Autohändler aus dem Landkreis sind für die Zeit nach Corona verhalten optimistisch – Zeit in Kundenbindung investiert

Von Uwe Roth

Der europäische Automarkt scheint die Corona-Krise bereits hinter sich zu haben. Wie der Verband der europäischen Automobilhersteller (ACEA) in dieser Woche mitteilte, wurden im März in der Europäischen Union (EU) insgesamt etwas mehr als eine Million Autos erstmals in den Verkehr gebracht. Das Plus gegenüber dem Vorjahr liegt damit bei 87,3 Prozent. In der Region Stuttgart sind die Nachrichten über die Pkw-Neuzulassungen eher verhalten – aber mit Blick auf Zukunft durchaus positiv. Wolfgang Weil ist Verkaufsleiter beim Autohaus Weller in Bietigheim-Bissingen (unter anderem Opel, Volvo, Ford und Fiat). Er antwortet auf die Frage, ob es nach Corona gelingen könne, an die früheren Verkaufszahlen anzuknüpfen: „Auf jeden Fall, es ist ein erheblicher Nachholbedarf entstanden.“ Er sieht diesen besonders im unteren und mittleren Preissegment. Sven Seeg vom Autohaus Rhein in Asperg ist mit seiner Einschätzung vorsichtiger: „Momentan ist das schwer einzuschätzen, da vor allem im Neuwagenbereich der Absatz auf Grund der Ladenschließung deutliche Defizite ausweist.“

Wie viele Händler reagiert Seeg gereizt, wenn er auf die behördlich verordnete Ladenschließung angesprochen wird. Sollte sich eine Pandemie wiederholen, was nicht auszuschließen ist, will er das Hin und Her bei den Lockdown-Regeln nicht mehr erleben: „Man sollte zwingend darüber nachdenken, warum man Autohäuser mit großen Verkaufsflächen wirklich schließt“, klagt er. Mit Terminvereinbarungen wäre es möglich gewesen, „alles unter Hygiene- und Abstandsregeln bestens abzuwickeln. Man vergisst total, was dies mit der Psyche der Menschen macht, die auf Provision arbeiten. Für mich nicht nachvollziehbar.“

Verkaufsleiter Weil berichtet auch über gute Erfahrungen: Interessenten an einem Neufahrzeug hätten sich im Internet vorab gut informiert und seien bestens vorbereitet ins Verkaufsgespräch gegangen: „Die Kunden kamen gezielt und sehr gut informiert in die Häuser“, sagt er. „Click&Meet ist für die Autohäuser, die in der Regel über sehr viel Fläche verfügen, ein gutes Mittel, die Kunden gezielt und unter Einhaltung der Hygiene Vorschiften zu bedienen.“   Das Autohaus habe aus dem Lockdown die Lehre gezogen und seinen Online-Auftritt und das Online-Leadmanagement (Kundengewinnung) überarbeitet. Werbeausgaben seien verstärkt in Soziale Medien und Online-Projekt investiert worden. Der Online-Handel sei als Baustein wichtiger geworden. „Da wir da auch vor der Pandemie schon sehr gut aufgestellt waren, konnten wir gut umschalten“, sagt Weil. „Allerdings lebt das Automobilgeschäft immer noch von Anfassen, Probesitze und Probefahren.“ Seeg sagt für sein BMW-Autohaus: „Im Neuwagenbereich hat sich der Onlinehandel deutlich gesteigert, in Gebrauchtwagensegment war schon immer ein hohes Niveau da. Da zeigen sich keine großen Veränderungen.“

In der TV-Werbung dominieren aktuell Elektrofahrzeuge. Deren Zulassungszahlen steigen tatsächlich, nachdem sie lange Zeit stagnierten. Dass über Elektromobilität mehr gesprochen wird, insbesondere weil es staatliche Anreize gibt, bekommen die Autohäuser zu spüren. „Klar, wir haben hier viele Kunden, die sich eigentlich nur aufgrund der erhöhten Förderungen des Bundes und der Hersteller für ein E-Fahrzeug interessieren“, hat Weil festgestellt. Seeg vom Autohaus Rhein bestätigt das: „Man merkt auf jeden Fall, dass ein Umdenken stattfindet. Momentan ist das noch nicht in Absatzzahlen an Elektrofahrzeugen erkennbar, da unser Angebot noch zu gering ist. Bei Hybridfahrzeugen gibt es allerdings eine deutliche Steigerung, was für mich die Vorstufe darstellt.“

Nach seiner Meinung sollte es „einen schleichenden Prozess zu den neuen Antriebsmethoden geben“. Noch seien Elektrofahrzeuge zu teuer, um den Prozess zu beschleunigen. Auch die Infrastruktur passe nicht. Diese müsse kompatibel zu anderen Ländern, um mit dem E-Auto im Ausland Urlaub machen zu können. „Es gibt noch so viele Parameter, die hier noch nicht passen“, seufzt er und fügt ein „leider“ hinzu. Auch Weil sieht Nachholbedarf bei der Ladeinfrastruktur. „Da muss dingend aufs Tempo gedrückt werden, sonst ist die Freude der Elektromobilität gleich getrübt“, lautet seine Meinung. Grundsätzlich glaubt er schon, dass Corona, Fördermittel und der Klimawandel das Mobilitätsverhalten schleichend verändern. Weil macht diese Entwicklung „an den alternativen Fortbewegungsmitteln wie E-Bike und E-Roller im Nahbereich“ fest. Es werde häufiger das Auto stehengelassen. Seeg sagt dazu: „Privat könnte das zutreffen, im Business glaube ich es nicht.“ In vielen Geschäftsbereichen seien seit Ausbruch von Corona persönliche Treffen vor Ort auf der Strecke geblieben. „Dies kann man durch Onlinemeetings nicht auf Dauer ewig so weitermachen. Vor allem im Vertrieb nicht“, ist er überzeugt

Der Bußgeldkatalog wächst

Um weitere Tatbestände soll der Bußgeldkatalog ergänzt und die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Die geplanten härteren Fahrverbote finden aber nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt.

Neue Tatbestände: Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerdem einigte man sich zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen.

Die StVO-Novelle peilt an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an – in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen. Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall: Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen.

Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den Halter dann bis zu 55 Euro, statt wie bisher 15 Euro. Noch teurer ist es, mit dem Auto einen Fahrrad- und Gehweg zu blockieren oder in zweiter Reihe zu parken. Dann werden bis zu 110 Euro fällig. Ebenfalls untersagt ist das sogenannte Auto-Posing. Wer unnötig viel hin- und herfährt und wenn das zur Lärm- oder Abgasbelästigung führt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro statt aktuell 20 Euro rechnen.

Jedoch: Die härteren Fahrverbotsregelungen kommen mit dem neuen Bußgeldkatalog nicht. Ursprünglich sah die StVO-Novelle aus dem Frühjahr 2020 vor, bereits für innerörtliche Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h Fahrverbote zu verhängen. Autofahrer und Verbände kritisierten diesen Grenzwert als zu streng und unverhältnismäßig. Nun wurde diese Änderung wieder aus der Novelle gestrichen. Wie beim aktuell gültigen Bußgeldkatalog soll auch zukünftig erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein Fahrverbot verhängt werden.

Am 17. September 2021 will sich der Bundesrat mit der nun vorgeschlagenen StVO-Novelle befassen. Erst nach Zustimmung des Bundesrats kann der neue Bußgeldkatalog in Kraft treten.

Lars Wallerang / glp

Direktbanken: Vergleichen lohnt sich

Die durchschnittliche Tagesgeld-Verzinsung von 0,002 Prozent bei Direktbanken ist kaum renditestärker als ein Sparstrumpf. Trotzdem bieten die Institute oft gute Konditionen, etwa im Zahlungsverkehr, bei Ratenkrediten und Baufinanzierung. Dass sich ein Vergleich lohnt, zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ).

Die sieben untersuchten Direktbanken verfehlen nur knapp ein gutes Gesamtergebnis. Sowohl bei den Konditionen als auch beim Aspekt Sicherheit, etwa in puncto Legitimationsverfahren, schneidet die Branche positiv ab. Die Serviceleistungen zeigen dagegen einige Schwächen und erreichen insgesamt nur ein befriedigendes Niveau. Teilweise liegt die Tücke im Detail. So sind einige Konten und Depots nur zu bestimmten Bedingungen ohne Grundgebühr, beispielsweise bei einem regelmäßigen monatlichen Geldeingang oder einem monatlichen Orderminimum.

