Kostenlose FFP2-Masken für über 60-Jährige

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus will die Bundesregierung mehr als 27 Millionen Bundesbürger mit gut schützenden Mund-Nasen-Masken ausstatten. Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen sollen jeweils 15 FFP2-Masken erhalten. Die Ausgabe der Masken starte bereits im Dezember, um in der Weihnachtszeit das Infektionsrisiko zu verringern, heißt es.

In einem ersten Schritt sollen sich die Menschen drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll bis 31. Dezember 2020 gültig sein.

Für die Zeit ab Neujahr 2021 sollen die betroffenen Menschen zwölf solcher Masken erhalten. Dafür bekommen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt. Diese sollen sie in zwei dabei genannten Zeiträumen im neuen Jahr in Apotheken einlösen können. Pro eingelöstem Coupon wird allerdings ein Eigenanteil von zwei Euro fällig. 2,5 Milliarden Euro zahlt der Bund für die Maßnahme. Eine Maske kostet 6 Euro.

Ralf Loweg / glp

So teuer ist die Arbeit im Home-Office wirklich

Immer mehr Menschen verbringen in der Corona-Krise ihre Arbeitszeit im Home-Office. So weit, so gut. Doch es gibt auch eine Kehrseite dieser Medaille – und die kann teuer werden.

Denn Verbraucher, die Corona-bedingt ein ganzes Jahr von zu Hause arbeiten, zahlen dafür rund 65 Euro mehr für Strom. Am Tag entstehen durch den Betrieb von Laptop, Monitor, Schreibtischlampe und die Nutzung des Elektroherds Mehrkosten von rund 0,30 Euro.

“Gerade wenn Verbraucher, die aktuell viel von zu Hause arbeiten, noch Strom aus der teuren Grundversorgung beziehen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für einen Anbieterwechsel”, sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei Check24. “Ein Musterhaushalt spart durch einen Wechsel aus der Grundversorgung rund ein Fünftel seiner Stromkosten ein.”

In der Grundversorgung kosteten 5.000 kWh Strom im November im Schnitt 1.613 Euro. Im Schnitt der günstigsten zehn Alternativanbieter kostete die gleiche Menge Strom lediglich 1.301 Euro. Durch einen Wechsel spart ein Musterhaushalt 312 Euro jährlich und senkt so seine Stromrechnung um ein Fünftel.

Ralf Loweg / glp

Erst sparen, dann fahren

Wenn es um ein neues Auto geht, werden die meisten Deutschen zu echten Spar-Weltmeistern. Das belegt jetzt eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Demnach haben 52 Prozent der Autobesitzer so lange auf ihr aktuelles Fahrzeug gespart, bis genug Geld für die Anschaffung zur Verfügung stand und sie es bar bezahlen konnten.

Einen Kredit aufzunehmen, war hingegen deutlich weniger beliebt: Fast jeder fünfte Umfrageteilnehmer (19 Prozent) entschied sich für diese Finanzierungsvariante bei einem Teil der Kosten, sieben Prozent haben die gesamten Kosten über einen Kredit finanziert.

Weitere acht Prozent der Autobesitzer wählten eine Leasing-Option für ihren aktuellen Wagen. Sechs Prozent der Befragten haben ihr Auto unentgeltlich, beispielsweise als Geschenk, bekommen und weitere fünf Prozent haben sich das Geld privat bei Eltern oder Freunden geliehen.

“Ein neues Auto gehört oftmals zu den größeren Investitionen”, sagt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. Umso wichtiger sei es, den Wert des Fahrzeugs entsprechend abzusichern. Ob Vollkasko oder Teilkasko, Basisabsicherung oder Komfortschutz sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Ralf Loweg / glp

Fernunterricht ab der 8. Klasse in Corona-Hotspots mit einer Inzidenz über 300

Das Land Baden-Württemberg hat am Donnerstag beschlossen, dass bei Corona-Hotspots mit Inzidenzen von über 300 Schüler ab Klasse 8 verpflichtend in den Fernunterricht wechseln müssen. Ab Montag, 14. Dezember gilt die neue Maßnahme.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens verständigte sich die Landesregierung aktuell auf eine erweiterte „Hotspot-Strategie“ mit Beschränkungen für Stadt- oder Landkreise, in denen die 7-Tages-Inzidenz auf über 300 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner steigt. Über die entsprechenden Maßnahmen für die Schulen in diesen Regionen hat das Kultusministerium bereits gestern alle Schulen im Land informiert. Ein entsprechender Erlass des Kultusministeriums regelt für den Fall einer 7-Tages-Inzidenz von über 300 – aktuell ist davon der Stadtkreis Pforzheim betroffen, so die Landesregierung.

Alle allgemein bildenden und beruflichen Schulen gehen ab der Klassenstufe 8 vollständig in den Fernunterricht über. Diese Regelung gilt für die betroffenen Stadt- oder Landkreise spätestens ab dem kommenden Montag, den 14. Dezember 2020.

Ausgenommen von dieser Regelung sind folgende Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Klassen:

  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 202012021 die Abschlussprüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
  • Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren,
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule,
  • Schülerinnen und Schüler der berufsvorbereitenden Bildungsgänge.
  • Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen (Ausnahmen hiervon sind unter anderem einjährige Berufsfachschulen oder Berufskollegs).

Für den Zeitraum des Fernunterrichts müssen in den betroffenen Klassenstufen bereits geplante Klassenarbeiten abgesagt werden. Sofern diese für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, sollen diese, sobald wieder Präsenzunterricht an der Schule möglich ist, nachgeholt werden. Sobald die 7-Tage-Inzidenz wieder unter die 300-Inzidenz fällt, gelten für die Rückkehr zum Präsenzunterricht erneut die Regelungen von Paragraf 6b der Corona-Verordnung Schule.

red

Nach Urteil zur Maskenpflicht – Stadt Ludwigsburg prüft 375 Bußgeldverfahren

Von Uwe Roth

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Corona-Maskenpflicht hat die Stadt Ludwigsburg kalt erwischt. Sie muss gegebenenfalls auf bereits verhängte Bußgelder verzichten. Auf Anfrage von Ludwigsburg24 teilt eine Rathaussprecherin mit, dass seit 19. Oktober insgesamt 731 Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet worden seien. Die Passanten waren ohne eine Mund-Nase-Bedeckung in der städtischen Verdichtungszone erwischt worden. Etwa die Hälfte der Verfahren sind laut Stadt bereits abgeschlossen, weil die Angeschuldigten das Bußgeld anstandslos beglichen haben. Die Strafe beläuft sich auf 70 Euro. Das wären dann etwa 26.200 Euro für die Stadtkasse. Wer sein Bußgeld gezahlt hat, der wird es wohl nicht zurückbekommen: „Eine Rückzahlung kann hier nicht erfolgen“, stellt die Sprecherin dazu fest.

Diejenigen, die das Geld bislang nicht überwiesen haben, können zumindest hoffen, dass die Stadt ihr Verfahren einstellt. Sicher ist das jedoch nicht. Die 357 laufenden Verfahren würden nun dahingehend geprüft, „ob neben dem Verstoß gegen die Allgemeinverfügung auch ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung des Landes vorliegt“, heißt es aus dem Rathaus. So hat die Landesregierung bestimmt, dass unter anderem in den Bussen und Bahnen in jedem Fall eine Maske getragen werden muss. Auch auf Märkten gilt die Bestimmung. Ebenso in Warte- und Zugangsbereichen von Einkaufszentren oder Ladengeschäften.
Nun hakt die Stadt nach, wo der Verstoß gegen die Corona-Verordnung festgestellt wurde. War es ein Ort, an dem die Abstandsregel von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann und deswegen eine Maske getragen werden muss, „wird das Verfahren weitergeführt.“ Denn die Anweisung des Landes ist den städtischen Regelungen übergeordnet. Das haben die Verwaltungsrichter klargemacht. So haben nur Betroffene eines Bußgeldverfahrens Glück, wenn sie allein gegen die Ludwigsburger Sonderbestimmung verstoßen haben und nicht gegen die Corona-Verordnung des Landes: Ihr Verfahren wird eingestellt.

Im Rathaus und im Landratsamt ist man trotz des Urteils weiterhin überzeugt, dass eine grundlegende Maskenpflicht in der Öffentlichkeit neben des Abstandsgebots ein wichtiger Beitrag zum Infektionsschutz ist. Der Landkreis prüft gerade, ob er auf
Grundlage der Landesverordnung in enger Abstimmung mit der Stadt Ludwigsburg und den weiteren kreisangehörigen Kommunen eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird. „Die Infektionslage ist unverändert ernst und unabhängig von der
Entscheidung des Gerichts sind wir alle gemeinsam aufgerufen, alles zu tun, um die weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen, da sonst eine Überlastung der Kliniken und des Gesundheitssystems insgesamt droht“, sagt Landrat Dietmar Allgaier.

Auch Ludwigsburgs Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Trotz dieser veränderten rechtlichen Situation möchte ich Sie eindringlich bitten, nach wie vor in unserem gesamten Innenstadtbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Infektionszahlen in unserer Stadt bewegen sich seit Wochen knapp unter, teilweise auch über 200 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner. Damit sind wir ein Hotspot. Wären wir kreisfrei, müssten wir weitere und strengere Maßnahmen ergreifen. Deshalb besteht nach wie vor ein großer Handlungsbedarf, die Infektionsketten zu durchbrechen – und das Tragen einer Alltagsmaske schützt uns alle vor einer Ansteckung durch das Coronavirus.“

Das Verwaltungsgericht Stuttgart begründet seine Entscheidung so: „Die Kammer könne weder der Begründung der Allgemeinverfügung noch den Ausführungen der Stadt Ludwigsburg im vorliegenden Verfahren ausreichende Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass eine über die Vorgaben der Landes-Corona-Verordnung hinausgehende Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unabhängig von der Sicherstellung des Mindestabstands erforderlich sei. Die Begründung der Stadt Ludwigsburg, es handle sich um – tags und nachts – besonders stark frequentierte Orte, an denen ein hohes Ansteckungsrisiko bestehe, vermöge in dieser Pauschalität nicht zu überzeugen.“

Jugendliche stehlen Pakete aus Postfahrzeug und weitere Meldungen aus dem Kreis Ludwigsburg

Tamm: Jugendliche stehlen Pakete aus Auslieferungsfahrzeug

Wegen Diebstahls ermittelt der Polizeiposten Tamm seit Mittwochvormittag gegen einen 17-Jährigen und zwei noch unbekannte Täter, die aus einem Auslieferungsfahrzeug Pakete gestohlen haben sollen. Kurz vor 11.00 Uhr am Mittwoch befanden sich die drei Tatverdächtigen vor einer Postfiliale in der Hauptstraße in Tamm. Dort stand das Fahrzeug mit offenen Hecktüren, so dass die Ladefläche betreten werden konnte. Eine Zeugin beobachtete nun, wie sich die drei Jugendlichen mittels Zeichen verständigten. Als der Paketbote die Filiale betrat, stahlen die Jugendlichen mehrere Pakete aus dem LKW und flüchteten. Die 37 Jahre alte Zeugin zögerte nicht, sondern hielt den 17-Jährigen fest. Seinen beiden Komplizen gelang die Flucht. Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen konnten in einem Hinterhof in der Friedrichstraße mehrere aufgerissene Pakete entdeckt werden. Der Inhalt zwei dieser Päckchen, eine Jacke und ein Türstopper, wurde im Bereich einer Schule in der Rilkestraße aufgefunden. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde der 17-Jährige in die Schule entlassen. Zu den Komplizen ist derzeit nur bekannt, dass einer auffällig blauen Augen haben soll. Der Wert des Diebesguts wurde auf mehrere hundert Euro geschätzt. Der Polizeiposten Tamm, Tel. 07141/601014, bittet um weitere Hinweise. Die Ermittlungen dauern an.

