Arbeitsplatzwechsel: Flexibilität auch über 50

Die Zahl überrascht: Knapp 40 Prozent der über 50-Jährigen in Deutschland sind dazu bereit, sich noch einmal auf einen neuen Beruf oder eine neue Tätigkeit einzulassen. Nur 29 Prozent können sich das ab 50 überhaupt nicht vorstellen, so die Studie 50plus des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

Deutlich erkennbar: Die berufliche Mobilität verändert sich mit zunehmendem Alter. Die Frage, ob sie auch mit über 50 Jahren noch zu einem Berufs- oder Tätigkeitswechsel bereit wären, bejahten nämlich 52 Prozent der Befragten unter 50.

“Es macht also durchaus einen Unterschied, ob ein solcher Wechsel in jüngeren Jahren hypothetisch angenommen oder mit den Erfahrungen im fortgeschrittenen Alter beurteilt wird”, so Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zu den Befragungsergebnissen.

Mit 63 Prozent sind außerdem nahezu zwei Drittel der über 50-Jährigen bereit, sich noch einmal beruflich weiterzubilden. Dabei gibt es einen klaren Zusammenhang mit dem Einkommen. Je höher es ausfällt, desto größer ist die Neigung, von Berufs wegen noch einmal in ein Lehrbuch zu schauen.

Doch selbst in der Einkommensgruppe unter 1.000 Euro signalisierten immerhin 54 Prozent aller Befragten eine solche Bereitschaft. Bei einem Einkommen über 4.000 Euro sind es sogar 79 Prozent. “Lebenslanges Lernen wird demnach von einer Mehrheit der Bevölkerung als selbstverständlich angesehen. Darauf müssen sich Unternehmen und Bildungseinrichtungen aller Art einstellen und auch entsprechende Angebote vorhalten und unterbreiten”, erklärt Morgenstern.

Rudolf Huber / glp

Mindestens jeder fünfte Bundesbürger ist tätowiert

Die einen finden es total cool, die anderen sehen die bunten Bilder auf der Haut mit Grausen. Fest steht: Mindestens jeder fünfte Bundesbürger ist tätowiert, schätzt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Doch auch wenn Tattoos inzwischen alltäglich erscheinen: Harmlos sind die Farbinjektionen nicht. Bei 0,5 bis sechs Prozent aller Tätowierten kommt es epidemiologischen Studien zufolge zu einer Infektion.

Schwerwiegend können die Auswirkungen für Herzpatienten sein: Werden die Keime in die großen Blutbahnen gespült, können sie auch andere Organe wie das Herz angreifen. “Besonders leicht befallen die auf solche Weise eingeschleppten Bakterien erkrankte oder operierte Herzklappen”, sagt Prof. Dr. med. Thomas Meinertz vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung.

Dabei haben Infektionen nach Tätowierungen vielfältige Ursachen: Bei der Prozedur wird die Haut verletzt und Viren oder Bakterien können über verunreinigte Tätowierfarben, Lösungsmittel oder Nadeln in den Körper gelangen. Auch wenn die Haut des Tätowierten trotz Desinfektion nicht keimfrei ist, kann es zu Infektionen kommen. Problematisch wird es, wenn Krankheitserreger wie Streptokokken, Pilze, Herpes- oder Papillomaviren in die Wunde gelangen. Und auch Allergiker sind häufig von Nebenwirkungen betroffen.

Rudolf Huber / glp

Corona-Erstimpfung mit AstraZeneca: Zweitimpfung für unter 60-Jährige mit anderem Impfstoff

Menschen unter 60 Jahren, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, können nach der neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Alle bereits gebuchten Zweittermine bleiben gültig. Das gab das Gesundheitsministerium am Mittwoch bekannt.

Unter 60-Jährige, die aufgrund ihrer Impfberechtigung bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, können nach der neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Zweitimpfung nach neun oder zwölf Wochen mit einem so genannten mRNA-Impfstoff erhalten, heißt es in der Mitteilung der Ministeriums. Damit bleiben alle bereits gebuchten AstraZeneca-Zweitimpftermine gültig. Unter 60-Jährige werden im Impfzentrum bei der Zweitimpfung auf einen vorhandenen mRNA-Impfstoff umgebucht. Dies geschieht direkt vor Ort. Sollte ein mRNA-Impfstoff an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen, erhalten die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einen neuen Termin für eine Zweitimpfung. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch, 14. April, in Stuttgart mit.

Alle bereits gebuchten AstraZeneca-Zweitimpftermine bleiben gültig

„Menschen mit AstraZeneca-Termin kommen einfach zum gebuchten Termin ins Impfzentrum und erhalten dort eine mRNA-Zweitimpfung. Die Menschen brauchen nichts weiter zu tun. Alle bereits gebuchten Zweitimpftermine, egal ob nach neun oder nach zwölf Wochen, behalten ihre Gültigkeit. Die STIKO macht in ihrer Empfehlung deutlich: Eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca ist sicher und wirksam“, sagte Lucha. Nach zwei bis vier Wochen habe der Körper AstraZeneca vollständig abgebaut. Nur die körpereigenen Antikörper bleiben und werden durch die Zweitimpfung noch besser „trainiert“.

Am Dienstagabend, 13. April, hatte die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen, der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Zweitimpfung zu folgen. Demnach ist die Zweitimpfung für unter 60-Jährige mit einem mRNA-Impfstoff nach zwölf Wochen vorgesehen, ist aber nach neun Wochen genauso möglich und sicher. Vor diesem Hintergrund bleiben in Baden-Württemberg alle bereits gebuchten Zweitimpftermine für AstraZeneca bestehen und werden für unter 60-Jährige mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt. Wer sich als unter 60-Jähriger nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse dennoch für eine AstraZeneca-Impfung entscheidet, kann auch dies tun.

Impfberechtigte unter 60-Jährige: Neue Vermittlungscodes für Terminbuchung anfordern

Impfberechtigte Menschen unter 60 Jahren, die bisher noch keine Impfung erhalten haben und sich online über das Anmeldeportal der KVdigital selbst einen Termin buchen wollen, sollten hierfür unbedingt einen neuen Vermittlungscode anfordern. Mit den alten (vor dem 31. März angeforderten) Vermittlungscodes, die vor der Änderung der Altersempfehlung für AstraZeneca erstellt wurden, werden den unter 60-Jährigen auch weiterhin nur AstraZeneca-Termine angeboten. Da diese Termine in den Impfzentren vor Ort nicht auf einen anderen Impfstoff umgebucht werden können, könnte in diesen Fällen keine Impfung erfolgen.

red

Heimleuchten mit digitaler Technik – wenn nachts die Lichter ausgehen

Von Uwe Roth

Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind nachts hell erleuchtet. Das sorgt für Sicherheit der Passanten, aber auch für hohe Stromkosten und nächtliche Lichtverschmutzung. Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) gehen nun einen digitalen Weg: Moderne Lampen erleuchten nur dann, wenn tatsächlich jemand unterwegs ist. Sensoren machen das möglich. Am Dienstagabend haben Johannes Rager, Geschäftsführer der SWLB, und Kornwestheims Erster Bürgermeister Daniel Güthler die Innovation in Echtzeit vorgestellt. Kurz nach 20.30 Uhr mit Anbruch der Dunkelheit gingen die neuen LED-Leuchten am Ostrand von Kornwestheim in Betrieb. Nach der Präsentation, als der Weg menschenleer war, verfielen die Leuchten so lange in ein Dämmerlicht, bis der nächste Passant den Sensor auslöste.

Insgesamt 80 Stück sind in der Stadt inzwischen installiert worden. Insgesamt hat die SWLB bisher rund 32000 Euro in die intelligente Straßenbeleuchtung in Kornwestheim investiert. Die eingesparten Stromkosten sollen die höheren Anschaffungskosten von rund 150 Euro je Leuchte ausgleichen. Die Stadt bezahlt eine jährliche Pauschale je Lichtpunkt an die Stadtwerke – egal wieviel Strom verbraucht wird. Für sie ändert sich nichts, außer dass sich die Lichtverschmutzung insbesondere nach 23 Uhr verringert, wenn sich die Leuchten vollständig abschalten und nur bei Bedarf angehen.

Das Prinzip der Beleuchtung ist einfach: Die intelligenten Straßenlaternen sind mit einem Bewegungssensor ausgestattet. Die Leuchten werden aktiviert, wenn die Sensoren in ihrem jeweiligen Bereich eine Bewegung registrieren, beispielsweise durch Fußgänger, Inline-Skater oder Radfahrer. Kleine Tiere sind davon ausgeklammert. Da die Sensoren immer auch eine Meldung an die jeweils nächsten Leuchten senden, ist nicht nur der Bereich, in dem sich die Person gerade befindet, sondern ebenso der Bereich vor der Person jeweils hell erleuchtet. Nach der Bewegung wird das Licht automatisch wieder gedimmt. Sofern keine Bewegung eintritt, befinden sich die Leuchten im Ruhezustand. Vor 23 Uhr ist die Lichtintensität dabei reduziert, nach 23 Uhr bleibt die Straßenbeleuchtung — ohne stattfindende Bewegung — bis fünf Uhr morgens aus.

Im gesamten Versorgungsgebiet der Stadtwerke – Kornwestheim, Pattonville und Ludwigsburg – sind nach Angaben der SWLB die meisten solcher High-Tech-Leuchten im Einsatz. Aneinandergereiht ergäben sie eine beleuchtete Wegstrecke von 11,5 Kilometern. SWLB-Geschäftsführer Rager erklärt das Prinzip: Es handelt sich um ein intelligentes Beleuchtungskonzept, das dazu beiträgt, Energie zu sparen und die Umwelt und somit nachtaktive Tiere zu schützen.

Die Anlagen befinden sich in Kornwestheim auf dem Verbindungsweg zwischen Enzstraße und Unterer Klingelbrunnen, auf dem Fuß- und Radweg Im Moldengraben, auf dem Verbindungsweg zwischen Murrstraße und Enzstraße und auf den beiden Fußwegen zwischen dem Alfred-Kercher-Bad und der Freiwilliger Feuerwehr sowie zwischen der Sporthalle Ost und der Theodor-Heuss-Realschule. Güthler hofft, dass die SWLB weitere Fuß- und Radwege in Kornwestheim mit diesen innovativen LED-Leuchten ausstatten wird.

Um Bürger*innen einen Einblick in die Technik und die Vorteile der intelligenten Beleuchtung zu ermöglichen, brachte die SWLB an einigen intelligenten Laternen in Kornwestheim Schilder mit einem Kurzlink sowie einem QR-Code an. Das Scannen des Codes unterwegs mit dem Smartphone leitet direkt auf die Seite www.swlb.de/nachhaltige-beleuchtung. Ebenso weist testweise ein spezieller Lichtprojektor, der an einer Straßenlaterne befestigt ist, auf die intelligente Beleuchtung hin.

Rager erläutert die Vorteile der bedarfsgerechten Lösung: „An erster Stelle steht die Sicherheit durch die Beleuchtung für Bürgerinnen und Bürger, die nachts unterwegs sind. Gleichzeitig erhöht die Intelligenz der Laternen die Energieeffizienz und reduziert C02-Emissionen sowie Energiekosten. Und dank dem reduzierten Einsatz wird zudem auch die Haltbarkeit der LED-Leuchten verlängert.”

Streit an der Tankstelle wegen fehlendem Mund-Nasen-Schutz und weitere Meldungen aus dem Kreis

Schwieberdingen: Auseinandersetzung wegen Mund-Nasen-Bedeckung

Eine fehlende Mund-Nasen-Bedeckung löste am Dienstag gegen 13:35 Uhr bei einer Tankstelle in der Robert-Bosch-Straße in Schwieberdingen eine größere Auseinandersetzung zwischen einem 34-Jährigen und einem 35-Jährigen aus.

Als der 34-Jährige nach dem Tankvorgang den Verkaufsraum ohne adäquate Bedeckung betrat, soll der 35-Jährige ihn zum Aufziehen einer Maske aufgefordert haben. Nachdem der 34-Jährige mit Verweis auf ein Attest dem nicht nachkommen wollte, drängte ihn der andere aus dem Verkaufsraum und es entwickelte sich vor dem Gebäude wohl eine lautstarke Diskussion. Der 35-Jährige soll den 34-Jährigen dabei auch am Hals gepackt und zum Schlag ausgeholt haben. Umstehende hätten die Streitparteien dann getrennt und so den Schlag verhindert.

Der Polizeiposten Schwieberdingen hat die weiteren Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, die die Auseinandersetzung gesehen haben, sich unter Tel. 07150 383753 0 zu melden.

 

Erligheim: Sekundenschlaf führt zu Unfall

Eine leicht verletzte Person und ein Sachschaden in Höhe von etwa 6.000 Euro sind die Bilanz eines Unfalls, der sich am Dienstag gegen 16.45 Uhr auf der Landesstraße 1106 im Bereich Erligheim ereignete. Ein 48 Jahre alter Opel-Fahrer, der in Richtung Freudental unterwegs war, kam vermutlich aufgrund eines Sekundenschlafs etwa auf Höhe des Häckselplatzes Erligheim nach links von der Fahrbahn ab. Ein entgegenkommender 46-jähriger Skoda-Lenker wich nach rechts in den Straßengraben aus. Allerdings touchierte der Opel den Skoda noch im Heckbereich. Der wieder erwachte 48-Jährige konnten sein Fahrzeug auf der Straße anhalten. Der 46-Jährige erlitt leichte Verletzungen. Sein Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

 

Marbach am Neckar: Neunjähriger leicht verletzt

Am Dienstag gegen 15:10 Uhr war eine 51-jährige Peugeot-Lenkerin in Marbach am Neckar auf dem Jenaweg unterwegs und wollte nach rechts in die Weimarstraße einbiegen. Nachdem die Autofahrerin zunächst angehalten hatte, setzte sie ihren Abbiegevorgang fort. Vermutlich aufgrund einer sehr hohen Hecke war ihre Sicht jedoch stark eingeschränkt. In diesem Augenblick prallte ein von rechts kommender neunjähriger Junge, der mit seinem Tretroller im Einmündungsbereich der Weimarstraße und dem Jenaweg fuhr, gegen die Beifahrerseite des Wagens. Nach dem Zusammenstoß stürzte der Junge auf den Boden und erlitt leichte Verletzungen. Ein hinzugezogener Rettungsdienst kümmerte sich anschließend vor Ort um den Neunjährigen. An dem Peugeot entstand ein Sachschaden von etwa 300 Euro.

 

Besigheim-Ottmarsheim: Unfallflucht mit 5.000 Euro Sachschaden

Vermutlich beim Vorbeifahren stieß ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker gegen einen VW Passat, der am Dienstag tagsüber in der Ferdinand-Porsche-Straße in Ottmarsheim abgestellt war. Der Wagen stand auf dem Parkplatz eines Logistikunternehmens und wurde am Fahrzeugheck beschädigt. Ohne sich um den angerichteten Sachschaden von rund 5.000 Euro zu kümmern, machte sich der Unbekannte aus dem Staub. Der Schaden am Fahrzeug wurde durch den Fahrzeughalter gegen 22:05 Uhr entdeckt und im Nachgang die Polizei alarmiert. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Verursacher geben können, melden sich bitte beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Nicht mehr Alkohol wegen Corona

Corona hat den Alkoholkonsum der Deutschen unterm Strich nicht erhöht. Interessant ist ein Blick auf die Details: Während zehn Prozent sagen, dass sie seit Beginn der Krise mehr Alkohol trinken, haben 14 Prozent ihren Konsum von Bier, Wein und Co reduziert.

Grundsätzlich gilt: Vier von zehn Deutschen trinken mindestens einmal pro Woche Alkohol. Von zehn Männern sind es fünf, unter zehn Frauen drei. Das ergab die bevölkerungsrepräsentative Studie “Die Süchte der Deutschen” der pronova BKK.

16 Prozent der Deutschen sind abstinent und rühren keinen Alkohol an. Knapp ein Viertel trinkt dagegen mehrmals pro Woche. Davon greifen sechs Prozent täglich zu einem alkoholischen Getränk. Männer neigen eher zum Trinken als Frauen: 50 Prozent der männlichen Befragten konsumieren mindestens einmal die Woche Alkohol, bei den weiblichen Befragten ist dies nur zu 30 Prozent der Fall. Unter denjenigen, die keine Woche ohne Alkohol verleben, sind besonders viele Akademiker: Jeder Zweite mit Hochschulabschluss zählt zu den wöchentlichen Konsumenten, jedoch nur gut jeder Vierte ohne oder mit einfachem Schulabschluss.

Dabei werden das Feierabendbier oder ein Glas Wein zum Essen von vielen für harmlos gehalten. Doch eine schädliche Wirkung tritt bei Männern bereits ab zwei Gläsern Wein (0,3 Liter) oder einem großen Bier (0,6 Liter) am Tag ein. “Für Frauen liegt die kritische Grenze sogar nur bei der Hälfte dieser Menge”, sagt Dr. Gerd Herold, Beratungsarzt bei der pronova BKK. “Jeder sollte sich daher selbst kritisch prüfen, wie sehr der Alkoholkonsum zur Gewohnheit wird – und rechtzeitig gegensteuern.”

Rudolf Huber / glp

Stromvertrag vorm Umzug kündigen

Bei jedem Umzug müssen auch vertragliche Angelegenheiten geregelt werden. Etwa die mit dem Stromversorger. Verbraucherschützer raten hier zur Vorsicht. Denn nicht immer endet ein Stromvertrag automatisch beim Umzug.

