Von Uwe Roth
Die Stadt Ludwigsburg hat eine für Freitagnachmittag angemeldete Versammlung in Form eines Autokorsos verboten. Diese sollte in Ludwigsburg beginnen und während des abendlichen Berufsverkehrs durch mehrere Kommunen führen. Doch der Veranstalter der Demo nimmt die Absage nicht hin und will das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entscheiden lassen. Bereits am ersten Freitag im Februar hatten Gegner der Corona-Auflagen während der Rush-Hour die Innenstadt mit etwa 300 Fahrzeugen blockiert. Eine große Zahl der Demoteilnehmer hielt sich nicht an die zuvor mit der Stadt und der Polizei abgesprochenen Auflagen. Viele Fahrzeuge waren mit mehr als zwei Personen besetzt. Laut hupend fuhren sie auch durch Wohngebiete, was ihnen untersagt worden war.
Ungeachtet den noch ausstehenden Gerichtsurteils bereitet das Polizeipräsidium Ludwigsburg in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde laut einer Mitteilung „verkehrs- und ordnungspolizeiliche Maßnahmen vor“. Die Behörden haben angekündigt, einen „möglichst störungsfreien Verlauf der Versammlung gewährleisten und Verkehrsbehinderungen so gering wie möglich halten zu wollen“.
Sofern die Versammlung stattfinden kann, werde sie mit Auflagen verbunden sein, die von den Versammlungsteilnehmenden beachtet werden müssten, so ein Polizeisprecher. Die Polizei werde auf deren Einhaltung achten und Verstöße dokumentieren. „Wer gegen Auflagen verstößt – etwa durch andauerndes Hupen in bewohnten Bereichen – muss mit Konsequenzen rechnen, die von einem Bußgeld über den Ausschluss von der Versammlung bis zur Beschlagnahme des Fahrzeugs reichen können“, heißt es in der Mitteilung von Donnerstagabend.
Sollte die Verbotsentscheidung verwaltungsgerichtlich bestätigt werden, dann werde die Polizei diese auch durchsetzen, bekräftigte der Sprecher.