Sonnenbrand durch Medikamente

Manche Medikamente machen die Haut empfindlicher gegenüber Sonne. Das spielt im Winter kaum eine Rolle, aber jetzt im Sommer kann durch Medikamente das Risiko für Sonnenbrände und andere Hautschäden steigen. Laut Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, kann die lichtbedingte Hautreaktion sofort oder verzögert nach einigen Tagen einsetzen.

Diese unerwünschte Nebenwirkung gibt es etwa bei einigen wasserausschwemmenden Medikamente (Diuretika) und anderen Blutdrucksenkern, bei Schmerzmitteln oder Antibiotika. Benkert: “Beim antidepressiven Johanniskraut wird die Nebenwirkung der Lichtempfindlichkeit hingegen oft überschätzt.” Wenn ein Patient die therapeutischen Dosierungen nicht überschreite und extreme Strahlung meide, seien keine ernsten Symptome der Fototoxizität zu erwarten.

Sein Rat: Wer ein Medikament einnehmen muss, das die Haut empfindlicher macht, sollte auf einen sehr guten Sonnenschutz achten und in der Mittagszeit die Sonne meiden. Die Hautreaktionen werden vor allem durch den UV A-Anteil des Sonnenlichts ausgelöst. Dieser wird durch Glas oder dünne Kleidung nicht abgehalten. Daher schützt Fensterglas ohne UV-undurchlässige Folien nicht ausreichend. Reichen die Schutzmaßnahmen nicht aus, um die Hautreaktion abzuschwächen, kann der verordnende Arzt die Dosis senken.

Rudolf Huber

Mehr Schmerzensgeld für Friseur-Panne

Diesen Friseurbesuch wird eine Frau bestimmt nicht mehr vergessen: 2016 wollte sie sich blonde Haarsträhnen färben lassen. Das Ergebnis ist bleibend, denn in einem handtellergroßen Bereich am Hinterkopf fanden sich nach der Blondierungs-Maßnahme Verbrennungen und Verätzungen ersten bis zweiten Grades. Deshalb wurden der Frau vom Oberlandesgerichts Köln insgesamt 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Die Frau machte nach der Blondierung eine regelrechte Tortur durch. Es folgte eine monatelange Schmerz- und Infektionsbehandlung mit verschiedenen Medikamenten. Bleibende Folge: Auf einer rechteckigen Fläche von rund drei mal fünf Zentimetern im Bereich des Hinterkopfes wächst jetzt kein Haar mehr. Auch mit einem grundsätzlich möglichen,aber ziemlich aufwändigen dermatologisch-operativen Eingriff ist eine vollständige Beseitigung der haarlosen Stelle nicht sicher.

Unglaublich: Zur Entschädigung hatte der Friseur seiner – inzwischen ehemaligen – Kundin zunächst einen Gutschein angeboten. Vor dem Landgericht Köln forderte die Klägerin daraufhin unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro sowie die Feststellung, dass der Beklagte zum Ersatz etwaiger weiterer Schäden verpflichtet sei. Das Landgericht hatte das Schmerzensgeld auf 4.000 Euro festgesetzt und den Haarkünstler verpflichtet, mögliche Folgeschäden zu ersetzen. Das Oberlandesgericht hob das Schmerzensgeld um 1.000 Euro an.

Andreas Reiners

So viel Geld geben Deutsche für Reise-Versicherungen aus

Wie viel Geld geben die Deutschen für Reise-Versicherungen aus? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Vertragsmanager Volders , der dafür die durchschnittlichen Ausgaben für Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherungen in den 30 größten deutschen Städten sowie den einzelnen Bundesländern analysierte.

Das Ergebnis: Im Schnitt bezahlen die Deutschen jährlich 96 Euro, um alle Kosten erstattet zu bekommen, wenn die Reise nicht angetreten werden kann oder Gepäck verloren geht. Durchschnittlich 39 Euro geben sie dafür aus, um im Ausland medizinische Versorgung zu erhalten.

Im Vergleich der Bundesländer zahlen die Einwohner Sachsen-Anhalts am meisten für eine Reiserücktrittsversicherung: Sie lassen sich den Schutz 142 Euro jährlich und pro Person kosten. In Bremen entrichten Versicherte mit 78 Euro den geringsten Beitrag für die eventuelle Rückerstattung von Reisekosten.

In Mecklenburg-Vorpommern bringen Versicherte mit 63 Euro die höchsten Beiträge für die ärztliche Versorgung im Ausland auf. Bremer hingegen sind auch hier sparsam: Lediglich 29 Euro lassen sich die Stadtstaatler die Assekuranz kosten.

Ralf Loweg

Frische-Kick für heiße Tage

Wenn die sommerliche Hitze über lange Zeit anhält und auch nicht mal die Nächte Abkühlung bringen, kann das für den Körper schnell zur Belastung werden. Was also tun, wenn die Temperaturen auch dieses Jahr wieder weit in die Höhe steigen? Hier ein paar einfache Tipps, wie die Hitze im Sommer erträglicher wird.

Laut CosmosDirekt verliert der Körper durch das vermehrte Schwitzen im Sommer viel Flüssigkeit und wichtige Salze. Um einer Dehydrierung vorzubeugen, die zu Kopfschmerzen und Kreislaufproblemen führen kann, empfiehlt es sich, ein bis zwei Liter mehr als die gewohnte Trinkmenge zu sich zu nehmen, am besten Mineralwasser oder verdünnte Säfte.

Gesüßte Getränke, Kaffee und zu kalte Getränke sind hingegen lieber zu vermeiden, weil die das Durstgefühl oft noch steigern oder dem Körper zusätzliche Energie abfordern. Wem es schwer fällt, im Sommer ausreichend zu trinken, kann sich per App daran erinnern lassen oder das Wasser mit Zitrone und Minze geschmacklich verfeinern.

Wasserhaltige Nahrungsmittel wie Gurken oder Wassermelonen unterstützen den Flüssigkeitshaushalt. Auf schwer verdauliche und fettige Speisen sollte man im Sommer verzichten, da der Körper beim Verzehr viel Energie braucht, die wiederum Wärme produziert. Besser geeignet sind frische Salate und vitaminreiche Rohkost in mehreren kleinen Mahlzeiten über den Tag verteilt. Als leichtes Abendessen schmeckt bei hohen Temperaturen etwa eine kalte Gemüsesuppe besonders gut.

“Um die eigene Wohnung möglichst kühl zu halten, wird am besten in den frühen Morgenstunden gelüftet und anschließend sollten alle Fenster geschlossen und abgedunkelt werden, damit keine warme Luft mehr in die Wohnung gelangt”, so die Experten. Und wenn es doch mal zu heiß wird, lässt sich beispielsweise eine Wärmflasche ganz einfach umfunktionieren: Mit kaltem Wasser gefüllt und für kurze Zeit in den Kühlschrank gelegt, bringt sie eine angenehme Kühle. Für einen Frische-Kick zwischendurch sorgt auch kaltes Wasser an den Handgelenken oder im Nacken.

Rudolf Huber

Neben einer Parkbucht zu parken ist daneben

Sein Auto am Fahrbahnrand neben einem ausreichend befestigten Parkstreifen oder einer Parkbucht zu parken, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin hervor.

Doch kein Urteil ohne “Aber”. Wird der Parkstreifen – zum Beispiel durch die Anpflanzung von Straßenbäumen – unterbrochen, darf laut ARAG-Experten in diesem Bereich am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, sofern nicht hier durch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert werden und die Unterbrechung des Parkstreifens länger als das abgestellte Fahrzeug ist.

Parke der Betroffene – wenn auch nur teilweise – neben dem Parkstreifen, komme es schon nicht mehr darauf an, ob er andere Verkehrsteilnehmer behindert hat.

Der Fall: Ein Autofahrer sollte eine Geldbuße zahlen, weil er sein Auto neben einem Parkstreifen abgestellt hatte. Dieser war durch Anpflanzungen unterbrochen. Die Geldbuße wegen verbotswidrigen Parkens in zweiter Reihe hatte das Amtsgericht Berlin Tiergarten gegen den Mann verhängt. Dieser wehrte sich mit dem Argument, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert worden seien. Der Betroffene legte Beschwerde beim Berliner Kammergericht ein, womit er keinen Erfolg hatte.

Andreas Reiners

4040 Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von 77 Stunden

Das Polizeipräsidium Ludwigsburg setzt bei der Geschwindigkeitsüberwachung auf ein neues Kontrollinstrument. Seit Samstag, 27. Juni 2020, hat die Verkehrspolizeiinspektion in Ludwigsburg nach eigenen Angaben den ersten Enforcement-Trailer zur Geschwindigkeitsüberwachung im Einsatz. Das in einem PKW-Anhänger verbaute, digitale Geschwindigkeitsmessgerät kann Tempolimits automatisch und bis zu zehn Tage überwachen. Im Gegensatz zu den mobilen Messsystemen ist für den Betrieb des Hängers vor Ort kein Personal notwendig. Ein integriertes Alarmsystem und die robuste Bauweise schützen den Anhänger vor Vandalismus und Diebstahl.

Von Samstag, 11:50 Uhr bis Dienstag, 16:40 Uhr war das Messgerät auf der A 81 Singen-Stuttgart vor dem Schönbuchtunnel aufgestellt und erfasste laut einer Meldung der Polizei in knapp 77 Stunden rund 102.000 Fahrzeuge. 4040 Fahrerinnen und Fahrer sollen dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten haben. Der Schnellste von ihnen soll mit 178 km/h unterwegs gewesen sein. Er wird wie 120 weitere, die deutlich zu schnell waren, mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen müssen, so die Behörde weiter. Die übrigen Geschwindigkeitssünder kommen mit einem Buß- oder Verwarnungsgeld davon.

“Nicht angepasste oder überhöhte Geschwindigkeit ist eine der Hauptursachen folgenschwerer Verkehrsunfälle”, so Polizeipräsident Burkhard Metzger. “Im vergangenen Jahr waren in unserem Zuständigkeitsbereich 111 Verkehrsunfälle, die Schwerverletzte oder gar Todesopfer zur Folge hatten, auf diese Ursache zurückzuführen. Mit dem zielgerichteten Einsatz dieses modernen Geschwindigkeitsmessgeräts im Zusammenwirken mit weiteren Verkehrsüberwachungsmaßnahmen versprechen wir uns eine noch stärkere verkehrserzieherische Wirkung und damit letztlich einen positiven Einfluss auf die Verkehrsunfallentwicklung und das Verkehrsverhalten der Menschen”.

red

Quelle: Polizei Ludwigsburg

Was in Ludwigsburg und der Region los war

Ingersheim-Kleiningersheim: 31.000 Euro Sachschaden nach Verkehrsunfall

Etwa 31.000 Euro Sachschaden und eine leicht verletzte Fahrzeuglenkerin ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Mittwoch gegen 19:00 Uhr in der Schreyerhofstraße in Ingersheim-Kleiningersheim. Mutmaßlich aufgrund der Sonneneinstrahlung und der durch Bäume verursachten Schatten nahm eine 78-Jährige den am Fahrbahnrand abgestellten Tesla zwar wahr, erkannte aber offensichtlich nicht, wie weit das Fahrzeug auf die Fahrbahn ragte. In der Folge prallte ihr Mazda ungebremst gegen den Tesla. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Zur Unfallaufnahme und Bergung der Fahrzeuge war die Schreyerhofstraße kurzzeitig gesperrt. Es wurde eine örtliche Umleitung eingerichtet. Ein Rettungswagen versorgte die Seniorin vor Ort.

Ingersheim-Großingersheim: Unbekannter zerkratzt den Lack von sieben Pkw

Ein bislang unbekannter Täter zerkratze am Mittwoch zwischen 17:30 Uhr und 18:20 Uhr den Lack von fünf Fahrzeugen in der Goethestraße in Ingersheim-Großingersheim. Während der Anzeigenaufnahme wurden die Polizeibeamten vor Ort von zwei Passanten angesprochen, dass deren Fahrzeuge in den angrenzenden Straßen Friedrichstraße und Wilhelmstraße ebenfalls zerkratzt wurden. Beim Tatzeitraum dürfte es sich hier aber um das vergangene Wochenende gehandelt haben, weil die Schäden am Montag entdeckt worden waren. Vermutlich verwendete der Täter in allen sieben Fällen einen spitzen Gegenstand. Die Sachschäden sind abschließend noch nicht beziffert worden. Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet unter Tel.07142 405 0 um Zeugenhinweise.

Benningen am Neckar: E-Bike aus Garage gestohlen

Zwischen Montag, 20:00 Uhr, und Dienstag, 08:00 Uhr, verschaffte sich ein bislang unbekannter Täter Zugang zu einem Grundstück in der Lembergerstraße in Benningen am Neckar. Anschließend begab sich der Täter zu einer Garage und stahl ein mit einem Schloss gesichertes E-Bike und Zubehör. Der Gesamtwert des Diebesgutes wird auf etwa 4600 Euro geschätzt. Das Polizeirevier Marbach am Neckar nimmt Zeugenhinweise unter Tel. 07144 900 0 entgegen.

Benningen am Neckar: Polizeilicher Einsatz nach Streitigkeit

Aufgrund einer Streitigkeit am Mittwoch gegen 11:15 Uhr in einer Flüchtlingsunterkunft in der Beihinger Straße in Benningen am Neckar kam es zu einem polizeilichen Einsatz mit mehreren Beamten. Nach den bisherigen Erkenntnissen entwickelte sich zunächst zwischen einem 28-Jährigen und einem 27-Jährigen eine verbale Auseinandersetzung, da der 28-Jährige wohl zu laut Musik gehört hatte. Die verständigten Polizeibeamten vermittelten in dem Streit und verließen die Unterkunft wieder. Kurz darauf gerieten die Streithähne wieder aneinander und bedrohten sich wohl gegenseitig mit Messern, so dass die Polizisten wieder anfahren mussten. Im weiteren Verlauf wurde der 27-Jährige vorläufig festgenommen, zum Polizeirevier gebracht und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort auf freien Fuß entlassen. Beide müssen nun mit einer Strafanzeige wegen Bedrohung rechnen.

Ditzingen: BMW beschädigt – Polizei sucht Zeugen

Am frühen Mittwochmorgen, gegen 04.30 Uhr, kam es in der Kirchgartenstraße in Ditzingen zu einer Sachbeschädigung. Ein noch unbekannter Täter schlug den Seitenspiegel eines geparkten BMW ab, so dass ein Sachschaden von mehreren hundert Euro entstand. Vermutlich handelt es sich bei dem Täter um einen Radfahrer, der gemeinsam mit einem zweiten Radler die Kirchgartenstraße entlang fuhr. Zeugen, die weitere Hinweise haben, werden gebeten, sich unter Tel. 07156/4352-0 mit dem Polizeirevier Ditzingen in Verbindung zu setzen.

Kornwestheim: Unfallflucht mit 5.000 Euro Sachschaden

Das Polizeirevier Kornwestheim, Tel. 07154/1313-0, sucht Zeugen, die am Mittwoch gegen 19.20 Uhr in der Max-Planck-Straße in Kornwestheim eine Unfallflucht beobachten konnten. Ein noch unbekannter Fahrzeuglenker, der vermutlich mit einem LKW unterwegs war, streifte einen VW, der am Straßenrand auf einem Parkstreifen abgestellt war. Der Unbekannte hinterließ einen Sachschaden von etwa 5.000 Euro und fuhr anschließend davon.

Quelle: Polizei Ludwigsburg

Noch viele unbesetzte Ausbildungsstellen im Landkreis Ludwigsburg

LANDKREIS LUDWIGSBURG. Der Ausbildungsstellenmarkt im Bezirk der Ludwigsburger Arbeitsagentur bietet Bewerbern trotz erschwerter Umstände gute Bedingungen. Unterstützung finden sowohl suchende Jugendliche als auch suchende Unternehmen durch die unterschiedlichen Beratungsleistungen der Berufsberatung und des Arbeitgeber-Services der Agentur für Arbeit Ludwigsburg. Dabei wird in diesem Jahr noch intensiver auf digitale Angebote für Jugendliche, zum Beispiel auf das Online-Selbsterkundungstool Check U, gesetzt. Ausbildungsbetriebe spricht der Arbeitgeber – Service verstärkt an und berät zur Begründung und Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen. Darauf weist die Ludwigsburger Arbeitsagentur in einer Pressmitteilung hin.

Seit Oktober 2019, dem Beginn des Berufsberatungsjahres, haben Arbeitgeber aus dem Landkreis Ludwigsburg dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit 2.571 Ausbildungsplätze gemeldet, das waren 366 weniger als bis Juni des vergangenen Jahres. Im selben Zeitraum meldeten sich 2.265 Bewerber für Berufsausbildungsstellen, 132 weniger als vor einem Jahr. Rein rechnerisch ergibt das 1,1 Ausbildungsstellen pro Ausbildungsstellensuchende. Ende Juni waren 919 Bewerber noch ohne Ausbildungsplatz und 1.215 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Das bedeutet, dass auf 100 Jugendliche rund 130 noch unbesetzte Ausbildungsplatzangebote kommen.

„Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz sind, trotz Corona-Krise, gut. In nahezu allen Branchen werden von den Unternehmen noch angehende Azubis gesucht. Bei sämtlichen Fragen und Anliegen hilft Euch unsere Berufsberatung. “, motiviert Martin Scheel, Leiter der Ludwigsburger Arbeitsagentur, die Jugendlichen. Dazu wurde eine spezielle Berufsberatungs-Hotline eingerichtet. Wer also Fragen rund um Ausbildung, Studium, weiterführende Schulen und Überbrückungsmöglichkeiten hat, kann die Berufsberatung von Montag bis Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr unter der Nummer 07141 137 271 erreichen.  Anschließend ist die Voice-Box geschaltet und es erfolgt in jedem Fall ein Rückruf. Alternativ können sich alle Ratsuchenden unter der Mailadresse Ludwigsburg.Berufsberatung@arbeitsagentur.de an die Berufsberatung wenden.

Für Arbeitgeber, die auf der Suche nach dem passenden Auszubildenden sind, stehen die persönlich bekannten Ansprechpartner des Arbeitgeber-Services der Agentur für Arbeit Ludwigsburg mit Rat und Tat zur Verfügung. Telefonisch zu erreichen über die kostenfreie Arbeitgeber-Hotline unter 0800 4 5555 20.

red

So gefährlich sind E-Scooter

E-Scooter haben vor allem in Innenstädten eine große Fan-Gemeinde. Die Schattenseite: Immer häufiger kommt es zu schweren Unfällen mit den trendigen Elektrorollern. Jetzt liegen die ersten gesicherten Unfallzahlen zu E-Scootern auf deutschen Straßen vor: Von Januar bis März 2020 registrierte die Polizei in Deutschland insgesamt 251 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannten E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde ein E-Scooter-Nutzer getötet, 39 wurden schwer verletzt und 182 leicht.

E-Scooter sind erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge im Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Die Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen, heißt es. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In puncto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.

Ralf Loweg

Weitere Lockerungen für Reisende

Die Lockerungen in der Corona-Krise werden ausgeweitet. Deutschland gewährt jetzt Menschen aus elf Staaten außerhalb der Europäischen Union wieder die unbeschränkte Einreise. Laut Kabinettsbeschluss gilt dies für Reisende aus Australien, Georgien, Kanada, Montenegro, Neuseeland, Thailand, Tunesien und Uruguay.

Für die USA sollen die Einreisebeschränkungen zunächst weiter Bestand haben. Für Japan, Südkorea und China gelten die Lockerungen unter Vorbehalt, wenn diese Länder auch Deutschen wieder die Einreise erlauben. Die Erleichterungen treten ab sofort in Kraft, wie das Bundesinnenministerium mitteilte.

Damit orientiert sich die Bundesregierung an einem Beschluss der EU-Staaten. Demnach sollen Menschen aus 14 Ländern wieder einreisen dürfen. Die Liste soll alle zwei Wochen überarbeitet werden, berichtet “tagesschau.de”.

Hinzu kommen erweiterte Einreisemöglichkeiten für Menschen aus allen Staaten außerhalb der EU, die einen wichtigen Reisegrund haben. Das können Deutsche oder Menschen mit Aufenthaltsrecht hierzulande sein, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, Seeleute oder Passagiere im Transitverkehr.

Entscheidend für die Lockerung der Einreisebeschränkungen ist künftig die Zahl der Covid-19-Neuinfektionen der vergangenen 14 Tage. Zudem sollen unter anderem der Trend im gleichen Zeitraum sowie der Umgang des jeweiligen Staates mit der Pandemie eine Rolle spielen. Für Reisende aus Risikogebieten gilt weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht, falls sie kein negatives Testergebnis für das Coronavirus vorweisen können.

Ralf Loweg