So war ein Verbraucher sehr erstaunt, als er vier Monate nach dem Umzug von seinem bisherigen Stromanbieter eine Schlussrechnung mit Aufhebungskosten in Höhe von 280 Euro bekam. Er hatte zuvor vorzeitig seinen Stromvertrag beendet, da er annahm, bei Wohnungswechsel ein Sonderkündigungsrecht zu haben.

“Wenn Verbraucher umziehen, bedeutet das nicht, dass sie automatisch ihren Stromvertrag kündigen und einen neuen abschließen dürfen”, sagt Energierechtsexpertin Katarzyna Trietz von der Verbraucherzentrale Brandenburg. “Um das zu klären, muss man in den Versorgungsvertrag schauen. Daraus ergibt sich, wann der Stromversorger über den Umzug informiert werden soll, und ob der alte Vertrag beendet werden kann”, so die Juristin.

Wer beim bisherigen Anbieter bleibt, muss ihm alle neuen Daten wie die neue Adresse und die Zählernummer mitteilen. Es ist ratsam, auch die Zählerstände zur eigenen Sicherheit zu notieren oder zu fotografieren.

Wird der alte Vertrag nicht fortgesetzt, muss man den Versorger über das Auszugsdatum informieren. Wer einen neuen Anbieter sucht, sollte wissen: Der braucht üblicherweise etwa zwei Wochen, um alles zu regeln und die neue Wohnung mit Strom zu beliefern.

Die gute Nachricht im Umzugsstress: Auch wer noch keinen neuen Vertrag geschlossen hat, wird am neuen Wohnort mit Strom beliefert. Dann bekommt man Energie vom örtlichen Grundversorger – im Rahmen der Ersatzversorgung. Die ist aber teurer, deshalb bietet es sich an, schnell einen neuen Anbieter zu suchen, der preislich günstig und gut für die Umwelt ist.

Rudolf Huber / glp

So heizt man effizient

Typisch April: Mal zeigt das Thermometer frühsommerliche 20 Grad, dann flutscht die Anzeige wieder unter den Gefrierpunkt. Doch wie kann man bei diesem Temperaturen-Jo-Jo effizient heizen?

Mehr als jeder zweite Deutsche (54 Prozent) richtet sich dabei nach den Außentemperaturen – und dreht die Heizung dann auf, wenn es kalt ist und runter, wenn es warm wird, so eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas (DVFG).

Klingt auf den ersten Blick vernünftig, muss aber nicht effizient sein: “Häufiges Hoch- und Runterdrehen der Heizung kann unnötig viel Energie und damit Heizkosten verbrauchen – gerade bei schlecht gedämmten Bestandsgebäuden”, so DVFG-Technikexperte Markus Lau. “Ein maximal aufgedrehtes Thermostat heizt die Wohnung nicht schneller. Deshalb ist es ratsam, auch bei den ersten lauen Frühlingstagen die Heizung tagsüber auf niedriger Stufe zu belassen. So erreicht man abends schneller wieder die individuelle Wohlfühltemperatur, wenn die Außentemperaturen stark fallen.”

Und wie schaut es mit dem Lüften aus? Sollte man ganz darauf verzichten, damit die Wärme in den Räumen bleibt? Klare Antwort: Nein. Denn regelmäßiges Lüften sorgt dafür, das sauerstoffreiche Frischluft verbrauchte Luft ersetzt. Nicht nur in Corona-Zeiten ist das ein absolutes Muss.

Im Unterschied zum Winter, wo man drei Mal am Tag fünf Minuten lang Stoßlüften sollte, kann man dies im Frühling leicht anpassen: optimal sind drei bis vier Mal pro Tag, jeweils zehn bis 15 Minuten. Der Experte: “Wer beim Lüften möglichst wenig Raumwärme einbüßen möchte, lüftet am besten nachmittags das letzte Mal und lässt noch einmal warme Frühlingsluft herein. So wird verhindert, dass nach Sonnenuntergang nur noch kältere Luft von draußen hereinströmt – und die Raumtemperatur absenkt.”

Rudolf Huber / glp

Ist es Heuschnupfen – oder Corona?

Es ist nur eine kleine Verschnaufpause: Der Kälteeinbruch in den vergangenen Tagen hat das Wachstum der Pflanzen zwar ausgebremst. Aber wenn die Temperaturen wieder steigen, geht es auch mit den Pollen von Birke und Ulme so richtig los. Dabei sind Asthmatiker und Heuschnupfengeplagte verunsichert: Kommen Niesattacken, Reizhusten und Abgeschlagenheit von der Allergie – oder ist es vielleicht doch Corona?

Fakt ist: Es gibt immer mehr Allergiker. Laut der KKH Kaufmännische Krankenkasse stieg die Zahl ihrer Versicherten mit allergischem Asthma von 2009 auf 2019 bundesweit um rund 23 Prozent, in der Generation 50 plus sogar um fast 58 Prozent. Auch beim pollenbedingten Schnupfen stiegen die Diagnosen in der Altersgruppe der 50-Jährigen überproportional an – um rund 32 Prozent. Im Schnitt waren es etwa sechs Prozent.

Für alle, die mit Blick auf Corona nun noch mehr um ihre Gesundheit fürchten, hat KKH-Apotheker Sven Seißelberg gute Nachrichten: “Ein pollenbedingter Schnupfen erhöht nicht das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von Covid-19.” Auch für allergische Asthmatiker gibt Seißelberg Entwarnung – zumindest, wenn die Lungenfunktion noch nicht eingeschränkt ist, die Betroffenen gut auf ihre Medikamente eingestellt sind und diese regelmäßig nehmen.

Auch bei einer Impfung bestehe kein erhöhtes Risiko, wenn Patienten an Heuschnupfen oder allergischem Asthma leiden. Da Allergien aber häufig mit weiteren Unverträglichkeiten einhergehen, sollten sich Betroffene vor einer Impfung mit dem behandelnden Arzt abstimmen, vor allem, wenn nach einer anderen Impfung bereits eine allergische Reaktion aufgetreten ist. Gleiches gilt bei einer bekannten Allergie auf Medikamente.

Kommt es vor einer Impfung doch noch zu einer Infektion mit dem Corona-Virus, lässt sie sich leicht von einer Allergie unterscheiden. Zwar leiden sowohl Pollenallergiker und Asthmatiker als auch Corona-Infizierte häufig unter Atemnot. Doch während Covid-19 darüber hinaus fast immer mit Fieber und einem trockenen Husten einhergeht, haben Allergiker in erster Linie mit juckenden Augen- und Nasenschleimhäuten, tränenden Augen, Niesreiz und Schnupfen zu kämpfen. “Wer dennoch unsicher ist, sollte sich in jedem Fall testen lassen”, rät Seißelberg.

Rudolf Huber / glp

Ausgangssperre auch in Stuttgart – Beschränkung gilt erstmals in der Nacht von Donnerstag auf Freitag

In den Landkreisen Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen, dem Ostalbkreis und dem Rems-Murr-Kreis gelten ab Mittwoch nächtliche Ausgangssperren. Seit heute ist klar, auch die Stadt Stuttgart verhängt eine nächtliche Ausgangssperre. Die Beschränkung gilt erstmals in der Nacht von Donnerstag auf Freitag. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstagabend mit.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper begründete dies am Dienstag, 13. April, wie folgt: „Das städtische Gesundheitsamt stellt weiterhin steigende Infektionszahlen fest. Die ‚Notbremse‘, die wir am 31. März gezogen haben, hat leider nicht zur erhofften Eindämmung des Infektionsgeschehens geführt. Deswegen sind zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz leider unerlässlich.“ Die Entscheidung der Landeshauptstadt erfolgte auch in Anbetracht der Tatsache, dass alle Landkreise der Region Stuttgart – außer dem Landkreis Böblingen – wegen dort noch höherer Inzidenzwerte bereits eine nächtliche Ausgangssperre verfügt haben sowie vor dem Hintergrund, dass das Land Baden-Württemberg angekündigt hat, dem heutigen Beschluss der Bundesregierung zu folgen, nächtliche Ausgangssperren durch die beabsichtigte Neufassung des Infektionsschutzgesetzes bereits ab einer dreitägigen Überschreitung des Inzidenzwerts von 100 anzuordnen.

Die Ausgangssperre wird erstmals in der Nacht von Donnerstag, 15. April 2021, auf Freitag, 16. April 2021, ab 0 Uhr verfügt. In den Folgetagen gilt die Beschränkung jeweils von 21 Uhr bis 5 Uhr.

red

Quelle: Stadt Stuttgart

Link zum Dokument: AV Feststellung nächtlicher Ausgangsbeschränkung 13.April