Fahranfänger verwechselt Gas mit Bremse: 20.000 Euro Schaden und weitere Meldungen aus dem Kreis

Ludwigsburg: Brems- und Gaspedal verwechselt

Nachdem ein 18-Jähriger am Donnerstag gegen 17:45 Uhr im Kreuzungsbereich der Frankfurter und Markgröninger Straße in Ludwigsburg mutmaßlich das Gas- und Bremspedal seines Audi verwechselte, kam es in der Folge zu einer Kollision mit dem Ford eines 28-Jährigen und dem Lkw eines 51-Jährigen. Der Audi und der Ford waren nach dem Zusammenprall nicht mehr fahrtauglich und mussten abgeschleppt werden. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 20.000 Euro.

Vaihingen/Enz-Ensingen: Unbekannte stehlen Werbebanner

Unbekannte Täter haben in der Nacht zum Donnerstag in Ensingen an den Ortseingängen aus Richtung Illingen, Horrheim und Kleinglattbach die dort angebrachten Werbebanner zur Ankündigung des 950-jährigen Ortsjubiläums gestohlen. Die 200 x 50 cm großen Banner haben einen Wert von etwa 600 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Vaihingen/Enz, Tel. 07042 941-0, entgegen.

Bönnigheim: Exhibitionist aufgetreten – Kriminalpolizei sucht Zeugen

In der Strombergstraße in Bönnigheim entblößte sich ein bislang unbekannter Täter am Donnerstag gegen 23:50 Uhr und manipulierte an seinem Geschlechtsteil. Der Mann war einer Zeugin aufgefallen. Als diese den Tatverdächtigen ansprach, entfernte er sich in Richtung eines Fußwegs zur Freudentaler Straße.

Personenbeschreibung: etwa 175 bis 180 Zentimeter groß, trug eine dunkle Winterjacke, Bluejeans und dunkle Schuhe.

Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um weitere Zeugenhinweise unter der zentralen Rufnummer 0800 1100225.

BAB 81/Leonberg: Unfall im Engelbergtunnel

Am Donnerstag ereignete sich kurz nach 13.00 Uhr im Engelbergtunnel zwischen dem Autobahndreieck Leonberg und der Anschlussstelle Stuttgart-Feuerbach ein Unfall, bei dem insgesamt fünf Fahrzeuge beteiligt waren. Ein 57 Jahre alter Sattelzuglenker, der die Überleitung aus Richtung Karlsruhe kommend in Fahrtrichtung Heilbronn befuhr, wollte im Engelbergtunnel nach rechts wechseln. Vermutlich übersah er hierbei einen 67 Jahre alten VW-Fahrer und prallte mit diesem zusammen. Der VW drehte sich in der Folge vor den Sattelzug und schleuderte anschließen weiter nach links. Auf dieser Spur befand sich ein 31-Jähriger, der ebenfalls in einem VW saß. Dieser versuchte durch Abbremsen eine Kollision mit dem schleudernden VW zu verhindern, was ihm jedoch nicht gelang. Mehrere Fahrzeuge, die sich wiederum hinter dem VW befanden, bremsten hierauf ab. Ein 45 Jahre alter Peugeot-Fahrer bemerkte dies vermutlich zu spät und prallte in das Heck seines Vordermannes, ein 32 Jahre alten Audi-Fahrer. Da alle Fahrzeuge fahrbereit blieben, konnte die Unfallaufnahme auf einem nahegelegenen Parkplatz durchgeführt werden. Der entstandene Rückstau von rund sechs Kilometern Länge, löste sich im Zuge dessen zügig auf. Es entstand ein Gesamtsachschaden von rund 20.000 Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Rund-um-Service ab 18. Januar für impfberechtige Senioren mit Gehbehinderung im Kreis Ludwigsburg

LUDWIGSBURG. Für impfberechtigte Senioren bietet der DRK-Kreisverband ab 18. Januar einen Rund-um-Service zur COVID-19-Impfung an: Impfberechtigte Seniorinnen und Senioren, die gehbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können den Service über die Hotline-Nummer 07141 120222 in Anspruch nehmen: Das DRK vereinbart dann für die impfberechtigten Senioren beide Impftermine, organisiert den Transport zum Kreisimpfzentrum (KIZ) in Ludwigsburg und nach der Impfung vom KIZ wieder nach Hause. Die Fahrer begleiten die zu impfende Person bis ins KIZ. Das teilte das Landratsamt Ludwigsburg am Donnerstag mit.

Der Terminservice kann auch ohne Transport genutzt werden. Die Hotline berät die Anrufer auch zur Frage einer möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkasse sowie zu den Möglichkeiten eines Liegendtransports. Die Transporte finden unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen statt.

„Das ist ein wichtiges Angebot, das sicherlich von vielen Seniorinnen und Senioren, die zu Hause gepflegt werden oder auf Hilfe angewiesen sind, in Anspruch genommen wird. Ich bin dem DRK-Kreisverband Ludwigsburg für diese Initiative sehr dankbar“, sagt Landrat Dietmar Allgaier. Der Landrat hofft, dass es in naher Zukunft noch mehr solcher Angebote geben wird.

red

So klappt der “Click & Collect”-Einkauf

Im Internet bestellen, im Laden abholen: Durch die Corona-Pandemie ist der jetzt häufig wieder mögliche “Click & Collect”-Kauf beliebt geworden. Doch welche Art von Vertrag schließt man dabei ab, wie steht es um das bei Online-Käufen bekannte Widerrufsrecht?

– Widerrufs- und Rückgaberecht:

Wird das Produkt auf einer entsprechenden Internetseite (Online-Shop, Auktionsplattform) erworben, gilt das für Onlinekäufe übliche 14-tägige Widerrufsrecht. Die weiteren Umstände des Vertragsschlusses, wie etwa die Abholung im Laden oder auch die Bezahlart, spielen keine Rolle. Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht, so die Verbraucherzentrale NRW.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Ware nur über die Internetseite reserviert wird. Der Widerruf muss am besten per E-Mail, Fax oder Brief erklärt werden. Die bestellte Ware einfach nicht abzuholen oder zurückzusenden, gilt nicht als Widerruf.

Rückgabe oder -sendung:

Sollte der Kunde nach einem “Click & Collect”-Kauf von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, muss er die Ware nicht zurückzusenden, sondern kann sie laut der Verbrauchschützer am “Collect”-Ort, also im Laden, auch wieder abgeben. Alternativ ist es aber auch möglich, das Produkt per Paketdienst wieder zurückzusenden.

Die Kosten der Rücksendung trägt dann aber grundsätzlich der Kunde – es sei denn, der Händler bietet an, sie zu übernehmen. Dieser bleibt aber auch dann auf den Kosten sitzen, wenn er vor Vertragsschluss nicht darüber informiert hat, dass seine Kunden die Kosten einer Rücksendung selbst zahlen müssen.

Rudolf Huber / glp

Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg bleiben weiterhin geschlossen

Die Landesregierung hat sich am Donnerstag darauf verständigt, dass angesichts der immer noch zu hohen Infektionszahlen und der dynamischen Entwicklung Kitas und Grundschulen zunächst bis zum 31. Januar geschlossen bleiben.

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg zeigen noch keine wirkliche Entspannung. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 13. Januar in Baden-Württemberg bei 133 und damit höher als noch vor einer Woche. „Heute Morgen berichtet das Robert-Koch-Institut, gestern seien 1.244 Menschen an oder mit dem Coronavirus gestorben – die höchste Zahl seit wir von dieser Pandemie heimgesucht werden“, hob Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu Beginn seines Statements hervor. Auch läge der Reproduktionswert noch immer über 1 und damit gäbe es noch keinen Abwärtstrend.

„Gleichzeitig sehen wir uns mit Mutationen des Coronavirus aus Großbritannien und Südafrika konfrontiert, die nach Aussage der Wissenschaft deutlich ansteckender sind, und wir wissen noch nicht, wann und was genau da zusätzlich auf uns zukommt“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. „Auch in Baden-Württemberg sind erste Fälle aufgetreten. Wir müssen in den nächsten 14 Tagen durch genauere Untersuchungen, der sogenannten Sequenzierung des Virus, Erkenntnisse darüber gewinnen, ob sich die mutierte Variante in Deutschland und Baden-Württemberg ausgebreitet hat.“

Keine Lockerungen im Kita- und Schulbereich

Die aktuellen Zahlen erlauben es nicht, jetzt schon Lockerungen anzugehen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist daher mit der Kultusministerin Eisenmann übereingekommen, dass die Grundschulen und Kindertageseinrichtungen vorerst zu bleiben müssen. Daher bleiben Kitas und Grundschulen weiterhin zunächst bis zum 31. Januar 2021 geschlossen. „Wir haben es uns dabei nicht einfach gemacht. Die Zahl der Infektionen, die Entwicklung der Pandemie, das alles ist eminent wichtig“, so Kretschmann weiter. Man habe auf der anderen Seite aber auch die Auswirkungen der Schließungen der Einrichtungen im Blick.

