Zeitumstellung: Dunkelheit kann gefährlich sein

Nach der Umstellung auf die Winterzeit in der Nacht zum 25. Oktober ist es am Abend bei der Fahrt in den Feierabend früher dunkel. Kommt trübes Herbstwetter, womöglich mit Nebel hinzu, ist besondere Vorsicht geboten, so der ADAC. Denn bei schlechten Sichtverhältnissen steigt die Gefahr, entgegenkommende Fahrzeuge oder Fußgänger zu spät zu erkennen.

Der Autoclub empfiehlt deshalb, jetzt die Einstellung der Scheinwerfer überprüfen zu lassen. Nebelscheinwerfer sollten nur bei schlechter Sicht eingeschaltet werden, Nebelschlussleuchten nur bei Sichtweiten unter 50 Meter. Und auch die Fahrzeugscheiben sollten angesichts schwieriger Lichtverhältnisse besonders sauber gehalten werden.

Fußgänger und Radfahrer sollten laut ADAC darauf achten, dass sie für Autofahrer gut erkennbar sind. Helle Kleidung und Reflektoren sind sinnvoll. Radfahrer sollten auf eine funktionsfähige Beleuchtung achten und diese im Zweifel früher als später einschalten.

Rudolf Huber / glp

Gefahren für das Hörgerät

Rund 3,7 Millionen Menschen in Deutschland nutzen ein Hörsystem. Die Maskenpflicht an bestimmten Orten kann für sie zur Herausforderung werden. Denn häufig verfängt sich beim Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes das Hörsystem in den Bändern. Es kann dabei unbemerkt und lautlos zu Boden fallen.

“Im Umgang mit Maske und Hörsystem ist Ruhe und Routine gefragt. Je weniger beim Tragen an der Maske gezogen wird, desto geringer das Risiko, das Hörsystem zu verlieren”, so Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).

Wer folgende vier Schritte beherzigt, braucht sein Hörsystem nicht zu suchen: Wichtig ist im ersten Schritt die oberen Bänder der Maske mit beiden Händen zuerst nach oben ziehen, dann im zweiten Schritt nach hinten und im dritten Schritt seitwärts nach vorne, um die Maske abzusetzen. Zuletzt zur Sicherheit mit der Hand prüfen, ob das Hörsystem noch richtig sitzt.

Wer ein Hörgerät findet, gibt es am besten beim nächsten Hörakustiker ab. Die Experten können anhand der Seriennummer über den Hersteller die Hörsysteme ihren Besitzern wieder zuordnen lassen.

Rudolf Huber / glp

Polizei löst in Ludwigsburg Party auf – Mann leistet heftigen Widerstand

In der Nacht zum Sonntag wurde in Ludwigsburg eine Lokalität aufgrund von Verstößen gegen Corona-Verordnungen von der Polizei geschlossen. Rund 30 Personen befanden sich im Bistro um ausgelassen und teilweise ohne Mund-Nase-Bedeckung zu feiern. 

Was war passiert?

Ein Bistro in der Karlsstraße in Ludwigsburg wurde in der Nacht zum Sonntag durch Einsatzkräfte der Polizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Ludwigsburg geschlossen. Gegen 23.50 Uhr wurde eine Ruhestörung ausgehend von der Gaststätte gemeldet. Als die Beamten des Polizeireviers Ludwigsburg eintrafen, stellten diese die Lärmbelästigung ebenfalls fest und darüber hinaus konnten sie beobachten, dass in dem Bistro ausgelassenen gefeiert wurde.

Rund 30 Personen befanden sich im Gastraum. Einige davon tanzten ohne Mund-Nase-Bedeckung in der Raummitte. Als sich die Polizisten die Kontaktformulare zeigen ließen, bemerkten sie, dass diese nicht den Anforderungen entsprachen. Der Kommunale Ordnungsdienst wurde hinzugezogen und dem Gaststättenbetreiber mitgeteilt, dass sein Lokal bis auf weiteres geschlossen wird. Die Personalien der anwesenden Gäste wurden aufgenommen und anschließend mussten die Personen das Bistro verlassen. Im Zuge dieser Maßnahme zerschmetterte ein 57-jähriger eine Alkoholflasche vor den Füßen eines Polizisten. Der Mann wurde im weiteren Verlauf zu Boden gebracht, wobei er sich wehrte. Ein 26 Jahre alter Polizist erlitt hierbei leichte Verletzungen. Dem 57-Jährigen wurden anschließend Handschließen angelegt und er wurde zum Polizeirevier Ludwigsburg gebracht.

Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde er auf freien Fuß gesetzt. Der Mann wird sich wegen versuchter Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen. Außerdem muss er, wie alle anderen Gäste und der Wirt ebenfalls, mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung rechnen.

red

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Mit dem Stuhl gegen den Kopf geschlagen

Mit leichten Verletzungen sind zwei Männer bei einem Streit am Sonntag in Ditzingen davongekommen. Einem Verletzten wurde mit einem Stuhl gegen den Kopf geschlagen. 

Was war passiert?

Am Sonntag gegen 01:00 Uhr sind drei Männer im Alter von 20, 35 und 49 Jahren in der Gartenstraße in Ditzingen aneinandergeraten. Die drei Männer hatten sich an der Örtlichkeit in einer Bar aufgehalten, wo es wohl zu Streitigkeiten kam. In deren Verlauf soll der 49-Jährige mit der Faust gegen den Kopf des 35-Jährigen geschlagen und ihn leicht verletzt haben.

Nachdem der 35-Jährige zusammen mit dem 20-Jährigen sowie eine weitere Begleitperson das Lokal daraufhin verlassen hatte, entfachte sich zwischen den drei Personen erneut ein Streit. Im Zuge dieser Auseinandersetzung nahm der 35-Jährige offenbar einen Stuhl eines nahegelegenen Imbisses zur Hand und schlug mutmaßlich mit diesem gegen den Kopf des 20-Jährigen. Dieser erlitt hierdurch eine Kopfverletzung, die zu einem späteren Zeitpunkt in einem Krankenhaus medizinisch versorgt werden musste. Eine vorbeifahrende Streife wurde zufällig auf das Geschehen aufmerksam. Die Beamten notierten sich die Personalien aller Beteiligten und nahmen den 35-Jährigen für weitere polizeiliche Maßnahmen mit zur Dienststelle.

Da der 35-Jährige, bei dem noch ein Joint aufgefunden wurde, ebenfalls über Schmerzen klagte, musste ein weiterer Rettungswagen hinzugezogen werden. Rettungsdienstmitarbeiter kümmerten sich zunächst auf dem Revier um den Verletzten und brachten ihn anschließend zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus.

Der 35- und der 49-Jährige müssen nun mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen. Zudem wird sich der 35-Jährige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Herbstferien: Stand der Reisewarnungen checken

Die Corona-Krise macht sich in den Herbstferien deutlich bemerkbar. Durch die bundes- und europaweit stark eingeschränkten Reisemöglichkeiten kommt es am Wochenende vom 23. bis 25. Oktober nicht zu spürbar steigenden Verkehrsaufkommen. Der ACE rät derzeit dringend, vor der Abfahrt den aktuellen Stand der Reisewarnungen und -empfehlungen zu überprüfen. Keinesfalls sollte aufs Geratewohl losgefahren werden.

Am Freitagnachmittag spielt starker Individualverkehr eine große Rolle und trotz der Ferien sind weiterhin viele Pendler unterwegs. Bis in die Abendstunden ist örtlich mit Verzögerungen zu rechnen. Am Samstag ist der Vormittag stärker frequentiert, am Sonntag dann der Nachmittag.

Ausgewiesene Risikogebiete und uneinheitliche Beherbergungsverbote in Deutschland, Österreich und der Schweiz stellen geplante, aber auch spontane Reisevorhaben auf den Prüfstand und vor Probleme. Deshalb verlagert sich das Reisegeschehen nun eher auf das Inland und die aktuellen Wetterbedingungen sind dafür verantwortlich, ob viel oder eher wenig gereist wird. Bei schönem Wetter werden viele die Gelegenheit für einen spontanen Ausflug ohne Übernachtung oder eine Kurzreise nutzen. Gerade die Nebenstrecken sind dann etwas voller. Auf den Autobahnen bremsen meist die zahlreichen Baustellen den Verkehrsfluss aus. Reisen in die Alpenländer sind zwar möglich, aber teilweise ebenfalls sehr eingeschränkt.

Zu beachten für Tagesausflügler ist, dass vereinzelt Gemeinden ein Anreiseverbot verhängen könnten, sollte der Ansturm zu groß werden oder das Infektionsgeschehen dies notwendig machen. Auch die Möglichkeiten von Grenzschließungen oder innerdeutschen Reiseeinschränkungen aufgrund des Pandemie-Geschehens bleiben grundsätzlich denkbar. Bei der Reiseplanung sollte dringend auch die eventuelle Ausweisung innerdeutscher Risikogebiete beachtet werden.

Andreas Reiners / glp

RKI meldet am Montag rund 4400 Neuinfektionen

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland ist am Montag niedriger ausgefallen. Das ist weniger als in den Tagen zuvor, jedoch für einen Montag nicht ungewöhnlich, da erfahrungsgemäß nicht alle Gesundheitsämter über das Wochenende ihre Daten rechtzeitig übermitteln. So meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Montagmorgen +4.325 neue Corona-Infektionen innerhalb von 24 Stunden. Doch im Vergleich zum Montag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um fast 2.000. Damals waren +2.467 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Am vergangenen Samstag meldete das RKI mit +7.830 Neuinfektionen den höchsten je gemessenen Wert seit Beginn der Corona-Pandemie. (Stand: 19.10.)

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut RKI mindestens 366.299 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 9.789. Das sind 12 mehr als am Vortag. Rund 294.800 (+3.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 19.10.)

red

Verkehrsbericht Ludwigsburg: Welche Straßen diese Woche gesperrt sind

Mit nachfolgenden Verkehrsbehinderungen in Ludwigsburg aufgrund Baustellen bzw. Straßensperrungen müssen Verkehrsteilnehmer rechnen. Gültig ab Montag, 19. Oktober.

Anschlussstelle Ludwigsburg-Süd Ostrampe / L 1140
Wegen Umbaumaßnahmen an der Ostrampe der Anschlussstelle Ludwigsburg-Süd und an der L 1140 ist die Autobahnauffahrt in Richtung Heilbronn gesperrt. Die L 1140 ist in beide Richtungen nur einspurig befahrbar.

Gebiet Altach
Hier besteht bis Ende Oktober eine abschnittsweise Sperrung der Feldwege zwischen der Hirschbergschule und der Kläranlage Eglosheim sowie zwischen der Tammer Straße und der Autobahnmeisterei Ludwigsburg. Die Zufahrt zur Kläranlage und zur Hirschbergschule bleibt eingeschränkt frei; die Zufahrt zur Tammer Straße ist für Anlieger ebenfalls eingeschränkt frei.
 
Sperrung Bärenwiese
Datum:                           Sperrzeiten:                     Parkfläche:
19. bis 23. Oktober      7.00 bis 11.00 Uhr         West

Brahmsweg (Schlösslesfeldschule)
Es besteht bis voraussichtlich Ende April 2021 eine Vollsperrung auf Höhe des Gebäudes Brahmsweg 30/2.

Bönnigheimer Straße
Hier besteht eine Vollsperrung mit einer örtlichen Umleitung bis voraussichtlich Mitte November.
 
Dieselstraße
Hier besteht voraussichtlich bis Anfang November zwischen der Römeraue und der Friedenstraße eine halbseitige Sperrung in den jeweiligen Bauabschnitten.

Einsteinstraße
Hier kommt es zwischen der Einsteinstraße 17 und der Daimlerstraße zu halbseitigen Sperrungen in den jeweiligen Bauabschnitten bis voraussichtlich bis Mitte November.
 
Friedrichstraße Nordseite
Hier steht bis voraussichtlich März 2021 zwischen der Solitudestraße und der Stuttgarter Straße nur jeweils eine Fahrspur in jeder Richtung zur Verfügung.

Gänsfußallee
Es besteht voraussichtlich bis Ende November eine halbseitige Sperrung der Gänsfußallee zwischen der Grönerstraße/Hoferstraße und der Brenzstraße mit Einbahnstraßenregelungen (Fahrrichtung von der Hoferstraße in Richtung Schwieberdinger Straße).

Heilbronner Straße /B 27
Hier wird die äußerste Fahrspur wegen Instandsetzungsarbeiten an der Stützwand außerhalb der Hauptverkehrszeiten abschnittsweise gesperrt.

Johannesstraße
Hier besteht eine Vollsperrung im ersten Bauabschnitt zwischen Mörikestraße und Wernerstraße, eine Vollsperrung im Kreuzungsbereich Wernerstraße führt zu einer Sackgassenregelung. Der Anlieger- und Andienungsverkehr ist frei. Die Arbeiten sind witterungsabhängig und die Dauer derzeit noch nicht genau absehbar.
 
Kallenberg´sches Areal
Die Leonberger Straße ist zwischen der Solitudestraße und dem Zentralen Omnibus-bahnhof (ZOB) für den Individualverkehr gesperrt. Die Solitudestraße ist halbseitig gesperrt – die Verkehrsführung erfolgt stadteinwärts zwischen der Friedrichstraße und der Leonberger Straße.

Karl-Hüller-Straße
Es besteht eine Vollsperrung der Karl-Hüller-Straße bis voraussichtlich Ende Oktober.

Katharinenstraße
Hier besteht eine halbseitige Sperrung bis voraussichtlich Anfang/Mitte November.
 
Metterstraße
Hier kommt es zu Beeinträchtigungen im Baustellenbereich bis voraussichtlich Mitte November.

Neckarhalde
Hier besteht auf Höhe der Neckarhalde 39 bis voraussichtlich Ende Dezember eine Vollsperrung für den Kfz-, Fußgänger- und Radverkehr. Es besteht eine Umleitung über: Neckarhalde – Herrmann-Wißmann-Straße – Steinäckerstraße.
 
Neißestraße / Pregelstraße
Es besteht eine Vollsperrung der Neißestraße ab der Abzweigung Pregelstraße bis voraussichtlich Ende Februar 2021.
 
Schillerstraße
Die Schillerstraße ist für den Fahrzeugverkehr in Richtung Westen befahrbar. Der Radverkehr bleibt in beide Richtungen aufrecht erhalten. Der Fußgängerverkehr wird über den Gehweg auf der Südseite geführt. Diese Verkehrsregelung gilt für die Dauer der Bauarbeiten bis voraussichtlich Ende 2022.   
 
Schmiedgässle / Kronenstraße
Es besteht eine Vollsperrung in den jeweiligen Bauabschnitten bis voraussichtlich
März 2021.
 
Schwieberdinger Straße /Keplerstraße/ Friedrichstraße
Hier steht pro Richtung im Baufeld nur jeweils eine Fahrspur zur Verfügung. Die Zu- und Abfahrt aus den Nebenrichtungen ist eingeschränkt oder teilweise nicht möglich. Die Zu- und Abfahrt aus der Pflugfelder Straße in die Schwieberdinger Straße ist aufgrund der dortigen Baustelle nicht möglich. Die Arbeiten sind witterungsabhängig und die Dauer derzeit noch nicht genau absehbar.

Seeschlossallee / Lichtäcker
Der Feldweg zwischen der Seeschlossallee und Lichtäcker 36 ist voraussichtlich bis Ende November im betroffenen Bereich voll gesperrt.
 
Steinbeisstraße
Es besteht eine halbseitige Sperrung der Steinbeisstraße zwischen der Schwieberdinger Straße und der Karl-Haußmann-Straße in den jeweiligen Bauabschnitten. Die Fahrt in Richtung Schwieberdinger Straße bleibt möglich.
 
Uferwiesen II
Hier besteht eine Vollsperrung der Anlegestelle. Die Arbeiten sind witterungsabhängig und die Dauer derzeit noch nicht genau absehbar.

Untere Kasernenstraße – Parkplatz Untere Stadt
Der Parkplatz Untere Stadt ist im Zuge der Umgestaltung des Walckerparks bis voraussichtlich Mitte/Ende Dezember gesperrt. Im Bereich der Unteren Kasernenstraße, der Oberen Kasernenstraße und der Bietigheimer Straße sind daher die öffentlichen Stellplätze in Anwohnerparkplätze umgewandelt (Bewohnerparkbereich 1).
 
Waldäcker III
Hier sind temporäre Einschränkungen bei der Nutzung des Radweges entlang der Schwieberdinger Straße möglich. Die Arbeiten sind witterungsabhängig und die Dauer derzeit noch nicht genau absehbar.

Quelle: Stadt Ludwigsburg

82-Jähriger wird nach Wohnungsbrand reanimiert und weitere Meldungen aus dem Landkreis Ludwigsburg

Bietigheim-Bissingen: 82 Jahre alter Bewohner bei Brand lebensgefährlich verletzt

Aus bislang ungeklärter Ursache ist am Samstagmittag in einem Mehrfamilienhaus in der Sucystraße ein Brand ausgebrochen. Ein Anwohner bemerkte gegen 14:25 Uhr das akustische Signal eines Rauchmelders in einer Wohnung im 1. Obergeschoss. Da die Wohnung zu diesem Zeitpunkt bereits stark verraucht war, konnte sie von dem Brandentdecker sowie den am Brandort eintreffenden Polizeibeamten nicht mehr betreten werden. Der 82 Jahre alte Wohnungsinhaber konnte schließlich von der Feuerwehr leblos aus der Wohnung gerettet werden. Er wurde vom Rettungsdienst, der mit zwei Rettungsfahrzeugen und einem Notarzt im Einsatz war, vor Ort reanimiert und anschließend mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Die Feuerwehren aus Bietigheim-Bissingen und Besigheim waren mit insgesamt elf Fahrzeugen und 47 Einsatzkräften vor Ort. Der entstandene Sachschaden beläuft sich ersten Schätzungen zufolge auf etwa 75.000 Euro. Die Ermittlungen zur Brandursache wurden vom Kriminaldauerdienst übernommen.

Kornwestheim: Rotlicht missachtet und Unfall verursacht

Am Samstag kam es gegen 12 Uhr an der Kreuzung der Stuttgarter Straße zur Zeppelinstraße in Kornwestheim zu einem Verkehrsunfall. Ein 78-jähriger Mann fuhr mit seinem Mercedes-Benz von der Johannesstraße kommend an die Kreuzung heran und hielt an der zunächst rot zeigenden Ampel an. Als die Ampel für ihn grün anzeigte fuhr er los. Im selben Moment fuhr ein 36 Jahre alter BMW-Fahrer über die Stuttgarter Straße in Fahrtrichtung Ludwigsburg in die Kreuzung ein. Nach bisherigen Ermittlungen missachtete er die rot zeigende Lichtzeichenanlage. Bei der Kollision wurde keiner der Beteiligten verletzt. Beide Fahrzeuge waren jedoch anschließend nicht mehr fahrbreit und mussten geborgen werden. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 18.000 Euro.

Großbottwar: Verkehrsunfall mit schwerverletztem Radfahrer

Schwere Verletzungen zog sich ein 80-jähriger Mountainbikefahrer zu, der am Samstagnachmittag gegen 15:55 Uhr im Kurvenbereich eines Feldwegs zwischen Winzerhausen und Großbottwar alleinbeteiligt stürzte. Er wurde durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus verbracht. Am Fahrrad entstand augenscheinlich kein Schaden. Zur Unfallaufnahme befanden sich eine Streife des Polizeireviers Marbach sowie eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg im Einsatz.

Verkehrsunfallflucht in Marbach a.N., Ortsteil Hörnle – Zeugenaufruf

In der Nacht von Freitag auf Samstag zwischen 21 Uhr und 6 Uhr morgens wurde ein in der Makenhofstraße auf einem Stellplatz geparkter Audi durch einen bislang unbekannten Fahrzeugführer beschädigt. Der Sachschaden im Bereich des Kotflügels beträgt etwa 3.000 Euro. Zeugen, welche sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Marbach am Neckar, Tel. 07144/9000, zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Höchste Pandemiestufe ab Montag in Baden-Württemberg

Baden-Württembergs Ministerpäsident Winfried Kretschmann ruft aufgrund der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen die dritte Pandemiestufe aus. Dazu wird die Corona-Verordnung um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neuen Regelungen treten am Montag, 19. Oktober in Kraft. Das gab die Landesregierung am Samstag bekannt.

Die stark steigenden Infektionszahlen veranlasst die baden-württembergische Landesregierung, nun die dritte Pandemiestufe auszurufen. Dies hat das Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag, 17. Oktober, beschlossen. Die steigenden Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen machen diesen Schritt notwendig, heißt es in der Pressmitteilung. Dazu wird die Corona-Verordnung entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt am Montag, 19. Oktober in Kraft, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe.

Ministerpräsident Kretschmann: „Für Deutschland und Baden-Württemberg sind die kommenden Wochen entscheidend. Die Dynamik des Virus erfordert rasches Handeln. Deshalb hat das Kabinett am Samstag in einer Sondersitzung beschlossen, die dritte Pandemiestufe auszurufen. Diese definiert zusätzliche, weitergehende  Maßnahmen, die unabhängig von der Inzidenz vor Ort landesweit für alle gelten. Denn wir müssen jetzt alles tun, um den kritischen Trend schnellstmöglich wieder zu stoppen und das Ruder herumzureißen.“

Durch die Altersverschiebung in jüngere Altersgruppen gebe es derzeit zwar einen geringeren Anteil schwerer Verläufe mit entsprechend geringerer Auslastung der Krankenhäuser, dennoch seien viele Lebensbereiche durch die zunehmende Verbreitung von COVID-19 betroffen, was wiederum zu einem erhöhten Risiko für die vulnerablen Gruppen führe. Außerdem falle es den örtlichen Gesundheitsbehörden zunehmend schwer, alle Kontaktpersonen von Neuinfizierten zu ermitteln. Damit steigt das Risiko, dass sich das Virus diffus ausbreitet.