Ditzingen: Unfallverursacher geflüchtet

In der Straße “Im Mittenbühl” in Ditzingen war am Mittwochnachmittag auf dem Parkplatz eines Discountmarkts ein VW Passat abgestellt. Als der Besitzer gegen 17:35 Uhr zu seinem Wagen lief, soll ein noch unbekannter Fahrzeuglenker beim rückwärts Ausparken gegen seinen VW gestoßen sein. Ohne sich im Anschluss um den angerichteten Sachschaden von etwa 1.500 Euro zu kümmern, fuhr der Verursacher davon. Zur Tatzeit soll der Unbekannte mit einem silbernen Opel Vectra mit ausländischer Zulassung unterwegs gewesen sein. Weitere Hinweise nimmt das Polizeirevier Ditzingen unter der Tel. 07156 4352-0 entgegen.

Freiberg am Neckar-Beihingen: Verkehrsunfallflucht mit 5.000 Euro Sachschaden

Vermutlich beim Ein- oder Ausparken stieß ein noch unbekannter Fahrzeuglenker gegen einen Subaru, der am Dienstag zwischen 11:20 Uhr und 11:45 Uhr am Marktplatz im Ortsteil Beihingen geparkt war. Der Pkw stand hinter der Schule auf einem öffentlichen Parkplatz und wurde an der Beifahrerseite in Höhe von rund 5.000 Euro beschädigt. Der Unbekannte fuhr anschließend davon. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Verursacher geben können, wenden sich bitte an das Polizeirevier Marbach, Tel. 07144 900-0.

Murr: Einbruch in Wohnhaus

Nach einem Einbruch, der am Mittwoch zwischen 15:00 Uhr und 19:45 Uhr in Murr verübt wurde, sucht das Polizeirevier Marbach, Tel. 07144 900-0, nach Zeugen. In einem Wohngebiet, dass sich zwischen der Bietigheimer Straße und dem Friedhof befindet, überstieg ein noch unbekannter Täter einen Zaun. So gelangte er auf das Grundstück eines Wohnhauses. Dort hebelte er gewaltsam eine Terrassentür auf und durchwühlte das Haus. Ob dem Einbrecher hierbei etwas Stehlenswertes in die Hände fiel, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Die Höhe des entstandenen Sachschadens steht ebenfalls noch nicht fest.

Ludwigsburg: Vorfahrtsverletzung

Ein Leichtverletzter und ein Sachschaden von etwa 10.000 Euro forderte ein Verkehrsunfall, der sich am Mittwoch gegen 10:20 Uhr in Ludwigsburg ereignete. Ein 40-jähriger Hyundai-Lenker war auf der Gartenstraße in Richtung der Asperger Straße unterwegs und fuhr in den Kreuzungsbereich zur Wilhelmstraße ein. Hierbei achtete er mutmaßlich nicht auf den vorfahrtsberechtigten 43 Jahre alten Renault-Lenker, der zeitgleich die Wilhelmstraße in Richtung Innenstadt befuhr. Im Bereich der Kreuzung kam es schließlich zum Zusammenstoß der beiden Verkehrsteilnehmer. Der 43-jährige Fahrer erlitt hierdurch leichte Verletzungen und musste mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Beide Fahrzeuge waren infolge des Unfalls nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt.

Bietigheim-Bissingen: Geldwechseltrick

Am Mittwoch gegen 09:40 Uhr sprach ein noch unbekannter Täter einen 68-jährigen Mann in der Talstraße in Bietigheim an. Dort hatte sich der 68-Jährige im Erdgeschoss der Tiefgarage eines Supermarktes im Bereich der Einkaufswagen aufgehalten, als der Unbekannte ihn darum bat, eine 1-Euro-Münze zu wechseln. Während der Mann daraufhin in seinen Geldbeutel schaute und ihm anschließend Kleingeld aushändigte, griff der Mann unbemerkt in seinen Geldbeutel. Dort zog er schließlich eine dreistellige Summe aus dem Scheinfach und suchte damit das Weite. Bei dem Täter soll es sich um einen etwa 165 – 170 cm großen, südländisch aussehenden Mann im Alter zwischen 35 und 40 Jahren handeln. Er trug eine schwarze Kopfbedeckung, einen dunklen Mund-Nasen-Schutz, eine dunkle Jacke und eine dunkle Hose. Das Fehlen des Geldes wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt und die Polizei alarmiert. Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, sucht nun nach Zeugen, die Hinweise zu dem unbekannten Mann geben können oder selbst Opfer dieser Betrugsmasche wurden.

Markgröningen: Mercedes zerkratzt

Zwischen Dienstag 16.00 Uhr und Mittwoch 12.00 Uhr wurde ein Mercedes, der in der Schwabstraße in Markgröningen stand, beschädigt. Ein noch unbekannter Täter zerkratzte das Fahrzeug im Bereich der Fahrerseite. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 1.500 Euro geschätzt. Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 07042/941-0 beim Polizeirevier Vaihingen an der Enz zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

RKI meldet am Donnerstag mehr als 23.000 Neuinfizierte

Die Corona-Lage in Deutschland am 10.12.

Neuer trauriger Höchstwert an Corona-Neuinfektionen: Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut +23.679 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Donnerstag vor einer Woche blieb die Zahl der Neuinfektionen fast unverändert. Damals waren 23.591 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 20.815 Fälle. (Stand: 10.12.)

Die bisher höchste Zahl an Neuansteckungen wurde am 20.11. gemeldet. 23.648 Corona-Fälle wurde zu der Zeit registriert.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.242.203 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 20.372. Das sind 440 mehr als am Vortag. Rund 922.100 (+20.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 10.12.)

Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

Auch in Parkhäusern gelten Verkehrsregeln

In deutschen Innenstädten wird Parkraum immer knapper. Viele Autofahrer benötigen oft eine gefühlte Ewigkeit, um irgendwo eine kleine Lücke für ihr Fahrzeug zu finden. Parkhäuser können bei der Suche helfen, wertvolle Zeit zu sparen. Doch auch dort gelten Verkehrsregeln. Aber welche?

Parkhäuser sind in der Regel Privatgelände, auf denen der Betreiber den öffentlichen Verkehr erlaubt. Überall, wo der öffentliche Verkehr zugelassen wird, gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Auch ohne entsprechendes Schild. Der Parkhausbesitzer kann außerdem zusätzliche Regeln und Vorschriften für die Nutzung aufstellen.

Wer mit dem Auto in einem Parkhaus oder auf einem Parkplatz unterwegs ist, kann sich nicht generell auf die Vorfahrtsregel “Rechts vor Links” verlassen. Die Fahrspuren in Parkhäusern dienen zur Parkplatzsuche und sind in dem Sinne keine Verkehrsstraßen.

In Parkhäusern und auf Parkplätzen herrscht der sogenannte ruhende Verkehr vor, da die Fahrzeuge die meiste Zeit nicht in Bewegung sind. Für fahrende Autos gilt das Rücksichtnahmegebot: Es soll mit Schrittgeschwindigkeit, das heißt maximal 10 km/h gefahren werden. Eine erhöhte Geschwindigkeit kann bei Unfällen zu einer Teilschuld führen.

Parkhäuser sind oft dunkel und unübersichtlich. Um Abhilfe zu schaffen, sind häufig Pfeile oder andere Markierungen angebracht. Diese schreiben die Fahrtrichtung aber nicht vor, sie sind lediglich eine Empfehlung. Daher muss man immer mit möglichem Gegenverkehr rechnen.

Behindertenparkplätze zählen als Sonderparkplätze. Dabei muss der Behinderte nicht unbedingt selber fahren. Auch wenn er von anderen gefahren wird, darf dort geparkt werden. Allerdings muss der entsprechende Parkausweis gut sichtbar ausgelegt sein. Parkt man unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz, kann man sofort abgeschleppt werden.

Viele Parkhäuser verfügen über besonders gekennzeichnete Flächen, die für Frauen reserviert sind. Obwohl einige Bundesländer in ihrer Garagenverordnung Parkhausbetreiber dazu verpflichten, eine gewisse Zahl an Frauenparkplätzen einzurichten, genießen sie keinen gesetzlichen Sonderstatus.

Allerdings gilt in Parkhäusern auch das Hausrecht des Betreibers, der möglicherweise eine Regelung zu Frauenparkplätzen in seine Nutzungsordnung aufgenommen hat. Demnach müssen Falschparker mit Vertragsstrafen, einem Hausverbot oder gar mit dem Abschleppen des Wagens rechnen.

Ralf Loweg / glp

Wein ist fein: Aber es kommt auf die Menge an

Der Verkauf von alkoholischen Getränken hat in der Corona-Krise deutlich zugelegt. Gegen ein Glas Wein ist auch nichts einzuwenden. Aber wo sind die Grenzen? Ab wann ist es zu viel?

Ein Test verrät, wann man ein ernstes Alkoholproblem entwickelt hat und dann besser eine Beratung aufsuchen sollte. Allerdings muss man Wein oder Bier nicht generell verteufeln. “Das Trinkmotiv ist ganz wesentlich”, sagt Dr. Dieter Geyer, Neurologe und Psychiater an der Fachklinik für Suchterkrankungen in Bad Fredeburg, im “Senioren Ratgeber”.

Es sei nichts dagegen einzuwenden, Alkohol – in Maßen – zu trinken, weil er einem schmeckt, so der Experte: “Damit das eigene Befinden verändern zu wollen, birgt dagegen immer ein Risiko.”

Bier und Wein zu konsumieren, ist in Ordnung, solange drei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens: Es bleibt bei einem Gläschen. Zweitens: Es kommt höchstens drei- bis viermal die Woche vor. Drittens: Es liegt keine Erkrankung vor, bei der es besser wäre, keinen Alkohol zu trinken. Studien zufolge sollten gesunde erwachsene Männer nicht mehr als 24 Gramm reinen Alkohol am Tag trinken, was einem halben Liter Bier oder 0,2 Liter Wein entspricht. Für Frauen ist es jeweils die Hälfte.

Wer regelmäßig mehr trinkt, riskiert Gesundheitsschäden wie zum Beispiel Diabetes, Bluthochdruck, Herzerkrankungen oder Leberschäden, egal, ob man abhängig ist oder nicht.

Experten empfehlen mindestens zwei “trinkfreie” Tage pro Woche. Wer ein Suchtproblem erkennt und Hilfe sucht, sollte seinen Hausarzt ansprechen oder die Sucht & Drogen-Hotline unter 0 18 06 / 31 30 31 anrufen.

Die “Einrichtungssuche” der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (www.dhs.de) liefert alle wichtigen Infos zu den bundesweit mehr als 1.400 ambulanten Suchtberatungsstellen und 800 stationären Suchthilfeeinrichtungen.

Ralf Loweg / glp

Den Stress besser verdauen

Die Corona-Krise setzt den Menschen zu. Ängste und Sorgen schlagen sich auch auf die Gesundheit nieder. Denn Stress und Druck führen bei Betroffenen zu Verdauungsbeschwerden wie Magenkrämpfen, Übelkeit, Sodbrennen, Durchfall oder Verstopfung.

Doppelt bitter: Eine chronische Belastung von Geist und Bauch schwächt zudem das Immunsystem. Denn im Verdauungstrakt sitzen 75 Prozent aller Immunzellen des Körpers. Es macht also Sinn, ein aus dem Takt geratenes Verdauungssystem zu behandeln, gerade jetzt.

In den meisten Fällen kommen die Magen-Darm-Beschwerden aber nicht von Krankheiten. Auslöser ist viel häufiger eine akute funktionelle Störung der sensiblen Verdauungsfunktionen. Eine ärztliche Abklärung ist dennoch angeraten, denn natürlich können sich hinter Magen- und Darmbeschwerden ein Infekt oder auch ernste Erkrankungen wie etwa eine akute Lebensmittelvergiftung, eine Blinddarmentzündung oder ein Magengeschwür verbergen.

Findet sich bei wiederkehrenden Magen- und Darmbeschwerden keine organische Ursache, ist es sinnvoll, sich einmal mit der individuellen Stressbelastung auseinanderzusetzen. In einer Statista-Umfrage gab knapp die Hälfte der Befragten an, dass sie Stress als Ursache ihrer Magen-Darmprobleme vermuteten.

Dauerhafter Stress bringt das hormonelle und physiologische Gleichgewicht im Körper durcheinander. Und unter Stress leiden aktuell besonders viele Menschen: Die Belastungen durch Home-Schooling oder Home-Office, Zukunftsangst sowie Einsamkeit und Isolation können den Organismus in einen Dauer-Alarmzustand versetzen.

Ralf Loweg / glp