Anpassung an den Klimawandel – Landratsamt pflanzt zukunftsfähige Straßenbäume

VAIHINGEN-HORRHEIM / VAIHINGEN-KLEINGLATTBACH. Die Zukunftsfähigkeit von Baumbeständen im Zusammenhang mit dem Klimawandelt stellt auch den Landratsamt- Fachbereich Straßen vor immer größere Herausforderungen: Die starken Auswirkungen der klimatischen Veränderungen machen sich bei ihnen vor allem durch immer neue Baum- krankheiten, wie dem Eschentriebsterben oder der Rußrindenkrankheit an Ahornen, und durch Trockenschäden bemerkbar. So mussten auch im Winterhalbjahr 2020/2021 wieder ge- schädigte Bäume entlang des Straßennetzes gefällt werden, um die Verkehrssicherheit auf- rechtzuerhalten. Auch an den Böschungen der L1131 bei Horrheim und der K1696 bei Klein- glattbach mussten geschädigte Eschen und nicht zukunftstaugliche Gehölzbestände gerodet werden. Diese Bereiche wurden vom Fachbereich Straßen nun mit neuen Bäumen bepflanzt.

Die Auswahl der Baumarten erfolgte dabei nach der Einstufung der Gehölze entsprechend der An- passungsfähigkeit an den Klimawandel: Winterlinden und Elsbeeren gelten als wärmeliebend und werden als Zukunftsbäume eingestuft. Im Gegensatz zu Waldbeständen und Vorhaben innerhalb be- bauter Bereiche dürfen in der freien Landschaft nach den Forderungen des Bundesnaturschutzgeset- zes nur bereits hier heimische Baumarten gepflanzt werden.

Durch den Fachbereich Straßen werden jährlich entlang des Straßennetzes Baumneupflanzungen ausgeführt. Meist werden bestehende Baumreihen ergänzt oder ausgefallene Obstgehölze ersetzt. Somit bemüht sich auch der Fachbereich Straßen, auf die vielfältigen Veränderungen des Klima- wandels einzugehen und im Zuge von Grünpflegeaktionen Bäume nach zu pflanzen.

red

Was in Ludwigsburg und der Region los war

Ludwigsburg-Pflugfelden: Wendemanöver führt zu Unfall

Ein Sachschaden von rund 20.000 Euro forderte ein Verkehrsunfall, der sich am Donnerstag gegen 08:15 Uhr auf der Möglinger Straße in Ludwigsburg-Pflugfelden ereignete. Aus Richtung der Eglosheimer Straße kommend befuhr eine 72 Jahre alte Frau mit einem Mercedes die Möglinger Straße. Auf Höhe der Alemannenstraße wollte die Autofahrerin wenden. Vermutlich aufgrund eines zu geringen Wenderadius fuhr die Dame auf einen auf einer Parkfläche am Fahrbahnrand abgestellten Renault auf. Hierdurch waren beide Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

L1125/ Vaihingen an der Enz/ Kleinglattbach/ Sersheim: 31-Jährige torkelt alkoholisiert über Fahrbahn

Mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten der Polizei am Donnerstag gegen 19:15 Uhr eine spärlich bekleidete Frau, die alkoholisiert über die Fahrbahn der Landesstraße 1125 zwischen Kleinglattbach und Sersheim torkeln würde und dabei versuche Fahrzeuge anzuhalten. Die mit Sondersignal beschleunigt anfahrenden Einsatzkräfte trafen auf eine augenscheinlich erheblich alkoholisierte Frau, die winkend und schwankend mittig auf der Fahrbahn stand. Es handelte sich um eine einschlägig bekannte 31-Jährige aus Vaihingen an der Enz. Da die Frau immer wieder auf die Fahrbahn laufen wollte, musste sie durch die Polizisten mit Handschließen gefesselt werden. Ein Richter ordnete den Gewahrsam an und Beamte brachten die 31-Jährige in die Gewahrsamseinrichtung beim Polizeirevier Ludwigsburg.

Korntal-Münchingen: Alkoholisierter Pedelec-Fahrer unterwegs

Am Donnerstagabend, gegen 20:10 Uhr, war ein 46-Jähriger in Korntal auf den Bahngleisen unterwegs. Ein Lokführer konnte seinen Zug noch rechtzeitig abbremsen und verständigte die Polizei. Im Rahmen der Fahndung konnten Beamte des Polizeireviers Ditzingen den gesuchten 46-Jährigen im Bereich der Straße “Am Lotterberg” feststellen. Der Mann fuhr auf einem Pedelec auf die Polizisten zu. Während der Kontrolle stellten sie bei ihm Anzeichen für eine Alkoholisierung fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht. Der Test ergab einen Wert von über zwei Promille. Dies führte dazu, dass sich der Pedelec-Fahrer einer Blutentnahme unterziehen musste. Nach der Durchführung der Blutentnahme wurde er auf freien Fuß entlassen. Er muss nun mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen. Bezüglich seines Ausfluges auf die Bahngleise dauern die Ermittlungen an. Die Gleise waren während des Einsatzes zwischen 20.20 Uhr und 20.45 Uhr gesperrt.

Sachsenheim-Häfnerhaslach: Kaminasche entzündet Mülltonne

Am Donnerstag gegen 19:45 Uhr rückte die Freiwillige Feuerwehr Sachsenheim/Häfnerhaslach mit zwei Fahrzeugen und 14 Wehrleuten zu einem Einsatz in die Straße “Gallenmichel” in Sachsenheim-Häfnerhaslach aus. Eine Bewohnerin hatte die offenbar noch zu heiße Kaminasche in der Restmülltonne entsorgt, wodurch diese dann Feuer fing. Eine daneben befindliche Thujahecke geriet ebenfalls in Brand. Die Flammen konnten durch zwei Bewohner noch vor Eintreffen der Feuerwehr eigenständig gelöscht werden. Somit war ein Übergreifen des Brandes auf ein angrenzendes Einfamilienhaus nicht mehr möglich. Die Restmülltonne wurde durch das Brandgeschehen vollständig zerstört. An der Thujahecke entstand nur ein geringer Sachschaden. Personen wurden nicht verletzt.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

 

RKI meldet am Freitag 10 580 Corona-Neuinfektionen und 264 Todesfälle

Der Corona-Lockdown wurde bis zum 28. März verlängert und so sieht die Lage am Freitag 05.03. in Deutschland aus:

Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut insgesamt 10.580 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden binnen 24 Stunden weitere 264 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Vor genau einer Woche waren 9.997 Neuinfektionen und 394 Todesfälle registriert worden. Gestern wurden 11.912 Fälle verzeichnet. (Stand: 05.03.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.482.522 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 71.504. Das sind 264 mehr als am Vortag. Rund 2.292.100 (+8.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 05.03.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI leicht auf 65,4 (Vortag 64,7). In der Vorwoche am Freitag der Wert bei 63. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red

Benzin immer teurer

Deutschlands Autofahrer schlagen Tank-Alarm. Der Grund: Seit Wochen steigen die Kraftstoffpreise, vor allem Benzin geht ans Geld.

Wie der ADAC meldet, kostet ein Liter Super E10 im bundesweiten Mittel 1,437 Euro und damit 2,4 Cent mehr als noch in der Woche zuvor. Wie die wöchentliche Preisauswertung des Automobilclubs weiter zeigt, fällt der Preisanstieg bei Diesel etwas schwächer aus: Für einen Liter müssen die Autofahrer derzeit 1,308 Euro bezahlen, das sind 0,9 Cent mehr.

Zumindest was die größer gewordene Preisdifferenz zwischen den beiden Sorten betrifft, bedeutet die jüngste Preisentwicklung einen Schritt hin zu einer Normalisierung, betonen die Experten des ADAC.

Der verzeichnete Anstieg der Kraftstoffpreise fällt zusammen mit dem Rückgang am Rohölmarkt. So ist der Preis für ein Barrel Rohöl der Sorte Brent binnen Wochenfrist von 65 auf rund 63 US-Dollar gesunken – eine baldige preisliche Entspannung auch an den Zapfsäulen wäre damit nach Ansicht des ADAC naheliegend. Das werden die Autofahrer ganz sicher genau im Auge behalten.

Ralf Loweg / glp

Das haben die DAX-Vorstände studiert

Kürzlich vermeldete der Siemens-Konzern einen Wechsel an der Spitze des Unternehmens: Der promovierte Physiker Roland Busch übernahm den Posten des vorangehenden Vorstandsvorsitzenden Joe Kaeser, der einen Abschluss als Diplom-Betriebswirt innehält. Aus diesem Anlass hat die Berlin School of Business and Innovation (BSBI) die Bildungsabschlüsse der Führungskräfte der DAX-30-Unternehmen untersucht. Dafür analysierte die Wirtschaftsschule 195 Lebensläufe der aktuellen DAX-30-Vorstände.

Am häufigsten verbreitet sind Abschlüsse im Fach Business Administration: Insgesamt 40 Personen an den Spitzen der Unternehmen graduierten in dieser Disziplin. An zweiter Stelle folgt das Fach Betriebswirtschaftslehre (38 Personen). Mit großem Abstand belegen Recht und Maschinenbau den dritten Platz (je 13 Personen). Auf dem vierten Platz rangieren Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften und Physik (je zehn Personen). Das Wirtschaftsingenieurwesen komplettiert die Top Fünf der beliebtesten Studiengänge (acht Personen).

Insgesamt überwiegen bei der Studienwahl die naturwissenschaftlichen Disziplinen. Geisteswissenschaftliche Fächer sind an den DAX-Spitzen selten: Lediglich ein Vorstand weist einen Abschluss in Philosophie und Literatur vor (Deutsche Bank). Ein weiterer schloss sein Studium in Internationalem Marketing und Sprachen ab (Bayer), zwei studierten unter anderem Anglistik (Daimler und Beiersdorf).

Die meisten DAX-30-Vorstände weisen als höchsten Bildungsgrad einen Masterabschluss auf (65 Personen). Fast genauso viele haben einen Doktortitel inne (60 Personen). Auch das Diplom ist weit verbreitet (49 Personen).

Die beliebteste Studienstadt der DAX-30-Chefetagen ist München: 13 der aktuellen Führungskräfte haben in der bayerischen Hauptstadt studiert. Ähnlich populär ist Aachen: Dort schlossen neun Führungskräfte ihr Studium ab. Darmstadt belegt mit acht Personen den dritten Platz.

Ralf Loweg / glp

Schulklassen 5 und 6 dürfen ab 15. März wieder in den Präsenzunterricht

Ab dem 15. März sollen Grundschülerinnen und Grundschüler sowie die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Darauf haben sich heute Ministerpräsident Kretschmann und Kultusministerin Eisenmann geeinigt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann haben sich auf weitere Öffnungsschritte bei den Schulen verständigt. Am Montag, 15. März 2021 sollen die Grundschulen mit allen Klassen zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Auch die weiterführenden Schulen sollen ab 15. März 2021 mit den Klassen 5 und 6 zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb zurückkehren.

Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen

Für die Grundschulen gilt dabei, dass der Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen soll. Die Klassen 5 und 6 kehren ebenfalls in den Präsenzunterricht zurück. Alle Schülerinnen und Schüler kommen ins Schulgebäude und sollen unter Berücksichtigung der AHA-Regeln unterrichtet werden. Sportunterricht findet weiterhin nicht statt. Außerschulische Partner, soweit sie fester Bestandteil des Schulbetriebs sind – zum Beispiel beim Ganztag und in der flexiblen kommunalen Betreuung – können dabei in den Präsenzbetrieb einbezogen werden. Wichtig ist aber auch hier, dass konstante Gruppen gebildet werden.

Auch Spaziergänge und Ausflüge an der frischen Luft sind unter Beibehaltung fester Gruppen möglich. Alle übrigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen hingegen sind bis auf weiteres nicht möglich. Für die Grundschulen bedeuten diese Öffnungsschritte, dass sie ab 15. März 2021 auch keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Auch für die Klassen 5 und 6 entfällt mit diesem Schritt die Notbetreuung, für Klasse 7 hingegen wird es weiter das Angebot der Notbetreuung geben.

„Diese Öffnungsschritte sind auch aus infektiologischen Gründen sinnvoll und richtig. Zahlreiche Rückmeldungen aus den Grundschulen zeigen, dass der aktuelle Wechselbetrieb auch deshalb zu einer größeren Durchmischung der Gruppen und zu mehr Kontakten führt, da gleichzeitig die Notbetreuung ebenfalls in Anspruch genommen wird. Das Prinzip der festen Gruppen lässt sich im eingeschränkten Regelbetrieb eindeutig am besten gewährleisten“, so Kultusministerin Eisenmann.

Für die Abschlussklassen gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden seit 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umgang des Präsenzangebots. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 werden zunächst weiterhin im Fernunterricht unterrichtet. Dieser Rahmen gilt zunächst bis zu den Osterferien. Sofern es die Infektionslage zulässt, soll der Präsenzunterricht auf weitere Jahrgänge ausgeweitet werden. Über die bereits bestehenden und noch im Ausbau befindlichen Testangebote vor Ort sollen auch Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht sind, ein freiwilliges Testangebot wahrnehmen.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Mobilität in Deutschland nimmt zu und nähert sich dem Vor-Corona-Niveau

Der aktuelle Corona-Lockdown hat das Bewegungsverhalten der Bevölkerung nur vorübergehend eingeschränkt. Das Statistische Bundesamt meldet, dass aktuell wieder mehr Menschen unterwegs sind.

Die Mobilität in Deutschland hat sich in der zweiten Februarhälfte 2021 (15. bis 26. Februar) stark dem Vorkrisenniveau angenähert. Während die Mobilität der Bevölkerung in den ersten beiden Februarwochen (1. bis 14. Februar 2021) noch 19 % unter dem Vorkrisenniveau des Februars 2019 lag, stieg sie in den Folgewochen deutlich: In der 7. Kalenderwoche (15. bis 21. Februar) lag sie nur noch 11 % und an den ersten fünf Tagen der 8. Kalenderwoche (22. bis 26. Februar) nur noch 4 % unter den Referenzwerten des Februars 2019. Dies geht aus einer Sonderauswertung experimenteller Daten hervor, mit denen das Statistische Bundesamt (Destatis) Mobilitätsveränderungen in der Corona-Pandemie abbildet.

Bei Frühlingswetter: Erstmals im aktuellen Lockdown höhere Mobilität als vor der Krise 

Ein Höchstwert der Mobilität im Bundesdurchschnitt wurde am Sonntag, den 21. Februar erreicht. Die Mobilität lag an diesem Tag bei frühlingshaften Temperaturen mit einem Anstieg von 6 % gegenüber 2019 erstmals seit Beginn des aktuellen Lockdowns über dem Vergleichswert des Vorkrisenjahres 2019. Diese Beobachtung gibt einen Hinweis darauf, wie stark das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung vom Wetter beeinflusst wird.

Insgesamt ist seit dem Jahresanfang 2021 eine Angleichung der Mobilität an das Vorkrisenniveau zu beobachten. Im Januar hatte die Mobilität noch durchschnittlich 16 % unter dem Referenzwert gelegen, im Februar dann durchschnittlich nur noch 14 % darunter. Die Referenzwerte aus dem Jahr 2019 werden dabei aus den Durchschnitten der Wochentage des jeweiligen Monats errechnet.

