Unfallflucht in Steinheim ++++Zeugen gesucht++++

Steinheim an der Murr. Zeugen einer Verkehrsunfallflucht gesucht

Am Samstag gegen 15.30 Uhr befuhr ein 58-jähriger Audi Fahrer die Landesstraße 1115 von Großbottwar in Richtung Backnang als der entgegenkommende Fahrer eines dunklen Citroen C3 aus unbekannter Ursache nach links auf die Gegenfahrbahn geriet und den Audi streifte. Der Unfallverursacher fuhr, ohne anzuhalten weiter und entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle, wo jedoch ein Außenspiegel aufgefunden werden konnte, welcher zu einem Citroen C3 gehört. Der nicht unerhebliche Schaden an dem Audi beläuft sich auf rund 5.000 Euro. Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier Marbach am Neckar unter der Telefonnummer 07144 900 0 zu melden.

Verkehrsunfall in Vaihingen an der Enz und in Erligheim

Vaihingen an der Enz: Verkehrsunfall mit leicht verletztem Motorradfahrer

Am Samstag kam es gegen 09.55 Uhr an der Einmündung von der Lorenzenstraße in die Schützinger Straße in Vaihingen an der Enz-Gündelbach zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Motorrad. Ein 33-jähriger VW-Fahrer befuhr die Lorenzenstraße in Richtung Schützinger Straße (Landesstraße 1131). An der Einmündung in die Schützinger Straße missachtete er die Vorfahrt des von links kommenden vorfahrtsberechtigten 69-jährigen Suzuki-Fahrers. Durch den Zusammenstoß kam der Motorradfahrer zu Fall. Er wurde leicht verletzt und musste zur weiteren Versorgung in ein umliegendes Krankenhaus gebracht werden. Der Sachschaden beläuft sich auf 5.000 Euro.

Erligheim: Verkehrsunfall mit leicht verletztem Radfahrer

Im Kleinen Flürle kam am Samstag gegen 14.45 Uhr ein 64-jähriger Radfahrer zu Fall. Dieser hatte einen 22-jährigen Peugeot-Fahrer zu spät erkannt, welcher zuvor rückwärts ausparkte und auf der Straße stand. Der Radfahrer bremste so stark ab, dass er stürzte und sich leicht verletzte. Zu einer Berührung zwischen den Fahrzeugen kam es nicht. Dennoch entstand an dem Fahrrad durch den Sturz ein Sachschaden von etwa 1.500 Euro.

Weniger als die Hälfte der Deutschen ist zufrieden mit dem Pflegepersonal

Weniger als die Hälfte der Deutschen ist zufrieden mit dem Pflege- und Servicepersonal, 71 Prozent sehen den Grund dafür im Personalmangel. Reibungslose Kommunikation zwischen Pflegepersonal und Ärzten ist für die Deutschen ebenso wichtig wie gut geschultes Personal. Qualität steht und fällt mit den Menschen: Mehr als die Hälfte der Deutschen steht der Digitalisierung in der Pflege daher skeptisch gegenüber. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Qualität e. V. (DGQ).

Gemessen an persönlichen Erfahrungen, gibt weniger als die Hälfte der Befragten (45 Prozent) an, mit der Arbeit des Service- und Pflegepersonals zufrieden zu sein. Die Arbeit des ärztlichen Personals bewerten sie etwas besser (51 Prozent). Insgesamt empfinden knapp zwei Drittel (62 Prozent) der Deutschen die Qualität der Pflegeservices in Deutschland als stark variierend.

Eine nachlassende Qualität von Pflegeservices resultiert für 71 Prozent der Studienteilnehmer hauptsächlich aus dem zunehmenden Personalmangel und der hohen Überlastung des Personals. Lediglich 37 Prozent der Befragten glauben, dass die Versorgungs- und Leistungsqualität von Pflegeservices in Deutschland besser ist als im Ausland.

Die wichtigsten Qualitätskriterien bei der Bewertung von Pflegeservices sind für die Befragten eine gute fachlich-medizinische Betreuung (84 Prozent) sowie fachlich sehr gut geschultes Personal (83 Prozent). Danach folgt für die Deutschen die Kommunikation: Die Mehrheit erwartet innerhalb der Einrichtungen eine reibungslose Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Pflegepersonal und Ärzten (83 Prozent). Gleichzeitig möchten sie als Angehörige oder Betroffene vom Personal verständlich und zeitgerecht informiert werden (82 Prozent).

“Pflege heißt immer Dienstleistung für den Menschen. Die Umfrage zeigt, dass für Verbraucher gute Pflege mit dem Personal steht und fällt”, erklärt Claudia Welker, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der DGQ. mp/rlo

Armutsrisiko steigt

Das Armutsrisiko von Rentnern ist in vielen Ländern der Europäischen Union gewachsen. Betroffen sind vor allem ältere Rentner ab 75 Jahren. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, in der die Änderungen der Anpassungsmodalitäten für Bestandsrenten im Zeitraum von 2008 bis 2017 in den EU-Staaten untersucht wurden.

Die Analyse der Experten kommt zu dem Schluss, dass gerade Renten mit einem niedrigen Einstiegsniveau regelmäßig angepasst werden müssen. Denn eine restriktive Rentenanpassung berücksichtigt zwei Punkte nicht: 1. Renten werden zunehmend länger bezogen, da die Lebenserwartung in den meisten Ländern kontinuierlich steigt. 2. Werden die Renten über die Jahre nicht angemessen an das Wohlstandsniveau eines Landes angepasst, lassen Preissteigerungen ihre Kaufkraft sinken.

“Bei unzureichender Anpassung der Renten ohne Anbindung an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten einer Gesellschaft wächst das Risiko von Altersarmut, und wiederum dies gefährdet wiederum den sozialen Zusammenhalt”, sagt Dr. Eva Maria Hohnerlein, die die Untersuchung durchgeführt hat.

Modellrechnungen der EU für das Jahr 2066 zeigen, dass infolge der Reformen nach zehn Jahren die ausgezahlten Renten deutlich niedriger liegen werden als die Zugangsrenten. Die größte Rentenerosion mit 10 Prozentpunkten oder mehr wurde für Portugal, Ungarn, Belgien und Österreich prognostiziert.

Angesichts dessen haben vor allem Länder in Osteuropa nun begonnen, der drohenden Altersarmut von insbesondere älteren Rentnern entgegenzuwirken, darunter die Tschechische Republik, Kroatien und die Slowakei. Eine interessante Neuerung in diesem Zusammenhang ist das “Günstigkeitsprinzip”, eine Variante, die in Großbritannien schon seit 2011 praktiziert wird. So wird in Polen und der Tschechischen Republik beispielsweise der Preisindex zur Berechnung herangezogen, der sich auf die Rentenanpassung am positivsten auswirkt. wid/rlo

Meldungen aus dem Kreis

Kirchheim am Neckar: Mazda beschädigt

Vermutlich beim Ein- oder Ausparken hat ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker am Donnerstag zwischen 13:00 und 17:00 Uhr in der Max-Eyth-Straße in Kirchheim am Neckar einen Mazda beschädigt. Das Auto stand auf dem Kundenparkplatz eines Freizeit-Fachgeschäfts und wies Beschädigungen an der linken Heckstoßstange auf. Ohne sich um den entstandenen Sachschaden von rund 5.000 Euro zu kümmern, machte sich der Verursacher aus dem Staub. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, melden sich bitte beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen unter Tel. 07142/405-0.

Vaihingen an der Enz: Unfallflucht auf Discounterparkplatz

Nach einer Verkehrsunfallflucht, die sich am Donnerstag zwischen 08:00 und 09:10 Uhr in der Einsteinstraße in Vaihingen an der Enz ereignete, sucht das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042/941-0, nach Zeugen. Ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker beschädigte mutmaßlich beim Ein- oder Ausparken einen Citroen, der auf dem Aldi-Parkplatz abgestellt war. Der Unbekannte hinterließ einen Sachschaden von etwa 2.000 Euro und fuhr anschließend davon.

Bietigheim-Bissingen: Autos zerkratzt

Ein Sachschaden von rund 5.000 Euro hinterließ ein bislang unbekannter Täter, der am Donnerstag zwischen 14:00 und 19:45 Uhr in der Straße “Im Feldle” in Bietigheim sein Unwesen trieb. Der Unbekannte beschädigte einen Ford, einen Fiat sowie einen Mercedes, die hintereinander am Fahrbahnrand geparkt waren. An allen drei Fahrzeugen wurden die Motorhauben und zum Teil die vorderen Kotflügel zerkratzt. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142/405-0, entgegen.

Ditzingen: Sachbeschädigung an Kraftfahrzeug

Ein bislang unbekannter Täter hatte es am Donnerstag zwischen 14:30 und 18:50 Uhr in der Münchinger Straße in Ditzingen auf einen Opel abgesehen. Der Wagen stand auf dem “Parkplatz am Schloss” und wurde an der kompletten linken Fahrzeugseite zerkratzt. Die Höhe des angerichteten Sachschadens beläuft sich auf etwa 3.000 Euro. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156/4352-0, in Verbindung zu setzen.

Härtere Strafen gegen “Gaffer” nötig?

Bundesrat fordert härtere Strafen gegen “Gaffer”

Schaulustige behindern bei Verkehrsunfällen immer wieder die Arbeit der Helfer. Sie machen oft völlig ungeniert Fotos oder Videos und spielen so mit dem Leben der Verunglückten. Deshalb fordert der Bundesrat härtere Strafen gegen “Gaffer”.

Bereits 2016 hatte das Gremium hierzu einen Gesetzentwurf beschlossen. Nachdem der Bundestag das Anliegen bis zum Ende der letzten Legislaturperiode nicht aufgriff, brachten die Länder Anfang 2018 erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein (BR-Drs. 41/18 (B)). Bislang wurde er noch nicht behandelt. Mit einer am 17. Mai 2019 beschlossenen Entschließung versuchen die Länder nun, Bewegung in die Sache zu bringen. Darin fordern sie den Bundestag auf, sich unverzüglich mit dem Gesetzentwurf zu befassen und die Strafbarkeitslücke zu schließen.

Die Bundesregierung hatte im April 2018 zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Stellung genommen und dabei erklärt, das Vorhaben zu unterstützen. Zugleich wies sie darauf hin, dass sie bereits prüfe, wie das Anliegen rechtstechnisch am besten umgesetzt werden kann.

Die Entschließung wird nun Bundestag und Bundesregierung zugeleitet, die entscheiden, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. mid/rlo

Trump verschiebt Entscheidung und lässt die Autoindustrie weiter zittern

Auto-Zölle: Trump verschiebt Entscheidung

Verschnaufpause für die deutsche Autoindustrie: US-Präsident Donald Trump hat seine Entscheidung über die mögliche Erhebung von Sonderzöllen auf Auto-Importe um sechs Monate verschoben.

Die USA werden bis auf weiteres keine Sonderzölle auf Importe der europäischen Automobilindustrie erheben, heißt es aus dem Weißen Haus in Washington. Der Handelsbeauftragte Robert Lighthizer solle in den kommenden 180 Tagen weitere Verhandlungen führen, berichtet “tagesschau.de“.

Experten zufolge habe sich der US-Präsident der Sichtweise seines Handelsministeriums angeschlossen. Dieses hatte in einem Prüfbericht festgestellt, dass Sonderzölle auf Auto-Importe auch die heimische Wirtschaft treffen könnten und damit die nationale Sicherheit beeinträchtigen würden.

Und wie beurteilt die deutsche Autoindustrie die Entscheidung? “Die Frist von 180 Tagen muss nun intensiv genutzt werden, um in den Verhandlungen zwischen der EU und den USA zu guten Ergebnissen zu kommen”, sagt Bernhard Mattes, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA).

Zölle oder Quoten würden gleichermaßen den internationalen Handel beschränken, so Bernhard Mattes weiter. “Sie schaden allen Unternehmen und Kunden in den betroffenen Ländern und führen zu Wohlfahrtsverlusten. Beide großen Wirtschaftsräume brauchen einander.”

Das Ziel der transatlantischen Verhandlungen müsse es nun sein, die Möglichkeiten für freien und fairen Handel auszuweiten und offene Märkte auf allen Seiten sicherzustellen, betont der VDA-Präsident: “Der Erfolg der deutschen Automobilindustrie basiert zu einem großen Teil auf dem freien Zugang zu den Märkten.” mid/rlo

Grünes Licht für E-Scooter

Es darf gerollert werden: Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig mit politischem Segen im Straßenverkehr fahren. Das hat jetzt der Bundesrat ganz offiziell entschieden und damit auch einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die den Umgang mit “Elektrokleinstfahrzeugen” regelt.

Anders als in der Regierungsverordnung ursprünglich vorgesehen, dürfen E-Scooter aber nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen beziehungsweise Radfahrstreifen. Gibt es solche nicht, müssen die Roller auf die Straße. Für alle E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung.

Weiter teilt der Bundesrat mit: Die Roller müssen bremsen können und eine Beleuchtungsanlage haben. Zum Versicherungsnachweis wurde von der Bundesregierung eigens eine aufklebbare Versicherungsplakette zur Anbringung an E-Scootern konzipiert. Merkwürdig: Eine Helmpflicht besteht nicht.

Die politischen Maßgaben wurden durchweg positiv aufgenommen. “Richtig ist die Entscheidung, E-Scooter von Gehwegen zu verbannen. Das bedeutet aber auch, dass Radwege und Radstreifen unverzüglich ausgebaut werden müssen. Nur so sind E-Scooter und Radverkehr gemeinsam sicher unterwegs”, sagt Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE Autoclubs Europa. Unerlässlich sei darüber hinaus ein faires und rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer.

Auch der ACV Automobil-Club Verkehr begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. “Ein E-Roller muss mit dem gleichen Verantwortungsgefühl bewegt werden wie ein Pedelec oder ein Mofa. Ob die Altersgrenze dafür bei 14 oder 15 Jahren zu ziehen ist, kann man sicher diskutieren”, sagt ACV-Sprecher Gerrit Reichel, fügt aber hinzu: “Auf Radwegen werden sich alle Verkehrsteilnehmer erst noch an die E-Roller gewöhnen müssen. Denn die Roller sind kaum zu hören und sie fahren sich auch ganz anders als ein Fahrrad.”

Der TÜV-Verband betont, dass E-Scooter eine wichtige Ergänzung im städtischen Verkehr seien. Laut Umfrage seien immerhin 69 Prozent der Bundesbürger der Meinung, dass E-Scooter eine gute Möglichkeit sind, um die Mobilität der Menschen zu verbessern. “Für ein völlig neues Verkehrsmittel sind das sehr hohe Akzeptanzwerte”, heißt es. Was sagt der TÜV-Verband zum Thema Kopfschutz? “Der TÜV-Verband rät allen E-Scooter-Nutzern, einen Helm zu tragen. Auch die Sharing-Anbieter sollten Verantwortung übernehmen und Helme kostenfrei zur Verfügung stellen.” Da künftig alle Personen ab 14 Jahren Elektro-Tretroller fahren dürfen, empfiehlt der TÜV-Verband die Einführung von geeigneten Schulungsmaßnahmen für junge Verkehrsteilnehmer. Der Fahrrad-Führerschein reiche für motorisierte Fahrzeuge wie E-Scooter nicht aus.

Wie sieht es eigentlich beim Thema “Alkohol” aus? Dürfen Nutzer von elektrischen Tretrollern betrunken an die Lenkstange? “Das ist gar keine gute Idee. Anders als bei Fahrrädern oder auch E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Das heißt, für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze, für alle anderen Fahrer ist mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss. Ansonsten drohen Bußgeld und Fahrverbot”, sagt ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

Ab wann die E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, entscheidet die Bundesregierung: Sie muss die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen, dann kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.

In einer begleitenden Entschließung spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass E-Scooter Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren dürfen, sofern dies für Fahrräder erlaubt ist. Er bittet die Bundesregierung, die Straßenverkehrsordnung entsprechend zu ändern.

mid/rlo

++++ Zeugen gesucht ++++ Körperverletzung mit anschliessender Flucht

Das Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156/4352-0, sucht Zeugen, die Hinweise zu einer Körperverletzung geben können, die am Donnerstag gegen 14:00 Uhr am Ortseingang von Ditzingen-Hirschlanden in der Ditzinger Straße verübt wurde. Ein 52 Jahre alter Mann hatte sich im Hof eines Mehrfamilienhauses aufgehalten und wurde dort von einem bislang unbekannten Mann angesprochen. Im Verlauf des Gesprächs soll der Unbekannte aus noch ungeklärten Gründen mit der Faust in das Gesicht des 52-jährigen Mannes geschlagen haben. Durch den Angriff kam der 52-Jährige zu Fall und wurde am Boden liegend, mutmaßlich mit weiteren Faustschlägen malträtiert. Anschließend ließ der Angreifer von dem Mann ab und machte sich in Richtung der Felder aus dem Staub. Das Opfer erlitt leichte Verletzungen, die durch Mitarbeiter des Rettungsdienstes vor Ort versorgt wurden. Eine sofort eingeleitete polizeiliche Fahndung führte nicht zur Ergreifung des Täters. Bei ihm soll es sich um einen stämmigen Mann mit südländischem Erscheinungsbild handeln, der etwa 30 Jahre alt und circa 175 cm groß ist. Er sprach Deutsch, trug kurze, dunkelbraune Haare, einen Vollbart und war zur Tatzeit mit einer blauen Jeanshose sowie mit einem dunkelblauen Pullover bekleidet.

Unfallverursacher schlägt auf Zeugen ein und muss überwältigt werden

Ein offensichtlich unter Alkoholeinwirkung stehender Fahrer eines Ford Transit befuhr gegen 17:35 Uhr die Landesstraße 1140 von Ludwigsburg kommend in Fahrtrichtung Remseck. Kurz vor der Abzweigung Mühlhäuser Straße überholte der 33-Jährige einen vorausfahrenden Lkw und überfuhr dabei nahezu ungebremst eine Verkehrsinsel. Zwei hinter dem Ford fahrende Pkw-Lenkerinnen konnten den Trümmerteilen nicht mehr rechtzeitig ausweichen. Der Mercedes einer 68-Jährigen wurde dabei leicht beschädigt. Ob an dem Ford einer 29-Jährigen ebenfalls ein Schaden entstand, ist noch unklar. Nach dem Unfall ging der 33-jährige Verursacher unvermittelt auf einen Unfallzeugen los, der vor Ort angehalten hatte um zu helfen und schlug diesem ins Gesicht. Der 33-Jährige konnte erst durch eintreffende Polizeibeamte überwältigt werden, wobei er sich auch diesen widersetzte und nach ihnen trat, während er sie fortwährend beleidigte. Dem Unfallverursacher wurde im weiteren Verlauf eine Blutprobe entnommen. Aufgrund seiner psychischen Verfassung wurde er anschließend in ein Krankenhaus gebracht, wo er stationär aufgenommen wurde. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wurde auf rund 10.000 Euro geschätzt.