Landkreis Ludwigsburg: Müllgebühren steigen wegen hoher Kosten der Entsorgung und Deponien

Von Uwe Roth

Die Müllgebühren im Landkreis Ludwigsburg steigen um 13,7 Prozent. Ein Vier-Personenhaushalt zahlte im vergangenen Jahr im Schnitt 190 Euro für die regelmäßige Abholung des Haus-, Bio- und Sperrmülls. Im laufenden Jahr 2021 werden es 216 Euro sein, also 26 Euro mehr. Ein Zwei-Personenhaushalt zahlt rund zehn Euro mehr. Das hat der Kreistag am Freitag nach einem langwierigen Entscheidungsprozess fast einstimmig beschlossen. Der Betrag, den ein Haushalt am Jahresende für den Abtransport des Mülls zu bezahlen hat, besteht aus drei Komponenten: einer Jahresgebühr, die nach der Zahl der Personen in einem Haushalt gestaffelt ist, der Größe des Restmüllbehälters sowie der Zahl der Leerungen. Die Jahresgebühren werden um zwölf und die Kosten der Leerungen um acht Prozent erhöht. Auch die Abholung des Biomülls wird zwischen 50 Cent und einem Euro teurer.

Für die zweite spürbare Preiserhöhung in Folge gibt es vor allem zwei Gründe: Restmüll wird verbrannt. Er darf nicht auf die Deponie. Doch die wenigen Anlagen zur thermischen Entsorgung sind beinahe ausgelastet. Es wird nach wie vor viel Müll produziert. Daher ist die Nachfrage groß, das Angebot zur Abnahme des Restmülls hingegen klein. Folglich können die Entsorger mangels Wettbewerbs hohe Preise durchsetzen.

Die Abfallwirtschaft des Landkreises (AVL) musste ein teures Angebot akzeptieren, weil es trotz zweimaliger Ausschreibung keinen zweiten Anbieter mit günstigeren Konditionen gegeben hatte. So steigt laut dem Wirtschafts- und Finanzplan der AVL der Aufwand für die Entsorgung von insgesamt 23,7 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 25,3 Millionen laufenden Jahr 2021. Das ist ein Mehrbetrag von 1,5 Millionen Euro innerhalb eines Jahres. Zum Vergleich: 2017 lag die Summe noch bei 21,8 Millionen Euro.

Weiterer Kostentreiber bei den Müllgebühren sind die Deponien des Landkreises: Für die Stilllegung und Nachsorge waren bislang 33 Millionen Euro kalkuliert worden. Diesem Betrag entsprechend wurden Rücklagen gebildet. Ein neues Gutachten ergab jedoch, dass die tatsächlichen Kosten bei 125 Millionen Euro liegen werden. Es fehlen 92 Millionen Euro, um Entsorgungssünden aus der Vergangenheit zu begleichen. Noch bis in die 1980er Jahre hinein landete fast jeglicher Abfall auf der Deponie. Nun drohen flüssige Giftreste ins Grundwasser zu geraten. Ohne eine aufwendige Abdichtung wären die Müllhalden von früher eine tickende Zeitbombe, die keiner haben will.

Im Kreistag bestand folglich Einigung, dass die Millionenbeträge für die Nachsorge notwendig seien. Die Kreispolitiker*innen waren sich anfänglich hingegen uneinig, wer für die Kosten aufzukommen habe: die Gebührenzahlenden oder die Kreiskasse. Gleich zwei juristische Gutachten kamen zu der Auffassung, dass die Nachsorge aus den Gebühreneinnahmen finanziert werden müsse und nicht dem Kreishaushalt angelastet werden dürfe. So wurde es im Kreistag am Freitag mehrheitlich beschlossen. Statt 2,5 Millionen Euro werden nun jährlich 3,5 Millionen auf die hohe Kante gelegt, um späte die Nachfolgekosten aufzufangen.

Das Aufkommen an Restmüll sinkt seit einigen Jahren leicht, weil diesem mehr Wertstoffe entnommen und recycelt werden. Manche Verbraucher sparen zudem Müll ein. Dennoch produziert jeder der rund 545800 Kreisbürger im Jahr etwa 140 Kilogramm Abfall. Das sind zusammen fast 76000 Tonnen. Dazu kommen der Verpackungsmüll, Papier, Kartonagen und Altglas. Das zusammen wird in den grünen Tonnen unabhängig vom Landkreis gesondert abtransportiert. Die Entsorgung des Verpackungsmüll ist für die Bürger gebührenfrei, doch nicht kostenlos. Sie ist bereits beim Einkauf mitbezahlt worden.

Christian Sußner ist im Landratsamt für die Abfallwirtschaft verantwortlich. Der Dezernatsleiter musste sich gegen den Vorwurf wehren, mit der Gebührentabelle stünde der Landkreis an der Spitze in der Region Stuttgart. Sußner verteidigte das Ludwigsburger Gebührenmodell. Auf den ersten Blick seien die Grundgebühren in den benachbarten Landkreisen günstiger. Doch die AVL biete für die höhere Grundgebühr mehr Serviceleistungen an. So würden Elektroschrott und Sperrmüll kostenlos abgeholt und entsorgt werden. In anderem Landkreisen würde dafür Extragebühren fällig. „Wir sind mitnichten teurer als andere Landkreise“, versicherte er den Kreistagsmitgliedern. Auch mit der jetzt beschlossenen Erhöhung der Gebühren werde dies weiterhin so bleiben.

Auf Herd vergessener Topf löst Großeinsatz in Ludwigsburg aus und weitere Meldungen aus dem Kreis

Ludwigsburg: Feuerwehreinsatz in der Friedrichstraße

Ein auf dem Herd vergessener Topf mit Kartoffeln fing am Freitagnachmittag gegen 17:00 Uhr in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Friedrichstraße Feuer. Als die 35 Jahre alte Bewohnerin in die Küche zurückkehrte, schlugen bereits Flammen aus dem Topf. Bei dem Versuch, den Brand mit einem nassen Lappen zu löschen, zog sie sich eine leichte Rauchgasintoxikation zu. Sie wurde deshalb vom Rettungsdienst zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Fünf Kinder, die sich mit der 35-Jährigen in der Wohnung aufhielten, konnten das Gebäude rechtzeitig verlassen. Sie blieben unverletzt. Der Topf wurde schließlich von der zwischenzeitlich alarmierten Feuerwehr Ludwigsburg, die mit sechs Fahrzeugen und 22 Einsatzkräften vor Ort war, gelöscht. An der Kücheneinrichtung entstand Sachschaden in Höhe von rund 1.000 Euro. Zu Beginn des Feuerwehreinsatzes musste die Friedrichstraße in beide Fahrtrichtung bis gegen 17:20 Uhr gesperrt werden. Dadurch kam es im Stadtgebiet Ludwigsburg kurzzeitig zu Verkehrsbehinderung.

Erdmannhausen: Trickdiebstahl am Geldautomat

Während eine ältere Dame am Freitagvormittag in einer Bankfiliale in der Mittelstraße bereits am Geldautomat stand um Geld abzuheben, betrat gegen 09:35 Uhr ein bislang unbekannter Mann mit den Worten “schnell Geld” den Vorraum und wedelte dabei wild mit einer Zeitschrift umher. Da die 78-Jährige davon ausging, dass es der Mann sehr eilig habe, brach sie ihren Abhebevorgang ab, um ihm die Benutzung des Geldautomaten zu ermöglichen. Nachdem der Unbekannte den Vorraum anschließend wieder verlassen hatte, stellte die Geschädigte schließlich fest, dass aufgrund einer vorausgegangenen Auszahlung in Höhe von mehreren hundert Euro, keine Abhebung mehr möglich war. Vermutlich war es dem Mann gelungen, die Geschädigte durch sein Verhalten derart abzulenken, dass er die Auszahlung unbemerkt veranlassen konnte. Bei dem Täter soll es sich um einen etwa 30 Jahre alten, schlanken Mann mit südländischer Erscheinung gehandelt haben. Er war etwa 170 bis 175 cm groß und trug zu Tatzeit einen dunklen Mantel sowie eine schwarze Kopfbedeckung und einen Mund-Nasen-Schutz. Er sprach gebrochen deutsch. Unmittelbar bevor er sich aus dem Vorraum entfernte, kam eine weitere Kundin hinzu, die den Täter ebenfalls gesehen haben müsste. Hinweise nimmt das Polizeirevier Marbach am Neckar unter der Rufnummer 07144 900-0 entgegen.

Steinheim an der Murr: Trickdiebstahl auf Supermarkparkplatz

Von einem bislang unbekannten Täter wurde ein 70 Jahre alter Mann am Freitagvormittag gegen 11:00 Uhr auf einem Supermarktparkplatz in der Steinbeisstraße angesprochen und gebeten, ihm eine 1 Euro Münze zu wechseln. Als der Geschädigte deshalb in seinem Geldbeutel nach Kleingeld suchte, griff der Mann unbemerkt in die Geldbörse und entwendete dabei drei 50 Euro Scheine. Der Täter entfernte sich anschließend zu Fuß in Richtung Tankstelle. Er war etwa 40 Jahre alt und hatte kurze braune Haare. Bekleidet war er mit einer dunkelblauen Jacke. Er sprach gebrochen deutsch. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 07144 82306-0 beim Polizeiposten Steinheim an der Murr zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

RKI: 980 Todesfälle und 18.678 Neuinfektionen – rund 6.000 Corona-Fälle weniger als in der Vorwoche

Deutschland ging am Mittwoch (16.12.) in den Shutdown und so ist die Lage am Samstag 16. Januar:

Das RKI meldet binnen 24 Stunden weitere 980 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind. Außerdem wurden +18.678 neue Corona-Infizierte übermittelt. Vergangenen Samstag (09.01.) waren +24.694 Corona-Neuinfektionen und 1.083 Tote verzeichnet worden. Gestern waren es 22.368 Corona-Fälle. (Stand: 16.01.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.019.636 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 45.974. Das sind 980 mehr als am Vortag. Rund 1.657.900 (+16.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 16.01.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt bei 139,2. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Laut dem RKI wurden bisher 961.682 Menschen in Deutschland geimpft. (Stand: 15.01.)

Eine Interpretation der Daten ist jedoch momentan schwierig, weil während der Weihnachtsfeiertage und um den Jahreswechsel herum wahrscheinlich weniger Menschen getestet werden und möglicherweise nicht alle Ämter ihre Daten übermitteln. Dadurch kann es laut RKI noch zu Nachmeldungen kommen.

red

Wie sicher sind Lebensmittel mit begrenzter Haltbarkeit?

Ein Päckchen Marzipan-Pralinen, eine Quarkspeise im Glas, Raclettekäse oder abgepackte Gänsebrust in Scheiben: Viele kulinarische Leckerbissen blieben rund um die Festtage in den Regalen und Kühltheken liegen. Nun werden sie, mit nahendem oder schon überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft verbilligt zum Kauf angeboten.

Viele Verbraucher sind aber unsicher, ob sie diese Ware problemlos konsumieren können. Doch dazu besteht kein Grund. “Lebensmittel sind oft auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus genießbar, deshalb dürfen Händler sie weiterhin verkaufen, wenn sie in Ordnung sind”, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Allerdings sollten Kunden folgende Aspekte beachten:

Bei abgepackten Lebensmitteln gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung an, bis zu welchem Zeitpunkt sie ihren Geschmack, Geruch und Nährwert behalten. Die Unbedenklichkeit und Genusstauglichkeit von Lebensmitteln hängt auch von der Empfindlichkeit des jeweiligen Produkts und von den Lagerbedingungen ab. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln – etwa bei frischem Geflügel oder Hackfleisch – ist ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben, nach dessen Überschreitung es nicht mehr verkauft und verzehrt werden sollte.

Kunden sollten auf die Preisauszeichnung bei reduzierten Lebensmitteln mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum und auf den Abzug des Rabatts an der Kasse achten. Die Preise müssen deutlich zu erkennen und dem Produkt zugeordnet sein, nur eine Rabattangabe in Prozent reicht nicht aus.

Falls sich das Produkt als nicht mehr als einwandfrei entpuppt, können Kunden auf die Herausgabe eines einwandfreien Ersatzes oder die Rückgabe des Geldes pochen. Verdorbene Lebensmittel sollten umgehend mit dem Bon an der Supermarktkasse reklamiert werden.

Lebensmittel, die sich in Sachen Haltbarkeit dem Ende zuneigen, sollten nach dem Öffnen der Verpackung genau in Augenschein genommen werden. Wird das Produkt nicht sofort verbraucht, kommt es auf die Lagerung an: Um es zu Hause nicht zu vergessen, gehört es in die erste Reihe des Lagerregals oder Kühlschranks.

Betrunkener 32-Jähriger überschlägt sich mit nicht zugelassenem Pkw

Bei einem Verkehrsunfall auf der Kreisstraße 1683 zog sich ein Seat-Fahrer am Freitagmittag schwere Verletzungen zu. Der unter Alkoholeinwirkung stehende 32-Jährige war mit seinem nicht zugelassenen Fahrzeug gegen 15:20 Uhr von Hohenhaslach kommend in Richtung Sersheim unterwegs und kam dabei in einer Rechtskurve aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit nach links von der Fahrbahn ab, wo sich der Seat mehrfach überschlug, im weiteren Verlauf gegen zwei Bäume prallte und schließlich auf der Fahrerseite zum Liegen kam.

Der Unfallverursacher konnte sich selbst aus dem Fahrzeug befreien. Er wurde an der Unfallstelle von einem Notarzt versorgt und anschließend vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Da er nicht unerheblich unter Alkoholeinwirkung stand, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Sein Führerschein wurde einbehalten. Zur Absicherung der Unfallstelle war die Feuerwehr Sersheim mit zwei Fahrzeugen und acht Wehrleuten im Einsatz. Der entstandene Sachschaden wurde auf insgesamt rund 7.000 Euro geschätzt.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Sind Seilbahnen die Zukunft?

Halten Seilbahnen in Zukunft Einzug in deutsche Städte? Von Luftschwebebahnen in den Bergen abgesehen, existieren in deutschen Städten bislang lediglich Seilbahnen in Berlin, Koblenz und Köln. Das könnte sich nun ändern, denn das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Stuttgarter Planungs- und Beratungsunternehmen Drees & Sommer SE gemeinsam mit der Verkehrswissenschaftlichen Institut Stuttgart GmbH (VWI) beauftragt, eine Studie über die Integration urbaner Seilbahnprojekte zu erarbeiten. Ergebnis soll ein Leitfaden für die “Realisierung von Seilbahnen als Bestandteil des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV)” sein, der in zwei Jahren vorliegen soll.

“Mit Studie und Leitfaden wollen wir Anreize setzen, eine nachhaltige Mobilität im urbanen Raum zu fördern und das öffentliche Verkehrssystem sinnvoll zu ergänzen”, erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger. “Unser Ziel ist, einen nationalen Standard für urbane Seilbahnen in Deutschland zu schaffen, an dem sich Städte und Kommunen orientieren können.” Denn trotz der “beachtlichen Erfolge und nachweislichen Vorteile” von Seilbahnen in vielen Metropolen weltweit gebe es in Deutschland “wenig Erfahrungen mit Seilbahnsystemen im urbanen Bereich”, heißt es in der Leistungsbeschreibung des BMVI.

Ein Bestandteil der gemeinsamen Studie ist es, die Seilbahnen in den Städten Medellin, La Paz, New York, Portland, Algier, Lissabon, Brest, Bozen, London und Ankara zu untersuchen. Im Fokus der Analyse stehen jeweils der Einsatzzweck der Seilbahn, der Planungsprozess, die städtebauliche Integration, die Verknüpfung mit dem übrigen ÖPNV und die Auswirkungen auf den Verkehr. Abgeleitet werden sollen daraus Erkenntnisse für mögliche Seilbahnprojekte in Deutschland.

In Deutschland gibt es bereits zahlreiche Überlegungen und unterschiedlich weit fortgeschrittene Vorhaben zum Bau von Seilbahnanlagen als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV, wie beispielsweise in Berlin, Bonn, Düsseldorf, Köln, München, Stuttgart oder Wuppertal. Ein Problem: Dass Seilbahnen auch über Wohnhäuser hinwegschweben müssten, stößt vielfach auf Widerstand der Anwohner.

Die Erfahrung zeigt allerdings: Ist die Seilbahn erstmal Teil des Nahverkehrs, steigt die Akzeptanz in der Bevölkerung schnell an. Ein Beispiel, wie gut eine Seilbahn ankommt, ist Koblenz. Anlässlich der Bundesgartenschau 2011 entstanden, sollte die dortige Seilbahn längst abgebaut werden. Eine Koblenzer Bürgerinitiative hatte sich dann für ihren Verbleib eingesetzt.

Andreas Reiners / glp

Die psychischen Folgen der Krise

Die psychischen Belastungen durch die Corona-Pandemie sind ungleichmäßig verteilt. Frauen und Familien mit Kindern machen die Einschränkungen besonders zu schaffen. So steht es in der Studie “Psychische Gesundheit in der Krise” der pronova BKK, für die 154 Psychiater und Psychotherapeuten in Praxen und Kliniken befragt wurden.

Bei Frauen sprechen 86 Prozent der Experten über mehr psychische Probleme, bei Männern 70 Prozent. Bei Familien mit Kindern haben 84 Prozent der Psychiater und Psychotherapeuten diese Entwicklung registriert. Zum Vergleich: Bei Familien ohne Kinder sind es nur 49, bei Alleinerziehenden sogar 92 Prozent. “In besonders belasteten Beziehungskonstellationen kann der Corona-Stress sogar zu Gewalthandlungen gegen die eigene Familie führen”, heißt es in der Studie. Denmach gehen 86 Prozent der Befragten davon aus, dass die Dunkelziffer häuslicher Gewalt sehr hoch ist.

“Wenn mehrere Stressfaktoren zusammenkommen, liegen die Nerven blank. Opfer von häuslicher Gewalt werden besonders häufig Frauen und Kinder – im Lockdown wächst diese Gefahr”, sagt Patrizia Thamm, Psychologin bei der pronova BKK.

Wenn Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen geschlossen oder im eingeschränkten Betrieb seien, könnten Kinder aus schwierigen Situationen zu Hause schlechter entkommen. Zudem blieben Gewalt oder Missbrauch häufiger unerkannt, weil die Frühwarnsysteme ausfallen: “Lehrer und Erzieher verlieren die Kinder aus dem Blick”, so Thamm.

Rudolf Huber / glp

Hitparade der unbeliebten Geschenke

Was lag unterm Weihnachtsbaum – und welche der Geschenke kamen nicht so besonders gut an? Das hat die Ankaufsplattform momox analysiert. Und zwar anhand der Bücher, CDs und DVDs, die jetzt weiterverkauft wurden und werden. Eine Hitparade der speziellen Art.

So häufig Sebastian Fitzeks jüngster Psychothriller “Der Heimweg” beim vergangenen Weihnachtsfest unter dem Tannenbaum gelandet ist, so häufig wurde er danach auch direkt wieder verkauft. Dies zeigt die momox-Datenauswertung. Auf Fitzeks Spitzenplatz folgt der aktuelle Krimi “Ohne Schuld” der Bestsellerautorin Charlotte Link, auf Rang drei Joanne K. Rowlings “Harry Potter und die Heiligtümer des Todes” (Band 7). Aber auch Bestseller aus den vergangenen Jahren wie etwa die Autobiografie “Becoming: Meine Geschichte” von Michelle Obama (Platz fünf) oder “Der Gesang der Flusskrebse” von Delia Owens (Platz sechs) wurden nach dem Weihnachtsfest häufig an momox verkauft.

Die langersehnten neuen Platten der Rockgrößen AC/DC und Bruce Springsteen “Power Up” und “Letter to You” fanden sich nicht nur häufig unterm Weihnachtsbaum, sie wurden nachher ebenso oft wieder weiterverkauft und zählen damit zu den unbeliebtesten Musikalben nach den Feiertagen. Auch Angelo Kelly & Familys Weihnachtsalbum “Coming Home for Christmas” wurde oft zum Fest verschenkt – und am dritthäufigsten wieder weiterverkauft.

Christopher Nolans Blockbuster “Tenet” kam kurz vor dem Weihnachtsfest 2020 auf DVD raus und landete prompt als Geschenk unter dem Tannenbaum. Nach den Feiertagen wurde die Scheibe am häufigsten weiterverkauft. Auch Disneys “Mulan” war zwar als Weihnachtsgeschenk beliebt, bei vielen Beschenkten hatte der Film aber schnell wieder ausgedient und wurde zu Geld gemacht. Auf Platz drei der Wiederverkäufe: “Downton Abbey – Der Film”.

Darf ich während der Arbeit zum Arzt?

Wer sich eine Erkältung, eine Magenverstimmung oder gar eine Grippe eingefangen hat, der geht morgens besser zum Arzt statt in die Firma. Gerade während der Pandemie wäre es geradezu fahrlässig, mit einschlägigen Symptomen zur Arbeit zu gehen. Doch für Arztbesuche während der Arbeitszeit gibt es auch in Corona-Zeiten Regeln.

– Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?

Zunächst einmal hat der Chef seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht. Demnach darf er ihnen nicht grundsätzlich verbieten, während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen, so der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer. Die Gründe müssen allerdings eindeutig sein, wie etwa heftige Zahnschmerzen, plötzlich einsetzendes Fieber oder ein kleinerer Unfall am Arbeitsplatz.

Wer in Teilzeit arbeitet, wird allerdings meist Probleme haben, einen triftigen Grund für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit zu finden. Im schlimmsten Fall müssen Teilzeitbeschäftigte damit rechnen, dass sie ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung verlieren oder die ausgefallene Arbeitszeit nachholen müssen.

Was gilt für das Home-Office?

Wenn Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, gelten die gleichen Regeln wie für das Büro: Wer zum Arzt muss, sollte einen Arztbesuch nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit planen.

Muss ich einen Arzttermin beim Chef begründen?

Abmelden ja, den Grund nennen, nein. Streng genommen sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, dem Chef zu verraten, was ihnen fehlt und warum sie zum Arzt gehen. Deshalb steht auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch keine Diagnose. Was der Chef jedoch einfordern darf, ist eine vom Arzt unterschriebene Bescheinigung über den Besuch.

Kann der Chef wegen eines Arztbesuchs den Lohn kürzen?

Geht ein Arbeitnehmer aus einem nachvollziehbaren Grund zum Arzt, muss der Arbeitgeber ihn bezahlt freistellen. Davon sind auch die Wegezeiten zum und vom Arzt betroffen.

Wann darf der Chef einen Arztbesuch während der Arbeitszeit verbieten?

Wenn eine sofortige Behandlung nicht nötig ist, kann der Arbeitgeber vom Mitarbeiter verlangen, seinen Arztbesuch in die Freizeit zu verlegen. Eine herausgefallene Plombe etwa oder Vorsorge- und Routineuntersuchungen wären typische Fälle.

Wie ist es bei regelmäßig nötigen Arztbesuchen?

Je häufiger ein Arbeitnehmer zum Arzt muss, desto größer ist natürlich sein Arbeitsausfall und damit wächst seine Pflicht, möglichst viele der Termine in die Freizeit zu verlegen. Vor allem, wenn die Notwendigkeit fragwürdig ist. Ein nierenkranker Arbeitnehmer, der mehrmals die Woche zur Dialyse geht, muss natürlich vom Chef freigestellt werden.

Rudolf Huber / glp

Generalprobe im Impfzentrum des Landkreises Ludwigsburg – Los geht’s aber erst am 22. Januar

Es sah alles echt aus: Impfwillige mit Mundschutz warteten vor dem Eingang geduldig in einer Schlange. In der Halle wurden sie registriert und bekamen einen Laufzettel mit QR-Code. Es folgte eine medizinische Beratung in Echtzeit. Sogar Spritzen gab es. Doch die waren ohne den begehrten Corona-Impfstoff. Denn alles war an diesem Donnerstagnachmittag lediglich eine Übung. Los geht es erst am Freitag, 22. Januar. Das Impfzentrum ist nicht nur für die Stadt Ludwigsburg, sondern für alle Kreisbewohner zuständig.

Für Landrat Dietmar Allgaier war die Generalprobe Gelegenheit, gemeinsam mit Ludwigsburgs Oberbürgermeister Matthias Knecht und dem Sozialbürgermeister Konrad Seigfried Medienvertretern das 1600 Quadratmeter große Impfzentrum des Landkreises vorzustellen. Es ist in einem ehemaligen Fernsehstudio im Westen der Stadt in der Grönerstraße 33 untergebracht. Das Zweckgebäude liegt verkehrsgünstig in Autobahnnähe mit einigen Parkplätzen auf dem Gelände. Auch Linienbusse halten in der Nähe. Das Deutsche Rote Kreuz hat angekündigt, für Senioren einen Fahrdienst einzurichten.

Die Impfwilligen waren an diesem Statisten, zahlreiche Mitarbeiter des Landratsamts, die sich freiwillig beteiligten, wie der Landrat betonte. Das medizinische Fachpersonal war hingegen echt. Das Impfzentrum hat in der Endstufe eine Kapazität 2500 Impfungen am Tag. Weil die Mengen anfangs beschränkt sein werden, für die ersten beiden Wochen erwartet der Landrat lediglich 2000 Impfdosen, liegt die Hochrechnung bei 160 Impfungen pro Tag. „Das ist so. Aber wir stehen am Start und nicht am Ende“, so Allgaier, der sich überzeugt zeigte, dass die Liefermengen nach und nach zunehmen werden.

Termine werden über die bundesweit geltende Nummer 116117 vergeben oder über die Webseite https://www.impfterminservice.de/impftermine. Die Termine für alle Kreisimpfzentren in Baden-Württemberg, also auch für das in Ludwigsburg, werden voraussichtlich ab dem Dienstag, 19. Januar freigeschaltet. „Eine andere Terminvergabe gibt es nicht“, stellt ein ‚Sprecher des Landrats klar. Für die Terminvergabe sei nicht der Landkreis zuständig. Höchste Priorität haben zu Beginn die über 80-Jährigen. Wer sich einen Termin besorgt, dieses Alter aber laut seinem Personalausweis noch nicht erreicht hat, kommt in die Halle nicht rein. Das Alter werde strikt kontrolliert, hieß es. Vetterleswirtschaft werde nicht möglich sein.

Andy Dorroch ist der Kreisbrandmeister. Aber als Katastrophenschutzbeauftragter ist er seit Wochen mehr damit beschäftigt, für einen reibungslosen Ablauf der Reihenimpfung zu sorgen. „Dummy-run“, nannte er den aufwendigen Probelauf unter Realbedingungen. „Wir haben den Ablauf sehr effektiv gestaltet“, so Dorroch. „Das Impfzentrum ist keine Wohlfühloase“, betonte er. Das Zentrum wird sieben Tage in der Woche von 7 bis 21 Uhr geöffnet sein. Die Belegschaft arbeitet im Zwei-Schichtbetrieb. Sicherheitskräfte bewachen rund um die Uhr die Impfvorräte, die in Containern bei minus 70 Grad Celcius untergebracht sind.

In der Halle sind zehn Impfstraßen eingerichtet, in denen der Ablauf derselbe ist: Nach der Registrierung schaut sich der Impfkandidat einen sechsminütigen Informationsfilm an. Sprache und Lautstärke kann er selbst wählen. Anschließend folgt ein Beratungsgespräch mit einem Arzt oder Ärztin. Das kann zwischen zehn und 30 Minuten, manchmal länger dauern. „Man kann jederzeit den Ablauf abbrechen und das Impfzentrum ohne Begründung wieder verlassen, falls Bedenken aufkommen sollten“, versicherte der Kreisbrandmeister. Die vorletzte Station ist die eigentliche Impfung durch einen Arzt. Zum Schluss kommt man in einen Wartebereich mit 70 Stühlen, in dem sich der Geimpfte eine halbe Stunde aufhalten soll, falls eine Nebenwirkung auftreten sollte. Der Bereich wird von Sanitätern, einem Arzt oder einer Ärztin überwacht. Es stünden genügend Ärzte*innen zur Verfügung. Ihre Anwesenheit wird mit 130 Euro vergütet.

Für die Impfwilligen ist der rund einstündige Durchlauf der Impfstraße unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Der Bund bezahlt den Impfstoff. Die Kosten für den Betrieb des Impfzentrums werden vom Land Baden-Württemberg gemeinsam mit den Krankenversicherungen getragen. Die mobilen Impfteams werden ab dem 22. Januar zuerst zu den Alten- und Pflegeheimen fahren. Über 80-Jährige, die zuhause leben, können wegen der beschränkten Impfmengen nicht besucht werden. In einer zweiten Phase sollen die Impfungen zu einem Großteil über die Arztpraxen abgewickelt werden.

Uwe Roth