Corona-Impfung: Probleme bei wichtigster Zielgruppe

Mehr als 71 Prozent der Hochbetagten in Deutschland möchte sich zwar gerne gegen COVID-19 impfen lassen. Doch nur ein Viertel der Impfwilligen fühlt sich auch dazu in der Lage, das nächstgelegene Impfzentrum eigenständig aufzusuchen. Das ergab eine Ad hoc-Befragung der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) unter geriatrischen Klinikpatienten.

“Die Anmeldung für die Impfung, die Erreichbarkeit der Impfzentren sowie die erforderliche Mobilität stellen viele in der derzeit wichtigsten Zielgruppe der Impfstrategie vor eine nahezu unlösbare Aufgabe”, konstatiert DGG-Präsident Prof. Hans Jürgen Heppner. “Die Logistik ist für die Hauptzielgruppe der hochaltrigen Patienten der ersten Impfkohorte nicht durchdacht.”

Was also tun? Es gelte jetzt, zügig effektive Möglichkeiten zu schaffen, die alten Menschen bei der Terminvereinbarung und dem Transport in die Impfzentren zu unterstützen, so die Koordinatorin der Umfrage, Prof. Petra Benzinger. Die hohe Impfmotivation in der Höchstrisikogruppe sei “sehr ermutigend”.

Nun müssten Patient und Arzt zusammengebracht werden. “Denn während die Bewohner von Pflegeheimen bereits geimpft werden, überlegt der Großteil der Zielgruppe 80+ zuhause, wie er die Impfung wohl bekommen kann”, erklärt Prof. Clemens Becker, ein Experte für Mobilität im Alter. “Viele der Impfzentren scheinen noch nicht einmal barrierefrei gestaltet zu sein. Das ist ein echtes Problem.”

Es wird nach Meinung der DGG wie so oft vor allem auf familiäre und nachbarschaftliche Hilfe hinauslaufen. “Auch die Unterstützung durch Wohlfahrtsverbände, Kirchen und ehrenamtliche Begleiter ist denkbar und wäre wichtig für das Gelingen der Impfstrategie in Deutschland”, so Petra Benzinger. Ferner sollten auf kommunaler Ebene ergänzende Impfangebote für die Gruppe der noch selbstständig lebenden, hochbetagten Menschen entwickelt werden – etwa auch durch Hausbesuche mobiler Impfteams.

Rudolf Huber / glp

Sieben neue Millionäre auf einen Schlag

Bei Heidelberg, im Raum Reutlingen, in Schwäbisch Gmünd, im Kreis Tuttlingen, in Ulm sowie in und bei Weinheim darf gejubelt werden: Kurz vor dem Jahreswechsel räumten sieben Glückspilze und viele weitere Gewinner bei der Lotterie Silvester-Millionen ab. Das teilte Lotto Baden-Württemberg mit.

Schlüssel zum Hauptgewinn von je einer Million Euro waren die Losnummern 1316631 (Raum Heidelberg), 0212337 (Raum Reutlingen), 1479784 (Schwäbisch Gmünd), 1073101 (Kreis Tuttlingen), 1109746 (Ulm), 1686782 (Weinheim) und 1680783 (Raum Weinheim). Mit Ausnahme der Gewinner aus der Nähe von Heidelberg und aus dem Raum Weinheim, die mit Kundenkarte bzw. online spielten und damit bekannt sind, erwarben die frisch gebackenen Millionäre ihre Lose anonym in Lotto-Annahmestellen. Zum Abruf des komplett steuerfreien Gewinns müssen sie die gültige Spielquittung vorlegen.

Sieben weitere Tipper freuen sich über je 100.000 Euro. Diese Gewinne wurden mit den Losnummern 0400559 (Albstadt), 1158783 (Raum Göppingen), 1312809 (Göppingen), 1354851 (Mannheim), 0893390(Neckarsulm), 1644247 (Riedlingen) und 0853121 (Waiblingen) erzielt.

1.750 Teilnehmer der Silvester-Lotterie waren in der dritten Gewinnklasse erfolgreich. Sie erhalten jeweils 1.000 Euro. Im vierten Gewinnrang gab es 105.000 Treffer, die je zehn Euro einbringen.

Die Ziehung der Gewinnzahlen fand am 31. Dezember unter notarieller Aufsicht in der Stuttgarter Lotto-Zentrale statt. Die Silvester-Millionen gingen 2020 zum elften Mal exklusiv in Baden-Württemberg an den Start. Die 1,75 Millionen Lose zum Preis von je zehn Euro waren erneut bereits Mitte Dezember vergriffen. Das Spielprinzip der Lotterie ist einfach: Aus dem Zahlenbereich 0000001 bis 1750000 wurde nach dem Zufallsprinzip eine Nummer ermittelt und dem Tipper ausgehändigt. Jede der 1,75 Millionen Losnummern wurde nur einmal vergeben.

red

Quelle: Lotto Baden-Württemberg

RKI: Mehr als 130.000 Impfungen in Deutschland

Seit Sonntag wird in Deutschland offiziell gegen das Coronavirus geimpft. Am Donnerstag hat das Robert-Koch-Institut weitere Zahlen veröffentlicht. Demnach ließen sich laut dem RKI bereits 131.626  Menschen mit dem Impf-Wirkstoff von Biontech und Pfizer impfen (Stand: 31.12. – 08.30Uhr)

Der Anstieg im Vergleich zum Vortag betrug 51.465. Impfungen. Diese Zahl könne auch Nachmeldungen enthalten und spiegele somit nicht die Zahl der an einem Tag tatsächlich Geimpften wider, betont das RKI. Unter den bisher Geimpften sind 57.406 Bewohner von Pflegeheimen. 61.612 Personen erhielten die Impfung aus beruflichen Gründen, darunter fällt medizinisches Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko sowie Personal in der Altenpflege.

 

Bundesland Impfungen kumulativ Differenz zum Vortag Indikation nach Alter* Berufliche Indikation* Medizinische Indikation* Pflegeheim-bewohnerIn*
Baden-Württemberg 12,649 4,407 5,347 4,196 763 1,831
Bayern 28,206 15,104 5,831 13,981 424 10,347
Berlin 9,084 2,788 6,554 2,733 105 6,350
Brandenburg 3,036 1,483 204 2,812 20 224
Bremen 1,691 601 821 408 5 510
Hamburg 2,040 541 832 1,042 999
Hessen 15,674 6,226 4,677 8,681 712 6,512
Mecklenburg-Vorpommern 11,101 3,640 173 6,349 7 4,651
Niedersachsen 2,705 1,178 296 1,512 315 1,423
Nordrhein-Westfalen 19,930 7,359 6,610 13,693
Rheinland-Pfalz 4,247 1,673 1,941 2,306
Saarland 2,119 601 1,641 161 899
Sachsen 2,653 1,166 150 2,460 1 192
Sachsen-Anhalt 10,100 2,813 3,107 5,068 300 4,815
Schleswig-Holstein 5,581 1,747 1,385 3,361 1,175 2,241
Thüringen 810 138 232 297 413
Gesamt 131,626 51,465 31,250 61,612 3,827 57,406

Quelle: RKI

red

Lkw-Fahrer mit folgeschwerem Griff nach Vespertasche

Ein 50-jähriger Fahrer eines Lkw Scania mit Anhänger war am frühen Donnerstagmorgen gegen 02:30 Uhr auf der K1636 von Bissingen kommend in Richtung L1125 nach Bietigheim/Sachsenheim unterwegs. Kurz vor der Abzweigung zum “Ellental” wollte der Fahrer aus dem Fußraum der Beifahrerseite seine Vespertasche greifen und kam hierbei nach rechts von der Fahrbahn ab.

Er überfuhr an der Einmündung in die Schwarzwaldstraße die dortigen Verkehrsinseln, beschädigte hierbei mehrere Verkehrszeichen und fuhr zwei Lichtzeichenanlagen um. Außerdem riss er sich bei dem Unfall die Ölwanne und den Dieseltank auf, weshalb Betriebsmittel ins Erdreich gelangten. Das Fahrzeuggespann kam im angrenzenden Grünstreifen schließlich zum Stehen.

Zur Unfallaufnahme, Absicherung und Bergung sowie zur Gefahrenabwehr bezüglich der auslaufenden Flüssigkeiten wurden die Feuerwehr Bietigheim (vier Fahrzeuge, 17 Wehrleute), zwei Fahrzeugbesatzungen der Polizei, der Bereitschaftsdienst der Straßenmeistereien Ludwigsburg und Besigheim, der Bauhof sowie die Wasserbehörde des Landratsamtes alarmiert. Außerdem kam ein Techniker für die Ampeln sowie eine spezielle Reinigungsmaschine für die Fahrbahnreinigung vor Ort. Der Gesamtsachschaden wird auf etwa 40.000 Euro geschätzt. Das Lkw-Gespann, welches mit Leergut beladen war, musste abgeschleppt werden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Fragen und Antworten rund ums Impfen im Landkreis Ludwigsburg

LUDWIGSBURG. Der offizielle Start für das Kreisimpfzentrum Ludwigsburg (KIZ) in der Weststadt, Grönerstraße 33, ist laut dem Landratsamt für den 15. Januar 2021 vorgesehen. Die drängendsten Fragen und Antworten zur Anmeldung und Terminvereinbarung, Ort, Ablauf und Priorisierung der Impfungen sind jetzt im FAQ-Katalog auf der Landkreis-Homepage unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/ aufgelistet.

Die Anmeldung für das Kreisimpfzentrum Ludwigsburg sowie die Zentralen Impfzentren des Landes (ZIZ) wird über die bundesweit geltende Servicenummer 116117 sowie über die zentrale Website: https://www.impfterminservice.de/impftermine möglich sein. Eine personalisierte Einladung für Impfberechtigte wird es nicht geben. Laut dem Landratsamt  ist die Terminvergabe für das KIZ Ludwigsburg noch nicht freigeschaltet, da es vom Land noch keine gesicherte Aussage zur Menge des verfügbaren Impfstoffs gibt. Voraussichtlich ab KW1 wird die Anmeldung per Telefon und online freigeschalten sein. Die Corona-Bürger-Hotline sowie das Gesundheitsamt des Landkreises sind nicht für die Terminvergabe der Impfzentren zuständig.

Die Vorbereitungen für das Kreisimpfzentrum laufen seit Wochen auf Hochtouren. Ein Einsatzstab aus zehn Personen befasst sich nahezu ausschließlich mit der Planung des Kreisimpfzentrums und der Mobilen Impfteams.

Seit dem 27. Dezember werden in Baden-Württemberg in den Zentralen Impfzentren die ersten Impfungen durchgeführt. Für die gleichmäßige Verteilung des Impfstoffs auf die Landkreise ist das Land zuständig. Für das Kreisimpfzentrum Ludwigsburg wird Stand heute für die KW2 bis KW5 mit einer Lieferung von 1.950 Impfdosen pro Woche gerechnet.

red

Bleiben Sie in Bewegung

Die kalte und dunkle Jahreszeit, die ruhigen Weihnachtstage und der Jahreswechsel, dazu noch der Lockdown: Gerade jetzt ist körperliche Aktivität besonders wichtig. “Bleiben Sie in Bewegung!”, rät deshalb die Deutsche Krebshilfe. Denn sie wirkt sich positiv auf die Psyche aus, stärkt das Immunsystem, hilft Übergewicht zu vermeiden und reduziert das Krebsrisiko.

Keine Frage: Die Coronakrise macht es uns nicht einfach, denn Sportstätten sind geschlossen, Mannschaftssport findet nicht statt und auch ein Training in Fitnesscentern ist nicht erlaubt. Aber: “Es gibt auch in der jetzigen Zeit ausreichend Möglichkeiten, sein Leben bewegungsreich zu gestalten, beispielsweise mit Spaziergängen im Wald, Joggen oder Walken auf wenig frequentierten Strecken oder mit Fitness- und Gymnastikübungen zuhause”, so Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe.

Man kann Bewegungsformen auch in den Alltag einbauen, indem man anstatt mit Bus oder Bahn mit dem Rad fährt und die Treppe anstatt des Aufzugs nimmt. Wird die körperliche Aktivität über mehrere Wochen jedoch eingestellt, sind die negativen Folgen beachtlich: Der Blutzuckerspiegel steigt bereits nach einigen Tagen, der Stoffwechsel wird heruntergefahren und auf Dauer steigt der Blutdruck. Zudem kommt es zu einem Verlust der Ausdauerfähigkeit und etwas verzögert nimmt die Muskelkraft ab.

Dauerhaft führt ein inaktiver Lebensstil – gemeinsam mit einer erhöhten Kalorienzufuhr – zu Übergewicht. Ein zu hohes Körpergewicht stellt langfristig ein gesundheitliches Problem dar. In den Fettzellen spielen sich Prozesse ab, die das Entstehen verschiedener Krebsarten begünstigen. Ein hoher Körperfettanteil erhöht das Krebsrisiko für insgesamt 13 Krebsarten.

Andreas Reiners / glp

RKI: Rund 32.500 Neuinfektionen – im Vergleich zur Vorwoche fast keine Änderung

Deutschland ging am Mittwoch (16.12.) in den Shutdown und so ist die Lage am Donnerstag 31. Dezember:

Erneut meldeten die Gesundheitsämter mehr als 30.000 Corona-Fälle an einem einzigen Tag. Auch die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus ist weiterhin hoch.

Das RKI meldet binnen 24 Stunden weitere 964 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind. Außerdem wurden +32.552 neue Corona-Infizierte übermittelt. Vergangenen Donnerstag (24.12.) waren 32.195 Neuinfektionen und 802 Tote verzeichnet worden. Gestern waren es 22.459 Fälle. (Stand: 31.12.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.719.737 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 33.071. Das sind 962 mehr als am Vortag. Rund 1.328.000 (+25.500) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 31.12.)

red

Nicht mit dicker Winterjacke ins Auto

Bei kalten Außentemperaturen sind dicke Winterjacken ein Segen. Doch im Auto verwandeln sie sich zum Fluch. Experten warnen. “Weder auf dem Fahrersitz noch im Kindersitz rechtfertigen Minusgrade das Tragen der Winterkluft während der Fahrt”, teilt der Autoclub ACE mit. Egal ob Daunenjacke oder Winteroverall – zu dicke Kleidung verhindere, dass der Sicherheitsgurt richtig anliegt.

Hat der Körper zu viel Bewegungsspielraum, kann er im schlimmsten Fall unter dem Gurt hindurchrutschen. Letzterer ist nur dann ein Lebensretter, wenn er unterhalb des Bauchs gestrafft anliegt und nicht verrutschen kann. Im Kindersitz gilt: Um Verletzungen vorzubeugen, darf nur eine flache Hand zwischen Kind und Gurt passen. Im Falle eines Unfalls mit Wintermontur ist mit einem zusätzlichen Bußgeld zu rechnen. Denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Fahrende dafür zu sorgen, dass seine Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt wird. Gefütterte Kleidung und besonders Handschuhe und Schals können den Schulterblick und adäquates Lenken erschweren, die Reaktionszeit verlängern und somit die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gefährden.

Frieren jedoch muss trotzdem niemand: Wenn keine Standheizung vorhanden ist und ein paar Minuten vergehen, bis das Auto warm wird, ist Kleidung aus Fleece eine gute Wahl. Sie ist dünn und hält trotzdem warm. Die kleinsten Mitfahrer freuen sich gewiss über eine vorgewärmte Kuscheldecke anstatt eines Ski-Overalls.

Lars Wallerang / glp

Silvester 2020: Was ist erlaubt?

Auch zum Jahresabschluss 2020 bleibt alles anders. Denn Raketen, Böller und Co. werden nicht verkauft, es wird also deutlich stiller auf Deutschlands Straßen, wo sowieso ein generelles Versammlungsverbot gilt. Doch was ist an Silvester jetzt noch erlaubt und was nicht? 

Wie immer gilt: Es gibt Unterschiede im Land. Heißt: Die private Böllerei ist nicht in allen Bundesländern grundsätzlich verboten. Aber es gilt die Kontaktbeschränkung von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und je nach Region oder Bundesland womöglich auch eine nächtliche Ausgangssperre. Die meisten Kommunen verbieten zudem das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Plätzen. Auch einen Verkauf von Knallern und Raketen der Kategorie 2 wie Knallfrösche, China-Böller oder Leuchtraketen gibt es in diesem Jahr nicht.

Ein Erwerb von Pyrotechnik online oder in Nachbarländern ist keine gute Idee, warnen die Experten. Denn oft ist nicht sichergestellt, dass sie tatsächlich eine EU-Prüfung durchlaufen haben und damit in Deutschland erlaubt sind. Der Kauf von Pyrotechnik in den Nachbarländern wie zum Beispiel Luxemburg, Frankreich oder Polen ist zudem nur sehr eingeschränkt möglich, da vielerorts auch der “kleine Grenzverkehr” eine Quarantäne nach sich zieht.

Es wird sicher Menschen geben, die noch Pyrotechnik aus dem letzten Jahr aufbewahrt haben. Diese dürfen theoretisch abgefeuert werden. Dennoch raten die Experten auch hier dringend ab, um das Gesundheitssystem durch typische Böller-Verletzungen nicht noch weiter zu belasten.

Kleiner Trost: Knallerbsen, Wunderkerzen oder Bengalisches Feuer sind Feuerwerkskörper der Kategorie 1, die das ganze Jahr über verkauft werden dürfen. Zumindest Haustiere werden dankbar sein, denn für sie bedeuten laute Silvesternächte purer Stress.

Wichtig zu wissen: Seit dem verheerenden Brand im Krefelder Zoo, bei dem letztes Jahr über 30 Affen starben, ist das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen in allen Bundesländern grundsätzlich verboten.

Andreas Reiners / glp

“Upskirting” und “Gaffer-Fotos” sind ab 01. Januar eine Straftat

Fotografieren unter den Rock, das so genannte „Upskirting“, und „Gaffer-Fotos“ von Toten sind ab 1. Januar 2021 strafbar. Baden-Württemberg hatte entsprechende Änderungen des Strafgesetzbuchs wesentlich mitinitiiert. Das gab die Landesregierung am Mittwoch an. 

Zum 1. Januar 2021 treten Änderungen des Strafgesetzbuchs in Kraft, die Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren wesentlich mitinitiiert hatte. Künftig ist das unbefugte Fotografieren unter den Rock, das so genannte „Upskirting“, oder in den Ausschnitt eine Straftat. Strafbar macht sich auch, wer Fotos oder Videos von Todesopfern nach Unfällen fertigt oder verbreitet.

Upskirting als Sexualdelikt eingestuft

Baden-Württembergs Minister Guido Wolf hatte im Mai 2019 die rechtspolitische Debatte um eine Strafbarkeit des „Upskirtings“ eröffnet und einen entsprechenden Straftatbestand gefordert. Am 25. Juni 2019 traf sich Wolf mit Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg, den beiden Initiatorinnen der Petition „Verbietet #Upskirting in Deutschland!“. Baden-Württemberg erstellte daraufhin im September 2019 gemeinsam mit Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland einen Gesetzesentwurf und brachte diesen erfolgreich in den Bundesrat ein.

Justizminister Guido Wolf sagte: „Wenn das Upskirting nun in Deutschland strafbar wird, ist das ein historischer Erfolg für die beiden Initiatorinnen. Was als Petition zweier mutiger junger Frauen begann, wird am 1. Januar 2021 Gesetz. Die Strafbarkeitslücke ist geschlossen. Solche Aufnahmen sind demütigende Eingriffe in die Intimsphäre und können nun strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die betroffenen Frauen werden in nicht hinnehmbarer Weise als bloßes Objekt der Begierde herabgewürdigt. Noch schlimmer ist es, wenn in der Folge solche Aufnahmen regelmäßig über das Internet einem unbegrenzten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden.“

Im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches, bei den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, wird nun zu diesem Zweck eine neue Vorschrift (§ 184k StGB) eingefügt. Hierzu Minister Wolf: „Der neue Straftatbestand ist auch ein Erfolg für Baden-Württemberg. Wir haben dieses Thema in die rechtspolitische Diskussion in Deutschland eingebracht und in zahlreichen Gesprächen erreicht, dass die Bundesjustizministerin in einem wichtigen Punkt nachgegeben hat: Upskirting wurde als Sexualdelikt eingestuft. Das ist nur folgerichtig, denn als solches empfinden es die Opfer auch.“ Der erste Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vom 11. März 2020 hatte zunächst vorgesehen, die Regelung zum Upskirting in § 201a des Strafgesetzbuches im Abschnitt „Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs“ einzufügen. Dagegen hatten sich jedoch die beiden Initiatorinnen sowie Justizminister Guido Wolf gewandt.

Auch Fotografieren von Toten wird strafbar

Ab 1. Januar 2021 wird zudem mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft, wer Unfalltote fotografiert oder filmt. Aufgrund einer Strafbarkeitslücke waren bislang so genannte Gaffer-Fotos bei Unfällen und Unglücksfällen von Toten straflos. Der Bundesrat hatte sich im Mai 2019 aufgrund eines von Justizminister Guido Wolf ausgearbeiteten Antrags Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, das Fotografieren und Filmen von Toten unter Strafe zu stellen.

Justizminister Guido Wolf sagte: „Wer nach einem Unfall Tote fotografiert oder filmt und das dann womöglich noch auf sozialen Netzwerken teilt, der handelt nicht nur respektlos, sondern gehört bestraft! Ein solches Verhalten dürfen wir nicht durchgehen lassen. Denn das ist eine tiefe Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten. Und es ist auch ein Schlag ins Gesicht der trauernden Angehörigen. Es war allerhöchste Zeit, dass diese Strafbarkeitslücke nun geschlossen wird.“

red