Kinder-Impfung: Stiko als wichtigster Ratgeber

Kinder gegen Corona impfen oder nicht? Diese Frage spaltet die deutsche Elternschaft. 17 Prozent möchten ihr Kind impfen lassen, 28 Prozent auf keinen Fall. 43 Prozent würden erst einer entsprechenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) folgen. Wenn die Stiko diese ausspräche, wäre sogar die Hälfte der Eltern für eine Impfpflicht. So steht es in der Studie “Familien in der Krise” der pronova BKK, für die 1.000 Menschen mit mindestens einem Kind im Haushalt befragt wurden.

Derzeit sind mit den Corona-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna zwei Präparate für Kinder ab zwölf Jahren zugelassen. Empfohlen wird die Immunisierung aber nur bei bestimmten Vorerkrankungen. Für jüngere Kinder gibt es aktuell noch keine zugelassenen Vakzine. Die Studie zeigt, dass die Impfbereitschaft in Familien bei 60 Prozent liegt – allerdings nur für den Fall, dass die Stiko eine Impfempfehlung auch für alle Kinder ausspricht.

“Wir sehen einmal mehr, wie groß das Vertrauen der Eltern in die Stiko ist. Sie ist die Instanz, auf die Eltern ihre Entscheidungen beim Thema Impfen in vielen Fällen stützen”, sagt Dr. Gerd Herold, Beratungsarzt bei der pronova BKK.

Die Sorgen vor Nebenwirkungen der Impfung sind bei 58 Prozent der Befragten größer als vor einer Ansteckung mit dem Virus, einem schweren Krankheitsverlauf und auch vor Spätfolgen wie Long Covid. Deutliche Mehrheiten sind dafür, zuerst solche Personengruppen zu impfen, die ein höheres Risiko haben, schwer an Covid zu erkranken.

Rudolf Huber / glp

Zeckenstich-Risiko bei der Urlaubsplanung beachten

Viele Menschen machen sich in den Sommermonaten Gedanken um Zeckenstiche und mögliche Konsequenzen für die Gesundheit. Vor allem diejenigen, die sich viel im Freien aufhalten, sollten auch bei der Urlaubsplanung das Risiko von Zeckenstichen berücksichtigen, so die der Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

In den meisten Fällen sind Zeckenstiche harmlos. Nur selten werden dabei Krankheiten übertragen. In Deutschland spielen vor allem zwei Krankheiten eine Rolle: die Borreliose und die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis).

Borrelien – die Erreger der Borreliose – kommen überall in Deutschland vor, aber nur ein geringer Teil der Zecken ist infiziert. Eine Borreliose äußert sich meist durch eine ringförmige, wandernde Hautrötung um die Einstichstelle. Sie kann aber auch zu Entzündungen des Nervensystems oder der Gelenke führen. Die Borreliose ist eine bakterielle Erkrankung, die wirksam mit Antibiotika behandelt werden kann. Viele Mythen, die in den sozialen Medien über die Borreliose zu lesen sind, basieren nicht auf belegten, wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Die FSME ist eine Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute. Das Risiko einer FSME-Infektion ist wesentlich kleiner als das, eine Borreliose zu bekommen. Nur wenige Zecken tragen das FSME-Virus. Allerdings kommen diese infizierten Zecken in manchen Regionen vermehrt vor. Aktuelle Karten und Informationen zu den Risikogebieten bietet beispielsweise das Robert Koch- Institut (RKI) an. Eine FSME kann leicht verlaufen und nur Grippe-ähnliche Symptome verursachen. Manchmal zieht sie aber auch schwere Erkrankungen und Langzeitschäden nach sich. Die UPD: “Es gibt keine direkte Behandlung gegen das Virus. Bei einer Erkrankung können lediglich die Symptome behandelt werden.”

Einfache Verhaltensmaßnahmen helfen, das Risiko für Zeckenstiche zu senken: Dazu gehören geschlossene Schuhe und lange Kleidung, die eine Barriere für die Zecken darstellen. Auf heller Kleidung sind Zecken zudem leichter erkennbar und können direkt entfernt werden. Auch zeckenabweisende Mittel können unterstützend eingesetzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die keinen absoluten Schutz bieten und die Wirkung zeitlich begrenzt ist.

