22-Jähriger verliert im Tunnel Kontrolle – Ein schwer Verletzter

Murr: Pkw prallt gegen Tunnelwand – 22-Jähriger schwer verletzt

Da er mutmaßlich zu schnell unterwegs war, verlor ein 22-Jähriger am Sonntag die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der junge Mann war gegen 15.15 Uhr mit seinem VW Polo auf der L1100 von Steinheim an der Murr in Fahrtrichtung Pleidelsheim unterwegs. Kurz vor dem Tunnel “Steinbruch” kam er alleinbeteiligt nach links von der Fahrbahn ab und fuhr etwa elf Meter im Grünstreifen, ehe er gegen Betonmauer am Beginn der Tunnelwand prallte. Der 22-Jährige wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Am VW entstand ein Sachschaden von etwa 4.000 Euro. Der Schaden an Tunnelwand und Grünstreifen kann noch nicht beziffert werden. Zeugen des Unfallhergangs werden gebeten, sich mit der Verkehrspolizeidirektion, Telefon 0711/68690, in Verbindung zu setzen.

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Pilates- und Workout Übungen von Ludwigsburg24 – Teil 43

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Verkehrsbericht Ludwigsburg: Welche Strassen diese Wochen gesperrt sind

Verkehrsbericht gültig ab Montag, 12. August 2019

Alleenstraße
Für Abrissarbeiten wird eine Baustellenzufahrt benötigt. Dafür wird die Fahrradstraße aufgehoben.

Danziger Straße
Es besteht eine halbseitige Sperrung zwischen dem Wieselweg und der Egerländer Straße bis voraussichtlich Ende August.

Friedrichstraße (Steg)
Der Fuß- und Radweg ist voll gesperrt. Es besteht eine Regelung durch eine provisorische Fußgängerampel.

Heilbadweg
Es besteht eine Vollsperrung zwischen dem Heilbad und der Uferstraße. Der Fahrradverkehr wird über die Marbacher Straße umgeleitet.

Hochdorfer Straße
Zwischen der Droste-Hülshoff-Straße und der Hochberger Straße besteht eine Sperrung für den Durchgangsverkehr. Der Anlieger- und Linienverkehr ist frei. Eine Umleitung ab Hochdorf über Hochberg über die L1100 in beide Richtungen ist ausgeschildert.
 
Kallenberg´sches Areal
Die Leonberger Straße ist zwischen der Solitudeallee und dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) gesperrt. Die Solitudestraße ist halbseitig gesperrt.
 
Körnerstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Lindenstraße und der Asperger Straße. Die Zufahrt zum Parkhaus Oberpaur ist frei.

Lortzingstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Brucknerstraße und der Lotzingstraße 5 bis voraussichtlich Ende April 2020.
 
Osterholzallee
Die Fahrbahnen in der Osterholzallee sind zwischen der Schlieffenstraße und der Gänsfußallee halbseitig gesperrt. Es besteht eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Stadtmitte. Eine Umleitung in die Gegenrichtung ist eingerichtet.
 
Rilkestraße
Hier besteht eine Vollsperrung zwischen der Austraße und der Johann-Peter-Straße sowie der Thomas-Mann-Straße und der Austraße bis voraussichtlich Ende Dezember 2019. Umleitungen sind ausgeschildert.

Römerhügelweg
Zwischen der Solitudeallee und dem Wasserturm besteht bis voraussichtlich Mitte September eine Vollsperrung. Die Zufahrt zum Schulzentrum Römerhügel über die Daimlerstraße ist möglich.

Schlachthofstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Hoferstraße und der Gottlob-Molt-Straße bis voraussichtlich Mitte September. Die Umleitung führt über die Pflugfelder Straße, die Benzstraße und die Martin-Luther-Straße.

Schwieberdinger Straße
Es besteht eine Sperrung der Fahrspuren in der Schwieberdinger Straße. Je eine Fahrspur stadteinwärts und stadtauswärts bleibt erhalten. Das Abbiegen aus der Schwieberdinger Straße in die Nebenstraßen und umgekehrt ist nur eingeschränkt möglich. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder. Die Sperrungen bestehen voraussichtlich bis November.

Siegesstraße
Es besteht voraussichtlich bis Ende August eine Vollsperrung zwischen der Saarstraße und der Oscar-Walcker-Straße. Der Anliegerverkehr ist frei.

Solitudeallee
Zwischen der Hermann-Hagemeyer-Straße und der Siegesstraße besteht noch bis voraussichtlich Ende August eine Einbahnregelung in Richtung Kornwestheim.

Sommerhalde
Es besteht bis voraussichtlich Ende September eine abschnittsweise Straßensperrung sowie ein Halteverbot zwischen dem Irisweg und der Sommerhalde 30.

Kurfürstenstraße
Es besteht bis voraussichtlich Mitte September eine halbseitige Straßensperrung und ein Halteverbot von der Osterholzallee bis zur Kurfürstenstraße 10.

63-Jähriger übersieht beim Abbiegen PKW – Ein Leichtverletzter

L1129, Pleidelsheim: Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Person

Am Samstag, gegen 21:20 Uhr, ereignete sich auf der Landesstraße zwischen Freiberg am Neckar und Pleidelsheim ein Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Person. Ein 63-jähriger Pkw-Lenker befuhr den Feldweg, welcher zwischen Neckar und der A 81 zur Landesstraße zwischen Freiberg und Pleidelsheim führt. An der dortigen Einmündung bog er mit seinem Fiat nach links auf die Landesstraße in Richtung Pleidelsheim ein und übersah den dortigen Pkw-Lenker, welcher in Fahrtrichtung Pleidelsheim unterwegs war. Um eine Kollision zu vermeiden, musste dieser Pkw auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Dem dahinter fahrenden 20-jährigen Lenker eines weiteren Fiats gelang es nicht, die Kollision zu vermeiden und fuhr auf den bereits eingebogenen Pkw des 63-Jährigen auf. Aufgrund des Aufpralls wurden beide Fahrzeuge über die Fahrbahn geschleudert und prallten in die dortige Leitplanke. Der 20-jährige Verkehrsteilnehmer zog sich hierbei leichte Verletzungen an der Hand zu. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Landesstraße zwischen Freiberg und Pleidelsheim musste über die Dauer der Unfallaufnahme beidseitig gesperrt werden. Neben dem Rettungsdienst war das Polizeirevier Marbach mit zwei Streifen im Einsatz.

Wer zahlt, wenn’s Auto brennt?

Allein in Berlin sind im Jahr 2019 schon mehr als 300 Autos in Flammen aufgegangen – Tendenz steigend, wie generell in deutschen Großstädten. Aber wer zahlt die Rechnung, wenn ein Brandstifter zugeschlagen hat?

“Im schlimmsten Fall der Fahrzeug-Eigentümer selbst, sofern er keine Kaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat”, heißt es bei der R+V Versicherung. “Eine Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel den Schaden am eigenen Auto”, so Experte Christoph Röttger. Das gelte auch dann, wenn der Wagen völlig ausgebrannt ist.

Der Autobesitzer bekommt dann üblicherweise den Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeugs erstattet, also den Preis eines gleichwertigen Autos auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt. “Manchmal lohnt auch ein Blick in den Versicherungsvertrag, da teilweise auch der Neu- oder Kaufpreis des Wagens erstattet wird”, so die Assekuranz.

Wenn das Feuer auf andere Autos oder auf Gebäude übergreift, sind der Autohalter und dessen Versicherung nicht in der Pflicht. Der Besitzer eines durch Brandstiftung in Flammen gesetzten Autos hafte nicht für Folgeschäden, so Röttger. Gefragt ist hier die Kasko-Versicherung des zusätzlich beschädigten Wagens oder die Gebäudeversicherung. mid/rhu

Schwerer Unfall mit drei Verletzten – Rettungshubschrauber im Einsatz

Am Samstag gegen 13:00 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall mit drei Verletzten auf der B 27 zwischen Lauffen a.N. und Kirchheim a.N.. Ein 83-jähriger Fahrzeuglenker befuhr mit seinem Peugeot die L 2254 von Bönnigheim in Richtung Kirchheim a.N.. An der Einmündung zur B 27 wollte er nach links in Richtung Lauffen a.N. abbiegen. Bei diesem Abbiegevorgang übersah er den 42-jährigen BMW-Fahrer, welcher die B 27 von Lauffen a.N. in Richtung Kirchheim a.N. befuhr. Im Einmündungsbereich kam es daraufhin zur Kollision beider Fahrzeuge. Hierbei wurden der Peugeotfahrer, dessen 84-jährige Beifahrerin sowie der Fahrer des BMWs verletzt. Der Fahrer des Peugeots musste durch Einsatzkräfte der Feuerwehr aus seinem Fahrzeug befreit werden. Er wurde anschließend mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus verbracht. Die Beifahrerin wurde mit einem Rettungswagen ebenfalls in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Auch der BMW-Fahrer musste zur weiteren ärztlichen Versorgung in ein Klinikum verbracht werden. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die B 27 musste über die Dauer der Unfallaufnahme in beide Richtungen gesperrt werden.

Illegale Graffiti in Ludwigsburg: Stadt beschäftigt Mitarbeiter

Sie finden sich auf Hauswänden, Straßenschildern und Zugwaggons: illegal angebrachte Graffitis. Laut einer Studie des Deutschen Städtetags verursachen sie alljährlich Kosten in Höhe von 200 Millionen Euro. Dabei ist die Tendenz steigend, auch in Ludwigsburg: “In den letzten Jahren bemerken wir eine deutliche Zunahme”, erklärt Hans-Jürgen Schroff, Leiter der Technischen Dienste Ludwigsburg (TDL). Sobald es die Temperaturen zulassen, seien die Sprayer unterwegs – und die Mitarbeitenden der TDL täglich im Einsatz, um die verschmutzten Stellen wieder zu säubern und zu übermalen.

Ein Mitarbeiter ist sogar ausschließlich damit beschäftigt, als “Graffiti-Entferner”. Dabei schafft er es meist gar nicht alleine, sondern benötigt weitere Unterstützung durch Kollegen. Pro Tag gehen nämlich im Durchschnitt fünf bis zehn Meldungen über illegal angebrachte Graffitis bei der Stadt ein, die meisten über die städtische Mängelmelder-App.

Die jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen oft nicht im Klaren. Aber: “Illegale Graffitis sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat”, betont Schroff. Jedes Graffiti wird von der TDL angezeigt, Polizei und Staatsanwaltschaft werden tätig. Dabei machen sich die Sprayer nicht nur strafbar, sondern sie haften auch für die verursachten Schäden.

Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen ist eine Sachbeschädigung. Zudem steht das illegale Sprayen oft in Verbindung mit einem verbotswidrigen Betreten eines Geländes – dann liegt auch noch ein Hausfriedensbruch vor.

Der Geschädigte kann aufgrund der Sachbeschädigung zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Diese zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Sprayer haben 30 Jahre Gültigkeit. Wenn eine Gruppe beim illegalen Sprayen erwischt wird, haftet jedes Gruppenmitglied für die gesamte Schadenssumme. Bei einer größeren beschädigten Fläche kann es sich dabei schnell um mehrere Tausend Euro handeln.

Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar strafunmündig, jedoch bereits ab dem siebten Lebensjahr zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt. Dabei droht schlimmstenfalls eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten bis fünf Jahren in der Jugendstrafanstalt.

Bevorzugte Objekte für Graffitis sind öffentliche Verkehrsmittel und gut sichtbare Flächen. Oft ist gerade das Risiko, erwischt zu werden, für die Sprayer ein weiterer Anreiz. Auch Züge und S-Bahnen üben auf manche Mitglieder der Graffiti-Szene eine besondere Anziehungskraft aus. Dies ist besonders gefährlich: Aufgrund der Stromschienen besteht Lebensgefahr beim Betreten der Gleisanlagen.

Deshalb geht der Appell auch an Eltern und Erziehungsberechtigte, ein Gespür für dieses Thema zu entwickeln. Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene gehören, lassen sich zum Beispiel an folgenden typischen Merkmalen erkennen: ein besonders starkes Interesse an Graffiti-Literatur und entsprechenden Internet-Seiten, ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen sowie mit Farbe verschmutzte Kleidung oder Sprühdosen und Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken. Bei solchen Anzeichen sollte unbedingt ein klärendes Gespräch mit dem Kind oder Jugendlichen stattfinden.

Für die Technischen Dienste Ludwigsburg lautet die Aufgabe, gemeldete Graffitis so schnell wie möglich zu entfernen oder zu überstreichen. “Unserer Erfahrung nach ist es so: Wo ein Graffiti ist, kommen bald noch weitere dazu”, meint Hans-Jürgen Schroff. “Und das ist natürlich nicht im Sinne einer sauberen Stadt Ludwigsburg.”

28-Jähriger übersieht beim Parken Radfahrer

Vaihingen an der Enz-Horrheim: Beim Umparken Radfahrer übersehen

Ein 28-Jähriger parkte seinen Opel Vivaro am Freitag gegen 07.25 Uhr in der Florianstraße in Horrheim vom linken Fahrbahnrand auf einen Firmenparkplatz um. Hierbei übersah er mutmaßlich einen von hinten anfahrenden 48-jährigen Fahrradfahrer und es kam zum Zusammenstoß. Der Radfahrer wird verletzt und durch eine hinzugerufene Rettungswagenbesatzung in ein Krankenhaus gebracht. Am Lkw entstand ein Schaden in Höhe von ungefähr 5.000 Euro und am Fahrrad von etwa 500 Euro.

Verkehrsregeln im Ausland: Böses Erwachen vermeiden

Andere Länder, andere Sitten? Ja, der Spruch gilt auch heute noch. Was ebenfalls gilt: Andere Länder, andere Verkehrsregeln. Gerade in der Urlaubszeit kann man böse Überraschungen vermeiden, wenn man diese Weisheit beachtet – und sich schlau macht, welche Regeln im Ausland gelten. Denn einige Verkehrsregeln unterscheiden sich in den EU-Nachbarstaaten zum Teil erheblich von den hierzulande geltenden. Teure Bußgeldfallen kann man sich so sparen. Das gilt auch für Länder außerhalb der EU.

Mindestens ebenso empfehlenswert ist es, sich darüber zu informieren, wie man sich für einen möglichen Verkehrsunfall im Ausland absichert. Auch das kann zu einem kostspieligen Erlebnis werden. Das trifft insbesondere auch für Mietwagenfahrer zu.

Übereinstimmend ist in allen EU-Mitgliedstaaten vorgeschrieben, dass während einer Autofahrt die Insassen den Sicherheitsgurt angelegt haben müssen. In den meisten EU-Ländern ist auch mobiles Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während des Fahrens untersagt. Kuriose Unterschiede gibt es aber zuhauf: In Dänemark kann ein Fahrzeug ab 2,0 Promille beschlagnahmt und versteigert werden. Wird in Griechenland im Auto geraucht, wenn Kinder unter zwölf Jahren mitfahren, kann das bis zu 1.500 Euro kosten. Das grundsätzliche Rauchverbot in Autos in Griechenland betrifft ebenfalls ausländische Fahrzeuge.

Wichtig zu wissen: Bußgeldbescheide finden inzwischen viel öfter als früher ihren Weg bis in die heimischen Briefkästen der Verkehrssünder. Zur schnellen Information über spezielle Verkehrsregeln in EU-Staaten hat die EU-Kommission eine spezielle App über Straßenverkehrssicherheit in Europa – “Im EU-Ausland” – ins Internet gestellt: http://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_de.htm. Damit erfährt man mittels Klick auf das jeweilige Reiseland übersichtlich alle wichtigen Verkehrsvorschriften. mid/arei

Meldungen aus dem Kreis

Ditzingen-Hirschlanden – Leichtkraftfahrerin stürzt alleinbeteiligt und verletzt sich leicht

Am Freitagabend ereignete sich gegen 19 Uhr auf der L1136 zwischen Höfingen und Schöckingen ein Verkehrsunfall. Eine 52-jährige Vespa-Lenkerin befuhr die L 1136 von Höfingen kommend in Richtung Schöckingen. Am Kreisverkehr bei Hirschlanden kam sie alleinbeteiligt zu Fall. Durch den Sturz wurde die Dame leicht verletzt. Sie wurde durch den Rettungsdienst in ein nahe gelegenes Krankenhaus verbracht. Am Leichtkraftrad entstand Sachschaden in Höhe von 2.000 Euro.

Verkehrsunfall mit Personenschaden in Kirchheim am Neckar

Zu einem folgenschweren Auffahrunfall kam es am Freitag gegen 15:40 Uhr auf der B27 in Kirchheim im Bereich der Einmündung des Speyerer Weges. Ein 36-jähriger BMW-Fahrer fuhr, vermutlich abgelenkt durch die weinende Tochter auf dem Rücksitz und geblendet durch die Sonne, auf einen vorausfahrenden VW auf. Durch den Aufprall wurden der VW einer 32-Jährigen, ein Mercedes Benz eines 55-Jährigen und ein von einem 48-Jährigen geführter Audi zusammengeschoben. Der 36-Jährige BMW-Fahrer wurde bei dem Unfall leicht verletzt und wurde zur ärztlichen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht, seine Tochter und die Fahrzeugführer der anderen beteiligten Fahrzeuge blieben unverletzt. Das Fahrzeug des Unfallverursachers war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden, der bei dem Unfall entstandene Sachschaden beläuft sich auf insgesamt schätzungsweise 30000 Euro. Die Walheimer Feuerwehr war mit zwei Fahrzeugen und 12 Einsatzkräften, der Rettungsdienst mit einem Fahrzeug und das Polizeipräsidium Ludwigsburg mit zwei Streifenbesatzungen im Einsatz.

Verkehrsunfallflucht in Freiberg am Neckar

Zu einem Verkehrsunfall mit einem Schaden von etwa 1500 Euro kam es am Freitagnachmittag zwischen 15:15 Uhr und 16:15 Uhr auf dem Parkplatz eines Supermarktes am Marktplatz in Freiberg am Neckar. Der unbekannte Unfallverursacher beschädigte einen geparkten VW im Bereich des rechten vorderen Kotflügels und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Zeugen werden gebeten sich beim Polizeirevier Marbach, Tel. 07144-9000, zu melden.

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