Die Fakten zum Weihnachtsgeld

Wohl denen, die es bekommen: Das Weihnachtsgeld ist für Hundertausende Arbeitnehmer ein überaus willkommener Zuschlag zum monatlichen Gehalt, oft sehnlichst erwartet und längst fest in den Haushalts-Etat eingerechnet. Doch wer kriegt es eigentlich – und was sollte man noch über das Extra-Geld zum Jahresende wissen?

Rein rechtlich gesehen ist das Weihnachtsgeld schlicht ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt, meist im November mit dem monatlichen Gehalt. Ursprünglich war es vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen.

“Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt”, heißt es bei den Experten des Versicherers ARAG. Doch aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede: Das Weihnachtsgeld ist oft eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Das 13. Monatsgehalt dagegen ist ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung.

Eigentlich schade: Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag verankert ist. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten.

Über die Höhe des Weihnachtsgeldes entscheiden der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien. Üblich ist ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zum Gehalt im November. Es wird auf den Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen und ganz regulär versteuert.

Rudolf Huber

Grundsatz-Urteil: Private Blitzer sind unzulässig

Dieses aktuelle Urteil dürfte viele Blitz-Sünder elektrisieren: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat jetzt die gängige Praxis von Kommunen für unzulässig erklärt, private Dienstleister als Tempowächter einzusetzen. O-Ton OLG: “Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat keine Rechtsgrundlage.”

Der Knackpunkt: Laut des Gerichts handelt es sich bei der Übertragung der Tempoüberwachung um eine rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung. Diese Tatsache entziehe dem Verfahren die Rechtsgrundlage für den Erlass des Bußgeldbescheides. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19, OLG Frankfurt am Main, 6.11.2019)

Auslöser des Richterspruchs war ein Bußgeldverfahren beim Amtsgericht Gelnhausen, bei dem sich ein Geblitzter gegen den in dem Bescheid angegebenen Zeugen, den Mitarbeiter einer privaten GmbH, gewehrt hatte.

“Im Urteil weist das Gericht darauf hin, dass die Verkehrsüberwachung nur durch eigene Bedienstete der Ortspolizeibehörde mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden darf”, so die Berliner Coduka GmbH, die das Portal geblitzt.de betreibt. Damit habe die zunehmende Praxis, private Firmen zur Erbringung staatlicher Aufgaben wie der Verkehrsüberwachung einzusetzen, einen Dämpfer erhalten, meint Coduka-Chef Jan Ginhold. Weil diese Auslagerung außer in Hessen auch in Bayern, Brandenburg, Sachsen, dem Saarland und NRW anzutreffen sei, habe die Einzelfallentscheidung “bundesweiten Signalcharakter”.

Bereits rechtskräftige Bescheide dürften allerdings trotz der jetzt fehlenden Rechtsgrundlage Bestand haben. Zukünftige oder noch laufende Verfahren im Zusammenhang mit Privat-Blitzern sind aber anfechtbar. Weil das aber von außen nicht erkennbar ist, muss die Überprüfung zwingend ein Anwalt auf Basis der Ermittlungsakte vornehmen.

Rudolf Huber

Sicher vor Fake-Shops

 Es gibt Läden, die gibt es gar nicht. Was in der City sofort auffallen würde, kann im Internet verborgen bleiben: ein Fake-Shop. Experten wissen, wie man sie enttarnt. Das Prinzip: Hinter einigen günstigen Online-Angeboten verbergen sich Kriminelle, die mit gefälschten Internet-Verkaufsplattformen Einkäufer betrügen wollen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben im Rahmen der Präventionskampagne “Genug Betrug” Tipps und Hinweise, wie man sich vor dieser Abzocke beim Onlineshopping schützen kann.

Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer von seriösen Online-Verkaufsplattformen zu unterscheiden. Real existierende Webseiten werden von den Betrügern einfach kopiert. Der Internetauftritt wirkt dadurch auf den ersten Blick oft seriös. Mit passenden Produktbildern und Informationen aus dem Internet sowie einem professionellen Erscheinungsbild gewinnen Fake-Shops das Vertrauen der Online-Käufer und verleiten sie zum Kauf. Dazu werden gerne Produkte angeboten, die in anderen Online-Shops vergriffen sind, oder die Waren werden zu einem günstigeren Preis als anderswo angeboten.

Manchmal kann ein außergewöhnlich günstiger Preis ein Warnsignal sein. Eins haben jedoch alle Fake-Shops gemeinsam: Die Bezahlung erfolgt über die riskante Vorauskasse. Diese ist für Verbraucher gefährlich, weil sie das Geld überweisen müssen, noch bevor sie die Ware erhalten und bei betrügerischen Händlern das Geld im Nachhinein auch meist nicht zurückbekommen. Zwar wird auf manchen Seiten auch eine andere, sicherere Bezahlmethode angeboten. Will man diese jedoch auswählen, erscheint der Hinweis, dass diese Methode aus technischen Gründen gerade nicht möglich sei. Auf diese Weise werden Verbraucher dann doch zur Zahlung per Überweisung verleitet.

Nach der Bezahlung wird entweder nichts oder Ware mit minderwertiger Qualität geliefert. Oft täuschen die Händler sogar Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene wochenlang, um sie daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten. In anderen Fällen berichten Verbraucher, dass der Anbieter überhaupt nicht mehr erreichbar ist und auf E-Mails nicht mehr reagiert.

Die wichtigsten Tipps:

– Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite ein Impressum vorzuhalten und darin unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Gibt es auf der Internetseite überhaupt kein Impressum, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden.

– Vor dem ersten Kauf gilt es, sich über den Ruf des Unternehmens zu informieren. Kundenbewertungen können gefälscht sein. Hier gilt es misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen Bewertungsportalen und sozialen Medien, ob Verbraucher bereits negative Erfahrungen mit diesem Shop machen mussten.

– Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob es rechtmäßig verwendet wird. Bei frei erfundenen, nichtssagenden Labels ist Vorsicht geboten. Unter http://internet-guetesiegel.de/ sind vertrauenswürdige Siegel zusammengestellt.

– Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das Erteilen einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Teilweise ist es auch möglich über Zahlungsdienstleister die Zahlung erst nach 14 Tagen zu veranlassen. Zahlen Sie nicht mit riskanten Zahlungsmethoden wie der Vorauskasse, wenn Sie den Onlineshop nicht kennen.

Einen unterhaltsamen Erklärfilm bietet die Verbraucherzentrale unter: www.youtube.com/watch?v=NeiGX9kNRFw

Lars Wallerang

Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Kreis

Freiberg am Neckar-Heutingsheim: Einbruch in Wohnhaus

Über eine Terrassentür, die aufgehebelt wurde, gelangte ein noch unbekannter Einbrecher am Dienstag zwischen 17.50 Uhr und 22.30 Uhr in ein Wohnhaus in der Mozartstraße in Heutingsheim. Der Täter durchwühlte mehrere Zimmer und teilweise auch das Mobiliar. Mutmaßlich erbeutete der Unbekannte Schmuck und Bargeld in dreistelligem Wert. Der entstandene Sachschaden konnte noch nicht geschätzt werden. Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Tel. 07141/18-9, nimmt Hinweise entgegen.

Ludwigsburg-Eglosheim: Wohnungseinbruch

Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Tel. 07141/18-9, sucht Zeugen, die am Dienstag zwischen 16.00 Uhr und 20.30 Uhr etwas Verdächtiges in der Heutingsheimer Straße in Eglosheim beobachtet haben. Ein bislang unbekannter Täter brach, indem er ein Fenster im Bereich der Terrasse einer Erdgeschosswohnung gewaltsam öffnete, in eine Wohnung ein. Er durchsuchte dann diverse Möbelstücke, wobei ihm wohl Schmuck in dreistelligem Wert in die Hände fiel, den der Unbekannte entwendete. Der hinterlassene Sachschaden dürfte sich auf einige hundert Euro belaufen.

Ludwigsburg: Unfall auf der L 1140

Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141/18-5353, sucht Zeugen, die am Dienstag gegen 12.25 Uhr einen Unfall beobachten konnten, der sich im Kreuzungsbereich der Landesstraße 1140, der Straße “Waldäcker” und der Karlsruher Allee in Ludwigsburg ereignete. Eine 75 Jahre alte Smart-Fahrerin, die die L 1140 aus Richtung der Autobahnanschlussstelle Ludwigsburg-Süd befuhr, wollte den Kreuzungsbereich geradeaus in Richtung Innenstadt passieren. Zeitgleich wollte ein 62-jähriger Skoda-Lenker die Kreuzung von der Straße “Waldäcker” in Richtung der Karlsruher Allee queren. Obwohl die Kreuzung ampelgeregelt ist und die Ampeln auch in Betrieb waren, kam es zu einem Zusammenstoß zwischen den beiden PKW-Lenkern. Mutmaßlich hatte einer der Beteiligten eine rote Ampel übersehen. Der entstandene Gesamtsachschaden dürfte sich auf rund 4.000 Euro belaufen. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Sachsenheim-Großsachsenheim: Unfallflucht mit 3.000 Euro Sachschaden

Auf dem Parkplatz einer Schule in der Oberriexinger Straße in Großsachsenheim kam es am Mittwoch zwischen 07.00 Uhr und 08.00 Uhr zu einer Unfallflucht. Ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker stieß beim Ein- oder Ausparken gegen einen stehenden BMW. Statt sich nun um den Unfall zu kümmern, machte sich der Unbekannte jedoch aus dem Staub. Der hinterlassene Sachschaden beträgt rund 3.000 Euro. Hinweise nimmt das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042/941-0, entgegen.

Korntal-Münchingen: Unbekannte demontieren LKW-Teile

In der Nacht zum Mittwoch trieben noch unbekannte Täter auf einem Betriebsgelände in der Lingwiesenstraße in Münchingen ihr Unwesen. Um auf das Gelände zu gelangen durchtrennten sie den Zaun, der an die Esslinger Straße grenzt. Sie machten sich dann an insgesamt drei Sattelzügen zu schaffen, die auf dem Firmengelände standen. Sie demontierten die komplette Zwillingsbereifung sowie die Beleuchtungseinrichtungen und die Kotflügel wie auch die Batterien zweier Fahrzeuge. Am dritten LKW wurde eine Seitenscheibe des Führerhauses eingeschlagen. Mutmaßlich versuchten die Täter auch hier an eine Batterie zu gelangen, scheiterten jedoch. Ihre Beute dürften die Unbekannten über den geöffneten Zaun zur Esslinger Straße hin vom Gelände geschafft haben. Anschließend nutzten sie vermutlich ein Fahrzeug, um die LKW-Teile abzutransportieren. Der Wert des Diebesguts wurde auf etwa 15.000 Euro geschätzt. Der angerichtete Sachschaden dürfte sich auf 5.000 Euro belaufen. Der Polizeiposten Korntal-Münchingen, Tel. 0711/839902-0, bittet Zeugen, die Hinweise geben könne, sich zu melden.

 

Geschlechtskrankheiten nehmen zu

Drei von fünf Befragten gaben in einer Umfrage an, schon mal ungeschützt Sex gehabt zu haben – ohne zu wissen, ob der Partner frei von STIs war. Eines ist sicher: Man kann sich ungeschützt immer eine sexuell übertragbare Infektion (STI) einfangen.

Die Neuansteckungen bei HIV sind zwar rückläufig, die Fallzahlen anderer Geschlechtskrankheiten ziehen jedoch wieder an. Für 2018 meldete das Robert-Koch-Institut zum Beispiel 7.349 Syphilis-Fälle, Anfang des Jahrhunderts lag die Zahl noch bei rund 2.000 Fällen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anfrage nach STI-Selbsttests bei der Online-Arztpraxis Zava im September 2019 um 28 Prozent.

Zava fragte bei jungen Menschen (Alter: 18 bis 35) nach, um der Frage nachzugehen, warum Sexualkrankheiten in einer sich offen gebenden und sexuell aufgeklärten Gesellschaft zunehmen. Laut der Umfrage hatten 58 Prozent der Befragten schon mindestens einmal ungeschützten Sex, ohne zu wissen, ob ihr Partner eine sexuell übertragbare Krankheit hatte. Immerhin zwei von drei machten sich im Anschluss daran Sorgen.

“Ein STI-Test verschafft schnell und einfach Gewissheit, ob eine sexuell übertragbare Infektion besteht”, sagt Beverley Kugler, ärztliche Leiterin bei Zava. Bei einer Ansteckung sei eine ärztliche Behandlung sehr wichtig. Sexuell übertragene Krankheiten sind Infektionen, die durch Viren, Bakterien, Parasiten oder Pilze verursacht werden. “Manche Geschlechtskrankheiten verursachen nur im Genitalbereich Beschwerden, andere betreffen den gesamten Körper”, berichtet Kugler.

Etwa die Hälfte der Befragten (54 Prozent) hat schon einmal einen STI-Test gemacht. Die andere Hälfte begründet ihre Entscheidung gegen einen Test: 33 Prozent dachten nicht, dass es wichtig sei, 24 Prozent hatten Angst vor dem Ergebnis, 21 Prozent wollten nicht mit einem Arzt darüber sprechen.

“Abwarten, ob Symptome auftreten, ist keine Option”, sagt Kugler. Viele Infektionen könnten zunächst symptomlos verlaufen, ein später Behandlungsbeginn erhöhe das Risiko für Komplikationen, Spätfolgen und Übertragung auf andere. Eine unerkannte Chlamydieninfektion zähle zum Beispiel zu einer der Hauptursachen von Unfruchtbarkeit bei jungen Frauen.


Lars Wallerang

So lieben Deutsche ihre Snacks

Überall auf der Welt gibt es Snacks. Diese Mini-Mahlzeiten sind in jedem Land verschieden. “Mondelez International” präsentiert die erste globale “State of Snacking TM”-Studie. Die große Konsumentenstudie analysiert nationale Vorlieben und weltweite Trends.

Demnach ist es für 64 Prozent der Deutschen wichtig, lieb gewonnene Essensrituale bewusst zu pflegen. Denn das eigene Snacking-Verhalten wird als identitätsstiftend und als Teil der landestypischen Kultur empfunden. Gut die Hälfte der Deutschen (52 Prozent) sagt, dass tägliche Snack-Rituale dazu beitragen, Traditionen zu erhalten. Und der Großteil (74 Prozent) ist der Meinung, dass so ein kleiner Genuss zwischendurch einfach dazugehört.

Die Befragten wählen ihre Snacks dabei je nach Gefühls- und Bedürfnislage aus: Etwa drei von fünf Deutschen sagen, dass sie für ihr eigenes Wohlergehen auf sie zurückgreifen. Dabei ist die Mehrheit der Meinung, dass Snacks für ihr mentales (70 Prozent) und emotionales (64 Prozent) Befinden ebenso wichtig seien wie für ihr körperliches. Über den Lieblings-Snack schweigt sich die Studie allerdings aus.

Lars Wallerang

Online-Bewertungen: Experten schlagen Alarm

Wer im Internet auf Shopping-Tour geht oder ein Hotel-Zimmer buchen möchte, kommt an Bewertungen nicht vorbei. Denn Erfahrungen anderer Kunden müssen doch hilfreich sein. Deshalb vertrauen viele Verbraucher darauf. Aber Verbraucherschützer schlagen Alarm: “Lassen Sie sich nicht von Sternen blenden”, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale NRW im Gespräch mit tagesschau.de.

Für die Warnung gibt es einen Grund: Zwei Drittel der Kunden informieren sich vor einer Kaufentscheidung über die Bewertungen des Produkts im Netz. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung. Das Problem sind nicht nur gefälschte Bewertungen, sondern auch die Qualität der echten Rezensionen, so die Experten.

Die starke Wirkung der Kundenbewertungen ist verständlich. Sie tauchen direkt auf den Verkaufsportalen auf. Wer sich unabhängiger informieren will, muss daher aktiv auf die Suche gehen. Eine Methode sei, nach unabhängigen Tests zu schauen, an erster Stelle bei Stiftung Warentest, sagt Tryba. Deren ausführlichen Berichte sind in der Regel kostenpflichtig.

Wenn es wie bei Hotels und Urlaubsangeboten kein unabhängiges Testportal gebe, müsse sich jeder Konsument im Klaren darüber sein, dass die Buchung ein Abenteuer bleibe: Trotz 5-Sterne-Bewertungen könnten am Urlaubsort eine Baustelle oder ein schmutziges Badezimmer warten, betont der Experte. Für eine bewusste Kaufentscheidung empfiehlt der Verbraucherschützer einen Dreier-Schritt: “Bewertungen wahrnehmen, innerlich zurücktreten, eigene Kriterien priorisieren.” cid/rlo

So sicher sind mobile Bezahldienste

Immer mehr Verbraucher setzen auf mobile Bezahldienste wie Apple Pay, Google Pay oder spezielle Apps. Auch Banken werben auf Ihren Webseiten mit dieser neuen Bezahlform über das Smartphone. Doch wie sieht es mit der Sicherheit der Daten aus?

Nach Einschätzung von Experten werden neue Anbieter bald stärker in den Fokus von Cyberkriminellen rücken, als es bisher der Fall war. “Mit wachsender Verbreitung werden auch die neuen Anbieter für Angreifer interessanter”, erklärt Thomas Uhlemann vom europäischen IT-Security-Hersteller ESET.

Banking-Malware war laut ESET schon 2018 eine der “beliebtesten” Schadprogramme bei mobilen Betriebssystemen. Die Methoden, gerade von Banking-Malware, lassen sich auch für Angriffe auf das Mobile Payment einsetzen. Nutzer sollten daher bereits heute Maßnahmen zum Schutz ihrer Smartphones ergreifen. “Wer Mobile Payment-Systeme auf Smartphones ohne eine Sicherheits-App einsetzt, handelt bereits jetzt fahrlässig”, so Uhlemann. cid/rlo

So sicher sind Smart Homes

Die deutschen Verbraucher machen sich Sorgen um die Sicherheit im Smart Home: Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands haben 68 Prozent der Nutzer von Smart Home Produkten in Deutschland kein Vertrauen in die eingebauten IT-Sicherheitsfunktionen der Geräte. “Immer wieder sorgen Berichte über leicht angreifbare Smart-Home-Geräte für Verunsicherung bei den Verbrauchern”, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.

Die Hersteller sollten einen besseren Schutz durch verschlüsselte Kommunikation, regelmäßige Updates und sichere Kennwörter gewährleisten. Bühler: “Die eigenen vier Wände werden immer smarter und wir müssen sie vor digitalen Einbrechern schützen.” Allerdings seien dafür nicht nur die Hersteller verantwortlich. Laut Umfrage sind sich 77 Prozent der befragten Smart-Home-Nutzer darüber im Klaren, dass sie eine Mitverantwortung tragen und sich auch selbst um die Sicherheit der Geräte kümmern müssen.

Breite Unterstützung bekommen auch Pläne der Bundesregierung, die Nutzer bei ihrer Kaufentscheidung zu unterstützen und besonders sichere Produkte zu kennzeichnen. 80 Prozent der Smart-Home-Nutzer würden sich sicherer fühlen, wenn die IT-Sicherheit vernetzter Geräte vor Angriffen durch eine unabhängige Stelle geprüft würde. “Wir brauchen bei Smart-Home-Geräten einheitliche Sicherheitsstandards, deren Einhaltung von unabhängiger Stelle überprüft und mit einem entsprechenden Prüfzeichen dokumentiert wird”, sagt Bühler.

Schwache Sicherheitsfunktionen im Smart Home können Angreifer nutzen, um an sensible Daten zu gelangen, Betrugssoftware einzuschleusen oder die Bewohner zu überwachen. Zudem können ungesicherte Smart-Home-Komponenten leicht Teil eines Botnetzes werden. Der TÜV-Verband gibt Hinweise, was Verbraucher bei Kauf und Installation von Smart Home Geräten beachten sollten. cid/rlo

260.000 Besucher auf der CMT 2019

CMT 2019: Zufriedene Aussteller und 260.000 Besucher auf der weltweit größten Publikumsmesse für Tourismus und Freizeit

Die CMT 2019 ist mit großem Erfolg zu Ende gegangen: Im Jahr eins nach dem 50-jährigen Jubiläum lockte die Stuttgarter Urlaubsmesse mit der Rekordzahl von 2207 Ausstellern insgesamt 260.000 Besucher auf das Messegelände.

„Deutlich mehr als eine Viertelmillion Besucher binnen neun Tagen – das ist ein tolles Ergebnis!“, freute sich Roland Bleinroth, Geschäftsführer der Messe Stuttgart. „Die CMT hat damit eindrucksvoll ihre Position als weltweit größte Publikumsmesse für Tourismus und Freizeit untermauert. Es ist bemerkenswert, dass nicht nur die Messehallen stets sehr gut gefüllt waren, sondern dass auch neue Veranstaltungen und Weiterentwicklungen hervorragend funktioniert und die Besucher begeistert haben. Die Tochtermessen Fahrrad- und Wander-Reisen mit dem Thermik-Bereich, die Golf- und Wellness-Reisen sowie die Kreuzfahrt- und Schiffs-Reisen haben sich als Publikumsmagnete erwiesen.“

Mehr als 40 Veranstaltungen für Fachbesucher

Ein Schwerpunkt in diesem Jahr: Der Ausbau des Programms für Fachbesucher. Über 40 Veranstaltungen – vom fvw Destination Germany Day und dem Travel Market über den Stellplatz-Gipfel bis hin zum Karrieretag – lockten 36.000 Fachbesucher (14 Prozent der Gesamtzahl) nach Stuttgart. Ein Viertel von ihnen nahm sogar eine Anreise von mehr als 100 Kilometer auf sich.

Ein weiteres neues Element: der Outdoor Award Baden-Württemberg. Rund 40 touristische Angebote aus dem ganzen Land hatten sich beworben, auf der Messe feierlich ausgezeichnet wurden die Bikezone Albstadt sowie das Mobilitätszentrum Münsingen. „Neben dem Schwerpunktthema ‚Outdoor Baden-Württemberg‘, dem Kulturpartner Bundesgartenschau Heilbronn sowie der Caravaning- Partnerregion Kärnten haben wir neue Themen erfolgreich positioniert“, sagte Guido von Vacano, Mitglied der Geschäftsleitung. „Zum Beispiel den neuen Start-Up-Bereich ,CMTrend‘, den Nations Day für Länderrepräsentanten oder die erstmaligen Rundgänge zum Thema ,Barrierefreies Reisen‘“.