Mitpreisbremse: Eine ernüchternde Analyse

Wie wirkungsvoll ist die Mietpreisbremse wirklich? Seit fünf Jahren gilt sie in deutschen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Eine Zwischenbilanz ist allerdings ernüchternd, denn die Mieten steigen teilweise weiterhin stark an. Das zeigt eine aktuelle Immowelt-Analyse.

Demnach sind die Angebotsmieten in 39 von 40 untersuchten Großstädten seit Einführung des Gesetzes weiter gestiegen, in 37 davon sogar mit einem prozentual zweistelligen Wachstum. Für die Analyse wurden die Angebotsmieten von Wohnungen (40 bis 120 Quadratmeter) in Großstädten mit Mietpreisbremse jeweils im ersten Halbjahr 2010, 2015 und 2020 untersucht.

Mit der Mietpreisbremse sollen der Preisanstieg eingedämmt werden. Zunächst sollten die Regelungen nur bis Ende 2020 gelten, die Große Koalition entschied sich jedoch dafür, die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern.

Am stärksten sind die Kaltmieten in Berlin gestiegen: ein Plus von 44 Prozent seit 2015 – und damit genauso stark wie im gleichen Zeitraum vor Einführung des Gesetzes. Als Folge wurde im Februar dieses Jahres mit dem Mietendeckel ein weiteres Instrument zur Eindämmung der Preissteigerungen eingeführt.

Auch in weiteren angespannten Wohnungsmärkten zeigt die Mietpreisbremse kaum Wirkung: In München kletterten die Preise seit der Einführung um 30 Prozent. In Düsseldorf und Stuttgart beträgt der Anstieg jeweils 24 Prozent. Insgesamt sind die Anstiege nach Einführung der Mietpreisbremse in 26 Städten geringer als vorher. In vielen sind die Unterschiede allerdings gering. In Hannover ist die Steigerung zum Beispiel von 24 auf 23 Prozent zurückgegangen, in Nürnberg von 24 auf 22 Prozent.

Andreas Reiners

Urlaub 2020: In diese Länder wollen Deutsche mit dem Auto verreisen

In Zeiten der Coronavirus-Pandemie wollen die Deutschen vor allem mit dem Auto verreisen. Konkret sind es 82 Prozent, wie eine aktuelle Umfrage von AutoScout24 und Innofact unter mehr als 1.000 deutschen Autofahrern zeigt. Dabei werden 64 Prozent Ferienorte in Deutschland ansteuern. An zweiter Stelle steht mit 14 Prozent Österreich und jeden Zehnten zieht es diesen Sommer nach Italien.

Die Klassiker unter den Urlaubsdestinationen der Deutschen fallen dieses Jahr im Ranking generell stark ab. Nach Kroatien zieht es lediglich sechs Prozent, einen Türkei-Urlaub planen nur vier Prozent. Nach Spanien möchten nur drei Prozent der Befragten und im sonst so beliebten Griechenland werden lediglich drei Prozent ihre Urlaubstage verbringen.

Gerade am Beispiel Türkei zeigt sich, dass jüngere Autofahrer deutlich risikobereiter oder entspannter sind, wenn es um die Wahl der Urlaubsdestinationen geht. So planen immerhin elf Prozent der unter 30 Jahre alten Fahrer einen Trip, aber null Prozent der Generation Ü50. Auch in andere stark von der Pandemie betroffene Länder machen sich vor allem die Jüngeren auf: 16 Prozent der unter 30-Jährigen fahren beispielsweise nach Italien, immerhin zehn Prozent steuern Frankreich an. Und fünf Prozent der jüngeren Autohalter scheuen auch vor der langen Fahrt nach Spanien nicht zurück.

Dass verstärkt Jüngere in Südeuropa unterwegs sind liegt allerdings auch daran, dass Urlaubsfahrten im Auto bei den unter 30-Jährigen generell am beliebtesten sind: Für 91 Prozent in dieser Altersgruppe beginnt der Urlaub dieses Jahr im eigenen Fahrzeug. Bei denjenigen zwischen 30 und 49 Jahren fahren 84 Prozent mit dem Auto in Urlaub und bei Fahrern ab 50 Jahren sind es nur noch 74 Prozent.

Andreas Reiners

Zu schnelles Fahren als Unfallursache

Zu hohes Tempo ist ein nach wie vor wichtiger Faktor bei den Unfällen auf deutschen Straßen. Laut einer aktuellen Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) spielte bei 32 Prozent der Menschen, die 2019 bei einem Verkehrsunfall ums Leben kamen, das Thema “nicht angepasste Geschwindigkeit” eine entscheidende Rolle.

Bei diesen sogenannten Geschwindigkeitsunfällen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 963 Menschen getötet, 53.687 wurden verletzt. Damit bleibt nicht angepasste Geschwindigkeit eine Hauptursache bei Unfällen mit Todesfolge.

“Zu schnelles Fahren bedeutet nicht zwangsläufig, dass dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird”, so Destatis. Bei besonderen Wetterbedingungen wie Nässe oder Nebel könne die normal zulässige Geschwindigkeit schon zu hoch sein. So registrierte die Polizei 2019 in zwar in 41.173 Fällen nicht angepasste Geschwindigkeit als Unfallursache mit Personenschaden. Aber nur 2.130 Mal überschritten dabei Fahrerin oder Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Rudolf Huber

Kein Hausbesuch im Home-Office

Eine Arbeitsweise setzt sich durch: Noch nie waren so viele Mitarbeiter im Home-Office tätig wie seit Beginn der Corona-Pandemie. Doch die moderne Heimarbeit wirft auch viele Fragen auf. Etwa die, inwieweit der Chef seine Mitarbeiter kontrollieren darf. Die ARAG Experten wissen, was erlaubt ist.

Die Überwachungsmöglichkeiten im digitalen Zeitalter sind vielfältig. Per Videokamera, Smartphone-Ortung oder GPS-Sender am Dienstfahrzeug des Mitarbeiters könnte sich der Vorgesetzte ein Bild von dessen Arbeitsmoral machen. Der Angestellte ist aber durch die allgemeinen Persönlichkeitsrechte im Home-Office geschützt. “Ohne einen auf konkreten Tatsachen gegründeten Verdacht darf ein Arbeitnehmer daher seine Mitarbeiter nicht zu Hause überwachen”, so die Experten.

Wird der Angestellte aber beispielsweise im Kino gesehen, während er eigentlich am heimischen Schreibtisch fleißig sein sollte, sieht die Sache anders aus. Hier könnte der Chef überprüfen oder überprüfen lassen, ob der Mitarbeiter regelmäßig während der vereinbarten Arbeitszeit das Haus verlässt.

Klar ist auch: Unangemeldet darf nicht mal ein Gerichtsvollzieher in die Wohnung. Und der Chef schon gar nicht. Auch wenn sein Hausbesuch durch eine Klausel im Arbeitsvertrag festgehalten sein sollte, ist sie im Zweifelsfall nichtig. Hier greift der Schutz der eigenen Wohnung, der sogar in Artikel 13 des Grundgesetzes festgehalten ist. Leben noch weitere Personen im Haushalt, haben auch sie Hausrecht und können – selbst wenn der Mitarbeiter einverstanden wäre – den Chef an der Wohnungstür abweisen.

Rudolf Huber

Mütter rauchen seltener

Eine Schwangerschaft hält viele Mütter auch langfristig vom Rauchen ab. Der Effekt ist über viele Jahre spürbar, so das Ergebnis einer auf zwei Jahrzehnte angelegten Studie.

“Der Effekt der Schwangerschaft auf das Rauchverhalten von Müttern ist sehr viel größer als bislang angenommen”, heißt es bei den Autoren des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA).

Die auffälligsten Ergebnisse: Selbst 18 Jahre nach der Geburt des ersten Kindes lässt sich ein statistischer Unterschied im Rauchverhalten zwischen Müttern und vergleichbaren Frauen ohne Kinder nachweisen. Rund 60 Prozent der Frauen, die vier Jahre vor der Geburt noch Raucherinnen waren, hatten im Jahr der Geburt ihres ersten Kindes mit dem Rauchen aufgehört.

Am stärksten ist dieser Effekt im zweiten Drittel der Schwangerschaft . Die Zahl der rauchenden Frauen sinkt zu diesem Zeitpunkt um rund 75 Prozent. Die Studie zeigt allerdings auch, dass immer noch jede siebte Schwangere nach dem vierten Monat der Schwangerschaft raucht. “Davon sind besonders Frauen mit niedrigem Bildungsniveau betroffen”, so die Autoren.

Klar wird anhand der Daten auch, dass viele Frauen schon nach dem Entschluss, Nachwuchs zu bekommen, mit dem Rauchen aufhören. Der Raucheranteil unter den Frauen sinkt deshalb schon einige Jahre vor der ersten Geburt signifikant. Ob der Nachwuchs auch das Rauchverhalten von Vätern beeinflusst, kann die Studie dagegen nicht eindeutig zeigen. In jedem Fall scheinen die Effekte für Männer deutlich geringer zu sein.

Rudolf Huber

Maßnahmen und Tipps für Allergiker

Allergiker leiden auch zur Mitte des Sommers noch. Denn der Pollenflug nimmt zwar deutlich ab, ist aber längst nicht aus der Welt. Die wichtigsten Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Allergenvermeidung hat die Deutsche Haut- und Allergiehilfe (DHA) in der aktualisierten Broschüre “Allergene in der Wohnung reduzieren” zusammengestellt.

Neben medizinischen Vorsorgemaßnahmen gilt die grundsätzliche Regel, Pollen so weit wie möglich aus dem Weg zu gehen. Dazu gehört auch, die eigene Wohnung als erholsamen Rückzugsort möglichst allergenfrei zu halten.

Eine Methode, die Belastung in Haus und Wohnung gering zu halten, besteht darin, mechanische Barrieren zu schaffen. Die wirkungsvollste Maßnahme ist der Einbau sogenannter Pollenschutzgitter oder -vliese. Geeignet sind Produkte, die nachweislich mehr als 80 Prozent der Pollen draußen halten. Pollen gelangen auch an Schuhen, Kleidung und Haaren ins Haus. Deshalb sollten Allergiker ihre Kleidung, die sie tagsüber getragen haben, nicht im Schlafzimmer ablegen. Ein weiterer Tipp: Vor dem Schlafengehen kurz die Haare auswaschen, um restliche Pollen loszuwerden.

Im Haus ist zur Pollenflugzeit das regelmäßige Reinigen von Fußböden und Staubwischen das A und O. Um die Feinstaubbelastung in der Raumluft so gering wie möglich zu halten, reinigt man Möbelstücke am besten mit speziellen Anti-Staub-Tüchern. Diese Tücher ziehen den Hausstaub durch ihre elektrostatischen Kräfte “magnetisch” an und schließen ihn anschließend in ihrer wabenartigen Struktur ein. Nach dem Staubwischen wirft man das Tuch samt den Staub-Allergenen einfach in den Mülleimer.

Die bequemste und schnellste Methode zur Reinigung von glatten Fußbodenbelägen und Teppichen ist das Staubsaugen. Allergiker sollten jedoch herkömmliche Staubsaugermodelle meiden, da diese einen Teil der angesaugten Luft – und mit ihr feinste Staubpartikel – über den Filter und das Gehäuse wieder an die Raumluft abgeben. Ideal sind Zentralstaubsauger, bei denen die Abluft nach draußen geleitet wird.

Eine gute Alternative sind aber moderne Staubsauger, bei denen auch feinste Staubpartikel zuverlässig zurückgehalten werden. Üblicherweise sind solche Modelle mit HEPA-Filter (HEPA = High Efficiency Particular Air) ausgestattet. Ideal sind Geräte, die ganz auf Staubsaugerbeutel verzichten und die angesaugte Luft in einen Wasserbehälter leiten.

Andreas Reiners

16-Jähriger Rollerfahrer ohne Führerschein und mit verbotenem Potenzmittel erwischt

In Schwieberdingen wurde am Montag ein 16-Jähriger Rollerfahrer ohne Führerschein und im Besitz von Drogen von der Polizei gestoppt.

Ohne Helm und ohne gültiges Versicherungskennzeichen war am Montag kurz nach 22.00 Uhr ein Rollerfahrer in der Markgröninger Straße in Schwieberdingen unterwegs, der hierdurch die Aufmerksamkeit einer Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Vaihingen an der Enz auf sich zog. Bei der anschließenden Kontrolle des 16-jährigen Fahrers und seiner gleichaltrigen Sozia, die sich mit einem Helm schützte, stellte sich heraus, dass der Jugendliche nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Außerdem stellten die Polizisten Anzeichen dafür fest, dass der Rollerfahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stehen könnte. Er wurde durchsucht. Hierbei fanden die Beamten eine Kleinstmenge Cannabis. Im Helmfach des Rollers befanden sich außerdem verschreibungspflichtige Schmerztabletten und ein nicht zugelassenes Potenzmittel. Das Betäubungsmittel und die Arzneien wurden beschlagnahmt. Der 16-Jährige führte freiwillig einen Betäubungsmittel-Vortest durch, der positiv verlief. Im Anschluss musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Der Jugendliche muss sich nun unter anderem auf eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittel – und gegen das Arzneimittelgesetz gefasst machen.

Quelle: Polizei Ludwigsburg

29-Jähriger springt von der Terrasse aufs Autodach und dann auf die Motorhaube eines Streifenwagens

Ein geistig verwirrter 29-Jähriger hat am Montag gegen 14:05 Uhr in Ludwigsburg einen Polizeieinsatz ausgelöst. Der Mann sprang zuerst von einer Terrasse auf das Dach eines Pkw’s und später auf die Motorhaube eines Streifenwagens.

In der “Obere Kasernenstraße” hatte sich der Mann im Bereich eines Wohnkomplexes auf einer Terrasse, die sich über einer Tiefgarageneinfahrt befindet, aufgehalten. Aus noch ungeklärten Gründen sprang der 29-jährige Mann aus etwa zwei Metern Höhe auf einen VW Crafter, der unmittelbar vor der Tiefgarageneinfahrt geparkt war. Hierdurch richtete er an dem Wagen einen Sachschaden von etwa 1.500 Euro an. Nachdem er sich anschließend noch auf das Fahrzeugdach gelegt hatte, alarmierte eine Zeugin, die auf das Geschehen aufmerksam wurde, umgehend die Polizei. Eine Streifenwagenbesatzung fuhr daraufhin zur genannten Örtlichkeit. Auf der Anfahrt im Bereich der nahegelegenen Straße “Postgässle” trafen sie auf eine Person ohne Schuhe. Hierbei handelte es sich um den 29-jährigen Tatverdächtigen, der beim Erkennen der Polizisten Anlauf nahm und auf die Motorhaube des Streifenwagens sprang. Im weiteren Verlauf überquerte er das Dach und verließ das Streifenfahrzeug im Heckbereich. Nach bisherigen Erkenntnissen ist durch diese Aktion am Polizeifahrzeug kein Sachschaden entstanden. Der 29-Jährige, der augenscheinlich erheblich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, wurde nach kurzer fußläufiger Flucht im Bereich der “Untere Kasernenstraße” gestellt und mittels Handschließen geschlossen. Aufgrund der Gesamtsituation musste ein Rettungsdienst hinzugezogen werden. Schlussendlich wurde der 29-Jährige, der zeitweise laut umhergeschrien hatte, unter polizeilicher Begleitung mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus zur ärztlichen Untersuchung gebracht. Er muss nun mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen.

Quelle: Polizei Ludwigsburg

Mit dem Auto in Urlaub: Darauf muss man achten

Inmitten der Coronavirus-Pandemie ist Urlaub möglich, viele Deutsche bleiben aber in der Heimat und greifen für die Reise auf ihr Auto zurück. Bevor es auf große Fahrt geht, sollte man allerdings einen gründlichen Fahrzeugcheck durchführen, rät der TÜV-Verband (VdTÜV).

Denn bei langen Fahrten im Sommer sind die Fahrzeuge extremen Belastungen ausgesetzt. Vor Fahrtantritt sollten also alle wichtigen Teile des Autos wie Reifen, Batterie, Flüssigkeiten, Lichtanlage und Bremsen kontrolliert werden. Wichtig bleibt angesichts lokal auftretender Corona-Hotspots weiterhin, dass sich Reisende vor Urlaubsantritt über die Gegebenheiten am Reiseziel informieren und die möglichen Risiken abwägen.

Die VdTÜV-Checkliste für eine sichere Autoreise: Stimmen Reifenprofil und Luftdruck? Sind die Scheibenwischerblätter in Ordnung? Motoröl, Kühlflüssigkeit und Scheibenreinigungsanlage: Wie ist der Füllstand? Funktionieren die Licht- und Bremsanlage einwandfrei? Ist die Batterie noch leistungsfähig?

Beispiel Reifen: Die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttiefe von Reifenprofilen ist 1,6 Millimetern. Bei Sommerreifen sollte man darauf achten, dass das Profil mindestens 2,5 Millimeter Tiefe aufweist. Wichtig ist auch der richtige Reifendruck. Je nach Beladung sollte der Reifendruck vor der Urlaubsreise um bis zu 50 Prozent erhöht werden.

Grundsätzlich kann man vieles leicht selbst überprüfen. Aber wer unsicher ist oder wenig Zeit hat, sollte das Fahrzeug vor Fahrtantritt in einer der deutschlandweit verfügbaren Prüfstelle oder einer Fachwerkstatt kontrollieren lassen.

Wichtig ist auch das Pannenset: Laut StVO müssen Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten immer im Fahrzeug mitgeführt werden. Damit sie im Notfall schnell zur Hand sind, werden Warndreieck und Verbandskasten erst nach dem Urlaubsgepäck im Kofferraum verstaut. Wer eine Reise außerhalb Deutschlands plant, sollte sich vor dem Aufbruch mit den Regeln des Reiselandes vertraut machen. Viel Platz nimmt ein Pannen- und Unfallset nicht weg und erweist sich im Notfall, bei einem Defekt oder einer Panne, als nützlich. Verbandskasten, Warndreieck und der Ersatzreifen sollten vor der Fahrt auf ihre Einsatztauglichkeit hin kontrolliert werden.

Andreas Reiners

Recyling ist auch in der Freizeit wichtig

Auch außerhalb der eigenen vier Wände ist Mülltrennung wichtig. Sei es beim Ausflug an den See oder beim Picknick im Park: Jeder kann damit im Sommer ganz einfach einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, der nachhaltig wirkt.

Noch immer werden beim Wandern, Grillen oder Picknicken leere Verpackungen von Eiscremes und Sonnenmilch, Getränkekartons oder Kronkorken häufig ungetrennt in öffentlichen Restmülltonnen entsorgt oder sogar in der Natur liegen gelassen. Dieses Verhalten belastet nicht nur die Umgebung und die Ökosysteme, den Wertstoffkreisläufen gehen dadurch auch wertvolle Rohstoffe verloren. Mit der Mitnahme der Abfälle nach Hause und der richtigen Entsorgung kann ein wichtiger Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz geleistet werden, so die Kampagne “Mülltrennung wirkt” der dualen Systeme.

Abfalltrennung ist eine wichtige Voraussetzung für funktionierendes Recycling und dessen positive Umwelteffekte. So hat das Öko-Institut in Freiburg berechnet, dass durch das Recycling von Verpackungen aus dem Gelben Sack und der Gelben Tonne, Glas sowie Papier, Pappe und Karton in Deutschland jährlich rund 3,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden. Das entspricht den Emissionen einer Stadt in der Größe von Bonn im gleichen Zeitraum.

Deshalb sollten alle Verpackungen, die im Freien anfallen, je nach Material in die entsprechenden Abfallbehälter entsorgt werden. Lebensmittelreste oder Windeln, Einweggrills und Plastikgeschirr gehören in die Restmülltonne.

Jede Tonne Recyclingkunststoff, die anstelle von neu produziertem Kunststoff zum Einsatz kommt, vermeidet zwischen 1,5 und 3,2 Tonnen klimarelevanter Treibhausgase, heißt es bei der Kampagne. Und die Produktion von Recyclingpapier verbraucht nur ein Drittel der Energie und etwa ein Fünftel des Wassers, das für die Produktion von Frischfaserpapier benötigt wird.

Rudolf Huber