Zwischenzeitlicher Wintereinbruch führt zu einem Drittel weniger Bewegungen als 2019

Eine Abweichung von diesem Aufwärtstrend der Mobilität war um den 7. Februar 2021 zu beobachten, als der Verkehr in weiten Teilen Deutschlands durch starken Schneefall eingeschränkt war. Dies führte bundesweit zu einem Mobilitätsrückgang von 34 % gegenüber 2019. Die Unterschiede zwischen weniger und stärker vom Wintereinbruch betroffenen Bundesländern lassen sich dabei deutlich erkennen: Während die Mobilität beispielsweise im Saarland am 7. Februar 2021 um 20 % gegenüber dem Niveau von 2019 zurückging, lag sie im stärker betroffenen Niedersachsen 49 % darunter.

Mobilitätsrückgang in den Nachtstunden weiterhin stärker ausgeprägt als am Tag 

Auch nachts ging die Mobilität in den letzten beiden Februarwochen 2021 bundesweit weniger stark gegenüber 2019 zurück als in den Vorwochen. Zwischen 22 bis 6 Uhr betrug der Rückgang in der 7. Kalenderwoche noch 22 %, an den ersten fünf Tagen der 8. Kalenderwoche nur noch 13 % gegenüber Februar 2019. Damit ist der Mobilitätsrückgang in der Nacht immer noch deutlich stärker ausgeprägt als in den Tagstunden (6 bis 22 Uhr), in denen vom 22. bis 26. Februar nur 4 % weniger Bewegungen als 2019 stattfanden.

In vier Bundesländern wurde in der zweiten Februarhälfte tagsüber (6 bis 22 Uhr) sogar ein Anstieg der Mobilität gegenüber dem Vorkrisenniveau verzeichnet: In Brandenburg (+13 %), Mecklenburg-Vorpommern (+7 %), Sachsen (+5 %) und Sachsen-Anhalt (+3 %) war die Mobilität vom 15. bis 26. Februar höher als im Februar 2019. Die stärksten Mobilitätsrückgänge waren in diesem Zeitraum in Hamburg (-18 %) und Berlin (-15 %) zu beobachten.

red

Quelle: Statistisches Bundesamt

Verärgerte Kundin versucht heißes Wasser über Mitarbeiter zu schütten

Am Mittwoch eskalierte gegen 17:50 Uhr die Reklamation eines Wasserkochers in einem Einkaufsmarkt in der Weilimdorfer Straße in Gerlingen.

Eine 47-Jährige hatte drei Wochen zuvor den besagten Wasserkocher gekauft und wollte ihn nun reklamieren, da er wohl zu laut sei. Hierzu suchte sie die Infotheke auf und wollte das Gerät zurückbringen. Ein 27-jähriger Mitarbeiter kam der Frau entgegen und testete das Gerät auf eventuelle Schäden. Hierzu befüllte er den Wasserkocher mit Wasser und schaltete es ein. Da das Gerät einwandfrei funktionierte, gab es keinen Reklamationsgrund. Als er dies der 47-Jährigen mitteilte, wurde die Frau so zornig, dass sie den Wasserkocher griff und versuchte das heiße Wasser über den Mitarbeiter zu schütten. Der konnte sich mit einem Sprung zur Seite retten und der Frau anschließend den Wasserkocher abnehmen.

Nach einem Streitgespräch und der Erteilung eines Hausverbotes zog man die Polizei hinzu. Die 47-Jährige muss sich nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Alkoholisierter Mann legt sich mit Polizisten an und weitere Meldungen aus Ludwigsburg

Nachdem sich ein alkoholisierter 46-Jähriger am Mittwoch in Schwieberdingen mit Polizeibeamten anlegte, verbrachte er die Nacht in der Gewahrsamseinrichtung.

Eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Ditzingen wurde zunächst gegen 15:50 Uhr in der Markgröninger Straße von einem Passanten angesprochen und darauf hingewiesen, dass der Tatverdächtige ihn zuvor angepöbelt hatte und mit Prügel drohte. Die Polizisten trafen dann auf den 46-Jährigen im Bereich eines Restaurants bei den Sportanlagen in der Markgröninger Straße. Bei Erkennen der Beamten kam er direkt bedrohlich auf sie zu und beleidigte sie schon von Weitem. Während der Personalienfeststellung folgte er nicht den Anweisungen und unterschritt immer wieder Gewalt androhend den Sicherheitsabstand zu den Einsatzkräften. In der Folge mussten die Polizisten den Tatverdächtigen zu Boden bringen und mit Handschließen fesseln. Am Boden liegend beleidigte er die Beamten fortwährend. Aufgrund seines Verhaltens und der Aussage einer hinzugekommenen Angehörigen war damit zu rechnen, dass der 46-Jährige in diesem Zustand weiter Passanten anpöbeln würde. Während des Transports zum Polizeirevier Ditzingen setzte der Mann seine Beleidigungen fort und drohte einem der Polizisten in den Kopf zu schießen. Ein dort durchgeführter Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von rund 2,6 Promille.

Nach Anordnung des Beseitigungsgewahrsams durch eine Bereitschaftsrichterin brachten die Polizisten den 46-Jährigen in die Gewahrsamseinrichtung beim Polizeirevier Leonberg. Auf der Fahrt dorthin versuchte er noch die Beamten zu bestechen, damit diese die Handschließen öffnen und ihn gehen lassen.

Markgrönigen: kompletter Zigarettenautomat gestohlen

In der Nacht zum Donnerstag schlugen noch unbekannte Täter im Hans-Grüninger-Weg in Markgröningen zu. Den Unbekannten gelang es einen kompletten Zigarettenautomaten von seinem Standpfosten zu entfernen. Lediglich der Pfosten blieb zurück. Der Automat samt den enthaltenen Zigarettenpackungen und des Bargelds haben einen Wert von knapp 4.000 Euro. Die derzeitigen Ermittlungen deuten darauf hin, dass der Automat in den frühen Morgenstunden entwendet wurde. Zeugen, die Verdächtiges beobachtet haben, werden gebeten, sich unter Tel. 07145 9327-0 beim Polizeiposten Markgröningen zu melden.

Bietigheim-Bissingen: 24-Jähriger in Asylunterkunft schwer verletzt

Noch unklar sind die Umstände eines körperlichen Angriffs, der sich am Donnerstag gegen 01:35 Uhr in der Geisinger Straße in Bietigheim zugetragen hat. Nach bisherigen Erkenntnissen habe ein 24-Jähriger in einer Asylunterkunft mit weiteren Bewohnern Alkohol konsumiert. Im Anschluss soll der 24-Jährige eingeschlafen sein. Als er wieder wach wurde, stellte er Verletzungen und eine Schnittwunde an seinem Kopf fest. Aufgrund dessen ging er zu einem Sicherheitsdienstmitarbeiter, der im Anschluss die Polizei über den Vorfall informiert hatte. Ein hinzugezogener Rettungsdienst brachte den schwer verletzten 24-Jährigen im weiteren Verlauf in ein Krankenhaus. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein 31-jähriger Mitbewohner mutmaßlich als Täter infrage kommt. Dieser hatte aber bei Eintreffen der Einsatzkräfte die Asylunterkunft bereits verlassen. Mehrere Streifenwagenbesatzungen führten anschließend Fahndungsmaßnahmen, in die auch ein Polizeihubschrauber eingebunden war, durch. Die intensive Suche führte allerdings nicht zur Ergreifung des Tatverdächtigen. Die genauen Tatumstände der gefährlichen Körperverletzung sind derzeit Gegenstand kriminalpolizeilicher Ermittlungen.

Ludwigsburg: PKW-Reifen zerstochen

Eine unschöne Überraschung wartete am Donnerstagmorgen auf den Besitzer eines BMW, der zwischen Mittwoch 18.00 Uhr und Donnerstag 09.45 Uhr in der Bismarckstraße in Ludwigsburg abgestellt war. Ein bislang unbekannter Täter hatte alle vier Reifen des PKW zerstochen, so dass ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro entstand. Hinweise nimmt das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, entgegen.

Besigheim: Peugeot im Laufe des Februars dreimal beschädigt

Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, sucht Zeugen, die Hinweise zu Sachbeschädigungen geben können, die sich im Laufe des Februars in der Ulrichtstraße in Besigheim ereigneten. Offenbar hat es ein noch unbekannter Täter auf einen dort geparkten Peugeot abgesehen. Der PKW wurde zwischen dem 06. und 07. Februar das erste Mal zerkratzt (wir berichteten am 08. Februar). Die zweite Tat ereignete sich zwischen dem 10. und 15. Februar. Das dritte Mal schlug der Unbekannte in der Nacht vom 26. auf den 27. Februar zu. Der entstandene Gesamtsachschaden wurde auf rund 5.000 Euro geschätzt.

Ludwigsburg: Unklare Unfallsituation – Polizei sucht Zeugen

Am Mittwoch ereignete sich gegen 16:20 Uhr in der Friedrichstraße in Ludwigsburg ein Verkehrsunfall, zu dem die Polizei nun noch Zeugen sucht. Ein 31-jähriger VW-Lenker befuhr die L 1140 (Friedrichstraße) stadtauswärts. Zeitgleich war ein 55-jähriger Pedelec-Fahrer im Erlenweg unterwegs und wollte über die Landesstraße in die Brünner Straße einfahren. Im weiteren Verlauf kam es, obwohl die Kreuzung ampelgeregelt ist, zu einem Zusammenstoß der beiden Verkehrsteilnehmer. Hierbei wurde der 55-Jährige leicht verletzt und vorsorglich mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 2.500 Euro. Um den genauen Unfallhergang klären zu können, sucht das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, nach Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und Hinweise zur Ampelschaltung geben können.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Lockdown wird bis 28. März verlängert – je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten

Nach einem rund neunstündigen Gesprächsmarathon haben Bund und Länder am späten Mittwochabend den weiteren Corona-Fahrplan bis Ende März bekanntgegeben. Der Lockdown wird demnach erneut bis 28. März verlängert – allerdings mit vielen Öffnungsmöglichkeiten je nach Infektionslage. Außerdem dürfen einige Geschäfte wieder öffnen und bei Treffen sind ab kommender Woche wieder mehr Kontaktpersonen erlaubt. Ab der kommenden Woche übernimmt zudem der Bund die Kosten für einen Corona-Schnelltest pro Woche für jeden Bürger.

Geplante Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie Foto: Bundesregierung

Hier die Beschlüsse des Gipfels im Überblick:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben bestehen. Der Lockdown wird grundsätzlich bis zum 28. März 2021 verlängert.

2. Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

In Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse). Danach wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

3. Nachdem erste Öffnungsschritte im Bereich der Schulen und Friseure sowie einzelne weitere Öffnungen in den Ländern bereits vollzogen wurden, werden nunmehr in einem zweiten Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich

    • Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen.
    • Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur– nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
    • Zugleich werden alle geöffneten Einzelhandelsbereiche die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherstellen.

4. Einen dritten Öffnungsschritt kann ein Land in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen gehen:

a. Wird in dem Land oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:

  • die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm;
  • die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten;
  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in dem Land oder der Region an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen an, wird ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in den geöffneten Bereichen nach Ziffer 6b verfahren.

b. Wird in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:

  • die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann.
  • die Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung;
  • Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.

Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Absprachen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

5. Der vierte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat:

a. Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen vorsehen:

  • die Öffnung der Außengastronomie;
  • die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos;
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.

b. Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage- Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen:

  • Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
  • die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest;
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Steigt 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohne an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

6. Der fünfte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat:

a. Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des vierten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen vorsehen:

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Außenbereich;
  • Kontaktsport in Innenräumen

b. Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen:

  • die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einer bzw. einem weiteren für jede weiteren 20 qm;
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testerfordernis).Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die hier noch nicht benannten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22. März 2021 im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren beraten.

red

Quelle: Bundesregierung.de