Beschlossen: Deutschland geht ab Mittwoch erneut in den Shutdwon

Bundesregierung und die Länderchefs verschärfen aufgrund immer weiter steigenden Neuinfektionen die Corona-Maßnahmen: Ab kommenden Mittwoch, 16. Dezember tritt in Deutschland erneut ein harter Shutdown in Kraft. Der Einzelhandel wird mit Ausnahme von Geschäften für den täglichen Bedarf geschlossen. 

Bereits ab dem kommenden Mittwoch wird das öffentliche Leben in Deutschland drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss vom 16. Dezember bis zum 10. Januar schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit.

Das sind die neuen Beschlüsse:

  • Kontakte: Private Treffs sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen limitiert. Ausnahmen: Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Weihnachten: Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Die Länder sollen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen.
  • Einzelhandel: Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
  • Schulen: Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Fernunterricht angeboten. In einigen Bundesländern gelten solche Regeln bereits ab Montag.
  • Kitas:  In Kindertagesstätten wird analog zu Schulen verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
  • Arbeitsplatz: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
  • Alkohol: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  • Silvester: Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
  • Friseure: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und vergleichbare Betriebe werden geschlossen.
  • Notwendige Behandlungen: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.
  • Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

red

Haus in Vollbrand – Feuerwehr im Großeinsatz

Am Sonntagmorgen gegen 08:00 Uhr wurde der Polizei sowie der integrierten Leitstelle des Landkreises Ludwigsburg ein brennendes Gebäude in der Stuttgarter Straße in Bietigheim-Bissingen gemeldet. Beim Eintreffen der Polizei und Rettungskräfte stand das Gebäude in Vollbrand. Die Löscharbeiten dauern derzeit noch an. Die B27 ist aufgrund der Löscharbeiten in beide Fahrtrichtungen gesperrt. Zu keinem Zeitpunkt bestand eine Gefahr für Personen, umliegende Gebäude oder den Bahnverkehr. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten, der Substanz und der andauernden Löscharbeiten kann das Gebäude noch nicht betreten werden, weshalb nach derzeitigem Ermittlungsstand keine Angaben zur Ursache oder zur Schadenshöhe gemacht werden können. Die Ermittlungen dauern an.

red

Ludwigsburger Polizei verstärkt Präsenz um Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren

Mit dem Aufruf zusätzlicher Einsatzkräfte bei den Polizeirevieren in den Abend- und Nachtstunden reagiert das Polizeipräsidium Ludwigsburg auf die von der Landesregierung angekündigte Ausgangsbeschränkung, die ab Samstag gelten wird und die den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung zwischen 20 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.

“Wir werden am Wochenende mit Sonderschichten bei allen Polizeirevieren die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg kontrollieren,” erklärte Polizeipräsident Burkhard Metzger.

Gleichzeitig richtete Metzger einen eindringlichen Appell an die Bürgerinnen und Bürger: “Angesichts von immer mehr an Corona-Erkrankten und -Verstorbenen im Land bitten wir Sie darum, sich an die Ausgangsbeschränkung zu halten und so dazu beizutragen, dass Sie selbst und andere nicht durch die Krankheit gefährdet werden.”

red

Mieterverein: Stuttgarter Mietpreise explodieren in nur zehn Jahren um 45 Prozent

Der Stuttgarter Mieterverein ist äußerst besorgt darüber, dass der neue, qualifizierte Mietspiegel mit der höchsten in den letzten Jahrzehnten erhobenen Steigerungsrate von 7,7 Prozent die Mieterhaushalte noch stärker belasten wird.

Die neuen Zuschläge für Ausstattungsmerkmale sind problematisch

Die Werte des Mietspiegels werden nicht verhandelt, sondern von der Stadt erhoben und ausgewertet. Mieterverein und Haus & Grund waren an der Erstellung der Fragebögen für den Mietspiegel 2021/2022 und an deren Auswertung beteiligt. Der Mieterverein hätte sich bei der Gewichtung von Wohnungsausstattungen ein Festhalten am bewährten Punktesystem gewünscht und hatte deshalb in den Besprechungen mit den beteiligten Ämtern auch darauf hingewirkt, leider ohne Erfolg, heißt es in der Mitteilung des Mietervereins.

Die von den Ämtern nun bei bestimmten Ausstattungsmerkmalen durchgesetzten Zuschläge in Euro-Festbeträgen pro qm sind nach Ansicht des Mietervereins wenig nachvollziehbar, nicht praxistauglich und führen oft zu Mietsteigerungen weit über dem errechneten Durchschnittswert von 7,7 Prozent. Es ist unverständlich, warum für ausgewählte einzelne Ausstattungsdetails Preise gefunden werden, aber nicht für andere Merkmale, welche eine Ausstattung zutreffender beschreiben. So sind beispielsweise die Bad-Merkmale nach vermeintlicher Funktionalität ausgelegt, lassen aber die für den Nutzer wesentlichen Eigenschaften eines Bades außen vor, wie Tageslicht, gute Belüftung, großzügige Raumgestaltung und ansprechende Optik.

Der Mieterverein steht mit seiner Kritik nicht allein. Von Haus & Grund wurden ähnliche Bedenken geäußert. Der Mieterverein bedauert, dass die Ämter nicht zur von beiden Verbänden gewünschten Veränderung zum bewährten Punktesystem bereit waren, sondern nur eine Überprüfung bei der Erstellung des nächsten Mietspiegels avisiert wurde.

Der Bundestag muss die Mietpreise stoppen und zunehmende Wohnarmut eindämmen

Die in den letzten zehn Jahren geradezu explodierten Mietspiegelwerte ergeben gegenüber dem Jahr 2010 Mietpreissteigerungen von durchschnittlich 45 Prozent, gibt der Mieterverein an. Weil im gleichen Zeitraum die durchschnittlichen Nettogehälter nur um 28 Prozent anstiegen, müssen Mieterhaushalte einen immer größeren Anteil ihres Einkommens fürs Wohnen ausgeben. Laut dem Wohnungsmarktbericht 2019 der Stadt Stuttgart gaben bereits im Jahr 2018 die Stuttgarter Mieterhaushalte durchschnittlich ein Drittel ihres Nettoeinkommens für die Brutto-Kaltmiete aus, Geringverdiener bis 1300 Pro- zent netto zahlten im Mittel sogar 54 Prozent für die kalte Wohnung. Die Bestandsmieten in Stuttgart erhöhten sich dreimal so schnell wie der Verbraucherpreisindex und sind damit zum Inflationstreiber geworden. Nutznießer der Mieteninflation sind Hauseigentümer, welche ihre Einnahmen seit 2010 durchschnittlich um 45 Prozent steigern konnten, oft ohne auch nur einen Cent in ihren Wohnungsbestand investiert zu haben.

Der Deutsche Mieterbund fordert deshalb vom Bundestag wirksame Gesetze gegen Wohnarmut. Es kann in einer sozialen Marktwirtschaft nicht hingenommen werden, dass in den Ballungszentren die 70 bis 80 Prozent aller Haushalte, die zur Miete wohnen, immer ärmer werden. Für Gebiete mit Mangel an Mietwohnungen ist deshalb ein Mietendeckel für mindestens fünf Jahre das Gebot der Stunde, ähnlich wie in Berlin. „Es ist unsozial und durch nichts zu rechtfertigen, dass die Mieten selbst in angespannten Wohnungsmärkten per Gesetz um 5 Prozent pro Jahr erhöht werden dürfen, ansonsten sogar um knapp 7 Prozent“, kritisiert Mietervereinschef Rolf Gaßmann. Der Bundestag könnte einen atmenden Mietendeckel durch eine Änderung des BGB schnell und einfach gesetzlich regeln. Die SPD-Fraktion hat hierzu bereits entsprechende Beschlüsse gefasst, doch der Koalitionspartner CDU/CSU blockiert. „Auch den Wohnungsfachleuten der CDU ist bekannt, dass mit dem viel zu geringen Wohnungsneubau sich der Wohnungsmarkt in absehbarer Zeit nicht entspannen werde und selbst in Pandemie-Monaten die Mieten weiter kräftig erhöht werden“, stellt Gaßmann fest. Sofern die Regierungskoalition nicht handelt, werden der Stuttgarter Mieterverein und seine Dachorganisation Deutscher Mieterbund ihren Kampf für einen dringend notwendigen Mietendeckel im Vorfeld der Bundestagswahl als Kampagne führen.

red

Menschheit hat mit Abstand überlebt – in fehlender Distanz lauert schon immer Gefahr

Ein Gastbeitrag von Uwe Roth – Journalist

Körpernähe ist zu einer Form des Protests geworden. Anhänger der Querdenker-Bewegung laufen Schulter an Schulter durch die Straßen. Sie fühlen sich dabei wie heldenhafte Freiheitskämpfer. Man muss sich nicht persönlich kennen, um gegenseitig Nähe zuzulassen. Wildfremde eint die Überzeugung, dass die Forderung, in Corona-Zeiten auf Abstand zu gehen, eine staatliche Anmaßung ist. Sie schreien lauthals und verteilen dabei munter ihre Spucke in der Umgebung. Eine Maske setzen sie gleich mit Willkür und einem Herrschaftsinstrument, das sie mundtot machen soll. 

Massenproteste haben immer mit körperlicher Enge zu tun. Doch in einer Zeit der Pandemie ist bewusst gesuchter Körperkontakt eine doppelte Provokation: Sie fordert denjenigen heraus, der die Abstandsregel aufgestellt hat. Also den Staat. Sie gefährdet diejenigen, denen Abstand in diesen Zeiten besonders wichtig ist, weil sie ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gefährdet sehen. Auch das steht im Grundgesetz, nicht nur das Recht auf Meinungsfreiheit, das Querdenker vor sich hertragen.

Ist Nähe außerhalb der Familie oder der Partnerschaft tatsächlich das Normalste der Welt? Man kann das Thema Nähe und Distanz im Internet recherchieren. Darüber ist erstaunlich viel geforscht worden – und meistens mit der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Abstand gegenüber Fremden zu halten, eine zu Natur gewordene Regel ist. In der Literatur wird das natürliche Abstandsmaß mit einem bis zwei Meter angegeben, also im Schnitt mit 1,5 Meter. Die Fundstellen sind lange vor Corona und dem Pandemie-Jahr 2020 ins Internet gestellt worden. 1,5 Meter sind kein willkürliches Maß für eine Schutzzone um den einen Körper. 1,5 Meter Abstand ist eine lang erprobte Erfahrungsregel.

Die Menschen haben über die Jahrtausende gelernt, dass Abstand überlebensnotwendig ist. Nähe setzt Vertrauen zum Gegenüber voraus und bedeutet im Zweifel Gefahr für Leib und Leben. Auch wenn die Menschen in Pestzeiten nichts über den Erreger und die Übertragungswege wussten, sie merkten dennoch, dass körperlicher Abstand ihre Überlebenschancen steigen lässt und Nähe das Gegenteil bewirkt. Diese Vorsicht wurde in gesunden Zeiten beibehalten. Man wusste ja nie, wo die nächste Gefahr droht.

Diese Vorsicht, im Zweifel besser Abstand zu halten, ist scheinbar weg. Im Fernsehen lief der Krimi „Das Geheimnis des Totenwaldes“. Die wahre Geschichte beginnt in den 1980er Jahren. Die Filmkulisse sehr authentisch. Es zeigte den 80er-Style, den ich so als junger Erwachsener mitgelebt habe. Aber eines störte mich: der Umgang der Menschen untereinander. Sie nahmen sich zur Begrüßung in den Arm und berührten die Wangen. So war das damals nicht! Man blieb über das engste Umfeld hinaus auf höflichem Abstand. Auch die neue Freundin des besten Freunds wurde mit Handschlag oder nur einem Hallo begrüßt. Auch den Kumpel in den Arm zu nehmen, war eher ungewöhnlich. Eine Männerumarmung machte verdächtig.

Heute ist das komplett anders. Nähe ist das neue Verhaltensmuster – nicht mehr der Abstand. Wann das gekippt ist, weiß ich nicht. Eine Begrüßung außerhalb des beruflichen Umfelds ohne kurze Umarmung wird beinahe als unhöflich betrachtet. Das schließt völlig Unbekannte ein. Grundsätzlich finde ich den neuen, engen Umgang gut. Ich finde das sehr in Ordnung, dass Männer untereinander körperlich vertrauter geworden sind. Das heißt aber nicht automatisch, dass die alte Vorsichtsregel überflüssig geworden ist. Man darf sie außer Kraft setzen, muss dann jedoch persönliche Verantwortung übernehmen. Denn wie der aktuelle Verlauf der Covid19-Pandemie zeigt, hat sich seit den Pesttagen, was die Ansteckungsgefahr betrifft, nicht viel geändert. Die medizinische Versorgung und damit die Überlebenschance hat sich Gottseidank verbessert. Das gibt aber keinem das Recht, die eigene Verantwortung an das Gesundheitssystem abzudrücken. 

Die Pandemie sollte Anlass sein, grundsätzlich darüber nachzudenken, ob Nähe nicht längst zu einem rein kommerziellen Geschäftsprinzip Masse statt Klasse geworden ist. Die größte Rendite gibt es für Anbieter, wenn möglichst viele Menschen sich an einem Ort versammeln und Geld für eine gemeinsame Sache ausgeben. Passagiere sind zusammengepfercht im Billigflieger, Kreuzfahrtschiffe haben mit 6000 Passagieren fast schon etwas Container-artiges. Die Stadien und Veranstaltungshallen werden immer größer. Wenn sich die Menschen gegenseitig durch die Menge schieben, ist scheinbar alles gut. Ein Fest ist nur dann erfolgreich, wenn sich dort die Menschen drängeln. Wirte jubeln, wenn Festzelte und Kneipen knallvoll sind. Normalvoll ist bereits Anlass für eine Enttäuschung. 

Mit Abstand verdienen Veranstalter kein oder nicht genug Geld. Der Verbraucher wiederum glaubt, dass er Geld spart, wenn er sich die Kosten für das Freizeitvergnügen mit möglichst vielen anderen teilt. Der Mensch wendet sich gegen die Massentierhaltung und macht bei der Massenmenschhaltung munter mit. Damit sich irgendwann Corona in anderer Form nicht wiederholt, sollte das tückische Geschäftsprinzip Masse statt Klasse zumindest in Frage gestellt oder doch besser aufgegeben werden.

 

Mitten in der Ludwigsburger Innenstadt: Raub im Parkhaus

Im Parkhaus eines Einkaufszentrums in der Wilhelmstraße trat nach Angaben der Polizei ein bislang unbekannter Täter am Freitagabend gegen 19:45 Uhr einer 44 Jahre alten Frau gegenüber, die zu diesem Zeitpunkt am geöffneten Kofferraum ihres Fahrzeugs stand und gerade im Begriff war ihr Fahrzeug zu beladen.

Der Mann drohte der Frau mit dem Einsatz einer Pistole und forderte sie dabei auf, ihm Geld zu übergeben. Mit einem dreistelligen Bargeldbetrag entfernte er sich schließlich zu Fuß. Bei dem Täter soll es sich um einen etwa 190 cm großen Südländer mit dunklen, kurzen Haaren und auffallend dunklen Augen gehandelt haben. Zur Tatzeit war er komplett dunkel gekleidet und hatte eine schwarze Mund-Nasen-Bedeckung auf.

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat Ludwigsburg unter der Rufnummer 0800 1100225 entgegen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

 

RKI meldet am Samstag mehr als 28.000 Neuinfizierte – Ausgangsbeschränkung im Südwesten

Wegen immer weiter steigenden Corona-Infektionen, gilt bereits ab heute, 12. Dezember, in ganz Baden-Württemberg eine “Ausgangsbeschränkung”. Die Landesregierung beschloss gestern, dass der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur noch aus “triftigen Gründen” erlaubt ist.

Die Corona-Lage in Deutschland am Samstag, 12. Dezember:

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen und Todesfällen in Deutschland ist auch am Samstag weiterhin extrem hoch: Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut +28.438 neue Corona-Infizierte. Gestern wurden 29.875 neue Corona-Infektionen gemeldet, der höchste je registrierte Wert seit Beginn der Pandemie.

Die Zahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Corona gestorben sind, stieg innerhalb eines Tages um 496. Insgesamt stieg die Gesamtzahl der Todesfälle seit Beginn der Pandemie auf 20.970. (Stand: 12.12.). Gestern waren es 598 Tote, und somit so hoch wie nie zuvor an einem Tag.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.300.516 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Rund 957.500 (+15.400) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 12.12.)

Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

Straßenverkehr und Mobilität: Das ändert sich 2021

Verkehrsteilnehmer müssen sich 2021 auf eine Vielzahl neuer Regelungen und Vorschriften im Bereich Mobilität einstellen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über die wichtigsten Änderungen.

Automatikgetriebe in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung: Die Fahrerlaubnisklasse B kann künftig auch bei Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe unbeschränkt erteilt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass zehn Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden und die Fahrschule bescheinigt, dass der Führerscheininhaber in der Lage ist, auch ein solches Fahrzeug sicher zu führen.

Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP): Im Januar 2021 wird der Aufgabenkatalog der praktischen Fahrprüfung für alle Führerscheinklassen erweitert, die Dauer der Prüfung um zehn Minuten verlängert und am Ende wird, statt einer handschriftlichen Prüfdokumentation, ein elektronisches Prüfprotokoll angefertigt. Außerdem beinhaltet künftig jede Führerscheinprüfung ein abschließendes fünfminütiges Gespräch.

EU-Führerschein: Aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten deutschen Führerscheine umzutauschen. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und einen Führerschein, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, hat, muss diesen im Laufe des Jahres 2021, spätestens jedoch bis 19. Januar 2022, bei der für den aktuellen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle umtauschen.

Gelbe HU-Plakette: Für Fahrzeuge mit einer gelben HU-Plakette auf dem Kennzeichen steht im Jahr 2021 der Termin zur Hauptuntersuchung an. Im Erfolgsfall gibt es ein rosafarbenes Abzeichen für das Jahr 2023.

Versicherungen: Für über neun Millionen Autofahrer gibt es neue Regionalklassen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden jeweils 48 Zulassungsbezirke herauf- beziehungsweise heruntergestuft. 4,5 Millionen Autofahrer wechseln in bessere und rund 4,8 Millionen Fahrer in höhere und damit teurere Regionalklassen. In den Kasko-Versicherungen ändern sich für viele die Regionalklassen: Für fast 3,4 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte gelten künftig bessere, für 3,2 Millionen kostspieligere Einstufungen.

Neue Kfz-Steuer für Neuzulassungen: Für Verbrenner-Pkw orientiert sich die Kfz-Steuer ab dem 1. Januar 2021 stärker am Schadstoff-Ausstoß. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an. Für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer gilt bis Ende 2024 ein Steuerfreibetrag von 30 Euro.

Ein Preis für CO2: Klimaschonendes Verhalten soll sich künftig lohnen. Ab dem 1. Januar 2021 werden fossile Brennstoffemissionen, unter anderem für den Verkehr, mit einem CO2-Preis belegt. Der Preis für Öl und Diesel steigt um 7,9 Cent pro Liter, für Benzin um 7,0 Cent pro Liter und für Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Neue Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie: Zum Jahresanfang 2021 steigt die Pendlerpauschale (auch: Entfernungspauschale) ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent. Geringverdiener können neben der Berücksichtigung der Entfernungspauschale von 2021 bis 2026 für Fahrten ab 21 Kilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie beanspruchen.

Andreas Reiner / glp

Gruppe Jugendlicher verletzen sich mit Messer und weitere Meldungen aus dem Kreis Ludwigsburg

Tamm: Gefährliche Körperverletzung mit Messer

Am Freitag kam es um kurz nach 22 Uhr an der Bushaltestelle “Alter Weg” in Tamm zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen, in deren Verlauf drei Jugendliche unter anderem mit einem Messer verletzt wurden. Die drei Jungen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren gerieten zunächst mit einem der beiden Täter in eine verbale Auseinandersetzung, welcher sich kurz darauf ein zweiter Täter anschloss. Die beiden bislang unbekannten Täter gingen dann auf die Dreier-Gruppe zu und es kam zu einem Gerangel. Dabei wurde der 17-Jährige mit einem Messerstich im Hüftbereich ernsthaft verletzt. Ein weiterer Geschädigter wurde beim Versuch die Situation zu schlichten durch eine Schnittverletzung an der Hand verletzt. Der dritte Geschädigte erlitt vermutlich durch einen Schlag mit einem bislang unbekannten Gegenstand eine Kopfplatzwunde. Die Verletzungen wurden im Anschluss in verschiedenen Krankenhäusern behandelt. Die beiden männlichen Täter flüchteten vor dem Eintreffen der Polizei und konnten auch im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung nicht mehr ausfindig gemacht werden. Beide Männer sollen circa 17 bis 19 Jahre alt gewesen sein, hatten ein südländisches Erscheinungsbild und waren etwa 1,78m groß und dunkel bekleidet. Einer der beiden trug einen Vollbart, der zweite hatte keinen Bart. Die Kriminalpolizei Ludwigsburg hat die Ermittlungen aufgenommen und nimmt Zeugenhinweise unter der Rufnummer 07141 189 entgegen.

Schwieberdingen: Mehrere Einbrüche in Privathäuser

Bislang unbekannte Täter verschafften sich im Verlauf des Freitags im Tatzeitraum zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr Zutritt zu insgesamt fünf Wohnungen im Wohngebiet südlich der Stuttgarter Straße in Schwieberdingen. An den jeweiligen Objekten wurden Terrassentüren und Fenster aufgehebelt. In einem Fall wurde ein Terrassenfenster eingeschlagen. Entwendet wurde jeweils Schmuck und Bargeld, der Gesamtwert lässt sich bislang noch nicht beziffern. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Polizeiposten Schwieberdingen unter der Rufnummer 07150 31245 zu melden.

Ludwigsburg: Einbruch in Privatwohnung

Am Freitag in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr hebelten bislang unbekannte Täter die Terrassentüre einer Wohnung im Ortsteil Eglosheim in der Straße “Straßenäcker” auf und verschafften sich Zutritt zum Objekt. Sie entwendeten aus der Wohnung Uhren und Schmuck im Gesamtwert von mehreren tausend Euro.

Markgröningen: Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Person

Am Freitag gegen 22:30 Uhr befuhr ein 22-jähriger Fahrer eines Alfa Romeo die Asperger Straße von Möglingen kommend in Richtung Markgröningen. Weil er vermutlich zu schnell unterwegs war, fährt er über die Verkehrinsel eines Kreisverkehrs und prallt anschließend in deine Leitplanke. Durch den Unfall wird der Fahrer des Alfa Romeo und seine 18jährige Beifahrerin leichtverletzt. Da vor Ort der Verdacht einer Drogenbeeinflussung beim Fahrer aufkam, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Durch den Unfall entstand ein Gesamtschaden von knapp über 10.000 Euro. Der Alfa Romeo wurde von der Unfallstelle abgeschleppt. An der Unfallstelle waren eine Polizeistreife und ein Rettungswagen im Einsatz.

Alkoholisierter Fahrzeuglenker verursacht mehrere Unfälle in Remseck am Neckar/Neckarrems und Hegnach (Rems-Murr-Kreis)

Am Freitagabend, kurz vor 23 Uhr, befuhr ein 32-Jähriger mit seinem Pkw der Marke Mercedes-Benz die Marbacher Straße in Remseck am Neckar. Hierbei wurde durch Zeugen festgestellt, dass der Pkw-Lenker starke Schlangenlinien fuhr und im weiteren Verlauf in der Fellbacher Straße mindestens ein geparktes Fahrzeug streifte. Der 32-Jährige setzte seine Fahrt unvermindert in Richtung Waiblingen-Hegnach fort. Vor dem Ortseingang Hegnach kam der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn ab und prallte gegen ein dortiges Verkehrszeichen. Hierbei zog sich der Beschuldigte leichte Verletzungen zu, welche durch eine Rettungswagenbesatzung ambulant behandelt wurde. Während der Anzeigenaufnahme stellte die Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Kornwestheim Alkoholgeruch bei dem Beschuldigten fest. Daraufhin wurden eine Blutentnahme und die Beschlagnahme des Führerscheins des Beschuldigten angeordnet. Das Fahrzeug des Beschuldigten musste durch einen Abschleppdienst von der Unfallstelle verbracht werden. Der entstandene Sachschaden konnte noch nicht beziffert werden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Polizei kontrolliert in Ludwigsburg Einhaltung der Corona-Ausgangssperre

Die Polizei Ludwigsburg hatte es bereits angekündigt, dass aufgrund der ab heute gültigen Ausgangsbeschränkung es zu verstärkten Kontrollen kommen wird. Am Samstagabend wurden auf der B27 – Schloss Straße Kontrollen durchgeführt, um auf die nächtliche Corona-Ausgangssperre aufmerksam zu machen.

“Wir werden am Wochenende mit Sonderschichten bei allen Polizeirevieren die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg kontrollieren,” kündigte bereits am Freitag Polizeipräsident Burkhard Metzger.

Gleichzeitig richtete Metzger einen eindringlichen Appell an die Bürgerinnen und Bürger: “Angesichts von immer mehr an Corona-Erkrankten und -Verstorbenen im Land bitten wir Sie darum, sich an die Ausgangsbeschränkung zu halten und so dazu beizutragen, dass Sie selbst und andere nicht durch die Krankheit gefährdet werden.”

red