Das müssen Australien-Urlauber jetzt wissen

Die katastrophalen Buschfeuer in Australien wirbeln auch die Urlaubs-Saison völlig durcheinander. Touristen wurden bereits evakuiert, einige reisen früher ab oder treten ihren Urlaub gar nicht erst an. Doch wer übernimmt die Kosten für Stornierungen, Umbuchungen oder außerplanmäßige, teurere Heimreisen?

Nach Auskunft der ARAG-Experten haben Individualreisende schlechte Karten, wenn sie ihren gebuchten Australien-Flug oder das Hotel stornieren. Ein Rücktrittsrecht haben sie nämlich nicht. Tickets und Hotelzimmer können nicht einfach zurückgegeben werden. Hier kommt es auf die individuellen Konditionen und auf die Kulanz der Verträge und Anbieter an.

Auch Pauschalurlauber können sich nicht auf höhere Gewalt berufen. Hier kommt es auf den Reisezeitpunkt und den Ort an. Nur, wenn der Australien-Urlaub kurz bevorsteht und das Ziel der Reise direkt in betroffenen Gebieten liegt, können Urlauber ohne Stornokosten von ihrem Reisevertrag zurücktreten, weil die Naturkatastrophe die Reise erschweren, gefährden oder gar vereiteln würde. Anders herum kann aber auch der Veranstalter die Reise aufgrund der verheerenden Brände absagen. In der Regel gibt es in solchen Ausnahmesituationen Umbuchungsangebote. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht hingegen nicht.

Wer bereits unterwegs ist, kann den Vertrag bei einer Naturkatastrophe kündigen. Dann muss der Veranstalter dafür sorgen, dass die Urlauber so schnell wie möglich nach Hause geflogen werden. Fallen dabei Mehrkosten an, trägt sie der Reiseveranstalter. Zudem haben Urlauber, deren Reise aufgrund von unvermeidbaren Umständen abgebrochen werden muss, Anspruch auf Erstattung für nicht genutzte Leistungen.

Können durch die Feuergefahr gebuchte Programmteile nicht durchgeführt werden, besteht unter Umständen die Möglichkeit zu einer Preisminderung, weil ein Reisemangel vorliegt. Haben Urlauber beispielsweise eine Rundreise gebucht, die in Teilen durch gefährdete Gebiete führt, darf diese kostenlos storniert werden.

Pauschalurlauber, deren Reise erst in einigen Wochen oder Monaten losgeht, können ihren Australien-Trip nicht kostenlos stornieren. Denn sollte die Brandgefahr bis Reiseantritt gebannt und Schäden beseitigt sein, besteht kein Grund, die Reise nicht anzutreten. Angst allein genügt nach Auskunft der ARAG Experten nicht, um den Urlaub kostenlos zu stornieren.

Ralf Loweg

So ticken Deutschlands Biertrinker

 Deutschlands Biertrinker sind nach wie vor eher traditionell eingestellt. So ist eine Mehrheit der Meinung, dass Bier ein Kulturgut sei, das nach dem Reinheitsgebot zu brauen ist. Geschmack, Aroma und Natürlichkeit sind für über drei Viertel der Biertrinker entscheidende Merkmale. Kreativität, Exklusivität oder exotische Geschmacksnoten spielen für die breite Masse dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Das geht aus einer Umfrage des Marktforschungsinstitut Splendid Research hervor.

63 Prozent aller Bierkonsumenten trinken an mindestens zwei Tagen in der Woche Bier. Am häufigsten wird zum klassischen Pils gegriffen – 85 Prozent trinken die untergärige Brauart mindestens gelegentlich. Dahinter folgen Biermischgetränke (73 Prozent) und Helles (70 Prozent).

Besonders auffällig: Der Frauenanteil unter den Liebhabern des hellen Bieres fällt mit 46 Prozent merklich höher aus, als beispielsweise bei Pils oder Export. Die zumeist handwerklich hergestellten Craft-Beer-Sorten werden dagegen hauptsächlich von Männern zwischen 20 und 40 Jahren getrunken.

Die bekanntesten Marken sind gleichzeitig die beliebtesten: Für neun Prozent der Biertrinker ist Krombacher die Marke der Wahl, dicht gefolgt von Beck’s (8,0 Prozent) und Bitburger (6,0 Prozent). Das mit Abstand beliebteste Mischgetränk ist Schöfferhofer Grapefruit (15 Prozent) und unter den alkoholfreien Bieren nehmen Krombacher 0,0% (13 Prozent) und Erdinger Alkoholfrei (12,0 Prozent) die Spitzenplätze ein.

Die Imageanalyse offenbart, ein Großteil der etablierten Brauereien unterscheidet sich aus Sicht der Verbraucher nur geringfügig voneinander. Lediglich speziellere Marken wie Guinness oder Andechser können in den Kategorien Einzigartigkeit und Authentizität überzeugen.

Ralf Loweg

Netflix: Ärger nach Jesus-Parodie

Bei Religion hört der Spaß auf. Das hat jetzt auch Netflix mitbekommen. Denn der Streaming-Riese muss eine Weihnachtssendung einer brasilianischen Satire-Gruppe angesichts massiver Kritik aus der Kirche aus dem Programm nehmen.

Produziert wurde der Kurzfilm von der in Rio de Janeiro ansässigen Firma Porta dos Fundos, deren Büro an Heiligabend Ziel einer Molotowcocktail-Attacke wurde. In der Sendung kehrt Jesus an seinem 30. Geburtstag nach Hause zurück und deutet an, schwul zu sein. Religiöse Gruppen verdammten dies als Gotteslästerung. Eine Online-Petition sammelte Millionen Unterschriften für ein Verbot des Films. Dessen Macher verteidigten ihre Produktion indes als legitimen Ausdruck der Meinungsfreiheit.

Doch das Gericht erklärte nun, eine Streichung der Sendung aus dem Streaming-Programm sei “nicht nur von Vorteil für die christliche Gemeinde, sondern für die brasilianische Gesellschaft, die überwiegend christlich ist”. Netflix wollte sich zunächst nicht dazu äußern. Porta dos Fundos wollte ebenfalls fürs erste keinen Kommentar abgeben.

Ralf Loweg

Daumen hoch für digitales Gesundheitswesen

 Alles wird digital. Da darf die Gesundheit keine Ausnahme machen. Geht es nach dem Willen vieler Menschen in Deutschland, würde es 2020 vor allem mehr Online-Service im Gesundheitswesen geben. 52 Prozent sind nicht zufrieden mit der derzeitigen Entwicklung. Das ergab die “European Study on the Digitalisation of the Healthcare Pathways” von Sopra Steria.

81 Prozent der Bürger glauben, dass vor allem Langzeiterkrankungen wie Diabetes mithilfe vernetzter digitaler Lösungen besser behandelt werden können. 90 Prozent der Deutschen würden zugelassene Apps nutzen, beispielsweise für Smartphone-Erinnerungen zur Einnahme von Medikamenten, Monitoring von Vitaldaten und Hinweise zu möglichen Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln.

Ralf Loweg

45-Jährige wird von ihrem Lebensgefährten bespuckt und geschlagen

Wegen Freiheitsberaubung, Bedrohung und Körperverletzung wird sich ein 39 Jahre alter Mann verantworten müssen. Der Mann soll am vergangenen Freitag in Großsachsenheim seine 45 Jahre alte Lebensgefährtin in seine Gewalt gebracht haben.

Als die Frau gegen 15.00 Uhr nach Hause kam, wartete der 39-Jährigen bereits an der Wohnungstür und brachte sie ins Schlafzimmer. Nachdem er die Schlafzimmertür verschlossen hatte, schlug, trat und bespuckte er sein Opfer und bedrohte es mit einem Messer. Der 47 Jahre alte Bruder der Frau, der sich ebenfalls in der Wohnung befand, wurde auf die ungewöhnlichen Geräusche aus dem Schlafzimmer aufmerksam und klopfte an die Tür, woraufhin der 39-Jährige von seinem Opfer abließ und die Tür aufschloss. Der 47-Jährige wurde durch den Tatverdächtige zurückgedrängt und hierbei ebenfalls geschlagen. Die leicht verletzte Frau konnte währenddessen aus der Wohnung flüchten und alarmierte die Polizei, die mit mehreren Streifenwagenbesatzungen ausrückte. Die Beamten musste die Schlafzimmertür gewaltsam öffnen, da sich der 39-Jährige wieder eingeschlossen hatte. Der weiterhin aggressive Tatverdächtige wurde im weiteren Verlauf zu Boden gebracht und es wurden im Handschließen angelegt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn wurde der 39-Jährige, der aus Griechenland stammt, am Samstag einer Haftrichterin vorgeführt. Diese erließ einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann, setzte diesen in Vollzug und wies den Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt ein.

Schlägerei am Bahnhof: Mädchen werden beleidigt

Ludwigsburg: Schlägerei zwischen zwei Personengruppen am Bahnhof

Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen beschäftigte am Dienstag gegen 18:00 Uhr die Polizei am Bahnhof in Ludwigsburg. Auslöser der Schlägerei waren vermutlich beleidigende Worte dreier Männer an zwei Mädchen. In der Folge gingen die Begleiter der Mädchen dazwischen, was dazu führte, dass ein 17-Jähriger und ein 19-Jähriger aus der Gruppe der drei Männer einen der Begleiter der Mädchen mutmaßlich mehrfach ins Gesicht schlugen. Als dessen Freunde dies verhindern wollten, entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den zwei Gruppen, die auch zum Teil auf dem Boden ausgetragen wurde. Hierbei sollen die drei Männer die Begleiter der Mädchen auch weiter geschlagen und getreten haben. Erst eintreffende Polizeibeamte konnten die beiden Gruppen voneinander trennen. Zwei der drei Männer waren erheblich alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest erbrachte bei dem 17-Jährigen einen Wert von über zwei Promille. Während den polizeilichen Maßnahmen beleidigte er einen der Beamten und verblieb wegen seiner anhaltenden Aggressivität im polizeilichen Gewahrsam. Auch der 19-Jährige musste bis 24 Uhr in der Gewahrsamseinrichtung des Polizeireviers Ludwigsburg bleiben. Die Ermittlungen dauern an.

Strompreise auf Rekordhoch

Das Jahr 2020 startet für Verbraucher in Deutschland mit Rekordpreisen beim Strom: Eine Kilowattstunde (kWh) kostet aktuell laut Verivox-Verbraucherpreisindex durchschnittlich 30,01 Cent – so viel wie nie zuvor.

Rechenbeispiel gefällig? Die Stromrechnung einer dreiköpfigen Familie mit einem Verbrauch von 4.000 kWh stieg im Januar 2020 auf Jahreskosten von 1.200 Euro. Im Januar 2019 waren es noch 1.153 Euro, was einem Anstieg um 4,1 Prozent entspricht.

“Da die von der Bundesregierung geplante Entlastung bei den Strompreisen frühestens 2021 greift, müssen Verbraucher noch einmal die höchsten Strompreise Europas schultern”, sagt Valerian Vogel, Energieexperte bei Verivox.

Ein Ende des Preisanstiegs ist nicht in Sicht. Bereits für Februar und März haben 35 Versorger Preiserhöhungen von rund 7,0 Prozent angekündigt. Für die betroffenen Haushalte mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden bedeutet das Mehrkosten von mehr als 90 Euro im Jahr.

“In den vergangenen Jahren haben viele der großen Energieunternehmen ihre Preisanpassungen in den weiteren Jahresverlauf verschoben. Deshalb rechnen wir damit, dass das Strompreisniveau im Jahresverlauf sogar weiter ansteigt”, erklärt Valerian Vogel. Das sind alles andere als rosige Aussichten.

Ralf Loweg

Bahnhof: Betrunkener 24-Jähriger attackiert und beleidigt Einsatzkräfte

Ludwigsburg: Betrunkener schlägt und tritt am Bahnhof nach Rettungskräften und Polizeibeamten

Ein augenscheinlich stark alkoholisierter 24-Jähriger legte sich am Dienstag zwischen 15:30 Uhr und 16:30 Uhr mit Einsatzkräften des Rettungsdienstes und der Polizei in Ludwigsburg am Bahnhof an. Zunächst wurde der Rettungsdienst gerufen, weil in der Bahnhofsunterführung eine nicht ansprechbare Person lag. Als die Besatzung des Rettungswagens sich um den Mann kümmern wollte, versuchte er die Einsatzkräfte zu schlagen und zu treten. Hinzugerufene Polizeibeamte übernahmen den jungen Mann, der sich nur noch mit Mühe auf den Beinen halten konnte. Trotzdem versuchte er noch nach den Beamten zu treten. Als er sich zunächst beruhigte, konnte von den Beamten ein Atemalkoholtest durchgeführt werden. Dieser ergab einen Wert von deutlich über zwei Promille. Nachdem der 24-Jährige die Einsatzkräfte erneut anpöbelte und drohte sie zu schlagen, sollte er gefesselt werden. Hierbei leistete er heftige Gegenwehr, beleidigte die Beamten und versuchte noch sie mit Tritten und einem Kopfstoß zu verletzen. Während der Fahrt in ein Krankenhaus beleidigte er die Beamten weiter. Als er an Mitarbeiter des Krankenhauses übergeben werden sollte, versuchte er erneut die Helfer zu schlagen. Der Mann muss nun mit Strafanzeigen u.a. wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung rechnen.

Zahnarztkosten: So viel zahlt die Krankenkasse

Gebiss, Implantat, Zahnersatz: Diese Worten klingen nicht nur schmerzhaft – eine entsprechende Behandlung ist auch sehr teuer. Was die Krankenkasse übernimmt, welche Kosten von der Steuer abgesetzt werden können und wie das funktioniert, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) anhand eines Rechenbeispiels.

Die schlechte Nachricht für alle, die einen Zahnersatz benötigen: Von der gesetzlichen Krankenkasse gibt es lediglich den “befundbezogenen Festzuschuss”, und das sind lediglich 50 Prozent der Kosten für eine Standardlösung.

Ein Patient zahlt also mindestens die Hälfte für seine Brücke, Krone oder das Implantat aus eigener Tasche. Entscheidet er sich darüber hinaus für eine kostspieligere Behandlungsmethode, wird es entsprechend teurer.

Die gute Nachricht: Alle selbst gezahlten Kosten können Patienten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eintragen.

Entscheidet sich ein Patient für ein Zahnimplantat, schickt er vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan seines Zahnarztes an die Krankenkasse. In diesem Heil- und Kostenplan steht, welches medizinische Problem vorliegt, für welche Behandlung sich der Patient entschieden hat und wie viel das kosten soll. Danach wird die Krankenkasse in einem Schreiben mitteilen, wie hoch der befundbezogene Festzuschuss ist.

Ralf Loweg

Was Sie über Wohngeld wissen sollten

Viele Menschen haben nicht genug Geld, um sich eine Wohnung leisten zu können. Das Wohngeld kann helfen. Doch viele Bundesbürger scheuen sich, diese Unterstützung zu beantragen. Mit der Wohngeldreform, die seit Anfang 2020 in Kraft getreten ist, steht mehr Geld zur Verfügung. ARAG-Experten sagen, wer Anspruch auf Wohngeld hat und wie man den Zuschuss beantragen kann.

Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der seit mehr als 50 Jahren an einkommensschwache Bundesbürger ausgezahlt wird. Es muss allerdings beantragt werden. Mieter erhalten es als Mietzuschuss. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, bekommen einen so genannten Lastenzuschuss.

Wer bekommt Wohngeld? Wohngeld kann bekommen, wessen Einkommen nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum – egal, ob Mietwohnung oder eigene Immobilie – zu tragen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Destatis bezogen bis Ende 2017 rund 592.000 Haushalte Wohngeld.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld? Wer über ein gewisses Vermögen aus Bargeld, Sparguthaben, Wertpapieren oder Ähnlichem verfügt, bekommt kein Wohngeld. Die Grenze liegt bei 60.000 Euro für das erste Haushaltsmitglied und 30.000 Euro bei jeder weiteren Person, die im Haushalt lebt. Wer bereits sogenannte Transferleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, hat auch keine Chance auf Wohngeld, da die Wohnkosten bereits mit dieser Transferleistung abgedeckt sind.

Wie hoch ist das Wohngeld? Bislang waren für einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt im Schnitt 145 Euro pro Monat drin. Ab 2020 sollen durchschnittlich 190 Euro monatlich möglich sein.

Und: Gemeinden bieten Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags an. Sie sind nach Angaben der ARAG-Experten sogar zur Hilfe verpflichtet.

Ralf Loweg