Im Bereich Brokerage lohnt der Vergleich des Kostenfaktors Ordergebühren: Je nach Ordervolumen kassiert die teuerste Direktbank gegenüber dem günstigsten Anbieter im Einzelfall mehr als das Dreieinhalbfache.

Nur zwei Direktbanken bieten einen guten Service; insgesamt schneidet die Branche befriedigend ab. Die Domäne ist der Online-Service, wobei die Websites mehrheitlich mit Nutzerfreundlichkeit und hohem Informationsgehalt punkten können. Der Service per E-Mail ist zumindest befriedigend, dagegen zeigen sich an den Hotlines größere Defizite: Lange Wartezeiten sowie oft unvollständige und wenig individuelle Informationen prägen das Bild. An Kompetenz mangelt es jedoch nicht – im Test beantworten die Berater die Fachfragen der Interessenten ausnahmslos korrekt.

Die Comdirect geht mit dem Qualitätsurteil “gut” als Testsieger aus der Studie hervor. Die Commerzbank-Marke bietet den insgesamt besten Service. Dafür sorgen der ausgesprochen gute Online-Service sowie die zuverlässige E-Mail-Bearbeitung. Rang zwei nimmt die 1822direkt (Qualitätsurteil: “gut”) ein. Der telefonische Service ist führend: Alle Gespräche kommen im ersten Kontaktversuch zustande und die Berater antworten stets korrekt und inhaltlich verständlich.

Den dritten Rang belegt die DKB Deutsche Kreditbank, ebenfalls mit dem Qualitätsurteil “gut”. Die Direktbank ist Konditionensieger und platziert sich gleich in den drei Teilbereichen auf Rang eins: Zahlungsverkehr, Tagesgeld sowie Ratenkredit.

Rudolf Huber / glp

Sepsis: Ein lebensgefährlicher Notfall

Hohes Fieber, Schüttelfrost, plötzliche Verwirrtheit, schneller Puls, Herzrasen, Kurzatmigkeit, beschleunigte Atmung – das sind nur einige der Symptome, die auf eine Sepsis hinweisen können. Neben Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs zählt sie zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland.

In Zahlen: Jährlich erkranken rund 320.000 Menschen an einer Blutvergiftung. Fast jeder vierte Patient stirbt. Dabei gilt Sepsis als die Nummer eins bei den vermeidbaren Todesursachen. “Beim Notfall Sepsis zählt jede Minute, und er verlangt sofortiges Handeln”, sagt Dr. Wolfgang Matz, Vorstand der KKH Kaufmännische Krankenkasse.

Laut Expertenmeinung könnten bis zu 20.000 Todesfälle sowie Spätfolgen wie beispielsweise Amputationen, Depressionen und chronische Erschöpfung vermieden werden. Eine Blutvergiftung entwickelt sich häufig im Alltag und meist als Folge einer Infektion, etwa einer infizierten Wunde oder einer Lungenentzündung.

Auslöser sind Krankheitserreger – häufig Bakterien, aber auch Viren und Pilze -, die in den Körper eingedrungen sind. Die Erreger werden vom Entzündungsherd über den Blutkreislauf in den ganzen Körper gepumpt, worauf die Abwehrsysteme des Körpers überreagieren, insbesondere das Immun- und Gerinnungssystem. Dadurch werden jedoch nicht nur die Erreger, sondern auch die körpereigenen Organe wie Lunge, Herz und Nieren geschädigt. Die Folge: Es kommt zum Multiorganversagen und zum septischen Schock.

Fachleute schätzen, dass die Sepsis bei einem Drittel der Patienten zunächst nicht erkannt wird. Sie kann sich rasch innerhalb von Stunden und Tagen entwickeln. Damit geht im Ernstfall entscheidende Zeit verloren, in der immer mehr Organe nicht mehr funktionieren. Im Verdachtsfall sollte sofort ein Arzt gerufen werden. Denn je schneller behandelt wird, desto eher kann Leben gerettet werden. Ein erhöhtes Risiko für eine Sepsis besteht etwa für Menschen mit geschwächtem Immunsystem, für Frühgeborene und Kleinkinder, frisch Operierte sowie für Senioren.

Rudolf Huber / glp

Deutsche Wirtschaft: Der Optimismus überwiegt

 Corona und kein Ende: Die Pandemie hat bundesweit tiefe Spuren hinterlassen. Für rund drei Viertel der über 2.800 Unternehmen, die das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zwischen Ende März und Mitte April befragt hat, hat sich die aktuelle Geschäftslage im Vergleich zum Frühjahr 2020 nicht verbessert. Ein Drittel sieht sich sogar in einer schlechteren Situation als vor einem Jahr. Dennoch gibt es bei den Erwartungen für das Gesamtjahr 2021 mehr Optimisten als Pessimisten.

40 Prozent der befragten Firmen planen im Vergleich zum Vorjahr mehr zu produzieren, nur 24 Prozent weniger. Knapp 30 Prozent wollen Personal einstellen, ein Drittel will mehr investieren. “Im Hier und Jetzt kämpfen die Unternehmen weiterhin mit den vielfältigen Beschränkungen”, sagt IW-Konjunkturexperte Michael Grömling. “Allerdings sorgen die fortschreitenden Impfungen dafür, dass die Unternehmen überwiegend zuversichtlich auf die zweite Jahreshälfte schauen.”

Vor allem exportorientierte Firmen sind im Aufwind. Getragen werden sie von der erstarkenden Konjunktur in den USA und in China. Im Dienstleistungssektor herrscht dagegen Niedergeschlagenheit, weil die meisten Geschäfte weiterhin geschlossen sind: 36 Prozent der Dienstleister sehen sich in einer noch schlechteren Position als während des ersten Lockdowns, nur 18 Prozent empfinden die Situation als besser. Aber auch hier hellt sich die Lage auf – weit mehr als ein Drittel erwartet für das Gesamtjahr 2021 ein Plus und nur noch ein Viertel ein Minus.

Rudolf Huber / glp

Die TÜV-Plakette wird 60

Es ist das Sinnbild für geprüfte Sicherheit, das gute alte TÜV-Siegel. Jetzt feiert die Plakette ihren 60. Geburtstag. Seit 1961 ist der verschiedenfarbige Aufkleber ein für alle sichtbares Zeichen dafür, dass Pkw, Lkw, Busse, Motorräder und viele andere Fahrzeuge technisch sicher sind. Denn das TÜV-Siegel zeigt an: Hauptuntersuchung (HU) bestanden.

Grün, blau, braun, gelb, rosa: Die bunte Vielfalt hat bei der Einführung der Prüfplakette 1961 eigentlich einen ganz praktischen Grund. Es geht um die Vereinfachung des Terminmanagements. Denn durch immer mehr Autos auf den Straßen in den 1960er Jahren wird die bis dahin gängige persönliche Einladung zur Hauptuntersuchung per Postkarte zunehmend aufwendiger. Der farbige Aufkleber auf dem Kennzeichen erinnert die Halter fortan automatisch an die nächste HU.

Innerhalb von sechs Jahrzehnten wandeln sich die Arten von Beanstandungen: Rost, Rost, Rost – das sind lange die wichtigsten drei Gründe, die Plakette zu verweigern. In den 1970ern führt die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Sicherheitsbauteilen, wie Gurten und Kopfstützen, zur Erweiterung des Prüfkatalogs der Sachverständigen. Die Einführung der Abgassonderuntersuchung sorgt 1985 für einschneidende Änderungen. Die Abgasuntersuchung ist seitdem wichtiger Bestandteil der Emissionsüberwachung insgesamt.

Danach läutet der standardmäßige Einbau von Airbags ein neues Zeitalter ein und ist der Startschuss für eine rasante Entwicklung der Fahrzeugtechnologie. ABS, ESP, Abstands- oder Toter-Winkel-Warner: Heute sorgt eine Vielzahl von elektronischen Assistenzsystemen in allen Fahrzeugklassen für ein enormes Plus an Sicherheit. Ob diese zum Zeitpunkt der Überprüfung ordnungsgemäß funktionieren, wird bei der Hauptuntersuchung gecheckt.

Die Assistenzsysteme wiederum haben den Weg in eine ganz neue Mobilität geebnet: teilautomatisiertes Fahren. Auch hier hält die HU Schritt, etwa mit der Überprüfung der Fahrzeugdaten und Softwarestände. Alles zusammen macht deutlich, dass die HU auch zukünftig eine wichtige Säule und ein Garant für die Sicherheit bleibt. Die periodische Fahrzeugüberwachung unterstützt zudem das ambitionierte Ziel der Europäischen Union: Vision Zero – bis 2050 keine Toten und Schwerverletzten mehr im Straßenverkehr.

Lars Wallerang / glp

 

Lust auf Wandern: Kennen Sie die PECH-Regel?

Eine Wanderung durch die Natur, abseits von Parks und vollen Spazierwegen in der Stadt, tut Körper und Seele gut. Doch gerade Anfänger sollten es langsam angehen lassen. Wer zu eifrig ist und die Kondition falsch einschätzt, riskiert Erschöpfung und Verletzungen. Egal ob Spaziergang oder Tour durch hügeliges Gelände: Stimmen Sie die Route auf die Belastbarkeit aller Teilnehmenden statt, vor allem, wenn Kinder dabei sind.

Checken Sie vorab die Wetterlage und passen Sie Ihre Kleidung entsprechend an. Bei einem Spaziergang reicht bequeme Freizeitbekleidung. Wird es sportlicher, ist atmungsaktive Funktionskleidung mit mehreren dünnen Schichten sinnvoll. Durch diese Stoffe wird Schweiß zügig abtransportiert, der Körper kühlt nicht so schnell aus. Außerdem wichtig: festes Schuhwerk. Die Schuhe vorher gut einlaufen, sonst drohen Blasen. Mit in den Rucksack gehört ein kleines Erste-Hilfe-Set mit beispielsweise Desinfektionsmittel, Pflastern sowie Verbandsmaterial und eventuell eine Kühltasche mit Kühlpacks.

Kleine Wunden können beim Wandern vorkommen: Ein Stolpern, Umknicken, Äste, die an der Haut entlangschürfen – das ist schnell passiert. Im Fall des Falles sollte man die Wunde mit klarem Wasser säubern, desinfizieren und mit einem Pflaster schützen oder verbinden. Blutet die Wunde stärker, ist ein Druckverband nötig.

Bei Muskelverletzungen, wie durch einen umgeknickten Knöchel, gilt die PECH-Regel. Die Abkürzung steht für Pausieren, Eis (kühlen), Compression (Druckverband) und Hochlegen. Vorsicht ist geboten, falls schon harmlose Stöße stark ausgeprägte blaue Flecken verursachen und auch kleine Schnittwunden sehr stark bluten. Betroffene sollten das ärztlich abklären lassen, denn es kann sich dabei um erste Anzeichen einer Blutgerinnungsstörung handeln.

Achten Sie darauf, dass Sie genug zu trinken und etwas zu essen dabeihaben. Bleiben Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf ausgeschilderten Wanderwegen und folgen Sie den Wegweisern. Das schützt auch Pflanzen und bietet Tieren Rückzugsmöglichkeiten. Außerdem wichtig: Sonnencreme nicht vergessen!

Rudolf Huber / glp

Impfen in Betrieben: Diese zwölf Unternehmen dürfen beim Modellprojekt mitmachen

Zwölf weitere Betriebe im Land können voraussichtlich ab Mitte Mai einen Teil ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter impfen. In Absprache mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) hat das Ministerium für Soziales und Integration weitere Modellprojekte ausgewählt – eines aus jedem IHK-Bezirk. Die Unternehmen gehören allesamt zur sogenannten kritischen Infrastruktur. Das teilte das Landesgesundheitsministerium am Freitag mit. 

Die baden-württembergische Landesregierung erweitert das Modellprojekt zum Impfen der Betriebsärzte aus. Voraussichtlich ab Mitte Mai dürfen zwölf weitere Betriebe aus dem Land einen Teil ihres Personals gegen das Corona-Virus impfen lassen. Die ausgewählten Unternehmen, die allesamt zur kritischen Infrastruktur” gehören, erhalten dafür Impfstoff aus dem Kontingent des Landes – jeweils über ein nahe gelegenes Impfzentrum. Auch deshalb ist nur eine begrenzte Zahl von Modellprojekten möglich, da die Impfzentren den Impfstoff selbst benötigen. Bei der bisher von den Herstellern und vom Bund zur Verfügung gestellten Impfstoffmenge arbeiten auch die meisten Impfzentren des Landes noch nicht unter Volllast, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Projekte werden zeitversetzt starten, die ersten voraussichtlich ab Mitte Mai. Abhängig von der Betriebsgröße sollen die einzelnen Modellbetriebe bis zu 1.000 Impfdosen erhalten.

„Das Engagement der Wirtschaft ist wirklich beeindruckend. Noch fehlt uns leider der notwendige Impfstoff und die Voraussetzungen des Bundes, damit die Impfungen durch die Betriebsärztinnen und -ärzte richtig anlaufen können. Nichtsdestotrotz wollen wir in Baden-Württemberg jetzt mit weiteren zwölf Modellprojekten an den Start gehen, sodass wir bestmöglich vorbereitet sind“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag in Stuttgart

Flächendeckender Einstieg in das Impfen in Betrieben voraussichtlich im Juni

Nach den Lieferprognosen von Herstellern und Bundesregierung sollen im Juni wöchentlich rund 3 Millionen Impfdosen von Biontech für die niedergelassenen Praxen und Betriebsärzte zur Verfügung stehen. Lieferprognosen der übrigen Hersteller liegen aktuell noch nicht vor, so das Ministerium.
Damit können voraussichtlich ab Anfang Juni auch in Baden-Württemberg die interessierten Unternehmen flächendeckend in die Impfungen ihrer Belegschaft einsteigen. Wenn die Priorisierung aufgehoben wird, können die Unternehmen dann nach und nach ihrer gesamten Belegschaft ein Impfangebot machen. Bürgerinnen und Bürger, die kein Impfangebot über ihren Arbeitgeber bekommen, können wie bisher die Impfungen in den Impfzentren und bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wahrnehmen.

Diese nachfolgenden Betriebe wurden ausgewählt: 

  • Bäckerei Heitzmann GmbH & Co. KG (Lebensmittelversorgung), Bad Krozingen (IHK Südlicher Oberrhein)
  • Carl Zeiss AG (Medizintechnik), Oberkochen/Aalen (IHK Ostwürttemberg)
  • Marbach-Gruppe: Karl Marbach GmbH & Co. KG und Marbach Werkzeugbau GmbH (Intakthaltung der Lieferketten zur Versorgung mit Lebensmitteln, Arzneimitteln und sonstigen Gütern des täglichen Bedarfs), Heilbronn (IHK Heilbronn-Franken)
  • Mineraloelraffinerie Oberrhein GmbH & Co. KG (Energieversorgung), Karlsruhe (IHK Karlsruhe)
  • Endress+Hauser SE+CO. KG (Erhaltung der Lieferketten zur Versorgung mit Lebensmitteln, Arzneimitteln, Wasser, Energie und weiteren lebensnotwendigen Gütern), Maulburg (IHK Hochrhein-Bodensee)
  • MVV Energie AG (Energieversorgung), Mannheim (IHK Rhein-Neckar)
  • J.Schmalz GmbH (Pharmazeutische Produkte für Lebensmittel- und Verpackungsindustrie u.a. COVID-19-Impfstoffampullen sowie Impfstoffgebinden mit Trockeneis), Glatten (IHK Nordschwarzwald)
  • Erbe Elektromedizin GmbH (Medizinische Versorgung von Kliniken und Arztpraxen mit lebenserhaltenden Medizinprodukten und Verbrauchsgüter), Tübingen / Rangendingen (IHK Reutlingen)
  • Flughafen Stuttgart GmbH (Transport und Logistik in allen Bereichen, Intakthaltung globaler Lieferketten), Stuttgart (IHK Region Stuttgart)
  • Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG (Arzneimittel und Medizinprodukte), Biberach an der Riß (IHK Ulm)
  • Aesculap AG (Medizintechnik), Tuttlingen (IHK-Region Schwarzwald-Baar-Heuberg)
  • Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co.KG (Arzneimittel und Medizinprodukte), Ravensburg (IHK Bodensee-Oberschwaben)

red

Fast jeder zehnte Erwerbstätige arbeitet mehr als 48 Stunden pro Woche

In der Corona-Pandemie hat die Debatte über eine Entgrenzung von Arbeit und Privatleben an Fahrt aufgenommen. Schon vor Ausbruch der Pandemie waren überlange Arbeitszeiten bei Beschäftigten in Deutschland keine Seltenheit: Fast jede zehnte in Vollzeit erwerbstätige Person (9,7 %) gab 2019 an, gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten, wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Tages der Arbeit am 1. Mai mitteilt. Das Ausmaß überlanger Arbeit hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kaum verändert: 1991 betrug der Anteil der betroffenen Erwerbstätigen 10,3 %.

Selbstständige und Führungskräfte besonders oft von überlangen Arbeitszeiten betroffen

Einzelne Gruppen von Erwerbstätigen sind unterschiedlich stark von überlangen Arbeitszeiten betroffen. Für Selbstständige gehören lange Arbeitstage besonders häufig zum Alltag: Nahezu die Hälfte (46,3 %) arbeitete gewöhnlich mehr als 48 Stunden in der Woche. Der Anteil war allerdings 1991 deutlich höher: 61,4 %. Im selben Zeitraum stieg der Anteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit überlangen Arbeitstagen von 4,9 % auf 5,4 % im Jahr 2019. Hier waren es zuletzt vor allem Führungskräfte, die sehr lange arbeiteten: Auf fast jede dritte (30,3 %) traf dies zu.

Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen durch mehr Teilzeit auf 34,8 Stunden gesunken

Trotz der anhaltenden öffentlichen Diskussion über eine Verkürzung der Arbeitszeit hat sich diese für Vollzeiterwerbstätige in den vergangenen Jahrzehnten kaum verringert. 2019 arbeiteten diese im Schnitt 41,0 Stunden pro Woche – 1991 waren es noch 41,4 Stunden. Durch die wachsende Zahl von Teilzeitbeschäftigten ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen seit 1992 allerdings deutlich zurückgegangen: 2019 lag sie bei 34,8 Stunden, das waren fast vier Stunden weniger als 1991 (38,4 Stunden). Teilzeitbeschäftigte arbeiteten zuletzt durchschnittlich 19,5 Stunden pro Woche.

18 % der Erwerbstätigen waren regelmäßig abends im Einsatz

Eine regelmäßige Beschäftigung in den Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende – zu Zeiten also, in denen die Mehrheit der Erwerbstätigen ihre Freizeit genießt – kann als zusätzliche Belastung empfunden werden. Der Anteil der Erwerbstätigen, die regelmäßig abends zwischen 18 und 23 Uhr arbeiten, hat in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen. Im Jahr 2019 arbeitete fast jede fünfte erwerbstätige Person regelmäßig abends (18,1 %). In der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war der Anteil mit 16,7 % etwas geringer. Unter den Selbstständigen mit Beschäftigten machte dagegen 2019 mehr als ein Drittel regelmäßig spät Feierabend (39,0 %).

Ein deutlich einheitlicheres Bild zeigt sich beim Anteil der Erwerbstätigen, die regelmäßig nachts arbeiten: 2019 machten sowohl unter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch unter den Selbstständigen mit Beschäftigten arbeitete jede beziehungsweise jeder zwanzigste regelmäßig oder ständig nachts (4,9 % beziehungsweise 5,1 %).

Nahezu jede vierte erwerbstätige Person arbeitete regelmäßig samstags

Die Arbeitszeiten in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur stärker in die Abendstunden verlagert –  auch die Arbeit am Wochenende ist inzwischen verbreiteter als vor 30 Jahren. Nahezu jede beziehungsweise jeder vierte Erwerbstätige (24,1 %) arbeitete 2019 regelmäßig an Samstagen; der Sonntag war zuletzt für etwa jede achte erwerbstätige Person (12,8 %) regelmäßig ein Arbeitstag. Vor allem Selbstständige sind am Wochenende im Einsatz: Mehr als die Hälfte der Selbstständigen mit Beschäftigten (54,2 %) arbeiteten 2019 am Samstag. Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern waren es 21,8 %. Sonntags ging gut jede vierte selbstständige Person ihrer Erwerbstätigkeit nach (26,4 %), bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur gut jede zehnte (11,7 %).

21 % der Erwerbstätigen in Deutschland konnten ihre Arbeitszeit völlig frei einteilen

Eine flexiblere Ausgestaltung der Arbeitszeit ist gerade in Corona-Zeiten für viele Erwerbstätige wünschenswert, beispielsweise angesichts zeitweise geschlossener Schulen und Kindergärten. Vor Ausbruch der Pandemie im Jahr 2019 gab nahezu jede zweite erwerbstätige Person zwischen 15 und 74 Jahren in Deutschland an, sich ihre Arbeitszeit flexibel einteilen zu können: 21 % konnten komplett frei über ihre Arbeitszeit verfügen, weitere 28 % zumindest teilweise. Damit müssen sich Erwerbstätige in Deutschland seltener nach vorgegebenen Arbeitszeiten richten als in anderen Staaten der Europäischen Union: Im EU-Durchschnitt war zuletzt für 61 % der Erwerbstätigen die Arbeitszeit durch Arbeitgeber, oder andere Regelungen vorgegeben. Nur 18 % der Erwerbstätigen konnten völlig frei über Beginn und Ende der eigenen Arbeitszeit entscheiden, 21 % zumindest teilweise.

red

 

Corona-Impfung: Diese Berufsgruppen können ab Mitte Mai einen Termin vereinbaren

Das Land Baden-Württemberg öffnet die Impfterminvergabe für Menschen aus der dritten Prioritätsgruppe schrittweise. Voraussichtlich ab Mitte Mai sind im Land Impfungen für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur möglich. Das Sozialministerium hat eine Liste der betreffenden Bereiche sowie weitere Informationen veröffentlicht.

Voraussichtlich von Mitte Mai an sind die Beschäftigten von Unternehmen – etwa aus dem Lebensmittelhandel, der Energieversorgung oder aus anderen Teilen der sogenannten kritischen Infrastruktur – in Baden-Württemberg impfberechtigt.

Die Öffnung für Beschäftigte aus der dritten Priorität entsprechend der Corona-Impfverordnung sieht vor, dass sich Personen aus verschiedenen Bereichen impfen lassen können. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, Personen, die in besonders relevanter Position in bestimmten Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, Journalistinnen und Journalisten, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer oder Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, wie etwa der Landesverwaltung, bei der Bundeswehr, der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz (einschließlich des Technischen Hilfswerks), in der Justiz oder in der Rechtspflege tätig sind.

Als Vorbereitung auf diesen Öffnungsschritt hat die Landesregierung am Donnerstag, 29. April, eine Liste der entsprechenden Unternehmen und Bereiche veröffentlicht, deren Beschäftigten zur kritischen Infrastruktur zählen (KRITIS-Liste) (PDF). Die entsprechenden Stellen können sich ab sofort vorbereiten und beispielsweise das Formular, das später als Impfberechtigung für die Mitarbeitenden dient, auf der Website des Sozialministeriums herunterladen: Formular Impfbescheinigung KRITIS (PDF)

Damit sich Unternehmen und Beschäftigte schon jetzt vorab auf diesen dritten Öffnungsschritt vorbereiten können, hat das Ministerium für Soziales und Integration den Vordruck der entsprechenden Impfbescheinigung für Beschäftigte online gestellt. Alternativ werden auch bereits durch die Branchen(verbände) erstellte Musterformulare als Impfbescheinigung akzeptiert. Ziel ist es, dass die mit erhöhter Priorität impfberechtigten Beschäftigten der Einrichtungen und Unternehmen ihre Impfungen wahrnehmen können, sobald die Impfstoffmenge die Öffnung für diese Gruppe zulässt.

Kritische Infrastruktur

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Allerdings steht nach wie vor zu wenig Impfstoff zur Verfügung, um allen Menschen zeitnah ein Impfangebot machen zu können. Deshalb ist auch innerhalb der KRITIS-Organisationen, -Einrichtungen und -Unternehmen eine Priorisierung notwendig. Die Vorgaben dafür sind in der Corona-Impfverordnung des Bundes festgelegt, an denen sich das Land orientiert. Dies sind Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.

red

Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg