Audi kündigt Kurzarbeit in E-Autowerk an

Der Autohersteller Audi hat Kurzarbeit für seine Elektroauto-Fabrik in Brüssel angekündigt, teilt die “Automobilwoche” unter Berufung auf die belgische Nachrichtenagentur Belga mit. Die Gewerkschaften seien außerdem darüber informiert worden, dass die Verträge von 145 Zeitarbeitnehmern nicht verlängert würden. Weitere 250 könnten folgen.

Als Grund habe die Direktion Schwierigkeiten eines Zulieferers genannt, nötige Teile für den Einbau der Batterien in die Elektro-SUVs zu liefern, erklärten Arbeitnehmervertreter den Angaben zufolge. Ein Werkssprecher sagte Belga, am Bau der Modelle e-tron und e-tron Sport in Brüssel seien mehr als 300 Zulieferer beteiligt, was die Abläufe komplex mache und manchmal zu “unerwarteten Situationen” führen könne.

Lars Wallerang

Werden mobile Blitzer ausgebremst?

Die Hoffnung bei zahlreichen Verkehrssündern wächst: Seit der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs (VGH) wehren sich viele Betroffene, die von einem Anhänger geblitzt wurden, bundesweit vor Gericht. Nun gab das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz einer Verfassungsbeschwerde teilweise statt und forderte das Oberlandesgericht Koblenz auf, einen Fall zum Blitzergerät PoliScan FM1 der Firma Vitronic zur einheitlichen Klärung dem Bundesgerichtshof vorzulegen.

Der Weg zu einer bundeseinheitlichen Rechtsprechung sei nun geebnet, sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de: “Eine bundeseinheitliche Regelung ist zwingend notwendig, damit die Verkehrsteilnehmer wissen, woran sie sind. Die Entscheidung in Koblenz ist ein guter Anfang. Wir können nur empfehlen in solchen Fällen unsere kostenfreie Hilfe in Anspruch zu nehmen.”

Worum geht es genau? Ein Fahranfänger und seine Anwälte hatten bemängelt, dass die PoliScan-Messgeräte keine Rohmessdaten speichern. Diese seien zur Überprüfung der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessungen notwendig. Zudem sollen ihnen die benötigte Messstatistik und die Gebrauchsanweisung nicht zur Einsicht vorgelegt worden sein. Auch hätte das Oberlandesgericht die Sache zur Klärung dem Bundesgerichtshof vorlegen müssen (Paragraph 121 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Dem letzten Punkt stimmte auch der Verfassungsgerichtshof zu und wies den Fall zurück an das Oberlandesgericht. Dieses kann nun den BGH anrufen.

Dem betroffenen Verkehrsteilnehmer wurde vorgeworfen auf der Autobahn 34 km/h zu schnell gefahren zu sein. Anschließend sollte er eine Geldbuße von 120 Euro bezahlen und einen Punkt bekommen. Nachdem die Beschwerde des Fahrers vor dem Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz erfolglos verlaufen war, legten seine Anwälte eine Verfassungsbeschwerde ein (Aktenzeichen VGH B 19/19). Im Saarland erfolgte bereits eine Entscheidung zur fehlenden Rohmessdatenspeicherung. Der TraffiStar S 350 wird im Saarland nicht mehr eingesetzt. Das OLG Koblenz entschied hingegen, dass die Messungen der Blitzer trotz fehlender Speicherung der Rohmessdaten verwertbar seien. Weitere Geräte stehen in der Kritik.

Andreas Reiners

Mehr Frauen auf der Chef-Etage

Die Frauenanteile in den Vorständen großer Unternehmen in Deutschland sind im vergangenen Jahr etwas stärker gestiegen als in den Jahren zuvor. Das geht aus dem neuesten Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin hervor.

Demnach knackten die 200 umsatzstärksten Unternehmen erstmals die Zehn-Prozent-Marke: 94 von 907 Vorstandsposten hatten Frauen inne, das entspricht einem Anteil von 10,4 Prozent. Im Jahr zuvor waren es neun Prozent, damals lag der Anstieg bei weniger als einem Prozentpunkt.

Auch bei den größten börsennotierten und bei den Unternehmen mit Bundesbeteiligung war die Entwicklung im Vorstand etwas dynamischer als in vorangegangenen Jahren. Bei Banken und Versicherungen war das ebenfalls der Fall. In den Aufsichtsräten ging es hingegen, anders als in den meisten Jahren zuvor, im Vergleich zu den Vorständen langsamer nach oben.

In der größten Auswertung dieser Art haben das DIW und die Freie Universität (FU) Berlin erneut über 500 Unternehmen unter die Lupe genommen und ausgewertet, inwieweit Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten vertreten sind. Die Zahlen wurden im Herbst 2019 erhoben, unter anderem auf Basis von Angaben der Unternehmen im Internet, des Bundesanzeigers, von Geschäftsberichten und Anfragen bei den Unternehmen.

Ralf Loweg

Das Tablet von Apple wird zehn

Apple war mal wieder Vorreiter: Vor zehn Jahren brachte das damals noch von Steve Jobs geleitete Unternehmen das iPad auf den Markt – Pionierprodukt des auch von anderen Firmen hergestellten Tablet-PCs. Der britische “Economist” wählte damals einen religiösen Vergleich und zeigte Apple-Mitbegründer Steve Jobs weiß gekleidet und mit einen Heiligenschein auf dem Titelbild – mit einem “Jesus-Tablet” in der Hand.

In gerademal einem Monat verkaufte Apple eine Million iPads. Diese Schwelle wurde in der Hälfte der Zeit erreicht, die das iPhone dafür benötigte. Im März 2011, neun Monate nach der Produkteinführung, waren bereits 15 Millionen Apple-Tablets verkauft worden. “Das iPad legte damit den bis dahin erfolgreichsten Verkaufsstart eines Elektronik-Produkts für den Massenmarkt hin”, schreibt das Magazin “IT Business”.

Doch der Hype ist vorüber: Im Jahr 2018 wurden nur noch 43,5 Millionen iPads verkauft. Seitdem berichtet Apple keine Absatzzahlen mehr. Die Absätze sollen zuletzt aber nach Analystenschätzungen wieder leicht angezogen haben. Das iPad ist aber weit davon entfernt, die Absatzzahlen der PCs zu erreichen. IDC schätzt, dass 2019 rund 267 Millionen Personal Computer weltweit verkauft wurden.

Konzepte und Designstudien für diese Gerätegattung existieren bereits seit Ende der 1980er Jahre. Eines der ersten Geräte dieser Art war 1989 das GRiDPad von GRiD Systems, das allerdings keine große Marktbedeutung erringen konnte. Die als Personal Digital Assistant (PDA) bezeichneten Geräte waren zu Beginn der Entwicklung aufgrund der technischen Möglichkeiten und des fehlenden breitbandigen mobilen Internetzugangs hauptsächlich auf Kalender-, Adress- und Aufgabenverwaltung beschränkt.

Als Apple mit dem iPad herauskam, bedeutete das aber den Durchbruch des Tablet-Computers. Andere Hersteller zogen bald nach. Laut einer vom Bitkom in Auftrag gegebenen Umfrage aus dem Jahr 2015 werden Tabletcomputer in Deutschland vor allem zu Hause genutzt:

Jeder dritte Tablet-Nutzer (30 Prozent) gibt an, sein Gerät ausschließlich daheim zu nutzen. Und ein weiteres Drittel (31 Prozent) setzt den Tabletcomputer überwiegend zu Hause ein. Nur sechs Prozent gebrauchen ihr Gerät ausschließlich oder überwiegend unterwegs. Daheim sind die beliebtesten Einsatzorte für den Tabletcomputer das Sofa (82 Prozent), das Bett beziehungsweise der Balkon oder Garten (jeweils 50 Prozent), der Schreibtisch (47 Prozent) und die Küche (39 Prozent). Sieben Prozent nehmen ihr Gerät mit ins Bad.

Lars Wallerang

Knight bleibt den Riesen erhalten

Die MHP RIESEN Ludwigsburg haben sich mit Marcos Knight auf eine Vertragsverlängerung verständigt: Die Schwaben nehmen eine Option im Kontrakt des US-Amerikaners, der im Oktober in die Barockstadt zurückkehrte, wahr, sodass Knight bis (mindestens) Saisonende für die MHP RIESEN auf Korbjagd gehen wird.

15.9 Punkte, 4.7 Rebounds, 3.0 Assists und 1.9 Steals: Die Zahlen, die Marcos Knight in den dreizehn easyCredit BBL-Partien seit seiner Rückkehr im Herbst 2019 auflegte, sprechen für sich. Entsprechend interessiert waren die Verantwortlichen an einer Ausweitung der Zusammenarbeit, bei welcher es nun Gewissheit gibt; Knight bleibt. Der 30-Jährige wird damit auch in den kommenden Wochen und Monaten eine wichtige Komponente der Mannschaft von Headcoach John Patrick sein und weiterhin, gemeinsam mit Khadeen Carrington und Nick Weiler-Babb, das beste Offensiv-Trios (45.8 PpS) der Liga bilden.

„Marcos hat uns den Boost, die Energie und die Physis gebracht, die wir gesucht hatten – entsprechend sind wir froh, dass er auch weiterhin bei uns ist “, kommentiert Patrick die Ausdehnung der gemeinsamen Zusammenarbeit.

Profil

Marcos Knight
Größe / Gewicht: 1.88 m / 98 kg
Geburtsdatum: 24.09.1989
Position: Guard
Nationalität: US-Amerikaner

Meldungen aus dem Landkreis

Marbach am Neckar: Zeugen nach Einbruch gesucht

Zwischen Samstag, 19:00 Uhr, und Montag, 5:15 Uhr, verschaffte sich ein bislang unbekannter Täter Zugang zu einem Ladengeschäft in der Bahnhofstraße in Marbach am Neckar. Der Wert des Diebesgutes wird auf circa 500 Euro beziffert. Die Höhe des Sachschadens konnte noch nicht geschätzt werden. Das Polizeirevier Marbach am Neckar nimmt Zeugenhinweise unter Tel. 07144 900 0 entgegen.

Marbach am Neckar: Geschädigter eines Verkehrsunfalles gesucht

Am Montag zwischen 6:15 Uhr und 6:30 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall in Marbach am Neckar in der Bahnhofstraße. Eine 22-Jährige befuhr mit ihrem VW die Bahnhofstraße und wollte in die Güntterstraße abbiegen. Vor ihr stand an der Ampel ein dunkler SUV. Beim Anfahren an der Ampel fuhr die junge Dame dem SUV leicht auf. Der Fahrer des SUV schien das aber nicht bemerkt zu haben. Das Polizeirevier Marbach am Neckar bittet nun den Fahrer des SUV sich unter Tel. 07144 900 0 zu melden.

Besigheim: Radfahrer angefahren

Ein 56-jähriger Radfahrer wurde am Montag gegen 7:55 Uhr in Besigheim im Einmündungsbereich der Löchgauer Straße und Schäuberstraße bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt. Der Radfahrer befuhr die Löchgauer Straße von Löchgau kommend in Richtung Besigheim. An der Kreuzung der Löchgauer Straße und Schäuberstraße wollte ein 46-Jähriger mit seinem VW von der Schäuberstraße in die Löchgauer Straße in Richtung Löchgau abbiegen. Da er die Vorfahrt des Radfahrers missachtete, kam es im Einmündungsbereich zum Zusammenstoß. Da der 56-Jährige dabei leicht verletzt wurde, kam er mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus. Es entstand ein Sachschaden von insgesamt circa 1.300 Euro.

Markgröningen: Unbekannter schneidet Kabel an Bagger durch

Ein bislang unbekannter Täter zerschnitt zwischen Donnerstag und Montag, 8:30 Uhr, in Markgröningen im Gewann Hummelberg verschiedene Kabel im Motorraum eines dort abgestellten Baggers. Der Sachschaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Markgröningen unter Tel. 07145 9327 0 entgegen.

Coronavirus ist in Deutschland angekommen – Erster Fall in Bayern

Ein Mann aus dem Landkreis Starnberg hat sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert. Darauf hat am späten Montagabend ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums in München hingewiesen.

Der Patient befindet sich nach Angaben der “Task Force Infektiologie” des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) klinisch in einem guten Zustand. Er wird medizinisch überwacht und ist isoliert. Die engen Kontaktpersonen werden ausführlich aufgeklärt und über mögliche Symptome, Hygienemaßnahmen und Übertragungswege informiert.

Das Risiko für die Bevölkerung in Bayern, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren, wird von der “Task Force Infektiologie” des LGL und vom Robert Koch-Institut (RKI) derzeit als gering erachtet.

Das bayerische Gesundheitsministerium und das LGL haben für heute Vormittag eine Pressekonferenz einberufen, in der weitere Einzelheiten bekannt gegeben werden.

Schulranzen: Darauf kommt es beim Kauf an

Das Thema Einschulung wird bereits ein halbes Jahr vorher aktuell. Denn die große Frage für die Eltern lautet: Welcher Schulranzen ist der richtige? Das Informations- und Produktangebot ist riesig und oft verwirrend, Verunsicherung macht sich deshalb breit. Die Aktion Gesunder Rücken e. V. erklärt, worauf es wirklich ankommt.

Grundsätzlich gilt: Um den Kinderrücken gut zu unterstützen, ist eine rutschfeste, atmungsaktive und ergonomische Konturierung des Rückenteils wichtig. Ebenso hilfreich sind gut gepolsterte Tragegurte, um das Gewicht der Schultasche optimal auf den Schultern zu verteilen. Eine leichte S-Form der Gurte spart den Nackenbereich aus und verhindert so Druckstellen. Am besten sind sie rund 4 cm breit und bestehen ebenfalls aus rutschfestem Material. Sinnvoll ist auch ein Brustgurt, der den Ranzen/Rucksack optimal am Körper fixiert und ein Verrutschen der Träger verhindert.

Eine ebenfalls oft gestellte Frage: Schulranzen oder Schulrucksack? Gute Schulrucksäcke stehen einem guten Ranzen in nichts nach. Aus diesem Grund gibt es bereits für Schulanfänger spezielle Schulrucksäcke, die allen ergonomischen Anforderungen gerecht werden. Wichtig beim Schulrucksack: Er muss einen (abnehmbaren) und weich gepolsterten Becken-/Hüftgurt besitzen. Dieser sorgt dafür, dass das Gewicht optimal von den Schultern auf den hinteren, oberen Beckenkamm verlagert wird.

Was ist mit einer Überlastung des Kinderrückens? Die Kid-Check Studie der Universität des Saarlandes zeigte, dass gesunde Kinder ein Tragegewicht von bis zu 20 Prozent ihres Körpergewichts problemlos schultern können. Denn ein angemessenes Gewicht übt einen wichtigen Trainingsreiz auf die sich entwickelnden Muskeln und Knochen aus.

Beim Einstellen des Ranzens kommt es darauf an, dass er nah an den Schulterblättern und nicht zu hoch oder zu tief am Rücken sitzt. Eine leicht handhabbare Rückenlängenanpassung macht es möglich die Höhe des Schulrucksacks individuell über eine Größenskalierung einzustellen. Eine sinnvolle Fächeraufteilung sorgt zudem dafür, dass schwere Gegenstände nah am Rücken platziert werden können – so wird die Wirbelsäule nicht zu stark belastet. Zusätzlicher Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nur das Nötigste in die Schultasche packt.

Ebenfalls wichtig: Vor dem Kauf ist es unbedingt nötig, unterschiedliche Schulranzen auszuprobieren, anzupassen und zu testen.

Ralf Loweg

Abzocke per Smartphone: Künftig mehr Schutz

In die Falle ist man schnell getappt: Ein unbedachter Klick hier, eine ungewollte Bestätigung dort, und schon hat man ein Abo an der Backe, das man gar nicht wollte. Die böse Überraschung kam bislang per Handy-Rechnung, denn Mobilfunkanbieter buchen die Beträge für Serviceleistungen von Drittanbietern über die Telefonrechnung ihrer Kunden ab. Doch Hilfe und Schutz sind in Sicht.

Ab 1. Februar gelten für Mobilfunkunternehmen beim Abbuchen von Drittanbieterleistungen neue Regeln. Künftig dürfen Kosten für Abos und Serviceleistungen von Drittfirmen nur noch abgerechnet werden, wenn der Kunde zuvor auf eine von ihrer Mobilfunkfirma bereitgestellte Seite umgeleitet und über den Vorgang (Redirect genannt) informiert wurde oder wenn sich ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, stattdessen mehrere Verbraucherschutzmaßnahmen in einem Kombinationsmodell – unter anderem auch eine Geld-zurück-Garantie – umzusetzen.

“Das Verfahren können Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica oder andere frei wählen. Ziel ist, Handy-Nutzer künftig besser vor Abo-Fallen zu schützen. Dennoch sollten User unliebsamen Firmen weiterhin einen Zutritt zu ihrem Smartphone oder Tablet verwehren”, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Was ist das sogenannte Redirect-Verfahren? Es soll ab sofort Handynutzern konkret die Gefahr vor Augen führen, wenn sie im Begriff sind, ungewollt ein Abo per Smartphone abzuschließen. Hierzu werden User während des Bezahlvorgangs von der Drittanbieterseite technisch auf eine Bezahlseite ihres jeweiligen Mobilfunkanbieters umgeleitet.

Erst auf dieser Seite müssen sie ausdrücklich den Vertragsabschluss eines Abonnements und dessen Abbuchungen bestätigen. Die Bundesnetzagentur erlaubt den Mobilfunkunternehmen allerdings auch eine Alternative zum rein technischen Redirect-Verfahren. Hierbei handelt es sich um ein Kombinationsmodell von mehreren Schutzmaßnahmen, in dem übersichtliche Bezahlseiten, Informationsmitteilungen und einfache Sperren zur Anwendung kommen können. In diesem Fall müssen Mobilfunkanbieter dann Kunden zusätzlich auch eine Geld-zurück-Garantie von bis zu 50 Euro geben.

Wer trotz der neuen Regelungen in eine Abo-Falle getappt ist, kann weitere Abbuchungen nur verhindern, wenn der unfreiwillige Abo-Vertrag mit dem dubiosen Drittanbieter so schnell wie möglich gestoppt wird. Betroffene sollten die Rechnung innerhalb von acht Wochen bei ihrem Mobilfunkanbieter und zusätzlich gegenüber dem Drittanbieter per Einwurfeinschreiben beanstanden. Sicher von vornherein und auf Dauer können sich Smartphone- und Tablet-Nutzer auch weiterhin nur vor der perfiden Abo-Abzock-Masche schützen, wenn sie ihre Handynummer für die Abbuchung von Diensten fremder Firmen von ihrem Mobilfunkunternehmen sperren lassen (Drittanbietersperre).

Andreas Reiners

Schüler droht in Freiberg am Neckar Amoklauf an

Polizeibeamte wurden am Donnerstagnachmittag an einer Schule in Freiberg am Neckar tätig, nachdem zuvor ein 15-Jähriger einen Amoklauf angedroht hatte. Über Schüler und die Schulleitung wurde der Polizei mitgeteilt, dass der betroffene Schüler sich über soziale Medien und einem Chat-Programm dahingehend äußerte, dass er mit Schusswaffen und Sprengstoff einen Anschlag auf seine Schule plane. Der 15-Jährige wurde durch die verständigte Polizei an seiner Schule in Obhut genommen. Bei einer Durchsuchung seines Zimmers fanden die Beamten neben zahlreichen Militaria-Utensilien auch Softair-Waffen und Feuerwerkskörper. Im Zuge der Ermittlungen wurde der Jugendliche in einer Psychiatrie zur Überprüfung der Eigen- und Fremdgefährdung vorgestellt und verblieb freiwillig in der Einrichtung. Laut Polizei bestand zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Gefahrensituation.