Corona-Update: Was Sie über Impfungen, Tests und Masken jetzt wissen sollten

Mit dem Einsetzen der Erkältungssaison rücken erneut Fragen rund um Auffrischungsimpfungen (Booster), Corona-Tests und das Tragen von Masken in den Fokus. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet Ratschläge zur Eigenabsicherung und zum Schutz anderer. Im Hinblick auf das Thema COVID-19 ist ein neuer Impfstoff erhältlich, der an aktuelle Varianten angepasst ist. Experten betonen derzeit keine erheblichen Besorgnisse angesichts steigender Infektionszahlen, da eine Grundimmunität in der Bevölkerung durch Impfungen und überstandene Infektionen weit verbreitet ist.

Der aktualisierte Impfstoff steht nun in Arztpraxen zur Verfügung und wird insbesondere Personen über 60 Jahren sowie Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko, Vorerkrankungen, Bewohnern von Pflegeheimen und im Gesundheitswesen Tätigen empfohlen. Säuglinge ab dem 6. Monat können ebenfalls geimpft werden, sofern die letzte Impfung oder Erkrankung mindestens zwölf Monate zurückliegt. Die Kosten für die Impfung werden nicht mehr von allen Krankenkassen übernommen, sondern nur für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) genannten Personengruppen. Bei anderen Personen werden die Kosten nur dann getragen, wenn Ärzte die Impfung aus medizinischer Notwendigkeit befürworten.

Derzeit besteht keine Testpflicht, und kostenlose Schnelltests sind seit März nicht mehr verfügbar. Trotzdem sind Tests nach wie vor eine effektive Möglichkeit zur Vorbeugung von Ansteckungen, insbesondere bei älteren oder vorerkrankten Personen. Alte Tests aus vorangegangenen Saisons können weiterhin verwendet werden, sofern sie noch gültig sind. Es ist jedoch ratsam, das Haltbarkeitsdatum zu überprüfen und abgelaufene oder bei hohen Temperaturen (über 30 Grad) gelagerte Tests zu entsorgen. Tests sollten in einem Temperaturbereich zwischen fünf und 30 Grad gelagert werden und nicht im Kühlschrank.

Eine allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Einrichtungen besteht derzeit nicht, jedoch kann bei steigenden Infektionszahlen per Hausrecht eine Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen erlassen werden. Masken haben ein Verfallsdatum, das auf der Verpackung angegeben ist, und abgelaufene Masken sollten nicht mehr verwendet werden. Es wird empfohlen, Masken an einem trockenen, sauberen Ort luftdicht zu verschließen.

Bei Anzeichen von Krankheit wird empfohlen, möglichst drei bis fünf Tage zu Hause zu bleiben und persönliche Kontakte einzuschränken, insbesondere zu älteren Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen, die ein höheres Risiko für schwerwiegende Atemwegsinfektionen haben.

red

Deutschlands teure Corona-Bilanz: 17,6 Milliarden Euro für kostenfreie Tests und zahlreiche Fragen

Bundesweit haben die Behörden in rund 4.766 Fällen Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs mit Corona-Tests eingeleitet. Insgesamt geht es um hohe Millionenbeträge, die Betreiber von Teststationen mutmaßlich zu viel abgerechnet haben, berichtet die “Welt am Sonntag” unter Berufung auf Angaben des Bundesgesundheitsministeriums. Bezahlt wurden die für Bürger kostenlosen Tests aus dem Bundeshaushalt.

Insgesamt hat der Bund laut Bundesamt für Soziale Sicherung bis zum 15. August 2023 bereits mehr als 17,6 Milliarden Euro für die sogenannten Bürgertests ausgegeben. Die Corona-Testzentren rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ab. Demnach müssen diese Rückzahlungsansprüche geltend machen und die Gelder an den Bundeshaushalt zurückzahlen, wenn sie im Rahmen einer Abrechnungsprüfung feststellt, dass Vergütungen zu Unrecht gewährt wurden.

Doch hier hakt es offenbar: Bis zum 15. August 2023 wurden durch die Vereinigungen als Ergebnis von Abrechnungsprüfungen gerade mal 17,8 Millionen Euro über das Bundesamt für Soziale Sicherung an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zurückgezahlt. Nach Angaben der KBV gegenüber dem Ministerium haben die KV im Rahmen der Ermittlungsverfahren rund 295 Euro an Auszahlungen gegenüber Testcenter-Betreibern vorläufig ausgesetzt. Weiterhin wurden laut des Berichts in 2.073 laufenden Verfahren rund 115 Millionen Euro wegen Falschabrechnungen durch die KV bei Testcenter-Betreibern per Bescheid geltend gemacht.

“Der Betrug in den Corona-Testzentren, die Maskendeals und auch die Intensivbettenförderungen gehören zu den vielen Corona-Hilfsprogrammen, bei denen Steuergelder in den Corona-Jahren mit zu wenig Kontrolle in zweifelhaften Löchern versickert sind”, sagte die Haushaltspolitikerin der Grünen, Paula Piechotta, der “Welt am Sonntag”. “Diese Tatsache ist vor dem Hintergrund der geringen Spielräume im Haushalt und den notwendigen Reformen und Investitionen im Gesundheitswesen umso bitterer. Es war die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Abrechnungen der Corona-Tests zu kontrollieren. Wichtig ist, dass die Aufarbeitung aller Fehler jetzt ehrlich und gründlich ist”. Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, sagte der “Welt am Sonntag”, in Deutschland habe man in Sachen Corona-Testcenter so “dilettantisch zum Betrug eingeladen”, dass viele die Gelegenheit gerne wahrgenommen hätten.

red

Zahl der Teilzeitjobs sinkt um 600.000 – Armutsrisiko in der Pandemie gestiegen

Wegen des massenhaften Wegfalls von Teilzeitjobs im Zuge der Coronakrise ist das Armutsrisiko in Deutschland gestiegen. Zu dieser Schlussfolgerung gelangt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer Erhebung, über die die “Welt am Sonntag” berichtet. So sank allein 2020, im ersten Jahr der Pandemie, die Zahl der Teilzeitjobs um 600.000. “Beschäftigte in diesen Jobs sind weder sozial abgesichert, noch erhalten sie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld. Vielen von ihnen droht Altersarmut”, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Besonders betroffen seien Frauen. Die Pandemie habe zudem eine Trendwende bei der Erwerbslosenquote eingeleitet.

2020 ist die Quote in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte angestiegen und damit stärker als im EU-Durchschnitt (0,4 Prozentpunkte). Ausgewertet wurden Daten von Eurostat, des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts sowie Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Auch die Schere bei den Einkommen sei hierzulande größer als im EU-Durchschnitt.

“Bei der Überlastung der Haushalte durch Wohnkosten belegt Deutschland sogar den unrühmlichen zweiten Platz. Der Grund: Viel zu viele arbeiten in schlecht bezahlten und unsicheren Jobs”, so Piel. Länder wie Tschechien, Ungarn, Dänemark, Österreich, Portugal und Belgien zeigten: “Der Arbeitsmarkt funktioniert auch ohne großen Niedriglohnsektor und hohes Armutsrisiko, sogar mit unterdurchschnittlicher Erwerbslosenquote.”

Die geplante Ausweitung bei den Minijobs kritisiert die Gewerkschaft als “Riesenfehler”. Die Bundesregierung hatte beschlossen, die Minijob-Grenze zum Oktober von 450 auf 520 Euro anzuheben. “Minijobs taugen schlecht als Brücke in sozialversicherte Beschäftigung”, meint Piel.

Mit weniger Minijobs und mehr Sozialversicherter Beschäftigung könne der Arbeitsmarkt ihrer Ansicht nach an Stabilität gewinnen.

red / dts

Pandemie: Ethikrat veröffentlicht 12-Punkte-Empfehlungen

Der Deutsche Ethikrat hat am Montag eine Stellungnahme zum zukünftigen Umgang mit Pandemien veröffentlicht. “Maßnahmen gegen eine Pandemie müssen demokratisch legitimiert, ethisch gut begründet und zugleich gesellschaftlich akzeptabel sein”, sagte die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Alena Buyx. “In unserer Stellungnahme geben wir Empfehlungen, wie das zukünftig besser gelingen kann.”

Die Stellungnahme enthält 12 Punkte mit Empfehlungen zu “Kommunikations- und Informationsstrategien” sowie zur “Einbeziehung von Menschen mit eingeschränkten Partizipationsmöglichkeiten” und allgemein zum Umgang mit “Unwissen und Ungewissheit” in Pandemien. Weitere Punkte beinhalten die “Förderung von Eigenverantwortung, Solidarität und gesellschaftlichem Zusammenhalt”. Insgesamt sollte darauf geachtet werden, dass Menschen auf sehr unterschiedliche Weise unter einer Pandemie leiden können, sagte Buyx.

“Die Folgen der Pandemie und ihrer Bewältigung betreffen zwar alle, aber eben nicht alle in gleicher Weise”.

red / dts

Coronavirus: Stadt Stuttgart bereitet sich auf den Virus vor

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat am Mittwoch, 26. Februar, eine Runde mit zuständigen Bürgermeistern und Amtsleitern über die Konsequenzen für Stuttgart wegen der Ausbreitung des Coronavirus in Europa und Deutschland geleitet. Kuhn erklärte anschließend: „Die Stadt trifft die erforderlichen Vorkehrungen, um besonnen auf eine Ausbreitung des Coronavirus reagieren zu können.“ Die Verwaltung befinde sich in erhöhter Reaktionsbereitschaft. Kuhn: „Wir werden notwendige Maßnahmen laufend den aktuellen Entwicklungen anpassen, bei Bedarf umgehend.“

Professor Stefan Ehehalt, Leiter des Gesundheitsamts, sagte: „Wir beobachten die Lage sehr genau und machen fortlaufend eine Risikobewertung. Dafür sind wir rund um die Uhr mit den Stuttgarter Kliniken und dem Landesgesundheitsamt im Austausch. Die Situation ist dynamisch und nicht planbar, sie kann sich rasch verändern. Noch ist aber weder das öffentliche Leben, noch die öffentliche Gesundheit in Stuttgart beeinträchtigt.“

In Stuttgart ist bislang kein Fall einer Infektion mit dem Coronavirus bekannt (Stand: 26. Februar, 15 Uhr).
Das Gesundheitsamt Stuttgart weist auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts hin. Diese lauten: Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Niesetikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Dieses Verhalten ist auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einem Patienten hatten, bei dem das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
Personen, die sich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen (Atemwegsbeschwerden) sollten sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt aufsuchen.

Für Reisende aus Regionen, in denen Coronafälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind, gilt: Wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten sie – nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten sie unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten.

Für alle Flugreisende aus China gilt seit dem 15. Februar 2020 ein besonderes Verfahren. Unter anderem werden sie befragt, ob sie Kontakt mit Coronavirus-Infizierten hatten oder sich im Infektionsgebiet aufgehalten haben. Personen an Bord, die offensichtlich krank sind oder eine ansteckende Krankheit haben könnten, müssen gemeldet werden.

HOTLINE:

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711/904-39555. Das Gesundheitsamt der Stadt Stuttgart ist bei dringenden Anliegen unter der Rufnummer 0711/216-59390 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 15.30 Uhr, freitags 9 bis 12 Uhr) zu erreichen. Darüber hinaus informiert das Service-Center der Stadt unter der Telefonnummer 0711/216-0 von montags bis freitags, 8 bis 18 Uhr.