Gericht hält Maskenpflicht in der Ludwigsburger Innenstadt für rechtswidrig

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die pauschale Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Ludwigsburger Innenstadt kassiert. Die Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung sehe keine Ausnahmen für Situationen vor, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden könne. Darüber hinaus gebe es keine zeitlichen Einschränkungen, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Fraglich sei auch, ob die Stadt die Verfügung hätte erlassen dürfen oder dafür das Gesundheitsamt des Landkreises zuständig sei (Az.: 16 K 5554/20). Laut Medienberichten hat die Stadtverwaltung eine Stellungnahme für den Nachmittag angekündigt.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 4. Dezember den Anträgen zweier Bürger (Antragsteller) stattgegeben, die sich gegen eine von der Stadt Ludwigsburg angeordnete Pflicht gewandt hatten, unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands in der Ludwigsburger Innenstadt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Az.: 16 K 5554/20).

Zur Begründung hat die 16. Kammer ausgeführt, dass die Allgemeinverfügung hinsichtlich des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Ludwigsburger Innenstadt voraussichtlich rechtswidrig sei. Es sei bereits zweifelhaft, ob die Stadt Ludwigsburg für den Erlass der Allgemeinverfügung überhaupt zuständig sei. Vielmehr dürfte die Zuständigkeit beim Gesundheitsamt des Landkreises liegen.

Allerdings gilt die Entscheidung im Eilverfahren erst einmal nur für die beiden, wie ein Gerichtssprecher betonte. Je nachdem, wie die Stadt reagiert, müsste in einem Hauptverfahren endgültig über die Rechtmäßigkeit der Verfügung entschieden werden. Gegen den Beschluss kann die Stadt außerdem Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

red

Hier das Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart

Jetzt kommen die Roboter-Autos

Die Autoindustrie vollzieht einen rasanten Wandel. Der Mensch wird in der neuen Auto-Welt nur noch Passagier sein, Roboter übernehmen dann das Kommando. Was vor wenigen Jahren noch unvorstellbar schien, könnte nach Ansicht der Branche schon bald Realität werden.

Volkswagen-Chef Herbert Diess jedenfalls erwartet, dass autonom fahrende Autos in wenigen Jahren marktreif sind. Denn bei den benötigten Computerchips verdoppele sich die Leistungsfähigkeit alle 18 Monate, sagte Diess der “Wirtschaftswoche”.

Bei der eingesetzten künstlichen Intelligenz gehe die Entwicklung noch schneller: “Da ist absehbar, dass die Systeme bald in der Lage sein werden, auch die komplexen Situationen beim autonomen Fahren zu beherrschen”, sagte der VW-Chef.

Beeindruckt zeigte sich Diess von Tesla: “Eine Stärke von Tesla ist, dass sie mit ihrer Flotte von Fahrzeugen ständig Fahrdaten sammeln und mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz das System damit immer besser machen.”

Tesla-Chef Elon Musk geht davon aus, dass sein Unternehmen im Bereich autonomes Fahren bereits 2021 Level 5 erreichen werde. Level 5 ist die höchste und letzte Stufe in diesem Bereich. Level 5-Fahrzeuge können sich autonom im gesamten Straßenverkehr bewegen. Durch Umfelderfassung, ständige Vernetzung und Kommunikation ist vom individuellen Start bis zum frei gewählten Ziel kein Fahrer mehr erforderlich.

Ralf Loweg / glp

 

In Baden-Württemberg tritt ab Dienstag neue Corona-Verordnung für Schulen in Kraft

Ab Dienstag, 08. Dezember tritt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Schule in Kraft. Neu sind darin die Regelungen für Schulen in Stadt- und Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten. Ziel der Neuregelung ist es laut der Landesregierung, im Einzelfall einen Wechselbetrieb zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht zu ermöglichen.

An den Schulen in baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen kann es von diesem Dienstag an auch Wechsel- und Fernunterricht geben. Das geht aus einer Verordnung des Kultusministeriums hervor. Voraussetzung dafür ist, dass es in dem Kreis mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gab.

Hier die Regelungen im Überblick:

  • Der Übergang in einen Wechselbetrieb ist nur dann möglich, wenn sowohl in dem Stadt- oder Landkreis die Inzidenz über 200 je 100.000 Einwohner liegt als auch das örtlich zuständige Gesundheitsamt für die Gemeinde, in der die Schule liegt, ein besonderes Infektionsgeschehen feststellt. Maßgebliche Grundlage ist in jedem Fall die ausdrückliche Feststellung durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
  • Damit ist jedoch kein Automatismus verbunden: Die konkrete Entscheidung, ob und in welcher Weise auf einen Wechselbetrieb umgestellt wird, trifft die Schulleitung. Erforderlich ist darüber hinaus sowohl das Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (das Staatlichen Schulamt oder das Regierungspräsidium) als auch des zuständigen Gesundheitsamtes. Mit beiden Stellen muss vor einem Übergang in den Wechselunterricht Kontakt aufgenommen und deren Einverständnis eingeholt werden.
  • Wechselunterricht ist möglich für die Klassenstufen 8 und höher.
  • Ausdrücklich ausgenommen vom Wechselunterricht sind die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10, die im laufenden Schuljahr ihre Abschlussprüfung ablegen werden, ebenso wie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe, die Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen sowie die Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
  • Im Wechselbetrieb sollen mindestens 50 Prozent des Unterrichtsumfangs nach Stundentafel im Präsenzunterricht erbracht werden. Bei der Organisation des Wechselunterrichts ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler jeweils längstens eine Woche im Fernunterricht sind und danach wieder im Präsenzunterricht.

Im Rahmen der so genannten „Hotspot-Strategie“ des Landes werden darüber hinaus die Gesundheitsämter ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200 je 100.000 Einwohnern pro Woche und gleichzeitig diffusem Infektionsgeschehen für die Stadt- und Landkreise per Allgemeinverfügung regeln, dass die öffentlichen und privaten Sportstätten und Schwimmbäder auch für den Schulsport zu schließen sind.

Darüber hinaus wurden in der neuen Corona Verordnung Schule die Regelungen zum Zutritts- und Teilnahmeverbot angepasst. Aufgrund der landesweit neuen Quarantänebestimmungen verringert sich auch in Schulen die Dauer des Zutritts- und Teilnahmeverbots nach Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person von 14 auf 10 Tage.

Gesundheitsbestätigungen in Schulen und Kitas nicht mehr erforderlich

Neu ist außerdem, dass eine Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler an Schulen sowie in Kitas nicht mehr verlangt wird. Diese Selbsterklärung, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich gebracht hatte, ist zwischenzeitlich aufgrund der bestehenden Regelungen für Ein- und Rückreisende entbehrlich und muss somit nach den Weihnachtsferien nicht mehr erneut vorgelegt werden. Die Corona-Verordnung Schule sowie die Corona Verordnung Kita wurden entsprechend angepasst.

red

Aggressiver Dieb von Passant festgehalten

Am Montag kam es im Rahmen eines Ladendiebstahls gegen 17:15 Uhr in einem Bekleidungsgeschäft eines Einkaufszentrums in der Heinkelstraße in Ludwigsburg zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen einem Ladendetektiv, einem Passanten und einem 31-jährigen Tatverdächtigen.

Dem bisherigen Ermittlungsstand nach zog ein 31-Jähriger unter seiner getragenen Kleidung das Diebesgut an und wollte so das Bekleidungsgeschäft verlassen. Dies war einem Mitarbeiter aufgefallen, der wiederrum den Ladendetektiv verständigte. Als der 45-Jährige dann den 31-Jährigen ansprach und in ein Büro bat, schubste und schlug der Tatverdächtige nach dem Mann. Daraufhin kam es wohl zu einer heftigen Auseinandersetzung, in deren Folge ein 21-jähriger Passant dem 45-Jährigen zu Hilfe kam. Gemeinsam konnten sie den 31-jährigen Tatverdächtigen bis zum Eintreffen der verständigten Polizeibeamten festhalten.

Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Der 31-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Vignetten-Preise werden teurer

In vielen europäischen Ländern kostet die Benutzung von Autobahnen Geld. Teilweise werden im Jahr 2021 die Vignetten-Preise angehoben.

So haben sich die österreichischen Vignettenpreise leicht erhöht. Der neue Preis für die Pkw-Jahresvignette beträgt 92,50 Euro (plus 1,40 Euro), für zwei Monate 27,80 Euro (plus 40 Cent) und das Zehn-Tages-Pickerl kostet jetzt 9,50 Euro (plus zehn Cent).

Auch Motorradfahrer müssen tiefer in die Tasche greifen: Die Jahresvignette kostet nun 36,70 Euro (plus 50 Cent), die Zwei-Monats-Vignette 13,90 Euro (plus 20 Cent) und die Zehn-Tages-Vignette 5,50 Euro (plus zehn Cent).

Autofahrer, die eine Jahresvignette für die Schweiz brauchen, müssen nun 38,50 Euro bezahlen. Die Preissenkung um 50 Cent ist dem Wechselkurs geschuldet, in der Schweiz kostet sie nach wie vor 40 Franken. In Slowenien bleiben die Preise auch 2021 stabil, ein Jahr Pkw-Maut kostet weiterhin 110 Euro, ein Monat 30 Euro und sieben Tage 15 Euro.

Autofahrer, die regelmäßig ins benachbarte Ausland fahren, können ab sofort die Vignetten 2021 für Österreich, Slowenien und die Schweiz kaufen und nutzen.

Die Jahresvignetten 2020 sind noch bis einschließlich 31. Januar 2021 gültig. Die Vignetten für Österreich, Slowenien und die Schweiz sind unter anderem in allen ADAC-Geschäftsstellen und im Internet unter https://www.adac-shop.de erhältlich.

Ralf Loweg / glp

Was die Teilkasko nicht leistet

Neben der Kfz-Haftpflicht-Versicherungen gibt es mehrere Kategorien mit größerem Leistungsumfang. Dazu gehört die Teilkasko. Doch auch sie deckt nicht alle möglichen Schäden ab. Experten der “uniVersa”-Versicherung erklären den Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko und auf was man achten sollte.

Der grundsätzliche Unterschied: Die Teilkaskoversicherung hilft bei Schäden am eigenen Auto, die beispielsweise durch Brand, Sturm, Überschwemmung, Hagel, Glasbruch, Diebstahl, Wildunfall und Marderbiss entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung zahlt darüber hinaus auch für selbst verschuldete Unfälle sowie bei Vandalismus und Fahrerflucht durch Dritte.

In beiden Deckungen sollte grobe Fahrlässigkeit mitversichert sein, empfiehlt die uniVersa. Sonst kann es je nach Schwere des Verschuldens zu Leistungskürzungen im Schadenfall kommen, wenn beispielsweise eine rote Ampel oder ein Stoppschild übersehen wurde. “Neuere Tarife bieten zudem sinnvolle Deckungserweiterungen”, teilt der Anbieter mit.

So seien dort häufig nicht nur Wildschäden und Marderbisse mitversichert, sondern auch der Zusammenstoß mit Tieren jeglicher Art und sämtliche Tierbisse inklusive Folgeschäden. Zudem bieten sie Versicherungsschutz bei Hackerangriffen auf die Fahrzeug-Software, helfen bei Akkuschäden an Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen und schließen weitere Naturgefahren wie Dachlawinen, Muren, Erdrutsch und Schneedruck mit ein.

Lars Wallerang / glp

RKI meldet am Dienstag 14.054 Corona-Neuinfizierte

Binnen 24 Stunden meldeten am Dienstag die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut +14.054 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Dienstag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um mehr als 400. Damals waren 13.604 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 12.332 Fälle. Erfahrungsgemäß fallen jedoch die Zahlen am Wochenende niedriger aus, da nicht alle Gesundheitsämter am Wochenende ihre Daten rechtzeitig übermitteln und auch weniger Menschen sich testen lassen. (Stand: 08.12.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.197.709 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 19.342. Das sind 423 mehr als am Vortag. Rund 881.800 (+18.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 08.12.)

Am Freitag (20.11.) wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

Gute Noten für die Apotheken

Den Apotheken kommt in der Corona-Krise eine große Bedeutung zu. Und sie machen offenbar einen hervorragenden Job, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Denn 87 Prozent der Befragten bewerteten Apotheken mit der Schulnote 1 oder 2, also mit sehr gut oder gut.

“Wir waren und sind auch in Krisensituationen für unsere Patienten da. Wir freuen uns über die Anerkennung unserer Leistungen”, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Im Auftrag der ABDA befragte Forsa im August 2020 repräsentativ Bundesbürger ab 18 Jahren.

Die Kunden gaben verschiedene Gründe für den Apothekenbesuch an. Bei möglicher Mehrfachnennung nannten 82 Prozent das Einlösen eines Rezepts und 68 Prozent den Kauf eines rezeptfreien Arzneimittels.

Zudem gab es Corona-typische Gründe: 22 Prozent kauften in der Apotheke ein Desinfektionsmittel, 22 Prozent eine Atemschutzmaske. Sechs Prozent suchten eine Apotheke auf, weil sie gezielt Informationen zur Corona-Infektion benötigten.

Auch der Botendienst wurde häufig genutzt: 14 Prozent aller Apothekenkunden ließen sich Arzneimittel bis an die Haustür bringen. In der Altersgruppe 60 Plus waren sogar jeder Fünfte (21 Prozent). Arnold: “Der Botendienst ist ein wichtiger Beitrag für die Verringerung von Neuinfektionen. Denn so können Apotheken zum Beispiel Menschen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, mit großer Sicherheit versorgen – in der Regel noch am gleichen Tag.”

Ralf Lowef / glp

Darum ist Sport im Freien gerade jetzt so wichtig

 Im Winter zieht es viele Hobby-Sportler regelmäßig in die Fitness-Studios. Doch was tun, wenn wegen Corona alle Sport-Tempel geschlossen haben? Da heißt es dann: warm anziehen und ab nach draußen.

Denn Bewegung an der frischen Luft stärkt unser Immunsystem und hebt die Stimmung. “Besonders gut ist es, in den hellen Stunden des Tages draußen aktiv zu sein”, sagt Dr. Axel Klein. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Psyche aus, sondern bringt auch den Augen Erholung von der Bildschirmarbeit, so der Dresdner Sportmediziner und Vorsitzende des Sächsischen Sportärztebunds im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

Wichtig beim Outdoor-Training im Winter ist die richtige Kleidung. “Beim Loslaufen noch etwas zu frösteln, ist absolut in Ordnung”, erklärt Klein. Das perfekte Outfit für Jogger besteht aus drei Schichten: kurzärmeliges Shirt, langärmeliges Thermoshirt, Laufjacke. Wichtig ist es, nichts aus Baumwolle zu tragen, sondern spezielle Funktionskleidung. Denn diese gibt die Wärme nach außen ab und sorgt für ausreichend Belüftung.

Sollten sich Sportler vor ihrem Freiluftprogramm aufwärmen? Bei Sportarten mit hohem Verletzungsrisiko auf jeden Fall, etwa wenn man mit Freunden, Kindern oder Enkelkindern Fußball spielt. Jogger hingegen können einfach locker loslaufen und dann ganz langsam das Tempo steigern. Nach dem Training zieht man am besten schnell die Sportklamotten aus und duscht warm. Achtung: anschließend das Dehnen nicht vergessen.

Feuchte Kälte, wie zum Beispiel bei nebeligem Wetter, ist unangenehm für die Lunge. Trockene Luft hingegen ist weniger belastend. Dann kann man sich sogar bei bis zu minus zehn Grad draußen bewegen. Der niedergelassene Lungenfacharzt Dr. Michael Barczok rät Freiluftsportlern, durch die Nase zu atmen: “Wenn man sehr kalte Luft über den Mund einatmet, kann es in den Bronchien schnell brennen.”

Die Nase hingegen arbeitet wie eine körpereigene Klimaanlage. In ihr befinden sich viele Gänge und Höhlen, durch die die kalte Luft fließt. Die gut durchblutete Schleimhaut sorgt nicht nur dafür, dass die Luft von Staubkörnchen oder Schmutz befreit wird, sondern auch angewärmt und befeuchtet zu den Bronchien fließt.

Da heißt es in den kalten Wintermonaten für alle Hobby-Sportler: draußen zuhause.

Ralf Loweg / glp

Corona: Polizei registriert mehr als 6.200 Verstöße im Südwesten

Die Polizei in Baden-Württemberg bilanzierte nach eigenen Angaben am vergangenen Wochenende 6.240 Verstöße gegen die Corona-Verordnung, davon entfielen allein 4.400 auf Maskentragepflicht. Die Ausgangsbeschränkungen wurden hingegen weitestgehend eingehalten, heißt es in der Meldung vom Innenministerium. 

„Jeder Tag ist eine Bewährungsprobe. Es gibt noch viele Etappen auf dem Weg zu einem normaleren Leben, wie wir es vor Corona kannten. Und auf jeder Etappe heißt es: keineswegs nachlassen, konsequent und solidarisch. Alle müssen mitziehen. Von den rund 6.240 Verstößen gegen die Corona-Verordnung, die zwischen Freitag und Sonntag festgestellt wurden, entfielen alleine mehr als 4.400 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Da ist noch viel Luft nach oben, um besser zu werden“, so der stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das vergangene Wochenende.

Ausgangsbeschränkungen weitestgehend eingehalten

Eine überwiegend positive Wochenendbilanz hatte die Polizei in Mannheim zu verzeichnen. Als erste Stadt in Baden-Württemberg gilt dort seit Freitag eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr, zunächst befristet bis zum 14. Dezember 2020. Während dort am Abend und in der Nacht zum Samstag nur sehr wenige Verstöße gegen die Beschränkungen festgestellt wurden, nahmen die Zahlen in der Nacht zum Sonntag etwas zu. Vor allem waren hier auswärtige Besucher auffällig, denen die Ausgangsbeschränkungen nicht bekannt waren. Insgesamt hielten sich die Regelverstöße aber in Grenzen. Auch in Pforzheim, wo die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen erst in der Nacht zum Sonntag in Kraft traten, wurde nur von Wenigen gegen die Beschränkungen verstoßen.

Veranstaltung in Heidelberg aufgelöst

Zu unschönen Szenen kam es dagegen am Samstagnachmittag in einem Stadtteil von Heidelberg, wo rund 200 Menschen zu einem von Gaststättenbetreibern beworbenen „Glühweinspaziergang“ zusammenkamen. Die Besucher standen im Freien vor den Lokalen und konsumierten ihre Getränke und Speisen. Da ein großer Teil der Menschen weder die Abstandsregeln noch das Tragen einer Maske beachtete, löste die Polizei die Veranstaltung auf. Etliche Besucher müssen, ebenso wie die Gastronomen, nun mit Konsequenzen rechnen.

„Um das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen, ist es erforderlich, konsequent die persönliche Lebensgestaltung dem Infektionsschutz anzupassen. Das ist hart und gerade vor Weihnachten auch sehr bedauerlich, aber leider unumgänglich. Ich bin sehr dankbar für die große Solidarität und das besonnene Verhalten der allermeisten Bürgerinnen und Bürger. Rücksicht, Solidarität und ein langer Atem werden uns letztlich ans Ziel bringen – davon bin ich überzeugt“, betont der Innenminister.

Flächendeckende Schwerpunktaktionen

Bis einschließlich kommenden Sonntag wird nun die Polizei im Land ihre Kontrollen zur Corona-Verordnung noch einmal intensivieren. Im Rahmen unterschiedlicher flächendeckender Schwerpunktaktionen steht die Maskentragepflicht ebenso im Mittelpunkt, wie die mittlerweile verschärften Kontaktbeschränkungen.

„Im Vordergrund steht bei den Kontrollen das Gespräch mit den Menschen. Uns geht es nicht um das Bußgeld – am liebsten wäre mir persönlich, es gäbe keine einzige Anzeige. Das Verständnis für die Maßnahmen und die Einsicht sind uns weitaus wichtiger. Aber klar ist: Wir werden bei den Unbelehrbaren kein Auge zudrücken“, so Innenminister Thomas Strobl.

red