Während der Fahrt: Linienbus vollständig ausgebrannt

Am Donnerstagabend geriet gegen 21:50 Uhr ein Linienbus der Linie 623 aufgrund eines technischen Defektes auf der Landesstraße 1136 am Kreisverkehr zwischen Ditzingen-Hirschlanden und Schöckingen in Brand.

Der 37-jährige Busfahrer sowie alle weiteren sechs Insassen konnten den Bus rechtzeitig verlassen und blieben unverletzt. Die Feuerwehr Ditzingen war mit drei Fahrzeugen und 19 Einsatzkräften ausgerückt, konnte aber nicht mehr verhindern, dass der Linienbus vollständig ausbrannte. Der Sachschaden wird auf rund 300.000 Euro geschätzt. Der Rettungsdienst hatte vorsorglich ein Rettungsteam entsandt. Der ausgebrannte Linienbus wurde im Anschluss abgeschleppt.

 

 

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Kundenservice-Test: Das lange Warten

Unternehmen in Deutschland sind nicht gerade für ihre Servicequalität im Umgang mit der Kundschaft berühmt. Jüngst veröffentlichte der Kündigungsdienst Volders (www.volders.de) seine Zahlen zu den Vertragsbeendigungen bei verschiedenen Unternehmen wegen ihres mangelnden Kundenservices (wid berichtete). Nun untersuchte der Vertragsmanager die Kundenhotlines der 14 Konzerne, die aufgrund ihrer mangelnden Servicequalität die meisten Kündigungen hinnehmen mussten.

Von den 14 Unternehmen, bei denen Volders die meisten Kündigungen aufgrund des Kundenservices durchsetzen musste, benötigte DAZN die längste Zeit, um auf eine Kundenanfrage zu reagieren. Obwohl im Fall des Streaminganbieters keine direkte telefonische Kontaktmöglichkeit vorhanden ist, besteht die Option, den Kundendienst per Mail zu erreichen. Durchschnittlich 28 Minuten warten Verbraucher dann auf eine Antwort.

Bei den telefonischen Hotlines lässt die Telekom ihre Kunden mit rund 22 Minuten am längsten warten. Deutlich kürzer, nämlich drei Minuten, bleiben Anrufer bei der Pressevertriebszentrale (PVZ) in der Warteschleife. Mit durchschnittlichen 2:38 Minuten Wartezeit müssen Kunden von Vodafone rechnen.

Bei der Hälfte der Unternehmen liegt die durchschnittliche Wartezeit zwischen einer und zwei Minuten, beim Rest bei über zwei Minuten. Insgesamt verbringen Kunden im Schnitt fünf Minuten in der Hotline beziehungsweise vor Smartphone, Laptop und Co.

Spotify ist für seine Kunden am schnellsten zu erreichen: Zwar ist der Musikstreaming-Anbieter nicht telefonisch kontaktierbar, aber Verbraucher können den Service-Chat nutzen und warten nur eine Minute auf die Antwort eines Mitarbeiters. Fast ebenso schnell reagiert der telefonische Kundenservice von Telekommunikationsanbieter 1&1, der die Anfragen im Schnitt nur drei Sekunden langsamer als der Spotify beantwortet. Kunden der ERGO Versicherung verweilen durchschnittlich eine Minute und zehn Sekunden in der Warteschleife. Damit weist die Versicherung den drittschnellsten Kundenservice auf.

Bei einem der fünf Testanrufe bei der Telekom wurde ein Anruf nach rund 1:30 Minuten ohne weitere Erklärung abgebrochen. Beim nächsten Versuch betrug die angekündigte und tatsächliche Wartezeit 18 Minuten. 60 Minuten Aufenthalt in der telefonischen Warteschlange kündigte die Telekom bei einem weiteren Testanruf an. An dieser Stelle wurde der Test abgebrochen und sich erneut unter Angabe eines anderen Grundes eingewählt, bei dem die Telekom innerhalb von knapp drei Minuten eine persönliche Betreuung gewährleistete.

Auch beim Konkurrenzanbieter Vodafone konnte in einem Fall kein Ansprechpartner erreicht werden. Nach zweieinhalb Minuten wurde der Anruf vom Unternehmen abgebrochen. Dafür ist der Telekommunikationsanbieter am schnellsten bei der Neukundengewinnung. Bei der Hotline für Interessierte melden sich die Mitarbeiter bereits nach 30 Sekunden.

O2 ruft seine Kunden zurück, wenn diese ihr Anliegen nicht den Mitarbeitern vorlegen. Bei jedem der Testanrufe gab es seitens des Unternehmens einen Rückruf mit der Frage nach dem Grund des Anrufs.

Jan Ansink, CEO von Volders: “Kunden bleiben einem Unternehmen treu, wenn sie mit der Dienstleistung zufrieden sind, sie sich mit den Werten oder der Mission der Firma identifizieren können und wenn sie der Kundenservice zuvorkommend behandelt. Ein offenes Ohr für seine Kunden zu haben, ist mit das A und O jeglichen Erfolgs eines Produktes – schließlich ist es für sie auf dem Markt.”

Rudolf Huber / glp

Abgeordnete des Landkreises zu Besuch im Ludwigsburger Kreisimpfzentrum

LUDWIGSBURG. Der Ludwigsburger CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger, sowie die beiden Landtagsabgeordneten von Bündnis90/Die Grünen, Tayfun Tok und Silke Gericke, waren diese Woche bei Informationsbesuchen in den Ludwigsburger Kreisimpfzentren. Landrat Dietmar Allgaier, Andy Dorroch, organisatorischer-, und Dr. Roland Kolepke, medizinischer Leiter des Kreisimpfzentrums, informierten über den Fortschritt der Impfkampagne im Landkreis Ludwigsburg.

Die drei Abgeordneten lobten die Abläufe und die Organisation des Kreisimpfzentrums und informierten sich über die derzeitigen Impfkapazitäten und die Impfstoffmengenlieferungen. In der vergangenen Woche wurden im Ludwigsburger Kreisimpfzentrum täglich rund 1.200 Personen geimpft – die Kapazität unter Vollauslastung würde bei rund 2.000 Impfungen täglich liegen, dies ist aber aufgrund des Impfstoffmangels nicht möglich.

Landrat Dietmar Allgaier nahm die Besuche der Abgeordneten von Bund und Land zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass nicht nur zentral in den Impfzentren geimpft werde, sondern seit Beginn ergänzend mobile Teams im Landkreis unterwegs sind. So sind die Mobilen Impfteams, nachdem die Seniorenheime inzwischen alle durchgeimpft wurden, in den Städten und Gemeinden zu den sog. „PopUp-Impfungen“ unterwegs. Auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in Behinderteneinrichtungen sind die Impfungen der Mobilen Teams bald abgeschlossen. Landrat Allgaier kritisierte aber auch das „ständige Auf und Ab der Impfstoffmengenlieferungen“ im Kreisimpfzentrum. Allgaier forderte mehr Transparenz vom Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg in der Verteilung des Impfstoffs. „Eine ausreichende und vor allem verlässliche Belieferung von Impfstoff muss sichergestellt werden“, so Landrat Allgaier.

Staatssekretär Steffen Bilger nahm die Eindrücke, aber auch die Kritik der Verantwortlichen des Ludwigsburger Kreisimpfzentrums mit. Nach den Problemen mit der Impfstoffzuteilung für das Kreisimpfzentrum habe er bereits Kontakt zu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aufgenommen. Dieser habe ihm versichert, dass die Impfstoffe wie zwischen Bund und Ländern von Anfang an vereinbart auf die Länder verteilt werden. Die Lieferpläne für die Impfdosen seien vom Bund nicht zu Lasten der Länder geändert worden. Für Baden-Württemberg liegen die kommenden Lieferungen weiterhin durchschnittlich bei etwa 330.000 Impfdosen pro Woche. Pro 100 Einwohner in ganz Baden Württemberg wurden bereits 60 Impfdosen geliefert. Wie viel Impfstoff wann an welches Impfzentrum in Baden-Württemberg gelangt, werde weiterhin in Stuttgart entschieden, so der Staatssekretär. Darüber hinaus gebe es noch Impfstoff in Baden-Württemberg, der noch nicht verimpft worden sei, u.a. von den Johnson & Johnson- oder Moderna-Lieferungen. Der noch vorhandene Impfstoff müsse nun zügig verteilt und dann verimpft werden, so der Bundestagsabgeordnete. Steffen Bilger sagte zu, sich für die Aufrecht- erhaltung der Kreisimpfzentren einzusetzen. Dies begrüßten auch Andy Dorroch und Dr. Roland Kolepke, die betonten, dass in einer so kurzen Zeit und einem so engmaschigen Durchlauf ein Impfen in Praxen rein logistisch nicht möglich ist. Auch eine Kooperation des Ludwigsburger Kreisimpfzentrums mit Betriebsärzten ist laut Landrat Dietmar Allgaier angedacht, sobald die Mengenlieferungen verstärkt werden.

