Wenig Durchblick durch getönte Scheiben

Viele Autos haben getönte Scheiben. Doch darf die Tönung nicht zu dunkel sein. Dafür gibt es Bestimmungen. Wer sich nicht daran hält, riskiert unter anderem den Führerschein. Hierzulande schreibt die Straßenverkehrsordnung penibel vor, was bei abgedunkelten Autoscheiben erlaubt ist und was nicht.

Dies sollten Fahrer unbedingt beachten. Denn wer sein Auto zu dunkel macht, dem drohen das Erlöschen der Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug, Bußgelder und Punkte in Flensburg, und im ungünstigsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes.

Die gesetzlichen Vorgaben für getönte Autoscheiben sehen vor, dass die sogenannten “sichtrelevanten” Scheiben nicht abgedunkelt werden dürfen. Bei ihnen muss uneingeschränkte Sicht gewährleistet sein. Dies gilt für die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben bis zur sogenannten B-Säule. Für alle anderen Fenster ab dieser Säule einschließlich der Heckscheibe ist Verdunklung grundsätzlich erlaubt – vorausgesetzt die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtig. Konkret bedeutet dies, dass die Scheiben mindestens 70 Prozent des Lichts durchlassen müssen, wie der TÜV erläutert.

Wer sich für Tönungsfolien entscheidet, sollte unbedingt darauf achten, dass diese eine sogenannte Bauartgenehmigung haben. Denn ohne diese erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Eine solche Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird meist vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt.

Wird man mit abgedunkelten Scheiben erwischt, die keine ABE aufweisen, ist mindestens ein Bußgeld von 50 Euro fällig und unter Umständen auch ein Punkt im Flensburger “Verkehrssünderregister”. Und dass zu dunkle Scheiben den Durchblick und damit die Sicherheit einschränken, sollte eigentlich jedem einleuchten.

Lars Wallerang

Wohnung in Hemmingen brennt völlig aus – Feuerwehr verhindert Schlimmeres

Beim Brand einer Dachgeschosswohnung in Hemmingen wurde am Donnerstagabend ein 55-jähriger Bewohner leicht verletzt. Ein Übergreifen der Flammen konnte durch die Feuerwehr verhindert werden. Die Wohnung brannte völlig aus.

In der Nacht zum Freitag wurde ein Anwohner gegen 22.25 Uhr auf eine Rauchentwicklung aus einem Wohngebäude neben der katholischen Kirche in der Alten Schöckinger Straße in Hemmingen aufmerksam. Dieser informierte sogleich die Feuerwehr und den 55-jährigen Bewohner des betroffenen Wohngebäudes, welcher zum Zeitpunkt des Brandausbruchs nicht zuhause war. Noch vor Eintreffen der Feuerwehr zog sich der herbeigeeilte Bewohner bei der Suche nach der Ursache im Gebäude eine leichte Kohlenstoffmonoxidvergiftung zu, berichtet die Polizei.

Beim Eintreffen der Feuerwehr stand bereits der Dachstuhl in Vollbrand. Das Feuer konnte zwar schnell unter Kontrolle gebracht werden, jedoch brannte die Wohnung im Obergeschoss völlig aus und ist nicht mehr bewohnbar. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 150.000 Euro. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern laut der Polizei noch an.

Die Feuerwehren Ditzingen, Hemmingen und Münchingen führten die Löscharbeiten durch. Außerdem im Einsatz waren das DRK und zwei Streifenwagenbesatzungen des Polizeireviers Ditzingen.

red

Quelle: Polizei Ludwigsburg

Insekten-Allergie: Die unterschätzte Gefahr

Gerade in den Sommermonaten summen und krabbeln Insekten durch die Gegend. Nur leider ist nicht immer die liebe “Biene Maja” mit dabei. Und dann gibt es oftmals ein böses Erwachen. Denn für Menschen mit Insektengift-Allergie können vermeintlich harmlose Situationen mitunter lebensbedrohlich werden. Etwa beim Entsorgen des Hausmülls: Halten sich nämlich Wespen oder andere Insekten an der Mülltonne auf und fühlen sich gestört, dann können sie zustechen. Für Insektengiftallergiker hat das potenziell lebensgefährliche Folgen.

Die Ursache ihrer Erkrankung können Allergiker nur mit einer Hyposensibilisierung, auch Allergie-Impfung genannt, behandeln. Damit zählt die Insektengift-Allergie zu den wenigen gefährlichen Erkrankungen, die sehr gut und auch langfristig behandelbar sind. Die Erfolgsquote dieser Therapie liegt laut Untersuchungen bei mehr als 95 Prozent.

Es gibt aber auch ein paar praktische Tipps, mit denen sich Insektengift-Allergiker im Alltag schützen können:

1. Ruhig bleiben, wenn sich ein Kontakt nicht vermeiden lässt. Ruckartige, hektische Bewegungen können Insekten unter Umständen erst recht aggressiv machen. Das gilt ebenfalls für das Anpusten von Wespen.

2. Ablenkende Reize schaffen, etwa durch überreifes Obst. In einiger Entfernung aufgestellt, hält es Wespen auf Abstand.

3. Lange, helle Kleidung und geschlossene Schuhe tragen. Insekten haben auf diese Weise weniger Gelegenheit für eine Einstichstelle.

4. Notfallset immer griffbereit halten, da Allergiker auf jeden Stich mit einem allergischen Schock reagieren können.

Ralf Loweg

Arbeitsagentur Ludwigsburg richtet sich mit Online-Angeboten an Jugendliche

Jetzt ist es höchste Zeit, um sich auf das Leben nach der Schule vorzubereiten. Dafür bietet die Bundesagentur für Arbeit eine große Auswahl an Online-Angeboten zur Berufs- und Studienorientierung. Zudem ist die Berufsberatung der Ludwigsburger Arbeitsagentur direkt über eine Telefon-Hotline erreichbar.

Trotz schrittweiser Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen im öffentlichen Leben können die Berufsberater der Agentur für Arbeit Ludwigsburg derzeit nur eingeschränkt in der Schule oder der Agentur für Arbeit persönliche Beratungsgespräche anbieten. Damit die aktuelle Situation für ratsuchende Jugendliche jedoch nicht zum Stolperstein wird, gibt es seit kurzem die Berufsberatungs-Hotline. Wer also eine Beratung, einen Ausbildungsplatz oder einen dualen Studiengang sucht, kann die Berufsberatung von Montag bis Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr unter der Nummer 07141 137 271 erreichen. Anschließend ist die Voice-Box geschaltet und es erfolgt ein Rückruf. Alternativ können sich alle Ratsuchenden unter der Mailadresse: Ludwigsburg.Berufsberatung@arbeitsagentur.de an die Berufsberatung wenden.

Online-Angebote:

Für Schüler bis zur 10. Klasse informiert die Plattform www.planet-beruf.de über alle Themen rund um Berufswahl, Bewerbung und Ausbildung. Jede Woche wird das Portal mit neuen Beiträgen aktualisiert. Newsletter informieren laufend über neue Inhalte.

Das Internetportal www.abi.de liefert Schülern der Sekundarstufe II sowie Studienanfängern Reportagen über Studiengänge, Ausbildungen oder Berufe, Hintergrundberichte zu Arbeitsmärkten und Branchen, aber auch praktische Tipps – täglich aktualisiert. Die www.abi.de/bewerbungsbox bietet zur Vor- und Nachbereitung der Bewerbungsphase auf ein Praktikum, eine Ausbildung oder einen Studienplatz ein umfangreiches Paket aus Infotexten, Videos, Checklisten und Interactivities.

Mit dem Selbsterkundungstool Check-U (www.check-u.de) können angehende Schulabgänger testen, welcher Ausbildungsberuf oder welches Studium zu ihnen passt. Mit Hilfe von Online-Testverfahren werden Fragen zu Fähigkeiten, Stärken und Interessen gestellt. Auf Basis dieser Eingaben ermittelt das Tool passende Ausbildungsberufe und Studienfelder. Wer zudem wissen will, wie es nach einer abgeschlossenen Ausbildung mit der Karriere weitergehen kann, erhält auch dazu passende Vorschläge. 

Damit noch nicht genug. Nun beginnt die intensive Recherche zu den ermittelten Berufsfeldern und Berufen – denn ein Test gibt zwar die Richtung vor, doch das alleine reicht für die Berufswahl nicht aus. BERUFENET (www.berufenet.arbeitsagentur.de) ist ein Online-Service, der umfassende berufskundliche Informationen zur Verfügung stellt. Er liefert Auskunft zu über 3000 Berufen und stellt Informationen zu den Themen Studium, Aus- und Weiterbildung sowie Tätigkeit dar. Keine vergleichbare Website beschreibt so viele Berufe so detailliert.

Im Filmportal www.berufe.tv werden in mehr als 350 kurzen Spots Ausbildungs- oder Studienberufe von A wie Agrarwissenschaftler/in oder Altenpfleger/in bis Z wie Zimmerer/in oder Zahnmediziner/in vorgestellt.  Ein guter Einstieg in die Berufsorientierung! Zudem gibt es dort weitere Filme rund um die Themen Arbeit, Beruf, Aus- und Weiterbildung. Nach jedem Film werden vertiefende Informationen zur Ausbildung oder zum Studium aufgeführt. Hier kann zum Beispiel direkt die Suche nach offenen Ausbildungsplätzen in der Jobbörse (www.jobboerse.arbeitsagentur.de)  sowie die Suche nach Universitäten und Studiengängen auf www.arbeitsagentur.de/bildung/studium oder www.studienwahl.de gestartet werden. 

Lufthansa: Grünes Licht für das Krisenpaket

Die Bruchlandung der Lufthansa in der Corona-Krise wird wohl in letzter Minute noch abgewendet. Denn unmittelbar vor der mit Spannung erwarteten Hauptversammlung der Airline haben sich das Unternehmen und die Gewerkschaft UFO auf ein Krisenpaket für die Flugbegleiter verständigt. Darin enthalten sind dem Vernehmen nach Einsparungen von mehr als einer halben Milliarde Euro.

Das Paket umfasst laut UFO einen vierjährigen Kündigungsschutz sowie ein Einsparvolumen von über einer halben Milliarde Euro bis Ende 2023. Die Lufthansa teilte mit, unter anderem würden Vergütungsanhebungen ausgesetzt sowie die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zeitweise reduziert.

Die Aktionäre des Unternehmens entscheiden bei der außerordentlichen Hauptversammlung darüber, ob sie den Staat für rund 300 Millionen Euro als Anteilseigner einsteigen lassen wollen oder nicht. Damit fest verbunden ist das neun Milliarden Euro schwere Rettungspaket, das in den Wochen zuvor mühsam zwischen Frankfurt, Berlin und Brüssel ausgehandelt worden war.

Kurz vor der Einigung war Großaktionär Heinz Hermann Thiele in seiner Haltung umgeschwenkt und hatte damit auch die Hoffnung auf eine entscheidende Kehrtwende und damit der ersehnte Lichtblick für die Lufthansa genährt, berichtet “tagesschau.de”.

Bisher hatte Thiele den Staatshilfen kritisch gegenüber gestanden. Der Hauptgrund: Mit der Unterstützung waren auch ein Anteilspaket von 20 Prozent und weitere Bezugsrechte für den Bund verbunden. Thiele fürchtete, dass dadurch die Aktien der Fluggesellschaft an Wert verlieren könnten.

Doch nun verkündete Thiele in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, dass er dem Rettungspaket zustimmen wolle. Aber auch wenn die Lufthansa gerettet werden kann, die Turbulenzen werden die Kranich-Airline noch eine ganze Weile begleiten.

Ralf Loweg

Liebe am Leasing wächst

Für fast die Hälfte der Autofahrer überwiegen die Vorteile des Leasings. Das teilt das Autoportal mobile.de mit auf Basis einer bei YouGov in Auftrag gegebenen Umfrage.

Die Vorteile eines Leasing-Vertrags sind leicht ersichtlich: vorhersehbare Kosten und regelmäßig ein neues Auto. So sehen auch 22 Prozent der Befragten den größten Vorteil in der Planungssicherheit durch feste Monatsraten.

Doch wirklich dominierend ist das Leasing bislang noch nicht: Nur etwa jeder Siebte (14 Prozent) hat hierzulande schon mindestens einmal ein Fahrzeug geleast. Allerdings wurde laut DAT-Report 2019 bereits jeder fünfte privat erworbene Neuwagen (22 Prozent) geleast.

“Das Interesse an der Langzeitmiete eines Fahrzeugs ist da”, heißt es bei mobile.de. Von denjenigen, die innerhalb der nächsten zwei Jahre die Anschaffung eines Autos planen, würden etwa 13 Prozent ihr nächstes Fahrzeug am liebsten leasen.

Lars Wallerang

So sehr lieben die Deutschen ihr Auto

Die Liebe der Deutschen zum eigenen Auto ist unerschütterlich. Das bestätigt eine Umfrage des KÜS Trend-Tacho. Demnach halten es 96 Prozent der Befragten für wichtig, ein eigenes Auto zu besitzen. Aber: Immerhin 41 Prozent wollen in Zukunft weniger Auto fahren, 41 Prozent wollen weniger fliegen und 33 Prozent Busse und Bahn nutzen. Das Mobilitätsverhalten wird sich also ändern.

Was den jeweiligen Einsatz des Autos betrifft, fahren 60 Prozent damit zur Arbeit, 86 Prozent zum Einkaufen oder Kinder abholen, und 86 Prozent nutzen das Fahrzeug in der Freizeit oder für die Fahrt in den Urlaub.

Hybrid ist ein Thema: Denn 63 Prozent können sich vorstellen, ein solches Fahrzeug zu kaufen, 53 Prozent sprechen sich für ein Wasserstoffmobil aus und 37 Prozent für ein batteriegetriebenes Auto. Und: Für 41 Prozent der Befragten sollten Elektroautos mindestens 500 Kilometer Reichweite haben, um die Kaufentscheidung positiv zu beeinflussen.

Eher ignoriert wird die Erhöhung der staatlichen Kaufprämie. 73 Prozent sagen, sie habe keinen Einfluss auf den Autokauf. Knackpunkt ist auch weiterhin die fehlende Infrastruktur für die alternativen Antriebsarten. 75 Prozent der Interviewten sehen hierin ein grundsätzliches Problem, das die Kaufabsicht für ein Fahrzeug negativ beeinflusst.

Andreas Reiners

Zahnpflege bei kleinen Kindern

Wenn die borstige Bürste kommt, schwillt vielen Babys ganz schnell der Kamm. Dabei ist regelmäßige und sorgfältige Zahnpflege bereits bei Milchzähnen sehr wichtig. Doch es gibt einfache Methoden, mit deren Hilfe die Zahnreinigung bei den Kleinen leichter gelingt, so die aktuelle Ausgabe des Apothekenmagazins “Baby und Familie”.

Aber warum haben viele Babys und Kleinkinder eigentlich eine so große Abneigung gegen das Zähneputzen? Das kann daran liegen, dass die Zahnreinigung für die Kleinen mitunter schmerzhaft ist, etwa wenn mit der Bürste über das in diesem Alter oft tief angesetzte Oberkiefer-Lippenbändchen zwischen Lippe und Zahnfleisch geschrubbt wird. Zudem ist der Zeitpunkt fürs Zähneputzen entscheidend: Kinder sollten nicht zu müde sein, denn unausgeruht fällt das Kooperieren schwer. Tipp: zweimal tagsüber, zum Beispiel nach dem Frühstück und nach einem Schläfchen, die Beläge entfernen und zusätzlich abends vor dem Schlafengehen die Speisereste wegputzen.

Hilfreich ist es, Rituale zu entwickeln, etwa indem das Zähneputzen mit immer demselben Lied oder Reim begleitet wird. Als motivierend haben sich Geschichten rund ums Zähneputzen erwiesen. Aber Vorsicht: Die beliebten Figuren Karius und Baktus sind nicht unbedingt zielführend. “Meiner Erfahrung nach haben diese Geschichten den Nachteil, dass sich die Kinder mit den ‘lustigen Lausbuben’ verbünden und sie nicht aus deren ‘Haus’ vertreiben wollen”, sagt Johanna Kant, Vorsitzende des Bundesverbands der Kinderzahnärzte.

Fest steht: Zähneputzen muss sein – und das ist nicht verhandelbar. Mit dieser klaren inneren Haltung sollten Eltern gegenüber ihren Kindern auftreten, sollte es zu Diskussion kommen. Mit einfachen Tricks können Mütter und Väter ihren Kleinen die Zahnpflege schmackhafter machen: etwa indem die Kinder sich die Bürste selbst aussuchen dürfen. Als wirkungsvoll hat sich auch, so die Erfahrung von Kinderzahnärztin Kant, ein Belohnungssystem erwiesen. Eine solche Belohnung kann beispielsweise eine Unternehmung sein, die allen in der Familie Spaß macht.

Ralf Loweg

Das bringt die Mehrwertsteuer-Senkung wirklich

Mit der sinkenden Mehrwertsteuer kommen in Deutschland auch die Sparfüchse aus ihrem Bau. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Und nicht hinter jedem vermeintlichen Preisnachlass steckt auch ein echtes Schnäppchen. “Der Steuerrabatt aus dem Konjunkturpaket winkt zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020, wenn eine Ware in dieser Zeitspanne geliefert oder eine Leistung vollständig erbracht wird”, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Während der Mehrwertsteuersatz beispielsweise für Fernseher, Handwerkerreparaturen oder beim Autokauf von 19 Prozent auf 16 Prozent sinkt, werden bei den Dingen des täglichen Lebens wie Butter, Bier und Brot nur 5,0 statt bisher 7,0 Prozent fällig. Allerdings: Der Nachlass ist kein Muss. “Es steht Händlern und Unternehmen frei, schon vor dem 1. Juli Nachlässe zu gewähren oder im Rahmen von Rabattaktionen die ganze Mehrwertsteuer zu schenken”, heißt es bei der Verbraucherzentrale NRW.

Auch könnten Rabatte über den Jahreswechsel hinaus eingeräumt werden. Andererseits können Kunden nicht darauf pochen, dass Händler bei jedem Endpreis nachvollziehbar den aktuellen Mehrwertsteuersatz in Abzug bringen.

Ralf Loweg

Coronavirus: Baden-Württemberg erlässt Beherbungsverbot für Touristen

Personen, die aus einem Landkreis mit hohem Infektionsgeschehen nach Baden-Württemberg einreisen, dürfen künftig nicht mehr in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten. Dies haben das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium in einer gemeinsamen Verordnung erlassen und heute auf ihrer Webseite veröffentlicht.

In der Lenkungsgruppe SARS-CoV-2 (Coronavirus) wurde gestern eine Verordnung zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus durch Beherbergungsverbote beschlossen. Die heute verkündete CORONA-VERORDUNG BEHERBUNGSVERBOT tritt ab morgen (26. Juni) in Kraft. Betroffen sind Stadt- und Landkreise, in denen in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Wer aus den betroffenen Kreisen kommt und dennoch einen Urlaub in Baden-Württemberg antreten möchte, kann ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das einen negativen Test auf Covid-19 bescheinigt. Für diese Personen gilt das Beherbergungsverbot nicht.

Notwendiger Schritt, um Erfolge im Kampf gegen die Pandemie nichts aufs Spiel zu setzen

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Zunahme des Reiseverkehrs darf nicht zu einem rasanten Anstieg der Infektionszahlen führen. Wir erinnern uns noch gut an die zahlreichen Ski-Urlauber, die im März die erste Coronavirus-Welle im Land auslösten. Das müssen wir mit Blick auf den Herbst unbedingt verhindern. Die Erfolge im Kampf gegen die Pandemie sind äußerst fragil und dürfen jetzt im Sommer nicht aufs Spiel gesetzt werden.“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Ich freue mich, dass es in den vergangenen Tagen – auch mit der neuen Corona-Verordnung – gelungen ist, dem in der Fläche nachlassenden Infektionsgeschehen Lockerungen für die Wirtschaft folgen zu lassen. Aktuell zeigen die Infektions-Hot-Spots aber, dass die Entwicklung fragil bleibt. Deshalb ist das heute verkündete Beherbergungsverbot ein notwendiger Schritt. Wir werden die Entwicklung weiter sorgfältig beobachten und situationsangepasst reagieren.“

Vor dem Hintergrund, dass auch andere Urlaubsländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern für Reisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen nicht mehr in Betracht kommen, wäre ein Ausweichen auf Baden-Württemberg zu befürchten gewesen, heißt es auf der Webseite vom Sozialministerium weiter.

red

Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg