Blitzer-Apps: Beliebt, aber verboten

Sie sind hilfreich, können im Zweifelsfall richtig Geld einsparen – oder aber kosten. Und außerdem ist ihre Benutzung auch noch verboten. Die Rede ist von Radar-Warn-Apps.

Die Blitzer-Melder lassen sich auf jedes Smartphone laden und sind teilweise bereits auf Navigationsgeräten vorinstalliert. Die Gesetzeslage: Man darf sie downloaden, aber nicht während der Fahrt nutzen. Doch an dieses Verbot halten sich nur zwei Drittel der Autofahrer. Jeder Dritte lässt die kleinen Helferlein zumindest manchmal nach Radarfallen suchen, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage von AutoScout24. Demnach hat jeder zehnte Fahrer die Blitzer-App immer beziehungsweise meistens aktiviert.

Konkret haben sie sechs Prozent dauernd, fünf Prozent meistens in Betrieb. Jeder Zehnte (11,0 Prozent) gibt an, den Radarwarner während der Fahrt “gelegentlich” zu verwenden, 13 Prozent machen dies eher selten. Immerhin jeder zweite Autofahrer (49 Prozent) beteuert aber, eine komplett weiße Weste zu haben und die Blitzer-App nie während der Fahrt einzuschalten. “Und 15 Prozent der Befragten wissen nicht, was es mit einem solchen Dienst überhaupt auf sich hat – und nutzen sie somit ebenfalls nicht”, heißt es bei dem Online-Portal.

Die juristischen Regelungen zu diesem Thema sind vertrackt. So ist der Besitz einer App mit Blitzer-Warnfunktion zwar genauso erlaubt wie derjenige eines Navigationsgeräts mit diesem Service. Man darf sie sogar nutzen – allerdings nicht während der Fahrt. Genauer: Der Fahrzeuglenker darf das nicht tun, aber der Beifahrer. Erlaubt ist es auch, sich vor Fahrtantritt über Blitzer-Stationen auf der Route zu informieren.

Wer mit eingeschaltetem Radarfallen-Alarm in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit 75 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Strafen in den EU-Nachbarländern sind zum Teil noch deutlich höher.

Rudolf Huber / glp

Sommerzeit und Schlafstörungen

Freunde langer, heller Frühlings- und Sommerabende freuen sich schon: Am Sonntag wird die Zeit umgestellt! Die Kehrseite der Medaille: Diese Zeitverschiebung kann eine zusätzliche Belastung für Menschen mit Schlafstörungen sein. Die mindern nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern können schwerwiegende gesundheitliche Beschwerden nach sich ziehen.

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) wurden 2019 in Deutschland in 101.400 Fällen Patienten mit der Diagnose Schlafstörungen stationär behandelt. Dazu gehören unter anderem Ein- und Durchschlafstörungen, Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus, Schlafapnoe, aber auch ein krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis. Unter diesen Diagnosen macht die Schlafapnoe über 93 Prozent der Fälle aus.

Rudolf Huber / glp

 

Autohandel: “Die Geduld ist aufgebraucht!”

Die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 23. März mit einer erneuten Verlängerung und Verschärfung des Lockdown verstärken die Krise im Automobilhandel weiter. “Der zentrale Vertriebskanal der volkswirtschaftlich bedeutenden Automobilbranche bleibt dicht, und das schon seit Mitte Dezember 2020”, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. “Nicht nur im Handel müssen wir uns auf ein desaströses Autojahr 2021 einstellen. Viele Existenzen im mittelständischen Kraftfahrzeuggewerbe stehen auf dem Spiel.”

Nach drei Monaten Berufsverbot seien Verständnis und Geduld der Autohändler inzwischen komplett aufgebraucht. “Große Verkaufsräume, geringe Kundenfrequenz, erprobte Einhaltung der Corona-Schutzauflagen: Autohäuser sind auch laut Robert-Koch-Institut fast so sicher wie Aufenthalte im Freien”, betont Karpinski. “Wenn die Autohäuser also praktisch nichts zum Infektionsgeschehen beitragen, wie soll ihre Schließung dann bei der Eindämmung des Virus helfen? Und mit welcher Rechtfertigung soll den Unternehmen ein derartiges Opfer aufgezwungen werden?”

Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), schlägt in die selbe Kerbe: “Mit der heutigen Entscheidung wird der Autohandel in vielen Regionen Deutschlands wieder zurückgeschickt in den Lockdown. Wirtschaftlich kann das verheerend sein, weil das für die Autobranche so immens wichtige Frühjahrsgeschäft erneut wie schon 2020 stark eingeschränkt wird.”

Autohäuser würden über sehr große Verkaufsflächen in Relation zur täglichen Kundenzahl verfügen. Terminshopping könne man hier auch weiterhin infektionssicher umsetzen. Zirpel: “Deswegen braucht es Regelungen, die bei unterschiedlichen Voraussetzungen auch unterschiedliche Maßnahmen zur Folge haben.”

Rudolf Huber / glp

Corona-Impfung: Berechtigte können ab Freitag im Land wieder Termine buchen

Deutschland befindet sich am Beginn der dritten Corona-Welle: Die Zahl der Neuinfizierten und auch der Inzidenzwert steigen täglich. Ein Weg aus der Pandemie, so sind sich viele Experten sicher, ist das Impfen. Doch da sieht es aktuell nicht gut aus. In Baden-Württemberg können Impfberechtigte aktuell keinen Termin buchen. Begründet wird es damit, dass aktuell zu wenig Impfstoff vorhanden ist.

Bis Ende März will das Land die Warteliste der Bürgerinnen und Bürger über 80 Jahren und über 65 Jahren aus Berufsgruppen aus der ersten Priorität für Impfungen gegen das Coronavirus in Baden-Württemberg abgearbeitet haben. Daher soll die Terminbuchung für Impfungen ab kommenden Freitag, 26. März, wieder möglich sein, heißt es in einer Pressemitteilung vom Sozialministerium.

Von rund 120.000 Menschen, die auf der Warteliste standen, konnte bisher rund 90.000 Menschen ein Impfangebot unterbreitet werden. Die übrigen werden in den kommenden Tagen und spätestens bis Ende März mit einem Terminangebot kontaktiert werden, teilt das Ministerium weiter mit.

„Mit Blick auf diesen Erfolg soll am kommenden Freitag, 26. März, das Anmeldesystem wieder geöffnet werden. Ab dann können sowohl über die Online-Plattform als auch über die Hotline 116 117 Termine vereinbart werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

Impfungen in die Fläche bringen

Das Gesundheitsministerium hatte die Anmeldesysteme geschlossen, nachdem in der vergangenen Woche der Bund die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff für einige Tage ausgesetzt hatte. Um die Terminvergabe an Menschen über 80 auf der Warteliste mit Hochdruck voran zu bringen, wurde die Schließung um einige Tage verlängert. Alle bereits vorab für diese und nächste Woche gebuchten Termine finden wie vereinbart statt. Die Impfungen in den Impfzentren laufen für Menschen aus der ersten und der zweiten Priorität ganz normal weiter. Menschen aus der ersten und zweiten Priorität können dann ab Freitag wieder Termine über die zentrale Terminvergabe vereinbaren.

„Wir gehen davon aus, dass die Impfstofflieferungen des Bundes wie zugesagt ab April stark ansteigen werden. Dann können wir nicht nur die Kapazitäten in den Impfzentren hochfahren, sondern mit dem Impfen in die Fläche gehen und die Hausarztpraxen miteinbeziehen. Das bringt erhebliche Entlastung auch bei der Terminvergabe“, so Lucha abschließend.

red

Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg

Was in Ludwigsburg und der Region los war

Ludwigsburg-Poppenweiler: 74-Jähriger verursacht alkoholisiert Verkehrsunfall

Etwa 2.700 Euro Sachschaden und ein beschlagnahmter Führerschein ist die Bilanz eines Verkehrsunfalles am Mittwoch gegen 17:00 Uhr in der Reinhold-Maier-Straße in Ludwigsburg-Poppenweiler. Der Mitteilung einer Zeugin nach hatte ein 74-jähriger Ford-Lenker offensichtlich alkoholisiert den Gegenverkehr geschnitten, so dass es in der Folge zu einem Verkehrsunfall mit einem 57-jährigen VW-Fahrer kam. Vor Ort bestätigte ein durchgeführter Atemalkoholtest den Verdacht einer erheblichen Alkoholisierung des 74-Jährigen. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen und die Beamten beschlagnahmten den Führerschein. Der Ford und die Fahrzeugschlüssel wurden einem Angehörigen übergeben. Beide Fahrzeuge waren nach dem Unfall noch fahrbereit.

