Auto-Boom: Deutschland knackt die 60-Millionen-Rekordmarke

Mit 60.680.636 registrierten Kraftfahrzeugen (Kfz) lag der Fahrzeugbestand in Deutschland am 1. Januar 2024 um +0,9 Prozent über dem Vorjahreswert. Dies ergeben die aktuellen Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).

Ein Bestandszuwachs in Höhe von +1,7 Prozent konnte ebenfalls bei den Kfz-Anhängern (1. Januar 2024: 8.439.848, 1. Januar 2023: 8.299.390) verzeichnet werden. Damit fiel die Bilanz des bundesdeutschen Fuhrparks mit insgesamt 69.120.484 Kfz und Kfz-Anhänger um insgesamt +1,0 Prozent höher aus als am Vorjahresstichtag.

Nordrhein-Westfalen war mit 14.030.376 Kfz und Kfz-Anhängern das Fuhrparkstärkste Bundesland, gefolgt von Bayern mit 12.347.281 Einheiten. Die Personenkraftwagen (Pkw) bildeten mit rund 49,1 Millionen den größten Anteil am Fahrzeugbestand. Gut jeder dritte Pkw war auf eine Fahrzeughalterin zugelassen und damit +0,6 Prozent mehr als noch vor einem Jahr. Rund 88,3 Prozent aller Pkw waren auf private Halter zugelassen.

Der Bestand der Elektro (BEV)-Pkw stieg um +39,1 Prozent auf 1.408.681 Einheiten. Bei den Hybriden zeigte sich mit 2.911.262 Bestands-Pkw ein Plus von 24,5 Prozent, darunter waren 921.886 Plug-in Hybride (+6,6 Prozent). Der Bestand der Pkw mit Diesel- (-2,0 Prozent) und Benzinantrieb (-1,1 Protent) war hingegen rückläufig. Rund 44,4 Millionen Pkw werden mit diesen fossilen Brennstoffen angetrieben. Auch Erdgas- (-4,0 Prozent ) und Flüssiggasantriebe (-4,0 Prozent) waren rückläufig.

Veränderungen im Bestand ergaben sich auch bei den Emissionsklassen. Während die Anzahl der Pkw der Emissionsklasse Euro 6 um +6,9 Prozent auf einen Anteil von 46,1 Prozent anstieg, nahm die Anzahl der Pkw mit den Emissionsklassen 4 und 5 (-7,0 Prozent bzw. -3,9 Prozent) im Vergleich zum 1. Januar 2023 weiter ab.

Die Kompaktklasse war trotz eines Rückgangs von -1,4 Prozent mit einem Anteil von 23,2 Prozent im Bestand weiterhin das stärkste Segment, gefolgt von den Kleinwagen mit einem Anteil von 17,7 Prozent (-0,8 Prozent). Die SUVs verzeichneten mit +11,2 Prozent die deutlichste Steigerung, ihr Anteil betrug 12,2 Prozent. Die Wohnmobile erreichten mit einem Plus von 8,3 Prozent nach den SUVs die zweithöchste prozentuale Steigerung im Bestand, ihr Anteil betrug 1,8 Prozent.

Die deutsche Marke VW war mit 10.243.121 Pkw (+0,4 Prozent ) im Fahrzeugbestand am häufigsten vertreten, bei den Importmarken war es die Marke Skoda mit 2.646.143 Pkw (+3,0 Prozent).

Die Krafträder waren mit 4.992.579 Einheiten die zweitstärkste Fahrzeugklasse (+1,6 Prozent), die Lastkraftwagen (Lkw) wiesen mit +2,7 Prozent den höchsten Anstieg auf.
Das durchschnittliche Alter der Pkw betrug 10,3 Jahre. Der Bestand der Oldtimer mit und ohne Historienkennzeichen insgesamt stieg um +6,7 Prozent auf 846.562 Fahrzeuge.

mid/asg

Neues Jahr, neue Regeln: Das erwartet Autofahrer 2024

Zum Jahresbeginn treten auch in 2024 wieder neue Regelungen und überarbeitete Vorschriften im Straßenverkehr in Kraft. Pünktlich zum Jahreswechsel informiert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, was ab Januar 2024 gilt.

