrzehnten gab es einen Ausländerausschuss, der sich über den Integrationsbeirat nun zu einem Integrationsrat mit mehr Mitspracherecht entwickelt. Gesucht werden hierfür interessierte und engagierte sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die Erfahrungen im Bereich Integration haben und sich für das Thema einbringen möchten.

Der vom Gemeinderat gewählte Integrationsrat berät die Verwaltung und die Kommunalpolitik in integrationsrelevanten Themen wie Bildung, Gesundheit, Integrationsarbeit, Interkulturelle Öffnung, Schaffung neuer Angebote, Senioren, Wirtschaft und Arbeitsmarkt und Wohnen. Er setzt sich neben den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern aus Gemeinderatsmitgliedern zusammen und wird vom Ersten Bürgermeister Konrad Seigfried geleitet, die Geschäftsführung liegt bei der Integrationsbeauftragten der Stadt.

Bewerbungsschluss für den Integrationsrat ist der 26. September 2019. Weitere Informationen zum Integrationsrat gibt es auf  www.ludwigsburg.de/integration oder unter Telefon (0 71 41) 9 10-27 14. Weitere Werbeaktionen in der Stadt sind noch bis einschließlich 21. September geplant. Wer neugierig geworden ist, sollte am kommenden Samstag, 14. September, beim Stadtkirchenplatz vorbeischauen.

Möbelkauf online: Das sollten Kunden wissen

Möbel verschönern das heimische Ambiente. Doch die guten Stücke sind nicht immer ganz preiswert. Viele Menschen suchen deshalb im Internet nach Schnäppchen. 14 Prozent der Möbel werden laut dem Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM) bereits online bestellt – Tendenz steigend. Aber kann man Möbel aus dem Netz einfach zurückschicken, wenn man nicht zufrieden ist? Was es beim Online-Kauf von Möbeln zu beachten gibt, erläutern Experten des Versicherers ARAG.

Gesetzliches Widerrufsrecht beim Online-Möbel-Kauf: Jeder Online-Besteller von Möbeln hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Dabei beginnt die Frist frühestens, wenn die Ware eingetroffen und eine Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Und da man beispielsweise im Fall einer online gekauften Couch nicht probesitzen kann, darf man die Ware auch zu Hause testen. Für den Widerruf bedarf es noch nicht einmal einer Begründung, er muss nur eindeutig erklärt werden. Das geht in jedem Fall auch per E-Mail.

Kein Widerrufsrecht bei individualisierten Möbeln: Die Experten weisen allerdings darauf hin, dass man Möbel nicht zurückschicken kann, wenn sie nach Kundenwunsch gefertigt, zusammengestellt oder zugeschnitten wurden. Darauf muss der Online-Händler allerdings in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen.

Rücksendung von Online-Möbeln: Wenn die Möbel zwar geliefert werden, aber beschädigt oder unvollständig sind, berufen sich Händler zwar gern auf ihr Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung. So lange die 14-Tages-Frist nicht abgelaufen ist, kann der Kunde aber auch hier Streitereien vermeiden. Er erklärt einfach den Widerruf und schickt die Ware zurück. Der Händler muss auch hier den Kaufpreis erstatten – und übrigens stets auch eventuell berechnete Versandkosten. Gleiches gilt, wenn der angegebene Liefertermin nicht eingehalten wird. Entweder die Bestellung widerrufen und vom Kauf zurücktreten oder eine Nachfrist von zwei bis vier Wochen setzen.

Wer bezahlt die Retoure? Bei der Rücksendung geben die ARAG-Experten zu bedenken, dass die Kosten für eine Rücksendung vom Käufer übernommen werden müssen. Bei einer neuen Schrankwand wahrscheinlich nicht ganz preiswert. Ob und welche Rücksendekosten auf den Kunden zukommen, muss der Online-Händler allerdings vor Vertragsschluss klar erkennbar ausweisen. Die großen Online-Händler übernehmen oft auch auf freiwilliger Basis die Rücksendekosten.

Ralf Loweg

Diabetes: Wenn die Angehörigen leiden

Viele Menschen mit Diabetes haben Angst vor Unterzuckerungen. Wie belastend die Zuckertiefs auch für ihre Familienmitglieder sind, untersuchte eine internationale Studie, für die 4.300 Angehörige von Menschen mit Diabetes in neun Ländern befragt wurden.

Die Ergebnisse der Studie wurden jetzt in der Fachzeitschrift Diabetes Therapy veröffentlicht. Demnach empfinden 64 Prozent der Angehörigen von Diabetes-Patienten Ängste und Sorgen in Bezug auf Unterzuckerungen.

“Die Analyse zeigt auch, dass es für die Familien hilfreich ist, darüber zu sprechen”, so Johanna Sandner, Leiterin der Ernährungs- und Diabetesberatung an der Universitätsmedizin Mainz. So sind 76 Prozent der befragten Familienmitglieder überzeugt, dass häufigere Gespräche über Unterzuckerungen das Leben ihrer betroffenen Angehörigen verbessern würden.

Unterzuckerungen, auch Hypoglykämien genannt, stehen häufig im Zusammenhang mit einer Insulintherapie und treten auf, wenn die Glucosekonzentration im Blut auf einen zu niedrigen Wert fällt. Die Unterzuckerungen können die Gesundheit und die Lebensqualität der Betroffenen beeinträchtigen.

Ralf Loweg

Schlägerei auf Parkplatz eines Schnellrestaurants

Murr: Schlägerei auf Parkplatz eines Schnellrestaurants

Am Montag gegen 21.30 Uhr kam es auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in der Robert-Bosch-Straße in Murr zu einer Schlägerei zwischen mindestens vier jungen Männern. Vermutlich gerieten ein 18- und ein 19-Jähriger aufgrund persönlicher Differenzen in einen Streit. Dieser entwickelte sich schließlich zu einer handfesten Auseinandersetzung. Ein weiterer 18 Jahre alter und ein 21 Jahre alter Mann versuchten im weiteren Verlauf zu schlichten. Schlussendlich endete dies damit, dass auch diese Männer in die Schlägerei verwickelt wurden. Alle vier erlitten leichte Verletzungen. Der 21-Jährige musste von einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Ermittlungen dauern an

Steuerfalle Elterngeld

 Viele Eltern freuen sich über finanzielle Entlastung. Doch ganz zum Nulltarif gibt es diese Geschenke von Vater Staat dann doch nicht. Mehr als zwei Drittel der Eltern hat keine Kenntnis darüber, dass der Bezug von Elterngeld die persönliche Steuerlast des Jahres erhöht. Besonders brisant ist das, da das Elterngeld als “steuerfrei” gilt und so durch die Hintertür besteuert wird. Der Progressionsvorbehalt schlägt in diesem Fall zu.

Väter und Mütter werden von der Nachzahlung im Steuerbescheid überrascht. Sie tappen in die “Steuerfalle”. Das ist eins der Ergebnisse, worüber die aktuellen Studie des Familienportals https://www.elterngeld.de Aufschluss gibt.

Besonders werden die Bezieher vom Basis-Elterngeld aufgrund der kurzen Bezugsdauer von zwölf Monaten durch diese Steuerbelastung getroffen. Ebenso verhält es sich beim Mutterschaftsgeld. Diese Lohnersatzleistung erhalten gesetzlich krankenversicherte Mütter in der Schutzfrist vor und nach der Geburt. Etwas mehr als die Hälfte der StudienteilnehmerInnen gab an, nicht zu wissen, dass das Mutterschaftsgeld wie Elterngeld behandelt wird und somit, durch die Hintertür, der Besteuerung unterliegt.

Das Elterngeld beträgt mindestens 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens und ist auf 1.800 Euro begrenzt. Mindestens gibt es 300 Euro beim Basis-Elterngeld, das Eltern auch ohne vorheriges Einkommen beziehen können.

Weiterhin gibt es das Elterngeld Plus. Es ist nur halb so hoch wie das Basiselterngeld, dafür können die Eltern es bis zu 24 Monate erhalten. Hierdurch könnte die Steuerlast etwas abgemildert werden, da sich das Elterngeld auf einen längeren Zeitraum verteilt.

Das Elterngeld gibt es in dieser Form seit 2007. Im Juli 2015 kam das Elterngeld Plus hinzu, die Höhe des Elterngeldes insgesamt, blieb seitdem unverändert. 42 Prozent der Befragten reichte das Geld nicht zum Leben. Zwölf Prozent der Teilnehmer beantragten zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Wohngeld.

Ralf Loweg

Ferien in Deutschland

Es muss nicht immer Australien oder die Karibik sein. Auch Deutschland ist im Sommer ein lohnenswertes Urlaubsziel. So gab es im Juli 2019 in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland insgesamt 58,8 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war dies ein Plus von 4,5 Prozent gegenüber Juli 2018.

Die Übernachtungszahl von Gästen aus dem Ausland stieg um 3,6 Prozent auf 11,1 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland nahm im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,7 Prozent auf 47,7 Millionen zu.

Im Zeitraum Januar bis Juli 2019 stieg die Zahl der Übernachtungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 3,9 Prozent auf 281,1 Millionen. Davon entfielen 50,8 Millionen Übernachtungen auf Gäste aus dem Ausland (+3,1 Prozent) und 230,3 Millionen auf inländische Gäste (+4,1 Prozent).

Ralf Loweg

Impfpflicht gegen Masern: Das sagen die Eltern

Rund acht von zehn Eltern befürworten, dass Kinder gegen Masern geimpft werden müssen. Etwa vier von zehn Befragten erwarten zudem, dass diese Pflicht auf alle Impfungen ausgeweitet wird, die für den Nachwuchs empfohlen werden. Das sind Ergebnisse der aktuellen Studie “Junge Familien 2019” der pronova BKK.

Demnach lehnen nur sieben Prozent jeglichen Impfzwang ab und sind der Ansicht, dass eine Entscheidung dafür oder dagegen einzig und allein im Verantwortungsbereich der Eltern liege. 18 Prozent sagen, sie könnten die Gründe der Impfgegner zumindest nachvollziehen. “Unsere Studie zeigt, dass das Thema zumindest unter Eltern weniger umstritten ist, als es die mediale Auseinandersetzung in den vergangenen Wochen und Monaten vermuten ließ”, sagt Dr. Gerd Herold, Beratungsarzt der pronova BKK.

Das Bundeskabinett hat die Masern-Impfpflicht Mitte Juli 2019 verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab März 2020 Kinder nur dann in Kindergärten und Schulen aufgenommen werden dürfen, wenn sie gegen Masern geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und das Personal in Schulen, Kitas, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen.

Der Impfschutz muss laut Gesetzesentwurf bis spätestens 31. Juli 2021 nachgewiesen werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Insbesondere von Impfgegnern wird das Gesetz strikt abgelehnt.

Laut Robert Koch-Institut (RKI) sind rund 93 Prozent der Schulanfänger wie empfohlen zwei Mal gegen Masern geimpft. Angestrebt wird eine Impfquote von 95 Prozent, damit die sogenannte Herdenimmunität gewährleistet ist. Das bedeutet, dass die hochansteckende Krankheit sich nicht weiter ausbreiten kann und auch Menschen geschützt sind, die nicht geimpft werden können – zum Beispiel Säuglinge, die für eine Masernschutzimpfung noch zu jung sind.

Ralf Loweg

Studie: Lehrer dringend gesucht

Deutschland gehen die Lehrer aus. Der Mangel an Fachkräften vor allem an den Grundschulen wird in den nächsten Jahren deutlich größer als erwartet. Das zeigt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung.

Demnach liegt die Zahl der Lehrer, die bis 2025 fehlen, mit mindestens 26.300 deutlich höher als bisher prognostiziert. Die Kultusminister waren laut tagesschau.de zuletzt noch von 15.300 fehlenden Grundschullehrern ausgegangen.

“Schon in den nächsten Jahren wird der Lehrermangel an den Grundschulen in einigen Bundesländern dramatisch ansteigen”, sagt Bildungsforscher Dirk Zorn. Gemeinsam mit dem Erziehungswissenschaftler Klaus Klemm hat er für die Bertelsmann-Stiftung die neue Studie erstellt.

Um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten, müssen viele Bundesländer Akademiker als Lehrer einstellen, die gar nicht auf Lehramt studiert haben. Diese Quer- und Seiteneinsteiger unterrichten oft zum ersten Mal in ihrem Leben. In Berlin wurden zum laufenden Schuljahr an den Grundschulen knapp 70 Prozent aller Neueinstellungen mit Quer- und Seiteneinsteigern besetzt. Bundesweit sei der Anteil von Quer- und Seiteneinsteiger an allen Neueinstellungen von unter drei Prozent auf über 13 Prozent angestiegen.

“Und diese Entwicklung dürfte sich in den nächsten Jahren weiter fortsetzen”, sagt Zorn. Einig sind sich die Experten, dass Quer- und Seiteneinsteiger benötigt werden, um den Mangel in den kommenden Jahren abzufangen. Allerdings müsse das Personal qualifiziert werden.

42-Jähriger wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft

Ein 42 Jahre alter Tatverdächtiger sitzt, nachdem er am Freitagabend vor einer Flüchtlingsunterkunft im Hans-Grüninger-Weg in Markgröningen mit einem Messer einen Gleichaltrigen schwer verletzt haben soll, in Untersuchungshaft. Vermutlich wollte das 42-jähriger Opfer gegen 21.50 Uhr Müll entsorgen. Vor der Unterkunft kam es mutmaßlich aufgrund einer zurückliegenden Anzeigenerstattung gegen den Tatverdächtigen zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern. Im Gerangel soll dieser versucht haben seinen Kontrahenten mit einem Messer zu verletzen. Mehrere Mitbewohner schritten jedoch ein. Einem Zeugen sei es gelungen, dem Tatverdächtigen das Messer wegzunehmen. Der 42-Jährige machte sich zunächst davon. Kurze Zeit später kam er wohl zurück und sei erneut mit einem Messer auf sein Opfer losgegangen. Bevor es Zeugen erneut gelang, dem Angegriffen zur Hilfe zu eilen, habe der Tatverdächtige den Gleichaltrigen schwer verletzt. Das 42-jährige Opfer wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Der Tatverdächtige wurde durch die hinzugerufenen Polizeibeamten vorläufig festgenommen und zum Polizeirevier Bietigheim-Bissingen gebracht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde der 42-Jährige, der aus Syrien stammt, am Samstag einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags gegen den Mann, setzte diesen in Vollzug und wies den Tatverdächtigen in eine Justizvollzugsanstalt ein

Siebter Testspielsieg für die Riesen

Keine 24 Stunden nach dem 104:58-Erfolg gegen das Team Ehingen Urspring stand für die MHP RIESEN Ludwigsburg am Sonntagabend das achte Testspiel der Saisonvorbereitung auf der Agenda. Die Schwaben mussten dabei gegen TEKSÜT Bandirma BK an ihr Leistungsmaximum gehen, entschieden die Partie aber zu ihren Gunsten.

Das achte von insgesamt elf Testspielen der Vorbereitung auf die Spielzeit 2019/2020 brachte für die MHP RIESEN Ludwigsburg das dritte Mal einen Gegner von internationalem Format mit sich. Nachdem die Barockstädter mit Nancy und Brüssel beim Turnier in Vittel bereits erfolgreich die Schwerter gekreuzt hatten, wartete mit TEKSÜT Bandirma BK nun ein Champions-League-Team auf die Schwaben, welches die Schützlinge von Headcoach John Patrick wie erwartet über die volle Spielzeit forderte.

Die Mannen von Hakan Demir waren wie schon tags zuvor gegen Bamberg (75:71-Sieg) qualitativ und kämpferisch auf Augenhöhe, agierten nicklig und bissig und forderten die Ludwigsburger entsprechend spielerisch und emotional heraus. Die Hausherren brauchten einige Momente, um sich auf die robuste Gangart der Türken einzustellen, konnten aber mit zunehmender Spieldauer dem Geschehen ihren Stempel aufdrücken und sich schlussendlich im vierten Viertel bis auf acht Zähler absetzen. Dass die Crunchtime dann noch einmal nervenaufreibend war, lag vor allem an Tyler Kalinoski. Der 26-jährige Guard verwandelte in der Schlussminute gleich zweifach aus der 6,75-Meter-Distanz, konnte aber auch nicht mehr für die Wende sorgen, sodass die Ludwigsburger einen 70:67-Erfolg und damit den siebten Testspielsieg der Pre-Season feiern konnten.

In Abwesenheit von Konstantin Konga und Thomas Wimbush, die beide geschont wurden, glänzten Nick Weiler-Babb mit 14, Jairus Lyles mit 12 und Tanner Leissner mit 10 Punkten.

Der Plan für die kommenden Tage: 

  • 14.09.2019: ACTIC CUP 2019, Tip-Off 19:30 Uhr (Bayreuth): Halbfinale vs. Bamberg
  • 15.09.2019: ACTIC CUP 2019 (Bayreuth): Spiel um Platz drei oder Finale
  • 1809.2019: Testspiel vs. Crailsheim (nicht öffentlich)