 

Löchgau: Alkoholisiert zur Tankstelle gefahren – Führerschein beschlagnahmt

Weil ein 40-jähriger VW-Lenker am Montag gegen 18:10 Uhr offensichtlich alkoholisiert mit seinem Fahrzeug auf das Gelände einer Tankstelle in der Erligheimer Straße in Löchgau gefahren kam, ermittelt nun die Polizei wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Die verständigten Polizeibeamten konnten den Mann vor Ort noch antreffen und einer Kontrolle unterziehen. Ein hierbei durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte mit einem Ergebnis von etwa 2,4 Promille den Verdacht einer starken Alkoholisierung des 40-Jährigen, so dass er sich in der Folge einer Blutentnahme unterziehen musste. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde sein Führerschein beschlagnahmt.

 

Erligheim: Sachbeschädigung durch Graffiti

Zwischen Samstag 20:00 Uhr und Sonntag 08:00 Uhr trieb vermutlich ein und derselbe, bislang unbekannte Täter in Erligheim sein Unwesen. In der Löchgauer Straße auf Höhe der Straße “Bärenäcker” besprühte der Unbekannte vermutlich mit Sprühfarbe die Fahrbahn, Verkehrsschilder und Leitpfosten. Zudem hatte es der Unbekannte auch auf Werbesymbole eines Hofladens abgesehen. Anschließend wurden noch ein Gebäude in der Straße “Bärenäcker” besprüht, sowie mehrere Teile der Fahrbahn auf dem Weg zwischen Langenäcker und dem Wohngebiet Kuhäckstraße. Der Sachschaden wird auf etwa 2.000 Euro geschätzt. Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 07143 891060 an den Polizeiposten Kirchheim am Neckar zu wenden.

 

Ludwigsburg: Unfallflucht in der Schorndorfer Straße

Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, sucht Zeugen, die zwischen Sonntag 17:00 Uhr und Montag 08:15 Uhr in der Schorndorfer Straße in Ludwigsburg eine Unfallflucht beobachtet haben. Vermutlich während der Vorbeifahrt streifte ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker zwei am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge und beschädigte diese. An einem BMW entstand ein Schaden von etwa 5.000 Euro, der Sachschaden an einem Opel wird auf etwa 2.000 Euro geschätzt.

 

Schwieberdingen: Mülltonne in Brand geraten

Am Montagabend, gegen 21:05 Uhr, meldeten mehrere Anwohner, dass im Herrenwiesenweg in Schwieberdingen am dortigen Schulzentrum eine Papiermülltonne in Brand geraten war. Diese wurde durch die Flammen komplett zerstört. Der Sachschaden wird auf etwa 650 Euro geschätzt. Die Freiwillige Feuerwehr Schwieberdingen war mit zwei Fahrzeugen und 14 Wehrleuten im Einsatz. Das Polizeirevier Ditzingen hat Ermittlungen wegen Sachbeschädigung eingeleitet und nimmt unter Tel 07156 4352-0 Hinweise entgegen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Viele Pendler – 105.000 Menschen verlassen den Kreis Ludwigsburg auf dem Weg zur Arbeit

Wenn Lebenszeit im Stau verloren geht: Auch in Zeiten von Lockdown und Homeoffice bleibt die Zahl der Pendler im Kreis Ludwigsburg auf einem hohen Level. Im vergangenen Jahr verließen rund 105.000 Menschen auf dem Weg zur Arbeit die Kreisgrenzen. Das gab die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am Dienstag in einer Pressemitteilung aufmerksam. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Demnach blieb die Zahl der sogenannten Auspendler im Kreis Ludwigsburg mit einem Minus von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.

Zu den Hauptursachen für die anhaltend großen Pendelströme zählt nach Einschätzung der IG BAU Stuttgart der teure Wohnraum in den Städten. „Nach jahrelangen Mietsteigerungen können sich viele Beschäftigte das Leben am Arbeitsort nicht leisten. Ihnen bleibt als Alternative oft nur stundenlange Fahrerei mit dem Auto oder der Bahn“, so Bezirksvorsitzender Mike Paul. In der Baubranche seien weite Anfahrtswege besonders verbreitet. Es dürfe aber nicht sein, dass Bauarbeiter, die in den Ballungsräumen Wohnungen bauten, sich diese selbst nicht mehr leisten könnten.

Die Gewerkschaft fordert deshalb mehr Anstrengungen bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. „Deutlich mehr Wohnungen, die sich in den Städten auch Gering- und Normalverdiener leisten können, sind ein entscheidender Beitrag, um die Pendler- Zahlen zu verringern“, sagt Paul. Dafür müsse die Politik klare Vorgaben machen, etwa indem kommunale Grundstücke nicht an den Meistbietenden verkauft würden, sondern an Bauherren, die sich zu bezahlbaren Mieten verpflichteten. Beim sozialen Wohnungsbau müssten die staatlichen Fördermittel massiv aufgestockt werden und einmal gebaute Sozialwohnungen dauerhaft preisgebunden bleiben.

Dass Menschen in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen können, sei nicht nur eine soziale, sondern auch eine ökologische Frage: „Weniger Pendelei bedeutet für die Betroffenen mehr Zeit für die Familie, Freunde und Hobbys. Gleichzeitig kann ein erheblicher Teil der CO2-Emissionen im Verkehrssektor eingespart werden“, so Paul weiter.

Nach Angaben der Arbeitsagentur verließen im vergangenen Jahr bundesweit vier von zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit die Grenzen ihrer Stadt oder ihres Landkreises. Damit erreichte die Zahl der Fern-Pendler trotz Pandemie einen Höchststand von 13 Millionen.

red

Lockdown bis 18. April verlängert – über Ostern verschärfte Maßnahmen

Nach einem mehr als zehnstündigen Gesprächsmarathon haben Bund und Länder am Dienstag den weiteren Corona-Fahrplan bis Mitte April bekanntgegeben. Der Lockdown wird demnach erneut bis 18. April verlängert – über Ostern soll zu dem der Lockdown nochmals verschärft werden. Vom 1. bis 5. April soll demnach das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben in Deutschland so stark wie möglich heruntergefahren werden. Der Gründonnerstag und Karsamstag werden dazu einmalig zu “Ruhetagen” erklärt. Auch für Gottesdienste gelten über Ostern strenge Regeln.

Hier ein Kurzüberblick über die getroffenen Beschlüsse:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben bestehen. Der Lockdown wird grundsätzlich bis zum 18. April 2021 verlängert.

2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.

3. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:

  • Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
  • weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
  • Ausgangsbeschränkungen;
  • verschärfte Kontaktbeschränkungen.

4. Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.

Lesen Sie hier den Beschluss im Original

red

Quelle: Bundesregierung.de

RKI meldet 7485 Corona-Neuinfektionen am Dienstag

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut insgesamt 7.485 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 250 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Dienstag ist das ein Anstieg um mehr als 2000 Fälle. Vor genau einer Woche waren 5.480 Neuinfektionen und 238 Todesfälle registriert worden. (Stand: 23.03.).

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI auf 108,1 (Vortag 107,3). In der Vorwoche am Dienstag lag der Wert bei 84. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.674.710 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 74.964. Das sind 250 mehr als am Vortag. Rund 2.433.800 (+10.400) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 23.03.)

red

Drogenbilanz 2020: 158 Tote in Baden-Württemberg – Kreis Ludwigsburg in der Spitzengruppe

Im vergangenen Jahr gab es 158 Drogentote in Baden-Württemberg. Heroin und Mischkonsum waren hierbei oft todesursächlich. Nach einer Meldung des Innenministeriums von Montag verzeichneten die Behörden in 2020 insgesamt 158 Drogentote, darunter 26 Frauen, das sind insgesamt 13 Menschen mehr als im Jahr 2019

„Illegale Drogen zu nehmen, das steht oft am Ende einer langen Geschichte und hat oft sehr schwere Konsequenzen. Allein im vergangenen Jahr gab es in Baden-Württemberg 158 Drogentote. Das 13 mehr sind als im Jahr 2019. Jeder Drogentote ist einer zu viel. Wir müssen weiterhin alles daransetzen, um den Menschen die Folgen des Drogenkonsums aufzuzeigen“, sagte  Innenminister Thomas Strobl.

158 Drogentote in 2020

Unter den Drogentoten des Jahres 2020 waren 132 (2019: 121) Männer und 26 (2019: 24) Frauen. Hiervon hatten 31 (2019: 23) Personen eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit. Das Durchschnittsalter lag mit 37,5 (2019: 38,1) Jahren etwas unter dem des Vorjahres. „Tief berührt hat mich die Nachricht, dass sich im Jahr 2020 neben einer Jugendlichen sogar ein Kind unter den Todesopfern befand. Dies ist besonders tragisch und seit Einführung der Statistik 1971 das erste Mal, dass in Baden-Württemberg ein Kind durch Rauschgiftkonsum zu Tode kommt“, so Innenminister Thomas Strobl. Der 13-jährige Junge verstarb an einer Überdosis Ecstasy, welches zuvor von Jugendlichen im Darknet erworben und ihm zum Konsum übergeben wurde. Durch Untersuchungen konnte eine drei- bis vierfach tödliche Menge nachgewiesen werden. Gerade bei synthetisch hergestellten Drogen aus dem Darknet ist die Wirkstoffzusammensetzung völlig unklar, was diese besonders gefährlich macht.

Die meisten Personen, die an den Folgen ihres Drogenkonsums verstarben, wurden in der Landeshauptstadt Stuttgart mit 15 (19), im Stadtkreis Freiburg mit 10 (9) sowie im Kreis Ludwigsburg mit 9 (6) Toten verzeichnet. Keine Todesfälle im Zusammenhang mit Rauschgift wurden im Stadtkreis Baden-Baden sowie in den Kreisen Freudenstadt, Tuttlingen, Konstanz, Waldshut und Biberach registriert.

Heroin und Mischkonsum oftmals todesursächlich

Der Konsum von Heroin bleibt die häufigste Ursache für tödlichen Drogenkonsum. Das aus Schlafmohn hergestellte Opioid zählt aufgrund der immensen psychischen Wirkung zu den Substanzen mit dem höchsten Abhängigkeitspotenzial überhaupt. In 17 (18) Fällen war eine Überdosis Heroin todesursächlich. Eine besonders gefährliche und unkalkulierbare Wirkung entsteht beim Mischkonsum, wenn Heroin mit anderen Drogen, Medikamenten oder Alkohol konsumiert wird. So führte in 25 (32) Fällen der Mischkonsum von Heroin zum Tode.

red

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg

Künstliche Intelligenz ist kein Babysitter

Spielzeuge mit Künstlicher Intelligenz sind für gestresste Eltern durchaus eine verführerische Hilfe bei der Kinderbetreuung – doch dafür sind sie laut Experten gar nicht geeignet. Denn den menschlichen Kontakt ersetzen sie nicht.

Wenn die Puppe plötzlich spricht, ist das je nach persönlicher Einstellung ein Wunder oder Teufelswerk. Und so driften bei der Frage danach, ob künstlich-intelligentes Spielzeug den Kindern nutzt oder schadet, die Meinungen der Eltern auseinander. “Die einen befürchten, dass ihre Kinder von der Technik geschädigt werden und möchten sie unbedingt fernhalten. Die anderen wollen wissen, wie viel sie davon kaufen müssen, damit das Kind später auf dem globalen Arbeitsmarkt mithalten kann”, so Elterncoach Nicola Schmidt aus Bonn im Apothekenmagazin “Baby und Familie”.

Die Wahrheit liegt Schmidt zufolge wie so oft in der Mitte. Hätten Kinder genug Primärerfahrung, also prompte, direkte Zuwendung, menschlichen Kontakt und Erlebnisse in der Natur, könne sich ihre Persönlichkeit grundsätzlich gut entwickeln. Konkret bedeutet das: Statt mit einer Pferde-App zu spielen, sollte lieber öfter mal ein echtes Pferd gestreichelt werden. Wenn Eltern aber wegen Homeoffice gestresst sind und die Technik acht Stunden am Tag die Betreuung übernehmen lassen, werde es problematisch.

Der Hintergrund: Bis zum vierten Lebensjahr wird bei den Kleinen ein Sprachschatz angelegt, sie lernen, wie sie sich ausdrücken und mitteilen. Mit die Sprache mit elektronischen Assistenten einzuüben ist kein Ersatz für die Interaktion mit Menschen. Die Kinder lernen schließlich auch über die Gestik und die Melodie der Sprache. An Mund und Augenpartie ihres Gegenübers können sie ablesen lernen, wie das Gesagte gemeint ist.

Das Experten-Fazit lautet daher: Auf die richtige Dosierung der Technik kommt es an. Im Kinderzimmer kann sie zwar als Spielzeug – etwa in Form eines lustigen Roboterhunds, der Befehle befolgt – vorhanden sein, darf aber auf keinen Fall als Babysitter für das Kind eingesetzt werden.

Rudolf Huber / glp