Handyempfang bleibt eine Baustelle

Funklöcher und schlechte Verbindungen: Der Handyempfang in Deutschland lässt immer noch zu wünschen übrig. So sind beispielsweise fünf Prozent aller Kündigungen 2020 bei O2 sind auf einen schlechten Empfang zurückzuführen. Wie unzufrieden die Kunden von Telekommunikationsanbietern wegen solcher Störungen sind, ermittelte jetzt der Vertragsmanager Volders (www.volders.de).

Bei einem Vergleich zwischen den drei führenden Telekommunikationsanbietern Deutschlands – O2, Vodafone und Telekom -, gehen bei O2 die meisten Kündigungen wegen Problemen mit dem Empfang ein. So war “Schlechter Empfang” für rund fünf Prozent aller Kündigungen maßgeblicher Grund. 2019 betrug der Anteil bei O2 fast sieben Prozent. Vodafone folgt mit 3,6 Prozent (2019 waren es knapp vier Prozent). Die Kündigungen wegen schlechten Empfangs bei der Deutschen Telekom liegen sowohl 2019 als auch 2020 stabil bei etwa zwei Prozent.

Mehr als ein Drittel der Befragten kritisieren Empfangsstörungen bei ihrem Telekommunikationsanbieter, die ein bis drei Mal in der Woche auftreten. Rund zehn Prozent sagen aus, dass sie vier bis zehn Mal mit derartigen Problemen zu kämpfen haben. Knapp 15 Prozent sogar über zehn Mal pro Woche. Damit bemängeln insgesamt rund 60 Prozent der befragten Kunden den Empfang.

Beim mobilen Internet sind es fast 90 Prozent, die über Beeinträchtigungen klagen. 45 Prozent der Befragten weisen darauf hin, dass sie ein bis drei Mal pro Woche Probleme mit dem Internetempfang haben. Ein Drittel gibt an, im selben Zeitraum mehr als zehn Mal keine beständige Verbindung ins World Wide Web zu haben.

Vor allem in ländlichen Regionen kommt es zu Unterbrechungen der Verbindung, das sagen rund 60 Prozent der Umfrage-Teilnehmer.

Ralf Loweg / glp

Bei privaten Autowäschen droht Ärger

Wer sein Auto privat waschen möchte, hat es heutzutage nicht leicht. Denn die Wäsche auf dem eigenen Grundstück oder auf der Straße ist streng reglementiert.

Eine Autowäsche auf öffentlichem wie auf privatem Grund ist per Gesetz zwar nicht grundsätzlich untersagt, doch die Kommunen haben strenge und leider vielfach auch unterschiedliche Regeln erlassen, die die Möglichkeiten erheblich einschränken. Diese Vorgaben sollten tunlichst befolgt werden, da sonst empfindliche Bußgelder drohen. Richtig teuer wird eine private Autowäsche dann, wenn dadurch nachweislich das Grundwasser kontaminiert wurde

Dabei gilt es grundsätzlich zu bedenken, dass Ölrückstände und andere die Umwelt belastende Stoffe schon vom Auto gelöst werden können, wenn man das Fahrzeug einfach nur mit Schlauch und Wasser abspritzt. Noch gefährlicher für Umwelt und Grundwasser wird es, wenn aggressive chemische Reinigungsmittel zum Einsatz kommen. Deshalb untersagen viele Kommunen Autowäschen auch auf einem Privatgrundstück. Um sich beim Reinigen seines Fahrzeugs nicht strafbar zu machen, ist es ratsam, sich über die jeweiligen kommunalen Regelungen zu informieren und sich tunlichst daran zu halten.

Wer jedes Risiko – für sich und die Umwelt – ausschließen will, sollte zur Autowäsche am besten hierfür eigens zugelassene Waschanlagen oder Waschplätze nutzen, empfiehlt nicht nur der ADAC. Dort stehen auch Geräte zum Behandeln des Autos mit Schaumreiniger und Lackkonservierer zur Verfügung. Solche Einrichtungen fangen das Schmutzwasser auf und stellen dessen fachmännische Entsorgung sicher.

Für das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrund gilt laut ADAC grundsätzlich – soweit dies vor Ort keine anderen Vorschriften regeln – dass dies nur dann erlaubt ist, wenn das dabei entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation beziehungsweise ein offenes benachbartes Gewässer gelangt, sondern auf dem eigenen Grundstück versickert. Allgemein untersagt sind dabei generell Motorwäschen. Auch darf das Fahrzeug nur mit klarem Wasser gereinigt werden – chemische Reinigungsmittel aller Art sind dagegen verboten. Und wer in einem Wasserschutzgebiet wohnt, für den erledigt sich das Thema Autowäsche auf dem eigenen Grund ohnehin von selbst.

Fahrzeugwäschen auf der Straße, also öffentlichem Grund, sind in den meisten kommunalen Satzungen untersagt. Wer sich daran nicht hält, macht sich einer unzulässigen und damit genehmigungspflichtigen Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums schuldig und infolgedessen strafbar.

Andreas Reiners / glp

Probealarm: Innenministerium nennt Warntag “fehlgeschlagen”

Anlässlich des bundesweiten Warntags wurde am Donnerstag um 11:00 Uhr in ganz Deutschland ein Probealarm durchgeführt. Die Auslösung des Probelalarms am heutigen “Warntag 2020” ist aufgrund eines technischen Problems fehlgeschlagen. Die Vorgänge werden jetzt umfassend aufgearbeitet.  Das gab das Bundesinnenministerium heute auf seiner Webseite als Fazit bekannt. 

Das Bundesinnenministerium hat den bundesweiten Probealarm vom Donnerstagvormittag als “fehlgeschlagen” bezeichnet. Grund dafür sei ein technisches Problem, gab die Behörde auf Ihrer Webseite bekannt.  “Die Vorgänge werden jetzt umfassend aufgearbeitet”, kündigte das Ministerium in Berlin am Nachmittag an. Die App NINA funktionierte bei vielen nicht. Einige Menschen, auch im Landkreis Ludwigsburg wunderten sich zudem über ausbleibende Sirenen.

red

Barbesucher am Holzmarkt greift Polizeibeamte an; und weitere Meldungen aus Ludwigsburg

Ludwigsburg: 39-jähriger Barbesucher greift Polizeibeamte an

Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung wird sich ein 39 Jahre alter Mann verantworten müssen, der am Mittwoch gegen 23.30 Uhr in einer Bar in der Holzmarktstraße in Ludwigsburg unangenehm auffiel. Der Gast pöbelte fortwährend weitere Gaststättenbesucher und die Wirtin an. Da er sich nicht beruhigen wollte und die 29-jährige Betreiberin beleidigte, setzte diese ihn schließlich vor die Tür. Als er kurze Zeit später die Bar erneut betrat, alarmierte die Frau die Polizei. Auch im Beisein zweier Polizeibeamter unterließ er die Pöbeleien und Beleidigungen nicht. Da er die Örtlichkeit trotz Platzverweises nicht verlassen wollte, sollte er von den Beamten weggeführt werden. Als er hierauf einen unbeteiligten 36-Jährigen trat, brachten die Polizisten den Mann zu Boden. Gemeinsam mit weiteren Beamten, die zur Unterstützung gerufen worden waren, konnten die Polizisten dem kräftig gebauten 39-Jährigen Handschließen anlegen. Während dessen mussten sich die Beamten fortwährend Beleidigungen anhören. Da er auch nach ihnen trat, wurden schließlich auch seine Beine fixiert. Anschließend wurde der Mann, der erheblich unter Alkoholeinwirkung zu stehen schien, in ein Krankenhaus gebracht. Auch während des Transports versuchte er die Polizisten zu treten. Im Krankenhaus angekommen, trat der 39-Jährige eine Krankenschwester, die versuchte ihn zu beruhigen. Der Mann, bei dem ein Alkoholwert von knapp drei Promille gemessen wurde, verblieb vorerst im Krankenhaus.

Ludwigsburg: 20-Jähriger wird Opfer eines Raubes

Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Tel. 0800/1100225, sucht Zeugen, die am Mittwoch zwischen 21.45 Uhr und 22.10 Uhr einen Raub auf einen 20 Jahre alten Mann in der Karlstraße auf dem Basketballplatz eines Schulgeländes beobachtet haben. Der 20-Jährige, der alleine unterwegs war, soll von zwei noch unbekannten Tätern auf Englisch angesprochen worden sein. Als einer der beiden versuchte ihm in seine Hosentasche zu greifen, entstand wohl ein Gerangel und dann eine Schlägerei zwischen den Männern. Der 20-Jährige sei zu Boden gegangen und wurde weiter von den Tätern attackiert, bis er kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Als er wieder zu sich kam, bat er zwei Passanten die Polizei zu alarmieren. Beim Opfer konnten leichte Verletzungen festgestellt, worauf er durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht wurde. Bei polizeilichen Fahndungsmaßnahmen konnten keine Tatverdächtigen festgestellt werden. Beide Täter hatten einen dunklen Teint und sollen etwa 175 cm groß sein. Einer der beiden soll schlank sein und gefärbte braune Haare haben. Er trug ein schwarzes T-Shirt. Der Komplize hat schwarze Haare und trug eine schwarze Jacke. Gemäß den derzeitigen Ermittlungen raubten die Täter einen vierstelligen Bargeldbetrag.

Ludwigsburg-Hoheneck: Unfall auf der L 1129

Zwei leicht verletzte Frauen und ein Sachschaden von etwa 25.000 Euro sind die Bilanz eines Unfalls, der sich am Mittwoch gegen 08.00 Uhr auf der Landesstraße 1129 zwischen Hoheneck und Freiberg am Neckar ereignete. Eine 73 Jahre alte Citroen-Fahrerin, die aus Richtung Freiberg am Neckar kam, wollte an der Kreuzung mit der Heimengasse nach links in diese abbiegen. Mutmaßlich übersah sie hierbei eine entgegenkommende 53-jährige Audi-Fahrerin. Hierauf prallten die beiden Fahrzeuge zusammen. Beide Frauen wurden durch den Rettungsdienst in Krankenhäuser gebracht. Die Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Wegen Corona: Deutsche meiden Innenräume

51 Prozent der Menschen in Deutschland meiden zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus öffentliche Innenräume. Das ergibt eine repräsentative Umfrage, die YouGov Deutschland im August 2020 im Auftrag von schwa-medico durchgeführt hat.

Ein Großteil der Befragten fühlt sich durch eine mögliche Ansteckung über die Luft unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln (88 Prozent), im Wartebereich medizinischer Einrichtungen (84 Prozent), in Großraumbüros (84 Prozent) und in Hotels, Gastronomie und Tagungsstätten (81 Prozent) gefährdet.

In die Zukunft geblickt würden sich 35 Prozent der Befragten in öffentlichen Einrichtungen sicherer fühlen, wenn dort eine medizinisch zertifizierte Luftreinigung zum Einsatz käme, die die Luft und Oberflächen von Viren, Keimen, Bakterien und Allergenen befreit; 37 Prozent beantworten diese Frage mit “vielleicht”. Mehr als die Hälfte aller Befragten geben an, Räume und Orte, die sie infolge der Corona-Pandemie meiden, (eher) dann wieder aufzusuchen, wenn dort eine medizinisch zertifizierte Luftreinigung erfolgt.

Ralf Loweg / glp

Bundesweiter Warntag: Auch in Ludwigsburg heulen rund 90 Sirenen

Anlässlich des bundesweiten Warntags wird am 10. September um 11:00 Uhr in ganz Deutschland ein Probealarm durchgeführt. Der Warntag findet in diesem Jahr zum ersten Mal statt.

Heute um 11Uhr ist es soweit. Über Radio, Fernsehen, Sirenen, Lautsprecherwagen, Werbetafeln, und über die sozialen Medien: Gewarnt wird – freilich zur Probe. Denn wenn es im Ernstfall mal notwendig wird, möchte man bestmöglich vorbereitet sein. Schnelle Informationen und bestmöglicher Schutz, das geht Hand in Hand, und im Ernstfall zählt jede Sekunde.

Auch der Landkreis Ludwigsburg und die zuständige Katastrophenschutzbehörde, nimmt am bundesweiten Warntag des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe teil und testet die Alarmsignale. Um genau 11 Uhr ertönen rund 90 Sirenen für eine Minute einen Heulton. Er zeigt in einem akuten Ernstfall an, dass unmittelbare Gefahr besteht oder zu erwarten ist. beendet wird die konzertierten Aktion um 11.20Uhr. Dann werden die Sirenen noch einmal für eine Minute eingeschaltet. Mit diesem Signal wird bekannt gegeben, dass die Gefahr vorüber ist.

Einige Städte und Gemeinden im Landkreis haben allerdings keine Sirenen mehr: Ludwigsburg, Kornwestheim, Korntal-Münchingen, Marbach, Vaihingen, Ditzingen, Freiberg und Oberstenfeld (außer Gronau und Prevorst) sowie in der Stadt  Bietigheim-Bissingen die Ortsteile Bissingen und Untermberg. Eberdingen ist mit seinen Sirenen nicht ans allgemeine Katastrophenalarm-Netz angeschlossen, sondern kann diese nur für die örtliche Feuerwehralarmierung einsetzen.

In den Städten und Gemeinden, die keine Sirenen mehr haben oder nicht ans allgemeine Katastrophenalarm-Netz angeschlossen sind, wird die Bevölkerung im Ernstfall durch Lautsprecherwagen und zudem über die WarnApp NINA (Notfallinformations- und Nachrichten App) des Bundes gewarnt.

red

 

Was ist erlaubt? Regelbetrieb an Schulen in Zeiten von Corona

Kornwestheim. Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schulen und Kindertagesstätten haben oberste Priorität. Das gilt insbesondere mit Blick auf das Coronavirus. Um das Risiko einer möglichen Ansteckung zu minimieren, findet der Regelbetrieb an den Schulen nach den Sommerferien unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen statt.

Grundlage bildet die Coronaverordnung für Schulen, die von der Landesregierung am 31. August 2020 verabschiedet worden ist und die am Montag, 14. September 2020, in Kraft tritt. Darin ist unter anderem geregelt, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an den weiterführenden Schulen verpflichtend ist. Diese muss in allen Bereichen der Schule getragen werden, eine Ausnahme bilden die Klassenzimmer, “In den Klassenzimmern muss niemand eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es sei denn, er möchte dies freiwillig tun“, betont Gabriele Wörsching, die bei der Kornwestheimer Stadtverwaltung die Abteilung Schulverwaltung leitet. In den Grundschulen entfällt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sogar komplett. 

Lehrkräfte, Eltern und Beschäftigte der Schule haben untereinander einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu halten. Für den Abstand zu den Schülerinnen und Schülern und für ihren Umgang untereinander gilt dieses Gebot allerdings nicht. Die Schülerinnen und Schüler sollen nach Möglichkeit im Klassenverbund oder in konstanten Gruppen unterrichtet werden, so dass sich die Berührungspunkte nachvollziehen lassen. Um die Kontakte der Kinder und Jugendlichen zu reduzieren, werden die Anfangs- und Endzeiten für den Unterricht sowie die Pausenzeiten gestaffelt. Auch die Bereiche, in denen sich die Schülerinnen und Schüler aufhalten, sind nach Klassenzugehörigkeit voneinander getrennt. Darüberhinaus stehen genügend Mittel für die Handdesinfektion zur Verfügung. Diese werden vom Land bereitgestellt. 

Der Sportunterricht findet ebenso wie der Musikunterricht teilweise unter besonderen Bedingungen statt. Ab Mitte September dürfen die Schulen unter Einhaltung von Hygieneregeln auch wieder für nicht-schulische Veranstaltungen genutzt werden. 

Hatten die Schulmensen der weiterführenden Schulen zuletzt nicht geöffnet, wird dort nach dem Ende der Sommerferien wieder Essen ausgegeben. Die Mitarbeiter in den Mensen, die ohnehin mit den strengen Hygienevorschriften in diesem Bereich vertraut sind, tragen jetzt bei ihrer Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung. Außerdem sind sie angehalten, die Tische zu reinigen, wenn eine Gruppe von Schülern die Schulmensa verlassen hat. An den Grundschulen gehen die Kinder grundsätzlich klassen- und gruppenweise zum Essen. 

„Mein besonderer Dank gilt den Verantwortlichen in den Schulen, insbesondere den Schulleitungen, die den Hauptteil der Organisation für einen gelungenen Schulstart leisten“, so Gabriele Wörsching.

Marion Blum

Corona-Fallzahlen: 1892 registrierte Neuinfektionen in Deutschland

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die neuesten Corona-Zahlen veröffentlicht. Demnach gab es in Deutschland innerhalb eines Tages +1.892 bestätigte Neuinfektionen (Stand: 10.09. – 00.00 Uhr). Gestern wurden +1.176 Fälle gemeldet.

Das RKI in Berlin hat die Gesamtzahl der infizierten Menschen mit 255.366  (Datenstand: 10.09..2020, 00.00 Uhr) angegeben. Mindestens 229.400 Patienten haben eine Sars-CoV-2 Infektion bis Donnerstagmorgen überstanden. Im Zusammenhang mit Covid-19 starben insgesamt 9.341 Menschen. Das sind drei weitere Todesfälle im Vergleich zum Vortag. Die Reproduktionszahl, kurz R-Wert, lag nach RKI-Schätzungen in Deutschland laut Mitteilung vom Dienstagabend bei 0,88 (Vortag: 1,1).

In der Woche vom 31. August bis 6. September wurden nach Angaben des RKI gut eine Million Tests gezählt, etwa 50.000 weniger als in der Vorwoche. Es ist das erste Mal seit der Woche vom 22. bis 28. Juni, dass die Testzahl wieder abnimmt.

Am Samstag (22.08.) waren mit 2.034 neuen Fällen erstmals seit Ende April die 2000er-Marke überschritten worden. Direkte Rückschlüsse auf das Infektionsgeschehen lässt der aktuelle Anstieg bei den Fallzahlen allerdings nicht zu, da zuletzt auch die Zahl der durchgeführten Tests immens stieg. In der Spitze hatte der höchste Wert der täglich gemeldeten Neuansteckungen Anfang April bei über 6.000 Neuinfektionen gelegen. Danach sank sie und stabilisierte sich meist immer unter 1000 liegenden Werten. Seit Ende Juli zeigt die Kurve wieder nach oben

red

Kein Sieger im Spitzenspiel der SG BBM Frauen gegen Thüringer HC

Am Mittwochabend trennten sich im Spitzenspiel der Handball Bundesliga Frauen (HBF) die SG BBM Bietigheim vom Thüringer HC in der Ludwigsburger MHPArena mit 29:29 (17:14).

Die SG BBM, die noch auf die angeschlagene Anna Loerper und Leonie Patorra verzichten musste, ging gleich durch einen Doppelpack von Antje Lauenroth und Luisa Schulze mit 2:0 in Führung. Der THC antwortete in altbekannter Manier, führte nach acht gespielten Minuten mit 5:6. Bietigheim leistete sich in dieser Phase einige technische Fehler und fand nur schwer zu seinem Spiel. In der 16. Minute beim Stand von 8:10 aus Sicht der SG BBM, legte Cheftrainer Markus Gaugisch die grüne Karte auf den Tisch. Gleich im Anschluss markierte Xenia Smits den 9:10-Anschlusstreffer und Stine Jørgensen haute fulminant aus dem Rückraum den Ausgleich in die Maschen, worauf THC-Coach Herbert Müller sein Team zur Auszeit holte. Doch es war Amelie Berger, die sich auf Rechtsaußen zum 11:10 durchtankte. Dies wirkte wie ein Weckruf.

Die SG BBM agierte nun konsequenter in der Offensive und stand in der Defensive um Torhüterin Valentyna Salamakha sicherer, sodass es mit einem verdienten 17:14 in die Halbzeitpause ging. Den ersten Treffer im zweiten Abschnitt markierte Julia Maidhof per erfolgreichem Siebenmeter zum 18:14. Der THC nutzte ein Unterzahlsituation gegen die SG BBM, um auf 18:17 heranzukommen. Es blieb weiter eine spannende Partie, ohne dass sich ein Team entscheidend absetzen konnte. 22:22 stand es nach 43 gespielten Minuten als Cheftrainer Markus Gaugisch seine nächste Auszeit nahm. Bietigheim hatte Probleme, durch die Abwehrreihen des THCs, der mit zwei Toren vorne lag, zu kommen. Die heute treffsichere Karolina Kudlacz-Gloc nahm in dieser Phase das Heft in die Hand und erzielte mit ihrem Doppelpack die wichtigen Anschlusstreffer zum 24:25.

Julia Maidhof war es, die den vermeindlich erlösenden Ausgleich zum 26:26 in der 53. Minute erzielte. Es blieb weiter ein spannendes Spiel auf Augenhöhe. Kim Naidzinavicuius traf drei Minuten vor dem Ende per Siebenmeter zur 28:27-Füh-
rung. Thüringen glich postwendend mit dem nächsten Angriff wieder aus, ging dann sogar in Front. Antje Lauenroth besorgte den 29:29-Ausgleich eine Minute vor dem Abpfiff. Der THC spielte routiniert die Uhr herunter, doch Bietigheim erkämpfte sich 5 Sekunden vor dem Ende das Leder, konnte jedoch die Überzahl in ihrer zweiten Welle nicht ausnutzen und es blieb beim gerechten 29:29 in einer von Kampf und Fehlern geprägten Partie.

SG BBM-Cheftrainer Markus Gaugisch sagte nach dem Spiel: „Der THC hat sehr abgezockt gespielt, zudem bekamen wir Marketa Jerabkova nicht in Griff. Wir leisteten uns zu viele Fehler im eigenen Spiel. So kann man dieses Match nicht gewinnen.“

Tore:Maidhof 6/4, Kudlacz-Gloc 6, Lauenroth 5, Jørgensen 5, Naidzinavicius 2/1, Schulze 2, Reimer 1, Smits 1, Berger 1

Am kommenden Sonntag, 13. September, 14 Uhr empfangen die Bietigheimerinnen zum Auftakt der diesjährigen DELO
EHF Champions League- Saison 2020/21 den dänischen Meister Team Esbjerg.

Ehemaliger VW-Chef Winterkorn muss vor Gericht

Nun also doch: Rund fünf Jahre nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals ist jetzt die Anklage gegen den früheren Volkswagen-Chef Martin Winterkorn zugelassen worden. Gegen den Ex-Automanager bestehe ein hinreichender Tatverdacht “wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs”, teilte das Landgericht Braunschweig mit.

Gegen vier weitere Angeklagte sieht die zuständige Kammer ebenfalls hinreichenden Tatverdacht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall sowie wegen weiterer Straftaten. Wann der Prozess gegen Martin Winterkorn beginnen soll, ist noch offen. Das Verfahren wird öffentlich sein, berichtet “tagesschau.de”.

Die Ermittler hatten den heute 73 Jahre alten Martin Winterkorn im April 2019 wegen seiner Rolle im Diesel-Skandal angeklagt. Es geht um den Vorwurf des schweren Betrugs und des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit Manipulationen an den Abgaswerten von vielen Millionen Fahrzeugen weltweit.

Die Käufer bestimmter Fahrzeuge aus dem VW-Konzern seien über die Beschaffenheit der Autos und speziell die sogenannte Abschalteinrichtung in der Motorsteuersoftware getäuscht worden, heißt es. Dadurch sei die Einhaltung der Stickoxidemissionen lediglich auf dem Teststand gewährleistet gewesen, nicht aber im normalen Betrieb. Die Käufer hätten dadurch einen Vermögensschaden erlitten, so das Landgericht Braunschweig.

Ralf Loweg / glp