Kaputte Haut durch häufiges Händewaschen

Handhygiene ist wichtig. Doch häufiges Händewaschen schadet der Haut. Dermatologen raten zur Zurückhaltung beim Umgang mit Wasser und Seife. Für empfindliche oder vorgeschädigte Haut kann übertriebene Hygiene zum Problem werden: Wasser und Seife greifen auf Dauer die Hautbarriere an und können Handekzeme fördern, warnt der Verein “Deutsche Haut- und Allergiehilfe”.

In manchen Berufen, vor allem in den Bereichen Gesundheit und Pflege, ist eine sorgfältige Handhygiene unerlässlich. Bei bestimmten Tätigkeiten sind Einmalhandschuhe eine gute Lösung, um die Haut vor dem Kontakt mit Keimen zu schützen. Doch nicht immer sind Handschuhe geeignet. Dann ist Desinfizieren mit einem Händedesinfektionsmittel besser als Händewaschen: Die Hautfette aus der oberen Hautschicht werden dabei zwar teilweise gelöst, aber nicht abgewaschen.

Bei leichten Verschmutzungen genügt es häufig, die Hände mit klarem, lauwarmem Wasser zu waschen. Heißes Wasser löst Fette aus der oberen Hautschicht und trocknet die Haut langfristig aus. Wenn Wasser allein nicht reicht, eignen sich seifenfreie, pH-hautneutrale Syndets. Sie sind hautfreundlicher als Seife, die zusammen mit Wasser eine alkalische Lauge bildet und den Säureschutzmantel der Haut angreift. Ideal sind milde, rückfettende Waschlotionen mit Feuchthaltefaktoren und hautberuhigenden Zusätzen, sagen die Experten. Starke Schaumbildner, Parabene sowie allergieverdächtige Farb- und Duftstoffe sollten nicht auf der Liste der Inhaltsstoffe stehen.

Hände, die häufig gereinigt werden müssen, brauchen täglich morgens, abends und bei Bedarf auch zwischendurch eine regenerierende Basistherapie. Während der Arbeit eignen sich Cremes, die schnell einziehen und einen schützenden, atmungsaktiven Film auf der Haut bilden. Abends vor dem Schlafengehen darf es eine reichhaltige Pflege sein, die die Haut über Nacht mit Fett und Feuchtigkeit versorgt. Gut geeignet seien Medizinprodukte, die speziell für die Regeneration strapazierter Haut vorgesehen sind, befindet die Haut- und Allergiehilfe.

Lars Wallerang

Studie: Europa holt bei 5G auf

5G nimmt in Europa Fahrt auf – nicht übermäßig rasant, aber stetig. Das geht aus dem aktuellen Ericsson Mobility Report hervor. Dessen Autoren erwarten anhand des Ist-Zustandes bis 2025 ein starkes Aufholen Westeuropas, was den Anteil von 5G an den Mobilfunkverträgen angeht.

Mit 55 Prozent, so die Prognose, liegt die Region dann direkt hinter der zweitplatzierten Region Nordostasien (56 Prozent). Führend ist Nordamerika mit 74 Prozent. Außerdem soll es Westeuropa 2025 wegen der 5G-Einführung auf Platz zwei in Sachen Datenverbrauch pro Smartphone schaffen (36 Gigabyte pro Monat). Spitzenreiter ist erneut Nordamerika (45 Gigabyte pro Monat).

Der 55-prozentige Anteil von 5G an den Mobilfunkverträgen im Jahr 2025 in Westeuropa basiert auf einem prognostizierten Gesamtvolumen von 540 Millionen Verträgen in dieser Region. Der Bericht zeigt auch, dass die meisten Anbieter, die 5G eingeführt haben, die entsprechenden Pakete zu einem Preis angeboten haben, der etwa 20 Prozent, über dem annähernd vergleichbaren 4G-Angebot liegt und den Konsumenten durchaus auch bereit sind zu zahlen.

Rudolf Huber

 

Der beste Weg zum Hilfsmittel

Medizinische Hilfsmittel für den Alltag sind extrem nützlich – aber auch teuer. Wer zahlt dafür – und wie können Betroffene die für sich maximal mögliche Unterstützung ausloten?

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen umfasst mehr als 32.000 Produkte von der Aufstehhilfe über den Duschhocker bis hin zum Rollator. Doch was ist sinnvoll? Entscheidend ist eine gute Planung und eine gute Beratung, so das Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber”, das Michaela Heyne, Pflegefachfrau und Wohnberaterin beim Sozialverband VdK Bayern, zitiert: “Fragen Sie sich: Wofür brauche ist das? Was will ich damit erreichen? Kann ich es überhaupt nutzen?”

Meist brauchen Kassen-Versicherte für Hilfsmittel ein Rezept. VdK Bayern-Juristin Claudia Spiegel empfiehlt, sich eingehend mit dem Arzt zu besprechen. Je mehr die Verordnung erkennen lasse, dass sie auf den Patienten zugeschnitten ist, desto besser seien die Chancen, dass die Kasse ja sage.

Wie hoch der bürokratische Aufwand ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. So reicht für Kompressionsstrümpfe oder Inkontinenzartikel ein einfaches Rezept. Bei einem größeren Problem, etwa nach einem Schlaganfall, können mehrere Seiten Anlage nötig werden. Die Faustregel lautet: Für die Basisausstattung sorgt die Kasse, für Extras muss man meist in die eigene Tasche greifen.

Mit einem ablehnenden Bescheid sollte man sich laut der Juristin nicht einfach abfinden. Ein Widerspruch sei aussichtsreich. Die Expertin schätzt, dass etwa jeder dritte zum Erfolg führt.

Rudolf Huber

Ludwigsburger Weihnachtsmarkt: Polizei-Tipps gegen Taschendiebe

Der Ludwigsburger Barock-Weihnachtsmarkt kann ab heute bis zum 22. Dezember, täglich von 11.00 bis 21.00 Uhr, auf dem Marktplatz besucht werden. Auch in vielen anderen Städten und Gemeinden eröffnen in diesen Tagen die Weihnachtsmärkte. Ein Bummel mit der Familie, eine Tasse Punsch mit Kolleginnen und Kollegen, für die Kinder eine Fahrt mit dem Karussell – der Besuch eines Weihnachtsmarkts gehört für viele im Advent einfach dazu.

Das gilt leider auch für Taschendiebe. Das Gedränge in der Adventszeit in den Innenstädten und auf den Weihnachtsmärkten nutzen Gauner und Diebe alle Jahre wieder aus, um den Besuchern Geld und Wertgegenstände aus den Taschen zu ziehen. Häufig lenkt ein Täter das Opfer ab, ein zweiter stiehlt die Beute und gibt sie an einen Dritten ab, der damit verschwindet.

Eine weitere immer wieder erfolgreiche Masche der Diebe ist es, die Kleidung des potenziellen Opfers “versehentlich” mit Ketchup oder Senf zu beschmutzen, um durch den anschließenden Reinigungsversuch vom Diebstahl der Wertsachen abzulenken.

Das Polizeipräsidium Ludwigsburg setzt bei den diesjährigen Weihnachtsmärkten wieder verstärkt auf Prävention. Insbesondere beim Ludwigsburger Weihnachtsmarkt werden Polizisten die Besucherinnen und Besucher bei ihren Streifengängen über Taschendiebstahl informieren und ihnen vor Ort Tipps geben, wie sie sich davor schützen können. Sie werden dazu auch konkret Menschen ansprechen, die nachlässig mit ihren mitgeführten Wertsachen umgehen und ihnen zeigen, wie sie zum Beispiel ihren Geldbeutel sicher transportieren.

Die sichtbare Anwesenheit der Polizei auf dem Weihnachtsmarkt soll dabei sowohl das Sicherheitsgefühl der Besucherinnen und Besucher stärken, als auch eine abschreckende Wirkung auf Diebe entfalten.

Neben diesen Streifengängen werden Beamtinnen und Beamte von verschiedenen Dienststellen am Mittwoch, 27.11.2019, von 11:30- 13:00 Uhr über den Weihnachtsmarkt Ludwigsburg gehen und insbesondere die Standbetreiber informieren und sensibilisieren. Mit dabei sind Fachleute aus der Abteilung Wirtschaftskriminalität, die über Falschgeld aufklären, die Unterscheidungsmerkmale zeigen und darauf eingehen, wie man sich als Standbetreiber verhalten sollte, wenn jemand versucht, mit Falschgeld zu bezahlen.

Beamtinnen und Beamte des Polizeireviers Ludwigburg und des Referats Prävention werden mit den Verantwortlichen insbesondere über die sichere Aufbewahrung ihrer Kassen und Wertsachen sprechen und darüber, wie man sich von Einbrüchen und diebischer “Kundschaft” schützen kann. Natürlich werden sie auch an diesem Tag Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes über das Thema Taschendiebstahl aufklären.

Eins ist sicher: Weihnachtsmarktbesucher sind Dieben keinesfalls schutzlos ausgeliefert, sondern können durch ihr Verhalten Diebstähle vermeiden. Die wichtigsten Tipps:

Nehmen Sie bei einem Besuch des Weihnachtsmarkts nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.

Tragen Sie Geld, Zahlungskarten, Papiere und andere Wertgegenstände immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.

Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen immer mit der Verschlussseite zum Körper.

Lassen Sie Ihre Handtasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt.

Achten Sie gerade in einem Gedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen. Werden Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder “in die Zange” genommen werden.

Notieren Sie niemals Ihre PIN irgendwo im Portemonnaie (schon gar nicht auf der Zahlungskarte).

Wenn es doch zum Diebstahl gekommen ist, melden Sie den Vorfall direkt an die Polizei.

Sollten Ihnen Zahlungskarten abhandengekommen sein, lassen Sie diese sofort für den weiteren Gebrauch sperren, am besten telefonisch über den bundesweiten Sperr-Notruf 116 116.

Kinderfotos in Sozialen Medien

Mit einer groß angelegten Kampagne will das Deutsche Kinderhilfswerk die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten von Kindern in Sozialen Medien fördern. Konkret geht es darum, dass Erziehende für das Mitbestimmungsrecht von Kindern sensibilisiert werden sollen, wenn sie Fotos ihrer Kinder online teilen.

Das Motto der Kampagne lautet “#DenkenFragenPosten”. Wesentlicher Inhalt: Informationen darüber, dass die Kinder altersgerecht in die Entscheidung eingebunden werden müssen, ob ein Bild oder Video online gepostet wird. “Wie das aussehen kann, zeigen Tipps mit konkreten Hilfestellungen für Eltern von Kindern verschiedener Altersgruppen”, heißt es bei den Initiatoren.

“Es geht uns also nicht darum, Kinderfotos im Internet zu verbieten, sondern wir möchten Eltern und andere Erwachsene dafür sensibilisieren, dass sie Fotos und Videos von Kindern nicht ungefragt veröffentlichen oder verbreiten – Kinder haben schließlich auch Persönlichkeitsrechte”, so Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks.

Dabei sei klar, dass auch Social-Media- und Messenger-Dienste in der Verantwortung stünden. Sie müssten dafür sorgen, dass es einfach auffindbare und verständliche Hinweise zu Fragen des Rechts am eigenen Bild und des Schutzes personenbezogener Daten von Kindern gebe.

Rudolf Huber

 

Väter betreuen häufiger kranke Kinder

Viele Eltern kennen das logistische und organisatorische Problem nur zu gut: Wenn ein Kind krank wird, muss oft ein Elternteil zuhause bleiben. Und das ist längst kein reines Frauen-Thema mehr, hat die KKH Kaufmännische Krankenkasse herausgefunden.

Laut einer bundesweiten Datenanalyse betreuen nämlich immer mehr Väter die kranken Sprösslinge. Während 2008 nur zwölf Prozent der Väter tageweise dem Job fernblieben und Kinderkrankentagegeld beantragten, waren es zehn Jahre später schon 21 Prozent. “Bei den Müttern sank die Quote entsprechend von 88 auf 79 Prozent”, so die Kasse.

Dabei kümmern sich in den nördlichen und östlichen Bundesländern mehr Männer um kranke Kinder als im Süden und Westen. Ganz vorne liegt mit 24 Prozent Hamburg, dicht gefolgt von Thüringen, Niedersachsen und Brandenburg (jeweils 23 Prozent). Auf dem letzten Platz findet sich mit 16 Prozent das Saarland. Und in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen ist der Anteil der Väter eher niedriger, nämlich 17 bis 18 Prozent.

Der Hintergrund: Ist ein Kind krank, können sich berufstätige Eltern bis zu zehn Tage – alleinstehende Mütter und Väter jeweils bis zu 20 Tage – unentgeltlich von der Arbeit befreien lassen. Dafür erhalten sie mit entsprechendem ärztlichen Attest von den gesetzlichen Krankenkassen für unter Zwölfjährige Kinderkrankengeld.

Rudolf Huber

 

Der Süden zieht Fachkräfte an

Vor allem im Landkreis München und der Stadt Mainz finden arbeitslose Fachkräfte nach einem Umzug neue Jobs. Im vergangenen Jahr haben über 200.000 Arbeitslose ihren Wohnort verlassen, um in einer anderen Region zu arbeiten. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln hat hierzu Stadt- und Landkreise untersucht.

Generell gilt: Wer gelernte Fachkraft für Lagerlogistik ist, braucht sich um seine berufliche Zukunft eigentlich kaum Sorgen zu machen: In vierzehn der sechzehn Bundesländer besteht ein Engpass in diesem Beruf – nur in Berlin und Bremen gibt es für diese Fachkräfte nicht genügend Jobs, teilt das IW mit. Ein Umzug in eine andere Region könne sich für diese und viele andere Arbeitssuchende lohnen.

Insgesamt hätten nur 112 der 401 untersuchten Stadt- und Landkreise einen positiven Fernsaldo, so das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft. Auch einige große Städte verlören Arbeitskräfte an entfernte Regionen, beispielsweise Berlin. Besonders in Gera, Herne und im Landkreis Kusel im Pfälzer Bergland scheine es kaum berufliche Perspektiven für Arbeitslose zu geben. Hier nehmen deutlich mehr Arbeitslose eine Beschäftigung in der Ferne auf, als dass neue Fachkräfte zuziehen. Diese drei Kreise liegen in Regionen, die strukturelle Schwierigkeiten haben.

“Wenn es besser gelingen würde, arbeitslose Fachkräfte und offene Stellen überregional zusammenzubringen, hätten 2018 bis zu 98.000 Stellen sofort besetzt werden können”, sagt Studienautor Alexander Burstedde. Gerade für Unternehmen mit Bewerbermangel liege hier eine echte Chance. “Die Unternehmen sollten überregionale Rekrutierung nutzen und gezielt um Arbeitsuchende aus anderen Regionen werben.”

Lars Wallerang

Flugpreis muss für alle gelten

Ein vermeintlich besonders günstiger Flugpreis, den letztlich nur wenige Kunden in Anspruch nehmen können, ist irreführend und nicht zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), und zwar gegen die Invia Flights Germany GmbH, die das Reiseportal “Ab-in-den Urlaub” betreibt. Dort wurde mit Flugpreisen geworben, die nur bei Zahlung mit einer “fluege.de-Mastercard-Gold” galten. Darin eingerechnet war ein Karten-Rabatt in Höhe der Servicegebühr von 14,99 Euro, die das Unternehmen sonst bei jeder Flugbuchung berechnete. Der vzbv: “Für Kunden, die auf andere Weise zahlten, verteuerte sich der Flugpreis daher um 14,99 Euro. Das erfuhren sie aber erst gegen Ende des Buchungsvorgangs.”

So geht es nicht, urteilten jetzt die Richter. Die Methode verstoße gegen die festgelegten Regeln zur Preistransparenz bei Flugbuchungen. “Es ist irreführend, wenn Anbieter mit günstigen Flugpreisen locken, die fast niemand bekommt”, fasst Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv, das Ergebnis zusammen. Rabatte, die nur wenige Kunden nutzen könnten, dürften im anzugebenden Endpreis nicht berücksichtigt werden. (Az.14 U 754/19, das Urteil von 29.10.2019 ist noch nicht rechtskräftig).

Rudolf Huber

Mit dem Advent kommt auch der Stau

Die Adventszeit ist eine Periode des Wartens. Trivialerweise schlägt sich das auch auf der Autobahn nieder. Denn mit dem Advent kommt auch der Stau. Vor allem Weihnachtsmärkte beflügeln den Autotourismus. Der Auto Club Europa (ACE) empfiehlt für die kommenden Wochenenden den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr.

Während es am Wochenende auf den Fernstraßen relativ ruhig zugeht, ist am Samstag rund um die Ballungszentren mit einer hohen Verkehrsdichte zu rechnen. Denn das erste Adventswochenende wird erfahrungsgemäß intensiv für Weihnachtseinkäufe genutzt und auch ein Besuch der Weihnachtsmärkte steht hoch im Kurs. Parkmöglichkeiten sind meist schon am späten Vormittag erschöpft. Eine stressfreie und von Witterungseinflüssen unabhängige Anreise in die Stadt lasse den Einkaufsbummel wesentlich entspannter beginnen, meint der ACE.

Lars Wallerang

Betrugsfälle bei Browser-Nachrichten verdreifacht

Betrügerische – als Werbemittel getarnte – Browser-Push-Benachrichtigungen zu Phishing-Zwecken werden immer beliebter. Der Anteil betroffener Nutzer wächst bis heute, insbesondere im laufenden Jahr, kontinuierlich an. Eine aktuelle Kaspersky-Studie zeigt, dass deren monatliche Zahl von 1.722.545 im Januar auf 5.544.530 im September 2019 um mehr als das Dreifache gestiegen ist.

Der Anteil deutscher User lag bei elf Prozent und ist in den vergangenen Monaten von 200.624 auf 530.485 um das 2,6-fache angestiegen. Dabei waren 51 Prozent aller Adware-Angriffe Browser-Benachrichtigungen zuzuschreiben. Laut Anbieter Kaspersky haben deren Schutz-Produkte in den ersten neun Monaten des Jahres 2019 mehr als

14 Millionen Nutzer davor geschützt, sich unerwünschte Benachrichtigungen von Websites anzeigen zu lassen.

Browser-Push-Benachrichtigungen wurden vor einigen Jahren populär, um Website-Besucher mit regelmäßigen Updates über neue Inhalte auf dem Laufenden zu halten. Heute werden sie jedoch häufig dazu verwendet, Anwender mit unaufgeforderten Anzeigen zu bombardieren oder sie zum Herunterladen bösartiger Software zu verleiten. Denn Browser-Push-Benachrichtigungen sind relativ einfach für Betrügereien auf Basis gängiger Social Engineering-Techniken zu missbrauchen, weshalb ihre wachsende Popularität unter Cyberkriminellen für die Kaspersky-Experten nicht völlig unerwartet kam.

Da die Zustimmung von Internetnutzern erforderlich ist, um mit dem Versenden von Benachrichtigungen an sie beginnen zu können, haben sich Angreifer verschiedene Taktiken ausgedacht, um User zu täuschen und dazu zu bewegen, sich für Abonnements anzumelden. Zu den erkannten Optionen gehören:

Weitergabe der Abonnementzustimmung wird als weitere Aktion getarnt; die Schaltflächen “Akzeptieren” und “Ablehnen” werden bei der Anmeldung ausgetauscht; Anzeigen von Benachrichtigungen beliebter Websites, die zu Phishingzwecken kopiert wurden; Anzeigen betrügerischer Pop-up-Fenster für Abonnements auf vermeintlich seriösen Websites.

Nachdem die Zustimmung des Nutzers eingeholt wurde, beginnen Angreifer, ihn mit Nachrichten zu bombardieren. Die am wenigsten schädlichen (und doch beliebtesten) Optionen sind Clickbait-Anzeigen zu emotional aufgeladenen gesellschaftlichen Themen, während andere betrügerische Meldungen – wie Lotteriegewinne, Geldangebote im Austausch für die Durchführung einer Umfrage oder ähnliches – enthalten. Ausgeklügeltere Systeme zielen mit Phishing-Techniken darauf ab, Nutzer um ihr Geld zu bringen.

Lars Wallerang

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