Wegen Verkehrsunfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs wird sich ein 24-jähriger Autofahrer verantworten müssen, der am Dienstag gegen 12:20 Uhr zusammen mit seinem Beifahrer in einem VW Golf auf dem Hohenhartweg zwischen Murr und Höpfigheim unterwegs war. Im Verlauf einer Rechtskurve kam er von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Weinbergmauer. Der VW wurde von dort abgewiesen und kam entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen. Fahrer und Beifahrer entfernten sich zu Fuß unerlaubt vom Unfallort. Ein Zeuge verständigte die Polizei und Beamte des Polizeireviers Marbach am Neckar machten den 24-Jährigen und seinen am Kopf verletzten Beifahrer im Industriegebiet “Langes Feld” in Murr ausfindig. Während der Verletzte vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht wurde, stellten die Polizisten bei dem 24-Jährigen Anzeichen von Alkoholeinwirkung fest und veranlassten die Entnahme einer Blutprobe. An dem VW Golf entstand Totalschaden.
Aktuelle Meldungen aus Ludwigsburg und der Region
Ludwigsburg
Leichte Verletzungen erlitt ein 70-jähriger Pedelec-Lenker, der am Dienstag gegen 09.50 Uhr in der Robert-Franck-Allee in Ludwigsburg in einen Unfall verwickelt wurde. Eine 77 Jahre alte Ford-Fahrerin übersah den Zweiradlenker vermutlich, als sie von der Königsallee in die Robert-Franck-Allee einbiegen wollte. In der Folge nahm sie dem Mann, der auf dem Radfahrstreifen in Richtung der Stuttgarter Straße unterwegs war, die Vorfahrt und die beiden stießen zusammen. Der 70-Jährige wurde anschließend durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 2.500 Euro geschätzt.
Bietigheim-Bissingen: Einbruch in Wohnhaus
Auf Bargeld hatte es ein noch unbekannter Dieb vermutlich abgesehen, der am Montag zwischen 18.00 Uhr und 19.50 Uhr in ein Wohnhaus im Bietweg in Bietigheim einbrach. Um in das Innere des Hauses zu gelangen, hebelte der Täter die Terrassentür auf und betrat anschließend das Wohnzimmer. Von dort aus erreichte er die Küche, wo er aus einem aufgefundenen Geldbeutel eine dreistellige Bargeldsumme stahl. Möglicherweise wurde er im weiteren Verlauf von einer nachhause kommenden Bewohnerin gestört, denn weitere Räume scheint der Unbekannte vor seiner Flucht nicht durchsucht zu haben. Der entstandene Sachschaden dürfte sich auf etwa 500 Euro beziffern. Zeugen, die Verdächtiges beobachtet haben, werden gebeten, sich unter Tel. 07142/405-0 mit dem Polizeirevier Bietigheim-Bissingen in Verbindung zu setzen.
Bietigheim-Bissingen: Sommerräder gestohlen
Ein Satz Sommerkompletträder wechselte zwischen Freitag 17.30 Uhr und Montag 06.30 Uhr in der Conrad-Rotenburger-Straße in Bietigheim auf illegale Weise den Besitzer. Der noch unbekannte Täter verschaffte sich zunächst Zugang in eine Tiefgarage und entwendete die vier originalen Audi-Sommerräder, die auf einem der Stellplätze lagerten. Der Wert des Diebesguts wurde auf etwa 1.500 Euro geschätzt. Hinweise nimmt das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142/405-0, entgegen.
Bietigheim-Bissingen: Unfallflucht
Auf dem Parkplatz eines Möbelgeschäfts in Bietigheim-Bissingen ereignete sich am Montag zwischen 14.50 Uhr und 16.10 Uhr eine Unfallflucht. Ein noch unbekannter Fahrzeuglenker beschädigte vermutlich beim Ein-oder Ausparken einen VW, der auf dem Parkplatz stand, der über die Walheimer Straße erreicht werden kann. Der hinterlassene Sachschaden wurde auf rund 3.500 Euro geschätzt. Zeugen, die den Unfall beobachten konnten, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142/405-0, zu melden.
Bietigheim-Bissingen: Unfallflucht
Ein Sachschaden von rund 2.000 Euro entstand bei einer Unfallflucht, die am Montag zwischen 22.30 Uhr und 23.30 Uhr von einem noch unbekannten Fahrzeuglenker auf einem Parkplatz in der Straße “Am Japangarten” in Bietigheim verübt wurde. Mutmaßlich streifte der Unbekannte beim Ein- oder Ausparken einen nebenan abgestellten Mercedes. Statt sich anschließend jedoch um den Unfall zu kümmern, setzte der Unbekannte seine Fahrt unbeirrt fort. Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142/405-0, sucht Zeugen.
Vaihingen an der Enz-Ensingen: 20.000 Euro Sachschaden nach Unfallflucht
Das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042/941-0, sucht Zeugen, die am Montag zwischen 14.30 Uhr und 19.00 Uhr eine Unfallflucht in der Otto-Hahn-Straße in Ensingen beobachten konnten. Ein bislang unbekannter LKW-Lenker beschädigte das Tor der Zulieferereinfahrt einer Firma. Der Unbekannte prallte aus bislang unbekannter Ursache gegen das Rolltor, das hierdurch aus der Schiene gedrückt wurde. Das Tor kippte in der Folge und wurde verbogen. Dies führte wiederum dazu, dass auch eine Schranke beschädigt und die an das Tor angrenzende Umzäunung aus dem Erdreich gerissen wurde. Der Gesamtsachschaden wurde auf etwa 20.000 Euro geschätzt. Statt sich jedoch um den Unfall zu kümmern, machte sich der Unbekannte aus dem Staub.
Marbach am Neckar: Anhänger drückt Traktor an Hauswand
Glimpflich verlaufen ist am Dienstagmorgen ein Verkehrsunfall auf der Grabenstraße. Gegen 08:00 Uhr war der 40-jährige Fahrer eines Traktors mit Anhänger auf der Straße in Richtung Ludwigsburger Straße unterwegs, als der Anhänger auf der abschüssigen Strecke gegen die Zugmaschine drückte. Der 40-Jährige lenkte nach rechts in Richtung Bürgersteig, wo der Traktor sich durch den Druck um die eigene Achse drehte und gegen eine Hauswand kippte. Der Fahrer blieb unverletzt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 3.000 Euro.
Fahrverbot für Rettungsgassen-Sünder
Dass eine Rettungsgasse Leben retten kann, ist unbestritten. Trotzdem wird mit dieser Beschleunigungsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge immer noch Schindluder getrieben – ob absichtlich oder aus Unkenntnis. Doch die Strafen für solche Vergehen werden jetzt härter.
Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt laut ADAC zwar wie bisher auch 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Doch dazu kommt jetzt auch noch ein Monat Fahrverbot. Wer durch die Rettungsgasse fährt oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängt, ist mit mindestens 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot dabei.
Ein ADAC-Sprecher: “Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte schnell und ohne Behinderung zum Unfallgeschehen kommen, muss die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden.” Dazu weichen die Autofahrer auf Autobahnen und Straßen außerorts mit mehreren Fahrstreifen je Richtung auf der linken Spur nach links aus, alle anderen orientieren sich nach rechts. Da auf die Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, muss die Rettungsgasse so lange offen bleiben, bis sich der Stau auflöst.
In Österreich gibt es die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. In Frankreich müssen Einsatzfahrzeuge die Möglichkeit haben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.
In der Schweiz muss auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden. In Italien gibt es bisher keine speziellen Vorschriften.
Rudolf Huber
Ferienende: Am Wochenende wird es wieder voll
Letztes Wochenende im Stau hin, bald ähnlich mühsam wieder retour: Der Automobilclub ADAC erwartet für das kommende Wochenende (28. Februar bis 1. März) “lebhaften Reiseverkehr und volle Straßen”.
Der Grund ist das Ende der Faschingsferien in Bayern, Teilen Baden-Württembergs sowie der Mitte und dem Süden der Niederlande. Doch auch aus der Gegenrichtung ist ordentlich Andrang zu erwarten, denn in Hamburg fällt erst der Startschuss für zweiwöchige Ferien.
Lauf des Clubs dürften aber die Fahrspuren Richtung Norden stärker belastet sein als Richtung Süden. Die Spitzenzeiten erwarten die Experten für Freitag von 14 bis 18 Uhr sowie Samstag und Sonntag jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 16 bis 20 Uhr.
Auch auf den Fernstraßen der Alpenländer macht sich der Bettenwechsel in den Wintersportzentren bemerkbar. “An den drei Autobahnübergängen Suben (A3 Linz – Passau), Walserberg (A8 Salzburg – München) und Kiefersfelden (A93 Kufstein – Rosenheim) kann es bei der Einreise nach Deutschland Wartezeiten von bis zu einer Stunde geben”, heißt es beim ADAC.
Jetzt kommt das Masernschutzgesetz
Lange wurde darüber heftig diskutiert. Jetzt kommt das Masernschutzgesetz. Ab dem 1. März 2020 tritt es in Kraft. Doch was bedeutet dieses Gesetz überhaupt?
Mit dem Masernschutzgesetz müssen Eltern gegenüber der Schule oder Kita nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Der Nachweis gilt auch für Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Die Masernimpfung wird im Impfausweis oder im gelben Kinderuntersuchungsheft als Nachweis vermerkt.
“Die Zahl der Impfgegner steigt, da viele die Erkrankungen nicht mehr kennen und die Gefahr dieser Erkrankung zu gering einschätzen”, erklärt Kinder- und Jugendärztin Dr. Annette Lingenauber. Daher habe der Gesetzgeber nach langer Zeit von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Pflichtimpfung entschieden.
Kinder und Erwachsene, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder arbeiten, müssen den Nachweis bis spätestens zum 31. Juli 2021 erbringen. Geschieht das nicht, droht zum Beispiel den Eltern von betreuten Kindern ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro – oder der Verlust des Kitaplatzes.
Und warum ist diese Pflichtimpfung so wichtig? “Nach einer Masernerkrankung ist das Immunsystem für bis zu drei Jahren geschwächt. Die betroffenen Kinder erkranken wiederholt an Infekten. Nach einer Masernimpfung besteht dieses Risiko nicht”, so Dr. Annette Lingenauber.
Ralf Loweg
Digitalisierung: So viel Ahnung haben die Deutschen
Bei der Digitalisierung gibt es in Deutschland noch immer Wissenslücken. Begriffe wie “Big Data”, “Blockchain” oder “Augmented Reality” sind der deutschen Bevölkerung kaum bekannt. Dies geht aus der Maisberger-Studie “Die Skepsis der Deutschen gegenüber neuen Technologien” hervor.
Abgefragt wurde der Kenntnisstand zu zehn Technologien. Die Kernfrage: Lässt sich die Skepsis gegenüber der Digitalisierung auf mangelndes Wissen zurückführen? Wer eine Technologie dem Namen nach kennt, hat zumindest zur Kenntnis genommen, dass es diese gibt. Doch davon kann in Deutschland kaum die Rede sein. Laut Umfrage haben die Befragten im Schnitt zu 70 Prozent noch nicht von Machine Vision, Social Bots & Co. gehört.
“Bei den einzelnen Technologien schwankt der Anteil derer, die sie vom Hörensagen kennen, zwischen sechs und 36 Prozent. Doch der hohe Mittelwert für ‘Noch nicht gehört’ zeigt, dass generell wenig Bewusstsein und Interesse für Technologien der Zukunft vorhanden ist”, so Digitalexperte Dr. Alexander Pschera.
Ralf Loweg
Dienstreise mit Ehepartner steuerlich absetzen
Wer eine berufliche Reise nutzt, um mit seinem Ehepartner Urlaub zu machen, muss die Kosten in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Die ARAG-Experten weisen allerdings darauf hin, dass es möglich ist, die Kosten für den Ehepartner steuerlich geltend zu machen.
Dazu kann man sich auf eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) berufen. Die legte ein Steuerberater ein, der seine Frau auf verschiedene Dienstreisen mitgenommen hatte. Die beiden waren immer einige Tage länger an den jeweiligen Veranstaltungsorten geblieben. Die gesamten Reisekosten reichte er als Betriebsausgaben bei der Steuer ein. Sein Argument: Seine Frau habe ihn bei der Kontaktpflege unterstützt.
Nachdem die Finanzrichter in Münster diesem Argument nicht folgen wollten (Az.: 2 K 2355/18 E), legte der Mann Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) ein. Solange die Beschwerde läuft, können Steuerzahler die Kosten für mitreisende Partner bei der Steuer angeben.
Doch die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass man dabei glaubhaft darlegen muss, dass der Ehepartner tatsächlich nicht nur Shoppen und Sonnenbaden war, sondern auch an offiziellen Programmpunkten der Veranstaltung teilgenommen hat (BFH, Az.: VIII B 127/19).
Ralf Loweg
Schmerzen einfach wegbaden
Schon die alten Römer kannten die heilende Kraft von Thermalwasser. Und auch heute wollen viele Menschen ihre Schmerzen, Gelenk- und Rückenprobleme einfach “wegbaden”.
Studien bestätigen: Heilmittel aus der Natur helfen oft mehr als so manche Hightech-Arznei. Forschungsergebnisse unter anderem der Universität Würzburg zeigen, dass eine Woche Schwefel-Thermalwasser-Kur wirkungsvoll und messbar gegen Stress und die Gefahren eines Burnout schützen kann. Regelmäßiges Thermalbaden sei zudem eine belebende “Altersbremse”, sagen die Wissenschaftler.
Wiener Forscher haben im Rahmen von fünfjährigen Untersuchungen festgestellt, dass Schwefelwasser die Schutzmechanismen des Körpers gegen die freien Radikale stärkt und das gesundheitsschädliche LDL-Cholesterin Homocystein im Blut senkt. Homocystein steht in Verdacht, ein mitauslösender Faktor für Herzinfarkt und Schlaganfall, Depressionen und Demenzerkrankungen im Alter zu sein.
Rund 800.000 Deutsche leiden unter Rheuma. Auch hier berichteten mehr als 70 Prozent von über 2.000 befragten Badegästen von einer spürbaren Reduzierung ihrer Schmerzen und einer deutlich verbesserten Beweglichkeit. Die Kombination verschiedenster Heilverfahren eröffnet speziell auch Rheumapatienten ganz neue Therapie-Chancen: etwa die Verbindung von Thermalwasser und traditioneller chinesischer Medizin, die Kombi-Therapie mit Thermalwasser und Naturfango oder das breite Angebot an Aquafit-Kursen in den Thermen.
Ralf Loweg
Streit eskaliert: 45-Jähriger schlägt Pkw-Scheibe ein
Ein 45-jähriger Autofahrer fand am Samstagabend in Kirchheim am Neckar den Pkw seines Nachbarn vor seiner Garageneinfahrt abgestellt vor. Als er diesen daraufhin aufsuchte, befand sich der 36-Jährige im Streit mit seiner Ehefrau, dem den polizeilichen Ermittlungen zufolge auch eine Körperverletzung vorausgegangen war. Der Bitte, seinen Wagen wegzustellen, kam der aggressive 36-Jährige nach, indem er zweimal gegen das dahinter geparkte Auto des 45-Jährigen fuhr. Angesichts dessen geriet der 45-Jährige nunmehr in Rage und schlug die Scheibe der Fahrertür am Fahrzeug des 36-Jährigen ein.
Der 36-Jährige wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Körperverletzung angezeigt und erhielt wegen der häuslichen Auseinandersetzung einen Platzverweis. Der 45-Jährige wird sich wegen Sachbeschädigung verantworten müssen.
Antisemitische Schmierereien schockieren Marbacher
In Marbach am Neckar wurde vergangenen Freitagmittag an einer Garage antisemitische Schmierereien entdeckt.
Vergangenen Freitag gegen 13:20 Uhr hat eine Passantin an einer zum Hörnlesweg gerichteten Garage in der Fohlenbergstraße in Marbach am Neckar eine antisemitische Schmiererei entdeckt. Der in silbergrauer Farbe aufgesprühte Schriftzug verlief auf einer Länge von etwa 5 Metern über die gesamte Garagenwand und war mit dem TAG “Rey Misterio” gekennzeichnet. Was genau auf der Wand geschrieben stand, wurde in der Mitteilung nicht angegeben, Nach Angaben eines Polizeisprechers, war es “eine solche Aussage, die man nicht wiederholen sollte”.
An einer Wand auf der gegenüberliegenden Straßenseite fand sich eine weitere Schmiererei mit der Zahlenkombination “187”. Den bisherigen polizeilichen Ermittlungen zufolge wurde die Schmiererei im Zeitraum von Freitag, 14:00 Uhr bis Samstag, 13:20 Uhr von einem bislang unbekannten Täter angebracht. Der Schriftzug wurde noch am selben Tag entfernt. Die weiteren Ermittlungen hat das Staatsschutzdezernat der Kriminalpolizeidirektion Böblingen übernommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei, Tel. 07031 1300, in Verbindung zu setzen.