Auffahrunfall mit vier Verletzten in Asperg

Am Mittwoch gegen 09.35 Uhr befuhr der 30-jährige Fahrer eines VW Golf die Eglosheimer Straße in Asperg und wollte nach rechts in die Südliche Friedrichstraße einbiegen. Ein hinter ihm fahrender 19-jähriger Audi-Lenker erkannte dies zu spät, weshalb es zu einem Auffahrunfall kam. In Folge des Zusammenpralls wurde der Audi nach links abgewiesen und durchbrach einen am Fahrbahnrand befindlichen, etwa zwei Meter hohen Metallzaun. Der Pkw kam hinter dem Zaun, in einem Grünstreifen zum Stehen. Die Insassen des Audi, darunter der Fahrer, dessen gleichaltriger Beifahrer sowie zwei Kinder im Alter von fünf Monaten und drei Jahren, wurden in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Zur Schwere der Verletzungen können bislang noch keine Angaben gemacht werden. Der Fahrer des VW blieb unverletzt. Der Audi musste mithilfe eines Kran geborgen werden, es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt etwa 19.000 Euro. Der Rettungsdienst war mit zwei Rettungswagen, die Polizei mit zwei Streifenwagenbesatzungen im Einsatz.

Auch Kinder bauen Unfälle

Unfälle mit Kindern sind nicht selten. Meistens sind die kleinen Verkehrsteilnehmer nur Fußgänger und im schlimmsten Fall Leidtragende eines Unfalls. Doch sobald sie mit einem Roller unterwegs sind, können Kinder auch Verursacher eines Schadens sein. Aber wer haftet nun? Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, § 828) haften Kinder im Straßenverkehr erst ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr.

Aber wie sieht es mit deren Eltern aus? Fährt der Dreikäsehoch draußen unbeaufsichtigt mit dem Roller und touchiert dabei den parkenden Pkw des Nachbarn, müssen seine Eltern unter Umständen für den Schaden aufkommen – und zwar immer dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Die Verantwortung, aus Kindern und Jugendlichen keine Verkehrsrowdys zu machen, liegt eindeutig bei den Eltern. Sie sollten insbesondere im Beisein ihrer Kinder mit gutem Beispiel vorangehen und klare Grenzen setzen. Verkehrsexperten des Versicherungsunternehmens ARAG weisen aber darauf hin, dass Eltern auch im Straßenverkehr nur dann für ihre Kinder haften, wenn ihnen eine persönliche Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Dabei richtet sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes, nach Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann.

So gilt eine strengere Aufsichtspflicht bei jüngeren Kindern, da ihnen die Gefahren noch nicht geläufig sind und ihr Verhalten oft wenig berechenbar ist. Und der Einzelfall zählt: Die Frage, wann eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, kann pauschal nicht beantwortet werden.

Wie schwierig die Bewertung ist, zeigt ein aktueller Fall, in dem ein Sechseinhalbjähriger mit einem Kettcar vom Tankstellengelände auf die Straße fuhr und dabei mit einem Auto zusammenstieß. Die Fahrerin hatte den Jungen zwar beim Auffahren auf die Tankstelle gesehen, bemerkte ihn aber bei der Ausfahrt nicht. Der Junge blieb unverletzt, aber am Wagen der Fahrerin war ein erheblicher Schaden entstanden. Sie verlangte Schadensersatz, weil die Eltern ihrer Ansicht nach ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten.

Doch das Gericht entschied auf eine hälftige Schadensteilung. Die Fahrerin hätte besonders aufmerksam fahren müssen, da sie den Jungen auf seinem Tretauto zuvor bereits gesehen hatte. Die Eltern hingegen verletzten in der Tat ihre Aufsichtspflicht, indem sie ihren Sohn unbeaufsichtigt mit einem Kettcar im öffentlichen Verkehrsraum fahren ließen. Da half auch das Argument der Eltern nicht, dass ihr Kind mehrfach über das korrekte Verhalten im Straßenverkehr aufgeklärt worden sei oder allein zum Schulbus laufe (Amtsgericht Zeitz, Az.: 4 C 22/18).

Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem Fahrrad nicht auf der Straße fahren, sondern müssen den rechten oder linken Gehweg benutzen. Dabei dürfen sie aus Sicherheitsgründen von einem Elternteil – die Betonung liegt auf ‘einem’ – auf dem Gehweg begleitet werden. Gibt es einen von der Fahrbahn getrennten Radweg, dürfen sie auch diesen benutzen. Nur wenn ein Gehweg fehlt, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.

Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen wählen, ob sie die Fahrbahn oder den Gehweg benutzen. Kinder über zehn Jahre dürfen die Gehwege nicht mehr mit Fahrrädern befahren, sie müssen wie die Erwachsenen die Fahrbahn oder einen Radweg benutzen. mid/wal

Der Märchengarten im Blühenden Barock wird 60

Foyerausstellung im Stadtarchiv Ludwigsburg

Im Jahre 1954 „erfand“ Albert Schöchle, Chef des Stuttgarter Zoos „Wilhelma“, die Gartenschau „Blühendes Barock“. Die Neugestaltung der Gartenanlage um das Ludwigsburger Residenzschloss herum erfuhr damals so großen Anklang, dass sie schnell zu einer dauerhaften Einrichtung wurde. Wenige Jahre später wurde die Gartenschau 1959 um eine Attraktion ergänzt, die ganze Generationen von Kindern fest mit Ludwigsburg und dem Blühenden Barock verbunden hat und immer noch verbindet: den Märchengarten.

Das Stadtarchiv Ludwigsburg zeigt anlässlich des 60. Geburtstags Fotografien und Plakate aus der Anfangszeit des Märchengartens. Die frei zugängliche Ausstellung befindet sich im Foyer des Stadtarchivs in der Mathildenstraße 21 und ist bis zum 31. Dezember zu sehen. Der Eintritt ist frei.

Mercedes-Brand auf der A81

BAB 81/Pleidelsheim: Mercedes gerät in Brand

Am Dienstag gegen 06.50 Uhr kam es zwischen den Anschlussstellen Pleidelsheim und Ludwigsburg-Nord zu einem Fahrzeugbrand. Ein 51 Jahre alter Mercedes-Fahrer war mit einer 50-jährigen Beifahrerin und einem 30 Jahre alten Mitfahrer in Richtung Stuttgart unterwegs, als er plötzlich Rauch bemerkte. Unverzüglich hielt er den Mercedes auf dem Seitenstreifen an und alle Insassen verließen das Fahrzeug. Durch mehrere Verkehrsteilnehmer gingen im weiteren Verlauf Notrufe bei der Polizei und der Feuerwehr ein. Die Freiwillige Feuerwehr Pleidelsheim rückte mit 13 Wehrleuten und drei Fahrzeugen aus und löschte den brennenden Motorraum. Hierzu mussten zwei der drei vorhandenen Fahrspuren bis gegen 09.30 Uhr gesperrt werden. Der PKW war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 5.000 Euro

55-jährige stirbt bei Wohnungsbrand

Bei einem Wohnungsbrand im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Affalterbacher Straße im Remseck-Hochdorf ist am Montagabend eine 55-jährige Frau ums Leben gekommen. Den bisherigen polizeilichen Ermittlungen zufolge brach das Feuer gegen 21:05 Uhr aus noch ungeklärter Ursache aus. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs hielten sich vier Personen in dem Gebäude auf. Zwei Anwohner im ersten Stock retteten sich ins Freie und ein Bewohner des zweiten Obergeschosses konnte die brennende Wohnung über den Balkon und eine durch Nachbarn angelehnte Leiter verlassen. Alle drei Personen wurden vom Rettungsdienst vor Ort versorgt. Die Feuerwehren aus Remseck am Neckar, Ludwigsburg und Bittenfeld waren mit 65 Einsatzkräften am Brandort. Darüber hinaus fünf Fahrzeugbesatzungen des Rettungsdienstes und 13 Helfer des DRK-Ortsvereins. Nachdem der Brand unter Kontrolle gebracht war, fanden Einsatzkräfte in der Wohnung im zweiten Obergeschoss die Leiche der 55-Jährigen. Die Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr dauerten bis zum Morgen, da der Brand gegen 04:30 Uhr erneut aufflammte. Das Gebäude ist derzeit nicht bewohnbar und der entstandene Schaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf etwa 500.000 Euro. Kriminaltechniker des Polizeipräsidiums Ludwigsburg haben noch am Morgen mit ihrer Arbeit am Brandort begonnen.

Meldungen aus dem Kreis

Kornwestheim: Lkw besprüht

Einen Schaden in Höhe von etwa 15.000 Euro richteten Unbekannte an, die zwischen Donnerstag 15:00 Uhr und Montag 05:30 Uhr einen Lkw besprühten, der in der Talstraße abgestellt war. Die Täter beschmierten die komplette rechte Seite der Fahrzeugplane. Durch den Sprühnebel wurden die Fahrerkabine sowie die Bordwände der Ladefläche in Mitleidenschaft gezogen. Auch Grünfläche und Teile der Fahrbahn wurden verschmutzt. Hinweise nimmt das Polizeirevier Kornwestheim unter Tel. 07154/1313-0 entgegen.

Korntal-Münchingen: Autos beschädigt

Auf zwei Autos der Marke Fiat hatte ein Randalierer es am Montagabend im Esslinger Weg abgesehen. Zwischen 19:45 und 20:10 Uhr trat der Täter an den beiden Fahrzeugen, die auf dem Parkplatz eines dortigen Hofladens standen, den jeweils linken Außenspiegel ab. Der angerichtete Sachschaden beläuft sich auf mehrere hundert Euro. Das Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156/4352-0, bittet Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, sich zu melden.

Ludwigsburg: Rotlicht missachtet

Ein leicht verletztes Kind und einen Sachschaden in Höhe von rund 6.300 Euro forderte ein Unfall am Montagmittag in der Oststraße. Ein Elfjähriger kam gegen 13:15 Uhr den Radweg aus Richtung Innenstadt entlang. Die Ampel zum Berliner Platz stand auf “Rot”. Ein 21-Jähriger war in einem BMW bei “grün” zeigender Ampel zur Hindenburgstraße unterwegs. Vermutlich missachtete der Bub das Rotlicht und überquerte die Fahrbahn, so dass es zum Zusammenstoß mit dem BMW kam. Er wurde verletzt und musste mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden.

Wunschimmobilie – jetzt kaufen ???

Bei Immobilienpreisen und Mieten geht es immer weiter nach oben. Doch die Bauzinsen kennen im Moment nur eine Richtung: abwärts. Hauptgrund sind laut Experten die deutlich rückläufigen Renditen bei zehnjährigen Bundesanleihen, die aktuell um die Nulllinie pendeln.

“Die Bauzinsen haben bei fünf- und 20-jähriger Zinsbindung bereits die Allzeittiefs vom Oktober 2016 egalisiert”, so Kevin Schwarzinger vom Verbraucherportal biallo. Bei zehn- und 15-jähriger Laufzeit lägen die Zinsen im Schnitt nur noch wenige Basispunkte über ihren historischen Tiefständen.

Ein Beispiel: Wer jetzt einen Kredit über 300.000 Euro mit zehnjähriger Laufzeit, 60 Prozent Beleihungsauslauf und 2,5 Prozent Anfangstilgung abschließt, zahlt im Idealfall weniger als ein Prozent Effektivzinsen pro Jahr. Die monatliche Rate beträgt knapp 850 Euro. Mindestens den gleichen Betrag müssten Mieter für eine 2,5-Zimmer-Wohnung in Ballungsräumen wie München, Berlin, Hamburg oder Frankfurt aufwenden, so der Experte. Noch vor acht Jahren wäre die monatliche Belastung doppelt so hoch gewesen.

Und was schließen wir draus? Der Experten-Tipp: Wer sein Lieblings-Objekt in entsprechender Lage gefunden hat, sollte angesichts der extrem niedrigen Zinsen nicht mehr warten. wid/rhu

Keine Steuern auf Enteignungs-Einnahmen

Erst enteignet werden, dann das Zwangsentgelt auch noch versteuern? So nicht, urteilte jetzt das Finanzgericht Münster in einem Grundsatzurteil.

Im konkreten Fall musste ein Grundstücksbesitzer ein Stück Land abgeben, weil es die Kommune für ein Projekt benötigte. Dafür bekam er eine Entschädigung, so der InfodienstRecht und Steuern der LBS. Das Problem: Das Finanzamt wertete den Deal als “steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft ” und hielt die Hand auf.

Dagegen klagte der Betroffene – und siegte vor dem Finanzgericht. Die Richter: Diese Einschätzung der Fiskal-Behörde setze voraus, dass die Eigentumsübertragung auf eine wirtschaftliche Betätigung des Veräußernden zurückzuführen sei. Dazu gehöre auch “ein auf die Veräußerung gerichteter rechtsgeschäftlicher Wille des Veräußernden”. Der fehle hier, der Eigentumswechsel sei “gegen beziehungsweise ohne seinen Willen” vollzogen worden. Fazit: Es waren keine Steuern fällig (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 1 K 71/16, Revision beim BFH unter Aktenzeichen IX R 28/18). wid/rhu

Das Risiko bei Schmerzmitteln

Fast alle Deutschen sind sich im Klaren über die Gefahr möglicher Nebenwirkungen von Schmerzmitteln. Und das ziemlich genau, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Gesundheitsmagazins “Apotheken Umschau” ergab.

Über mögliche Leberschäden wissen etwa 93,4 Prozent der Bundesbürger Bescheid, dass die Medikamente für Kinder ungeeignet sind ist 92,8 Prozent klar. Und immer noch 92,6 Prozent haben verstanden, dass die Mittel nicht während einer Schwangerschaft eingenommen werden dürfen

Laut des Magazins raten Ärzte dazu, höchstens an zehn Tagen im Monat ein Schmerzmedikament zu schlucken und ohne ärztliche Unterstützung nur maximal an drei bis vier Tagen am Stück. Sonst steige das Risiko für Gewöhnungseffekte und für Nebenwirkungen. mp/rhu

Tipps fürs Händewaschen

Vor dem Essen, nach dem Essen: Händewaschen nicht vergessen. So lautet ein altes Hygiene-Sprichwort. Experten erklären zum Welt-Händehygienetag (5. Mai), wie man sich besonders gründlich die Hände reinigt. Denn Händehygiene ist eine wirkungsvolle Methode, um sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen.

“Unsere Hände kommen ständig mit Oberflächen in Kontakt, auf denen sich Krankheitserreger befinden können”, sagt Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).”Fassen wir uns dann an Mund, Nase oder Augen, können die Erreger leicht über die Schleimhäute in den Körper gelangen und dort Infektionskrankheiten des Magen-Darmtrakts oder weiterer innerer Organe auslösen.” Einen einfachen und wirkungsvollen Schutz biete regelmäßiges und gründliches Händewaschen.

Wer seine Hände effektiv waschen will, sollte einige einfache Grundregeln beachten:
Zunächst Hände nass machen: Die Hände werden unter fließendes Wasser gehalten. Die Temperatur kann dabei so gewählt werden, dass sie angenehm ist.
Dann rundum einseifen: Handinnenflächen, Handrücken, Daumen, Fingerzwischenräume und Fingerspitzen sollten gründlich eingeseift werden. Dabei sollte man sich Zeit lassen. Gründliches Händewaschen dauert mindestens 20 Sekunden, bei stark verschmutzten Händen auch länger.

Nun gründlich abspülen: Die Hände sollten unter fließendem Wasser abgespült werden. Zuletzt sorgfältig abtrocknen: Das Abtrocknen der Hände – auch der Fingerzwischenräume – gehört zum wirksamen Händewaschen dazu. Durch das Abtrocknen werden Keime entfernt, die noch an den Händen oder im restlichen Wasser an den Händen haften. mp/wal