Internet als “Droge der Zukunft”

Die Zahlen und Daten sind alarmierend. Nach Erkenntnissen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat die problematische Computerspiel- und Internetnutzung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen seit 2015 deutlich zugenommen. Und dabei ist die Corona-Zeit noch gar nicht berücksichtigt.

Für Daniela Ludwig, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, ist die Medien-und Internetabhängigkeit “quasi die Droge der Zukunft. Immer mehr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nutzen die digitalen Medien mehr als ihnen gut tut”. Auch wenn die Digitalisierung insgesamt ein wertvolles Gut sei – während Corona mehr denn je – müssten junge Menschen wissen, wann sie auch mal “offline” sein sollten.

Die Suchtrisiken von digitalen Spielen und eine mögliche Verknüpfung mit Glücksspielen dürften nicht verharmlost werden, fordert BzgA-Chefin Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss: “Die Studiendaten bestätigen, wie wichtig es ist, Jugendlichen die Risiken der exzessiven Nutzung von Internet, Smartphones und Computerspielen aufzuzeigen.” Darüber hinaus gelte es, Eltern und andere erwachsene Bezugspersonen für ihre Vorbildrolle für Kinder und Jugendliche zu sensibilisieren.

Laut der Studie stehen für Jugendliche und junge Erwachsene bei der Internetnutzung nach wie vor Kommunikation und Unterhaltung im Vordergrund. Konkret: Zwölf- bis 17-Jährige nutzen Computerspiele und das Internet durchschnittlich 22,8 Stunden pro Woche und 18- bis 25-Jährige durchschnittlich 23,6 Stunden pro Woche rein privat – also zusätzlich zu Schule, Studium oder Arbeit.

Im Zeitraum von 2015 bis 2019 ist der Anteil der Zwölf- bis 17-Jährigen und 18- bis 25-Jährigen mit einer als problematisch eingestuften Internetnutzung weiter gestiegen. Er hat sich bei den Jugendlichen von 21,7 Prozent auf 30,4 Prozent und bei den jungen Erwachsenen von 15,2 Prozent auf 23,0 Prozent erhöht. Internetbezogene Störungen treten im Jahr 2019 bei inzwischen 7,6 Prozent der Zwölf- bis 17-Jährigen auf. 2015 waren es noch 5,7 Prozent. Bei den 18- bis 25-Jährigen lagen sie im Jahr 2015 bei 2,6 Prozent, jetzt sind es 4,1 Prozent.

Interessanter Aspekt: Beim Geschlechter-Vergleich zeigt sich, dass Mädchen und junge Frauen etwas häufiger von Störungen oder problematischer Internet-Nutzung betroffen sind als Jungen und junge Männer.

Rudolf Huber / glp

Heizen mit Holz – aber richtig

Nichts ist gemütlicher als ein prasselndes Kaminfeuer. Dabei ist es wichtig, diese Wärmequelle so sauber wie möglich zu betreiben. Die Emissionen eines Kamins oder Holzofens lassen sich mit einfachen Maßnahmen deutlich reduzieren.

Um Ausstoß etwa von CO2, Ruß und Feinstaub zu senken, gibt es viele Möglichkeiten – sowohl bei der Nutzung als auch bei der Brennmaterial-Auswahl, so die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online. In ihrer von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium geförderten Kampagne “Heizen mit Holz – Feuer und Flamme für saubere Luft” gibt sie Tipps für Kamin und Ofen:

– Der wichtigste Ratschlag für weniger Emissionen: die Bedienungsanleitung durchlesen. Denn die enthält grundlegende Angaben etwa zum geeigneten Brennmaterial oder zur maximalen Menge.

– Brennmaterial auswählen und nachlegen:

Nur naturbelassenes, trockenes Holz nutzen, möglichst aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern der Region. Nicht zu viel und nicht zu spät nachlegen, am besten zwei bis vier Scheite ehe die Flammen erloschen sind. Sonst schwelt Holz vor sich hin und sorgt für unnötigen Staub und Gestank.

– Richtig anzünden und lüften:

Von oben anzünden und dabei kein Papier verwenden. Anzünderblöcke oder -hölzchen sorgen für wesentlich weniger Emissionen. Wichtig ist auch die richtige Luftzufuhr: Sie sollte nur beim Anbrennen und Nachlegen erhöht werden.

– Asche entsorgen:

Asche kann Rückstände enthalten, die ungesund sind – auch bei naturbelassenem Holz. Deswegen nicht als Dünger verwenden, sondern vorsichtig im Hausmüll entsorgen. Heiße Asche in feuerfesten Gefäßen zwischenlagern.

Rudolf Huber / glp

Streit um Taxirechnung: Polizei nimmt aggressiven 30-Jährigen fest

Mit einem aggressiven 30-Jährigen bekamen es Beamte des Polizeireviers Marbach am Neckar am Montag kurz nach 23.00 Uhr in Beihingen zu tun.

Der Mann hatte sich ein Taxi genommen und mit dem Fahrer einen Festpreis bis zum Zielort in Freiberg am Neckar-Beihingen vereinbart. Dort angekommen, wollte er den Preis jedoch um mehr als die Hälfte drücken. Der 37 Jahre alte Taxifahrer alarmierte hierauf die Polizei. Mit dem Eintreffen der Beamten versuchte der 30-Jährige zu Fuß die Flucht in Richtung der Ludwigsburger Straße zu ergreifen. Eine Polizistin nahm sogleich die Verfolgung auf und entdeckte den Tatverdächtigen, der sich in einem Gebüsch versteckte. Anstatt den Anweisungen der Polizistin zu folgen, kam er plötzlich in aggressiver Weise auf sie zu. Gemeinsam mit ihrem Kollegen konnte sie den Tatverdächtigen dann zu Boden bringen und ihm Handschließen anlegen. Währenddessen leistete der Mann vehement Widerstand gegen die Maßnahme. Die Beamtin erlitt hierbei leichte Verletzungen.

Nachdem sich der Mann zunächst beruhigt hatte und zum Polizeirevier gebracht werden konnte, wurde er dort wieder renitent. Er schlug einen Polizisten, der den 30-Jährigen letztlich wieder auf Abstand bringen konnte. Im Anschluss wurde der Mann, der alkoholisiert war, in der Gewahrsamseinrichtung des Polizeireviers Marbach am Neckar untergebracht, wo er die Nacht verbringen musste. Anschließend wurde er auf freien Fuß entlassen.

Der 30-Jährige muss mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Leistungsbetrug rechnen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Was in Ludwigsburg und der Region los war

Auffahrunfall auf der Bundesstraße 27 hat zwei Leichtverletzte zur Folge

Ein 19jähriger Fahrer eines VW Golf befuhr am heutigen Montag gegen 16 Uhr die Bundesstraße 27 von Ludwigsburg kommend in Richtung Bietigheim. Aufgrund Unachtsamkeit übersieht er den stockenden Verkehr der sich vor ihm auf Höhe Gewerbegebiet Hohenstange gebildet hat und fährt auf den VW Golf eines 35- Jährigen auf. Dieser wird im weiteren Verlauf auf einen weiteren VW T-Roc einer 51jährigen Fahrzeuglenkerin geschoben. Sie und der 35jährige VW Golf Lenker kamen leichtverletzt in ein umliegendes Krankenhaus.

Der Gesamtsachschaden beträgt ca. 40.000 EUR. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg war mit vier Streifenbesatzungen, der Rettungsdienst mit zwei Rettungswagen und vier Einsatzkräften vor Ort. Die Bundesstraße 27 musste aufgrund des Unfalls für zweieinhalb Stunden voll gesperrt werden.

Ditzingen: Fußgänger und PKW in der Dieselstraße in Unfall verwickelt

Am Montagmorgen kam es in der Dieselstraße in Ditzingen zu einem Unfall zwischen einem 42-jährigen Fußgänger und einer 36 Jahre alten PKW-Lenkerin. Der Mann, der dunkel gekleidet war, wollte kurz vor 07.00 Uhr die Dieselstraße auf Höhe eines Baumarkts in Richtung eines Elektronikhandels überqueren. Die PKW-Lenkerin, die in ihrem Toyota in Richtung der Siemensstraße unterwegs war, konnte den Fußgänger vermutlich nicht rechtzeitig erkennen und erfasste ihn. Der 42-Jährige wurde auf den Asphalt geschleudert und erlitt Verletzungen. Er wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden am Toyota wurde auf etwa 2.500 Euro geschätzt.