Was bedeutet die Ausrufung der dritten Pandemiestufe?

Zusätzlich und ergänzend zu der an der lokalen Inzidenz orientierten Hotspot-Strategie gemäß dem Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. Oktober werden weitere landesweite Maßnahmen ergriffen.

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen. Dazu gehören an zentraler Stelle:

  • Kliniken: Angesichts der Erwartung eines höheren Patientenaufkommens in den Kliniken, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren.
  • Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren bzw. ausgeweitet.
  • Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen.
  • Schulen: Mit der Änderung der Corona-VO Schule besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht.
  • Einschränkung der nicht-schulischen Nutzung des Schulgebäudes.
  • Kitas: Konsequente Distanz bei der Gruppenbildung ist herzustellen.
  • Hochschulen: weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen

red

Verkehrsunfall weil Autolenker Katze nicht überfahren will und weitere Meldungen aus Ludwigsburg

Korntal-Münchingen: Katze verursacht Unfall mit hohem Sachschaden

Am Freitagmorgen, gegen 07:30 Uhr, befuhr der 27-jährige Fahrer eines VW die Lembergstraße in Richtung Ostheimer Weg. Aufgrund einer plötzlich die Straße querenden Katze, wich der VW-Fahrer nach rechts aus und prallte gegen einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Anhänger, wobei beide Fahrzeuge durch den Aufprall in den Grünstreifen geschoben wurden und geborgen werden mussten. Am PKW sowie am Anhänger entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 21.500 Euro. Die Katze blieb unversehrt und konnte ihren Spaziergang fortsetzen.

Gem. Mundelsheim: Auffahrunfall fordert drei Verletzte und rund 33.000 Euro Sachschaden

Gegen 10:20 Uhr kam es auf der L 1115 zwischen Mundelsheim und Ottmarsheim zu einem Verkehrsunfall, bei dem drei Personen leicht verletzt wurden. Eine 26-Jährige Audi-Fahrerin fuhr aus Richtung der Anschlussstelle Mundelsheim in Richtung Ottmarsheim und übersah auf Höhe eines Parkplatzes einen verkehrsbedingt stehenden Renault Twingo. Die Fahrerin fuhr dem Renault von hinten auf und kam in der Folge in den Gegenverkehr ab. Dort touchierte sie einen entgegenkommenden Pkw Mitsubishi. Der Audi überschlug sich daraufhin und blieb schließlich auf dem Dach liegen. Die Audi-Fahrerin, die 74-jährige Beifahrerin des Renault und die 30-jährige Beifahrerin des Mitsubishi wurden jeweils leicht verletzt. Zwei davon wurden anschließend ambulant in einem Krankenhaus behandelt. Alle drei Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbreit. An ihnen entstand Sachschaden in Höhe von rund 33.000 Euro. Neben zwei Streifenwägen der Polizei waren die freiwillige Feuerwehr Mundelsheim und der Rettungsdienst mit jeweils zwei Fahrzeugen im Einsatz.

Ludwigsburg: Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss verursacht Unfälle

Am späten Freitagabend, gegen 23:50 Uhr, wurde durch eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Ludwigsburg auf der Holsteiner Straße ein auffällig fahrendes Fahrzeug festgestellt. Als dieses kontrolliert werden sollte, missachtete der Fahrer jedoch zunächst die Anhaltesignale. Das Fahrzeug konnte aber kurze Zeit später im Stadtteil Ludwigsburg-Oßweil festgestellt werden. Bei der Kontrolle konnte bei dem 30-jährigen Lenker des VW, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, zudem Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Es wurde festgestellt, dass er auf seiner Fahrt bereits Schäden an einer Gartenmauer, an einem Verkehrsschild und an einem geparkten PKW in Höhe von gesamt circa 8.500 Euro verursacht hatte. Er muss jetzt mit einer Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg