Testpflicht für Deutschland-Rückkehrer: Das sollten Urlauber jetzt unbedingt beachten

Sie planen einen Urlaub im europäischen Ausland? Oder möchten mal schnell für eine Geschäftsreise ins Nachbarland? Seit dem 01. August müssen alle Reisende ab zwölf Jahren, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, einen negativen Test, einen Impf- oder einen Genesenennachweis vorlegen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat die Regeln und Kosten für Corona-Tests sowie die wichtigsten Fragen zusammengetragen.

Welche Corona-Tests werden in Europa durchgeführt?

Es gibt verschiedene Arten von COVID-19-Tests. Üblicherweise werden im europäischen Ausland die folgenden Tests angeboten:

  • PCR-Tests: Mit einem Abstrichaus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum wird festgestellt, ob eine Person zum Zeitpunkt des Tests Träger des Virus ist. Das Verfahren gilt als sicherste Methode, um eine Infektion nachzuweisen. Die Auswertung erfolgt in einem Labor. Die Ergebnisse liegen häufig erst nach 24 Stunden vor.
  • Antigen-Tests (Schnelltests): Ein Abstrich im Nasen- oder Rachenraum ermöglicht es, die vom Virus produzierten Proteine (die Antigene) zu identifizieren.
    Der Test wird von geschultem Personal durchgeführt. Ergebnisse sind üblicherweise in weniger als 30 Minuten bekannt. Antigen-Tests sind weniger genau als PCR-Tests.
  • Selbsttests: Die Tests können selbst durchgeführt werden, etwa mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel.
    Die Ergebnisse liegen in etwa zwanzig Minuten vor. Genau wie Antigen-Tests weisen Selbsttests eine höhere Fehlerrate als PCR-Tests auf.
  • Serologische Tests: Durch eine Blutentnahme wird festgestellt, ob eine Person bereits mit dem Coronavirus infiziert war oder Antikörper entwickelt hat. Serologische Tests zeigen nicht, ob aktuell eine Infektion vorliegt.

 

Überblick über die verschiedenen Test- und Nachweispflichten. Quelle: Bundesregierung.de

Kann ein im Ausland durchgeführter PCR-Test in Deutschland erstattet werden?

Wenn Sie im europäischen Ausland einen Corona-Test (PCR- oder Antigentest) machen lassen, werden die Kosten von Ihrer deutschen Krankenkasse nur dann erstattet, wenn die Kosten auch in Ihrem Reiseland für die dort Versicherten übernommen werden.

Handelt es sich nicht um eine sogenannte „Leistung bei Krankheit“ der Krankenkassen in dem jeweiligen EU-Land, haben Sie auch hierzulande keinen Anspruch auf Erstattung.

Denken Sie daran, im Zweifel immer Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzuzeigen.

In vielen Arztpraxen und Krankenhäusern im EU-Ausland wird die EHIC allerdings nicht anerkannt, sodass Sie in Vorleistung treten zu müssen.

Die Rechnung für den Test können Sie im Anschluss an Ihre Reise bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, sofern der Corona-Test wie oben geschildert erstattungsfähig ist.

Sofern Sie daneben auch noch eine private Auslandsreisekrankenversicherung haben, können Sie sich bereits im Vorfeld informieren, ob diese die Kosten für Corona-Tests eventuell übernimmt.

Wie viel kosten Corona-Tests in den jeweiligen Mitgliedstaaten?

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen rund um Corona-Tests in 27 europäischen Ländern. Nur in drei Ländern sind Corona-Tests für Touristen aktuell noch kostenlos (Dänemark, Niederlande und Österreich). In allen anderen Ländern müssen Sie zahlen.

Hier gibt es Informationen über alle Länder

Das Europäische Verbraucherschutzzentrum gibt einen Überblick

red

So sehen die Corona-Zahlen am Mittwoch aus

Seit Montag gilt im Landkreis Ludwigsburg die Inzidenzstufe 2: Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Mittwoch gestiegen. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Mittwoch bei 17,1 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 16. Vor genau einer Woche bei 10,3. Das geht aus Zahlen von Mittwochnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand: 04.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 25 Neuinfektionen registriert. (Vorwoche:16). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 517. Rund 26.518 (+8) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 04.08.)

Affalterbach ( 174 | 1 )
Asperg ( 751 | 0 )
Benningen am Neckar ( 257 | 0 )
Besigheim ( 669 | 3 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.513 | 4 )
Bönnigheim ( 549 | 0 )
Ditzingen ( 1.227 | 1 )
Eberdingen ( 307 | 0 )
Erdmannhausen ( 191 | 1 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 617 | 0 )
Freudental ( 164 | 0 )
Gemmrigheim ( 261 | 0 )
Gerlingen ( 723 | -1 )
Großbottwar ( 355 | 0 )
Hemmingen ( 323 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 370 | 1 )
Korntal-Münchingen ( 872 | 1 )
Kornwestheim ( 2.045 | -1 )
Löchgau ( 295 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.964 | 3 )
Marbach am Neckar ( 726 | 1 )
Markgröningen ( 777 | 0 )
Möglingen ( 696 | 1 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 262 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 386 | 2 )
Pleidelsheim ( 310 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.255 | 1 )
Sachsenheim ( 1.028 | 2 )
Schwieberdingen ( 466 | 0 )
Sersheim ( 320 | 4 )
Steinheim an der Murr ( 484 | -4 )
Tamm ( 434 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.501 | 0 )
Walheim ( 143 | 0 )

red

Waldschäden: Insektenbefall ist Hauptursache für den Einschlag von Schadholz

WIESBADEN – Die Hitze und Trockenheit der vergangenen Sommer machen den heimischen Wäldern immer mehr zu schaffen. Schädlinge wie der Borkenkäfer breiten sich in den geschwächten Bäumen besonders schnell aus – mit gravierenden Folgen für den Waldbestand. So gingen im vergangenen Jahr von den insgesamt rund 60,1 Millionen Kubikmeter Schadholzeinschlag knapp 43,3 Millionen Kubikmeter Schadholz auf Insektenschäden zurück. Das war fast 13 Mal so viel wie im Jahr 2015, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damals waren es noch 3,3 Millionen Kubikmeter. Die eingeschlagene Schadholzmenge insgesamt war im Jahr 2020 fast 5 Mal so hoch wie 2015 (12,9 Millionen Kubikmeter).

Der Insektenbefall ist inzwischen die Hauptursache für den Einschlag von Schadholz: Fast drei Viertel (72 %) der insgesamt eingeschlagenen Schadholzmenge von 60,1 Millionen Kubikmetern ließ sich im Jahr 2020 darauf zurückführen. 2015 hatte der Anteil noch bei einem Viertel (26 %) gelegen. Damals waren Wind und Sturm – darunter insbesondere Orkan Niklas im März 2015 – die Hauptursache für den Einschlag des Schadholzes; 2020 gingen nur noch 17 % auf diese Ursache zurück. Unter dem Borkenkäferbefall leiden insbesondere Nadelbäume, allen voran die Fichten: 99 % des durch Insektenbefall verursachten Schadholzeinschlags entfiel auf Nadelbäume wie Fichten, Tannen oder Kiefern. Diese Entwicklung wird durch die anhaltende Trockenheit der letzten Jahre begünstigt.

Anteil von Schadholz am Gesamteinschlag auf Rekordhoch

Die fortschreitende Schädigung des Waldbestands zeigt sich auch im wachsenden Anteil des Schadholzeinschlags am Holzeinschlag insgesamt: Im vergangenen Jahr stammten drei Viertel (75 %) des eingeschlagenen Holzes (80,4 Millionen Kubikmeter) von geschädigten Bäumen. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 lag der Anteil des Schadholzes am Gesamtholzeinschlag von 55,6 Millionen Kubikmetern lediglich bei 23 %.

37 % der Bäume wiesen 2020 deutliche Kronenverlichtungen auf

Insektenbefall und längere Trockenperioden können bei Bäumen zu Nadel- und Blattverlusten führen. Verlichtete Kronen sind daher ein nach außen sichtbares Zeichen für Waldschäden. Der Anteil an Bäumen mit deutlichen Kronenverlichtungen stieg laut der Waldzustandserhebung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf 37 % im Jahr 2020 (2015: 24 %) – das ist der höchste Wert seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1984. Nur gut ein Fünftel der Bäume (21 %) wies demnach im Jahr 2020 gar keine lichteren Kronen auf. Verschlechtert hat sich besonders der Zustand von Fichten und Buchen: Bei ersteren stieg der Anteil der Bäume mit deutlichen Kronenverlichtungen von 28 % im Jahr 2015 auf 44 % im vergangenen Jahr. Bei Buchen nahm er binnen fünf Jahren von 33 % auf 55 % zu.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Hausärzte-Chef: Impfung aller Kinder “Science-Fiction”

Der Chef des Deutschen Hausärzteverbands sieht die Entscheidungen der Gesundheitsministerkonferenz zu Booster-Impfungen und zum Impfangebot für Jugendliche ab zwölf Jahren skeptisch. “Auf mich wirkt das eher wie Aktionismus der Politik”, sagte Ulrich Weigeldt der “WirtschaftsWoche”.

Er plädiere dafür, die Studien jeweils noch abzuwarten und den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) zu folgen. “Aber die Politik glaubt offenbar, dass sie es besser weiß als die Ständige Impfkommission”, wettert der Hausärzte-Chef. “Die Idee, dass wir selbst nach einer Stiko-Empfehlung alle Jugendlichen durchimpfen, ist genauso Science-Fiction wie die Vorstellung über eine Impfquote von 90 Prozent.”

Aber das sei auch nicht notwendig, da gesunde Kinder und Jugendliche bisher kaum schwere Verläufe hätten. Worunter die meisten Kinder leiden würden, sei sicherlich weniger Long-Covid als vielmehr Long-Lockdown. Das dürfe nicht noch einmal passieren.

Wichtig sei deshalb, dass sich Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer impfen ließen. “Eine Impflicht für solche Berufsgruppen sollte jedenfalls kein Tabu sein, denn diese Berufsgruppen haben eine besondere Verantwortung”, betont Weigeldt. Die Politik habe aber eine Impfpflicht ausgeschlossen. Sie werde diese nun kaum durch die Hintertür einführen können.

Lars Wallerang / glp

Ohne Maske keine Arbeit

Harte Zeiten für Masken-Verweigerer: Legt ein Mitarbeiter ein Attest vor, dass er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, darf ihn sein Arbeitgeber nach Hause schicken. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig und hat keinen Anspruch auf Home-Office, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln.

Geklagt hatte ein Verwaltungsmitarbeiter in einem Rathaus. Die Kommune ordnete das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Der DAV: “Daraufhin legte der Kläger zwei Atteste vor, die ihn von der Maskenpflicht und ebenfalls von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren jeglicher Art befreiten.”

Die Gemeinde wollte den Mann aber nicht ohne Gesichtsbedeckung im Rathaus beschäftigen. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung versuchte der Kläger im Eilverfahren seine Beschäftigung im Rathaus ohne Gesichtsbedeckung durchzusetzen, alternativ wollte er im Home-Office beschäftigt werden.

Allerdings ohne Erfolg. Die Verwaltung war nicht verpflichtet, den Mitarbeiter ohne Maske zu beschäftigen, so die Richter. Aufgrund diverser Vorschriften ergebe sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, zum größtmöglichen Schutz der Beschäftigten die Maskenpflicht anzuordnen. Außerdem sei diese Anordnung vom Direktionsrecht gedeckt. Das Tragen einer FFP-2-Maske diene dem Infektionsschutz sowohl der Mitarbeiter und Besucher des Rathauses als auch des Klägers selbst. Sei jemand ärztlich attestiert nicht zum Tragen der Maske in der Lage, sei er arbeitsunfähig und deshalb nicht zu beschäftigen.

Im speziellen Fall lehnte das Landesarbeitsgericht auch einen Anspruch auf eine Beschäftigung im Home-Office ab. Denn zumindest Teile der Arbeit müssten im Rathaus erledigt werden (AZ: 2 SaGa 1/21).

Rudolf Huber / glp

Was in Ludwigsburg und im Landkreis los war

Kornwestheim: Räuberische Erpressung nach Schwarzfahren

In einem Abteil der S-Bahn von Bietigheim nach Stuttgart wurden am Montagabend gegen 20:20 Uhr zwei 17-Jährige vom Kontrollpersonal überprüft. Beide konnten keinen Fahrausweis vorzeigen. Als der Zug in den Bahnhof Kornwestheim einfuhr, konnte einer der beiden flüchten. Der andere wurde gegenüber dem Kontrollpersonal handgreiflich und versuchte ebenfalls, sich der Kontrolle zu entziehen. Erst mit vereinten Kräften gelang es den insgesamt vier Kontrolleuren den 17-Jährigen auf das Bahngleis zu verbringen und dort bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Gegen beide wird nun wegen Erschleichen von Leistungen und einer räuberischen Erpressung ermittelt.

 

Kornwestheim: Reisetasche aus offenstehendem Kofferraum entwendet

Ein bislang unbekannter Täter entwendete am Montag im Zeitraum von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine schwarze Reisetasche aus einem in der Stuttgarter Straße in Kornwestheim geparkten Mercedes. Der Unbekannte machte sich den Umstand zu Nutze, dass der Kofferraum versehentlich und unbemerkt vom Besitzer geöffnet worden war. Das Polizeirevier Kornwestheim, Tel. 07154 1313-0, sucht Zeugen, die den Vorgang beobachtet oder Verdächtiges wahrgenommen haben.

 

Ludwigsburg: Verkehrsunfallflucht – Polizei sucht Zeugen

Am Montag kam es in der Hermann-Hesse-Straße in Ludwigsburg zu einer Verkehrsunfallflucht. Im Zeitraum von 16:45 Uhr bis 17:30 Uhr wurde ein am Straßenrand geparkter Mercedes durch einen bislang unbekannten Fahrzeuglenker beschädigt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 2.000 Euro. Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, sucht Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang oder dem Fahrzeuglenker geben können.

 

Gerlingen: Polizei sucht Unfallzeugen

Zeugen sucht die Polizei zu einem Verkehrsunfall, der sich am Dienstag gegen 09:30 Uhr auf der Ditzinger Straße, kurz nach dem Kreisverkehr Hofwiesenstraße, ereignet hat. Der 24-jährige Fahrer eines Lkw und ein 48-Jähriger Autofahrer mit seinem Ford waren hintereinander auf der Ditzinger Straße unterwegs und verließen den Kreisverkehrs in Richtung Ditzingen. Der Lkw-Fahrer musste seinen Angaben zufolge kurz nach dem Kreisverkehr aufgrund eines stehenden Fahrzeugs bis zum Stillstand und der nachfolgende Autofahrer fuhr auf. Mögliche Zeugen, insbesondere derjenige, der vor dem Lkw angehalten hatte, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156 4352-0, zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Mehrheit für schärfere Alkohol-Regeln

Wer mit einer Alkoholkonzentration von über 0,5 Promille im Blut am Steuer erwischt wird, muss mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar mit Führerscheinentzug rechnen. Wer tatsächlich seinen Führerschein verliert, musste bisher ab einer Promillegrenze von 1,6 zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) absolvieren. Laut Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig kann diese Begutachtung aber auch schon ab einer Promillegrenze von 1,1 angeordnet werden. Eine gute Entscheidung? Das wollte AutoScout24 von den Autofahrenden wissen.

Laut der aktuellen Umfrage sind 36 Prozent der Befragten mit einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung für alkoholisiert Fahrende ab 1,1 Promille einverstanden. Jeder Zehnte ist dagegen der Meinung, die bisherige Regelung habe sich bewährt und man solle bei der 1,6-Promille-Grenze bleiben. Fünf Prozent geht allerdings schon die bisherige Maßnahme zu weit. Sie sagen, dass eine MPU “erst ab einem höheren Promillewert als 1,6 verpflichtend sein” sollte – wenn überhaupt.

Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die sich wünschen, dass die neue Promillegrenze für eine MPU noch enger gefasst wird. Insgesamt 39 Prozent sind dieser Meinung. Dabei blicken Männer und Frauen aus leicht unterschiedlichen Blickwinkeln auf das Thema. So empfinden sieben Prozent der Männer, aber nur zwei Prozent der Frauen eine MPU schon ab 1,6 Promille als Anmaßung.

Insgesamt 39 Prozent der Frauen finden die durch das Gereicht erwirkte Neuregelung gut, Männer stimmen zu 34 Prozent zu. Auch in der Zero-Tolerance-Fraktion in Sachen Alkohol am Steuer sind mehr Frauen vertreten: Elf Prozent der Fahrerinnen fordern eine MPU schon ab 0,1 Promille, aber nur neun Prozent der Fahrer.

Rudolf Huber / glp

Tipps zum Schutz vor Cyber-Kriminellen

Und wieder nimmt die Cyber-Kriminalität zu. Die Corona-Pandemie hat dem unseriösen Treiben im Netz weiter Vorschub geleistet. Im Jahr 2020 hat das Bundeskriminalamt (BKA) rund 108.000 Delikte von Cyberkriminalität im engeren Sinne registriert – 7,9 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr. Doch der Internet-Nutzer kann sich zur Wehr setzen.

Cyberkriminelle nutzten demnach die Pandemie, um innerhalb kürzester Zeit zahlreiche neue Varianten zu entwickeln, die die Unwissenheit und Sorgen der Mensch ausnutzten. IT-Experten des Versicherers ARAG geben einen Überblick und Tipps, wie man sich schützen kann.

Ziemlich neu ist die Variante des “Juice Jackings”. Bei dieser Variante des Cyberangriffs wird direkt das mobile Gerät angegriffen. Und zwar über dessen Stromzufuhr. Schließt man etwa sein Handy an eine Ladestation an, dann wird die Verbindung zum USB-Port ausgenutzt. Über diese Schnittstelle wird dann nicht nur der Akku aufgeladen, sondern Hacker können auf die Daten des Handys zugreifen.

Die IT-Experten raten daher: Aufpassen beim Aufladen des Handys oder Laptops an öffentlichen Ladestationen. Es ist nie ausgeschlossen, dass unberechtigte Dritte Zugriff auf das mobile Gerät erhalten, sensible Daten einsehen, austauschen, woanders abspeichern oder Malware übertragen.

Fake-Websites und Fake-Shops: Um an die Subventionen für die Corona-Soforthilfen zu gelangen, wurden von Cyberkriminellen Fake-Seiten für die Beantragung von Fördergeldern programmiert. Allein bei der Staatsanwaltschaft in Köln gingen von April bis September 2020 für Nordrhein-Westfalen (NRW) mehr als 1.200 Online-Strafanzeigen ein. Andere Bundesländer verzeichneten ähnliche Fallzahlen. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) konnte zwar einige Domains identifizieren und sperren, aber aufgrund der Vielzahl mussten die Auszahlungen in einigen Bundesländern kurzzeitig gestoppt werden.

Die Online-Anzeigen gegen Unbekannt wurden überwiegend für gefälschte Websites erstattet, die die Menschen über Suchmaschinen in die Irre führten. Wer beispielsweise den Begriff “Soforthilfe NRW” eingab, kam auf eine Seite, die so aussah wie die des Landes NRW – mit einem täuschend echten Formular für die Beantragung der Fördergelder. Die Kriminellen wollten so an Unternehmensdaten kommen, die sie dann selbst für die Beantragung von Geldern missbrauchen konnten.

Home-Office: Viele Unternehmen haben durch Covid-19 die Digitalisierung im Schnelldurchlauf erlebt. Innerhalb kürzester Zeit wurden Arbeitsplätze nach Hause verlagert. Auf diese Entwicklung haben Cyberkriminelle sofort reagiert und ihre Angriffe auf die Unternehmen und ihre Mitarbeiter fokussiert. Gerade die Einführung neuer Tools für das unkomplizierte Arbeiten von zu Hause bot Hackern eine enorme Angriffsfläche, da die Mitarbeiter damit noch nicht ausreichend vertraut waren.

Aktuelle Zahlen des Global Security Insights Report 2021 belegen, dass während der Corona-Zeit neun von zehn Cyberangriffen bei Unternehmen stattfanden. So wurden E-Mails versandt, die auf neue Hygieneregeln oder Verhaltensweisen für das Büro hinwiesen und unbedingt befolgt werden müssten oder die über globale Anweisungen bzw. Veränderungen der Corona-Maßnahmen informierten. Egal welcher Aufhänger genutzt wurde, fast immer wurden die Mitarbeiter zu einem zügigen Handeln aufgefordert, etwa in Form von Klicken auf einen Link.

Die IT-Experten empfehlen daher auch beim Arbeiten im Home-Office ein gesundes Maß an Aufmerksamkeit. Wenn eine Mail nicht eindeutig zuordnet werden kann, dann bleibt der Anhang besser ungeöffnet. Bei Links hilft es, wenn man diesen nicht blind folgt, sondern die Internetseite der betreffenden Firma oder Bank selbst aufruft.

Lars Wallerang / glp

So sehen die aktuellen Corona-Zahlen aus

Seit Montag gilt im Landkreis Ludwigsburg die Inzidenzstufe 2: Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Dienstag gestiegen. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Dienstag bei 16 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 14,7. Vor genau einer Woche bei 8,6. Das geht aus Zahlen von Dienstagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand: 03.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 17 Neuinfektionen registriert. (Vorwoche:19). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 517. Rund 26.510 (+5) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 03.08.)

Affalterbach ( 173 | 0 )
Asperg ( 751 | 1 )
Benningen am Neckar ( 257 | 2 )
Besigheim ( 666 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.509 | 2 )
Bönnigheim ( 549 | 3 )
Ditzingen ( 1.226 | 0 )
Eberdingen ( 307 | 0 )
Erdmannhausen ( 190 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 617 | 0 )
Freudental ( 164 | 1 )
Gemmrigheim ( 261 | 0 )
Gerlingen ( 724 | 1 )
Großbottwar ( 355 | 0 )
Hemmingen ( 323 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 369 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 871 | 0 )
Kornwestheim ( 2.046 | 2 )
Löchgau ( 295 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.961 | 1 )
Marbach am Neckar ( 725 | 0 )
Markgröningen ( 777 | 2 )
Möglingen ( 695 | 0 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 262 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 384 | 0 )
Pleidelsheim ( 309 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.254 | 1 )
Sachsenheim ( 1.026 | 0 )
Schwieberdingen ( 466 | 0 )
Sersheim ( 316 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 488 | 0 )
Tamm ( 434 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.501 | 1 )
Walheim ( 143 | 0 )

red

Neuer Höchststand: Mehr als 20.000 Menschen sind 100 Jahre und älter

WIESBADEN – Medizinischer Fortschritt und steigender Wohlstand führen dazu, dass die Menschen in unserer Gesellschaft immer älter werden. Im Jahr 2020 waren hierzulande 20 465 Menschen 100 Jahre alt und älter. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 3 523 mehr Hochbetagte als im Jahr 2019. Noch nie während der letzten zehn Jahre gehörten so viele Menschen zur Altersgruppe 100 plus. Nicht nur absolut betrachtet war die Zahl der Menschen dieser Altersgruppe im Jahr 2020 am höchsten, auch ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung war mit 0,025 % höher als noch 2011 (0,018 %).

Vier Mal so viele weibliche Hochbetagte wie männliche 

Ob es an der Lebensweise liegt oder ob neben strukturellen Geschlechterunterschieden auch genetische Aspekte eine Rolle spielen, darüber wird in der Wissenschaft noch diskutiert. Fest steht: Frauen leben länger. Von den 20 465 Hochbetagten waren zuletzt 16 454 weiblich, das entspricht einem Anteil von gut 80 %.

Säuglingssterblichkeit vor 100 Jahren um ein Vielfaches höher als heute 

Die Unterschiede zwischen den Geschlechtern werden auch in der durchschnittlichen Lebenserwartung deutlich. Für 1920 geborene Frauen ergibt sich heute eine durchschnittliche Lebenserwartung von 64,7 Jahren, für damals geborene Männer liegt sie bei 57,5 Jahren.

„Wie sehr sich die Verhältnisse, etwa durch den medizinischen Fortschritt und verbesserte Lebensverhältnisse verändert haben, zeigt sich beispielsweise in der deutlich niedrigeren Säuglingssterblichkeit“ sagt Bettina Sommer, Expertin für Demografie im Statistischen Bundesamt, mit Blick auf die Zahlen. Unabhängig vom Geschlecht sterben heute nur noch 0,3 % der neugeborenen Kinder im ersten Lebensjahr. Vor 100 Jahren, also im Geburtsjahr 1920, starben etwa 41-mal so viele lebendgeborene Mädchen (12 %) und 45-mal so viele Jungen (14 %) im ersten Lebensjahr wie heute.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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