Lockerungen für Geimpfte

Es ist ein heißes Eisen. Und ganz Deutschland diskutiert darüber. Sollen Geimpfte in der Corona-Krise mehr Freiheiten genießen? Jetzt hat der Bundestag entschieden und sich für Lockerungen für Geimpfte und Genesene bei den Pandemie-Beschränkungen ausgesprochen. Die Verordnung sieht unter anderem Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln vor.

Wenn jetzt auch der Bundesrat zustimmt, könnten die Lockerungen schon in Kürze in Kraft treten. Für Geimpfte und Genesene sollen auch automatisch die Lockerungen gelten, die bisher nur Menschen mit negativen Corona-Tests vorbehalten sind.

Demnach brauchen vollständig Geimpfte und Genesene keinen negativen Test mehr, wenn sie etwa einkaufen gehen, zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten besuchen. Ausgangsbeschränkungen fallen für sie ebenfalls weg. Allerdings müssen sie weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote achten.

Vorgesehen ist zudem, dass sich vollständig geimpfte oder genesene Personen unbeschränkt treffen können. Bei Treffen mit anderen Personen sollen sie nicht mitgezählt werden. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl Geimpfter treffen.

Auch die Quarantänepflichten für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, gelten grundsätzlich nicht für Geimpfte und Genesene – außer wenn die Kontaktperson mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante “mit besorgniserregenden Eigenschaften” infiziert ist. Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt aber weiter die Quarantänepflicht.

Ausweisen sollen sich die Geimpften mit dem digitalen Impfpass, der spätestens Ende Juni 2021 kommen soll. Alternativ kann aber auch der gelbe Ausweis aus Papier oder das von den Impfzentren ausgefüllte Formular vorgelegt werden.

Ralf Loweg / glp

So schützen Sie Ihr Kind vor Falschnachrichten

Noch nie waren Jugendliche so viel online wie in der Corona-Pandemie. Doch das Surfen im Internet birgt auch jede Menge Gefahren. Denn die Verbreitung von Desinformation und bewussten Falschmeldungen im Netzt hat laut Experten stark zugenommen.

Doch woran erkennen Nutzer, ob Nachrichten echt oder falsch sind, und wie gehen sie mit der Desinformation um? Auch Eltern wissen hier oftmals nicht weiter. Die EU-Initiative klicksafe hilft Familien, Inhalte richtig einzuschätzen und kompetent auf sie zu reagieren.

Falschmeldungen sind den meisten Jugendlichen (86 Prozent) schon einmal online begegnet – das zeigt eine aktuelle, von klicksafe beauftragte Forsa-Umfrage unter jungen Menschen im Alter von 14 bis 24 Jahren. Dass Desinformation eine Gefahr für unsere Gesellschaft sein kann, ist einer ebenso großen Mehrheit (90 Prozent) bewusst.

Dennoch glaubt etwa ein Viertel der Befragten nicht, gefälschte Nachrichten stets sicher von echten unterscheiden zu können. Rund ein Drittel (31 Prozent) schätzt, dass ihnen die Einordnung leichter fallen würde, wenn Falschmeldungen im persönlichen Umfeld thematisiert würden.

Zum sicheren Umgang mit dem Internet gehört auch, sich der Schattenseiten des Mediums bewusst und gegen sie gewappnet zu sein. Dass von der Verbreitung falscher Nachrichten tatsächlich eine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht – in Form von allgemeiner Verunsicherung bis hin zur Panik, aber auch ganz konkret als Hass, Hetze, Ausgrenzung, Diskriminierung und reale Gewalt -, glauben fast alle (90 Prozent) der befragten Jugendlichen.

68 Prozent sind er Meinung, die gezielte Verbreitung gefälschter Nachrichten könne die Demokratie gefährden, zum Beispiel, indem sie anfällig für extremistische Propaganda macht. Die jüngst veröffentlichte JIM-Studie 2020 zum Medienumgang von 12- bis 19-Jährigen belegt, dass diese Bedrohung ganz real ist: 45 Prozent der Befragten sind in letzter Zeit auf extreme politische Ansichten beziehungsweise Verschwörungserzählungen beim Surfen gestoßen. Insbesondere jüngere Jugendliche berichten deutlich häufiger von solchen Inhalten.

Dass Falschinformationen auch ganz persönlich zur Gefahr werden können, zeigt dieselbe Studie ebenfalls auf. Denn 29 Prozent der Jugendlichen gaben an, dass schon mal beleidigende oder falsche Äußerungen über sie im Netz verbreitet wurden – rund zehn Prozent mehr als in den Jahren zuvor. Hier zeigt die Verlagerung des “Corona-Alltags” ins Internet offenbar eine deutliche Wirkung.

Experten raten, mit online verbreiteten Informationen generell achtsam umzugehen, Aussagen, Bilder, Videos und Quellen möglichst sorgsam zu prüfen und nicht durch übereifriges Weiterleiten zur Verbreitung von Falschnachrichten beizutragen. Nur: Das ist oft leichter gesagt als getan.

Ralf Loweg / glp

Ludwigsburger Polizei kontrolliert insgesamt 1.565 Radfahrer

Nach 57 Kontrollaktionen mit rund 200 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zieht das Polizeipräsidium Ludwigsburg Bilanz zum gestrigen, bundesweiten Aktionstag “sicher.mobil.leben – Radfahrende im Blick” eine gemischte Bilanz.

In drei Zeitfenstern zwischen 6:00 und 18:00 Uhr haben die Einsatzkräfte in den Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen bei schwierigen Witterungsbedingungen insgesamt 1.565 Fahrzeuge kontrolliert. Darunter waren 1.071 Fahrräder, 419 Pedelecs und E-Bikes, 6 Elektrokleinstfahrzeuge und 69 Kraftfahrzeuge.

426 Fahrerinnen und Fahrer von Fahrrädern und Pedelecs und damit 28,6% der Kontrollierten trugen keinen Helm. Die Polizei macht bei diesen Kontrollen immer wieder darauf aufmerksam, dass zwar keine Helmtragepflicht besteht, Schutzhelme aber im Falle eines Unfalls oftmals schwere Verletzungen verhindern können.

Bei den Kontrollen stellten die Einsatzkräfte 401 Regelverstöße fest, von denen 362 durch Radfahrende begangen wurden. In 257 Fällen war der technische Zustand der Räder mangelhaft, 44 mal benutzten die Radfahrenden verbotene Verkehrsflächen, 18 waren durch Handy- oder Kopfhörerbenutzung abgelenkt und 8 weitere missachteten das Rotlicht an Ampeln. Hinzu kamen noch 35 weitere verkehrsrechtliche Verstöße.

Bei 38 festgestellten Verstößen durch Autofahrende handelte es sich in 14 Fällen um verbotenes Halten und Parken auf Radverkehrsflächen und um 24 weitere sonstige Verkehrsverstöße.

Mit 13 verkehrspräventiven Aktionen erreichte die Polizei 350 Bürgerinnen und Bürger und informierte über mögliche Risiken der Verkehrsteilnahme. Die Präventionsbeamten, teils selbst mit Pedelecs unterwegs, überprüften dabei auch Fahrradabstellplätze und hinterließen für die Radfahrenden neben Informationsbroschüren auch Reflektorbänder zur besseren Erkennbarkeit im Straßenverkehr.

“Die Anzahl der festgestellten Verstöße zeigt uns, dass wir bei der Verkehrsprävention den Blick zurecht auf die Radfahrenden richten müssen,” sagt Markus Geistler, der Leiter der Schutzpolizeidirektion. “Mit der gestern begonnenen, landesweiten Kampagne “Abgefahren – Ra(d)geber Verkehr” wollen wir aber nicht nur auf Gefahren durch, sondern ebenso auf Gefahren für Radfahrende aufmerksam machen. Alle Verkehrsteilnehmenden sind in der Pflicht, sich rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu bewegen.”

red

Paket für ein besseres Klima

Das Bundesumweltministerium hat ein Paket für ein besseres Klima geschnürt. Und die Ziele sind ehrgeizig. So soll Klimaneutralität in Deutschland bereits im Jahr 2045 erreicht werden. Bislang galt das Jahr 2050 bei diesem Bestreben als das Maß der Dinge.

Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgas-Emissionen den SPD-Ministern zufolge um 65 Prozent im Vergleich zum Stand von 1990 reduziert werden. Bisher hatte die Bundesregierung 55 Prozent als Ziel ausgegeben. Bis 2040 soll die Reduktion 88 Prozent im Vergleich zu 1990 betragen.

Die Eckpunkte müssen noch abschließend mit der Union abgestimmt werden und sollen in der kommenden Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden. “Es gibt eine Einigkeit in der Regierung”, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Die Änderungen am Klimaschutzgesetz sind eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgas-Emissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

Ralf Loweg / glp

Wegen Corona: Tammer Fleckafescht und Asperger Stadtfest finden nicht statt

Weitere Corona-bedingte Absagen von Veranstaltungen im Landkreis Ludwigsburg: Am 17. und 18. Juli sollte eigentlich das Tammer Fleckafescht stattfinden, gefolgt vom Asperger Stadtfest, das für den 24. und 25. Juli 2021 geplant war. Angesichts der weiterhin angespannten Corona-Lage haben die beiden Kommunen nun entschieden, beide Feste abzusagen. Bereits am vergangenen Dienstag gab die Stadtverwaltung von Ludwigsburg die Absage des traditionellen Pferdemarktes bekannt.

„Gemeinsam feiern, sich in den Armen liegen und sich mit Freunden und Bekannten an einem der vielen tollen Vereinsstände austauschen: Das alles macht unsere Straßenfeste aus und ist doch angesichts der aktuellen Infektionslage nicht denkbar. Deshalb haben wir gemeinsam beschlossen, unsere Feste im Jahr 2021 schweren Herzens zum zweiten Mal abzusagen“, teilen die beiden Bürgermeister Martin Bernhard (Tamm) und Christian Eiberger (Asperg) mit.

Seit über einem Jahr stehen die Kommunen und das gesamte Land vor gewaltigen Herausforderungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Wöchentlich ändern sich die Gegebenheiten und die Regelungen greifen tief ein in das gesellschaftliche Leben von Asperg und Tamm. Unter Berücksichtigung der Infektionszahlen gilt es, umsichtig zu handeln. Die beiden Kommunen bitten deshalb um Verständnis für die Entscheidung, das Stadtfest und das Fleckafescht im Jahr 2021 abzusagen.

Die beiden Bürgermeister, Martin Bernhard und Christian Eiberger blicken zugleich gemeinsam voraus: „Mit den fortschreitenden Impfungen und mit durchdachten Hygiene- und Schutzkonzepten kommen wir hoffentlich unserem Ziel näher, in einigen Wochen wieder einen normaleren Kita- und Schulbetrieb durchführen, den Einzelhandel und die Gastronomie öffnen, sowie unser tolles Vereinsleben aufnehmen zu können. Und bereits heute freuen wir uns darauf, das Stadtfest in Asperg und das Fleckafescht in Tamm im Jahr 2022 eröffnen zu dürfen.“

red

Soviel “S” steckt in der neuen E-Klasse

Bis die neue E-Klasse von Mercedes auf den Markt kommt, ist es noch eine Weile hin. Doch schon jetzt sickern einige interessante Informationen durch. Wie die Fachzeitung “auto motor und sport” (ams) berichtet, soll die nächste E-Klasse-Generation noch stärker von der Technik der S-Klasse profitieren.

Laut “ams” wird Mercedes in der E-Klasse die optional angebotene Luftfederung mit einer lenkbaren Hinterachse kombinieren. Mit diesen Optionen will Mercedes den mit Abstand höchsten Federungskomfort im Segment bei gleichzeitig souveräner Fahrstabilität bei hohem Tempo erreichen.

Bei den Antrieben hält Mercedes am Diesel fest. Angeboten werden Vier- und Sechszylinder, jeweils als Benziner oder Diesel, mit Hinterrad- oder Allradantrieb.

Grundsätzlich werden alle Antriebe elektrifiziert und verfügen zumindest über einen integrierten Startergenerator (Mildhybrid), der in der neuesten Motorengeneration eine Einheit mit dem Getriebe bildet und daher sehr flexibel eingesetzt werden kann, heißt es. Die Plug-in-Versionen bekommen einen größeren Akku, dessen Leistung von 13,5 kWh in der aktuellen E-Klasse auf 31 kWh steigt. Damit soll sich die elektrische Reichweite auf etwa 100 Kilometer erhöhen.

Auch bei den Assistenzsystemen profitiert die nächste E-Klasse von der S-Klasse. So wird das Auto automatisch im Fall eines Staus eine Rettungsgasse bilden, zügiger die Spur wechseln und vor roten Ampeln und Stoppschildern warnen. Zudem lassen sich die Assistenzsysteme personalisieren.

Durchgesickert sind auch erste Details der Elektrovariante der E-Klasse, dem EQE. Die Batterie soll eine Kapazität von rund 90 kWh erreichen. Damit wäre eine Reichweite von rund 600 Kilometer realistisch.

Ralf Loweg / glp

Augen auf bei der Hausapotheke

Eine Apotheke für den Notfall gehört in jedes Haus. Auch wenn sie nicht benötigt wird, muss sie regelmäßig zum “TÜV”. Das heißt: Die Hausapotheke sollte einmal pro Jahr überprüft werden. “Dabei geht es in erster Linie darum, abgelaufene, unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittel auszusortieren und gleichzeitig zu überprüfen, ob für Notfälle die richtigen Arzneimittel griffbereit sind”, sagt Apotheker Dr. Hannes Müller vom Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer.

Auf jeder Arzneimittelpackung ist ein Verfalldatum aufgedruckt. Ist dieses überschritten, sollte das Medikament nicht mehr verwendet werden. Zu lange gelagerte Arzneimittel können unbrauchbar werden, ohne dass dies äußerlich erkennbar ist. “Das Verfalldatum ist nicht verhandelbar. Es ist im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln mehr als eine Empfehlung”, so Müller.

Bei zu lange gelagerten Arzneimitteln ist in aller Regel äußerlich nicht erkennbar, ob sie noch wirksam, sicher und unbedenklich sind. Deshalb sollten Arzneimittel nach dem Ablauf des Verfalldatums auf gar keinen Fall mehr angewendet werden.

Nicht mehr benötigte Arzneimittel können mit dem Hausmüll entsorgt werden. In den meisten Kommunen wird der Restmüll verbrannt und die Altarzneimittel werden damit sicher vernichtet. Müller rät davon ab, Arzneimittelreste über die Toilette zu entsorgen, da dies das Abwasser unnötig belastet.

In die Hausapotheke gehören individuell benötigte Medikamente und Präparate gegen akute Erkrankungen wie zum Beispiel Durchfall. Die Bundesapothekerkammer hat eine Checkliste veröffentlicht, die an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden kann.

“Was genau in die Hausapotheke gehört, hängt auch von den individuellen Lebensumständen ab. Familien mit kleinen Kindern brauchen eine andere Hausapotheke als sportliche Singles. Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke beraten”, sagt Dr. Hannes Müller.

Ralf Loweg / glp

Bei weiter sinkenden Infektionszahlen – Baden-Württemberg plant Öffnung in drei Stufen

Regionaler Lockdown, Alkoholverbot, Kontaktbeschränkungen, Sperrstunde: Die aktuellen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie treffen einige Bereiche der Wirtschaft besonders hart. Das Land Württemberg hat heute daher angekündigt: Wenn die Infektionszahlen weiter sinken, sollen bei stabilen Inzidenzen unter 100 in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen wieder verschiedene Bereiche stufenweise öffnen. Einen entsprechenden Plan hat das Sozialministerium heute vorgestellt.

Sozialminister Lucha hat nach einem Treffen mit Vertretern aus Wirtschaft, Gastronomie, Tourismus und Handel am Donnerstag, den 6. Mai baldige Öffnungen für die besonders hart von der Pandemie betroffene Branchen angekündigt, sofern die Inzidenzwerte dies zulassen. Ein entsprechendes Konzept sieht in einem dreistufigen Verfahren Öffnungen in verschiedenen Bereichen vor. In der ersten Stufe sollen zum Beispiel die Außengastronomie und Hotels und auch der Einzelhandel wieder geöffnet werden. Weitere Öffnungen können folgen, wenn sich die erste Öffnungsstufe bei stabilen Inzidenzen 14 Tage bewährt hat.

Bereits im Laufe der kommenden Woche soll das Öffnungskonzept in eine Verordnung gegossen werden, so dass noch vor den Pfingstferien Klarheit besteht, welche Bereiche wann und zu welchen Bedingungen öffnen können. Gerade die Hotel- und Gaststättenbranche hatte darum gebeten, möglichst rasch konkrete Ausformulierungen für ihren Bereich zu bekommen, damit sie einen gewissen Vorlauf haben, um die Umsetzung der Regelungen vorzubereiten. Vorgesehen ist, dass in Stadt- und Landkreisen mit einer stabil fallenden Inzidenz unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Öffnungsschritte angehen können. Die Öffnungsstufen sollen durch gezielte Modellprojekte in ausgewählten Bereichen flankiert werden.

„Ziel unserer Öffnung mit Augenmaß ist es, bei sinkenden Inzidenzen für weitgehend alle Branchen Perspektiven zu eröffnen, dabei das Pandemiegeschehen im Griff zu behalten und den Erfolg der Impfungen nicht zu gefährden. Daher sieht unser Stufenplan eine kontrollierte und schrittweise Öffnung vor“, so Lucha.

AHA-Regeln und Tests weiter unverzichtbar

Die Öffnungen sollen von Schutzmaßnahmen wie tagesaktuellen Negativtestungen, Apps zur Kontaktpersonennachverfolgung, begrenzten Besucherzahlen und den gängigen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen begleitet werden.

Minister Lucha wies außerdem auf die Verantwortung der Unternehmen als Arbeitgeber hin. „Arbeitgeber können einen großen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten mit guten betrieblichen Hygienekonzepten und verpflichtenden Testangeboten.“

Parallel zu den Öffnungsschritten sollen in Bereichen, für die bislang keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, ausgewählte modellhafte Erprobungen möglich gemacht werden. Voraussetzung hier ist eine wissenschaftliche Begleitung. Die Modellprojekte sollen insbesondere in den Bereichen Tourismus, Bädern, Kinder- und Jugendarbeit und Freizeitparks stattfinden.

red

5.000 Corona-Impfdosen: Zusätzliche Impfstofflieferung an Ludwigsburger Kreisimpfzentren

LUDWIGSBURG. Gute Nachrichten für die beiden Kreisimpfzentren in Ludwigsburg. Insgesamt 5.000 Impfdosen des Moderna-Impfstoffs sollen aus dem Zentralen Impfzentrum des Landes in Mannheim zur Verfügung gestellt werden. Landrat Allgaier: „Für die kurzfristige und pragmatische Unterstützung des Landes möchte ich mich bedanken. Aber auch darüber hinaus benötigen wir dringend mehr Impfstoff, um weitere Erstimpftermine anbieten zu können.“

Dieser zusätzliche Impfstoff des Landes soll nach Angaben des Landratsamts innerhalb der nächsten sieben Tage verimpft werden, gestartet wird direkt am morgigen Freitag, 07.05. Durch die Unterstützung des Landes konnten gestern kurzfristig wieder täglich 540 neue Erstimpftermine angeboten werden. Die Termine waren innerhalb weniger Minuten vergeben, so die Ludwigsburger Kreisverwaltung.

Durch die zusätzliche Lieferung können somit ab dem morgigen Freitag insgesamt knapp 1.100 Impfungen pro Tag in den beiden Kreisimpfzentren durchgeführt werden, verteilt auf die drei Impfstoffe Biontech, Moderna und Astrazeneca. Der Impfstoff in den Kreisimpfzentren in Ludwigsburg ist allerdings trotz der Zusatzlieferung knapp. Aktuell können daher ab dem 14.05. keine neuen Erstimpftermine mehr angeboten werden, so das Landratsamt. Bereits bestehende Erst- und Zweitimpftermine sollen aber weiterhin regulär stattfinden.

red

Rund 1,1 Millionen Impfdosen verabreicht

Die im Dezember 2020 gestartete Impfkampagne nimmt weiter an Fahrt auf. Während bereits mehr als 25 Millionen Menschen der Bevölkerung in Deutschland eine erste Impfdosis gegen Covid-19 erhalten hat, wurde nun damit begonnen, die Menschen zur Impfung zuzulassen, die zur Gruppe 3 mit erhöhter Priorisierung gehören. Damit sind unter anderem Menschen im Alter von 60 bis unter 70 Jahren impfberechtigt.

Und so sehen die aktuellen Impfzahlen für Gesamtdeutschland aus: 

Am Mittwoch wurden bundesweit 1.092.765 Impfdosen verabreicht. Es ist bereits der zweite Tag mit einer siebenstelligen Zahl seit Beginn der Impfkampagne. Bereits am Dienstag verzeichnete das RKI 821.804 durchgeführte Impfungen. In Deutschland haben somit 30,6 Prozent der Menschen mindestens eine Coronaimpfung erhalten. Das geht aus dem Impfquotenmonitoring des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Donnerstag hervor. Bislang erhielten 8,6 Prozent der Bevölkerung den vollen Impfschutz.

red