Tanken wird wegen CO2-Steuer teurer

Eine Erhöhung der CO2-Steuer ab Januar war ohnehin geplant: Statt 30 Euro sollten dann 40 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 bei Benzin und Diesel fällig werden. Nach der kürzlichen Haushaltseinigung der Bundesregierung fällt dieser Betrag allerdings höher aus als bisher angenommen. Ab Januar werden 45 Euro pro Tonne fällig. Für Autofahrende bedeutet dies nach Angaben des Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie eine dauerhafte Preiserhöhung für Benzin und Diesel: etwa vier bis fünf Cent mehr pro Liter.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU ein regulärer Reisepass samt Chip benötigt. Dieser kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre lang gültig. Bisherige Kinderreisepässe, deren Datum noch nicht abgelaufen sind, sind im Prinzip weiterhin gültig, werden aber nicht mehr von jedem Land anerkannt. Für Reisen innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums reicht für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis aus. Dieser kostet knapp 23 Euro, ist allerdings auch nur sechs Jahre gültig.

Führerscheinprüfungen werden teurer

Bereits Mitte Dezember wurde eine neue Gebührenordnung beschlossen, die auch die Kosten für Führerscheinprüfungen um 11 Prozent steigen lässt. Sobald sie in Kraft tritt, erhöht sich die Gebühr für die Theorieprüfung auf knapp 25 Euro. Für die praktische Prüfung der Klasse B müssen Prüflinge inzwischen 130 Euro zahlen, statt wie bisher zirka 117.

Neue Regional- und Typenklassen bei der Kfz-Versicherung

Jedes Jahr berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Unfall- und Schadenrisiko für die Autoversicherungen neu. Für viele Autofahrende ändert sich damit der Versicherungsbeitrag. Für 76 Bezirke und rund sechs Millionen Autofahrende verändern sich 2024 die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. In 45 Bezirken und etwa 3,8 Millionen Kfz-Besitzende steigen die Einstufungen. 31 Bezirke mit etwa 2,2 Millionen Autofahrenden profitieren von einer besseren Einstufung. Für 336 Bezirke mit etwa 36,4 Millionen Versicherten ändert sich hier nichts. Etwa 3,7 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte profitieren künftig von besseren Einstufungen, für rund 3,3 Millionen Versicherte wird es teurer.

Die neue unverbindliche Typklassenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) besagt, dass rund 5,4 Millionen Autofahrende in der Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen profitieren und dass für 7,4 Millionen künftig höhere Einstufungen gelten. Für 70 Prozent, bzw. rund 29,4 Millionen Autofahrende bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.

mid/jub

Stadt Ludwigsburg beendet Gratisparken für Elektroautos ab 2024

Ludwigsburg – Die Elektromobilität erlebt in Ludwigsburg einen entscheidenden Wandel, der sich ab dem Jahr 2024 in den Alltag der Elektroautobesitzer auswirken wird. Die Stadt Ludwigsburg hat beschlossen, das bisher kostenfreie Parken für Elektroautos im öffentlichen Straßenraum ab dem 1. Januar 2024 zu beenden, eine Regelung, die bislang Elektrofahrzeugen einen kostenlosen Parkvorteil gewährte.

Diese wegweisende Entscheidung des Ludwigsburger Gemeinderats spiegelt eine Anpassung an die gegenwärtige Entwicklung wider, nachdem bereits vor einem Jahr die Stadt Stuttgart eine ähnliche Regelung eingeführt hatte.

Trotz des bevorstehenden Endes des kostenfreien Parkens betont die Stadt Ludwigsburg weiterhin sein festes Engagement für die Elektromobilität und setzt auf alternative Anreize. Während des Ladevorgangs an öffentlichen Ladesäulen bleibt das Parken für Elektroautos weiterhin kostenfrei. Diese gezielte Maßnahme soll die Nutzung von Elektrofahrzeugen fördern und gleichzeitig einen zusätzlichen Anreiz für umweltfreundliche Mobilität bieten.

Die Stadt plant darüber hinaus die schrittweise Integration von Elektrofahrzeugen in Carsharing-Dienste. Der Austausch konventioneller Fahrzeuge durch umweltfreundliche E-Autos soll die nachhaltige Mobilität in Ludwigsburg weiter stärken.

Ein weiterer Schlüsselaspekt der Strategie ist der kontinuierliche Ausbau der Ladeinfrastruktur. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Ludwigsburger Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbare Lademöglichkeiten für ihre Elektrofahrzeuge nutzen können. Dieser Ausbau soll die Alltagstauglichkeit von Elektroautos weiter verbessern und den Umstieg für die Bevölkerung erleichtern.

Für detaillierte Informationen rund um das Thema Elektromobilität hat die Stadt Ludwigsburg eine eigene städtische Beratungsstelle eingerichtet. Anfragen können unter der E-Mail-Adresse emobilitaet@ludwigsburg.de gestellt werden.

red/ag

Das Ende der E-Auto-Förderung: Bundesregierung zieht am Sonntag vorzeitig den Stecker

Die Hoffnungen auf eine verlängerte Förderung für den Kauf und das Leasing von reinen Elektroautos und Wasserstofffahrzeugen wurden jäh zerschlagen. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Umweltbonus-Förderung, die eigentlich bis Ende 2024 geplant war, vorzeitig zu beenden. Wirtschaftsminister Habeck begründete diesen Schritt mit der aktuellen Haushaltskrise.

Die bisherige Regelung sollte den Umstieg auf schadstoffarme Fahrzeuge unterstützen und war bislang bis Ende 2024 vorgesehen. Doch angesichts der Haushaltsprobleme beschloss die Bundesregierung, die Förderung schon früher auslaufen zu lassen. Die Ampel-Spitzen haben nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil intensiv über die Schließung des Haushaltslochs von 17 Milliarden Euro für das Jahr 2024 beraten.

Der plötzliche Förderstopp tritt am 17. Dezember 2023 um Mitternacht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden, so das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium in Berlin.

Bereits zugesagte Fördermittel sind vom Ende der Förderung nicht betroffen und werden weiterhin ausgezahlt. Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim Bafa eingehen, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet. Das bedeutet jedoch, dass diejenigen, die ein Elektroauto in Erwartung der Förderung bestellt, aber noch nicht erhalten und zugelassen haben, leer ausgehen.

red

Verwendete Quellen: Bundeswirtschaftsministerium

Von höheren Spritpreisen über Assistenzsysteme bis zu Winterreifen: Das erwartet Autofahrer 2024

Das Jahr 2024 bringt für Autofahrer sowohl zum Jahresanfang als auch in den kommenden Monaten zahlreiche Neuerungen mit sich. Der ADAC hat die bedeutendsten Änderungen zusammengefasst, die das Fahrerlebnis und die Finanzen beeinflussen werden.

Zum 1. Januar wird der CO2-Preis von 30 auf 40 Euro pro Tonne angehoben. Dies bedeutet einen Aufschlag von etwa drei Cent pro Liter Benzin und Diesel. Diese Veränderung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Kosten an der Tankstelle und wird die Aufmerksamkeit vieler Autofahrer auf sich ziehen.

Für Autokäufer, die sich nach dem Jahreswechsel für ein Elektroauto entscheiden, bleibt die Förderung für das Jahr 2024 noch unsicher, da die Haushaltsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Ursprünglich war eine Förderung von 3000 Euro für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro geplant. Durch den Beitrag der Hersteller in Höhe von 1500 Euro würde die Gesamtfördersumme auf 4500 Euro steigen.

Zahlreiche Assistenzsysteme, die schon seit Sommer 2022 für neue Fahrzeugtypen vorgeschrieben sind, müssen ab Juli 2024 auch in jedem neu zugelassenen Pkw vorhanden sein. Zu den wichtigsten zählen der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA), der den Fahrer bei Übertreten der Höchstgeschwindigkeit warnt, der Notbremsassistent, der das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig abbremst und der Rückfahrassistent, der den Bereich hinter dem Fahrzeug überwacht.

Vorgeschrieben ist ab Juli auch eine Schnittstelle für die Nachrüstung eines sogenannten Alkohol-Interlock-System, also einer alkohol-empfindlichen Wegfahrsperre. Die Wegfahrsperre selbst muss nicht verbaut werden.

Ebenfalls ab Sommer 2024 muss der Event Data Recorder (EDR) in jedem neuen Auto verbaut sein. Wie eine Blackbox im Flugzeug, sollen die Daten des EDR bei einem Crash helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren.

Mitte kommenden Jahres werden auch die ebenfalls schon 2022 eingeführten Datenschutzregelungen für alle neu zugelassenen Autos verbindlich. Die Hersteller müssen ihre Autos umfassend vor Cyber-Angriffen schützen – unabhängig vom Software-Stand.

Mit Beginn der nächsten Wintersaison im Oktober 2024 erkennt der Gesetzgeber bei Pkw nur noch Winterreifen (oder Ganzjahresreifen) mit Alpine-Symbol (Schneeflocke und Berg) als solche an. Die M+S-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus! Wer mit Reifen ohne Alpine-Symbol bei winterlichen Straßenbedingungen unterwegs ist, riskiert bis zu 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg; dem Halter des Fahrzeugs drohen 75 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.

Voraussichtlich ab Anfang 2024 wird der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Damit können dann auch deutsche Autofahrer, die in der Schweiz geblitzt werden, einfacher zur Kasse gebeten werden und umgekehrt. Voraussetzung ist, dass das Bußgeld inklusive der Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigt.

In Italien sollen die Bußgelder für einige Verkehrsdelikte deutlich steigen. Grund der Verschärfungen sind die deutlich gestiegenen Unfallzahlen auf italienischen Straßen. Vor allem Ablenkung, Handynutzung und Alkohol am Steuer sollen härter belangt werden. Das Parlament muss das Vorhaben noch bestätigen, dann könnten die neuen Regelungen bereits im Januar 2024 in Kraft treten.

mid/asg/red

 

Selbstcheck für Autofahrer: Bei diesen Anzeichen am Steuer sofort handeln

Besonders ältere Menschen sollten auf mögliche Probleme beim Autofahren achten. Sie haben zwar zumeist viel Erfahrung hinter dem Steuer, dennoch kann der Alterungsprozess einige Probleme mit sich bringen. Medikamente und deren Nebenwirkungen oder demenzielle Erkrankungen wie Alzheimer erschweren das Autofahren oder machen es unmöglich, warnt die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI). Auch Probleme beim Hören und Sehen sowie Bewegungseinschränkungen können eine Gefahr bedeuten.

Mit der folgenden Checkliste können Senioren überprüfen, ob sie sicher am Steuer sind. Wenn eine oder mehrere der Fragen mit “Ja” beantwortet werden, sollte ein Arzt aufgesucht werden, um zu überprüfen, ob das Problem mit dem gesundheitlichen Befinden zusammenhängen könnte.

  • Verlieren Sie beim Fahren manchmal die Orientierung?
  • Haben Sie Schwierigkeiten, andere Verkehrsteilnehmer, Ampeln oder Verkehrszeichen zu erkennen und rechtzeitig darauf zu reagieren?
  • Haben Sie Probleme, das Gas-, Kupplungs- oder Bremspedal zu betätigen?
  • Hören Sie Motorengeräusche, Schaltung oder Signale anderer Verkehrsteilnehmer (manchmal) spät oder schlecht
  • Finden Sie es schwierig, den Kopf zu drehen und über Ihre Schulter zu blicken?
  • Werden Sie im dichten Verkehr oder auf unbekannten Straßen nervös?
  • Hupen andere Autofahrer häufig wegen Ihres Fahrverhaltens?
  • Verursachen Sie in letzter Zeit häufiger kleinere oder “Beinahe”-Unfälle?
  • Fühlen Sie sich beim Fahren unsicher?
  • Werden Sie schläfrig oder wird Ihnen schwindelig, nachdem Sie Ihre Medikamente eingenommen haben?

Der Selbsttest ist Teil der kostenlosen Broschüre “Sicher Auto fahren im Alter”, die bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) unter der Telefonnummer 0211 – 86 20 66 0 oder über die Webseite www.alzheimer-forschung.de/sicher-auto-fahren bestellt werden kann.

mid/asg

Sicher durch die kalte Jahreszeit: So wird Ihr Fahrzeug herbst- und winterfest

Um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug auch in den dunklen Monaten reibungslos funktioniert, ist es entscheidend, es herbst- und winterfest zu machen. Franz Eiber, Experte bei ATU, teilt wertvolle Tipps mit, die Fahrer unbedingt im Blick haben sollten.

Winterreifen rechtzeitig aufziehen
“In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei Schnee, Schneematsch oder Eis nur Fahrzeuge mit Winter- oder Ganzjahresreifen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen”, klärt ATU Experte Eiber auf. Es ist also ratsam, den Wetterbericht genau im Blick zu haben und rechtzeitig einen Reifenwechseltermin zu vereinbaren. Eine grobe Orientierung für das Fahren mit Winterreifen liefert aber auch die Faustregel “von O bis O – von Oktober bis Ostern”.

Frostschutzmittel überprüfen
Ein besonderes Augenmerk gilt im Winter dem Kühlerfrostschutz sowie dem Scheibenwischwasser. “Beides sollte Temperaturen von mindestens -25 Grad standhalten können und rechtzeitig auf- bzw. nachgefüllt werden”, merkt Experte Eiber an. Ohne Frostschutzmittel können sonst Scheibenwischwasser, Pumpe und Spritzdüsen einfrieren.

Für klare Sicht sorgen
Aufgrund der oft schwierigen Sichtverhältnisse sind saubere Scheiben sowie die richtige Einstellung der Beleuchtung unabdingbar. Die Scheiben sollten deswegen regelmäßig von innen und außen gereinigt werden.

Dichtungen prüfen
Damit keine Feuchtigkeit ins Auto eindringt, ist es ratsam, die Dichtungen zu überprüfen. Für Tür- und Heckklappendichtungen eignen sich am besten Gummipfleger oder Silikonöle.

Autobatterie checken
Gerade bei kalten Temperaturen fällt eine schwache Autobatterie häufig komplett aus. Oftmals macht sich das schon im Vorfeld bemerkbar: Wenn das Starten des Fahrzeugs länger dauert als üblich, ist die Batterie bereits deutlich beansprucht. Dann sollte man einen Batteriecheck durchführen lassen. Gute Dienste erweist darüber hinaus ein akkubetriebener Starthilfe-Booster, mit dem auch unterwegs die nötige Energie zum Starten des Motors aufgebracht werden kann.

Fahrzeuglack pflegen
Vor dem ersten Schnee sollten Autobesitzer unbedingt noch einmal in die Waschanlage fahren. Der Grund: Nässe, Kälte und Streusalz können den Autolack angreifen und langfristig beschädigen. Auch kleine Verschmutzungen durch Vogelkot, Insekten oder Baumharz sollten soweit möglich entfernt werden.

Winterausrüstung einpacken
Um auch im Winter für alle Fälle gerüstet zu sein, ist es empfehlenswert, eine spezielle Ausrüstung ins Auto zu packen. Dazu gehören beispielsweise Eiskratzer, Besen, ein Mikrofasertuch zum Abwischen der Scheibeninnenseite, ein Überbrückungskabel, Gummifußmatten und für den Notfall eine Wolldecke.

mid/jub/red

 

Teurer als die Inflation: Autoersatzteilepreise weiter auf dem Vormarsch

Die Preise für Autoersatzteile sind in den vergangenen Jahren bereits deutlich stärker gestiegen als die Inflationsrate und ein Ende dieses Trends ist nicht absehbar. Das belegt eine aktuelle Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Danach setzten die Autohersteller zwischen August 2022 und August 2023 die Preise im Schnitt um weitere 9,7 Prozent hoch. Und einige Ersatzteile seien noch teurer geworden, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Demnach kostet eine hintere Autotür inzwischen sogar über 13 Prozent mehr als im Vorjahr, wie Asmussen berichtet.

Besonders bemerkenswert erscheint dem Branchensprecher in dem Zusammenhang, dass der signifikante Preisanstieg nicht wie in anderen Wirtschaftsbereichen mit der zuletzt deutlich erhöhten Inflationsrate zu entschuldigen ist. Die bekommen Verbraucher ja allenthalben zu spüren: Ganz gleich ob beim Lebensmitteleinkauf im Supermarkt, beim Tanken oder bei anderem Shopping, überall muss der Konsument tiefer in die Tasche greifen, seit Russland die Ukraine im Februar 2022 mit Krieg überzog.

Nicht nur dadurch kehrte ein Phänomen zurück, das schon fast vergessen schien – die Verbraucherausgaben zogen an, Waren und Dienstleistungen wurden spürbar teurer, kurz: Die Inflation trat wieder in unser aller Leben. Ende 2022 / Anfang 2023 notierten die Statistiker monatliche Inflationsraten von fast neun Prozent, die Wirtschaftsexperten zu nicht unwesentlichen Teilen dem Ukrainekrieg zurechneten.

Seitdem hat sich der Preisanstieg allgemein etwas verlangsamt, nicht hingegen bei den Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge. Damit sieht die Versicherungsbranche eine Entwicklung bestätigt, die sie nicht erst seit Kurzem anprangert: Die Autoproduzenten nutzen ein Quasi-Monopol aus, das ihnen die sogenannte Designschutz-Richtlinie der EU, die hierzulande mit dem sogenannten Designgesetz umgesetzt wurde, einräumt:

Diese Vorgaben bewirken in der Praxis, dass Autoersatzteile, die etwa zur Reparatur eines Unfallschadens benötigt werden, immer teurer werden und somit auch die Kosten für die Instandsetzung von Fahrzeugen steigen. Und zwar in nicht vertretbarem Maß, wie die Versicherungsbranche kritisiert. Denn sie sieht sich mit einer regelrechten “Preisexplosion” konfrontiert.

Mit dem erneuten Preisanstieg in diesem Jahr setzt sich eine Entwicklung fort, die der GDV seit 2013 beobachtet: “Die Kosten für Pkw-Ersatzteile steigen rasant und deutlich schneller als die Inflationsrate: Während der Verbraucherpreis-Index seit Januar 2013 um knapp 28 Prozent stieg, erhöhten Autohersteller ihre Ersatzteilpreise um mehr als 70 Prozent”,betont Asmussen. Nach seinen Angaben verteuerten sich etwa Kofferraumklappen und hintere Seitenwände im genannten Zeitraum um 93 Prozent, Rückleuchten sogar um 97 Prozent.

mid/wal

Dunkle Jahreszeit: So schützen Fußgänger, Radler und Autofahrer sich

Gerade in den herbstlichen und winterlichen Monaten, wenn es draußen frühzeitig dunkel wird, leben Fußgänger, Radler und Autofahrer gefährlich. Zum Tag der Straßenverkehrsopfer am 19. November gibt der Rechtsschutzversicherer ARAG Tipps,die helfen können, Unfälle zu verhindern. Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) lag die Zahl der Unfälle mit Personenschäden im Straßenverkehr bei 4.500 und damit leicht höher als noch vor zehn Jahren, wo es 3.600 Geschädigte gab.

Für Fußgänger im Straßenverkehr gilt insbesondere bei Dunkelheit der Grundsatz: Sehen und gesehen werden. Dabei sorgt helle und mit reflektierenden Streifen versehene Kleidung für mehr Sicherheit. Laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat (DVR) sind Reflektoren im Scheinwerferlicht bis zu 150 Meter weit sichtbar, wohingegen Autofahrer Passanten mit dunkler Kleidung bereits nach 25 Metern nicht mehr erkennen. Selbst mit heller Kleidung sind es nur bis zu 40 Meter.

Bei reflektierenden Elementen sollte darauf geachtet werden, dass sie gleichmäßig um den gesamten Körper verteilt sind. Es gibt sogar sogenannte Reflektorjacken, die komplett und sehr stark reflektieren, wenn sie von Scheinwerfern angestrahlt werden.
Die Experten raten Eltern, spätestens jetzt in der dunklen Jahreszeit den Schulranzen der Kinder mit zusätzlichen reflektierenden Anhängern wie LED-Blinklichtern (“Blinkies”) auszustatten.

Für Radler und Pedelec-Fahrer gelten laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), dass sie vorne und hinten mit funktionierenden und sauberen Leuchten ausgestattet sein müssen. Die Lichtstärke sollte mindestens zehn Lux betragen, die ARAG empfiehlt sogar 40 Lux. Wichtig dabei ist, dass der Scheinwerfer den Gegenverkehr nicht blendet. Dafür sollte der Lichtstrahl leicht nach unten geneigt sein.

Allgemeine Faustregel: Der Scheinwerfer sollte ungefähr fünf Meter vor dem Fahrrad die Fahrbahn beleuchten. Als Rücklicht sollte ein Standlicht angebracht werden, das auch beim Stehen an der Kreuzung weiter leuchtet. Darüber hinaus müssen sich an Front und Heck sowie in den Speichen und an den Pedalen insgesamt zehn Reflektoren befinden. Neben Rückstrahlern an den Pedalen sind für Vorder- und Hinterräder orange-gelbe Rückstrahler (sogenannte Katzenaugen) oder alternativ dazu reflektierende Reifen vorgeschrieben.

Über der Kleidung sollten auch Zweiradfahrer am besten eine reflektierende Weste tragen. Bereits bei Dämmerlicht sind die Leuchten einzuschalten, um besser gesehen zu werden. Mittlerweile gibt es Helme mit Reflektoren und einer Zusatzbeleuchtung. Auch sie erhöhen die Sichtbarkeit auf dem Rad. Ob ein Helm geeignet ist, verrate, so der Rechtsschutzversicherer, die Bezeichnung DIN EN 1078 (CE).

Auch bei motorisierten Zweirädern sei es in der dunklen Jahreszeit wichtig, dass das Licht am Fahrzeug funktioniert und die Fahrer selbst gut sichtbar sind, beispielsweise durch Reflektoren an Kleidung und Helm. Vor allem das Visier von Motorradhelmen sollte sauber und ohne Kratzer sein, damit das Sichtfeld auch bei tiefstehender Sonne möglichst groß bleibt.

Autofahrer, die es im Oktober versäumt haben, einen kostenlosen Lichttest zu machen, sollten spätestens jetzt eine Kfz-Werkstatt aufsuchen, damit die Beleuchtung des Fahrzeugs auf Fehler geprüft und die Scheinwerfer richtig eingestellt werden können. Und natürlich sollten Autofahrer sich rechtzeitig um die Winterreifen für ihr Auto kümmern.

mid/asg

Kfz-Versicherung: Wieso die Beiträge für Autobesitzer steigen und wie man sparen kann

Am 30. November ist für die meisten Autobesitzer Stichtag: Wer einen Wechsel seiner Kfz-Versicherung anstrebt, muss in der Regel bis Ende November handeln. Und da die Versicherungswirtschaft mit deutlich höheren Versicherungsbeiträgen rechnet, steht betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

Ob mit einer Tarifanpassung oder einem Wechsel der Versicherung: Die Experten des Versicherers ARAG geben zur anstehenden Wechselsaison Tipps, wie man bei der Kfz-Versicherung sparen kann und worauf man achten sollte.

Was ist der Grund für die erwarteten Beitragserhöhungen?
Die ARAG Experten weisen auf Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin, wonach die Ausgaben für Haftpflichtschäden – hier gab es in den letzten zehn Jahren einen Anstieg um 54 Prozent – und Verwaltung bei knapp 33 Millionen Euro lagen, die Beitragseinnahmen aber lediglich rund 30 Millionen Euro betrugen. Grund für diese Diskrepanz sind die hohe Inflation und vor allem stark gestiegene Reparaturkosten und immer teurere Ersatzteile. Zudem verzeichnet die Branche eine Zunahme von 15 Prozent an Autodiebstählen.

Wie kann man durch die Fahrleistung sparen?
Wichtig für die Höhe der Prämie ist unter anderem die Jahresfahrleistung. Beitragserstattungen bei weniger gefahrenen Kilometern oder Zusatzkosten durch mehr gefahrene Kilometer werden in der Regel rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr berechnet. Wer also weniger gefahren ist, als vertraglich vereinbart, kann nicht nur mit einer Rückzahlung rechnen, sondern kann bei vielen Versicherungen auch den Beitrag nach unten anpassen lassen. Übrigens: Die Experten weisen darauf hin, dass Autofahrer verpflichtet sind, ihrer Versicherung mitzuteilen, wenn sich, beispielsweise durch einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder durch das Arbeiten im Home-Office, die Anzahl der vereinbarten Kilometer im Jahr deutlich ändert.

Welche weiteren Einsparpotenziale gibt es für bestehende Tarife?
Wer die Prämie in einem Rutsch als Jahresbeitrag zahlt, kommt oft günstiger davon, als wenn monatlich, viertel- oder halbjährlich überwiesen wird, denn dann können Ratenzuschläge hinzukommen. Je höher die Anzahl der Fahrer, die einen Wagen fahren dürfen, desto höher ist der Beitrag. Während beispielsweise der (Ehe-)Partner meist kostenlos mitversichert ist, wird es mit jungen Fahrern unter 23 oder 25 Jahren – je nach Versicherung – deutlich teurer. Wird der Wagen nur ab und zu von einer weiteren Person genutzt, könnte sich eine spezielle Versicherung für Zusatzfahrer lohnen, die auch tageweise abgeschlossen werden kann.

Eine weitere Ersparnis könnte darin liegen, eine Versicherung mit Werkstattbindung zu wählen. Dann dürfen Reparaturen nur in Partnerwerkstätten des Versicherers durchgeführt werden. Das sind dann mitunter auch freie Werkstätten. Darüber hinaus sollte man als Neuwagenbesitzer bedenken, dass es bei nicht autorisierten Werkstätten unter Umständen keine Originalteile gibt und damit die Herstellergarantie verlorengehen kann.

Welche Fristen müssen Versicherungsnehmer bei einem Wechsel beachten?
Kfz-Policen, die ab 1. Januar gelten, müssen bis zum 30. November schriftlich und möglichst per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden. Bis dahin muss das Schreiben der Versicherung vorliegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Doch Achtung: Die Experten weisen darauf hin, dass immer mehr Kfz-Versicherer auch Verträge mit unterjähriger Laufzeit anbieten. So läuft ein Vertrag, der beispielsweise am 15. September abgeschlossen wurde, am 14. September des Folgejahres aus und müsste vier Wochen vorher, also Mitte August, gekündigt werden.

mid/wal