Wichtig ist es auch, den Körper gleich nach einem Aufenthalt in der freien Natur wie Wald und Wiesen auf Zecken zu untersuchen. Zecken bewegen sich häufig länger auf dem Körper, bevor sie stechen. Aber auch nach einem Stich sollten Betroffene die Zecken schnellstmöglich entfernen. Das verhindert vor allem die Infektion mit Borrelien: Diese werden nicht sofort bei dem Stich, sondern erst nach vielen Stunden übertragen.

Gegen die FSME gibt es eine Impfung. Das RKI empfiehlt sie für Menschen, die sich in einem FSME-Risikogebiet aufhalten und viel in der Natur unterwegs sind.

Wer trotz aller Vorsicht von einer Zecke gestochen wird, kann diese mit einer Zeckenzange, Pinzette oder Zecken-Karte entfernen. Anschließend sollte die Stelle möglichst desinfiziert werden. Verbleibt ein Teil der Zecke in der Wunde, ist dies kein Grund zur Panik: In der Regel fällt er nach einiger Zeit von alleine ab.

Wichtig ist es, nach dem Stich auf Beschwerden zu achten. Wenn sich die Einstichstelle entzündet, Hautreaktionen oder andere Beschwerden auftreten, sollte ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden.

Rudolf Hube / glp

Sonnenstrom vom Eigenheim

Ein wichtiger Bestandteil vieler Programme zur Bundestagswahl 2021 sind Maßnahmen gegen den Klimawandel. Dazu zählt auch der Ausbau erneuerbarer Energien. Deshalb hat das Portal Hausfrage das Interesse deutscher Eigenheimbesitzer an Photovoltaikanlagen analysiert.

Vor allem im Osten treiben Privatpersonen den Ausbau von Solarenergie an, so das markanteste Ergebnis der Auswertung. Mit einem Index-Wert von 1,0 ist das Interesse an Photovoltaikanlagen in Brandenburg am größten. Dicht gefolgt von den Nachbarn Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Hanseaten bleiben zurückhaltend: In Bremen (Index-Wert 0,42) und Hamburg (Index-Wert 0,49) herrscht bundesweit das geringste Interesse an der Stromgewinnung aus Sonnenstrahlen.

Dabei geht es den Bundesbürgern hauptsächlich darum, den eigenen Strombedarf mit Sonnenenergie zu decken. Während knapp die Hälfte der Interessenten überschüssigen Strom auch in das öffentliche Netz einspeisen würde, gehen die Thüringer einen Schritt weiter: Beinahe 57 Prozent der Hausbesitzer wollen den Öko-Strom ausschließlich für den Eigenverbrauch verwenden, sie sind damit auch Spitzenreiter bei der Investition in einen Stromspeicher: 68 Prozent möchten sich auf diese Weise möglichst autark versorgen.

Viele Eigenheimbesitzer befassen sich im Rahmen von Modernisierungsarbeiten mit der Frage nach alternativer Energiegewinnung. Das macht sich besonders in Bremen bemerkbar: 44 Prozent der Häuser, auf denen eine Photovoltaikanlage installiert werden soll, wurden vor 1990 erbaut.

Aber nicht nur die Technologie wird stetig weiterentwickelt, sondern auch die Finanzierungsmodelle: Während sich gerade einmal 34 Prozent der Interessenten auf den Kauf einer Anlage festgelegt haben, könnten sich 64 Prozent auch eine Miete der Photovoltaikanlage vorstellen.

Rudolf Huber / glp

So sehen die aktuellen Corona-Zahlen am Montag aus

In Baden-Württemberg spielt ab heute die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr: Ab Montag, 16. August, sollen alle Menschen, unabhängig vom Inzidenzwert, wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Damit setzt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um.

Der Fokus liegt nun besonders auf der sogenannten „3G-Regel“. Für Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete gibt es demnach dann keine Einschränkungen mehr – egal wie hoch die Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis gerade ist.

Unabhängig von der neuen Regelung wird Ludwigsburg24 weiterhin täglich über wichtige Entwicklungen im Landkreis berichten.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Screenshot: Landesgesundheitsamt (Stand: 16.08.21 – 16Uhr)

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 16.08.2021, 16 Uhr 54 COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 29 (53,7 %) invasiv beatmet. Insgesamt sind derzeit 1.949 Intensivbetten von betreibbaren 2.357 Betten (82,7 %) belegt.

So sehen die aktuellen Zahlen vom Montag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Montag bei 26,6 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 30,3. Vor genau einer Woche bei 17,1. Das geht aus Zahlen von Montagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:16.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 11 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 8; Vorwoche: 5). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.669 (+14) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 16.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 756 | 1 )
Benningen am Neckar ( 259 | 1 )
Besigheim ( 671 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.538 | 1 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.240 | 0 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 624 | 1 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 266 | 0 )
Gerlingen ( 733 | 0 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 326 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 878 | 0 )
Kornwestheim ( 2.054 | 1 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.997 | 0 )
Marbach am Neckar ( 730 | 0 )
Markgröningen ( 781 | 0 )
Möglingen ( 708 | 0 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 391 | 0 )
Pleidelsheim ( 316 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.263 | 0 )
Sachsenheim ( 1.049 | 0 )
Schwieberdingen ( 478 | 5 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 0 )
Tamm ( 438 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.506 | 1 )
Walheim ( 145 | 0 )

red

Alkoholisierter E-Scooter Fahrer verletzt sich bei Sturz und weitere Meldungen aus der Region

Ludwigsburg: Betrunkener E-Scooter Fahrer verletzt sich bei Sturz

Trotz einem Atemalkoholwert von mehr als 1,6 Promille fuhr ein 30-Jähriger mit seinem E-Scooter am Samstag gegen 15.00 Uhr auf der Bietigheimer Straße und kam alleine beteiligt zum Sturz. Hierbei zog sich dieser leichte Verletzungen am linken Bein zu und wurde zur Behandlung vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus eingeliefert, wo ihm auch eine Blutprobe entnommen wurde. Der 30-Jährige muss nun mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen.

 

Ludwigsburg: Eine leicht verletzte Person und hoher Sachschaden nach Rotlichtmissachtung

Am Samstag gegen 15.00 Uhr befuhr eine 18-jährige Opel Corsa Fahrerin im Tammerfeld die Porschestraße in Richtung der Landesstraße 1133 und wollte nach links in Richtung Tamm abbiegen. Hierbei missachtete sie das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und fuhr in den Kreuzungsbereich ein. In der Folge kam es zur Kollision mit einem von links aus Richtung Tamm kommenden 25-jährigen Ford Fiesta Fahrer. Beim Zusammenstoß wurde die 18-Jährige leicht verletzt und wurde vom Rettungsdienst zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Da beide Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit waren, mussten diese abgeschleppt werden. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf rund 23.000 Euro.

 

Gemmrigheim: Zeugen gesucht – Unfallverursacher flüchtet von der Unfallstelle

Am Freitagnachmittag gegen 15:00 Uhr ereignete sich in der Forststraße, vor der dortigen Gaststätte, ein Verkehrsunfall, bei welchem der Verursacher flüchtig ging. Der geparkte Audi wurde durch den unbekannten Fahrzeuglenker auf der rechten Fahrzeugseite beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 4000 Euro. Bei dem Verursacherfahrzeug soll es sich um einen silber- oder graufarbenen Audi handeln. Personen, welche sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich bei dem Polizeirevier Bietigheim-Bissingen unter der Telefonnummer 07142/4050 zu melden.

 

Ingersheim-Großingersheim: Unfallflucht auf einem Feldweg

Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen ermittelt wegen einer Unfallflucht, die sich am Donnerstag gegen 16.30 Uhr auf einem Feldweg parallel des Neckars im Bereich Großingerhseim ereignete. Zwei Kinder befuhren den abschüssig verlaufenden Feldweg, der schließlich in die Talstraße übergeht, in Fahrtrichtung Großingersheim. Den beiden Jungen kam ein noch unbekannter PKW-Lenker entgegen, der das Vorderrad des Elfjährigen touchierte, worauf dieser auf seinen vorausfahrenden Freund auffuhr. Der Elfjährige kam von der Fahrbahn ab und stürzte in den rechtsseitig verlaufenden Grünstreifen. Der unbekannte PKW-Lenker, der in einem weißen Ford saß und eine Glatze haben soll, setzte seine Fahrt indes unbeirrt fort. Das Kind erlitt leichte Verletzungen. Zum PKW ist weiterhin bekannt, dass sich im Fahrzeug ein Hund befand und am Fahrzeug Berliner Kennzeichen (B-) angebracht sind. Weitere Hinweise nimmt die Polizei unter Tel. 07142 405-0 entgegen.

 

Remseck-Pattonville: Unfallflucht mit 2.500 Euro Schaden

Am Donnerstag ereignete sich zwischen 10:00 und 17:00 Uhr im Bostonring in Remseck-Pattonville eine Unfallflucht. Ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker beschädigte vermutlich beim Vorbeifahren einen geparkten VW Golf und verursachte dadurch einen Sachschaden in Höhe von etwa 2.500 Euro. Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang oder dem Unfallverursacher machen können, werden gebeten, sich unter Tel. 07154 1313-0 beim Polizeirevier Kornwestheim zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Heikle Notlandung auf Feldweg: Schlechtes Wetter zwingt Piloten zu Meisterleistung

Am Sonntag gegen 17.00 Uhr musste eine einmotorige Cessna auf dem Flug von Nürnberg in die Schweiz auf Gemarkung Ludwigsburg-Neckarweihingen, im Gewann Lange Äcker, eine Notlandung durchführen. Die beiden Schweizer Staatsangehörigen, der 64-jährige Pilot und sein 32-jähriger Sohn, blieben dabei unverletzt. Die Cessna kam auf dem Flug in ein Unwetter mit starkem Hagelschauer was den Ausfall des Triebwerkes zur Folge hatte. Der Pilot konnte die Maschine vom Typ Silver Eagle ohne ausgefahrenes Fahrwerk auf freiem Feld, unter Hochspannungsleitungen durch, sicher landen. Durch den Hagelschaden und die Notlandung entstand an der Cessna Totalschaden in Höhe von rund 110.000 Euro. Der Flurschaden dabei ist nur gering. Die Bergungsmaßnahmen sind aktuell noch im Gange. Die Feuerwehr Ludwigsburg ist mit sechs Fahrzeugen und 22 Einsatzkräften noch vor Ort. Vom Polizeipräsidium Ludwigsburg waren fünf Streifenwagenbesatzungen im Einsatz sowie der Polizeihubschrauber des Polizeipräsidiums Einsatz. Die Sachbearbeitung hat die Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg übernommen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Montag in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird ab Montag die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr spielen. Stattdessen gelten bspw. auf Veranstaltungen schärfere Testregeln für Ungeimpfte.

Ab Montag, 16. August, sollen alle Menschen, unabhängig vom Inzidenzwert, wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Damit setzt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um.

Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten, so das Gesundheitsministerium.

Die Landesregierung behält sich vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Ausbruchsgeschehen sich verstärkt und eine Überlastung des Gesundheitswesen droht. Dazu wird sie  die Auslastung der Intensivbetten, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe fortlaufend beobachten.

Zum Schulstart gilt inzidenzunabhängig für zunächst zwei Wochen wieder generell die Maskenpflicht im Unterricht. Auch werden die Schulen weiter ein kostenloses engmaschiges Testangebot für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte und das Personal anbieten.

Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig in mehr Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. In bestimmten Bereichen sind ist ein negativer PCR-Test erforderlich – dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Damit vereinfacht Baden-Württemberg die Regelungen, da diese nun wieder landesweit einheitlich gelten.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen:

  • Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen in diesem Bereich finden Sie in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
  • Galerien, Museen, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien – Personen die lediglich Medien abholen oder zurückgeben brauchen keinen 3G-Nachweis.
  • Gastronomische Angebote in Innenräumen – das Abholen von Speisen ist ohne 3G-Nachweis erlaubt.
  • Für externe Gäste in Betriebskantinen sowie Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz.
  • Vergnügungsstätten in Innenräumen wie Spielhallen, Wettstuben und Casinos.
  • Generell bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern und/oder der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dazu zählen unter anderem:
    • Konzerte
    • Theater- oder Opernaufführungen
    • Stadtführungen
    • Betriebs- und Vereinsfeiern
    • Filmvorführungen
    • Stadt- und Volksfeste
    • Sportveranstaltungen
  • Messen Ausstellungen und Kongresse.
  • Bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios, Tattoo- und Piercingstudios, Laser- und IPL-Studios für kosmetische Behandlungen, Friseurbetriebe, Barbershops und Massagestudios.
  • Bei Sport im Innenbereich, etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen.
  • Saunen und ähnlichen Einrichtungen wie Solarien, Dampfbäder oder Hamame.
  • Touristische Fahrtangebote wie Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehre, Zeppelinrundflügen und Museumsflügen.
  • Zutritt zu geschlossenen Räumen in Freizeitparks und anderen Freizeiteinrichtungen wie zoologischen und botanischen Gärten sowie Hochseilgärten, Indoor-Spielplätze und Minigolf-Anlagen.
  • Angebote der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkursen in geschlossenen Räumen.
  • Bei Angeboten von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.
  • In Beherbergungsbetrieben wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser , Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze  ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.
  • Clubs und Diskotheken. Nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorweisen.
  • Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.

Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien, Badeseen mit kontrolliertem Zugang und Freibädern sowie für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
Ausgenommen von der Testpflicht sind religiöse Veranstaltungen.

Bei Veranstaltungen/Aktivitäten in geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Besucher müssen einen Geimpftennachweis, einen Genesenennachweis oder ein negativen Corona Antigen-Schnelltest vorweisen.

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen und privaten Feiern

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind generell verpflichtet ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden zu erfassen. Er hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Einzelhandel müssen die Kontaktdaten nicht erhoben werden.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher muss der Veranstalter dem örtlichen Gesundheitsamt im Vorhinein das Hygienekonzept vorlegen.

Die Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern werden aufgehoben.

Tests bleiben bis 11. Oktober kostenlos

Die Tests können weiter wie bisher vor Ort in der Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers stattfinden, in einer Corona-Teststation oder am Arbeitsplatz, wenn dort entsprechend qualifiziertes Personal zur Bestätigung des Testergebnisses vorhanden ist.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Antigen-Schnelltests  bis 11. Oktober 2021 weiter durch die öffentliche Hand finanziert werden und für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos bleiben. Danach müssen Personen, die sich nicht impfen lassen möchten die Antigen-Schnelltest selbst bezahlen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre. Kostenlose Tests gibt es weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen  gibt es zudem weiter ein engmaschiges kostenloses Testangebot in den Schulen.

Der Bund wird die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und aktualisieren sowie die Testangebotsverpflichtung für die Mitarbeitenden. Hierrüber wird das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeitnah informieren.

red

Riesen-Glück in Benningen: Pkw kommt einen Meter vor feiernder Gruppe zum Stehen

Diese Nacht wird einem 41-Jährigen noch lange im Gedächtnis bleiben. Mit einem Atemalkoholwert von über zwei Promille setzte er sich hinters Lenkrad seines Ford Focus und fuhr am Sonntag gegen 01.00 Uhr von Benningen auf der Landesstraße 1138 Richtung Marbach. Im Verlauf einer Rechtskurve kam der 41-Jährige nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte hier mit drei abseits der Straße abgestellten Fahrzeugen. Ein Pkw Ford Focus wurde dabei gegen den Zaun eines dahinter befindlichen Gartengrundstücks geschoben und kam etwa ein Meter vor einer dort feiernden Gruppe von acht Personen zum Stehen. Verletzt wurde zum Glück niemand.

An den vier beschädigten Fahrzeugen, darunter noch ein Opel Corsa sowie ein Hyundai, entstand ein Sachschaden von insgesamt rund 52.500 Euro und drei der Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Beim 41-Jährigen wurde eine Blutentnahme veranlasst und sein Führerschein einbehalten. Im Verlauf der Unfallaufnahme ergaben sich Anhaltspunkte, dass der 41-Jährige zuvor in Benningen in der Paulystraße einen geparkten Ford Fiesta am Außenspiegel beschädigte und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Der Sachschaden hier beträgt etwa 250 Euro.

Die Ermittlungen hierzu sind noch im Gange. Zeugen werden gebeten sich beim Polizeirevier Marbach am Neckar, Tel.: 07144 9000, zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Inzidenz im Landkreis kratzt an der 30er-Marke

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Samstag weiter gestiegen und kratzt an der 30er-Marke. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Samstag bei 29,9 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 28,8. Vor genau einer Woche bei 18,3. Das geht aus Zahlen von Samstagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:14.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 23 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 22; Vorwoche: 26). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.631 (+10) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 14.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 755 | 2 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 671 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.537 | 1 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.234 | 1 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 623 | 0 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 266 | 3 )
Gerlingen ( 733 | 1 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 324 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 878 | 1 )
Kornwestheim ( 2.053 | 1 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.997 | 1 )
Marbach am Neckar ( 730 | 1 )
Markgröningen ( 781 | 0 )
Möglingen ( 708 | 2 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 391 | 1 )
Pleidelsheim ( 316 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.264 | 2 )
Sachsenheim ( 1.049 | 2 )
Schwieberdingen ( 473 | 0 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 0 )
Tamm ( 438 | 2 )
Vaihingen an der Enz ( 1.505 | 0 )
Walheim ( 145 | 0 )

red

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