red

Hohe Akzeptanz für höheres Bußgeld

Der neue Bußgeldkatalog soll im Spätsommer 2021 in Kraft treten. Es wird härter durchgegriffen, viele Strafen werden dadurch sogar verdoppelt. Doch was halten die Deutschen von diesen Maßnahmen?

In einer repräsentativen Studie zum Thema “Neuerungen im Bußgeldkatalog” fand die Tankstellenkette HEM heraus, dass die 2.674 Befragten härteren Strafen keinesfalls abgeneigt gegenüberstehen. Die Mehrheit sieht darin die Chance, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen (62 Prozent) und die Regelungen tatsächlich einzuhalten (59 Prozent).

Und das, obwohl bereits drei Viertel aller Deutschen einen Strafzettel erhalten haben, meist wegen zu schnellem Fahren (54 Prozent) oder Falschparken (52 Prozent). Mehr als 40 Prozent der Teilnehmer meinen zwar, dass die Strafen sehr hoch sind, aber sie schließlich einen Nutzen bringen sollen. Knappe 20 Prozent sind sogar der Meinung, dass diese Maßnahmen schon längst überfällig waren.

Während die Mehrheit der Deutschen mit über 70 Prozent vor allem jene Strafen, die mit der Probezeit verbunden sind, als äußerst sinnvoll erachten, gehen die Meinungen in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich auseinander: Jeweils ein Drittel sieht die Erhöhung der Strafe entweder als durchdacht, generell vertretbar oder viel zu teuer an.

Eine der drastischsten Änderungen ist wohl das Posen mit dem Fahrzeug. Diese Regelung schließt unter anderem unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen mit ein. Bei einem Verstoß kann das fünfmal teurer werden als bisher. Mehr als die Hälfte der Befragten sieht dies jedoch als gerechtfertigt, da sie die Notwendigkeit hinter derartigen Aktionen nicht erkennen können.

Im Rahmen der Umfrage zeigt sich aber auch ein anderer Wunsch ganz deutlich: mehr Parkmöglichkeiten. Denn jeder Zweite sieht die Erhöhung der Strafe für falsches Halten und Parken als unfair an, weil es aufgrund der begrenzten Parkplätze oftmals die letzte Lösung ist.

Andreas Reiners / glp

Weltnichtrauchertag: Alternativen zum blauen Dunst

Etwa jeder vierte Erwachsene in Deutschland raucht. Und rund 20 Prozent der Betroffenen versuchen einmal pro Jahr, damit aufzuhören. Zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2021 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihre neue Online-Aktion “Statt Rauchen: Jetzt neue Alternativen entdecken” hin.

Michaela Goecke, Leiterin des Referats Suchtprävention der BZgA: “Mit der Corona-Pandemie ist für aufhörwillige Raucherinnen und Raucher ein wichtiger Grund für den Rauchstopp hinzugekommen. Langjährig Rauchende leiden vermehrt an Erkrankungen, die das Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 erhöhen.”

Dazu zählen Lungenschäden oder Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen. Generell gilt: Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko und der Rauchstopp daher immer die richtige Entscheidung. Deshalb unterstützt und motiviert die BZgA auf dem Weg in eine rauchfreie Zukunft.

Die Frage, ob sich Raucherinnen und Raucher häufiger mit dem Coronavirus anstecken, ist noch nicht endgültig geklärt. Aus älteren Studien ist bekannt, dass Rauchen das Immunsystem schwächen und die Anfälligkeit für Atemwegsinfekte erhöhen kann. Ein Rauchstopp lohnt sich also laut der Experten in jedem Fall. Er erfordert neben der Überwindung einer Tabakabhängigkeit auch eine Verhaltensänderung im Alltag, denn die Zigarette gehört für Süchtige zu bestimmten Tageszeiten oder Ereignissen zur Routine.

Deshalb ruft die BZgA dazu auf, diese Verhaltensmuster zu durchbrechen und sie zu ändern. Hierzu startet auf www.rauchfrei-info.de die neue Mitmach-Aktion. Auf der Internetseite können sie ihre persönlichen Tipps für Alternativen zum Rauchen benennen. Die Anregungen und Ideen sollen andere Aufhörwillige inspirieren und zum Nachahmen anregen.

Rudolf Huber / glp

Beherzte Hundehalterin greift ein: 42-Jährige wird von Unbekannten attackiert – Polizei sucht helfende Tatzeugin

Nach dem Übergriff eines bislang unbekannten Täters auf eine 42-Jährige hat die Kriminalpolizei Ludwigsburg die Ermittlungen wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung aufgenommen und sucht dringend eine etwa 50-55 Jahre alte Hundehalterin, die der 42-Jährigen zu Hilfe gekommen sei und den Täter vertrieben habe.

Dem bisherigen Ermittlungsstand nach war die 42-Jährige am Dienstag gegen 19:30 Uhr im Bietigheimer Forst im Bereich der Landesstraße 1125 (L1125) bei Bietigheim-Bissingen spazieren, als sich der Unbekannte von hinten genähert haben soll. Sie hatte zuvor ihren Wagen auf dem mittleren Parkplatz zwischen Bietigheim und Ingersheim abgestellt und befand sich noch etwa zehn Minuten von ihrem Fahrzeug entfernt.

Der Tatverdächtige hätte sie dann von hinten an den Haaren gepackt, ihr den Mund zugehalten und sexuelle Handlungen gefordert. Die Frau habe sich dann gewehrt und um Hilfe rufen können. In diesem Moment sei die Zeugin mit ihrem Labrador dazugekommen und hätte zusammen mit dem Hund den Angreifer vertrieben. Die Zeugin soll dann die 42-Jährige noch zurück zum Fahrzeug begleitet haben und wollte sich anschließend bei der Polizei melden. Die 42-Jährige wurde bei dem Angriff leicht verletzt.

Personenbeschreibung des Tatverdächtigen: vermutlich dunkelhäutig, Windjacke, dunkelblaue Jeanshose, weiße Turnschuhe.

Die Kriminalpolizei ist unter der zentralen Hinweisnummer 0800 1100225 erreichbar.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Diese Corona-Lockerungen gelten ab heute in Stuttgart

In der Landeshauptstadt Stuttgart gelten ab heute (27. Mai 2021), weitreichende Corona-Lockerungen. So dürfen unter Auflagen unter anderem Restaurants und Hotels wieder aufmachen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen – allerdings überwiegend nur im Freien – wieder ihre Leistungen anbieten. Ausschlaggebend für die Öffnungen war, dass Stuttgart fünf Werktage in Folge – ohne Einbeziehung von Sonn- und Feiertagen – unter dem Schwellenwert von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen lag.

Laut dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg vom 13. Mai 2021 zur schrittweisen Öffnung bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten gilt in Stuttgart ab Donnerstag die erste Öffnungsstufe.

Folgende Lockerungen sind in der ersten Öffnungsstufe erlaubt – wobei es grundsätzlich bei der Abstands- und Maskenpflicht bleibt:

  • Im Freien können Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern stattfinden.
  • Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet.
  • Kurse in Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen können in geschlossenen Räumen mit maximal zehn Personen, im Freien mit maximal 20 Personen stattfinden. Tanz- und Sportkurse sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
  • Nachhilfeunterricht ist in Gruppen mit bis zu zehn Schülerinnen und Schülern möglich.
  • An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können von den Rektoraten oder Akademieleitungen Präsenz-Lehrveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen zugelassen werden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätzen möglich.
  • Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.
  • Betriebskantinen dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive sowie Bibliotheken und Büchereien dürfen öffnen.
  • Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet.
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen dürfen Gruppen von bis zu zehn Schülerinnen und Schülern unterrichten. Gesangs-, Tanz-, Ballett- und Blasinstrumentenunterricht sind weiterhin nicht erlaubt.
  • Botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen.
  • Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist einGast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt, diese Vorgabe gilt im Außenbereich nicht. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt.
  • Die Click and Meet-Regelung im Einzelhandel, die bereits wieder seit Freitag vergangener Woche gilt, wird etwas gelockert: Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auf dieser Fläche auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
  • Touristischer Reisebusverkehr ist erlaubt, wenn sich Start und Ziel in einem Stadt- bzw. Landkreis befinden, in denen nicht die Regeln der Bundesnotbremse gelten – also die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft unter 100 liegt. Die Busse dürfen höchstens zur Hälfte besetzt sein. Maßstab ist die regulär zulässige Fahrgastzahl des Busses. Dies gilt entsprechend auch für die Ausflugsschifffahrt sowie für Museumsbahnen und touristische Seilbahnen.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.
  • Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden.
  • Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrollierten Zugang dürfen öffnen.
  • Der Betrieb von Tiersalons, Tierfriseuren und vergleichbaren Einrichtungen der Tierpflege ist wieder möglich.Beherbergungsbetriebe dürfen auch wieder touristische Gäste empfangen.Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-) Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen-oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.

red

 

Alkoholisierter 52-Jähriger kracht mit Pkw gegen Ampeln und leistet Polizei Widerstand

Ditzingen: 52-Jähriger fährt gegen Ampeln und leistet Polizei Widerstand

Am Mittwoch meldeten mehrere Zeugen gegen 21:15 Uhr, dass ein BMW in der Ditzenbrunner Straße in Ditzingen gerade zwei Ampeln angefahren habe und eine provisorische Ampel noch auf der Straße liegen würde. Der Unfallverursacher hätte sich dann von der Unfallstelle entfernt.

Den Zeugen nach kam das Fahrzeug über die Ditzenbrunner Straße in Richtung “An der Lache”, als es mit einer dort aufgestellten provisorischen Ampel frontal kollidierte. Der BMW hätte dann gewendet und wäre dabei gegen die Ampel auf der anderen Fahrbahnseite gestoßen.

Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen konnte gegen 21:30 Uhr ein augenscheinlich alkoholisierter 52-Jähriger an der Halteranschrift in der Zollernstraße angetroffen werden. Bei der anschließenden Identitätsfeststellung versuchte er zu flüchten, wurde aber trotz Gegenwehr vorläufig festgenommen. Hierbei zog er sich leichte Verletzungen zu, die später in einem Krankenhaus behandelt wurden. Im Krankenhaus musste er sich auch einer Blutentnahme unterziehen und die Beamten beschlagnahmten seinen Führerschein. Am Fahrzeug und den Verkehrseinrichtungen entstand ein Sachschaden in Höhe von insgesamt etwa 7.000 Euro.

 

Ludwigsburg: handfeste Auseinandersetzung an Bushaltestelle

Am Mittwochabend kam es auch noch unbekannter Ursache an einer Bushaltestelle im Tammerfeld in Ludwigsburg zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 21 und einem 24 Jahre alten Mann. Kurz nach 20.00 Uhr alarmierte eine Zeugin, die den Streit beobachtet hatte, die Polizei. Die beiden Männer sollen aufeinander losgegangen und sich gegenseitig beleidigt haben. Passanten und Zeugen versuchten sie zu trennen. Möglicherweise befand sich der 24-Jährige mit einer Gruppe vor Ort, die den Kontrahenten in einen Busch gedrückt haben soll. Beide Männer stiegen noch vor dem Eintreffen der Polizei in einen Linienbus. Eine Streifenwagenbesatzung konnte den Bus auf der Bundesstraße 27 anhalten. Die beiden Tatverdächtigen wurden kontrolliert. Da sich der 24-Jährige aggressiv zeigte, wurden ihm Handschließen angelegt. Anschließend wurden beide Männer zum Polizeirevier Ludwigsburg gebracht und die notwendigen Maßnahmen durchgeführt. Hierauf wurden sie auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen dauern an.

 

Vaihingen an der Enz: Bedrohung in Imbiss

Wegen Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt das Polizeirevier Vaihingen an der Enz gegen einen 46 Jahre alten Mann. Aufgrund von Schulden, die der 46-Jährige bei einem Imbiss in der Stuttgarter Straße angehäuft hatte, wurde er im Vorbeigehen von einem Mitarbeiter angesprochen. Hierauf reagierte der 46-Jährige ungehalten und machte sich zunächst davon, um kurz darauf mit einem Messer in der Hosentasche steckend zurück zum Imbiss zu kommen. Er schrie den 32 Jahre alten Mitarbeiter über die Theke hinweg an und schlug die Glasscheibe der Auslagetheke mit der Hand ein. Weiterhin bedrohte er den 32-Jährigen und wurde von einem Zeugen daran gehindert, das Messer aus der Hose zu ziehen. Dem Besitzer eines benachbarten Gastronomieunternehmens gelang es den 46-Jährigen schließlich zu beruhigen, so dass er sich schließlich davon machte. Zuvor legte er jedoch doch noch Bargeld auf die Theke. Die alarmierten Beamten des Polizeireviers Vaihingen an der Enz konnten den 46-Jährigen im Rahmen der Fahndung am Marktplatz antreffen. Ein Atemalkoholtest verlief positiv. Darüber hinaus entdeckten die Polizisten im Zuge der Kontrolle einen Joint bei dem Mann. Ihm wurde schließlich ein Platzverweis für den Marktplatz erteilt, den er befolgte.

 

Bietigheim-Bissingen: Unfallflucht auf der B 27

Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen sucht Zeugen einer Unfallflucht, die sich am Mittwoch gegen 15.30 Uhr auf der Bundesstraße 27 auf Höhe der Kreuzung mit der Bahnhofstraße in Bietigheim-Bissingen ereignete. Eine 51 Jahre alte Audi-Fahrerin war mit ihrem 21 Jahre alten Beifahrer in Fahrtrichtung Heilbronn unterwegs. Sie befanden sich auf dem linken Fahrstreifen der B 27. Im Kreuzungsbereich mit der Bahnhofstraße fuhr die Frau wohl bei Gelblicht über die Ampel, um geradeaus weiter in Richtung Innenstadt zu kommen. Kurz danach habe sie einem PKW ausweichen müssen, der in dieselbe Richtung unterwegs war, aber aus noch unbekannter Ursache plötzlich vom rechten auf den linken Fahrstreifen geraten war. Das Ausweichmanöver führte dazu, dass die Frau auf eine Verkehrsinsel auffuhr und ein Rad derart beschädigt wurde, dass der Audi nicht mehr fahrbereit war. Der 21-jährige Beifahrer erlitt leichte Verletzungen. Der unbekannte PKW-Lenker, der einen Mercedes mit Waiblinger Kennzeichen (WN-) gelenkt haben soll, setzte seine Fahrt indes unbeirrt fort. Am Audi entstand ein Sachschaden von etwa 2.000 Euro. Zeugen, die Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten sich unter Tel. 07142 405-0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Fast jeder fünfte Arbeitslose ist überschuldet

Im Jahr 2020 stellte Arbeitslosigkeit für fast jede fünfte überschuldete Person (19,7 %), die eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchte, den Hauptauslöser der Überschuldung dar. Als zweithäufigster Grund der Überschuldung wurden Erkrankung, Sucht oder Unfall mit 16,5 % genannt. 588 000 Personen haben aufgrund von finanziellen Problemen die Hilfe von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen, so das Statistische Bundesamt. 2019 lag dieser Wert bei etwas über 582 000 Personen. Inwieweit diese Erhöhung durch die Corona-Pandemie bedingt ist, kann anhand der Daten nicht ermittelt werden.

Überschuldete sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen

Bei der Mehrheit der im Jahr 2020 beratenen Personen lag Arbeitslosigkeit vor (43,4 %) – unabhängig davon, ob diese als Hauptauslöser genannt wurde oder nicht. Der übrige Anteil war entweder abhängig erwerbstätig (35,3 %), selbstständig tätig (1,1 %) oder anderweitig nicht erwerbstätig (20,3 %; z. B. Rentner/-innen). Bei Personen, die von Überschuldung betroffen sind, kommt Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich häufig vor; die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2020 laut Bundesagentur für Arbeit insgesamt bei 5,9 %.

Die durchschnittliche Schuldenlast lag bei 29 230 Euro

Durchschnittlich betrugen die Verbindlichkeiten von überschuldeten Personen 29 230 Euro. Erwerbstätige hatten dabei deutlich höhere Verbindlichkeiten (37 038 Euro) als Arbeitslose (21 069 Euro). Überschuldete mit einer Arbeitsstelle weisen mit durchschnittlich 1 440 Euro im Vergleich zu Arbeitslosen (934 Euro) allerdings auch ein höheres Netto-Einkommen auf, das den Schulden gegenübersteht. Insgesamt waren die Rückstände für überschuldete Personen mit beruflicher Anstellung 26-mal so hoch wie ihr monatliches Einkommen, bei Arbeitslosen lag dieser Faktor der Überschuldungsintensität bei 23.

red

Durchfahrtsverbot für LKW in der Kornwestheimer Innenstadt

Kornwestheim. Die Innenstadt und auch Wohngebiete sollen stärker als bisher von LKW-Durchgangsverkehr entlastet werden. Deshalb tritt jetzt ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen in Kraft, entsprechende Verkehrskennzeichen sind bereits angebracht worden. Ausgenommen sind lediglich Fahrzeuge für die Anlieferung und des ÖPNV.

“Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt”, zeigt sich Erster Bürgermeister Daniel Güthler überzeugt. Weniger Schwerlastverkehr sei gleichbedeutend mit einer geringeren Lärmbelästigung und einem höheren Sicherheitsgefühl für die Menschen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß im Stadtgebiet unterwegs sind. Die Stadt Kornwestheim befinde sich in der
glücklichen Lage, dass sich die Gewerbegebiete (Nord, Ost, Moldengraben, Holzgrund, Wasserturm, Albstraße, Kreidlerareal oder am Containerbahnhof) am Stadtrand befinden und über die B 27, die B 27 a sowie die Westrandstraße gut angebunden und erreichbar sind, so Güthler. “Somit ist es nicht erforderlich, die Stadtmitte oder Wohngebiete zu durchqueren”, ergänzt er. Das Regierungspräsidium Stuttgart als übergeordnete Behörde hat seine Zustimmung erteilt. Die Beschilderung auf der B 27 soll in einem nächsten Schritt entsprechend angepasst werden.

Lenkungskonzept aus dem Jahr 1999 wurde überarbeitet

Bereits im Jahr 1999 war ein LKW-Lenkungskonzept beschlossen worden, voriges Jahr ist dies nachjustriert worden. Zwar ist der Anteil des Schwerlastverkehrs mit drei bis fünf Prozent recht gering. Allerdings ist er analog zu dem Verkehrsaufkommen in den vergangenen Jahren gestiegen. Verbesserungen erhofft man sich insbesondere für die Aldinger Straße westlich der B 27: Hier ist der Anteil an Schwerlastverkehr bisher deutlich höher.

Aktuell besteht bereits ein LKW-Durchfahrtverbot mit unterschiedlichen Tonnenbegrenzungen auf der Lindenstraße, der Pflugfelder Straße einschließlich der Pflugfelder Brücke, der Holzgrund- und Villeneuvestraße sowie im Norden im Bereich des GdF-Knotens und der Solitudeallee. “Daraus wird jetzt ein Konzept aus einem Guss”, so Güthler.

Geringe Umwege für die LKW

Das Büro Modus Consult, das im Vorfeld mit der Fortschreibung des Lenkungskonzeptes beauftragt worden war, hatte herausgefunden, dass die Umwege durch die Verlagerung des LKW-Verkehrs auf das umgebende Straßennetz (B 27; B27a, Westrandstraße) durchaus zumutbar sind. Die Streckenlänge erhöht sich pro Fahrzeug durchschnittlich zwar um zirka 4 Kilometer. Wesentliche Nachteile in Bezug auf die Fahrzeiten ergeben sich dadurch im Regelfall aber nicht, weil es in der Innenstadt deutlich mehr Ampeln und Tempolimits gibt. Auch die Auswirkungen auf Lärm und CO2-Ausstoß werden in der Untersuchung als verträglich eingestuft.

Auf den Zufahrtsstraßen machen jetzt entsprechende Verkehrszeichen mit dem Hinweis „Lieferverkehr frei bis Innenstadt“ auf das Durchfahrtsverbot für LKW aufmerksam. Diese befinden sich an folgenden Stellen:

– Gewerbegebiet Nord/Domertalstraße
– Holzgrunddurchlass
– Stammheimer Straße/Marie-Curie-Straße/Kreidlerstraße
– Gewerbegebiet Stuttgarter Straße/Albstraße
– Kreisverkehr Kimry-Platz/Theodor-Heuss-Straße
– Zeppelinstraße/Zubringer B 27
– Neckarstraße
– Aldinger Straße/Zubringer B 27.

red