Maut im Urlaub: Worauf Autofahrer in Europa achten müssen

Reiselustige aufgepasst: Während für einige Länder im europäischen Ausland vorab eine zeitgebundene Vignette erworben werden muss, verlangen zahlreiche andere Länder streckengebundene Mautgebühren. Der Auto Club Europa (ACE) erklärt, worauf es bei der Maut ankommt und wie man sich an einer Mautstation richtig verhält.

Neben Frankreich, Italien, Spanien und Portugal gilt in vielen weiteren europäischen Ländern ein Mautsystem, wie eine interaktive Grafik des ACD veranschaulicht: (www.ace.de/reisen/laenderinfos/mautgebuehren/). Bei der Einfahrt in die Mautstation erhält man ein Ticket, das beim Verlassen wieder in einen Automaten gesteckt wird. Dort entrichtet man die Mautgebühr, die sich nach den zurückgelegten Kilometern richtet. Anschließend öffnet sich die Schranke für die Weiterfahrt.

Die Gebühren für die Straßennutzung sind je nach Land sehr individuell. Üblicherweise richten sie sich neben den gefahrenen Kilometern nach der Art und der Größe des Fahrzeugs. In Spanien kann es beispielsweise an bestimmten Wochentagen oder Uhrzeiten günstiger werden. Der ACE rät allen Reisenden, sich vor der Abfahrt genau über die Bestimmungen im Zielland, aber auch in den Transitländern zu informieren.

An den Mautstationen gibt es für verschiedene Bezahlmöglichkeiten jeweils eigene Spuren.

Bargeld: Wird in der Regel überall akzeptiert. Die entsprechende Spur ist mit Münzen gekennzeichnet. ACE-Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, immer genügend Kleingeld mitführen und auch das Rückgeld überprüfen. Achtung: Es gibt vereinzelt Ausfahrten, an denen nur Kartenzahlung möglich ist. Auch defekte Bargeldautomaten kommen vor. Zusätzlich zum Bargeld eine Kreditkarte dabei zu haben, ist deshalb zu empfehlen.

Kreditkarte: Visa- und Mastercards sind ein gängiges Zahlungsmittel an Mautstationen, teilweise werden weitere internationale Kreditkarten und Bankkarten akzeptiert. ACE-Tipp: Falls möglich, verschiedene Karten einpacken, um zahlungsfähig zu sein, wenn eine Karte nicht akzeptiert werden sollte.

Viacard: Herbei handelt es sich um eine spezielle Prepaid-Karte für Italien, die zum Befahren der Kartenspuren berechtigt. Die Viacard lässt sich mit einem Guthaben von 50 Euro aufladen und kann über Autoclubs vorab bestellt oder direkt in Italien gekauft werden.

Mautbox: Mautboxen wie Telepass in Italien und Bip&Go in Frankreich sowie maut1 für die Länder Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und Teile von Kroatien erleichtern die Reise, indem sie die automatische Zahlung von Mautgebühren ermöglichen. Auf der meist mit einem “t” gekennzeichneten Spur öffnen sich die Schranken automatisch, ohne dass angehalten werden muss. Die Abrechnung erfolgt dann über das zuvor angegebene Zahlungsmittel. Die Systeme variieren leicht von Land zu Land und gelten mit entsprechender Freischaltung oft in mehreren Ländern.

Free Flow: In Frankreich, Italien und auch Spanien gibt es einige Strecken, auf denen die Mauterhebung mittels Kameras automatisch erfolgt. Es gibt dort keine Mautstationen. Mautboxen sind auch auf diesen Strecken als Zahlungsmittel geeignet. Kommt keine Mautbox zum Einsatz, muss vorab eine Registrierung im Internet mit Hinterlegung einer Zahlungsform, meist Kreditkarte, erfolgen. Dies ist auch unmittelbar nach Nutzung der entsprechenden “Free-Flow-Strecken” möglich. Eine Registrierung des Kennzeichens kann oftmals auch an Servicepoints in der Nähe dieser Strecken vorgenommen werden.

Tipps für stressfreies Passieren der Mautstation:
1. Rechtzeitig in die – entsprechend der Fahrzeugart und der Zahlart – richtige Spur einordnen.
2. Für zügiges Vorankommen das Ticket und Zahlungsmittel bereithalten.
3. Niemals Wenden oder Rückwärtsfahren – das ist streng verboten.
4. Wenn möglich eine Quittung geben lassen und diese gut aufbewahren. Auch Jahre nach dem Urlaub können noch Nachforderungen kommen.
5. Ist die Schranke offen, nie einfach durchfahren. Stattdessen Hilfeknopf drücken und eine Quittung anfordern.

mid/asg

Nach Maut-Skandal: Ex-Verkehrsminister Scheuer legt Bundestagsmandat nieder

Berlin – Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) legt sein Bundestagsmandat nieder. Das berichtet die “Bild”.

“Nach dem heutigen 1. April 2024 lege ich mein Mandat als Mitglied des Deutschen Bundestages nieder”, zitiert die Zeitung den CSU-Politiker am Montag. Scheuer danke den Menschen für “die Unterstützung, die Treue und das Vertrauen”.

Bereits im Januar hatte der ehemalige Verkehrsminister angekündigt, bei der kommenden Bundestagswahl nicht noch einmal kandidieren zu wollen. Scheuer war seit 2002 Mitglied des Bundestags und vertrat dort den Wahlkreis Passau. Im vierten Kabinett von Angela Merkel wurde er Verkehrsminister.

In seine Amtszeit fällt das Debakel um die Pkw-Maut. Aufgrund des Scheiterns des Vorhabens hatte der Bund 243 Millionen Euro Schadensersatz an die vorgesehenen Betreiber zahlen müssen. Der Bund verzichtete später auf eine Klage gegen den CSU-Politiker.

red

Jahresvignetten 2023 für Österreich und Schweiz nur noch bis Ende Januar gültig

Die Jahresvignetten 2023 für Österreich und die Schweiz sind nur noch bis Mittwoch, den 31. Januar 2024, gültig. Dies gilt auch für die digitalen Jahresvignetten für Österreich. Ab 1. Februar werden ausschließlich die neuen Vignetten für 2024 anerkannt.

Anders verhält es sich bei den slowenischen Jahresvignetten, diese sind zwölf Monate ab dem gewünschten Beginn gültig (z.B. 01.05.2023 bis inkl. 01.05.2024). Die slowenischen Vignetten gibt es nur digital, ebenso wie die zum Jahresende 2023 neu eingeführte 1-Tages-Vignette, die 10-Tages-Vignette und Streckenmaut-Tickets für Österreich – auch kurzfristig mit sofortiger Gültigkeit im ADAC Mautportal.

Wer keine gültige Vignette hat, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Am teuersten wird es in Slowenien, wo bis zu 600 Euro fällig werden können. In Österreich kosten solche Mautvergehen mindestens 120 Euro – Manipulationen an der Vignette doppelt so viel. In der Schweiz sind 200 Franken zuzüglich zum Vignettenpreis zu zahlen.

Die österreichischen Vignettenpreise haben sich für 2024 nur zum Teil erhöht. Der Preis für die Pkw-Jahresvignette bleibt bei 96,40 Euro, für zwei Monate bei 28,90 Euro (- zehn Cent). Nur die 10-Tages-Vignette kostet jetzt 11,50 Euro (+ 1,60 Euro). Die neue 1-Tages-Vignette liegt bei 8,60 Euro.

Wer eine Jahresvignette für die Schweiz braucht, muss auf Basis des Wechselkurses 44 Euro bezahlen. In der Schweiz kostet sie nach wie vor 40 Franken. In Slowenien bleiben die Preise bislang in 2024 stabil. Zum Beispiel kostet eine Jahresvignette für den Pkw weiterhin 117 Euro, für sieben Tage sind 16 Euro fällig. Vorsicht ist bei unseriösen Online-Anbietern geboten: Sie rufen teilweise mehr als das Doppelte auf!

Auf folgenden Autobahnabschnitten in Österreich wird keine Maut verlangt. Diese Streckenabschnitte sind für Reisende aus Deutschland von besonderer Bedeutung:

Tirol: Inntalautobahn A12 (zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd)

Land Salzburg: Westautobahn A1 (zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg-Nord)

Vorarlberg: Rheintal/Walgau-Autobahn A14 (zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems)

Die Vignetten, sowohl in der digitalen wie auch der Klebe-Version, für Österreich, die Schweiz und Slowenien (nur digital verfügbar) sind in allen ADAC Geschäftsstellen, österreichische Streckenmaut-Tickets sowie 10- und 1-Tages-Vignetten im ADAC Mautportal am PC und mobil am Handy erhältlich. Sowohl vor Ort in der ADAC Geschäftsstelle wie auch online im ADAC Mautportal, sind sie sofort nach dem Kauf gültig.

mid/asg

Scheuer entkommt Klage wegen Maut-Debakel: Bund verzichtet auf rechtliche Schritte und 243 Millionen Euro

Der Bund verzichtet auf eine Klage gegen Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen der gescheiterten Pkw-Maut. Das teilte das Verkehrsministerium am Donnerstag mit. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten rät demnach aufgrund der “komplexen und nicht eindeutigen Rechtslage” von einer Klage ab.

Die Gutachter kämen zu dem Schluss, “dass zwar eine Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis entsprechend § 280 Absatz 1 Satz 1 BGB in Betracht komme”, der Anspruch aber aufgrund eines “ganz erheblichen Prozessrisikos” in seiner Durchsetzbarkeit zu bezweifeln sei. “Im Ergebnis raten die Gutachter von einer Klage ab”, so das Verkehrsministerium. Das Ministerium folge dieser Empfehlung, “auch um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden”.

Die politische Verantwortlichkeit des Bundesministers a. D. bleibe jedoch “unbestritten”. Das Gutachten war vom amtierenden Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) im Juli in Auftrag gegeben worden, um mögliche Haftansprüche gegen seinen Vorgänger zu prüfen. Aufgrund des Scheiterns der Pkw-Maut hatte der Bund 243 Millionen Euro Schadensersatz an die vorgesehenen Betreiber zahlen müssen.

red

Gerichtsurteil: Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht

Die deutsche Pkw-Maut wird zur unendlichen Geschichte. Mit Pauken und Trompeten wollte die CSU einst ihr Prestige-Projekt durchbringen. Doch es kam wie es kommen musste: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zeigte dem Vorhaben jetzt die Rote Karte.

Die Richter gaben einer Klage von Österreich keineswegs unerwartet statt. Der Grund: Die geplante Abgabe sei diskriminierend, so die Richter. Die Pkw-Maut hätte ab Oktober 2020 für Deutsche auf Autobahnen und Landstraßen, für Ausländer nur auf Autobahnen gelten sollen. Österreich störte sich daran, dass deutsche Staatsbürger über die Kfz-Steuer entsprechend hätten entlastet werden sollen.

Nachdem der Europäische Gerichtshof das Aus für das deutsche Maut-Vorhaben verkündet hat, fordert der ADAC nun den vollständigen Verzicht auf die Infrastrukturabgabe. ADAC Vizepräsident für Verkehr, Gerhard Hillebrand: “Für den ADAC war von Beginn an von besonderer Bedeutung, dass kein deutscher Autofahrer durch eine Maut zusätzlich finanziell belastet werden darf. Dieses Versprechen hatte die Bundesregierung gegeben und darauf zählen wir jetzt auch.” Die Koalition hatte seinerzeit eine finanzielle Mehrbelastung der heimischen Autofahrer ausdrücklich ausgeschlossen, erinnert der ADAC. Dieses Versprechen müsse angesichts der bereits hohen Belastungen für Autofahrer eingehalten werden.

Ähnlich wird das Urteil auch an vielen anderen Stelle kommentiert. “Das EuGH-Urteil muss das endgültige Aus für die Pkw-Maut in Deutschland sein. Die CSU ist gefordert, ihre Mautpläne nach 20 Jahren Kampfeszug zu begraben, anstatt noch weitere Gelder zu verbrennen”, sagt Stefan Heimlich, Vorsitzender des Auto Clubs Europa (ACE). Allein 40 Millionen Euro seien bereits in die Vorbereitung zur Maut-Einführung geflossen. Die Entscheidung des EuGH zeige: Diese Ausgaben wären besser in Projekte zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität geflossen, so Stefan Heimlich.

“Das EuGH-Urteil kommt überraschend. Der VDA zählt jetzt darauf, dass die Bundesregierung ihr Versprechen einhält und es nach diesem Urteil zu keiner Mehrbelastung für die Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw kommt”, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands der Automobilindustrie (VDA).

“Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Verkehrs- und Umweltpolitik der Großen Koalition. Die von der CSU vorangetriebene Pkw-Maut war von Anfang an ausländerfeindlich, unsozial und ökologisch fragwürdig”, kommentiert Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclub (VCD) die Entscheidung.

Zahlreiche Verbände und Wissenschaftler hätten die Bundesregierung gewarnt, dieses Projekt durchzuziehen, so Gerd Lottsiepen weiter. “Für die Blamage des Verkehrsministeriums müssen die Steuerzahler aufkommen. Es fallen die bis heute angelaufenen Planungskosten und wahrscheinlich auch Entschädigungen von bisher involvierten Firmen an.”

Vor allem auf Druck der CSU war die Maut 2015 beschlossen worden. Schon damals gab es europarechtliche Bedenken. Zunächst hatte auch die EU-Kommission protestiert, sie gab ihren Widerstand nach Änderungen an den Plänen auf. Österreich zog vor Gericht und hat nun Recht bekommen. Dass die Pläne in Deutschland nun noch weiter verfolgt werden, gilt nach Ansicht von Experten als unwahrscheinlich.

In Anspielung auf die berühmten Lach- und Sachgeschichten aus dem Kinder-Fernsehen bleibt festzuhalten: Die “Sendung mit der Maut” ist endgültig zur Lachnummer verkommen.

Winterurlaub auf vier Rädern: Die Vignette muss an Bord sein

 Kurz vor Weihnachten sind in vielen deutschen Haushalten die Winterurlaubs-Planungen in vollem Gange – wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt über Mautgebühren der einzelnen Länder informieren. Bei den Kosten für die Vignetten gibt es erhebliche Unterschiede.

Am meisten müssen Autourlauber für die Vignette in der Schweiz berappen. Diese gilt immer für ein ganzes Jahr – und wird 2019 teurer: 36,50 Euro kostet dann die Nutzung der Autobahnen bei den Eidgenossen, gefolgt von Slowenien, wo die 7-Tages-Vignette 15 Euro kostet. In Rumänien fahren Pkw-Fahrer mit einer Vignette für drei Euro am günstigsten. Ebenfalls preiswert: Die Republik Moldau, wo vier Euro anfallen. Das haben die Experten von Campanda ermittelt, dem weltweit größten Online-Portal zum Mieten und Vermieten von Wohnmobilen und Campern.

In Ländern, die statt einer Vignettenpflicht eine nutzungsabhängige Maut haben, können die Kosten einen ordentlichen Teil der Urlaubskasse ausmachen. 100 Kilometer Autobahn kosten in Polen für Autofahrer unter 3,5 Tonnen 28 Euro gefolgt von Griechenland, wo die Maut die Hälfte beträgt. Am günstigsten ist es für PKW-Fahrer in der Türkei mit maximal 0,61 Euro je 100 Kilometer.

Für Urlauber, die im Wohnmobil unterwegs sind, fallen in den meisten Ländern höhere Kosten an – da die Gewichtsklasse des Fahrzeugs eine andere ist. Zehn Tage Autobahn-Nutzung in der Schweiz kosten 28,64 Euro. In Ungarn fallen für Wohnmobilisten knapp 23 Euro an, in Bulgarien 21 Euro. Am günstigsten ist es in der Republik Moldau mit vier Euro.

In Österreich kann die Maut für Wohnmobilfahrer über 3,5 Tonnen zwischen 22 Euro und 54 Euro liegen. Tschechien dagegen ist mit Preisen von 0,31 Euro bis 0,46 Euro für Wohnmobilfahrer sehr günstig. Nicht enthalten ist die Mautbox, das Messgerät, die gegen Kaution geliehen werden muss. mid/Mst

Bund stellt Lkw-Maut um

Ab Januar 2019 gelten neue Mautsätze für Lkw auf Autobahnen und Fernstraßen. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 2. November zugestimmt. Die Neuregelung wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Lärmbelastung und Luftverschmutzung sind künftig Faktoren, die bei der Berechnung der Lkw-Maut berücksichtigt werden. Gewichtsklassen als zusätzliche Berechnungsgrundlage sollen die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen erhöhen und entlasten leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen und kämen zum Beispiel handwerklichen Betrieben zugute, teilt die Länderkammer mit.

Elektro-Lkw sind von der Maut befreit, für mit Erdgas betriebene Lkw gilt eine Befreiung bis 2020. Auch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sind nicht mautpflichtig.

Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen von knapp 4,2 Milliarden Euro, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen. mid/Mst

Vignetten in Schweiz und Österreich 2019 teurer

Hohe Berge, hohe Preise. Die Alpenländer Schweiz und Österreich erhöhen die Preise für Vignetten, allerdings nicht gravierend. Der neue Preis für die österreichische Pkw-Jahresvignette beträgt laut Angaben des ADAC 89,20 Euro (+ 1,90 Euro), für zwei Monate 26,80 Euro (+ 60 Cent) und das 10-Tages-Pickerl kostet jetzt 9,20 Euro (+ 20 Cent). Auch Motorradfahrer müssen 2019 in Österreich tiefer in die Tasche greifen: Die Jahresvignette kostet nun 35,50 Euro (+ 80 Cent), die Zwei-Monats-Vignette 13,40 Euro (+ 30 Cent) und die Zehn-Tages-Vignette 5,30 Euro (+ 10 Cent).

Auch in der Schweiz wurden die Preise erhöht. Die Jahresvignette der Eidgenossen kostet seit Oktober 36,50 Euro (+ 75 Cent). In Slowenien hingegen bleiben die Preise auch 2019 stabil, ein Jahr Pkw-Maut kostet weiterhin 110 Euro, ein Monat 30 Euro und sieben Tage 15 Euro.

Autofahrer, die regelmäßig ins benachbarte Ausland fahren, können bereits ab 1. Dezember die 2019er-Vignetten für Österreich, Slowenien und die Schweiz nutzen. Alle Jahresvignetten 2018 sind noch bis einschließlich 31. Januar 2019 gültig. mid/wal