Ludwigsburg-West: Unfallflucht mit 4.000 Euro Sachschaden

Nach einer Verkehrsunfallflucht, die am Montag zwischen 13:35 Uhr und 16:05 Uhr in der Robert-Mayer-Straße in Ludwigsburg-West begangen wurde, sucht die Polizei nach Zeugen. Auf noch ungeklärte Art und Weise streifte ein noch unbekannter Fahrzeuglenker einen Nissan, der am Fahrbahnrand abgestellt war. Ohne sich um den angerichteten Sachschaden von rund 4.000 Euro zu kümmern, machte sich der Unbekannte anschließend aus dem Staub. Das Schadensbild lässt darauf schließen, dass die Beschädigungen an der Fahrerseite vermutlich durch ein größeres Fahrzeug verursacht wurden. Zeugen, die Hinweise zum Verursacher geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, in Verbindung zu setzen.

Bietigheim-Bissingen: 24-Jähriger liegt schwer verletzt im Krankenhaus – Ursache unklar

Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen sucht dringend Zeugen, die am Samstagabend bzw. in der Nacht zum Sonntag im Bereich der Bahnhofstraße und der Prinz-Eugen-Straße in Bietigheim-Bissingen etwas Verdächtiges beobachtet haben. Kurz nach 03.00 Uhr sprach ein 24 Jahre alter Mann einen Taxifahrer am Taxistand in Bietigheim-Bissingen an. Als der Taxifahrer bemerkte, dass der Mann im Kopfbereich Verletzungen aufwies, fuhr er ihn direkt ins Krankenhaus. Dort stellte sich heraus, dass der 24-Jährige schwere Kopfverletzungen hat. Derzeit konnte die Polizei lediglich rekonstruieren, dass der Mann auf einer Parkbank zwischen einem Einkaufsmarkt in der Prinz-Eugen-Straße und dem Bahnhof gesessen haben könnte. Dort sei er, kurz bevor er sich zum Bahnhof begab, verletzt zu sich gekommen. Sein Longboard, das er zuvor noch bei sich gehabt haben will, und ein Hut fehlten. Sonstige Wertgegenstände trug der 24-Jährige noch bei sich. Es kann derzeit weder ein Sturzgeschehen noch eine mögliche Fremdeinwirkung ausgeschlossen werden. Hinweise erbittet die Polizei unter Tel. 07142 405-0.

Ludwigsburg: Schaufenster beschädigt

Zwischen Freitag 20:00 Uhr und Montag 08:00 Uhr beschädigte ein bislang unbekannter Täter ein Schaufenster in der Leonberger Straße in Ludwigsburg. Der verursachte Sachschaden wurde auf etwa 2.000 Euro geschätzt. Vermutlich wurde hierzu ein Stein verwendet. Zeugen können sich unter Tel. 07141 18 5353 beim Polizeirevier Ludwigsburg melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Kostenlose Verteilung von FFP2-Masken startet heute

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus will die Bundesregierung ab heute mehr als 27 Millionen Bundesbürger mit gut schützenden Mund-Nasen-Masken ausstatten. Menschen über 60 und bestimmte chronisch Kranke können sich von heute an drei FFP2-Masken in der Apotheke abholen – kostenlos. Sie haben dafür Zeit bis zum 6. Januar.

In einem ersten Schritt sollen sich die Menschen drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen.

Im zweiten Schritt können diese Menschen ab 1. Januar weitere zwölf Masken erhalten. Dafür sollen sie von der Krankenkasse Coupons für zweimal je sechs FFP2-Masken bekommen – vorgesehen ist dafür dann ein Eigenanteil von jeweils 2 Euro für je sechs Masken. Den Bund kostet die Aktion insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro.

Wer unter sechzig ist, hat Anspruch auf die Masken, wenn mindestens einer der folgenden Risikofaktoren liegt: Diabetes Typ-2, COPD bzw. Asthma, Herzinsuffizienz, Schlaganfall oder Demenz, aktive Krebserkrankung, Transplantation oder schwere Niereninsuffizienz. Patienten wird empfohlen, eine entsprechende Eigenerklärung auszufüllen und mit in die Apotheke zu bringen, teilt der Deutsche Apothekerverband (ABDA) mit.

red

Kfz-Gewerbe vor Teil-Lockdown

Für die ohnehin gebeutelte Branche ist es ein weiterer schwerer Schlag: Die Kfz-Werkstätten bleiben zwar nach dem 16. Dezember 2020 geöffnet. Aber der stationäre Autohandel muss zusperren. “Wir müssen diesen Beschluss angesichts dramatisch hoher Infektionszahlen hinnehmen, auch wenn die Autohäuser sicher nicht zur Ausbreitung der Pandemie beitragen”, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.

Wie bereits beim Lockdown im Frühjahr hält er es für “schwer vermittelbar, dass quer durch die Autohäuser zwischen Werkstatt und Fahrzeugverkauf wieder Flatterbänder gespannt werden müssen”. Durch den neuerlichen Lockdown würden viele Kunden nicht mehr von der bis zum Jahresende befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent profitieren können. Darauf hätten Händler und Kunden vertraut.

Laut ZDK-Vize Thomas Peckruhn soll nach bisheriger Beschlusslage die Auslieferung bereits verkaufter Fahrzeuge weiter zulässig sein, ebenso der Online-Verkauf. “Diese Fahrzeuge müssen nach jetziger Rechtslage zur Wahrung des Mehrwertsteuervorteils bis zum Jahresende ausgeliefert werden”, so Peckruhn. Die Zulassungsstellen dürften deshalb den Lockdown keinesfalls zum Anlass nehmen, ihre Dienste jetzt bis in den Januar hinein drastisch herunterzufahren oder gar einzustellen.

Laut ZDK sei es im Interesse von Kunden und Handel dringend erforderlich, die Absenkung der Mehrwertsteuer entweder über das Jahresende hinaus zu verlängern oder zumindest auch dann anwenden zu können, wenn die Ware noch vor dem Stichtag 1. Januar 2021 bestellt worden sei.

Rudolf Huber / glp

So sehen die aktuellen Corona-Fallzahlen aus – Mehr als eine Million Genesene

Deutschland geht ab Mittwoch in den Shutdown und so ist die Lage am Dienstag 15. Dezember:

Mit den nachgemeldeten Zahlen aus dem Bundesland Sachsen erhöht sich die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland auf 17.599. Zudem sterben 611 weitere Menschen an den Folgen einer Covid-19-Infektion. Die Höchststände von 29.875 gemeldeten Fällen und 598 Toten stammen vom Freitag. (Stand: 15.12. – 18Uhr)

Am Dienstagmorgen meldete das RKI (ohne die Daten aus Sachsen):

Das RKI meldet binnen 24 Stunden +14.432 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Dienstag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um fast 400. Damals waren 14.054 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 16.362 Fälle. Erfahrungsgemäß fallen jedoch die Zahlen am Wochenende und zu Wochenbeginn niedriger aus, da nicht alle Gesundheitsämter am Wochenende ihre Daten rechtzeitig übermitteln und auch weniger Menschen sich testen lassen. (Stand: 15.12. – 00.00Uhr)

Insgesamt haben sich somit seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.354.677 (inklusive der nachgemeldeten Daten aus Sachsen) Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 22.587. Das sind 611 mehr als am Vortag. Rund 1.003.300 (+19.100) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 15.12. – 18Uhr)

red

“Extrembelastung auf Intensivstationen”

Entwarnung ist nicht in Sicht. Anästhesisten rechnen zunächst nicht mit einem Rückgang der Patientenzahlen auf den Intensivstationen. Davon ist Professor Dr. Gernot Marx, Sprecher des Arbeitskreises Intensivmedizin der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und Klinikdirektor in Aachen, überzeugt. Zunächst werde es bei Spitzenwerten und Extrembelastung bleiben.

Gleichzeitig ist bei Marx und seinen Kollegen die Erleichterung über den vorgezogenen Lockdown sehr groß. Es werde aber noch eine ganze Zeit dauern, bis dessen Effekte auf den Intensivstationen spürbar sein würden. Marx: “In den nächsten Tagen und wahrscheinlich auch Wochen werden wir erst mal einen weiteren Anstieg der Patientenzahlen auf den Intensivstationen haben. Frühestens zwei Wochen nach Beginn des Lockdowns werden wir eine Wirkung erkennen können. Die Entwicklungen sind insgesamt aber ungewiss.”

Marx sieht aktuell auf seiner Intensivstation viele wirklich schwer kranke Menschen, mit Lungenversagen oder auch mit Nierenversagen. Immer noch jüngere und ältere Patienten gemischt. Er ruft dazu auf, auf alle Kontakte zu verzichten, die nicht existentiell wichtig sind: “Covid-19 ist eine lebensbedrohliche Erkrankung, auch für Menschen, die im Moment vielleicht nicht auf der Intensivstation landen.”

Rudolf Huber / glp

Lieber Vollkorn als Weißmehl

Wer Weißbrot vermeidet und sich für Vollkornbrot entscheidet, tut viel für seine Gesundheit. Der Grund: Die ballaststoffreichen Körner machen nicht nur länger satt und sorgen für eine regelmäßige Verdauung. Sie helfen auch dabei, den Fettstoffwechsel zu normalisieren.

“Die löslichen Ballaststoffe, die beispielsweise in Hafer enthalten sind, binden die Gallensäuren im Darm und fördern auf diese Weise die Produktion von Gallensäuren aus Cholesterin in der Leber”, so Professor Matthias Schulze vom Deutschen Institut für Ernährungsforschung in Potsdam-Rehbrücke (DIfE) im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”. Der Effekt ist weniger Gesamtcholesterin und LDL-Cholesterin im Blut.

Vollkorn ist dazu auch noch reich an Antioxidantien. Deshalb schützt es vor Dickdarmkrebs. Auch das Diabetesrisiko wird laut des Experten gesenkt. Weil Vollkornprodukte dazu beitragen, schnelle Blutzuckeranstiege zu bremsen, braucht der Körper weniger Insulin. “Folglich scheint sich auch das Risiko für Typ-2-Diabetes zu vermindern”, heißt es.

Rudolf Huber / glp

Weihnachts-Deko auf dem Prüfstand

Weihnachtsmänner erklimmen Hausfassaden, in den Vorgärten leuchten grasende Rentiere und auf Balkonen funkelt und blinkt es so eindrucksvoll wie in Las Vegas: Auch was die Begrüßung des Christkinds angeht, sind die Geschmäcker verschieden. Doch was an X-Max-Deko ist erlaubt, was geht zu weit? Rechts-Experten klären auf.

Seinen Balkon darf ein Mieter nach seinem Geschmack gestalten. Gegen eine ortsübliche Weihnachtsbeleuchtung gibt es also nichts zu sagen. Die Dekoration sollte die Nachbarn aber nicht stören. Sie müssen sich nicht den Schlaf rauben lassen und können etwa verlangen, dass die Beleuchtung um 22 Uhr abgeschaltet wird.

Mieter dürfen Gemeinschaftsflächen im Haus, zum Beispiel den Flur oder das Treppenhaus, grundsätzlich nutzen, entschied der Bundesgerichtshof. Einen Adventskranz an der Außenseite der Wohnungstür muss demnach jeder noch so eingefleischte Weihnachtsmuffel tolerieren. Wenn allzu üppige Dekorationen im ganzen Treppenhaus – egal, ob vor den Festtagen oder zu anderen Jahreszeiten – die übrigen Mieter aber stören, können sie verlangen, diese zu entfernen.

In den eigenen vier Wänden kein Problem, sollte man Weihnachtsduft im Treppenhaus besser nicht sprühen. Das OLG Düsseldorf hat das Einparfümieren eines Treppenhauses verboten und bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 500 Euro angeordnet. Für die Richter war der Duft eine “bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums”.

Am ausgestopften Weihnachtsmann, der den Balkon erklimmt, scheiden sich die Geister. “Schlechter Geschmack ist allerdings nicht strafbar und so ist auch der kraxelnde Weihnachtsmann durchaus erlaubt”, so die Experten. Selbstverständlich muss jede Art von Außendekoration so angebracht werden, dass auch bei einem Sturm nichts herunterfällt.

Soll der lebensgroße Geschenkebringer auf dem Weg zum Kamin an der Hausfassade hochklettern, sollte aber erst der Vermieter gefragt werden. Muss beispielsweise für die Montage die Fassade angebohrt werden, kann er seine Zustimmung verweigern.

Rudolf Huber / glp