IHK Ludwigsburg: Erhöhung der Steuer schwächt Wirtschaft

Die in Bietigheim-Bissingen und in Ludwigsburg geplante Erhöhung der Gewerbe- und der Grundsteuerhebesätze stößt bei der Wirtschaft des Landkreises auf Unverständnis. Die IHK- Bezirkskammer Ludwigsburg ist sehr besorgt, dass die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden und andere Kommunen dem Negativbeispiel folgen und ebenfalls die Hebesätze anpassen könnten. Das gab der Verband in einer Pressemitteilung am Donnerstag bekannt.

„Ein derartiger Schritt schwächt unsere Wirtschaft in einer ohnehin bereits kritischen Situation und belastet zusätzlich“, so IHK- Präsident Albrecht Kruse. Die IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg kritisiert solche Maßnahmen entschieden, solange die Gemeinden und Städte nicht bei konsequenter Aufgabenkritik jede Möglichkeit zur Kostensenkung im Sach- und Personaletat genutzt haben. Auch Kassenkredite müssten in dieser, seit Kriegsende einmaligen Ausnahmesituation ins Auge gefasst werden. Beispielhaft sei der Landkreis, der hierdurch eine Erhöhung der Kreisumlage vermeide. „Gedankenspiele zur Schaffung einer neuen Bürgermeisterstelle in Bietigheim-Bissingen oder ein Stellenaufbau in Ludwigsburg weisen in die völlig falsche

Richtung“, so Kruse und erklärt weiter: „Manchem Entscheider ist wohl nicht bewusst, dass zum Beispiel Schuldzinsen und Mieten einem oft nicht vorhandenen Gewinn hinzugerechnet werden und Gewerbesteuerzahlungen auslösen, obwohl das Unternehmen Verluste schreibt.“ Auch Mieter etwa in teuren Innenstadtlagen würden erheblich belastet. Eine derartige Entscheidung träfe gerade die Substanz derjenigen Unternehmen besonders hart, die wegen der Corona-Krise ums Überleben kämpfen und zusätzliche Darlehen haben aufnehmen müssen. Der Erhalt von Arbeitsplätzen werde erschwert – zukünftige Steuereinnahmen gefährdet.

Einer Erhöhung der Grundsteuer sei ebenfalls eine Absage zu erteilen. Unternehmen sei im Rahmen der Novelle Aufkommensneutralität versprochen worden. „Wir erwarten von den Kommunen, dass sie dieses Versprechen nicht konterkarieren“, sagt Kruse. Städte und Gemeinde sollten in dieser Zeit Industrie, Handel und Dienstleistungen explizit fördern und den Unternehmen in der Krise nicht – auch nicht zeitlich befristet – zusätzliche Steine in den Weg legen.

red

Unfallverursacher in Ludwigsburg entfernt sich unerlaubt und hinterlässt Nachricht

Mit einer Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle muss der 52-jährige Fahrer eines Skoda rechnen, der am Freitagabend kurz nach 19 Uhr in der Schlachthofstraße einen geparkten Mercedes touchierte und diesen auf einen ebenfalls geparkten Opel schob.

Der Unfallverursacher hinterließ eine Nachricht am Mercedes und setzte anschließend die Fahrt fort. Beim Feststellen der Unfallschäden kontaktierte der Eigentümer des Mercedes den Verursacher sowie die Polizei. Der Skoda-Fahrer kehrte in der Folge an die Unfallstelle zurück, wo der Verkehrsunfall durch eine Streife des Polizeireviers Ludwigsburg aufgenommen wurde. Der angefahrene Mercedes war infolge des Verkehrsunfalls nicht mehr fahrbereit und wurde durch ein Abschleppunternehmen von der Unfallstelle entfernt. Der Skoda sowie der Opel wurden leicht beschädigt. Insgesamt entstand bei dem Verkehrsunfall ein Sachschaden von etwa 15.000 Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

