Mehr als 2 Millionen Euro für neue Infrastruktur – Ab 09. Juli beginnen Sanierungsmaßnahmen

Am 9. Juli beginnen in der Schwieberdinger Straße, Keplerstraße und Friedrichstraße umfangreiche Sanierungsmaßnahmen. Gemeinsam sorgen Stadt, Stadtentwässerung Ludwigsburg (SEL) sowie die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) dort für die Erneuerung der Infrastruktur. Zum Beispiel werden Gas- und Wasserleitungen ausgewechselt, die Kanaltrasse saniert sowie ein neuer Fahrbahnbelag eingebaut. Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich neun Monate lang dauern.

„Gemeinsam investieren wir mehr als zwei Millionen Euro in die Sanierung und den Ausbau der Infrastruktur“, betont Bürgermeister Michael Ilk. „Das ist auch eine Investition in die Lebensqualität – wir tun das, um die Versorgung der Menschen zum Beispiel mit Gas, Wasser und Fernwärme sicherzustellen sowie andererseits das Abwasser umweltgerecht zu entsorgen.“

Die Bauarbeiten beginnen mit der Sanierung der Kanaltrasse. Zwischen der Martin-Luther-Straße und der Pflugfelder Straße wird die im vergangenen Jahr begonnene Renovierung eines mehr als 100 Jahre alten Mischwassersammlers fortgesetzt. Hier arbeitet die SEL in geschlossener Bauweise. Im Bereich der Friedrichstraße dagegen muss der Mischwasserkanal auf einer Länge von 220 Metern wegen der Vielzahl schwerer Schäden in offener Bauweise erneuert werden.

Danach sind die Stadtwerke mit ihren Leitungsarbeiten an der Reihe. Dazu erklärt SWLB-Geschäftsführer Johannes Rager: „Wir arbeiten in mehrerer Hinsicht an den Schlagadern unserer Stadt und erneuern diese. Damit der Verkehr wieder dauerhaft fließen kann, erneuern wir im Zuge dieser Baumaßnahme 650 Meter Gas- und 390 Meter Wasserleitungen. Außerdem bauen wir zusätzlich eine 250 Meter lange Leerrohrtrasse für neue Stromleitungen und verlegen im Kreuzungsbereich Pflugfelder Straße eine Fernwärmeleitung für die Zukunft. Im nachfolgenden Baubereich auf der südlichen Seite werden dann voraussichtlich im nächsten Jahr weitere 700 Meter Gasleitung und 470 Meter Wasserleitung gebaut. Das ist eine gute und langfristige Investition in unsere Infrastruktur.

Zum Abschluss der Baumaßnahme wird die Stadt dann auf der kompletten Länge und Breite (circa 7.200 Quadratmeter) die Fahrbahn sanieren und einen neuen Asphalt einbauen. Außerdem wird auf der Höhe der MHPArena eine neue Bushaltestelle errichtet.

Bei der Baustellenkommunikation gehen Stadt und Stadtwerke neue Wege: An der Schwieberdinger Straße kommen erstmals neue Baustellenschilder unter dem Motto „Gemeinsam für unsere Schlagadern“ zum Einsatz. Die Schilder zeigen vor allen Dingen die Versorgungsleitungen, die sonst meist unbemerkt unter der Straße liegen – wie Gas- und Wasserleitungen, Fernwärme, Abwasserkanäle sowie die Kabel für Strom, Glasfaser und die Straßenbeleuchtung im Gehweg. „Damit thematisieren wir den Sinn und Zweck unserer Baumaßnahmen – und werben gleichzeitig um mehr Verständnis für Verkehrsbeeinträchtigungen, die sich oft leider nicht vermeiden lassen“, so Bürgermeister Michael Ilk.

Zur verbesserten Kommunikation gehört auch digitale Information zur Baustellensituation in Ludwigsburg: Unter https://verkehr.ludwigsburg.de können sich die Bürgerinnen und Bürger zukünftig einen Überblick über die Bauarbeiten und auch über passende Umleitungen verschaffen.

red

Quelle: Stadt Ludwigsburg

 

Stadt Kornwestheim legt Förderprogramm für Klimaschutz auf

Kornwestheim.  „Wir  stärken  Klima“ ist der Titel des Förderprogramms, mit dem  die  Stadt Kornwestheim einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz leisten will.   Finanziell   gefördert  werden  Maßnahmen  im  Bereich  Strom-  und Wärmeversorgung   sowie   der  Mobilität.  Welche  Fördermöglichkeiten  für einzelne  Projekte in Frage kommen, sind am Montag bei einem Pressegespräch präsentiert  worden.  Bei der individuellen Beratung stehen neben der Stadt Kornwestheim   die  Energieagentur  Landkreis  Ludwigsburg  (LEA)  und  die Verbraucherzentrale als Kooperationspartner zur Verfügung.

Für das laufende Jahr  werden  25.000  Euro aus dem städtischen Etat bereitgestellt, für das Jahr   2021  weitere  50.000  Euro.  Ergänzend  zu  dem  Förderprogramm in Kornwestheim  bieten  auch  die  Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB)
finanzielle Anreize für Maßnahmen zum Klimaschutz.

„Mit diesem Programm möchten wir Impulse setzen, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger stärken und diese belohnen“, betonte Oberbürgermeisterin Ursula Keck. Sollten deutlich mehr Anträge gestellt werden als erwartet, könne der Ansatz im Haushalt durchaus erhöht werden, kündigte sie an. Erster Bürgermeister Daniel Güthler machte deutlich, dass
dieses Programm ein weiterer Schritt ist, um den CO2-Verbrauch zu senken „Um der globalen Herausforderung Klimaschutz zu begegnen, sind Maßnahmen vor Ort erforderlich – und zwar durchaus auch im privaten Bereich“, sagte er.

„Das Interesse ist super. Wir haben mit dem Förderprogramm offenbar ins Schwarze getroffen”, berichtete Cordula Wohnhas, Leiterin der Stabstelle Umwelt und Klimaschutz, von zahlreichen Anfragen in jüngster Zeit. Den Reiz des Förderprogramms sieht sie in dessen Vielfalt: Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf Dächern ebenso wie kompakte Stecker-Solargeräte,
die sich auf dem Balkon anbringen lässt. „Kornwestheim befindet sich auf einem sehr, sehr guten Weg, die CO2-Ziele zu erreichen“, so das Urteil von Christian Schneider, Geschäftsführer der SWLB, die ebenfalls Projekte in Sachen Klimaschutz fördern. Das Solarpaket der Stadtwerke ermöglicht Kunden einen Teil des Stroms, den sie benötigen, selbst zu erzeugen. Und zwar mit einer Photovoltaikanlage inklusive Energiespeicher. Produziert die Anlage mehr als benötigt, wird der überschüssige Strom ins Netz eingespeist und vergütet. Je nach Leistung fördern die Stadtwerke die Installation einer Photovoltaikanlage plus Speicher mit maximal 2000 Euro. In Vorranggebieten, in Kornwestheim handelt es sich dabei um den Bereich Südlich Salamanderpark und Bolzstraße, wird zudem der Anschluss an das Fernwärmenetz mit maximal 2200 Euro gefördert.

An wen richtet sich das Programm?
Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer als auch die Mieter – vorbehaltlich der Zustimmung des Vermieters – von Wohnungen und Gebäuden in Kornwestheim. Gleiches gilt für Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Wer einen
Zuschuss für ein Lasten- oder Dreirad mit Elektroantrieb beantragen will, sollte seinen Wohnsitz in Kornwestheim haben.

Was sind die Bausteine des Förderprogramms?
Die mit 30 Euro bezuschusste Beratung durch LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale soll auf dem Weg zu einer passgenauen, optimalen Förderung helfen. Einen Zuschuss von maximal 1500 Euro gibt es zum Beispiel für die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage. In Kombination mit einem stationären Batteriespeichersystem ist ein Zuschuss von maximal 1000 Euro
möglich. Für Stecker-Solargeräte, auch unter der Bezeichnung Balkonmodule bekannt, wird ein pauschaler Zuschuss von 200 Euro pro Haushalt gewährt.

Bei maximal 1500 Euro pro Gebäude liegt der Zuschuss der Stadt bei thermischen Solaranlagen zur Wasseraufbereitung und zur Unterstützung der Heizungsanlage. Wer sich für einen Neuanschluss an das Fernwärmenetz entscheidet, kann einen Zuschuss zwischen 500 und 1000 Euro in Anspruch nehmen. Gefördert wird auch die Erneuerung einer Übergabestation für Fernwärme mit 1000 Euro und in diesem Zusammenhang auch der Einbau eines Trinkwarmwasserspeichers mit 300 Euro.

Ausdrücklich wird auch die E-Mobilität gefördert: Für Kauf oder Leasing eines Lastenrades oder eines behindertengerechten Dreirades mit Elektromotor werden pauschal 500 Euro als Zuschuss gewährt. Für Anschaffung und Installation einer Ladestation für Elektroautos  werden 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 500 Euro, übernommen, wenn der Strom in der
eigenen Photovoltaikanlage erzeugt wird oder ausschließlich zertifizierter Ökostrom genutzt wird. Die Förderhöchstsumme liegt bei 3000 Euro pro Gebäude. Alle Arbeiten müssen übrigens von Fachbetrieben ausgeführt werden.

Antragsformulare können auf der Homepage der Stadt Kornwestheim abgerufen werden und sind zu richten an die: Stabsstelle für Umwelt und Klimaschutz, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim, E-Mail: klimaschutz@kornwestheim.de.

red

Quelle: Stadt Kornwestheim

Klare Mehrheit für Tempo-Drossel bei Neuwagen

Vollgas oder gebremster Schaum, volles Rohr oder Drosselung? Die Antworten auf diese Fragen zu einer Art freiwilligen Tempo-Limitierung bei Neuwagen überraschen. Denn 60 Prozent der deutschen Autohalter unterstützt die Volvo-Maßnahme, Neuwagen bei 180 km/h abzuregeln. Sie versprechen sich davon neben der Unfallvermeidung auch weniger Abgase.

In der repräsentativen Umfrage von AutoScout24 und Innofact unter 1.041 Autohaltern sprechen sich 67 Prozent der Frauen für eine Drosselung aus und 52 Prozent der Männer. Jeder Zweite (49 Prozent) glaubt, dass so die allgemeine Verkehrssicherheit steigt. Mit einer Zustimmungsrate von 55 Prozent sehen das vor allem Frauen so, Männer stimmen diesem Punkt nur zu 43 Prozent zu. Jeder Dritte (37 Prozent) ist der Ansicht, dass eine Tempodrosselung nötig sei, um weniger CO2 in die Atmosphäre auszustoßen.

Die Kritiker der Drosselungs-Politik finden zu 21 Prozent eine Abriegelung absurd, solange es in Deutschland noch kein Tempolimit gibt. 19 Prozent sind der Ansicht, dass ein Limit von 180 km/h die Erwartungen mit Blick auf das Unfallrisiko und die CO2-Reduzierung nicht erfüllen wird. Und ebenfalls 19 Prozent sehen in der künstlichen Drosselung schlicht eine Bevormundung des Fahrers – a la “freie Fahrt für freie Bürger”.

Rudolf Huber

Mit der Kreditkarte in den Urlaub? Auf was geachtet werden muss

Dank des Euro müssen sich Reisende längst nicht mehr mit Lira, Peseten oder Drachmen eindecken. “Eigentlich benötigen Sie gar kein Bargeld mehr – die Kreditkarte ist schließlich immer dabei”, heißt es bei den ARAG Experten. Zudem können viele Leistungen wie etwa Mietwagen oder Hotelzimmer ohne Karte oft gar nicht erst in Anspruch genommen werden.

Weltweit gibt es die Akzeptanzstellen zum bargeldlosen Bezahlen etwa in Hotels, Restaurants, Bars und Geschäften. Viele Kreditkarten sind aber nur auf den ersten Blick kostenlos. Oft entstehen nämlich hohe Zinsen und Gebühren für den Einsatz im Ausland. Die meisten Kartenanbieter lassen sich das Abheben von Bargeld, zum Beispiel im Urlaub, ordentlich bezahlen. Bei vielen Karten kommt bei Fremdwährungen wie in Großbritannien (Pfund) oder in der Schweiz (Franken) zu den Abhebegebühren noch ein Aufschlag von 0,5 bis zwei Prozent des Umsatzes dazu, die sogenannte Auslandseinsatzgebühr. Sie wird auch beim Bezahlen verlangt, zum Beispiel beim Tanken oder im Restaurant. Von einigen Banken wird diese Gebühr sogar erhoben, wenn der Betrag zwar in Euro abgebucht wird, aber der Umsatz außerhalb der EU getätigt wurde.

Es gibt aber auch Kreditkarten, mit denen man im In- und Ausland kostenlos Geld abheben kann. Darum lohnt es sich, die Leistungen der einzelnen Anbieter zu vergleichen. Sparpotenzial gibt es auch beim Abrechnungsverfahren. An manchen Geldautomaten in Ländern ohne Euro können Reisende wählen, ob sie die Belastung in Euro oder in Landeswährung wünschen. Die billigere Variante ist die Abrechnung in Landeswährung. Denn der Automatenbetreiber kassiert für die Sofort-Umrechnung in Euro einen Aufschlag von bis zu zehn Prozent.

Die Umsätze auf der Kreditkartenabrechnung sollten unbedingt regelmäßig geprüft werden. Denn viele davon sind unübersichtlich, für Kunden schwer nachvollziehbar und nicht transparent, so die Experten. So fehlten bei der Abrechnung von Umsätzen in fremder Währung oft mal der Umrechnungskurs oder die Höhe der Gebühr. Teilweise würden Gebühren sogar versteckt oder der Kunde könne die Kosten und den verwendeten Kurs nicht vollständig oder nur mit großem Rechenaufwand nachvollziehen. Wenn einzelne Posten unklar sind, sollte sofort bei der Bank nachgefragt werden. Unberechtigte Umsätze müssen so schnell es geht reklamiert werden, damit die Bank sie zurückbucht.

Rudolf Huber

Radfahr-Verbot für Alkohol-Sünder

Es klingt kurios: Fürs Fahrradfahren braucht zwar niemand einen Führerschein. Doch im schlimmsten Fall können Verkehrsbehörden Radlern, die betrunken auf dem Drahtesel erwischt werden, ein Radfahr-Verbot erteilen. Der TÜV Süd erklärt die Details.

Dass Alkohol am Autolenkrad ein Verkehrsvergehen ist, ist allseits bekannt. Aber auch auf dem Fahrrad gibt es eine Promilleobergrenze. Sie liegt mit 1,6 Promille zwar deutlich höher als bei Kraftfahrzeugen. Wer aber dann erwischt wird, riskiert sogar seinen Pkw-Führerschein.

“Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss kann eine hohe Geldstrafe, den Führerscheinverlust und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen”, erklärt Andrea Häußler von der TÜV Süd Life Service GmbH.

Schwingen sich Alkoholisierte auf ihr Rad und werden mit einem Wert von 1,6 Promille und mehr erwischt, hat das ernste Folgen: Laut Bußgeldkatalog 2020 erhalten sie drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe sowie eine Anordnung zur MPU. Bestehen Radfahrer die MPU nicht, kann es zum Fahrverbot kommen – sie müssen ihren Auto-Führerschein abgeben. Auch ein lebenslanges Fahrrad-Fahrverbot könne die Behörde verhängen, warnen Experten. Damit es nicht soweit kommt, rät Andrea Häußler, die MPU ernst zu nehmen und als Chance sehen, über das eigene Verhalten nachzudenken. Zeigen sie den Willen zur Veränderung, können Betroffene die eigene Mobilität schnellstmöglich zurückgewinnen.

Schon ab 0,3 Promille droht übrigens eine Strafanzeige, wenn Radfahrer auffällig fahren, andere gefährden oder gar einen Unfall verursachen. Die Verkehrsexpertin rät Fahrradfahrern daher zu mäßigem Alkoholkonsum und einem Promillerechner, mit dem sie ihren Promillewert besser einschätzen können.

Lars Wallerang

Wie Rauchen den Augen schadet

Rauchen vernebelt die Sicht – und das gleich doppelt. Neben der akuten Durchblicks-Beeinträchtigung durch den Qualm haben Raucher auch noch ein fast doppelt so hohes Risiko, am Grünen Star zu erkranken. Und: Eine aktuelle Studie weist darauf hin, dass die feuchte Altersabhängige Makuladegeneration (AMD) bei Rauchern durchschnittlich etwa fünf Jahre früher auftritt als bei Nichtrauchern.

“Wer seine Augen schützen will, sollte die Finger von Zigaretten lassen”, sagt Professor Dr. med. Frank G. Holz, Vorsitzender der Stiftung Auge. Seine gute Nachricht: Ein Rauchstopp senkt das Erkrankungsrisiko deutlich. Bei ehemaligen Rauchern liegt es nur noch um etwas mehr als ein Viertel über dem von Nichtrauchern.

Professor Dr. med. Christian Ohrloff, Mediensprecher der Stiftung Auge und ehemaliger Direktor der Universitäts-Augenklinik Frankfurt, warnt in diesem Zusammenhang auch vor elektrischen Zigaretten: “Auch der Dampf aus E-Zigaretten greift die Augenoberfläche an.” Zudem enthalten einige in E-Zigaretten verdampfte Flüssigkeiten Nikotin. “Für die Augengesundheit macht es daher kaum einen Unterschied, ob jemand eine klassische Tabakzigarette oder eine elektrische Zigarette nutzt”, so Ohrloff.

Rudolf Huber

Praxistipps gegen Alzheimer

Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative (AFI) nennt dafür die Faustformel: Was gut für das Herz ist, nutzt auch dem Gehirn. Denn das Hirn braucht Sauerstoff und Nährstoffe, um zu funktionieren. Das Herz pumpt sie über den Blutkreislauf zum Gehirn. Deshalb bringen gesundheitliche Probleme, die die Blutgefäße beeinträchtigen, auch ein erhöhtes Alzheimer-Risiko mit sich.

“Achten Sie besonders auf Symptome für Gefäßerkrankungen. Lassen Sie Bluthochdruck, Diabetes, Herzrhythmusstörungen und erhöhte Cholesterinwerte regelmäßig untersuchen und behandeln”, empfiehlt die AFI in ihrem kostenlosen Ratgeber “Alzheimer vorbeugen”. Trotz der Covid-19-Pandemie sollten Arztbesuche und Gesundheits-Check-ups nicht aufgeschoben werden.

Die gemeinsam mit Alzheimer-Forschern entwickelte Broschüre enthält zahlreiche Tipps für den Alltag aus den Bereichen Bewegung, geistige Fitness, Ernährung und soziale Kontakte sowie Hintergrundwissen zur Alzheimer-Prävention. Sie kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 – 86 20 66 0; www.alzheimer-forschung.de/alzheimer-vorbeugen.

Rudolf Huber

Was in Ludwigsburg und der Region los war

Bietigheim-Bissingen: Teure Autoräder abgeschraubt

Auf dem Ausstellungsgelände eines Autohauses an der Otto-Konz-Straße in Bietigheim haben unbekannte Täter in der Nacht zum Dienstag sieben Neufahrzeuge auf Betonsteinen aufgebockt und jeweils die Räder abgeschraubt und entwendet. Dabei suchten sich die Täter nur hochwertige Leichtmetallfelgen aus, Der Wert der Radsätze beläuft sich auf etwa 17.000 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142:405-0, entgegen.

BAB 81/ Möglingen: 16.000 Euro Sachschaden nach Verkehrsunfall

Vermutlich aufgrund eines Sekundenschlafs kam eine 39-Jährige am Montag gegen 15:10 Uhr auf der Bundesautobahn 81 zwischen den Anschlussstellen Ludwigsburg-Nord und Ludwigsburg-Süd auf Höhe von Möglingen mit ihrem Renault zu weit nach rechts und verursachte dadurch einen Verkehrsunfall. Die Frau war in ihrem Wagen aus Heilbronn kommend in Fahrtrichtung Stuttgart unterwegs, als sie vom mittleren auf den rechten Fahrstreifen geriet. In der Folge kollidierte ihr Renault mit dem Audi eines 36-Jährigen. Der verursachte Sachschaden wurde auf insgesamt etwa 16.000 Euro geschätzt. Beide Fahrzeuge verblieben fahrbereit. Die 33-jährige Beifahrerin im Audi wurde leicht verletzt und vor Ort durch den Rettungsdienst versorgt.

K1676 / Großbottwar: Alkoholisierter Ford-Fahrer streift Linienbus

Ein 55-Jähriger war am Montag gegen 14:45 Uhr mit seinem Ford auf der Kreisstraße 1676 (K1676) von Großbottwar kommend in Fahrtrichtung Winzerhausen unterwegs, als auf Höhe einer Bushaltestelle ein Linienbus in Richtung Großbottwar einfuhr. Der Ford streifte in der Folge den Linienbus, so dass der Bus bis ungefähr zur Fahrzeugmitte seitlich beschädigt wurde. Auch der Ford wurde am Kotflügel beschädigt. Bei beiden Fahrzeugen gingen mehrere Scheiben zu Bruch. Die Sachschäden waren bislang noch nicht abschließend beziffert. Bei dem Unfall wurde niemand verletzt. Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten eine vermutliche Alkoholisierung bei dem 55-Jährigen fest, weswegen er sich in der Folge einer Blutentnahme unterziehen musste. Sein Führerschein wurde noch vor Ort beschlagnahmt. (sh)

Ab 13. Juli: Landratsamt Ludwigsburg öffnet wieder für Besucher

LUDWIGSBURG. Nachdem sich die Corona-Neuinfektionszahlen im Landkreis positiv entwickelt haben, öffnet das Landratsamt ab Montag, 13. Juli, wieder für den Kundenverkehr. Da die Gesundheit und der Schutz der Kunden sowie der Mitarbeiter für das Landratsamt an erster Stelle stehen, wird die Öffnung keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ vor der Corona-Pandemie, sondern mit einigen Einschränkungen verbunden sein: Trotz der Öffnung spricht das Landratsamt die dringende Empfehlung an alle Kundinnen und Kunden aus, auch weiterhin vorab Termine zu vereinbaren.

Ab 13. Juli wird es keine Einlasskontrollen (Vorzeigen der Terminvereinbarung als Voraussetzung für den Zugang) mehr geben durch den Sicherheitsdienst. Innerhalb der Dienstgebäude ist während der Öffnungszeiten das Tragen von Mund-Nasen- Bedeckungen für Kunden und Mitarbeiter Pflicht, heißt es in einer Pressemeldung vom Landratsamt.

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung sind:

Montag – Freitag: Montag: Donnerstag:

08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 15:30 Uhr 13:30 – 18:00 Uhr

Von der allgemeinen Öffnung ausgenommen sind die Fachbereiche und Geschäftsteile, bei denen eine unkontrollierte Öffnung zu großem Publikumsandrang führen würde. Daher werden folgende Bereiche nach wie vor nur mit Terminvereinbarungen arbeiten:

o Ausländerbehörde
o Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle o Asylbewerber Leistung
o Jobcenter

Neben den allgemeinen Öffnungszeiten gibt es besondere Sprechzeiten der Fachbereiche, die auf der Homepage unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt- landkreis/landratsamt/oeffnungszeiten/ separat dargestellt sind. Diese galten schon vor der Corona-Pandemie.

Die Kantine und der Kiosk im Ludwigsburger Kreishaus werden weiterhin für externe Besucher geschlossen bleiben.

red

Quelle: Landratsamt Ludwigsburg

Steuertipps: Darauf müssen Rentner im Ausland achten

Deutsche Rentner, die im Ausland leben, müssen an den deutsche Fiskus Steuern zahlen. Doch stellt der Rentner bestimmte Anträge nicht aus, kann es passieren, dass er mehr von seiner Rente abgezogen bekommt als nötig. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. gibt Tipps.

Besonders brisant: Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, sind in Deutschland “beschränkt steuerpflichtig”. Diese Bezeichnung beschreibt einen Nachteil: Den deutschen Rentnern im Ausland steht kein steuerfreier Grundfreibetrag zu. Stattdessen müssen sie den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an versteuern – schon bei einer kleinen Rente fallen also Steuern an.

Zum Vergleich: Ab 2020 darf ein allein lebender Rentner in Deutschland 9.408 Euro jährlich steuerfrei beziehen, das sind immerhin 784 Euro im Monat. Für verheiratete oder verpartnerte Rentner ist der doppelte Betrag steuerfrei.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auslandsrentner einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Das Formular dazu gibt es entweder auf den Internetseiten des zuständigen Finanzamts zum Download, oder das Finanzamt schickt es auf Nachfrage per Post. Wenn dem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stattgegeben wird, wird der Auslandsrentner vom Fiskus genauso behandelt, als würde er in Deutschland leben – ihm steht also der Grundfreibetrag zu.

Voraussetzungen: Der Auslandsrentner besteuert sein Einkommen entweder zum weitaus größten Teil – nämlich 90 Prozent – in Deutschland und hat daneben nur kleine Einkünfte. Oder aber seine Einkünfte aus dem Ausland, die nicht in Deutschland versteuert werden, liegen nicht über dem Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro. In diesem Fall sollte der Auslandsrentner seinem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht einen Nachweis darüber beilegen, wie viele Einnahmen er außerhalb Deutschlands tatsächlich bezieht.

Aber Achtung: Das Bundesfinanzministerium hat die Staaten außerhalb der EU in sogenannte Ländergruppen eingeteilt. Je nach Ländergruppe wird der Grundfreibetrag angepasst, da das Finanzamt davon ausgeht, dass in anderen Ländern ein anderes Einkommensniveau herrscht und damit in der Regel auch die Lebenshaltungskosten nicht den deutschen Verhältnissen entsprechen. So wird auf den Philippinen beispielsweise der Grundfreibetrag um 75 Prozent gekürzt.

In welcher Höhe der Grundfreibetrag im jeweiligen Land gekürzt wird, lässt sich dem Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch des Finanzministeriums entnehmen.

Mit vielen Ländern hat Deutschland ein Abkommen geschlossen, Rentner nicht doppelt zu besteuern. Durch das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, ob entweder der alte Heimat- oder der neue Wohnsitzstaat die Steuer erheben darf. Wer beispielsweise in Griechenland oder in den USA lebt, muss keine Steuern in Deutschland zahlen. Allerdings ist die deutsche Bundesregierung daran interessiert, beim Abschluss neuer Abkommen ihre Besteuerungsrechte möglichst auszuweiten.

Lars Wallerang