Stuttgart hebt ab Samstag Testpflicht für Außengastronomie, Kultur und weitere Bereiche auf

Guten Nachrichten aus der Landeshauptstadt: In Stuttgart liegt die 7-Tage-Inzidenz am Freitag, 18. Juni, nach offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 20,3 und damit seit fünf Tagen in Folge unter 35. Somit treten ab Samstag, 19. Juni weitere Corona-Lockerungen in Kraft. Das hat die Stadt am Freitag, 18. Juni, bekannt gegeben.

Eine Folge der Lockerungen ist ab Samstag der Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien betrieben werden oder stattfinden. Dies betrifft u. A. die Außengastronomie, Open- Air-Kulturveranstaltungen, Sporttraining und -wettkämpfe im Freien.

Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen sind innen und außen möglich. Hierfür wird ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis benötigt. Ausgenommen sind Tanzveranstaltungen.

Außerdem stattfinden können Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m2) und Veranstaltungen, wie nicht notwendige Versammlungen in Vereinen oder Betrieben. Diese können mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden. Kulturveranstaltungen z. B. in Theatern, Opern, Kulturhäusern oder Kinos sind im Freien mit bis zu 750 Personen möglich. Zudem können Vortrags- und Informationsveranstaltungen mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden.

Der Leiter des Gesundheitsamt Prof. Stefan Ehehalt sagte: „Die Erleichterung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ist spürbar. Es ist gut, dass der gewohnte Alltag schrittweise zurückkehren kann. Dennoch: Wir leben weiter in einer Pandemie.“ Die Inzidenz sei zwar gesunken, aber vergleichbar mit den Werten vor dem Beginn der zweiten oder dritten Welle. Vor einem Jahr lag die Inzidenz bei 2,8.

red

Gastgewerbe im April: Fast 25 Prozent mehr Umsatz als im Vorjahr – Lage für Getränkenausschank bleibt dramatisch

Im April 2021 verbuchte das Gastgewerbe mit Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben in Baden-Württemberg ein Umsatzplus von real 24,7 % bzw. nominal 28,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei dieser Entwicklung ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vorjahresmonat April 2020 aufgrund des Lockdowns ein Umsatzrückgang von real 75,5 % und nominal 75,0 % zu verzeichnen war. Die Zahl der tätigen Personen ging gegenüber April 2020 um 8,5 % zurück, wie das Landesamt für Statistik am Freitag mitteilte.

Beherbergung verharrt weiter auf sehr niedrigem Niveau

Im April 2021 stieg der Umsatz in der Beherbergung auf der Basis von bereits schwachen Ergebnissen aus dem Vorjahreszeitraum real um 28,4 %, nominal um 28,0 %. Die Zahl der tätigen Personen sank im Vergleich zum Vorjahresmonat um 6,9 %.

Die Umsätze der Gastronomie stiegen im April 2021 real um 23,3 % bzw. nominal um 28,3 % gegenüber dem Vorjahreswert. Die Zahl der tätigen Personen zeigte mit -9,0 % einen noch gravierenderen Rückgang als in der Beherbergung.

Lage für den Ausschank von Getränken bleibt dramatisch

Entgegen dem Trend waren im Ausschank von Getränken auch im April 2021 weiterhin Umsatzeinbußen zu beobachten: Mit einem realen Umsatzminus von 41,2 % bzw. nominal 36,9 % gegenüber den bereits schwachen Vorgaben aus dem Monat April 2020 hat sich die Lage für diese Sparte des Gastronomiegewerbes weiter verdüstert. Die trüben Geschäftsaussichten sorgten für scharfe Einschnitte bei der Beschäftigung: Die Zahl der tätigen Personen sank gegenüber dem Niveau im April 2020 um 18,5 %

red

Fahrzeugbrände ruft Feuerwehr auf den Plan und weitere Meldungen aus dem Landkreis