RKI meldet weiteren Höchststand bei Corona-Neuinfektionen

Der starke Anstieg der Neuinfektionen mit dem Coronavirus geht im gesamten Bundesgebiet ungebremst weiter und erreichte am Samstag einen neuen traurigen Höchstwert. Das RKI meldete weitere + 23.399 Corona-Fälle, so viele wie nie zuvor seit Ausbruch der Pandemie. Vor einer Woche lag die Zahl der Neuinfektionen binnen 24 Stunden noch bei 19.059. (Stand: 07.11.) Gestern wurden +21.596 Fälle gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut RKI mindestens 642.488  Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 11.226. Das sind 130 mehr als am Vortag. Rund 412.000 (+ 9.400) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 07.11.)

red

Schwerhörige: Masken erschweren die Verständigung

“Wie bitte?” Für Menschen mit Hörverlust ist das Abstandhalten und die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes eine zusätzliche Herausforderung. Die Maskenpflicht erschwert es Schwerhörigen zusätzlich, ihre Mitmenschen zu verstehen. Denn die Mund-Nase-Bedeckungen dämmen nicht nur Viren ein – sondern auch Laute.

“Das liegt vor allem in der Filterung der hohen Töne durch den Stoff vor dem Mund”, heißt es der Bundesinnung der Hörakustiker. Denn gerade im hohen Frequenzbereich liege die überwiegende Mehrheit der Sprachlaute, die für das Verstehen von Sprache entscheidend sind.

Die Konsonanten “S”, “T”, “F” und “H” gehören zum Beispiel zu den hohen Tönen. Hinter der Maske sind Wörter wie “Hand”, “Sand” oder “fest” und “Rest” für Schwerhörige oft nicht mehr klar zu unterscheiden. Das Gehirn kann Wörter nicht mehr erkennen, wenn nur noch Vokale ankommen, die zu den tiefen Frequenzen gehören. Zudem ist es durch das Tragen von Masken praktisch ausgeschlossen, in der Mimik des Gesichtes oder von den Lippen abzulesen.

Ein Hörsystem kann helfen, sein Gegenüber – mit oder ohne Maske – wieder besser zu verstehen. Hörakustiker passen das Hörgerät individuell an die Bedürfnisse des Einzelnen an. Dafür führen sie eine umfassende Höranalyse durch und stellen die Störgeräuschreduktion und Wirkung auf verschiedene Hörsituationen ein, die den persönlichen Hörgewohnheiten entsprechen.

Grundsätzlich sind gerade mit Maske Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme wichtiger denn je, so die Hör-Experten. Unterhaltungen mit Menschen mit Hörverlust sollten möglichst dort geführt werden, wo es wenig Lärm gibt. In geschlossenen Räumen, bei Stimmengewirr oder mit Hintergrundmusik ist es für Betroffene besonders schwierig, ihren Gesprächspartner zu verstehen.

Rudolf Huber / glp

Immo-Darlehen vorzeitig zurückzahlen ?

Warum nicht das Immo-Darlehen vorzeitig zurückzahlen, wenn Geld auf dem Girokonto liegt, für das es praktisch keine Zinsen gibt? Diese Frage stellen sich Verbraucher, die etwa durch eine Erbschaft Geld zur Verfügung haben. Schließlich sind ältere Darlehen oft noch mit heute sehr hoch erscheinenden Zinsen belegt.

Vertrag ist zwar Vertrag. Aber die Bank kann der Rückzahlung im Wege der Kulanz zustimmen. Doch dabei ist ein Fallstrick zu beachten. “Das Entgegenkommen ist vielfach mit der Zahlung einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung verbunden”, so die Finanzjuristin Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern.

Es handle sich in einem solchen Fall aber nicht um eine Vorfälligkeitsentschädigung im eigentlichen Sinne. Vielmehr gehe es um den Betrag, zu dem die Bank bereit sei, eine vorzeitige Rückzahlung aus Kulanz zu akzeptieren.

Eine echte Vorfälligkeitsentschädigung wird laut Götz fällig, wenn der Immobilienbesitzer sein Darlehen vorzeitig außerordentlich kündigt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Immobilie verkauft werden soll.

“Wer einer Zahlungsverpflichtung freiwillig zustimmt wird enttäuscht sein, wenn sich später herausstellt, dass eine echte Vorfälligkeitsentschädigung niedriger ausgefallen wäre”, so die Expertin.

Sie empfiehlt deshalb, sich vor Kulanzverhandlungen mit der Bank über die realistische Höhe einer echten Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren. Im Internet gibt es dafür Gratis-Rechner. Ebenso sollte geprüft werden, ob ein kostenfreier Ausstieg aus dem Darlehen per Widerruf möglich ist. Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum 21. März 2016 abgeschlossen wurden, können unbegrenzt widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder fehlt.

Rudolf Huber / glp

Wenn die Werkstatt nur den Nettopreis nennt

Wenn Firmen Preise nennen, handelt es sich fast immer um Bruttobeträge. Das heißt: die Mehrwertsteuer ist bereits inbegriffen. Eine Werkstatt hat nun den Nettopreis genannt. Dagegen geht nun die Verbraucherzentrale vor. Denn dass die Mehrwertsteuer erst bei der Rechnung aufgeschlagen wird, ohne dass Kunden vorher darüber informiert werden, sei rechtswidrig, betonen die Verbraucherschützer.

700 Euro sollte die Reparatur des Lackschadens kosten. Das war zumindest der Pauschalpreis, der Herr P. bei der ersten Begutachtung und der Abgabe seines Autos mitgeteilt worden war. Umso überraschter war er, als er das reparierte Auto abholen wollte und plötzlich 833 Euro auf der Rechnung standen. Der Grund: In den vorausgegangen Gesprächen hatten die Mitarbeiter der Werkstatt nur den Nettopreis genannt. Die Mehrwertsteuer wurde verschwiegen und erst bei der Rechnung aufgeschlagen.

“Dieses Vorgehen ist klar rechtswidrig,” sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, “Anbieter müssen immer den Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer nennen.” Denn nur wenn der komplette Preis mit allen Bestandteilen transparent erkennbar ist, können Verbraucher verschiedene Angebote vergleichen. Indem die Werkstatt die Mehrwertsteuer zunächst verschwieg und den Preis ohne Mehrwertsteuer als Endpreis darstellte, täuschte sie nicht nur den Verbraucher, sondern verschaffte sich auch einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz.

Lars Wallerang / glp

Mit dem Maserati Levante auf Sparkurs

Seit mehr als 100 Jahren verzückt Maserati mit rassigen Sportwagen die Auto-Enthusiasten rund um den Globus. Schön, schnell und elegant sind die Fahrzeuge mit dem Dreizack. Doch auch die Nobel-Marke aus Modena geht mit der Zeit. Und das bedeutet: Als Autobauer kann man sich nicht dem globalen SUV-Trend verschließen.

Und so startete Maserati 2016 in ein neues automobiles Zeitalter. Das Zauberwort der Italiener heißt “Levante”. Das ist nicht nur der Name eines mediterranen Windes, sondern das erste SUV der Traditionsmarke. Gefertigt wird der Levante vollständig in Italien: Im traditionsreichen Mirafiori-Werk, wo hinsichtlich Design, Entwicklung, Prozesssteuerung und Fertigung höchste Standards zur Anwendung kommen, sagen die Maserati-Strategen voller Stolz. Und hier wurde eigens für den Levante eine hochmoderne Produktionslinie eingerichtet.

Das erste SUV aus dem Hause Maserati fährt in fünf verschiedenen Varianten zum Kunden. Es gibt nämlich vier Benziner und einen Diesel. Die Speerspitze dieses Quintetts ist der Trofeo, der mit seinen 580 PS so manchen Sportwagen locker abhängt. Ein Exot ist ganz sicher der Selbstzünder, denn Diesel sind für Sportwagenbauer eigentlich nicht en vogue. Das klingt so gar nicht nach Tempo, Rasse und Klasse. Doch stimmt das wirklich? Dieser Frage ist der Motor-Informations-Dienst (mid) jetzt nachgegangen und hat sich mit dem Levante Q4 GrandSport Diesel zur Testfahrt in den hektischen deutschen Verkehrsalltag gestürzt.

Im Vergleich zum Trofeo ist der Diesel-Levante mit 275 PS eher etwas schwach auf der Brust. Allerdings nur von der Papierform her. Falls es der Fahrer mal drauf anlegt, sprintet das SUV mit der Achtgang-Automatik von ZF in 6,9 Sekunden von 0 auf 100 km/h. Das ist ein erstaunlicher Wert, der so nicht zu erwarten ist. Schließlich wiegt der Levante deutlich mehr als zwei Tonnen. Und dieses enorme Gewicht muss ja erst einmal in Gang gesetzt werden – trotz des maximalen Drehmoments von 600 Newtonmeter. Da schlägt sich der Diesel im mid-Test in dieser Disziplin in Tat recht wacker.

Bis etwa Tempo 220 ist der Vorwärtsdrang des Selbstzünders nahezu ungebremst. Doch bis zur angegebenen Höchstgeschwindigkeit von 275 km/h quält sich der Diesel dann doch ein wenig. Um die Spitze zu schaffen, bedarf es schon freier Fahrt – und das über mehrere Autobahn-Kilometer.

Aber mal ehrlich: Wer will mit einem derart hochbeinigen und wuchtigen Fahrzeug so schnell fahren? Ein SUV ist ein Reisewagen und kein Rennwagen. Am besten mit Kind und Kegel, was bei dem Kofferraumvolumen von 580 Liter nicht schwerfällt.

Die Kernkompetenz eines Diesels ist natürlich die Wirtschaftlichkeit. Und genau diese Disziplin hat der mid unter die Lupe genommen. Immerhin verspricht Maserati laut Datenblatt einen durchschnittlichen Verbrauch von 8,3 Liter Diesel je 100 Kilometer. Ist das in der Realität zu schaffen? Nicht ganz.

Doch die 9,0 Liter, die sich der Diesel-Levante im Schnitt genehmigt, sind für ein Fahrzeug dieser Art ein mehr als respektabler Wert. Und beim entspannten “segeln” mit Tempo 120 auf der Autobahn knackt das SUV sogar die 8,0-Liter-Marke.

Das dürfte diesen Levante sogar für Flottenbetreiber interessant werden lassen. Wäre da nicht der Preis: Denn der Maserati Levante Q4 GranSport Diesel startet bei 85.500 Euro. Doch mit ein paar zusätzlichen Features, über die der mid-Testwagen verfügt, sind schnell deutlich mehr als 100.000 Euro fällig. Dafür sitzt der Kunde dann aber auch in einem nicht alltäglichen SUV.

Ralf Loweg / mid

Technische Daten Maserati Levante Q4 GranSport Diesel:

– Länge / Breite / Höhe: 5,00 / 1,96 / 1,67 m

– Motor: Sechszylinder Biturbo, Diesel

– Hubraum: 2.987 ccm

– Leistung: 202 kW/275 PS bei 4.000 U/min

– max. Drehmoment: 600 Nm bei 2000 U/min

– Getriebe: Achtgang-Automatik von ZF

– Beschleunigung: 0 -100 km/h in 6,9 s

– Höchstgeschwindigkeit: 275 km/h

– Normverbrauch: 8,3 l/100 km

– CO2-Emissionen: 208 – 218 g/km

– Abgasnorm: Euro 6d-Temp

– Preis: ab 85.509 Euro

– Testwagen: 104.971 Euro

Diese neuen Corona-Verordnungen gelten ab Sonntag in Baden-Württemberg

Ab Sonntag, 8. November an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Eine wesentliche Änderung: Der Quarantänezeitraum wird von 14 auf zehn Tage verkürzt. Die neue Verordnung berücksichtigt weiterhin verschiedene Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Das gab das Sozialministerium am Freitag auf seiner Webseite bekannt.

Von Sonntag, 8. November 2020, an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Diese basiert auf einer von Bund und Ländern erarbeiteten Musterverordnung, die ein möglichst einheitliches Vorgehen gewährleistet. Eine wesentliche Änderung betrifft die Verkürzung des Quarantänezeitraums von 14 Tagen auf zehn Tage. Hiermit wird den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, dass COVID-typische Symptome im Durchschnitt fünf Tage, jedoch spätestens zehn Tage nach Infektion auftreten.

Gesundheitsminister Lucha: „Mit der neuen Einreise-Quarantäne-Verordnung soll während der sehr dynamischen und ernst zu nehmenden Infektionslage das Risiko minimiert werden, durch Einreisen nach Baden-Württemberg neue Infektionsherde ins Land zu tragen.“

Künftig grundsätzlich zehn Tage Quarantänepflicht

Die wesentliche Änderung im Überblick: Die Quarantäne-Zeit wird von 14 auf zehn Tage verkürzt. Eine sofortige Befreiung von der Quarantänepflicht mit Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise wird jedoch nicht mehr generell möglich sein. Neu ist hingegen die Möglichkeit, die Quarantänedauer mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses zu verkürzen. Dabei darf der Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.

Einige Ausnahmen zugelassen

Die neue Verordnung berücksichtigt im Übrigen verschiedene Ausnahmen von der Quarantänepflicht:

Die bereits geschaffenen Erleichterungen für Grenzpendler und Grenzgänger, die täglich bzw. wöchentlich zum Zwecke der Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in oder aus einem Risikogebiet reisen, bleiben bestehen. Grenzpendler und Grenzgänger sind von der Quarantänepflicht damit weitestgehend ausgenommen. Wie bisher sind Einreisen ohne Quarantänepflicht nach Baden-Württemberg aus Grenzregionen für weniger als 24 Stunden allen Personen möglich, die in der Grenzregion ihren Wohnsitz haben. Wer aus Baden-Württemberg in ein Risikogebiet in der Grenzregion reist, kann dies ohne anschließende Absonderungspflicht und ohne besonderen Grund ebenfalls für weniger als 24 Stunden tun. Unabhängig davon sind mögliche einschränkende Regelungen zum Aufenthalt im Ausland zu beachten (wie aktuell die Ausgangssperre in Frankreich).

Neu eingeführt ist die Ausnahmeregelung zur Quarantänepflicht nach Aufenthalten im Risikogebiet oder bei Einreisen nach Baden-Württemberg von jeweils bis zu 72 Stunden, wenn in dieser Zeit unter anderem Verwandte ersten Grades besucht werden, es der Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dient oder eine dringende medizinische Behandlung notwendig ist.

Weiter sind bestimmte Einreisende von der Absonderungsverpflichtung ausgenommen, wenn sie einen Negativtest vorlegen können. Hiervon profitieren beispielsweise Ärzte und Pflegekräfte, Richter und Anwälte, Parlaments- und Regierungsmitarbeiter, Polizeivollzugsbeamte, aber auch Athleten, die an einem sportlichen Wettkampf teilnehmen. Negativtests können nun auch in französischer Sprache vorgelegt werden.

Mit besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange sind mit Vorlage eines Negativtests auch Personen von der Quarantänepflicht befreit, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar unter anderem beruflich veranlasst in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in das Land Baden-Württemberg einreisen.

Von der Quarantänepflicht sind unter Beachtung zusätzlicher Vorschriften auch die Saisonarbeiter ausgenommen, sofern sie ihre Arbeit für mindestens drei Wochen in Baden-Württemberg aufnehmen.

Erfolgt die Einreise aus einem Risikogebiet, so muss auf Verlangen der Ausnahmetatbestand von der Quarantänepflicht glaubhaft versichert werden. Für bestimmte Ausnahmen sind Bescheinigungen vorgesehen, die auch das zwingende Erfordernis der Einreise bestätigen müssen: So müssen beispielsweise Grenzpendler und Grenzgänger (die nicht unter die 24-Stunden-Ausnahme für den Grenzverkehr mit Grenzregionen fallen) eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Auftraggebers oder der Bildungseinrichtung vorlegen können. Baden-Württemberg stellt keine besonderen Formerfordernisse an diese Bescheinigungen. Sie können auf Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein.

red

Mehrere Männer schlagen mit Eisenstange und Tritten Opfer bewusstlos

Am Donnerstagabend kam es im Kreuzungsbereich der Bahnhof- und der Myliusstraße in Ludwigsburg zu einer Schlägerei zwischen vermutlich vier Personen.

Zeugen hatten beobachtet, dass gegen 22.45 Uhr mehrere Täter einen noch unbekannten Mann attackierten. Einer der Schläger habe mit einer Eisenstange auf das Opfer eingeschlagen. Als dieses zu Boden ging, trat ein zweiter Täter auf den am Boden liegenden Mann ein. Ein dritter Mann stand daneben. Das Opfer habe das Bewusstsein verloren. Eine 25 Jahre alte Zeugin mischte sich schließlich ein und alarmierte die Polizei. Sie wurde aufgrund dessen von zwei der Täter beleidigt. Noch bevor die Polizei vor Ort eintraf, flüchteten insgesamt vier Männer. Drei machten sich in Richtung der Schillerstraße davon. Unter ihnen befand sich auch das Opfer. Der vierte flüchtete in Richtung des Bahnhofsgebäudes.

Im Zuge einer eingeleiteten polizeilichen Fahndung durch mehrere Streifenwagenbesatzungen konnten drei 20, 22 und 26 Jahre alte Männer festgestellt werden. Der 26-Jährige konnte als Tatverdächtiger identifiziert werden. Ob es sich bei den beiden 20- und 22-jährigen Männern ebenfalls um Tatverdächtige handelt, bedarf weiterer Ermittlungen. Das Opfer, ein etwa 25 Jahre alter Mann, der einen weißen Kapuzenpullover und eine schwarze Jacke darüber trug, konnte bislang nicht ermittelt werden.

Die Schwere seiner Verletzungen ist nicht bekannt. Bei der benutzten Eisenstange handelt es sich um einen Verkehrspoller, der sichergestellt wurde. Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141/18-5353, bittet Zeugen, die weitere Hinweise insbesondere zum Opfer geben können, sich zu melden.

Männer attackieren sich mit Eisenstange und Staubsaugerrohr und weitere Meldungen aus dem Kreis Ludwigsburg

Gerlingen: Männer tragen Differenzen mit Eisenstange und Staubsaugerrohr aus

Die zunächst verbalen Streitigkeiten zwischen einem 45-Jährigen und einem 35-Jährigen mündeten am Donnerstag gegen 19:55 Uhr in der Siemensstraße in Gerlingen in eine handfeste Auseinandersetzung. Der Streit soll sich ursprünglich wegen Lärm entwickelt haben. In der Folge hätte sich der 45-Jährige mit einer Eisenstange bewaffnet und damit den 35-Jährigen schlagen wollen. Der 35-Jährige konnte aber die Eisenstange greifen und hätte damit dann den 45-Jährigen am Arm getroffen. Im weiteren Verlauf habe sich der 45-Jährige nun mit einem Staubsaugerrohr ausgerüstet, mutmaßlich um sich gegen weitere Angriffe zu verteidigen. Bei Eintreffen der alarmierten Polizeibeamten hatte sich die Situation weitgehend beruhigt. Der Rettungsdienst brachte den leicht verletzten 45-Jährigen in ein Krankenhaus. Der Polizeiposten Gerlingen hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Beide Beteiligte müssen nun mit Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen.

Ludwigsburg: Unfall durch verkehrswidriges Wenden

Aufgrund eines verkehrswidrigen Wendemanövers auf der Bundesstraße 27 in Höhe der Autobahnmeisterei Ludwigsburg ereignete sich am Donnerstagnachmittag ein Verkehrsunfall mit einem Sachschaden in Höhe von etwa 8000 Euro. Gegen 14.35 Uhr passierte ein 55-jähriger Mercedes-Lenker, der in Fahrtrichtung Bietigheim-Bissingen unterwegs war, die Ampelanlage im Bereich der Autobahnmeisterei. Nahezu zeitgleich wollte eine 22 Jahre alte VW-Fahrerin, die in Richtung Ludwigsburg fuhr, dort vermutlich wenden. Als die Frau auf den linken Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn Bietigheim-Bissingen einbog, kam es zum Zusammenstoß zwischen den beiden Fahrzeugen. Beide PKW waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Löchgau: Fahrertür abgerissen

Am Donnerstag ereignete sich gegen 16:00 Uhr auf der Landesstraße 1107 im Bereich Löchgau ein Verkehrsunfall mit drei Beteiligten. Aus bislang ungeklärter Ursache geriet ein 65 Jahre alter VW-Fahrer, der in Richtung Löchgau fuhr, auf Höhe eines Hofladens in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem entgegenkommenden 49-jährigen LKW-Lenker. Durch den Aufprall wurde die Fahrertür des VW abgerissen. Der hinter dem LKW befindliche 55 Jahre alte Fahrer eines Citroen konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten und stieß ebenfalls gegen den VW. Während der Unfallaufnahme war die Fahrbahn in Richtung Bietigheim-Bissingen bis gegen 17.15 Uhr gesperrt. Der 65-jährige VW-Lenker erlitt leichte Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Alle drei Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der entstandene Gesamtsachschaden wurde auf etwa 22.000 Euro geschätzt.

Großbottwar: Diebesbande unterwegs

Am Freitagmorgen, zwischen 05:00 Uhr und 06:30 Uhr, konnte durch Zeugen beobachtet werden, wie drei noch unbekannte Männer versuchten Fahrzeuge in der Alemannenstraße und in der Keltenstraße in Großbottwar zu öffnen. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass aus einem Audi und zwei Ford Kleingeld gestohlen worden war. Mutmaßlich waren die PKW nicht verschlossen gewesen. Bei den beobachteten Tatverdächtigen soll es sich um Personen mit südländischem Aussehen handeln. Einer der Männer trug eine weiße Jacke, ein anderer war auffällig groß. Zeugen und weitere Geschädigte werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Marbach am Neckar, Tel. 07144 9000, in Verbindung zu setzen.

Vaihingen an der Enz: Kabelbrand in Schalter-Steckdosenkombination

Am Freitag kam es gegen 00:30 Uhr zu einem Brand in einer Schalter-Steckdosenkombination in einem Badezimmer einer Wohnung in der Straße “Am Wolfersberg” in Vaihingen an der Enz. Vermutlich hatte sich ein stromführender Kupferdraht in einem Unterputz-Schalter gelöst und bei Betätigung des Schalters Kontakt zu anderen Bauteilen bekommen. In der Folge entzündete sich augenscheinlich die Ummantelung und es kam zu einem Kabelbrand. Aufmerksame Hausbewohner erstickten den Brand mit einem Feuerlöscher und verständigten die Feuerwehr. Es kam nur zu einer geringen Rauchentwicklung und der Schaden begrenzte sich auf das Schalterbauteil.

L1140/ Schwieberdingen: Verkehrsunfall fordert zwei Leichtverletzte

Ein Verkehrsunfall auf der Landesstraße 1140 (L1140) bei Schwieberdingen forderte am Donnerstag gegen 19:15 Uhr zwei Leichtverletzte und etwa 2.000 Euro Sachschaden. Ein Rettungswagen war mit Sonder- und Wegerechten auf der L1140 in Richtung Schwieberdingen gefahren und wollte eine 36-Jährige in ihrem Opel überholen. Als der Rettungswagen auf Höhe des Opels war, soll die 36-Jährige dann unvermittelt beschleunigt haben, so dass der Rettungswagen den Überholvorgang abbrechen musste. Als der Rettungswagen wieder hinter dem Opel einscheren wollte, habe die Frau dann erneut unvermittelt ihre Fahrweise verändert und sei auf die Gegenfahrbahn gefahren. Dabei kollidierte dann die Fahrzeugfront des Rettungswagen mit dem Heck des Opels. Nach der Kollision kamen beide Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand zum Stehen. Bei dem Unfall wurde die 36-jährige Rettungssanitäterin und ihr 37-jähriger Kollege im Rettungswagen leicht verletzt.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg