Kostenlose Schnelltests für Personal von Schulen und Kitas werden erweitert

Das Personal an Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege kann sich bis zum Ende der Osterferien auf freiwilliger Basis bis zu dreimal testen lassen. Die Tests sind, wie bisher, auch ohne Vorliegen von Symptomen möglich, das Land übernimmt die anfallenden Kosten. Das gab die Landesregierung an Donnerstag bekannt. 

Seit den Sommerferien hatte das gesamte Personal der Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege Anspruch auf ein mit bislang maximal viermaliger Testung pro Person, ohne dass entsprechende Symptome vorliegen mussten. Die Landesregierung hat beschlossen, diese freiwillige Testmöglichkeit mit je drei zusätzlichen Testmöglichkeiten je Person auszuweiten. Das Personal an Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege kann sich nun bis zum Ende der Osterferien am 11. April 2021 auf freiwilliger Basis bis zu dreimal testen lassen. Die Testungen können mittels PCR oder Antigen-Test durchgeführt werden. Sie sind wie bisher auch ohne das Vorliegen von Symptomen möglich, das Land übernimmt die anfallenden Kosten.

Drei zusätzliche Testmöglichkeiten bis zum Ende der Osterferien

Kultusministerin Eisenmann hatte sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass diese freiwillige Testmöglichkeit weitergeführt wird: „Das Testangebot ist ein zentraler Baustein für den Gesundheits- und Infektionsschutz an den Schulen, den Kindertageseinrichtungen und den Einrichtungen der Kindertagespflege. Die freiwilligen Tests sollen aber auch die Sicherheit und das individuelle Sicherheitsgefühl der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher erhöhen. Die Fortführung des Angebots ist mir deshalb ein wichtiges Anliegen“, sagt Eisenmann.

Testungen bei Auftreten eines COVID-19-Erkrankungsfalles

Ein weiterer Baustein der Teststrategie des Landes an den Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege sind Testungen bei Auftreten eines COVID-19 Erkrankungsfalles. Bei Auftreten eines Falles in einer Schule, Kindertageseinrichtung oder in einer Einrichtung der Kindertagespflege können Kontaktpersonen, die dort betreut werden oder tätig sind, auf SARS-CoV-2 getestet werden. Hierfür sollen Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen, um ein möglichst schnelles Ergebnis zu ermöglichen. Die namentliche Festlegung der Personen, denen eine Testung angeboten wird, erfolgt durch die zuständigen Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulleitungen beziehungsweise den Einrichtungsleitungen/-trägern. Auch werden künftig Apotheken vor Ort als zusätzliche Anlaufstellen für die Testungen einbezogen, um die Testkapazitäten für Schulen und Kitas nachhaltig auszuweiten, heißt es in der Meldung der Landesregierung.

Das Kultusministerium hat die Schulen, Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kindertagespflege nach eigenen Angaben heute über die Ausweitung der Testmöglichkeiten informiert. Darüber hinaus wurden den Schulen und Einrichtungen ein Handlungsleitfaden des Sozialministeriums zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen (PDF) übermittelt. Dieser Handlungsleitfaden soll eine einheitliche Vorgehensweise der Gesundheitsämter beim Auftreten von Fällen in Schulen und Kindertageseinrichtungen gewährleisten und den Schulleitungen bzw. den Leitungen und Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie den Kindertagespflegepersonen Informationen zum Vorgehen der zuständigen Behörden liefern.

red

Sperrung im Kreis Ludwigsburg wegen festgefahrenem Sattelzug

Ein ortsunkundiger 61-jähriger Sattelzuglenker wurde am Mittwoch gegen 21:40 Uhr in Ditzingen durch sein Navigationsgerät fehlgeleitet, so dass in der Folge die Polizei eine Straße sperren musste. Der Mann wollte eigentlich nach Höfingen, allerdings führte ihn sein Navigationsgerät auf Umwegen in den Bereich “Tonmühle” bei Ditzingen. Eine dortige Brücke konnte er dann mit seinem mit Gefahrgut beladenen Sattelzug aufgrund des Gewichtes nicht mehr überqueren. Bei dem Versuch rückwärts zu fahren, geriet die linke Fahrzeugseite von der Fahrbahn ab, der Sattelzug fuhr sich im nassen Untergrund fest und neigte sich seitlich.

Ein zur Bergung hinzugezogener Masterlift konnte aufgrund der örtlichen Gegebenheiten das Gefährt zunächst nur absichern. Für die Bergung des geladenen Gefahrguts ist ein Spezialtank notwendig. Das Polizeirevier Ditzingen sperrte die Strecke zwischen “Tonmühle” und “Fleischmühle” voll. Die Bergung und Streckensperrung dauert zur Stunde immer noch an.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Grundschulen und Kitas bleiben in Baden-Württemberg bis Ende Januar geschlossen

Grundschulen und Kitas bleiben bis mindestens 31. Januar geschlossen. Darauf haben sich heute Ministerpäsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Eisenmann verständigt.

Das Land Baden-Württemberg will Grundschulen und Kitas bis mindestens Ende Januar geschlossen halten und verzichtet angesichts der weiter sehr hohen Corona-Neuinfektionszahlen auf einen angedachten Sonderweg. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann einigten sich heute darauf, zunächst auf die vorzeitige Öffnung der Grundschulen und Kitas am 18. Januar zu verzichten.

red

Rotlicht missachtet – 60.000 Sachschaden und weitere Meldungen aus dem Kreis Ludwigsburg

Ludwigsburg: Unfall mit 60.000 Sachschaden

Vermutlich weil ein 34-Jähriger eine rote Ampel missachtete, ereignete sich am Mittwoch gegen 19.15 Uhr auf der Bundesstraße 27 in Ludwigsburg ein Verkehrsunfall. Der Mann war mit einem Opel auf der B 27 in Richtung Bietigheim-Bissingen unterwegs und wollte an der Anschlussstelle Ludwigsburg-Nord nach links auf die Autobahn 81 in Richtung Stuttgart abbiegen. Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr der Opel-Lenker mutmaßlich bei Rot in den Kreuzungsbereich ein und stieß dort mit einem entgegenkommenden 61-jährigen Mitsubishi-Lenker zusammen. Hierdurch entstand ein Gesamtschaden von rund 60.000 Euro. Beide Fahrzeuge waren in der Folge nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Ludwigsburg-Neckarweihingen: Vorfahrt missachtet

Am Mittwoch gegen 13.05 Uhr befuhr ein 20-Jähriger mit einem Mercedes Sprinter die Lehenstraße in Ludwigsburg-Neckarweihingen. Als er dort nach rechts in die Hauptstraße abbog, übersah er mutmaßlich aus Unachtsamkeit einen von rechts kommenden, vorfahrtsberechtigten 51 Jahre alten Linienbusfahrer. Der Fahrer des Linienbusses fuhr zu diesem Zeitpunkt an einem geparkten Fahrzeug vorbei. Aufgrund dessen war die Fahrbahn verengt und es kam schlussendlich zum Zusammenstoß beider Verkehrsteilnehmer. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 12.000 Euro geschätzt. Die Fahrzeuge blieben trotz Schäden fahrbereit.

Gerlingen: Unfallflucht

Ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker streifte vermutlich im Vorbeifahren einen in der Reiflestraße in Gerlingen abgestellten Lkw. Der Unfall muss sich zwischen Dienstag, 17:00 Uhr und Mittwoch 16:50 Uhr ereignet haben. Der Sachschaden wurde auf etwa 2.000 Euro geschätzt. Zeugenhinweise nimmt das Polizeirevier Ditzingen unter Tel. 07156 4352 0 entgegen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

 

Neuer Höchstwert: RKI meldet 1.244 Todesfälle am Donnerstag

Deutschland ging am Mittwoch (16.12.) in den Shutdown und so ist die Lage am Donnerstag 14. Januar:

Das RKI meldet binnen 24 Stunden weitere 1.244 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind. Noch nie sind so viele Menschen binnen eines Tages seit Beginn der Pandemie an den Folgen des Virus gestorben. Außerdem wurden +25.164 neue Corona-Infizierte übermittelt. Vergangenen Donnerstag (07.01.) waren +26.391 Corona-Neuinfektionen und 1070 Tote verzeichnet worden. Gestern waren es 19.600 Fälle. (Stand: 14.01.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.978.590 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 43.881. Das sind 1.244 mehr als am Vortag. Rund 1.620.600 (+23.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 14.01.)

Laut dem RKI wurden bisher 758.093  Menschen in Deutschland geimpft. (Stand: 13.01.)

Eine Interpretation der Daten ist jedoch momentan schwierig, weil während der Weihnachtsfeiertage und um den Jahreswechsel herum wahrscheinlich weniger Menschen getestet werden und möglicherweise nicht alle Ämter ihre Daten übermitteln. Dadurch kann es laut RKI noch zu Nachmeldungen kommen.

red

Höchststand bei unerlaubten Werbeanrufen

Die Zahl der bei der Bundesnetzagentur eingegangen Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe ist 2020 deutlich gestiegen. Nach 54.242 Meldungen im Jahr 2019 erreichte sie im vergangenen Jahr den Höchstwert von 63.273.

Besonders häufig betrafen die Beschwerden Werbeanrufe zu Versicherungs- und Finanzprodukten sowie zur Energieversorgung. Ein weiteres Kernthema bildeten aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements. “Die Beschwerden zu Telekommunikations-Dienstleistungen sind dagegen derzeit rückläufig, nachdem die Bundesnetzagentur hierzu im vergangenen Jahr einen Verfolgungsschwerpunkt gesetzt hatte”, so ein Behördensprecher.

Auch bei Art und Weise der Gesprächsführung stellte die Bundesnetzagentur besonders schwere Verstöße fest. So wurden zunehmend am Telefon oder im Nachgang ungewollt Verträge untergeschoben. In anderen Fällen verschleierten die Täter systematisch die Identität ihrer Auftraggeber oder traten sogar als Behördenvertreter auf, um das Vertrauen der Angerufenen zu erschleichen. Wieder andere schüchterten ihre Gesprächspartner mit aggressiven Beschimpfungen ein und belästigten sie mit Dutzenden Anrufen.

Die Bundesnetzagentur leitete gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren ein und schloss 17 Fälle mit einem Bußgeld ab. Im Jahr 2020 wurden Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.351.500 Euro verhängt. Auch das stellt im Vergleich zu den letzten Jahren eine nochmalige Steigerung dar, 2019 waren es noch 1.309.500 Euro.

Wer Werbeanrufe erhält, ohne dass eine Einwilligung vorliegt oder obwohl ein Werbewiderruf ausgesprochen wurde, kann sich bei der Bundesnetzagentur melden. “Um die Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben hilfreich”, so die Behörde.

Rudolf Huber / glp

Folgen der Corona-Pandemie: Neue Broschüre zu Häuslicher Gewalt

LUDWIGSBURG. Geldsorgen, Probleme bei der Arbeit, Einsamkeit: Immer wieder wurde vor mehr häuslicher Gewalt in Corona-Zeiten gewarnt. Mit der neuen Broschüre „STOPP: Keine Gewalt“ reagiert der Landkreis auf die steigenden Zahlen von Häuslicher Gewalt und den Erfahrungen aus dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020.

Damit die Broschüre leicht verständlich ist, wurde eine einfache Sprache verwendet. In Folge soll die Broschüre noch in arabischer, türkischer und englischer Sprache aufgelegt werden.

Exemplare in Papierform zum Auslegen oder Verteilen können per E-Mail unter gleichstellungsbeauftragte@landkreis-ludwigsburg.de angefordert werden. Die digitale Form, in welcher die Beratungsstellen bereits verlinkt sind, ist steht auf der Homepage des Kreises beim Fachbereich 14 – Gleichstellungsbeauftragte zum Download bereit:

Anklicken: Hier geht es zum Download

Die Broschüre wird von der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, Cynthia Schönau, in Abstimmung mit dem „Runden Tisch gegen Häusliche Gewalt in Stadt und Landkreis Ludwigsburg“ herausgegeben.

red

Bitcoin-Betrügern auf der Spur

Die Bitcoin-Rallye mit rasant steigenden und fallenden Kursen ist in voller Fahrt. Ganz klar, dass das auch Betrüger auf den Plan ruft. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnen jetzt vor einem angeblich “lukrativen Geschäftsmodell für investierfreudige Menschen”.

In gefälschten Online-Artikeln gaukeln Kriminelle vor, selbst Prominente hätten auf Online-Trading-Plattformen Geld investiert und seien innerhalb kürzester Zeit noch reicher geworden. “Wer sich auf die Handelsplattform locken lässt, muss zunächst ein Online-Konto anlegen und dem Anbieter zur Freischaltung des Accounts eine Telefonnummer, eine Kopie des Personalausweises und eine beliebige Rechnung in Kopie per E-Mail schicken”, so Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Im Anschluss “darf” die erste Investition von 250 Euro überwiesen und ein Beleg dazu übermittelt werden. Kurze Zeit später meldet sich ein Berater telefonisch und drängt zu weiteren Geldeinzahlungen. “In einem besonders krassen Fall hat sich ein Verbraucher dazu hinreißen lassen, innerhalb von vier Monaten einen Gesamtbetrag von 13.250 Euro zu investieren”, so Kaiser. Als er eine Auszahlung beantragte, wurde ihm mitgeteilt, er müsse zunächst weitere 13.000 Euro an Steuern überweisen.

Vier Tipps, wie unseriöse Kryptowährungs-Anbieter zu erkennen sind:

– Impressum prüfen

Der erste Schritt sollte immer die Prüfung des Impressums sein. Fehlt ein Impressum, gilt es auf jeden Fall Abstand zu nehmen. Hat der Anbieter laut Impressum seinen Sitz im Ausland, kann es schwierig werden, die eigenen Rechte durchzusetzen.

– Geschäftsmodell auf Transparenz prüfen

Erhält man erst nach Kontaktaufnahme oder nach einer Registrierung genauere Informationen über das Geschäftsmodell, ist Misstrauen angesagt. Vor der Einzahlung eines Betrages sollte man sich immer unabhängig beraten lassen.

– Vorsicht bei der Aufforderung, Freunde zu werben

Wird man aufgefordert Freunde und Bekannte anzuwerben, sollte man hellhörig werden. Dahinter stecken sogenannte Schneeballsysteme. Sie brauchen eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern, denn die Auszahlung an die Mitglieder wird durch die Einzahlung der neu geworbenen Teilnehmer finanziert. Solche Systeme brechen zwangsläufig nach einer gewissen Zeit in sich zusammen.

– Auf eine Lizenz achten

Es gilt zu überprüfen, ob es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen handelt. Dies kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin abgefragt werden.

Rudolf Huber / glp

Vettel und Aston Martin: Alles auf Anfang

Einmal durchschütteln. Das Vergangene abschütteln. Ein Neustart also. Ein neues Team, ein neues Auto, ein neues Umfeld. Sprich: Zahlreiche Impulse, die die Karriere von Sebastian Vettel noch einmal entscheidend anschieben sollen. Der viermalige Weltmeister will es sich und der Formel 1 nach einem äußerst schwachen letzten Jahr mit Ferrari beweisen, dass er es immer noch kann. Der Wechsel zu Aston Martin soll dabei ein klassischer Win-Win-Deal werden: Vettel soll das Team zu neuen Erfolgen tragen und die Mannschaft wiederum dem 33-Jährigen Vertrauen und Rückhalt geben. Dinge, die Vettel für Top-Leistungen benötigt und die er bei Ferrari zuletzt nicht mehr vorfand.

“Ich kann es kaum erwarten, die Arbeit mit dem Aston Martin Cognizant Formula One Team zu beginnen. Es gibt so viel für mich in den nächsten Monaten zu entdecken und ich bin unglaublich entschlossen, dazu beizutragen, dass dieses Team noch erfolgreicher wird”, sagte Vettel. “Bevor wir uns versehen, werden wir beim ersten Rennen dabei sein und diesen berühmten Namen wieder dort sehen, wo er hingehört. Ich bin stolz darauf, Teil dieser Reise zu sein.”

Diese Reise soll das Team zu weiteren Erfolgen führen. 2020 sorgte Aston Martin als Racing Point zunächst mit einem kontroversen Nachbau des Weltmeister-Mercedes für Aufsehen und Diskussionen, dann mit einem Sieg und einem Podiumsplatz durch Vettel-Vorgänger Sergio Perez sowie zwei Podiumsplätzen durch Vettels neuen Teamkollegen Lance Stroll für sportliche Highlights. Platz vier in der Konstrukteurswertung hinter Weltmeister Mercedes, Red Bull Racing und McLaren war ein Schritt nach vorne und soll nicht der letzte gewesen sein.

“Ich will dort weitermachen, wo wir im vergangenen Jahr aufgehört haben, nur stärker”, sagte Team-Mitbesitzer Lawrence Stroll der BBC: “Wir hatten einige Podestplätze, wir hatten einen Sieg. Ich will diese Saison ein paar Podestplätze mehr und ein oder zwei weitere Siege haben. Wir wollen Schritt für Schritt um immer mehr Siege kämpfen.”

Das ist jedoch nur das kurzfristige Ziel. Mittelfristig will Stroll, Vater von Vettels Teamkollegen Lance, mehr. Die ab der anstehenden Saison schrittweise eingeführte Budget-Obergrenze und das neue technische Reglement ab 2022 in Verbindung mit Strolls Investitionen machten einen Titelgewinn für Aston Martin “sehr realistisch”, sagte der 61-Jährige. Gerade der Ausgabendeckel “spielt uns in die Hand”, so Stroll, weil sein Team anders als die Branchenriesen Mercedes, Red Bull und Ferrari nicht schrumpfen müsse, um diesem gerecht zu werden.

Und dann ist da ja auch noch Vettel. “Er wird uns führen”, sagte Stroll: “Um Weltmeister zu werden, müssen meine Leute denken und handeln wie Weltmeister. Das schafft man, indem man einen viermaligen Champion ins Team holt. Er hat gewiss nicht vergessen, wie man einen Rennwagen fährt. Seine Arbeitsethik ist vorbildlich, jeder weiß im Fahrerlager, wie sehr er sich ins Zeug legt.” Alles auf Anfang, alles bereit für einen Neustart also.

Andreas Reiners / glp

So funktioniert das Kinderkrankengeld

Auch wenn Kindergarten oder Schule pandemiebedingt geschlossen bleiben oder Kinder im Distanzunterricht beschult werden, haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld. Und zwar auch dann, wenn der Nachwuchs gar nicht krank ist.

Das Kinderkrankengeld wird für alle Sprösslinge unter zwölf Jahren gezahlt und beträgt etwa 90 Prozent des monatlichen Nettoverdienstes. Bei Elternpaaren hat jeder Elternteil Anspruch auf 20 bezahlte Krankentage pro Kind, Alleinerziehende können 40 Tage bezahlt daheim bleiben, um den Nachwuchs zu betreuen.

Wegen der Corona-Pandemie wurde die Anzahl der Kinderkrankentage bereits letztes Jahr aufgestockt und – wie in der letzten Corona-Runde beschlossen – für 2021 verlängert. Der Anspruch gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei Krankheit des Kindes ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, bei geschlossener Bildungs- oder Betreuungseinrichtung hingegen eine Bescheinigung der Einrichtung.

Rudolf Huber / glp