Einfamilienhäuser ganz vorne

Das Ergebnis überrascht nicht wirklich: Die meisten Menschen würden am liebsten in Einfamilienhäusern am Rande der Stadt wohnen. Dafür nähmen sie auch etwas längere Fahrzeiten ins Zentrum in Kauf, so eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Besonders unbeliebt sind demnach große Mehrfamilienhäuser.

Eine schnelle Anbindung ans Zentrum wollen zwar alle, doch die Befragung unter 1.000 Bürgern zeigt, dass erst ab einer Fahrtzeit von mehr als 40 Minuten ins Zentrum eine Wohnoption negativ bewertet wird. “Viele Stadtbewohner könnten sich also vorstellen, ins Umland zu ziehen, wenn sie dort gut angebunden in einem Einfamilienhaus leben können”, so das IW.

Dabei sind die meisten Befragten bereit, 40 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen auszugeben. Die beliebteste Wohnungsgröße sind 90 bis 120, für kleinere Haushalte sind es 50 bis 75 Quadratmeter. Wichtiger als die Größe ist vielen Befragten, dass die Wohnfläche mehr Räume bietet. “Dies bedeutet, dass Projektentwickler gefordert sind, nicht immer größere Wohnungen zu bauen, sondern die Wohnfläche besser nutzbar zu machen”, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer.

Rudolf Huber / glp

Sparen mit Saisonkennzeichen

Wenn man sich eigens für die wärmere Saison ein Fahrzeug anschaffen möchte, sollte man über ein Saisonkennzeichen nachdenken. Denn damit lässt sich nicht nur Geld bei Versicherung und Steuer sparen, sondern auch Zeit. Denn man muss das Fahrzeug nicht erneut an- und abmelden. Saisonkennzeichen können für einen Gültigkeitszeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monate ausgestellt werden.

Wichtig zu wissen: Zu den Kosten des Saisonkennzeichens sollten allerdings die eines privaten Stellplatzes eingeplant werden. Denn das Fahrzeug darf in den nicht gültigen Monaten weder gefahren, noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Wer dennoch mit dem Fahrzeug außerhalb des Gültigkeitszeitraums fährt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro. Außerdem verstößt man damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begeht eine Straftat. 40 Euro drohen, wenn man das Fahrzeug während des Ruhezeitraums im öffentlichen Raum abstellt.

Für die Beantragung des Kennzeichens sind folgende Unterlagen notwendig: der Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief), die elektronische Versicherungsbestätigung und eine gültige Bescheinigung der HU. Sollte der TÜV im Ruhezeitraum ablaufen, ist die Hauptuntersuchung innerhalb des ersten Zulassungsmonats nachzuholen.

Die Art dieser Zulassung erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das KBA verzeichnet seit der Einführung der Saisonkennzeichen am 1. März 1997 jährlich steigende Zulassungszahlen. Die Gesamtzahl lag 2020 bei knapp 2,49 Millionen – im Vergleich zum Vorjahr waren das 2,29 Prozent mehr. Die Krafträder machen mit 1,35 Millionen die größte Gruppe unter den Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen aus.

Andreas Reiners / glp

Wenn Medikamente süchtig machen

Auch rezeptfreie Medikamente sind nicht für den Dauereinsatz geeignet. Manche Präparate können süchtig machen, andere schaden der Gesundheit. Doch viele Menschen unterschätzen die Gefahr.

Wer beispielsweise Tabletten gegen Schlafprobleme einnimmt sollte aufpassen, dass er sich nicht daran gewöhnt. So muss mit Präparaten mit Antihistaminika spätestens nach zwei Wochen Schluss sein. “Das Motto ‘Viel hilft viel’ ist falsch”, heißt es beim Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

Oftmals merkt der Patient die Überdosierung nicht. So steckt der Wirkstoff Paracetamol, der Schmerzen lindert und Fieber senkt, in vielen Erkältungsmitteln – oft kombiniert mit weiteren Substanzen gegen verschiedene Symptome. Daher fragt der Arzt oder Apotheker danach, welche Medikamente der Patient sonst noch einnimmt. Die Höchstdosis des Wirkstoffs beträgt für ansonsten gesunde Erwachsene vier Gramm pro Tag und auch nur ein paar Tage am Stück. Wer zu viel nimmt, dem drohen schwere Folgen für die Leber bis hin zum Versagen des Organs.

Wenn Medikamente über einen zu langen Zeitraum eingenommen werden, kommt es häufig zu unerwünschten Wirkungen. Das gilt auch für Abführmittel, die den Darm reizen – sowohl pflanzliche und synthetische. Mit der ständigen erzwungenen Entleerung verliert der Körper wichtige Mineralstoffe. Speziell der Verlust von Kalium führt erst recht zur Verstopfung oder verschlimmert das bestehende Problem.

Auch abschwellende Nasensprays mit den Wirkstoffen Xylometazolin und Oxymetazolin können abhängig machen. Die Schleimhaut gewöhnt sich rasch an die Arznei. Sobald man aufhört zu sprühen, fühlen sich die Nasenlöcher wieder eng an. “Dieser unerwünschte Effekt verschwindet aber schnell. Man muss nur ein bis zwei Nächte durchhalten”, heißt es in dem Magazin. Ein Tipp: Das eine Nasenloch weiter besprühen, während man das andere entwöhnt.

Rudolf Huber / glp

Mann entblößt sich vor Kriminalbeamtin – Tatverdächtiger in Ludwigsburg festgenommen

Ziemlich dumm gelaufen ist es für einen 51-jährigen Tatverdächtigen, der am Sonntag zwischen 16:50 Uhr und 17:00 Uhr auf der Bundesautobahn 81 (BAB 81) beim Parkplatz “Kälbling West” als Exhibitionist aufgetreten ist. Polizeibeamte konnten den Mann gegen 17:20 Uhr in Ludwigsburg vorläufig festnehmen.

Was ist passiert ?

Der Mann steht im dringenden Tatverdacht sich auf dem Parkplatz vor zwei Frauen entblößt zu haben. Was der 51-Jährige nicht wusste: Eine der beiden Frauen war Kriminalbeamtin und konnte dem Mann ein Fahrzeug zuordnen, so dass bei seiner Heimkehr bereits die Kollegen auf ihn warteten. Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Er äußerte sich nicht zum Tatvorwurf und wird sich nun vor Gericht verantworten müssen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Alkoholisierte Pkw-Fahrerin geht tanken – Führerschein weg

Am Sonntag gegen 09:15 Uhr befand sich eine Zeugin in der Ludwigsburger Straße in Asperg im Verkaufsraum einer Tankstelle. Dort fiel ihr in der Warteschlange eine 56-jährige Frau auf, die deutlich nach Alkohol roch.

Nachdem die Frau ihren Bezahlvorgang abgeschlossen hatte, setzte sie sich ans Steuer eines Mercedes und fuhr davon. Aufgrund dieser Tatsache folgte die Zeugin der Autofahrerin und alarmierte umgehend die Polizei. An der Wohnanschrift, die sich in Asperg befindet, wurde die 56-Jährige von der Zeugin bis zum Eintreffen der Streifenwagenbesatzung zunächst festgehalten. Die hinzugezogenen Beamten stellten bei der Frau ebenfalls Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest bestätigte die Vermutung, dass sich die Frau alkoholisiert hinter das Steuer des Mercedes gesetzt hatte.

Die 56-Jährige musste sich im weiteren Verlauf einer Blutentnahme unterziehen und ihr Führerschein wurde beschlagnahmt.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Gastgewerbe-Umsätze seit Beginn der Pandemie um fast die Hälfte gesunken

WIESBADEN – Nach mehrmonatigen Schließungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wird über eine schrittweise Wiederbelebung des Gastgewerbes diskutiert. Hotels, Restaurants und Cafés leiden seit März 2020 unter den Folgen der Corona-Pandemie besonders schwer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilt, lag der Umsatz im Gastgewerbe insgesamt im Zeitraum von März 2020 bis Januar 2021 real (preisbereinigt) um 47,1 % unter dem des Vorjahreszeitraums.

Seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 gab es noch keinen Monat, in dem die Umsätze im Gastgewerbe real wieder das Niveau des jeweiligen Vorjahresmonats erreichten. Besonders hoch waren die Einbrüche in den Lockdown-Monaten April 2020 und Dezember 2020 mit –74,7 % beziehungsweise -71,1 %. In dieser Zeit waren die Gaststätten bis auf Abhol- und Lieferangebote geschlossen, Hotels durften allenfalls Geschäftsreisende beherbergen. Doch auch die weitreichenden Lockerungen der Pandemie-Beschränkungen während der Sommermonate brachten keine vollständige Erholung für die Branche: Auch im August 2020, dem für das Gastgewerbe umsatzstärksten Monat des vergangenen Jahres, wurde 20,5 % weniger umgesetzt als im August 2019.

Hotels und Getränkeausschank besonders stark betroffen

Dabei trafen die Umsatzeinbußen die einzelnen Bereiche in Gastronomie und Beherbergung unterschiedlich stark: In der Beherbergung fiel der Umsatzverlust in diesem Zeitraum mit -54,8 % besonders hoch aus. In der Gastronomie gingen die Umsätze von März 2020 bis Januar 2021 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 42,7 % zurück. Das Ausbleiben ausländischer Gäste und der Wegfall von Großveranstaltungen und Messen machte sich vor allem bei Hotels, Gasthöfen und Pensionen bemerkbar: Hier gingen die Umsätze von März 2020 bis Januar 2021 um real 57,0 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück. Dagegen fiel im selben Zeitraum das Minus bei Ferienunterkünften und ähnlichen Beherbergungsstätten mit 41,8 % etwas geringer aus. Die Betreiber von Campingplätzen konnten dank Lockerungen und verstärktem Inlands-Individualtourismus in den Monaten Juli bis Oktober 2020 sogar mehr Umsatz erwirtschaften als im Vorjahr – insgesamt lagen die Umsätze von März 2020 bis Januar 2021 deshalb nur 9,7 % unter dem Vorjahreszeitraum.

Innerhalb der Gastronomie waren all jene Lokale besonders stark betroffen, die ihr Geld mit dem Ausschank von Getränken verdienen: In dieser Sparte brach der reale Umsatz von März bis Januar 2021 um 62,2 % ein. Dagegen konnten Restaurants, Gaststätten und Imbisslokale offenbar mit Lieferdiensten und Ab-Haus-Verkäufen einen Teil des Gästeschwunds kompensieren: Hier lagen die Umsätze von März bis Januar 2021 um 41,3 % unter denen des Vorjahreszeitraums.

Zahl der Beschäftigten im Gastgewerbe schrumpft um ein Fünftel

Die Umsatzverluste durch die Corona-Krise führten auch zu einem Rückgang der Beschäftigtenzahlen im Gastgewerbe: Diese lagen im Zeitraum von März 2020 bis Januar 2021 um 19,2 % unter denen des Vorjahreszeitraums.

Während die von Umsatzrückgängen verhältnismäßig stark getroffenen Hotels, Gasthöfe und Pensionen im selben Zeitraum mit -17,8 % etwas weniger Personal abbauten, war der Rückgang der Beschäftigten im Bereich Getränkeausschank besonders hoch (-38,9 %). Dabei ist zu beachten, dass Kurzarbeitende weiterhin als Beschäftigte zählen.

red

Quelle: Statistische Bundesamt

Verkehrsbericht für Ludwigsburg: Welche Straßen diese Woche gesperrt sind

Bärenwiese
Es besteht eine Sperrung auf der Bärenwiese Ost und West am 26.03.2021 von 08:00 Uhr – 00:00 Uhr.

Dieselstraße (Bauabschnitt 2)
Hier besteht zwischen der Dieselstraße 3 und der Kreuzung Dieselstraße/Daimlerstraße
eine Vollsperrung bis voraussichtlich Ende April 2021.

Einsteinstraße
Zwischen der Einsteinstraße 17 und der Daimlerstraße besteht bis voraussichtlich Ende April 2021 eine Vollsperrung in den jeweiligen Bauabschnitten.

Eugenstraße
Hier besteht bis voraussichtlich Ende Juni 2022 eine Vollsperrung auf Höhe der Eugenstraße 30/1.

Friedrichstraße / Keplerstraße Südseite
Hier besteht zwischen der Saarstraße und der Stuttgarter Straße (B 27) bis voraussichtlich Oktober 2021 nur noch jeweils eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung.

Friedrichstraße (zwischen B27 und Keplerbrücke – südliche Fahrspur)
Es besteht eine einspurige Verkehrsführung im Baufeld. Die Zu- und Abfahrt aus den Nebenrichtungen ist eingeschränkt oder teilweise nicht möglich.

Fährstraße
Hier besteht eine Vollsperrung bis 01.04.2021 auf Höhe der Fährstraße 14.

Gänsfußallee
Hier besteht bis voraussichtlich Mitte April 2021 eine halbseitige Sperrung zwischen der Karl-Hüller-Straße und der Mörikestraße. Außerdem ist hier eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Schwieberdinger Straße eingerichtet.
 

Gerokstraße
Hier besteht eine Vollsperrung vom 15.03.2021 bis 12.05.2021 auf der Höhe der Gerokstraße 1.

Hermannstraße
Hier besteht eine Vollsperrung bis 30.03.2021 auf der Höhe der Hermannstraße 15.

Johannesstraße
Hier besteht bis voraussichtlich Ende März 2021 eine Vollsperrung zwischen der Wernerstraße und der Osterholzallee. Im Gehwegbereich zwischen der Wilhelm-Blos-Straße und der Osterholzallee ist stellenweise mit Einschränkungen zu rechnen.

Johann-Peter-Hebel-Straße
Hier besteht eine Vollsperrung bis 28.05.2021 auf der Höhe der Johann-Peter-Hebel-Straße 20.

Kallenberg’sches Areal
Es besteht in der Leonberger Straße eine Sperrung zwischen der Solitudestraße und dem ZOB für den Individualverkehr. Die Solitudestraße ist halbseitig gesperrt. Die Verkehrsführung verläuft stadteinwärts zwischen der Friedrichstraße und der Leonberger Straße.

KITA Brahmsweg / Schlösslesfeldschule
Es besteht eine Vollsperrung im Brahmsweg zwischen der Max-Reger-Straße und der Bücherei Schlösslesfeldschule. Der Gehweg ist auf der Ostseite Brahmsweg und der Nordseite Max-Reger-Straße gesperrt.

Karl-Marx-Straße /Friedensschule (Kleinspielfeld)
Hier besteht ein Halteverbot.

Kronenstraße (östlich der Bietigheimer Straße)
Hier besteht voraussichtlich bis Ende März eine Vollsperrung.

Neckarhalde
Hier besteht bis voraussichtlich Ende März eine Vollsperrung auf Höhe der Neckarhalde 39.

Neißestraße – Pregelstraße
Die Straße ist vollständig für den Fahrverkehr bis 31.12.2021 gesperrt.

Reinhold-Maier-Straße
Hier besteht eine halbseitige Verkehrsführung im Baufeld.

Schillerstraße
Die Schillerstraße ist für den Fahrzeugverkehr in Richtung Westen befahrbar. Der Radverkehr bleibt in beide Richtungen aufrechterhalten. Der Fußgängerverkehr wird über den Gehweg auf der Südseite geführt. Diese Verkehrsregelung gilt für die Dauer der Bauarbeiten bis voraussichtlich Ende 2022.

Uferwiesen II
Hier besteht eine Vollsperrung der Anlegestelle bis zu Beginn der Schifffahrtsaison, der Radweg ist frei.

Untere Kasernenstraße
Die Straße ist vollständig zwischen der Bietigheimer Straße und dem Postgässle gesperrt.

L 1140
Bedingt durch die Umbaumaßnahmen an der Ostrampe der Autobahn-Anschlussstelle Ludwigsburg-Süd sind Verkehrsbeeinträchtigungen auf der L 1140 möglich.

Walckerpark/Untere Kasernenstraße
Durch die Umgestaltung der Walckerparkes/Untere Kasernenstraße ist der Parkplatz Untere Kasernenstraße gesperrt. Im Bereich Bietigheimer Straße, Untere und Obere Kasernenstraße werden Anwohnerparkplätze ausgewiesen.

Westrandstraße
Hier kann es zu Behinderungen im Bereich Liebigstraße / Beim Bierkeller kommen. Zudem bestehen Halteverbote in der Wöhlerstraße, Liebigstraße und in der Straße Beim Bierkeller.

Quelle: Stadt Ludwigsburg

Verkehrsunfall im Kreis Ludwigsburg fordert zwei Leichtverletze

Eine Fahrerin eines Opel Agila war am Samstag auf der Landesstraße 1106 in Richtung Horrheim unterwegs. Gegen 16:40 Uhr hielt die 36-Jährige an der Kreuzung Kleinglattbacher Straße zunächst an. Beim Einfahren in den Kreuzungsbereich übersah sie anschließend einen aus Richtung Ortsmitte heranfahrenden Renault, dessen 40 Jahre alter Fahrer einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern konnte. Durch die Wucht des Aufpralls schleuderte der Renault schließlich gegen den Mazda einer 40-Jährigen, die in der Mergenthalerstraße vor dem Einfahren in die Kreuzung ordnungsgemäß angehalten hatte.

Die Unfallverursacherin und der 40 Jahre alte Fahrer des Renault zogen sich leichte Verletzungen zu. Die 36-Jährige wurde vom Rettungsdienst, der mit einem Rettungsfahrzeug sowie einem Notarzt an der Unfallstelle war, zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Zur Bergung und Absicherung war die Feuerwehr Vaihingen an der Enz mit zwei Fahrzeugen und 18 Einsatzkräften an der Unfallstelle. Die drei beteiligten Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt etwa 18.000 Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Ab Montag gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln

Ab Montag, 22. März treten in Baden-Württemberg weitere Corona-Maßnahmen in Kraft. Ludwigsburg24 zeigt einen Überblick über die kommenden Maßnahmen: 

  • Ausweitung der erweiterten Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske) auf die Grundschulen und weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte.
  • Die Ausnahme für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre bei der Maskenpflicht entfällt. Anstatt einer sogenannten Alltagsmaske müssen nun auch Kinder eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.
  • Maskenpflicht für Personal in Kitas, Grundschulförderklassen, Horten, Schulkindergärten – außer im ausschließlichen Kontakt mit den Kindern. Weitergehende Regelungen können die Einrichtungen beschließen.
  • Zulassung von Wechselunterricht zur Wahrung des Abstandsgebots für die Klassenstufen 5 und 6 sowie an allen Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie SBBZ mit anderen Förderschwerpunkten mit diesen Bildungsgängen.
  • Nachhilfeunterricht kann in Gruppen von bis zu fünf Schülerinnen und Schülern in Präsenz stattfinden. Auch hier gilt die erweiterte Maskenpflicht.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen Unterricht anbieten. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 im Stadt-/Landkreis dürfen sie nur Online-Angebote anbieten (Notbremse).
  • Autokinos dürfen wieder öffnen. Auch Autokonzerte und Autotheater können wieder stattfinden.
  • In der Physio– und Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege ist kein Schnelltest mehr erforderlich, wenn bei der Behandlung eine Maske getragen werden kann.
  • Fahrschulen dürfen auch Aufbauseminare nach § 2b Straßenverkehrsgesetz(StVG) und Fahreignungsseminare nach § 4a StVG durchführen.

Lockerungen könnten aufgrund steigender Zahlen wieder zurückgenommen werden

Bereits am Montag (22. März) könnten beim Bund-Länder-Treff in Berlin jedoch wohl neue Regeln beschlossen werden. Weitere Lockerungen wird es höchstwahrscheinlich nicht geben. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat aufgrund steigender Zahlen bereits weitere Lockerungen ausgeschlossen.

red

300.000 Euro Schaden bei Brand im Parkhaus

Am Samstag gegen 00:30 Uhr kam es in einem teilweise öffentlichen Parkhaus in der Farbstraße in Bietigheim zu einem Löscheinsatz der Feuerwehr.

Aus bislang unbekannter Ursache fing ein Pkw, der in einer privaten Garagenbox geparkt war, Feuer und brannte in der Folge vollständig aus. Durch die Flammen und die enorme Hitzeentwicklung wurden auch ein zweiter Pkw sowie der Garagenkomplex in Mitleidenschaft gezogen. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 300.000 Euro geschätzt. Die Bewohner der über der Garage befindlichen Wohngebäude konnten zeitnah gewarnt und evakuiert werden, weshalb es zu keinerlei Personenschäden kam.

Die Feuerwehr war mit zehn Fahrzeugen und 41 Wehrleuten am Brandort. Von der Polizei waren insgesamt fünf Streifenwagen eingesetzt. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an. Alle Bewohner konnten nach Abschluss der Löscharbeiten zurück in ihre Wohnungen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg