Corona-Krise: Deutsche Exporte brechen um 9,3 Prozent ein

Im Jahr 2020 wurden von Deutschland Waren im Gesamtwert von 1 204,7 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 1 025,6 Milliarden Euro importiert. Die Rückgänge bei den Exporten um 9,3 % und bei den Importen um 7,1 % gegenüber 2019 waren export- und importseitig die höchsten Rückgänge eines Jahres im Vorjahresvergleich seit der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009. Damals waren die Exporte um 18,4 % und die Importe um 17,5 % gegenüber 2008 zurückgegangen. Das meldete das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag.

Die Außenhandelsbilanz schloss im Jahr 2020 mit einem Überschuss von 179,1 Milliarden Euro ab. Damit sank der deutsche Exportüberschuss im vierten Jahr in Folge. Ein niedrigerer Exportüberschuss als im Jahr 2020 wurde letztmalig im Jahr 2011 mit einem Saldo von +158,7 Milliarden Euro nachgewiesen. Im Jahr 2019 hatte der Saldo in der Außenhandelsbilanz +224,0 Milliarden Euro betragen.

Wichtigste Handelspartner im Jahr 2020

Im Jahr 2020 gingen die meisten deutschen Waren in die Vereinigten Staaten. Obwohl die Exporte dorthin gegenüber 2019 um 12,5 % auf 103,8 Milliarden Euro zurückgingen, belegten die Vereinigten Staaten damit erneut Rang 1 der wichtigsten Abnehmerstaaten für deutsche Exporte. Auf den Rängen 2 und 3 lagen die Volksrepublik China mit 95,9 Milliarden Euro (-0,1 % zum Vorjahr) und Frankreich mit 91,0 Milliarden Euro (-14,6 %).

Die meisten Importe kamen im Jahr 2020 aus der Volksrepublik China. Von dort wurden Waren im Wert von 116,2 Milliarden Euro importiert (+5,6 % gegenüber Vorjahr). Auf Rang 2 der wichtigsten Importstaaten lagen die Niederlande mit Importen in Höhe von 88,4 Milliarden Euro (-9,6 %). Rang 3 belegten die Vereinigten Staaten mit einem Wert von 67,8 Milliarden Euro (-5,0 %).

red

Bilanz 2020 der Staatlichen Schlösser und Gärten: 66 Prozent weniger Besucher als 2019

Insgesamt 1,32 Millionen Menschen haben im Jahr 2020 die Schlösser, Klöster, Burgen und Gärten des Landes besucht. In der Corona-Pandemie stand das Entwickeln und Bewahren der Kulturliegenschaften besonders im Vordergrund, auch die Digitalisierung wurde vorangetrieben. Das meldete das Kultusministerium am Montag.

Wesentliche Aufgabe der Staatlichen Schlösser und Gärten (SSG) Baden-Württemberg ist es, insgesamt 62 historische Monumente des Landes für Besucherinnen und Besucher zu öffnen. Doch die Corona-Pandemie machte 2020 zeitweise Schließungen und umfangreiche Infektionsschutz-Maßnahmen erforderlich. Das schlug sich auf die Zahl der Besucherinnen und Besucher nieder: Im vergangenen Jahr besuchten nach Angaben des Ministeriums insgesamt 1,32 Millionen Menschen die Monumente.

Entwicklungsschub in der Pandemie

Das sind 66 Prozent weniger als 2019, als knapp 3,9 Millionen Gäste gezählt wurden. Die Beschäftigten der SSG nutzten die vergangenen Monaten jedoch, die weiteren Aufgaben voranzutreiben: das Entwickeln und Bewahren der Monumente. Auch die Digitalisierung erfuhr einen deutlichen Schub. „Die historischen Monumente des Landes sind absolut sehens- und erlebenswert – und wir wollen das möglichst vielen Menschen möglich machen. Doch die Pandemie lässt uns keine Wahl. Die Schließungen waren notwendig, der Gesundheitsschutz geht vor”, sagte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett. „Die Staatlichen Schlösser und Gärten haben die Zeit der Beschränkungen genutzt und die Monumente ein Stück mehr zukunftstauglich gemacht.”

Beispielsweise sei die Wiederherstellung der königlichen Wohnungen in Schloss Ludwigsburg in den originalen Zustand vom Beginn des 19. Jahrhunderts gut vorangekommen. Beim größten Restaurierungsprojekt der SSG werden noch bis 2023 insgesamt 35 Räume saniert. Im Schlossgarten Schwetzingen gab es im vergangenen Jahr umfangreiche Untersuchungen zur Anpassung historischer Gärten an den Klimawandel. Und für das Schloss Mannheim und das Schloss Favorite in Rastatt konnten Original-Ausstattungen erworben werden: Eine Standuhr, die im 18. Jahrhundert in der Werkstatt des Hofuhrmachers Möllinger entstand, wird in Zukunft in Mannheim zu sehen sein. Nach Rastatt kehrte eine kostbare Porzellankanne aus der frühen Zeit der Manufaktur Meißen zurück, die einst Teil der markgräflichen Sammlung war.

Digitalisierung der Kulturliegenschaften

„Die Digitalisierung von Kulturliegenschaften ist seit Jahren ein Schwerpunkt der Arbeit der SSG”, stellte Splett fest. „Dank vielfältiger Aktionen in den sozialen Medien und virtueller Rundgänge etwa durch das Neue Schloss Meersburg, Kloster Maulbronn und Schloss Weikersheim musste 2020 niemand ganz und gar auf Eindrücke aus den Monumente des Landes verzichten.” Für den Einsatz im Unterricht zu Hause entstanden in Schloss Ludwigsburg kurze Videos. Sie sind der erste Baustein eines digitalen Begleitangebots für die Grundschulen in der Region. Darüber hinaus wird ein Multimedia-Guide vorbereitet, der ab 2022 in den SSG-Monumenten zum Einsatz kommen soll.

Nach den intensiven Arbeiten hinter den Kulissen sieht die Staatssekretärin die Schlösser, Gärten, Klöster und Burgen bestens vorbereitet für die Zeit, zu der die Infektionslage eine Wiederöffnung zulässt: „Unsere historischen Stätten sind im vergangenen Jahr noch authentischer und attraktiver geworden. Die Menschen werden sicher die eine oder andere neue Entdeckung machen, wenn sie die Monumente wieder vor Ort erleben können.”

Beliebte Ausflugsziele

Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sind mit 62 Schlössern, Klöstern, Burgen und Gärten Marktführer der historischen Besuchermonumente im Südwesten. In den Jahren vor der Pandemie haben jeweils zwischen 3,5 und 4 Millionen Menschen die Monumente besucht. 2020 mussten sie wegen des Infektionsschutzes zunächst im Frühjahr und wieder seit Ende Oktober geschlossen werden. Zwischen Mai und Oktober waren Öffnungen möglich – allerdings bei eingeschränkten Besucherzahlen. Auch Veranstaltungen wie Konzerte und Feste mussten weitgehend entfallen.

red

Deutlicher Rückgang: RKI meldet am Dienstag 3379 Neuinfektionen und 481 Todesfälle

Die Lage in Deutschland am Dienstag 09.02. :

Die Gesundheitsämter registrierten am Dienstag deutlich weniger Corona-Neuinfektionen: Das RKI verzeichnet im Vergleich zur Vorwoche einen deutlichen Rückgang der Neuinfektionen und auch bei den Todesfällen. Binnen 24 Stunden wurden weitere 481 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Außerdem wurden 3.379 neue Corona-Infizierte übermittelt. Vor genau einer Woche waren noch 6.114 Neuinfektionen und 861 Todesfälle registriert worden. Gestern waren es 4.535 Corona-Fälle. (Stand: 09.02.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.291.924 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 61.156 Das sind 481 mehr als am Vortag. Rund 2.057.300 (+16.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 09.02.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) sinkt laut RKI auf 72,8. Am Vortag lag der Wert bei 76. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red

Verbandskasten benötigt Updates

Hand aufs Herz: Wann haben Sie zuletzt in Ihren Verbandskasten geschaut? In vielen älteren Autos befinden sich diese Boxen seit Jahren, ohne überprüft zu werden. Oft ist dann das Verfallsdatum der Utensilien abgelaufen. Bei einer Verkehrskontrolle könnte es deshalb Ärger geben.

Laut Paragraph 35h der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat jeder Autofahrer einen Verbandskasten mitzuführen. Für Kraftfahrzeuge mit mehr als 22 Plätzen sind sogar zwei Erste-Hilfe-Koffer vorgeschrieben. Nur Motorradfahrer sind nicht verpflichtet, Verbandsmaterial dabei zu haben. Wer gegen diese Vorschrift verstößt oder wer mit einem veralteten Verbandskasten erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Auch zum Inhalt der Verbandskästen macht die StVO genaue Vorgaben: Seit 2014 dürfen nur noch solche verkauft werden, die der DIN-Norm Nr. 13164 genügen. Allerdings genüge nach den einschlägigen Regelungen der StVZO zum Mitführen jeder Verbandskasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfülle, erläutert der ADAC. Deshalb darf auch ein alter Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.

Was aber muss ein Verbandskasten, welcher der DIN-Norm Nr. 13164 entspricht, denn nun enthalten? Dazu gehören neben anderen Inhalten genau vorgeschriebene Heftpflaster, Verbandpäckchen, Wundschnellverbände, Kompressen und Fixierbinden, ferner Verbandtücher, Dreiecktücher, eine Rettungsdecke, Feuchttücher, Einmalhandschuhe sowie eine Erste-Hilfe-Anleitung.

Dass die Bestandteile eines ordnungsgemäß ausgestatteten Verbandskastens ein Verfallsdatum haben hängt damit zusammen, dass die Materialien, die steril sein müssen, dies auch bleiben sollen. In der Regel ist ein neu erstandener Verbandskasten vier Jahre haltbar. Nach dieser Zeit sollte er durch einen neuen ersetzt werden.

Um im Notfall schnell helfen zu können, sollten Autofahrer nicht nur regelmäßig überprüfen, dass ihr Verbandskasten den Vorschriften entspricht und nicht überaltert ist. Die Erste-Hilfe-Ausrüstung muss bei Bedarf auch schnell griffbereit sein. Deshalb verbietet es sich von selbst, den Verbandskasten beim Beladen des Autos im Gepäckraum weit unten zu verstauen. Denn wer erst seinen Kofferraum ausräumen muss, um an die Erste-Hilfe-Utensilien zu gelangen, verliert möglicherweise wertvolle Zeit.

Nicht in einem Kfz-Verbandskasten aufbewahrt werden sollten Medikamente jeder Art, auch keine Salben oder Schmerzmittel. Denn für die medikamentöse Behandlung eines Unfallopfers sind die professionellen Rettungskräfte zuständig. Um für den Notfall selbst gut gerüstet zu sein, empfiehlt es sich stattdessen, von Zeit zu Zeit seine Erste-Hilfe-Kenntnisse in einem entsprechenden Kurs aufzufrischen.

Lars Wallerang / glp

Corona: Unternehmen setzen weiter auf Büros

Homeoffice hin oder her: Unternehmen halten am guten alten Büro fest. Dies geht aus einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln hervor. Aus diesem Grund komme auch der Büromarkt gut durch die Corona-Krise. Ungeachtet des Homeoffice-Booms wollen lediglich 6,4 Prozent der Unternehmen in den kommenden zwölf Monaten ihre Bürofläche reduzieren.

Noch am ehesten wollen laut IW-Umfrage große Unternehmen mit über 250 Beschäftigten sowie Kanzleien, Beratungen und Wirtschaftsprüfer Flächen verringern, doch auch hier sind es weniger als zehn Prozent der befragten Firmen. “Büromieten und -preise haben früher sehr sensitiv auf Krisen reagiert”, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. Jetzt zeige sich der Büromarkt äußerst stabil.

Der erwartete Preisverfall im Markt für Büro-Immobilien sei im Jahr 2020 ausgeblieben. Die Mieten stiegen im vergangenen Jahr sogar leicht. Das liege auch daran, dass die meisten Unternehmen offenbar damit rechnen, nach der Coronakrise die Büros noch zu brauchen, vermuten die Wirtschaftsexperten. Zwei Drittel der Firmen hätten nicht vor, ihren Beschäftigten nach der Coronakrise mehr Homeoffice als zuvor zu ermöglichen.

Lars Wallerang / glp

Das Recht auf die private Ladestation

Der Weg zur privaten Ladestation ist für Wohnungseigentümer und Mieter in einem Mehrparteienhaus einfacher geworden. Sie haben jetzt das Recht, die Zustimmung der anderen Eigentümer oder des Vermieters zur Einrichtung einer Ladestation zu verlangen. Und dazu kommt auch noch eine staatliche Förderung.

“Seit 1. Dezember 2020 hat jeder Wohnungseigentümer Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft einer angemessenen baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum zustimmt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dient”, so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtschutz Leistungs-GmbH. Der entscheidende Punkt dabei: Auch wenn der Stellplatz selbst zum “Sondereigentum” des einzelnen Eigentümers gehört, zählen Kellerwände, Stromleitungen und Hausanschluss zum Gemeinschaftseigentum. Und daran müssen meist Veränderungen vorgenommen werden, um eine Ladestation einzurichten.

Ausgangspunkt ist der Beschluss der Eigentümerversammlung. Die hat ein Mitspracherecht, wie die Maßnahme durchgeführt werden soll. Die Kosten trägt der Wohnungseigentümer, der die Ladestation einrichten möchte. Daher empfiehlt Rassat, sich zunächst Mitstreiter in der Eigentümergemeinschaft zu suchen. Sind mehrere Eigentümer an Ladestationen interessiert, lassen sich die Kosten für notwendige Änderungen an der Elektrik teilen.

Auch Mieter profitieren von den jüngsten Gesetzesänderungen, sie können nun von ihrem Vermieter die Erlaubnis zur Einrichtung einer Ladestation verlangen. Verweigern kann er die Zustimmung gegenüber seinem Mieter nur, wenn ihm unter Abwägung der gegenseitigen Interessen der Einbau nicht zugemutet werden kann. Die Kosten für den Einbau trägt üblicherweise der Mieter.

“Wer sich eine private Ladestation einrichtet, profitiert von der staatlichen Förderung”, so die Rechtsexpertin. Das Interesse daran ist groß: Laut Bundesverkehrsministerium hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Förderbank des Bundes allein in der ersten Förderwoche über 90.000 private Ladepunkte bewilligt. Berechtigt sind Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter von Eigentumswohnungen sowie Mieter. Pro Ladepunkt gibt es einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro. Die Gesamtkosten dürfen allerdings nicht darunter liegen. Wichtig: Interessenten dürfen die Ladestation erst kaufen, nachdem der Antrag bewilligt wurde. Um die Förderung zu erhalten, gelten diese Voraussetzungen:

– Die Ladestation verfügt über eine Normal-Ladeleistung von elf kW.

– Der Strom kommt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien.

– Die Station ist mit einer “intelligenten” Steuerung ausgestattet, um eine Überlastung der örtlichen Stromnetze zu vermeiden.

Rudolf Huber / glp

Happy Birthday: Der Renault 4 wird 60

Sein Start war nicht mehr und nicht weniger als eine revolutionäre Sensation: Der Renault 4 stahl bei seiner Premiere vor 60 Jahren auf der Internationalen Automobil-Ausstellung selbst weit potenteren und luxuriöseren Messeneuheiten die Schau. Denn er war seinen Zeitgenossen in vielerlei Hinsicht weit voraus.

Der kastenförmige Franzose war nämlich die erste Kombi-Limousine weltweit mit vier Türen, großer Heckklappe, geräumigem Gepäckabteil sowie variablem Innenraum. “Und er war das erste Volumenmodell, das auf einem Baukastensystem mit Plattformstrategie basiert, noch eine Innovation mit Langzeitwirkung”, heißt es zum 60. Geburtstag bei Renault.

Zudem war der R 4 ist das erste Volumenmodell, das auf einem Baukastensystem mit Plattformstrategie basiert. Außerdem und quasi nebenbei auch noch der erste Renault mit Frontantrieb. Der Auftrag von Renault-Präsident Pierre Dreyfus, mit völlig freiem Kopf und einem leeren Blatt Papier das Auto quasi neu zu erfinden, erwies sich nach anfänglichem Widerstand der Ingenieure als visionäre Strategie.

Sie entwickelten nämlich bahnbrechende Lösungen wie die komplett zusammenfaltbare und vorklappbare Rückbank, die Revolverschaltung, die für einen durchgängig ebenen Wagenboden sorgte, und das geschlossene, komplett wartungsfreie Kühlsystem. Das Konzept des fortschrittlichen Franzosen war derartig erfolgreich, dass der R 4 31 Jahre lang und mehr als 8,1 Millionen Mal weitgehend unverändert vom Band rollte.

Rudolf Huber / glp

Schlaf-Hygiene verbessert die Nachtruhe

Ausreichende Nachtruhe ist gesund. Doch den guten Schlaf sollte man nicht dem Zufall überlassen. Denn es gibt Maßnahmen, Umgebung und Lebensweise so einzurichten, dass sie einer ungestörten Nacht zuträglich sind.

Dabei gilt aber auch: Jeder Mensch ist anders. “Das Schlafbedürfnis liegt bei den meisten zwischen sechs und neun Stunden”, sagt Prof. Dr. Kneginja Richter, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Leiterin der Schlafambulanz im Klinikum Nürnberg, im Apothekenmagazin “Diabetes Ratgeber”.

Eine Matratze, auf der man rückenbequem liegt, ist eine wichtige Voraussetzung für gesunden Schlaf. Förderlich ist es zudem, sich an regelmäßige Schlafens- und Aufstehzeiten zu halten. “Lüften Sie vor dem Zubettgehen kräftig durch und verbannen Sie Lichtquellen, Fernseher und Arbeitsunterlagen aus dem Schlafzimmer”, empfiehlt die Psychiaterin. Ebenso sollte abends auf dem Smartphone der Nachtmodus aktiviert sein – denn dadurch wird blaues Licht weggefiltert. Und: “Platzieren Sie den Wecker so, dass Sie die Uhrzeit nicht sehen können.”

Viel Sport soll der Schlafhygiene ebenfalls helfen – sofern man sich nicht direkt vor der Nachtruhe sportlich betätigt. Wechselduschen oder Wollsocken sorgen für warme Füße im Bett. Auch wichtig: “Essen Sie abends nicht zu üppig”, rät die Expertin. Proteinreiche Lebensmittel seien günstig. Bei Schlafproblemen sollte man zudem auf Alkohol verzichten und stattdessen lieber mit einem Gute-Nacht-Tee, einem Hörbuch, einem warmen Bad oder mit Entspannungsübungen relaxen.

Lars Wallerang / glp

77-Jähriger vermisst – Polizei sucht mit Bild

Seit Samstag, 6. Februar wird der 77-jährige Robert Karl E. aus Vaihingen/Enz vermisst. Er wurde zuletzt gegen 13:30 Uhr in Schwieberdingen gesehen und wollte von dort aus mit seinem schwarzen Mercedes C-Klasse mit Ludwigsburger Kennzeichen nach Hause fahren. Dort ist er jedoch nicht angekommen. Es ist derzeit nicht auszuschließen, dass sich der Vermisste in einer hilflosen Lage befindet.

Er ist ca. 183 cm groß und 100 Kilogramm schwer, hat graue Haare und ist Brillenträger. Der Vermisste trug zuletzt grau-blaue Arbeitskleidung.

Personen, die den Vermissten seit Samstag, 13:30 Uhr, gesehen haben oder Hinweise zu seinem derzeitigen Aufenthaltsort geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Ludwigsburg, Tel. 0800 1100225, in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

– EILMELDUNG – Nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg wird aufgehoben

Der Verwaltungsgerichtshof (VHG) in Mannheim hat am Montag bekannt gegeben, dass die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg mit Wirkung ab Donnerstag aufgehoben werden.

In dem unanfechtbaren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt. Dem Beschluss zufolge ist die von 20 Uhr bis 5 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen.

Beschluss Verwaltungsgerichtshof: 

red