Asperg: Technischer Defekt löst Fahrzeugbrand aus

Vermutlich aufgrund eines technischen Defekts im Motorraum fing am Donnerstag gegen 18:00 Uhr ein VW Passat Feuer. Als der Brand ausbrach, stand der Wagen vor einer Garage in der Südstraße in Asperg. Auch Teile der Garage wurden in Mitleidenschaft gezogen. Die Feuerwehr, die mit fünf Fahrzeugen und 34 Einsatzkräften vor Ort war, brachte das Feuer unter Kontrolle und löschte auch das brennende Garagentor und Teile der Holzverkleidung. Der VW wurde bei dem Brand vollständig beschädigt. Die Höhe des Sachschadens konnte bislang noch nicht beziffert werden. Die Schäden an der Garage belaufen sich auf etwa 1.000 Euro.

 

Löchgau: BMW fängt Feuer

Aus bislang ungeklärter Ursache brach am Donnerstag gegen 15:45 Uhr ein Brand im Fahrgastraum eines in der Friederike-Frank-Straße in Löchgau geparkten BMWs aus. Die Feuerwehr Löchgau, mit drei Fahrzeugen und 14 Einsatzkräften vor Ort, bekämpfte das Feuer. Die Polizei stellte das Fahrzeug sicher und Spezialisten der Spurensicherung werden den Wagen untersuchen. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 4.000 Euro. Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Brandausbruch machen können, werden gebeten, sich unter Tel. 07142 405 0 beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen zu melden.

 

Ditzingen-Heimerdingen: Lkw beschädigt zwei Fahrzeuge – Zeugen gesucht

Nachdem ein Lkw am Donnerstag gegen 11:05 Uhr zwei in der Straße “Hohe Warte” in Ditzingen geparkte Pkw beschädigte, ermittelt das Polizeirevier Ditzingen wegen Verkehrsunfallflucht. Eine 64-Jährige konnte dabei noch beobachten, wie der Lkw-Lenker zwischen ihrem Opel und dem VW eines 66-Jährigen hindurch fuhr, kurz auf Höhe des Opels aus dem Fenster schaute und seine Fahrt fortsetzte. Anschließend konnte die 64-Jährige einen Streifschaden in Höhe von etwa 2.000 Euro an ihrem Wagen und einen beschädigten Außenspiegel beim VW feststellen. Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Unfallhergang und zum Lkw machen können, werden gebeten, sich unter Tel. 07156 4352 0 beim Polizeirevier zu melden

 

L1125
Bietigheim-Bissingen: Zeugen zu Verkehrsunfall gesucht

Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen sucht Zeugen zu einem Verkehrsunfall im Einmündungsbereich der Großsachsenheimer Straße (L1125) und dem Albert-Einstein-Platz in Bietigheim-Bissingen. Gegen 12:50 Uhr kam es am Donnerstag dort zu einem Verkehrsunfall, als eine 38-Jährige mit ihrem blauen Dacia Sandero auf der Großsachsenheimer Straße einwärts fuhr und ein 53-Jähriger mit seinem silbernen BMW vom Albert-Einstein-Platz kommend auf die Großsachsenheimer Straße in Richtung Großsachsenheim einbog. Beide Fahrzeuge kollidierten im Einmündungsbereich. Die Sachschäden belaufen sich auf etwa 14.000 Euro. Da beide Fahrzeugführer voneinander abweichende Angaben machen und mehrere andere Pkw an der Unfallstelle unterwegs waren, bittet das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen diese Unfallzeugen, sich unter Tel. 07142 405 0 zu melden.

 

BAB81
Ditzingen: Zeugen zu Unfall auf der Autobahn gesucht

Die Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg sucht Zeugen zu einem Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 81 (BAB81), der sich am Donnerstag gegen 16:45 Uhr auf dem linken Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Stuttgart-Feuerbach und Stuttgart-Zuffenhausen in Fahrtrichtung Heilbronn ereignet hatte. Beide Unfallbeteiligten machten voneinander abweichende Angaben.

Ein 36-Jähriger war mit einem Renault Kangoo auf der Autobahn auf dem linken Fahrstreifen in Richtung Heilbronn unterwegs, als es zur Kollision mit einem 31-jährigen Motorradfahrer kam. Bei dem Unfall wurde der 31-Jährige leicht verletzt und durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten geborgen werden. Die Sachschäden belaufen sich auf insgesamt etwa 9.000 Euro.

Zeugen des Unfalls können sich unter Tel. 0711 6869 0 bei der Verkehrspolizeiinspektion melden.

 

Bietigheim-Bissingen: Audi in der Kästnerstraße beschädigt – Zeugen gesucht

Ein Audi wurde am Donnerstag zwischen 18:30 Uhr und 20:00 Uhr in der Kästnerstraße in Bietigheim-Bissingen beschädigt. Der 29-jährige Fahrzeuglenker hatte den Schaden in Höhe von etwa 1.000 Euro erst entdeckt, nachdem er von der Unfallörtlichkeit weggefahren war. Möglicherweise kommt ein weißer Pkw der Marke Hyundai mit Anhänger als unfallverursachendes Fahrzeug in Betracht. Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen ermittelt wegen Verkehrsunfallflucht und bittet Zeugen sich unter Tel. 07142 405 0 zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Tödliche Verletzungen in Ludwigsburg: 50-Jähriger Fußgänger wird von Pkw erfasst

Nachdem eine 19-jährige VW-Lenkerin am frühen Freitagmorgen gegen 01:55 Uhr in der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg einen 50-jährigen Fußgänger erfasste, verstarb der lebensbedrohlich Verletzte später in einem Krankenhaus. Die Fahrbahn war zur Unfallaufnahme und Reinigung bis etwa 06:00 Uhr gesperrt. Es kam im morgendlichen Verkehr zu Beeinträchtigungen.

Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern noch an. Auf Weisung der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde ein Gutachter hinzugezogen. Die Ermittler der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg beschlagnahmten den VW Golf, an dem nur geringer Sachschaden entstand.

Quelle: Staatsanwaltschaft Stuttgart / Polizeipräsidium Ludwigsburg

Darum strahlte das Freibad in Hoheneck in Neongelb

Schön grün ist es im Freibad Hoheneck allemal. Jetzt ist eine neue Farbe – wenn auch nur für zehn Minuten hinzugekommen. Die Stadtwerke Ludwigsburg- Kornwestheim haben den Farbversuch im neuen Kinderplanschbereich durchgeführt. Der ist fast fertig. Lediglich wenige Restarbeiten stehen noch an, dann können die Kleinen darin planschen. Die Einweihung ist für Juni avisiert.

Der so genannte Farbversuch stand diese Woche auf dem Plan. Dieser simuliert in einem Testlauf, ob die Becken-Durchströmung einwandfrei funktioniert und das Chlor alle Ecken des mit Wasser gefüllten Beckens erreicht.

Neben dem vielen Umgebungsgrün nun also Neongelb. Die knallige Wasserfärbung muss innerhalb von maximal 15 Minuten bis in die hintersten Ecken erfolgen. „Der Farbversuch im Kinderplanschbecken ist aus unserer Sicht erfolgreich gelaufen, denn der Farbstoff hat sich innerhalb von viereinhalb Minuten im gesamten Becken verteilt“, freut sich Silvia Capalija, Badleiterin im Freibad und erklärt: „Einer baldigen Öffnung steht damit nichts im Wege!“

red

Tödlicher Frontalzusammenstoß im Kreis Ludwigsburg

Eine tödlich verletzte Person, drei Schwerverletzte und 70.000 Euro Schaden sind die Bilanz eines schweren Verkehrsunfalls am Donnerstagabend gegen 19:18 Uhr.

Ein 45-Jähriger befuhr mit seinem BMW die Landesstraße 1140 von Ludwigsburg kommend in Richtung Schwieberdingen. Auf Höhe Möglingen kam der BMW-Fahrer aus bislang unbekannter Ursache auf die Gegenfahrbahn und prallte dort frontal gegen einen Opel eines 54-Jährigen. Durch den Aufprall wurde der Fahrer in seinem Opel eingeklemmt und musste von den Rettungskräften aus seinem Fahrzeug befreit werden. Der 54-Jährige erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Seine 53-jährige Beifahrerin wurde schwer verletzt. Der BMW-Fahrer und seine 34-jährige Beifahrerin wurden ebenfalls schwer verletzt. Alle Verletzten wurden mit Rettungswagen in verschiedene Krankenhäuser verbracht.

Zur Klärung der Unfallursache ordnete die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Unfallgutachten an. Beide Unfallfahrzeuge wurden sichergestellt. Die L 1140 war während der Unfallaufnahme und bis zur Bergung der Unfallfahrzeuge bis gegen 00:30 Uhr gesperrt. Eine örtliche Umleitung war eingerichtet.

Der Rettungsdienst hatte insgesamt vier Rettungswagen, einen Krankentransportwagen, zwei Notärzte, einen leitenden Notarzt mit insgesamt 16 Einsatzkräften sowie ein Notfallnachsorgeteam zur Angehörigenbetreuung im Einsatz. Die Feuerwehren aus Möglingen, Asperg und Ludwigsburg waren mit 12 Fahrzeugen, 45 Einsatzkräften sowie dem Kreisbrandmeister vor Ort. Die Straßenmeisterei Ludwigsburg war mit einem Fahrzeug und zwei Mann vor Ort. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg hatte insgesamt neun Streifenbesatzungen eingesetzt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Stuttgart / Polizeipräsidium Ludwigsburg
red

Bau-Boom im Kreis Ludwigsburg hält an: 1.833 neue Wohnungen gebaut

Boomende Baubranche: Im Landkreis Ludwigsburg wurden im vergangenen Jahr 1.833 neue Wohnungen gebaut – in Ein- und Zweifamilienhäusern, in Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mit. Die IG BAU beruft sich hierbei auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Danach flossen für den Neubau im Kreis Ludwigsburg Investitionen in Höhe von rund 300 Millionen Euro. „Der Boom der Branche hält schon seit Jahren an. Und es ist kein Ende in Sicht“, sagt Bezirksvorsitzender Mike Paul. Der Gewerkschafter verweist auf einen wachsenden Berg genehmigter, aber noch nicht fertiggestellter Wohnungen, der zu „prall gefüllten Auftragsbüchern“ bei den Unternehmen führe: Nach einer Auswertung des Pestel-Instituts wurden im Landkreis zwischen 2011 und 2019 Baugenehmigungen für rund 750 Wohnungen erteilt, die noch gebaut werden müssen.

„Es gibt einen regelrechten Stau am Bau. Maurer, Zimmerleute und Fliesenleger arbeiten am Anschlag, um die Auftragsflut zu bewältigen. Statt Kurzarbeit und Homeoffice heißt es bei ihnen: Überstunden und Wochenendarbeit“, so Paul. Die IG BAU Stuttgart fordert, die Beschäftigten in der Region an den guten Geschäften der Firmen fair zu beteiligen.

In der laufenden Tarifrunde setzt sich die Gewerkschaft für ein Einkommensplus von 5,3 Prozent ein. Außerdem sollen die sogenannten Wegezeiten, also die langen, meist unbezahlten Fahrzeiten zu den Baustellen, entschädigt werden. Darüber hinaus sollen die Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung überwunden werden.

„Bauleute machen einen unverzichtbaren Job: Sie schaffen dringend benötigten Wohnraum, halten Straßen und Brücken instand, bauen Gleise und errichten Windräder“, betont IG BAU- Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. Zugleich habe die Baubranche die Binnenkonjunktur im Corona-Krisenjahr 2020 entscheidend stabilisiert und einen noch stärkeren Einbruch verhindert. „Es ist überfällig, dass die Arbeitgeber diese Leistung anerkennen“, so Burckhardt. Die Beschäftigten erwarteten ein kräftiges Lohn-Plus und einen Ausgleich für die oft stundenlange Pendelei zu den Baustellen – „das ist Zeit, in der sie ihre Familie nicht sehen, um für den Chef unterwegs zu sein“.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im vergangenen Jahr 306.376 neue Wohnungen in Deutschland fertiggestellt – ein Plus von 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit wurden so viele Wohnungen neu gebaut wie seit 2001 nicht mehr. Die Statistikbehörde geht zudem von bundesweit rund 780.000 genehmigten Wohnungen aus, die erst noch gebaut werden müssen. Dieser sogenannte Bauüberhang habe ein Rekordhoch erreicht. Laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) stieg der Umsatz der Branche im vergangenen Jahr um sechs Prozent auf 143 Milliarden Euro.

Die Tarifverhandlungen zwischen der IG BAU und den Arbeitgebern gehen am 21. und 22. Juni in Mainz in die zweite Runde.

red

So gefährlich ist die Delta-Variante wirklich

Mutationen sind bei Viren an der Tagesordnung. Da macht auch Corona keine Ausnahme. Aktuell verbreitet die Delta-Variante vor allem in Großbritannien Angst und Schrecken. Doch wie gefährlich ist die Mutation wirklich?

Die Delta-Variante ist nach einhelliger Meinung der Wissenschaftler viel ansteckender als die bislang verbreiteten Coronavirus-Varianten. Das Risiko, Angehörige des eigenen Haushalts zu infizieren, ist laut einer Datenanalyse der britischen Gesundheitsbehörde Public Health England (PHE) schätzungsweise 60 Prozent höher. Das verstärkt die Gefahr für Menschen, die bisher nur einmal gegen das Virus geimpft wurden. Laborversuche deuten auf eine stärkere Vermehrung der Viren im Körper hin.

Die Delta-Variante gilt auch deshalb als riskant, weil sie offenbar etwas andere Symptome verursacht als die bisher bekannten Coronavirus-Varianten. Betroffene klagten über Kopfschmerzen, laufende Nase und raue Kehle. Fieber gehört zwar immer noch zu den Symptomen, nicht aber der Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn, wie die Infizierten einer britischen App zur Überwachung von Corona-Symptomen meldeten.

Zahlen verdeutlichen die Gefahr: Die Sieben-Tage-Inzidenz in Großbritannien, die noch Anfang Mai 2021 unter 20 lag, stieg mittlerweile wieder auf deutlich mehr als 70 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Deshalb ist die für den 21. Juni geplante Aufhebung aller Corona-Maßnahmen in England um vier Wochen verschoben.

Wie groß ist die Gefahr für Deutschland? Noch ist die Delta-Variante hierzulande wenig verbreitet, allerdings nimmt ihr Anteil rapide zu. Nach den neuesten Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) gingen in der Kalenderwoche 22 (31. Mai bis 6. Juni) 6,2 Prozent aller Neuinfektionen auf die Delta-Variante zurück. In der Woche zuvor hatte der Anteil noch bei 3,7 Prozent gelegen.

Ralf Loweg / glp

Was Mieter über Wucher wissen sollten

Wohnraum ist knapp und in manchen deutschen Großstädten oft sündhaft teuer. Da ist es doppelt ärgerlich, wenn es nach Sanierungen oder Reparaturen zu einer Mieterhöhung kommt. Schnell sprechen Mieter von Wucher. Wie hoch die Mietsteigerung ausfallen darf, erklären jetzt die Immo-Experten.

Treffen Mieter und Vermieter eine Vereinbarung zu einer Mieterhöhung, kann dies laut Imho-Experten in Form einer Staffel- oder Indexmiete im Vertrag festgelegt werden. Vermieter haben unter Umständen aber auch das Recht, eine Mieterhöhung ohne Absprache mit dem Mieter zu verlangen.

Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete darf sich die Miete in den meisten Teilen Deutschlands über einen Zeitraum von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent insgesamt erhöhen. In vielen Ballungszentren und Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt diese sogenannte Kappungsgrenze sogar bei 15 Prozent.

Bei der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen steht es dem Vermieter zu, die jährliche Miete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen. Dabei darf die Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren aber nicht um mehr als drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden.

Die Mieterhöhung unterliegt zudem gesetzlich festgelegten Ankündigungsfristen. Dabei muss der Vermieter seinen Mietern eine Mindestbedenkzeit von zwei vollen Monaten einräumen.

Wechselt eine vermietete Wohnung den Eigentümer, dann ändern sich die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung grundsätzlich nicht. Für Mieter bedeutet das: Ihr bestehender Mietvertrag hat auch nach einem Eigentümerwechsel Gültigkeit.

Grundsätzlich haben Mieter nach der schriftlichen Ankündigung einer Mieterhöhung zwei Monate Zeit, um diese auf formale und inhaltliche Fehler zu prüfen und ihr im Zweifelsfall auch zu widersprechen. Der Widerspruch sollte nach Angaben der ARAG-Experten in schriftlicher Form erfolgen und Mieter sollten genau darlegen, aufgrund welcher formellen oder inhaltlichen Fehler sie die Mieterhöhung ablehnen.

Will ein Mieter eine vom Vermieter geltend gemachte Mieterhöhung nicht akzeptieren, obwohl diese keine formellen oder inhaltlichen Fehler aufweist, kann er von seinem sogenannten Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung Gebrauch machen.

Ralf Loweg / glp

Ab kommenden Montag, 21. Juni entfällt Maskenpflicht an Schulen

Jetzt ist es beschlossen: Ab kommenden Montag entfällt für Schülerinnen und Schüler an den baden-württembergischen Schulen die Maskenpflicht. Bedingung ist jedoch, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Region unter der 35er-Marke liegen muss und es 14 Tage lang keinen Corona-Fall an der Schule gegeben hat. Die Testpflicht bleibt hingegen bestehen.

An den Schulen wird es ab dem kommenden Montag Änderungen bezüglich der Maskenpflicht geben. Das Kultusministerium hat die Schulen am 16. Juni 2021 über die Grundausrichtung der kommenden Regelungen informiert, die noch in der Corona-Verordnung Schule umgesetzt werden müssen. Ab Montag soll dann gelten, dass bei einer Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 in einem Stadt- und Landkreis die Maskenpflicht im Freien entfällt. Bei der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 und wenn es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall gab, entfällt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude aber bestehen. Das teilte das Ministerium heute mit.

„Angesichts der niedrigen Inzidenz und der Absicherung über die Testpflicht, durch die jeder Lehrer sowie jeder Schüler und jede Schülerin an den Schulen zweimal wöchentlich getestet wird, können wir die Maskenpflicht an den Schulen vorsichtig lockern“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.

Testpflicht, Hygienemaßnahmen und Vorgaben zum Lüften bleiben

Die Schule soll für die Schülerinnen und Schüler sicher bleiben. Deswegen dürfen die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte natürlich weiter freiwillig eine Maske tragen. Außerdem bleibt es an den Schulen auch bei der indirekten Testpflicht, den bestehenden Hygienevorgaben des Kultusministeriums und ebenso bei den Vorgaben zum Lüften. Diese Maßnahmen sollen weiter einen möglichst sicheren Schulbetrieb gewährleisten. Sofern die Inzidenzen wieder ansteigen sollten, greifen auch automatisch wieder die weitergehenden Schutzmaßnahmen.

Vor dem kommenden Wochenende erhalten die Schulen noch einmal weitere Detailinformationen über die anstehende Änderung der Corona-Verordnung Schule, so das Ministerium. Diese wird aktuell im Kultusministerium ausgearbeitet und soll zum kommenden Montag in Kraft treten. Damit die Schulen über die anstehenden Änderungen aber Bescheid wissen, hat das Kultusministerium bereits jetzt die Grundregeln bekannt gegeben, damit sie sich darauf einstellen können. „Ich weiß, welche enorme Leistung die Schulen aktuell vollbringen. Ein großes Lob möchte ich in diesem Zusammenhang an alle Schulen im Land aussprechen, dass die Testungen so gut laufen und dass sie die Schülerinnen und Schüler und die Ehrenamtlichen durch die Testbescheinigungen enorm entlasten“, betont Schopper.

red