„Kinder können sich nicht untereinander treffen, nicht gemeinsam spielen oder Sport treiben. Gerade die Grundschülerinnen und Grundschüler brauchen mehr als die Älteren den Präsenzunterricht. Und klar ist auch, je jünger die Kinder sind, desto mehr Betreuung brauchen sie, was wiederum zu Herausforderungen für die Eltern führt, wenn es zudem noch Arbeit – sei es außerhalb oder im Homeoffice – und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen gilt.“ Man wisse, dass diese Entscheidungen mit Härten verbunden sei – für Kinder und auch für Eltern, so Kretschmann.

Notbetreuung wird weiter angeboten

Für die kommende Zeit wird weiter eine Notbetreuung angeboten. Ministerpräsident Kretschmann appellierte aber an die Eltern, die Kinder nur im absoluten Notfall, wenn es nicht anders ginge, in die Notbetreuung zu geben.

„Klar ist, dass wir diese Situation, die Schließung der Schulen, insbesondere für die Kleinsten, nicht für unbestimmte Zeit durchhalten dürfen“, sagte Kretschmann. „Wir brauchen eine belastbare und baldige Perspektive für unsere Kleinsten – und für die Familien im ganzen Land – nicht nur für uns in Baden-Württemberg, sondern auch in den anderen Ländern.“ Er kündigte an, bei der der Bundeskanzlerin dafür zu werben, die Beratung der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin vorzuziehen und schon kommende Woche durchzuführen.

„Wir müssen davon ausgehen, dass wir den Lockdown verlängern müssen. Umso wichtiger ist es dann, die einzelnen Maßnahmen zu gewichten. Welche neuen, weiteren Maßnahmen können wir auflegen, wo kann man effektiv verschärfen, wo ist es in der Abwägung von Nutzen und Schaden erforderlich, eine Maßnahme zu beenden,“ erläuterte Kretschmann. Er werde dafür eintreten, das Anfang Februar, sofern es die pandemische Entwicklung irgendwie erlaubt und die Zahlen nicht relevant ansteigen, Grundschulen und Kindertageseinrichtungen eine Öffnungsperspektive erhalten. „Denn gerade bei den Kleinsten drohen bei zu langer Schließung der Grundschulen und Kitas die sozialen Schäden den pandemischen Nutzen zu übersteigen.“

Deshalb bereite man bereits Schritte vor, die gewährleisten, dass auch bei der Öffnung der Grundschulen und Kitas die Ansteckungs- und Übertragungsgefahr minimiert werden. „Dafür wird es ein wirksames Konzept mit Maßnahmen geben, die unsere Kinder und natürlich auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Erzieherinnen und Erzieher schützen“, so Kretschmann.

Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten

Kretschmann versprach sich an anderer Stelle für schärfere Maßnahmen einzusetzen. So sei die Homeoffice-Quote mit nur 14 Prozent gerade mal halb so hoch wie im Frühjahr. „Hier müssen wir mehr machen – die Verwaltungen, wie die Wirtschaft. Und hier geht auch mehr!“

Damit die Regeln in einem Unternehmen für alle klar sind, müssen auch Dinge wie der Arbeitsschutz geregelt sein. Die Auswirkungen einer Homeoffice-Verpflichtung sind so wesentlich, dass ein formelles Gesetz nötig ist. Für ein solches Gesetz gilt: Hier liegen die Kompetenzen beim Bund und nicht bei der Landesregierung.

Parallel bereite man bereits Schritte vor, die gewährleisten, dass auch bei der Öffnung der Grundschulen und Kitas die Ansteckungs- und Übertragungsgefahr minimiert werden. Maßnahmen, die unsere Kinder und natürlich auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Erzieherinnen und Erzieher schützen.

Zum Schluss appellierte Kretschmann auch nochmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, auch wenn noch schwierige Monate vor uns lägen, weiter durchzuhalten. „Auch wenn es uns allen schwerfällt, mir genauso. Halten Sie sich an die Regeln, befolgen Sie bitte die Maßnahmen. Jeden Kontakt, den wir vermeiden können, behindert die Ausbreitung des Virus, verhindert Leid und Tod“, so Kretschmanns abschließende Bitte.

red

RKI: 1.113 Todesfälle und 22.368 Neuinfektionen – mehr als zwei Millionen Corona-Infektionen

Deutschland ging am Mittwoch (16.12.) in den Shutdown und so ist die Lage am Freitag 15. Januar:

Das RKI meldet binnen 24 Stunden weitere 1.113 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind. Außerdem wurden +22.368 neue Corona-Infizierte übermittelt. Vergangenen Freitag (08.01.) waren +31.849 Corona-Neuinfektionen und 1.188 Tote verzeichnet worden. Gestern waren es 25.164 Corona-Fälle. (Stand: 15.01.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.000.958 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 44.994. Das sind 1.188 mehr als am Vortag. Rund 1.641.200 (+21.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 15.01.)

Laut dem RKI wurden bisher 842.455 Menschen in Deutschland geimpft. (Stand: 14.01.)

Eine Interpretation der Daten ist jedoch momentan schwierig, weil während der Weihnachtsfeiertage und um den Jahreswechsel herum wahrscheinlich weniger Menschen getestet werden und möglicherweise nicht alle Ämter ihre Daten übermitteln. Dadurch kann es laut RKI noch zu Nachmeldungen kommen.

red

Blutvergiftung: Infektion außer Kontrolle

Es kann ganz schnell gehen – und dann wird es eng: Blutvergiftung ist in Deutschland eine der häufigsten Todesursachen. Denn die Gefahr durch eine Sepsis wird oft zu spät erkannt. Dabei zählt in diesem Notfall jede Minute.

Auslöser einer Sepsis kann ein eitriger Zahn oder Zehennagel ebenso sein wie eine Lungen- oder Blasenentzündung, eine Verletzung, ein Mückenstich. “Der Ursprung ist immer eine örtlich begrenzte Infektion, meist ausgelöst durch Bakterien, seltener durch Viren oder Pilze”, heißt es im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

In aller Regel wird der Körper allein mit so einer Infektion fertig. Manchmal aber reicht die Kraft des Immunsystems nicht aus, um die Entzündung direkt an ihrem Entstehungsort zu beseitigen. Die Infektion gerät außer Kontrolle und zieht das Versagen von Organen nach sich.

Betrifft das Herz und Kreislauf, droht der septische Schock. Zwischen Vorstufe und Schock vergeht oft nicht viel Zeit. “Daher muss bei Verdacht auf Sepsis sehr schnell reagiert werden, um noch gegensteuern zu können. Sepsis ist ein Notfall”, betont Professor Mathias Pletz, Mitglied des Center for Sepsis Control and Care (CSCC) der Universitätsklinik Jena.

Die Symptome einer Sepsis können auch andere Ursachen haben. Zudem müssen nicht alle Symptome auftreten. Sofort ärztliche Hilfe holen sollte auf jeden Fall, wer sich mit einem Infekt oder einer Verletzung plötzlich sehr schlecht fühlt, Fieber oder Schüttelfrost und gelegentlich auch Untertemperatur hat. Eine Sepsis kann sich auch durch Atemnot, akute Flecken oder Verfärbungen der Haut, schnellen Herzschlag oder niedrigen Blutdruck zeigen.

Undeutliches Sprechen und Verwirrtheit sind ebenfalls mögliche Symptome einer Blutvergiftung. Auch wenn man sich nicht in der Lage fühlt, Wasser zu lassen, kann dies ein Hinweis auf eine Sepsis sein – oder das Gefühl, als ob man sterben müsse.

Rudolf Huber / glp

ADAC-Kritik an Stromer aus China: Großes Sicherheitsrisiko

Günstig bedeutet nicht immer gut. Das gilt auch für den Suda SA01, der für knapp über 10.000 Euro zu haben ist. Was auf den ersten Blick attraktiv klingt, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als großes Sicherheitsrisiko. Das ist das Ergebnis eines Checks sowie eines Crashtests des Suda SA01 durch den ADAC.

Das erste E-Auto des chinesischen Herstellers für den deutschen Markt ist seit Ende 2020 verfügbar und kostet abzüglich der staatlichen Förderungen nur 10.390 Euro. Die Untersuchung des ADAC zeigt aber: Die allgemeine Verarbeitung, die Fahreigenschaften und vor allem die Sicherheitsausstattung sind mehr als dürftig. Der Suda SA01 verfügt weder über Airbags oder ESP noch über Sicherheitssysteme wie einen Notbrems- oder Spurhalteassistenten. Das Fahrzeug darf in der EU nur verkauft werden, weil es im Rahmen einer Kleinserien-Zulassung auf den Markt kommt.

Die nahezu gänzlich fehlende passive Sicherheitsausstattung zeigt sich besonders im Crashtest. Bei einem versetzten Frontaufprall mit 64 km/h schlugen der Kopf und die Brust des Fahrers hart auf das Lenkrad, was im Ernstfall zu schwersten Verletzungen geführt hätte.

Auffallend: Die Beschädigungen am Fahrzeug waren nach dem Crash so groß, dass sich die Tür zum Fahrer nicht öffnen ließ. Der Suda verfügt außerdem über keine Schutzvorrichtungen, mit denen Rettungskräfte das Hochvoltsystem des Autos spannungsfrei schalten können. “Im Ernstfall wären wertvolle Minuten bei der Rettung der Insassen verloren gegangen, hinzu kommt das Risiko eines elektrischen Schlags”, so das Urteil.

Auch das Fahrverhalten wird kritisiert. Bereits ab etwa 70 km/h kommt das Fahrzeug beim Ausweichtest aufgrund des fehlenden ESP ins Schleudern und lässt sich nicht mehr abfangen. Eine gefühllose Lenkung und ein langer Bremsweg von durchschnittlich 42 Metern aus 100 km/h zahlen ebenfalls nicht gerade auf das Sicherheitskonto ein. Auch die Ladeeigenschaften lassen zu wünschen übrig. Die 40 kWh große Antriebsbatterie verspricht zwar eine akzeptable Reichweite von rund 200 Kilometern, die geringe Ladeleistung von nur drei kW an Wechselstrom beziehungsweise 22 kW an Gleichstrom sorgt jedoch für unzumutbar lange Ladezeiten.

Der ADAC kritisiert, dass der Hersteller die vereinfachte Typgenehmigung für Kleinserien ausnutzt, um ein Fahrzeug auf den Markt zu bringen, das deutliche Defizite bei der aktiven wie passiven Sicherheit aufweist. Auch die Hersteller von Kleinserienfahrzeugen sollten sich stets am aktuellen Stand der Technik orientieren.

Andreas Reiners / glp

Das müssen Sie zum Thema Leasing wissen

Wer nicht genug Geld für einen sofortigen Autokauf auf der hohen Kante hat, kann ein Auto auch leasen. 2019 waren laut Statista 42 Prozent aller Neuzulassungen in Deutschland Leasingfahrzeuge. Die ARAG-Experten klären zum Thema Leasing auf.

Beim Leasing handelt es sich um ein längerfristiges Mieten eines Pkw: Eine Leasingfirma stellt einem Kunden gegen eine monatliche Gebühr einen Wagen für eine begrenzte Laufzeit – üblicherweise zwischen zwölf und 24 Monaten – zur Verfügung.

Die wohl einfachste Leasingvariante ist das Kilometerleasing. Ähnlich wie beim klassischen Mietwagen werden eine Kilometerleistung und eine Laufzeit vertraglich festgelegt. Nach Ablauf der Laufzeit oder Erreichen der Kilometer gibt der Kunde den Wagen zurück. Wichtig zu wissen: Wer zu viel fährt, muss nachzahlen.

Das sogenannte Restwert-Leasing ist unter den vielen Leasingvarianten der Klassiker. Ist der Vertrag abgelaufen, hat das Fahrzeug noch einen Restwert. Je nach Vertragsbedingungen haben Kunden dann einige Optionen: Der Vertrag kann verlängert werden, wobei der Restwert erneut in Raten aufgeteilt wird. Der Kunde kann das Auto aber auch zurückgeben und gegebenenfalls einen neuen Vertrag mit einem neuen Pkw abschließen.

Obwohl Leasing an einen Mietkauf erinnern kann, gibt es eine Abgrenzung: Beim Leasing darf nicht feststehen, dass das Auto nach Vertragsende in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht. Das ist steuerrechtlich relevant: Beim Mietkauf wird der Kunde wirtschaftlicher Eigentümer und muss die anfallende Mehrwertsteuer zusammen mit der ersten Rate entrichten. Da beim Leasing die Leasingfirma Eigentümer bleibt, wird die Mehrwertsteuer auf die gesamte Laufzeit aufgeteilt.

Die allermeisten Leasingverträge beinhalten nur die Nutzung des Wagens: Für Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung und Reparaturen muss der Fahrer selber aufkommen. Es lohnt sich, pfleglich mit dem Wagen umzugehen: Bei Beulen, Kratzern und anderen Gebrauchsspuren muss man mit Nachzahlungen rechnen! In der Regel muss das Auto ja in einem altersgerechten Zustand zurückgegeben werden.

Was ist bei einem Diebstahl? Das Oberlandesgericht Hamm urteilte (Az.: 18 U 84/13), dass der Leasingnehmer das Risiko eines Fahrzeugdiebstahls trägt. Wird ein Leasing-Pkw gestohlen, übernimmt das normalerweise aber die Kasko-Versicherung.

Gute Nachrichten für Selbstständige und Firmen: Die monatlichen Leasingausgaben können als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Für rein private Leasingnehmer gilt das aber nicht.

Andreas Reiners / glp

Was am neuen Eigenheim wichtig ist

Die Bedürfnisse und Ansprüche verändern sich: Ein Garten oder zumindest ein Balkon und eine schnelle Internetverbindung sind während der Corona-Krise zu entscheidenden Kriterien bei der Immobiliensuche geworden. Der Trend zum Homeoffice macht sich bemerkbar.

Die Finanzierbarkeit des Miet- oder Kaufobjekts steht zwar gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten weiterhin ganz oben bei der Wohnungssuche. Sie ist für 59 Prozent der Betroffenen “sehr wichtig”. Doch bestimmte Ausstattungsmerkmale haben deutlich an Bedeutung gewonnen, ergab eine Studie des Immobilienportals DeinNeuesZuhause.de unter 1.000 Befragten.

So ist für 56 Prozent der Teilnehmer ein Rückzugsort im Freien “sehr wichtig” bei der Suche nach einem neuen Zuhause. Damit rangieren Garten oder Balkon auf Platz zwei der wichtigsten Suchkriterien. Knapp dahinter liegt der Wunsch nach einer guten Infrastruktur aus Einkaufmöglichkeiten, ärztlicher Versorgung sowie Kitas und Schulen (54 Prozent). Kaum weniger wichtig ist den Menschen bei der Wahl eines neuen Wohnobjekts ein leistungsstarkes Netz. 52 Prozent der Befragten messen dem inzwischen eine sehr hohe Relevanz zu. Damit liegt “schnelles Internet” sogar noch knapp vor der Objektgröße (51 Prozent).

“Die reine Quadratmeterzahl und andere klassische Kriterien wie Lage oder Zustand sind heute nicht mehr allesentscheidend”, sagt Thorsten Höge, Geschäftsführer des Immobilienportals. So seien derzeit auch Objekte gefragt, die außerhalb der Stadtgrenzen liegen oder umfangreicher renoviert werden müssen.

“Wer von zuhause arbeitet, braucht eine schnelle Internetleitung, um störungsfreie Videokonferenzen führen und größere Datenmengen verarbeiten zu können”, sagt Höge. Da dieser Trend auch nach der Pandemie anhalten werde, sollten Verkäufer, Makler und Vermieter dieses Merkmal langfristig stärker in den Fokus nehmen. So sei es durchaus eine Überlegung wert, schnelles Internet direkt in den Abfragekatalog von Suchportalen mit aufzunehmen.

Rudolf Huber / glp

Wirtschaft in Deutschland bricht um fünf Prozent ein

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2020 nach ersten Berechnungen um 5,0 % niedriger als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Der konjunkturelle Einbruch fiel aber im Jahr 2020 den vorläufigen Berechnungen zufolge insgesamt weniger stark aus als 2009 mit -5,7 %. Das gab das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag bekannt.

Corona-Krise traf Industrie und Dienstleistungsbereiche hart – nur das Baugewerbe legte zu

Die Corona-Pandemie hinterließ im Jahr 2020 deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Produktion wurde sowohl in den Dienstleistungsbereichen als auch im Produzierenden Gewerbe teilweise massiv eingeschränkt.

Im Produzierenden Gewerbe ohne Bau, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, ging die preisbereinigte Wirtschaftsleistung gegenüber 2019 um 9,7 % zurück, im Verarbeitenden Gewerbe sogar um 10,4 %. Die Industrie war vor allem in der ersten Jahreshälfte von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen, unter anderem durch die zeitweise gestörten globalen Lieferketten.

Besonders deutlich zeigte sich der konjunkturelle Einbruch in den Dienstleistungsbereichen, die zum Teil so starke Rückgänge wie noch nie verzeichneten. Exemplarisch hierfür steht der zusammengefasste Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe, dessen Wirtschaftsleistung preisbereinigt um 6,3 % niedriger war als 2019. Dabei gab es durchaus gegenläufige Entwicklungen: Der Onlinehandel nahm deutlich zu, während der stationäre Handel zum Teil tief im Minus war. Die starken Einschränkungen in der Beherbergung und Gastronomie führten zu einem historischen Rückgang im Gastgewerbe.

Ein Bereich, der sich in der Krise behaupten konnte, war das Baugewerbe: Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung nahm hier im Vorjahresvergleich sogar um 1,4 % zu.

Massiver Rückgang der in- und ausländischen Nachfrage

Auch auf der Nachfrageseite waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich sichtbar. Anders als während der Finanz- und Wirtschaftskrise, als der gesamte Konsum die Wirtschaft stützte, gingen die privaten Konsumausgaben im Jahr 2020 im Vorjahresvergleich preisbereinigt um 6,0 % zurück und damit so stark wie noch nie. Die Konsumausgaben des Staates wirkten dagegen mit einem preisbereinigten Anstieg von 3,4 % auch in der Corona-Krise stabilisierend, wozu unter anderem die Beschaffung von Schutzausrüstungen und Krankenhausleistungen beitrug.

Die Bruttoanlageinvestitionen verzeichneten preisbereinigt mit -3,5 % den deutlichsten Rückgang seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Dabei legten die Bauinvestitionen entgegen diesem Trend um 1,5 % zu. In Ausrüstungen – das sind vor allem Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – wurden im Jahr 2020 dagegen preisbereinigt 12,5 % weniger investiert als im Vorjahr. Die Investitionen in sonstige Anlagen – darunter fallen vor allem Investitionen in Forschung und Entwicklung – fielen ersten Schätzungen zufolge preisbereinigt um 1,1 %.

Die Corona-Pandemie wirkte sich auch auf den Außenhandel massiv aus: Die Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen gingen im Jahr 2020 erstmals seit 2009 zurück, die Exporte preisbereinigt um 9,9 %, die Importe um 8,6 %. Besonders groß war der Rückgang der Dienstleistungsimporte, was vor allem am hohen Anteil des stark rückläufigen Reiseverkehrs lag.

Stetiger Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt nach 14 Jahren beendet

Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahresdurchschnitt 2020 von 44,8 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 477 000 Personen oder 1,1 % weniger als 2019. Damit endete aufgrund der Corona-Pandemie der über 14 Jahre anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit, der sogar die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 überdauert hatte. Besonders betroffen waren geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stabil blieb. Vor allem die erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit dürften hier Entlassungen verhindert haben.

Erstes Finanzierungsdefizit des Staates nach 8 Jahren mit Überschüssen

Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2020 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 158,2 Milliarden Euro. Das war das erste Defizit seit 2011 und das zweithöchste Defizit seit der deutschen Vereinigung, nur übertroffen vom Rekorddefizit des Jahres 1995, in dem die Treuhandschulden in den Staatshaushalt übernommen wurden. Der Bund hatte mit 98,3 Milliarden Euro den größten Anteil am Finanzierungsdefizit, gefolgt von den Ländern mit 26,1 Milliarden Euro, den Sozialversicherungen mit 31,8 Milliarden Euro und den Gemeinden mit 2,0 Milliarden Euro. Gemessen am nominalen BIP errechnet sich für den Staat im Jahr 2020 eine Defizitquote von 4,8 %. Der europäische Referenzwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts von 3 % und die Zielgröße für die nationale Schuldenbremse wurden demnach deutlich verfehlt. Allerdings wurde die Anwendung beider Zielgrößen aufgrund der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 und 2021 ausgesetzt.

red